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V/0097/2019

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn

Vorlagen 28.01.2019

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 14.03.2019, TOP 3.4

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

14165 Zeichen

V/0097/2019 
V/0097/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   19.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   21.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   21.02.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   14.03.2019 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.1 Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die 
geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „förderungs-
unschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Auf-
wand 
Zuschuss 
bis zu  
Zu-
schuss-
entschei-
schei-
dung 
(voraus-
sichtlich) 
Paddel Sport 
Münster von 
1923 e. V. 
Ost 
Wasserversor-
gung Bootshaus, 
hier: 1. Bauab-
schnitt (Brun-
nensanierung) 
17.12.18 10.000 € 5.000 € 2020 
Tennisclub 
Preußen e. V. 
Hil-
trup 
Sanierung Hei-
zung (Clubraum) 
und Installation 
Heizung (Küche) 
18.01.19 8.350 € 4.175 € 2020 
Sportamt 
 
28.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Elfering 
Telefon: 492-5212 
Elfering@stadt-muenster.de

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V/0097/2019 
Tennisclub 66 
e.V. Wolbeck 
Süd-
ost 
Beregnungsan-
lage Tennisplät-
ze 1-6 
23.02.17 22.000 € 11.000 € 2019 
TSC Münster-
Gievenbeck 
e. V. 
West Erneuerung der 
Terrasse 17.01.19 23.500 € 11.750 € 2020 
Summe  63.850 € 31.925 €  
 
1.2 Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen für die Baumaßnahmen auf den 
Vereinssportanlagen wie folgt nachträglich den beantragten „förderungsunschädlichen vorzeiti-
gen Baubeginn“: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Auf-
wand 
Zuschuss 
bis zu  
Zu-
schuss-
entschei-
schei-
dung 
(voraus-
sichtlich) 
Akademi-
scher Ruder-
Club zu 
Münster 
e. V. 
Hil-
trup 
Austausch Hei-
zungstherme 15.11.18 4.091,59 € 2.045,80 € 2020 
Tennisclub 
Preußen 
e. V. 
Hil-
trup 
Sanierung Elekt-
roinstallation 18.01.19 2.600 € 1.300 € 2020 
Summe  6.691,59 € 3.345,80 €  
 
1.3 Die Sportverwaltung weist auf die Voraussetzungen für die Bewilligung eines Baukostenz u-
schuss hin. Um den jeweiligen Antrag zu vervollständigen, muss 
- der Akademische Ruder -Club zu Münster e. V. die Jugendquote der Vereinsmitglieder  
(25 %) bis zum 15.11.2019 für die Zuschussentscheidung im Jahr 2020 bei der Spor t-
verwaltung nachweisen. 
- der TSC Münster -Gievenbeck e. V. so schnell als möglich den Grundstücksmietvertrag 
mit der Stadt Münster für mindestens weitere 25 Jahre abschließen. 
- der Tennisclub 66 e. V. Wolbeck seine Mitgliedsbeiträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt 
(31.01.2019) anheben. 
- der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. ohne Zeitverzug eine konkrete Kostenaufste l-
lung einreichen, sobald feststeht, warum der alte Brunnen kein Was ser mehr liefert und 
welche weiteren Maßnahmen deshalb anfallen.  
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt 1. 1 und den nachträglichen „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e-
ginn“ nach Beschlusspunkt 1.2 unter den folgenden Bedingungen: 
 
2.1  Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r-
derrichtlinie hat keinen Einfluss auf die  Beratung und Beschlussfassung  der Gremien der 
Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragten Baukostenzuschüsse. 
 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von den Sportve r-
einen beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“.

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2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d-
lichen vorzeitigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüber keine n Hinweis auf die Bewe r-
tung der Förderanträge. 
 
