V/0097/2019
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn
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Beschlussvorlage
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V/0097/2019 V/0097/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 14.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 19.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 21.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 21.02.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.03.2019 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1.1 Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „förderungs- unschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: Verein BV Maßnahme Antrag vom ca. Auf- wand Zuschuss bis zu Zu- schuss- entschei- schei- dung (voraus- sichtlich) Paddel Sport Münster von 1923 e. V. Ost Wasserversor- gung Bootshaus, hier: 1. Bauab- schnitt (Brun- nensanierung) 17.12.18 10.000 € 5.000 € 2020 Tennisclub Preußen e. V. Hil- trup Sanierung Hei- zung (Clubraum) und Installation Heizung (Küche) 18.01.19 8.350 € 4.175 € 2020 Sportamt 28.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Elfering Telefon: 492-5212 Elfering@stadt-muenster.de - 2 - V/0097/2019 Tennisclub 66 e.V. Wolbeck Süd- ost Beregnungsan- lage Tennisplät- ze 1-6 23.02.17 22.000 € 11.000 € 2019 TSC Münster- Gievenbeck e. V. West Erneuerung der Terrasse 17.01.19 23.500 € 11.750 € 2020 Summe 63.850 € 31.925 € 1.2 Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen für die Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt nachträglich den beantragten „förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginn“: Verein BV Maßnahme Antrag vom ca. Auf- wand Zuschuss bis zu Zu- schuss- entschei- schei- dung (voraus- sichtlich) Akademi- scher Ruder- Club zu Münster e. V. Hil- trup Austausch Hei- zungstherme 15.11.18 4.091,59 € 2.045,80 € 2020 Tennisclub Preußen e. V. Hil- trup Sanierung Elekt- roinstallation 18.01.19 2.600 € 1.300 € 2020 Summe 6.691,59 € 3.345,80 € 1.3 Die Sportverwaltung weist auf die Voraussetzungen für die Bewilligung eines Baukostenz u- schuss hin. Um den jeweiligen Antrag zu vervollständigen, muss - der Akademische Ruder -Club zu Münster e. V. die Jugendquote der Vereinsmitglieder (25 %) bis zum 15.11.2019 für die Zuschussentscheidung im Jahr 2020 bei der Spor t- verwaltung nachweisen. - der TSC Münster -Gievenbeck e. V. so schnell als möglich den Grundstücksmietvertrag mit der Stadt Münster für mindestens weitere 25 Jahre abschließen. - der Tennisclub 66 e. V. Wolbeck seine Mitgliedsbeiträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt (31.01.2019) anheben. - der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. ohne Zeitverzug eine konkrete Kostenaufste l- lung einreichen, sobald feststeht, warum der alte Brunnen kein Was ser mehr liefert und welche weiteren Maßnahmen deshalb anfallen. 2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. 1 und den nachträglichen „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e- ginn“ nach Beschlusspunkt 1.2 unter den folgenden Bedingungen: 2.1 Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r- derrichtlinie hat keinen Einfluss auf die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragten Baukostenzuschüsse. 2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von den Sportve r- einen beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. - 3 - V/0097/2019 2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d- lichen vorzeitigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüber keine n Hinweis auf die Bewe r- tung der Förderanträge. 2.4 Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten. 2.5 Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n- schlägigen Standards und Vorschriften ei n und stimmen sich über Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mitte lbare Kosten entstehen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Beschlusspunkte haben keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: 1. Die Baumaßnahmen 1.1 Wasserversorgung Bootshaus, hier: 1. Bauabschnitt (Brunnensanierung) Der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. beantragte am 17.12.2018 einen Baukostenz u- schuss für die Wasserversorgung seines Bootshauses an der Werse und vervollständigte di e- sen im Januar 2019. Seit Ende 2018 liefert der Brunnen des Vereins kein Wasser mehr, was nachweislich nicht in der Pumpe begründet ist. Erst bei Beginn der Baumaßnahme kann der genaue Grund dafür benannt werden und damit eine exakte Kostenaufstellung erfolgen. Die Baumaßnahme muss schnellstmöglich durchgeführt werden, da ohne eine intakte Wasse rver- sorgung die Toiletten und Duschen im Bootshaus nicht nutzbar sind und deshalb sowohl der Vereinsbetrieb als auch die Schulnutzung der Anlage gefährdet sind. Damit die Saison wie ge- plant starten kann und der Sportbetrieb gesichert ist, muss die Baumaßna hme zeitnah durch- geführt werden. 