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3415/2019

Interkulturelle Öffnung der Seniorenberatungsstellen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.10.2019

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 07.10.2019, TOP 3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6186 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer  04.10.2019 
 3415/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 07.10.2019 
 
Interkulturelle Öffnung der Seniorenberatungsstellen 
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung vom 17.06.2019 unter TOP 3.3 beschlossen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Beantwortung der Fragen 2 - 4 zu überarbeiten und Ergebnisse 
ihrer für 2017 angekündigten Software ‚Seniorenberatung‘ mitzuteilen. 
 
Die Fragen 2 - 4 der ursprünglichen Anfrage des Integrationsrates zur interkulturellen Öffnung der 
Seniorenberatungsstellen lauten: 
 
2. Wie hoch wäre der finanzielle Aufwand, wenn in den neun Seniorenberatungsstellen in den 
Bezirksämtern, an einzelnen festen Tagen im Monat für die vier o.g. Sprachgruppen, gemäß 
ihres prozentualen Anteils im Stadtbezirk, eine Beratung durch professionelle türkisch-, pol-
nisch-, italienisch- und russischstämmige Seniorenberater durchgeführt werden würde?  
Beim Einsatz sollte darauf geachtet werden, dass die o.g. Personengruppen je nach Stadtbe-
zirk stark variieren. 
 
3. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit ein solches Angebot kurzfristig zu realisieren, um Erfah-
rungswerte bzgl. der Annahme durch Senior*innen mit Zuwanderungsgeschichte zu sam-
meln? 
 
4. Falls eine kurzfristige Umsetzung finanziell nicht möglich ist - sieht die Verwaltung die Mög-
lichkeit die hierfür benötigten Finanzmittel im nächsten Haushalt vorzusehen? 
 
Ergänzende Antwort der Verwaltung: 
 
Der Bedarf, die Seniorenberatung in einzelnen Stadtbezirken für Seniorinnen und Senioren mit Zu-
wanderungsgeschichte auch in anderen Sprachen anzubieten, wird grundsätzlich auch von der Ver-
waltung gesehen. Diesen Bedarf sinnvoll und zielführend in einer interkulturell so bunten und vielfälti-
gen Stadt wie Köln im Rahmen der kommunalen Programme der Seniorenarbeit zu decken, ist aus 
Sicht der Verwaltung unter den vorhandenen finanziellen Rahmenbedingungen zurzeit nicht möglich. 
 
Jenseits einer fachlichen Einschätzung ist festzustellen, dass eine wie auch immer geartete Auswei-
tung des vorhandenen Angebotes der Seniorenberatung zum jetzigen Zeitpunkt von der Verwaltung 
leider nicht vorgesehen werden kann, weil die verwaltungsinternen Haushaltsplanungen für das Dop-
peljahr 2020/21 bereits abgeschlossen sind. Die Haushaltslage lässt Ausgabenausweitungen zur Fi-
nanzierung zusätzlicher Bedarfe - insbesondere im Bereich freiwilliger oder in der Höhe disponibler 
Pflichtausgaben - nicht zu. Diese bedürfen politischer Beschlüsse, in der Regel des Rates. 
Mangels einer realistischen Gegenfinanzierung (budgetintern oder auch im Rahmen des Gesamt-
haushaltes) ist es der Fachverwaltung grundsätzlich nicht möglich, verwaltungsintern eine entspre-
chende Beschlussvorlage zur Finanzierung der gewünschten Ausweitung des Angebotes der Senio-
renberatung abzustimmen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

2 
 
 
Den finanziell notwendigen Mehrbedarf unter Berücksichtigung aller in der Anfrage genannten Aspek-
te konkret zu ermitteln und zu beziffern ist der Verwaltung ohne unverhältnismäßig hohen zeitlichen 
Aufwand nicht möglich. 
Generell kann mitgeteilt werden, dass die Verwaltung zur Finanzierung einer Vollzeitstelle Senioren-
beratung im Jahr 2018 durchschnittlich 67.087,98 € gezahlt hat. 
 
Bereits bei der letzten Mitteilung in der Sitzung am 17.06.2019 hat die Verwaltung darauf hingewie-
sen, dass sie zukünftig verstärkt bei den beauftragten Trägern darauf hinwirken wird, Neubesetzun-
gen der Stellen in der Seniorenberatung möglichst mit Muttersprachlerinnen und –sprachlern der 
wichtigsten Sprachgruppen bzw. mit sprachkundigen Mitarbeitenden vorzunehmen. Die aktuellen 
Erfahrungen zeigen allerdings, dass es wegen der angespannten Arbeitsmarktlage und des bekann-
ten Fachkräftemangels schwierig ist, geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit dem geforderten 
Abschluss (Sozialpädagogik/Sozialarbeit oder vergleichbare Hochschulqualifikation) zu finden. 
 
Kultursensibilität der in der Beratung tätigen Mitarbeitenden ist ein wichtiges Thema, das von der 
Verwaltung gemeinsam mit den beauftragten Trägern aktiv verfolgt wird. Ganz aktuell wird hierzu im 
November eine Fachveranstaltung für alle Mitarbeitenden in den Programmen der Seniorenarbeit 
angeboten. Unter anderem wird dort der Leiter des Gesundheitszentrums für Migrantinnen und Mig-
ranten, Herr Musa Deli, als Referent die aktuelle Situation der ersten Einwanderergeneration und de-
ren Nachkommen sowie die persönlichen und institutionellen Barrieren in Bezug auf das gesundheitli-
che Versorgungssystem anhand von Beispielen aus der Beratungspraxis darstellen. 
 
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass auch bei der Erstellung des 2. Berichts über die örtliche 
Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz (APG) NRW, für die das Institut für Sozialforschung und 
Gesellschaftspolitik (ISG) von der Verwaltung beauftragt wurde, die Themen ‚Pflegebedürftige mit 
Migrationshintergrund‘ und ‚kultursensible Pflege‘ besondere Berücksichtigung finden werden. In der 
ersten Jahreshälfte 2020 wird hierzu ein themenbezogener Workshop stattfinden, dessen Ergebnisse 
selbstverständlich in den Bericht und in die weiteren Planungen einfließen werden. 
 
Software Seniorenberatung 
 
Die LigaAG der Wohlfahrtsverbände hat im Juni 2017 entschieden, dass die vorhandene Dokumenta-
tionssoftware MB Soft der Seniorenberater in Köln ersetzt wird. Der Grund bestand in der nicht mehr 
zeitgemäßen Funktionalität der alten Software sowie dem Wunsch nach mehr Flexibilität in der An-
passung an neue Gegebenheiten. 
Nach Bildung einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der einzelnen Wohlfahrtsverbände und mehreren 
Treffen wurde im Sommer – Herbst 2018 eine erste Erprobungsphase beim Caritasverband durchge-
führt. Im Ergebnis mussten sehr viele Änderungen eingepflegt werden, die zurzeit noch andauern. Ein 
Abschluss der Programmierphase ist für das IV. Quartal 2019 geplant. Anschließend erfolgt nach 
einer weiteren Testphase die Installation bei den einzelnen Wohlfahrtsverbänden und Anbindung aller 
Seniorenberater. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

07.10.2019 Integrationsrat
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3415/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.10.2019
Erstellt
27.09.2019 08:31