2.4  Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer 
Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.5  Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n-
schlägigen Standards und Vorschriften ei n und stimmen sich über Abweichungen  davon 
rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mitte lbare 
Kosten entstehen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Beschlusspunkte haben keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Die Baumaßnahmen  
1.1 Wasserversorgung Bootshaus, hier: 1. Bauabschnitt (Brunnensanierung) 
 Der Paddel Sport Münster von 1923 e. V. beantragte am 17.12.2018 einen Baukostenz u-
schuss für die Wasserversorgung seines Bootshauses an der Werse und vervollständigte di e-
sen im Januar 2019. Seit Ende 2018 liefert der Brunnen des Vereins kein Wasser mehr, was 
nachweislich nicht in der Pumpe begründet ist. Erst bei Beginn der Baumaßnahme kann der 
genaue Grund dafür benannt werden und damit eine exakte Kostenaufstellung erfolgen. Die 
Baumaßnahme muss schnellstmöglich durchgeführt werden, da ohne eine intakte Wasse rver-
sorgung die Toiletten und Duschen im Bootshaus nicht nutzbar sind und deshalb sowohl der 
Vereinsbetrieb als auch die Schulnutzung der Anlage gefährdet sind. Damit die Saison wie ge-
plant starten kann und der Sportbetrieb gesichert ist, muss die Baumaßna hme zeitnah durch-
geführt werden. 
 
1.2 Sanierung Heizung (Clubraum) und Installation Heizung (Küche) 
 Am 18.01.2019 beantragte der Tennisclub Preußen e. V. einen Baukostenzuschuss zu der 
Sanierung der Heizung in seinem Clubraum und zur Installation einer we iteren Heizung in der 
Küche. Der vorhandene Heizkörper im Clubraum des Vereins entspricht nicht mehr dem akt u-
ellen Stand der Technik und droht, auszufallen. Darüber hinaus ist der Heizkörper für die B e-
heizung des Gebäudes nicht ausreichend, sodass ein weit erer Heizkörper benötigt wird. Hier 
ist eine Installation im Küchenraum sinnvoll. Damit ein Beheizen des Clubhauses gesichert ist, 
muss die Sanierung der Heizung und die Installation einer weiteren Heizung möglichst zeitnah 
erfolgen. 
 
1.3  Beregnungsanlage Tennisplätze 1-6 
 Der Tennisclub 66 e. V. Wolbeck beantragte einen Baukostenzuschuss zur Installation einer 
Beregnungsanlage seiner Tennisplätze 1-6. In der Vergangenheit hat der Verein die Plätze mit 
Handschläuchen bewässert. Durch eine Bewässerungsanlage können die Plätze deutlich 
gründlicher und effekt iver bewässert werden. Eine regelmäßige und korrekt dosierte Wäss e-
rung der Plätze ist zwingend notwendig, um die Qualität zu erhalten. Die mögliche Bewilligung 
des Antrages im Jahr 2018 wurde auf Bitte des Vereins auf 2019 vertagt, da es zunächst Ä n-
derungen in der Planung der Baumaßnahme gab. In der Vergangenheit und insbesondere 
durch die Hitze des vergangenen Sommers haben die Plätze in ihrer Qualität nachgelassen. 
Um weitere Schäden am Platzaufbau zu verhindern, eine aufwändige und teure Grundüberho-

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V/0097/2019 
lung möglichst lange zu vermeiden und den Spielbetrieb für die kommende Sommersaison s i-
cherzustellen, sollte die geplante Beregnungsanlage nun schnellstmöglich installiert werden. 
 
1.4 Erneuerung der Terrasse 
 Der TSC Münster-Gievenbeck e. V.  hat am 17.01.2019 einen Baukostenzuschussantrag für 
die Erneuerung der Terrasse auf der vereinseigenen Tennisanlage gestellt. Insbesondere 
durch die Witterung der letzten Wochen ist das Holz der Terrasse stark beschädigt worden 
und der Unterbau wurde mors ch. Deshalb besteht eine hohe Verletzungsgefahr. Damit die 
Terrasse, die unter anderem für Schulungszwecke genutzt wird und zudem Treff - und Mittel-
punkt der Sportler ist, für die kommende Saison weiterhin verkehrssicher genutzt werden kann 
und nicht abgesp errt werden muss, muss die Baumaßnahme schnellstmöglich durchgeführt 
werden. 
 
