2937/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 17.08.2023 betr.: " Fluglärmminderung und Klimaschutz am Flughafen Köln/Bonn"
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 14.11.2023 2937/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 16.11.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 17.08.2023 betr.: „Fluglärmminderung und Klimaschutz am Flughafen Köln/Bonn“ Im Wirtschaftsausschuss am 17.08.2023 wurden von RM Karadag Fragen zur Fluglärmminde- rung und Klimaschutz am Flughafen Köln/Bonn gestellt. Sie beziehen sich auf zwei Pressemit- teilungen der Lärmschutzgemeinschaft e.V. Danach gebe es eine immense Zunahme des Nachtflugverkehrs (36% mehr Passagierflüge nachts). Die Verwaltung beantwortet die konkreten Fragen wie folgt: 1. Wie bewertet die Verwaltung die o.g. Pressemitteilungen im Hinblick auf Klimaschutz, Lärm, CO2 Ausstoß und Wohnqualität in Köln? Im Jahr 2022 ist ein Höchststand an Nachtflugbewegungen am Flughafen Köln/Bonn erreicht worden. Diese Entwicklung ist auf einen Nachholeffekt im Zuge der Corona- Krise zurückzuführen und somit als Sonderereignis zu werten. Besonders die Erholung im Passagierverkehr („Visiting-Family-and-Relation-Flüge“ und Touristischen Ver- kehre) trug im Jahr 2022 zu dieser Entwicklung bei. Für das Jahr 2023 zeigt sich nach den ersten acht Monaten des Jahres, dass die Zah- len im Nachtflugverkehr wieder rückläufig sind. Die Gesamtanzahl von Starts und Lan- dungen in der Nacht wird im laufenden Jahr wieder deutlich unter den Zahlen von 2022 liegen. So lagen die Zahlen für Nachtverkehre besonders in den saisonal auf- kommensstarken Sommermonaten jeweils um bis zu 10 % unter den Vorjahreswerten. Die Bewertung der Themenbereiche Klimaschutz, Lärm, CO2 und Wohnqualität im Kontext des Nachtflugs in Köln/Bonn beschränkt sich auf die von der Stadt Köln zu überwachenden Regeln, die der Flughafen zu beachten hat. Hiernach ist festzustellen, dass sich die aufgezeigten Entwicklungen im Bereich des Nachtfluges am Flughafen Köln/Bonn im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen. 2. Düsseldorf habe restriktivere Nachtflugbedingungen. Wie unterscheiden sich die Be- dingungen in Düsseldorf von denen in Köln? Die Ursachen für die unterschiedlichen Nachtflugbedingungen an den Flughäfen Düs- seldorf und Köln/Bonn liegen bereits mehrere Jahrzehnte zurück. Im Zuge von Aus- bauvorhaben am Flughafen Düsseldorf kam es in den 1960er-Jahren zu einem Rechtsstreit mit den Umlandgemeinden (z.B. Ratingen). Dieser Rechtsstreit kam vor 2 dem OVG Münster zur Verhandlung. Dieses entschied in einem Vergleichsurteil („An- gerlandvergleich“), dass der weitere Ausbau des Flughafens Düsseldorf an bestimmte Auflagen in der bestehenden Betriebsgenehmigung geknüpft werden müsse. Der Ver- gleich sah beispielsweise ein Startverbot von 22-6 Uhr sowie eine Begrenzung der Länge der Hauptstart- und Landebahn vor. Zudem verpflichtete sich die Flughafenge- sellschaft zur Nutzung der jeweils neuesten Technik, um den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor Lärm zu gewährleisten. Der Flughafen Köln/Bonn verfügt historisch gesehen zunächst über eine unbe- schränkte Betriebsgenehmigung für einen zivilen Verkehrsflughafen. Diese erfuhr im Laufe der letzten Jahrzehnte jedoch immer weitere Auflagen, besonders im Bereich des Lärmschutzes. Ein umfassendes Nachtflugverbot, beispielsweise für den Passa- gierverkehr, ist hierbei nicht vorgesehen. Die Gültigkeit der geltenden Betriebsgeneh- migung wurde mehrfach –bis hin zum Bundesverfassungsgericht- gerichtlich festge- stellt und bestätigt. gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2937/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 14.11.2023
- Erstellt
- 11.09.2023 13:16