1.2 Sanierung Heizung (Clubraum) und Installation Heizung (Küche) Am 18.01.2019 beantragte der Tennisclub Preußen e. V. einen Baukostenzuschuss zu der Sanierung der Heizung in seinem Clubraum und zur Installation einer we iteren Heizung in der Küche. Der vorhandene Heizkörper im Clubraum des Vereins entspricht nicht mehr dem akt u- ellen Stand der Technik und droht, auszufallen. Darüber hinaus ist der Heizkörper für die B e- heizung des Gebäudes nicht ausreichend, sodass ein weit erer Heizkörper benötigt wird. Hier ist eine Installation im Küchenraum sinnvoll. Damit ein Beheizen des Clubhauses gesichert ist, muss die Sanierung der Heizung und die Installation einer weiteren Heizung möglichst zeitnah erfolgen. 1.3 Beregnungsanlage Tennisplätze 1-6 Der Tennisclub 66 e. V. Wolbeck beantragte einen Baukostenzuschuss zur Installation einer Beregnungsanlage seiner Tennisplätze 1-6. In der Vergangenheit hat der Verein die Plätze mit Handschläuchen bewässert. Durch eine Bewässerungsanlage können die Plätze deutlich gründlicher und effekt iver bewässert werden. Eine regelmäßige und korrekt dosierte Wäss e- rung der Plätze ist zwingend notwendig, um die Qualität zu erhalten. Die mögliche Bewilligung des Antrages im Jahr 2018 wurde auf Bitte des Vereins auf 2019 vertagt, da es zunächst Ä n- derungen in der Planung der Baumaßnahme gab. In der Vergangenheit und insbesondere durch die Hitze des vergangenen Sommers haben die Plätze in ihrer Qualität nachgelassen. Um weitere Schäden am Platzaufbau zu verhindern, eine aufwändige und teure Grundüberho- - 4 - V/0097/2019 lung möglichst lange zu vermeiden und den Spielbetrieb für die kommende Sommersaison s i- cherzustellen, sollte die geplante Beregnungsanlage nun schnellstmöglich installiert werden. 1.4 Erneuerung der Terrasse Der TSC Münster-Gievenbeck e. V. hat am 17.01.2019 einen Baukostenzuschussantrag für die Erneuerung der Terrasse auf der vereinseigenen Tennisanlage gestellt. Insbesondere durch die Witterung der letzten Wochen ist das Holz der Terrasse stark beschädigt worden und der Unterbau wurde mors ch. Deshalb besteht eine hohe Verletzungsgefahr. Damit die Terrasse, die unter anderem für Schulungszwecke genutzt wird und zudem Treff - und Mittel- punkt der Sportler ist, für die kommende Saison weiterhin verkehrssicher genutzt werden kann und nicht abgesp errt werden muss, muss die Baumaßnahme schnellstmöglich durchgeführt werden. 1.5 Austausch Heizungstherme Der Akademische Ruder-Club zu Münster e. V. beantragte einen Baukostenzuschuss zum Austausch seiner Heizungstherme. Die Gasbrennwert -Therme im Clubh aus Hiltrup ist ko m- plett ausgefallen und durfte auf Empfehlung von Fachfirmen aus Sicherheitsgründen nicht wei- ter betrieben werden. Eine Reparatur war ebenfalls nicht möglich, sodass das Gerät schnellstmöglich ersetzt werden musste, damit der Sportbetrieb weiterhin gewährleistet we r- den konnte. Auch in den Wintermonaten findet das Training des Akademischen Ruder-Club zu Münster e. V. statt, für das das Funktionieren der Warmwasserversorgung für die Duschräume als auch die Raumheizung in den Sanitär -, Umkleideräumen und dem Clubraum Grundlage ist. Der Verein meldete den vorgenannten Umstand vor Durchführung bei der Sportverwaltung und diese sprach sich für die umgehende Sanierung aus. Der Sportausschuss möge nun b e- schließen, dass der Baubeginn nicht als förd erschädlich für die Zuschussgewährung ane r- kannt wird. 1.6 Sanierung Elektroinstallation Der Tennisclub Preußen e. V. stellte einen Baukostenzuschussantrag für die Sanierung der Elektroinstallation in seinem Clubhaus. Das städtische Amt für Immobilienman agement stellte dringenden Handlungsbedarf fest. Sollte die Baumaßnahme nicht zeitnah durchgeführt we r- den, bestehe Gefahr im Verzug. Schnelles Handeln ist hier dringend erforderlich, sodass die Baumaßnahme schon vor der Sportausschusssitzung am 14.03.2019 durchgeführt werden muss. Wegen der Forderung des Amt für Immobilienmanagement nach umgehender Sani e- rung ist der Verein bezüglich der Termine gewissermaßen gebunden. Die Sportverwaltung wusste vor Durchführung der Baumaßnahme von dem vorgenannten Umstand und bestätigte die Dringlichkeit. Der Sportausschuss möge nun beschließen, dass der Baubeginn nicht als förderschädlich für die Zuschussgewährung anerkannt wird. 2. Die städtische Sportförderung Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Müns- ter erhalten. Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Baumaßnahmen e rst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung en t- schieden hat. Für die oben aufgeführten Sportvereine ist frühestens im Sommer 2019/2020 eine Ent- scheidung der Stadt Münster über die beantragten Sportförderungen möglich. Bis dahin m üssen die Vereine grundsätzlich mit der Durchführung der Baumaßnahmen warten. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i- dung beginnen. - 5 - V/0097/2019 Darüber hinaus waren die beiden Baumaßnahmen unter Punkt 1.2 zeitlich nicht mehr aufzuschieben, sodass die Sportverwaltung die beiden Vereine dahingehend beraten hat, die Baumaßnahmen ohne Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ durchzuführen, damit der Sportb e- trieb erhalten bleiben kann und Gefahren abgewendet werden. Mit der Genehmigung dieser beiden Maßnahmen entscheidet der Sportausschuss, dass die Maßnahmen für die Baukostenzuschussb e- willigung nicht als förderschädlich anerkannt werden. 3. Das Anliegen der Sportvereine Mit dem Wisse n um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie ha ben die in dieser Vorlage aufgeführten Vereine für die jeweiligen geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss bea n- tragt und die unter Beschlusspunkt 1.1 aufgeführten Vereine bislang nicht mit den Baumaßnahmen begonnen. Die Sportvereine müssen die Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie mit ihren Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zu m „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e- ginn“. 4. Bewertung/Folgen Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und die nachträglich zu bewilligenden Anträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, weil die Sportvereine damit in die Lage versetzt werden, die notwendigen Baumaßnahmen nach ihren Zeitplänen bzw. nach den unabweisbaren Vorgaben und unabhängig vom Beratungsgang für die b e- antragten Baukostenzuschüsse durchzuführen. Die Entscheidung der nachträglichen Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ setzt die Vereine in die Lage, trotz des Zwangs der Durchführung der Maßnahme die Möglichkeit zu erhalten, das Baukostenzuschussverfahren zu durchlaufen. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsan- träge später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorl e- gen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und der späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportve r- waltung den Sportvereinen ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten die Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahmenplanung und Maßnahmenausführung helfen. Die Sportvereine wissen, dass über die Zuschussanträge erst ab Sommer 2019/2020 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen. Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, dür- fen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung beginnen. Die Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestä tigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A - 6 - V/0097/2019
Anlage A
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Anlage A zur V/0097/2019 Kurzüberblick Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der betroffenen Bezirksvertretun- gen über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver- setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förde- rung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung von Angeboten. Die Stadt Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsverei- ne des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesell- schaft. Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird den Vereinen die Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahmen diese bereits vor der Entscheidung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. Die Baumaßnahmen tragen zur Sport- und Stadtentwicklung der wachsenden Stadt Münster bei. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sport- förderrichtlinie. Die frühestens in 2019 bzw. 2020 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Details
- Aktenzeichen
- V/0097/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37