2009/0425
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Fällung von sechs Bäumen im Zuge des Bauvorhabens Konjunkturprogramm Bund, 2.3.9.) Neubau Ganztagsangebot Schillerschule
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 28.09.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: III 67 IV 40 VI 65 Stvv Vorlage-Nr. 2009/0425 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Fällung von sechs Bäumen im Zuge des Bauvorhabens Konjunkturprogramm Bund, 2.3.9.) Neubau Ganztagsangebot Schillerschule Vorlage vom: 17.09.2009 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat stimmt der Fällung von sechs Bäumen nach der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 zu. 2. Die Maßnahme MN_000244 wird im Konjunkturprogramm Bund unter der Kst.: 14-00031-05 abgewickelt. Anlagen: Lageplan Baumfällantrag Fotos Protokoll vom 19.08.2009 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 17.09.2009 Der Magistrat hat mit dem Magistratsbeschluss Nr. 195 vom 22.04.2009 dem Neubau des Ganztagesangebot der Schillerschule zugestimmt, und den Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt ermächtigt, weitere Planungsaufträge zu erteilen. Im Zuge des Neubaus der Ganztagsbetreuung an der Schillerschule ist es erforderlich sechs Bäume nach Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 zu fällen. (Siehe Anlage Lageplan / Übersicht zu fällender Bäume) Die Finanzierung erfolgt aus der Baumaßnahme unter MN_000244, Kostenstelle 14-00031-05. Die Fällung ist zwischen dem Eigenbetrieb Immobilienm anagement Darmstadt und dem Grünflächen- und Umweltamt abgestimmt. (siehe Protokoll vom 19.08.2009) Darmstadt, 17.09.2009 65-11-04 ju/ks Nst.: 3028 Der Dezernent III Der Dezernent VI . Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Stadtrat
anlage 1
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ne - Y f # € u |. nentn. nn —“ gi 2 rn i — Gemarkung DARMSTADT Nr. 1035/5 _ ni vaydır 500 Maßstab 1 Darmstadt, 19-65-2009 e_ u. ..- I i e i | - Par “a... Pe c (e ni FREE
anlage 3
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Projekt: Sonderinvestitionsprogramm Bundesprogramm Neubau Ganztagsangebot Schillerschule, Müllerstr. 11-13, Gebäude 5, 64289 Darmstadt Bauherr: Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt vertreten durch Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt Bessunger Str. 125, 64295 Darmstadt # 53 Eibe, D=30 cm: nicht zwingend erhaltenswert # 42 Eiche, D= 45cm: Fällantrag notwendig, sehr schräg gewachsen, wird vom Neubau überdeckt # 44 Eiche, D= 60cm: Fällantrag notwendig In diesem Bereich wäre die Ausführung einer auskragenden Bodenplatte denkbar, hierzu müsste aber das gesamte Gebäude um ca. 50 cm angehoben werden, da vom Baum zum Pavillon eine momentanes Gefälle von ca. 50 cm besteht und der Baum nicht mit Erdreich überdeckt werden darf. Das neue Bauwerk würde bis ca. 50 cm an den Baum heranrücken, die Entwicklung des Baumes wäre somit nicht gesichert. Auch die ausreichende Wasserversorgung wäre nicht gegeben. Der Baum ist momentan im Wurzelbereich durch den Sand des vorhandenen Sandkastens angedeckt und kann schon jetzt nicht unter optimalen Bedingungen wachsen. In der Baumkrone befindet sich bereits Trockenholz. Das Wurzelwerk von Eichen ist sehr weit reichend und reagiert sensibel auf Eingriffe. Aufgrund dieser diversen ungünstigen Bedingungen wird hier geraten, diesen Baum zu fällen. # 46 Ahorn 2-stämmig, D=21/26 cm: nicht zwingend erhaltenswert, Kollision mit dem Neubau # 48 Pappel, D=55cm: wg. Baumart spez. Astbruchgefahr, schlechter Erreichbarkeit für die Baumpflege bei der notwendigen Baumpflegearbeit; weitstreichendem Wurzelwerk (Kollision mit Neubau) ist dieser Baum nicht zwingend erhaltenswert. # 49 Pappel, D=52: nicht zwingend erhaltenswert, siehe oben Bei denen im Plan mit dem Zusatz A bezeichneten Pflanzen, handelt es sich um Buschwerk, welches genehmigungsfrei entfernt werden kann. Besprechungsprotokoll 4 Projekt: Sonderinvestitionsprogramm Bundesprogramm Neubau Ganztagsangebot Schillerschule, Müllerstr. 