AN/1803/2022
Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung
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Sachstandsbericht BV
1333 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
OB/01
Vorlagen-Nummer
AN/1803/2022
Stand: 21.03.2023
Sachstandsbericht
Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung
- Antrag der Grünen -Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat der Stadt Köln auf, den Abgrenzungskatalog zur
Zuständigkeitsordnung juristisch abgesichert in die Zuständigkeitsordnung aufzunehmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Anregung der Bezirksvertretung wurde gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des
Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln mit Beschlussvorlage 3970/2022 dem Rat
vorgelegt.
Der Rat hat die Anregung der Bezirksvertretung Nippes in seiner Sitzung am 10.11.2022 zur
Kenntnis genommen und empfohlen, das Anliegen in die Kommission zur Stärkung der Bezir-
ke einzubringen. Dort wurde das Thema am 16.12.2022 behandelt.
In der Kommission zur Stärkung der Bezirke bestand Einvernehmen darüber, dass der Ab-
grenzungskatalog in seiner jetzigen Rechtsnatur weiterentwickelt werden soll, da durch eine
Aufnahme in die Zuständigkeitsordnung keine höhere Rechtsverbindlichkeit erreicht würde.
Nächste Schritte:
Die Kommission zur Stärkung der Bezirke wird über die Weiterentwicklung des Abgrenzungs-
katalogs beraten.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: ./.
Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
1362 Zeichen
www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 12.09.2022 AN/1803/2022 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung - Antrag der Grünen - Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat der Stadt Köln auf, den Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung juristisch abgesichert in die Zuständigkeitsordnung aufzunehmen. Begründung: Obwohl es einen mit viel Aufwand erarbeiteten Abgrenzungskatalog gibt, hat er keine Wir- kung für die Zuständigkeit. Er ist wertlos. Um seine rechtliche Wirkung zu entfalten, muss er gesetzlicher Bestandteil der Zuständig- keitsordnung werden. Ansonsten haben die Bezirksvertretungen keine praktische Zuständig- keit. Einen analogen Antrag hat die BV Lindenthal bereits beschlossen: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=879473&type=do gez.: Max Beckhaus gez.: Sandra Vogel Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1803/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
- Datum
- 19.10.2022
- Erstellt
- 18.10.2022 20:23