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2009/0425

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Fällung von sechs Bäumen im Zuge des Bauvorhabens Konjunkturprogramm Bund, 2.3.9.) Neubau Ganztagsangebot Schillerschule

Magistratsvorlage 17.09.2009

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2009/0425

2358 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.09.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
III 67 
IV 40 
VI 65 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0425 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes vom 01.01.1984 
Fällung von sechs Bäumen im Zuge des Bauvorhabens Konjunkturprogramm Bund, 
2.3.9.) Neubau Ganztagsangebot Schillerschule 
 
Vorlage vom: 17.09.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat stimmt der Fällung von sechs Bäumen nach der Dienstanweisung für die 
Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 zu. 
2. Die Maßnahme MN_000244 wird im Konjunkturprogramm Bund unter der  
Kst.: 14-00031-05 abgewickelt. 
 
Anlagen: Lageplan Baumfällantrag 
Fotos 
Protokoll vom 19.08.2009 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
...

3 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 17.09.2009
 
 
 
Der Magistrat hat mit dem Magistratsbeschluss Nr. 195 vom 22.04.2009 dem Neubau des 
Ganztagesangebot der Schillerschule zugestimmt, und den Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
Darmstadt ermächtigt, weitere Planungsaufträge zu erteilen. 
 
Im Zuge des Neubaus der Ganztagsbetreuung an der Schillerschule ist es erforderlich sechs 
Bäume nach Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes vom 01.01.1984 zu fällen. (Siehe Anlage Lageplan / Übersicht zu fällender Bäume) 
 
Die Finanzierung erfolgt aus der Baumaßnahme unter MN_000244,  
Kostenstelle 14-00031-05. 
 
Die Fällung ist zwischen dem Eigenbetrieb Immobilienm anagement Darmstadt und dem 
Grünflächen- und Umweltamt abgestimmt. (siehe Protokoll vom 19.08.2009) 
 
Darmstadt, 17.09.2009 
65-11-04 ju/ks Nst.: 3028 
 
Der Dezernent III Der Dezernent VI 
 
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Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat Stadtrat

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6433 Zeichen

Projekt: Sonderinvestitionsprogramm Bundesprogramm
Neubau Ganztagsangebot
Schillerschule, Müllerstr. 11-13, Gebäude 5, 64289 Darmstadt

Bauherr: Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
vertreten durch
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt
Bessunger Str. 125, 64295 Darmstadt

# 53 Eibe, D=30 cm: nicht zwingend erhaltenswert
# 42 Eiche, D= 45cm: Fällantrag notwendig, sehr schräg gewachsen, wird vom Neubau überdeckt
# 44 Eiche, D= 60cm: Fällantrag notwendig

In diesem Bereich wäre die Ausführung einer auskragenden Bodenplatte denkbar, hierzu müsste aber das gesamte Gebäude um ca. 50 cm angehoben
werden, da vom Baum zum Pavillon eine momentanes Gefälle von ca. 50 cm besteht und der Baum nicht mit Erdreich überdeckt werden darf. Das neue
Bauwerk würde bis ca. 50 cm an den Baum heranrücken, die Entwicklung des Baumes wäre somit nicht gesichert. Auch die ausreichende Wasserversorgung
wäre nicht gegeben.

Der Baum ist momentan im Wurzelbereich durch den Sand des vorhandenen Sandkastens angedeckt und kann schon jetzt nicht unter optimalen
Bedingungen wachsen.

In der Baumkrone befindet sich bereits Trockenholz.

Das Wurzelwerk von Eichen ist sehr weit reichend und reagiert sensibel auf Eingriffe.

Aufgrund dieser diversen ungünstigen Bedingungen wird hier geraten, diesen Baum zu fällen.

# 46 Ahorn 2-stämmig, D=21/26 cm: nicht zwingend erhaltenswert, Kollision mit dem Neubau

# 48 Pappel, D=55cm: wg. Baumart spez. Astbruchgefahr, schlechter Erreichbarkeit für die Baumpflege
bei der notwendigen Baumpflegearbeit; weitstreichendem Wurzelwerk (Kollision mit Neubau) ist dieser Baum nicht
zwingend erhaltenswert.

# 49 Pappel, D=52: nicht zwingend erhaltenswert, siehe oben

Bei denen im Plan mit dem Zusatz A bezeichneten Pflanzen, handelt es sich um Buschwerk, welches genehmigungsfrei entfernt werden kann.

Besprechungsprotokoll 4

Projekt: Sonderinvestitionsprogramm Bundesprogramm
Neubau Ganztagsangebot
Schillerschule, Müllerstr. 11-13, Gebäude 5, 64289 Darmstadt

Bauherr: Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
vertreten durch
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt
Bessunger Str. 125, 64295 Darmstadt

Thema: Ortsbegehung wg. Durchplanung gefährdeter Bäume

Datum: 19.08.09

Uhrzeit: 11:00 Uhr - 12:00 Uhr

Ort: Pavillon Schillerschule, Müllerstrasse 5, 64289 Darmstadt
Anwesende:

Hr. Tempel Eigenbetrieb Immobilienm., Objektmanager
Hr. Schneiker Grünflächenamt

Fr. Dipl. Ing. S. Ruhland Büro bühler architektur

Verteiler:

Fr. St. Judt Eigenbetrieb Immobilienm., Projektleitung
Hr. Tempel Eigenbetrieb Immobilienm., Objektmanager
Hr. Schneicker Grünflächenamt

Herr Bühler Büro bühler architektur

1. Vorab

Frau Ruhland erläutert anhand eines Lageplans und Grundriss das Vorhaben, an der Schillerschule
den bestehenden 2-Klassen-Pavillon durch einen Pavillon mit 4 Räumen (plus Nebenräume) zu
ersetzen.