11-13, Gebäude 5, 64289 Darmstadt Bauherr: Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt vertreten durch Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt Bessunger Str. 125, 64295 Darmstadt Thema: Ortsbegehung wg. Durchplanung gefährdeter Bäume Datum: 19.08.09 Uhrzeit: 11:00 Uhr - 12:00 Uhr Ort: Pavillon Schillerschule, Müllerstrasse 5, 64289 Darmstadt Anwesende: Hr. Tempel Eigenbetrieb Immobilienm., Objektmanager Hr. Schneiker Grünflächenamt Fr. Dipl. Ing. S. Ruhland Büro bühler architektur Verteiler: Fr. St. Judt Eigenbetrieb Immobilienm., Projektleitung Hr. Tempel Eigenbetrieb Immobilienm., Objektmanager Hr. Schneicker Grünflächenamt Herr Bühler Büro bühler architektur 1. Vorab Frau Ruhland erläutert anhand eines Lageplans und Grundriss das Vorhaben, an der Schillerschule den bestehenden 2-Klassen-Pavillon durch einen Pavillon mit 4 Räumen (plus Nebenräume) zu ersetzen. Das eingeschossige Gebäude wird nicht unterkellert und dient als dauerhafte Schulerweiterung. 2. Begutachtung der einzelnen Bäume Die einzelnen Bäume werden durch Herrn Schneiker begutachtet und hinsichtlich Ihres Ehrhaltenswerts beurteilt. ( Baumnummern und Position gem. beigefügtem Lageplan) # 38 Ahorn, D= 22cm: nicht zwingend erhaltenswert v. Baumaßnahme nicht direkt betroffen # 39 Ahorn, D= 24cm: nicht zwingend erhaltenswert v. Baumaßnahme nicht direkt betroffen # 41 Ahorn, D= 26cm: nicht zwingend erhaltenswert v. Baumaßnahme nicht direkt betroffen # 42 Eiche, D= 45cm: Fällantrag notwendig, sehr schräg gewachsen # 44 Eiche, D= 60cm: Fällantrag notwendig # 46 Ahorn 2-stämmig, D=21/26 cm: nicht zwingend erhaltenswert v. Baumaßnahme nicht direkt betroffen # 47 Ahorn 2-stämmig, D= 21/22 cm: nicht zwingend erhaltenswert v. Baumaßnahme nicht direkt betroffen # 48 Pappel, D=55cm: wg. Baumart spez. Astbruchgefahr, schlechter Erreichbarkeit für die Baumpflege bei der notwendigen Baumpflegearbeit; weitstreichendem Wurzelwerk (Kollision mit Neubau) ist dieser Baum nicht zwingend erhaltenswert. # 49 Pappel, D=52: nicht zwingend erhaltenswert, siehe oben # 50 Eschenahorn, D=44 cm: v. Baumaßnahme nicht direkt betroffen Baumpflege sollte durchgeführt werden # 51 Eschenahorn, D=57 cm: v. Baumaßnahme nicht direkt betroffen Baumpflege sollte durchgeführt werden #52 Eiche, D=63 cm: Dieser Baum soll möglichst erhalten werden. Mindestabstand zum Neubau muss der jetzige Abstand zum Bestandspavillon sein. Ein größerer Abstand zwischen Baum und neuem Pavillon wäre optimal. Um zu klären, wie die Wurzeln unterhalb des Bestandspavillons verlaufen, ist ein Wurzelsuchgraben(bis ca. 80 cm Tiefe) notwendig (Beauftragung durch Frau Judt). Dieses sollte zeitnah erfolgen und könnte z.B. von der Fa. Völker durchgeführt werden. #53 Eibe, D=30 cm: nicht zwingend erhaltenswert Bei denen im Plan mit dem Zusatz A bezeichneten Pflanzen, handelt es sich um Buschwerk, welches genehmigunggsfrei entfernt werden kann. 3 Fällantrag/ Magistratsvorlage Für die Durchführung der Baumfällarbeiten muss eine Magistratsvorlage durch die IDA (Fr. Judt) erstellt werden. Der Zeitraum von Erstellung bis Genehmigung beläuft sich erfahrungsgemäß auf ca. 8 Wochen. Ziel ist es den Pavillon während der Herbstferien rückzubauen und anschließend die Fällungen durchzuführen. Folgende Bäume müssen in den Fällantrag aufgenommen werden: #42,#44, #45, #53 Die Fällung der Bäume #48 und # 49 ist für die Baumaßnahme nicht notwendig. Aufgrund der genannten Punkte ist eine Fällung jedoch zu überdenken. 4. DIN 1829 Schutz des vorhandenen Baumbestandes Während des Abrisses des Bestandspavillons und der Errichtung des Neubaus, ist die DIN1829 (Schutz des vorhandenen Baumbestandes, Stammschutz, Wurzelschutz) einzuhalten. Betrifft insbesondere Baum # 52 (Eiche). Ein Stammschutz mit 4 in der Erde fixierten Bohlen muss hergestellt werden. 5. Kosten Es ist zu klären, wie die Kosten für die anfallenden Fällarbeiten etc. getragen werden sollen. Ist die Finanzierung gesichert, können die Auftragnehmer vom Grünflächenamt, oder von Frau Judt selbst, zu den entsprechenden Jahresvertragspreisen beauftragt werden. Ist eine bodengleiche Fällung gewünscht oder sollen die Wurzeln ausgefräst werden? Aufgestellt: 20.08.09 Sabine Ruhland Dipl. Ing. Architektur bühler architektur Anlage Lageplan Grundriss Pavillon vom 21.07.2009 Ich gehe davon aus, den Inhalt des Gespräches korrekt wieder gegeben zu haben. Bei Fragen bitte ich um Anruf. Vielen Dank! 0929 _ Protokoll 04_Bäume.doc 2/2
Beratungsverlauf (2)
Orte (2)
- Müllerstraße 11
- Bessunger Straße 125
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0425
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.09.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00