Das eingeschossige Gebäude wird nicht unterkellert und dient als dauerhafte Schulerweiterung.

2. Begutachtung der einzelnen Bäume

Die einzelnen Bäume werden durch Herrn Schneiker begutachtet und hinsichtlich Ihres
Ehrhaltenswerts beurteilt. ( Baumnummern und Position gem. beigefügtem Lageplan)

# 38 Ahorn, D= 22cm: nicht zwingend erhaltenswert
v. Baumaßnahme nicht direkt betroffen
# 39 Ahorn, D= 24cm: nicht zwingend erhaltenswert
v. Baumaßnahme nicht direkt betroffen
# 41 Ahorn, D= 26cm: nicht zwingend erhaltenswert
v. Baumaßnahme nicht direkt betroffen
# 42 Eiche, D= 45cm: Fällantrag notwendig, sehr schräg gewachsen
# 44 Eiche, D= 60cm: Fällantrag notwendig

# 46 Ahorn 2-stämmig, D=21/26 cm: nicht zwingend erhaltenswert

v. Baumaßnahme nicht direkt betroffen
# 47 Ahorn 2-stämmig, D= 21/22 cm: nicht zwingend erhaltenswert

v. Baumaßnahme nicht direkt betroffen
# 48 Pappel, D=55cm: wg. Baumart spez. Astbruchgefahr, schlechter Erreichbarkeit
für die Baumpflege bei der notwendigen Baumpflegearbeit; weitstreichendem Wurzelwerk (Kollision
mit Neubau) ist dieser Baum nicht zwingend erhaltenswert.

# 49 Pappel, D=52: nicht zwingend erhaltenswert, siehe oben

# 50 Eschenahorn, D=44 cm: v. Baumaßnahme nicht direkt betroffen
Baumpflege sollte durchgeführt werden

# 51 Eschenahorn, D=57 cm: v. Baumaßnahme nicht direkt betroffen

Baumpflege sollte durchgeführt werden
#52 Eiche, D=63 cm:

Dieser Baum soll möglichst erhalten werden. Mindestabstand zum Neubau muss der jetzige Abstand
zum Bestandspavillon sein. Ein größerer Abstand zwischen Baum und neuem Pavillon wäre optimal.
Um zu klären, wie die Wurzeln unterhalb des Bestandspavillons verlaufen, ist ein
Wurzelsuchgraben(bis ca. 80 cm Tiefe) notwendig (Beauftragung durch Frau Judt). Dieses sollte
zeitnah erfolgen und könnte z.B. von der Fa. Völker durchgeführt werden.

#53 Eibe, D=30 cm: nicht zwingend erhaltenswert

Bei denen im Plan mit dem Zusatz A bezeichneten Pflanzen, handelt es sich um Buschwerk, welches
genehmigunggsfrei entfernt werden kann.

3 Fällantrag/ Magistratsvorlage

Für die Durchführung der Baumfällarbeiten muss eine Magistratsvorlage durch die IDA (Fr. Judt)
erstellt werden. Der Zeitraum von Erstellung bis Genehmigung beläuft sich erfahrungsgemäß auf ca. 8
Wochen.

Ziel ist es den Pavillon während der Herbstferien rückzubauen und anschließend die Fällungen
durchzuführen.

Folgende Bäume müssen in den Fällantrag aufgenommen werden:

#42,#44, #45, #53

Die Fällung der Bäume #48 und # 49 ist für die Baumaßnahme nicht notwendig. Aufgrund der
genannten Punkte ist eine Fällung jedoch zu überdenken.

4. DIN 1829 Schutz des vorhandenen Baumbestandes
Während des Abrisses des Bestandspavillons und der Errichtung des Neubaus, ist die
DIN1829 (Schutz des vorhandenen Baumbestandes, Stammschutz, Wurzelschutz) einzuhalten.

Betrifft insbesondere Baum # 52 (Eiche). Ein Stammschutz mit 4 in der Erde fixierten Bohlen muss
hergestellt werden.

5. Kosten

Es ist zu klären, wie die Kosten für die anfallenden Fällarbeiten etc. getragen werden sollen.

Ist die Finanzierung gesichert, können die Auftragnehmer vom Grünflächenamt, oder von Frau Judt
selbst, zu den entsprechenden Jahresvertragspreisen beauftragt werden.

Ist eine bodengleiche Fällung gewünscht oder sollen die Wurzeln ausgefräst werden?

Aufgestellt: 20.08.09

Sabine Ruhland
Dipl. Ing. Architektur
bühler architektur

Anlage Lageplan
Grundriss Pavillon vom 21.07.2009

Ich gehe davon aus, den Inhalt des Gespräches korrekt wieder gegeben zu haben. Bei Fragen bitte ich um Anruf. Vielen Dank!

0929 _ Protokoll 04_Bäume.doc 2/2

Beratungsverlauf (2)

TOP 5
TOP 512 beschließend

Orte (2)

  • Müllerstraße 11
  • Bessunger Straße 125

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0425
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.09.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00