1.5 Austausch Heizungstherme 
 Der Akademische Ruder-Club zu Münster e. V. beantragte einen Baukostenzuschuss zum 
Austausch seiner Heizungstherme. Die Gasbrennwert -Therme im Clubh aus Hiltrup ist ko m-
plett ausgefallen und durfte auf Empfehlung von Fachfirmen aus Sicherheitsgründen nicht wei-
ter betrieben werden. Eine Reparatur war ebenfalls nicht möglich, sodass das Gerät 
schnellstmöglich ersetzt werden musste, damit der Sportbetrieb weiterhin gewährleistet we r-
den konnte. Auch in den Wintermonaten findet das Training des Akademischen Ruder-Club zu 
Münster e. V. statt, für das das Funktionieren der Warmwasserversorgung für die Duschräume 
als auch die Raumheizung in den Sanitär -, Umkleideräumen und dem Clubraum Grundlage 
ist. 
 
 Der Verein meldete den vorgenannten Umstand vor Durchführung bei der Sportverwaltung 
und diese sprach sich für die umgehende Sanierung aus. Der Sportausschuss möge nun b e-
schließen, dass der Baubeginn nicht als förd erschädlich für die Zuschussgewährung ane r-
kannt wird. 
 
1.6  Sanierung Elektroinstallation 
 Der Tennisclub Preußen e. V. stellte einen Baukostenzuschussantrag für die Sanierung der 
Elektroinstallation in seinem Clubhaus. Das städtische Amt für Immobilienman agement stellte 
dringenden Handlungsbedarf fest. Sollte die Baumaßnahme nicht zeitnah durchgeführt we r-
den, bestehe Gefahr im Verzug. Schnelles Handeln ist hier dringend erforderlich, sodass die 
Baumaßnahme schon vor der Sportausschusssitzung am 14.03.2019 durchgeführt werden 
muss. Wegen der Forderung des Amt für Immobilienmanagement nach umgehender Sani e-
rung ist der Verein bezüglich der Termine gewissermaßen gebunden. 
  
 Die Sportverwaltung wusste vor Durchführung der Baumaßnahme von dem vorgenannten 
Umstand und bestätigte die Dringlichkeit. Der Sportausschuss möge nun beschließen, dass 
der Baubeginn nicht als förderschädlich für die Zuschussgewährung anerkannt wird. 
 
2. Die städtische Sportförderung 
Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.  können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für 
Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Müns-
ter erhalten. Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren 
geplanten Baumaßnahmen e rst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung en t-
schieden hat. Für die oben aufgeführten Sportvereine ist frühestens im Sommer 2019/2020 eine Ent-
scheidung der Stadt Münster  über die beantragten Sportförderungen  möglich. Bis dahin m üssen die 
Vereine grundsätzlich mit der Durchführung der Baumaßnahmen warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“  
genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den 
Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i-
dung beginnen.

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V/0097/2019 
 
Darüber hinaus waren die beiden Baumaßnahmen unter Punkt 1.2 zeitlich nicht mehr aufzuschieben, 
sodass die Sportverwaltung die beiden Vereine dahingehend beraten hat, die Baumaßnahmen ohne 
Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ durchzuführen, damit der Sportb e-
trieb erhalten bleiben kann  und Gefahren abgewendet werden. Mit der Genehmigung dieser beiden 
Maßnahmen entscheidet der Sportausschuss, dass die Maßnahmen für die Baukostenzuschussb e-
willigung nicht als förderschädlich anerkannt werden. 
 
3. Das Anliegen der Sportvereine 
Mit dem Wisse n um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie ha ben die in dieser Vorlage 
aufgeführten Vereine für die jeweiligen geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss bea n-
tragt und die unter Beschlusspunkt 1.1 aufgeführten Vereine bislang nicht mit den Baumaßnahmen 
begonnen. 
 
Die Sportvereine müssen die Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, 
ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie mit ihren 
Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zu m „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e-
ginn“. 
 
4. Bewertung/Folgen 
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ 
und die nachträglich zu bewilligenden Anträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, 
weil die Sportvereine damit in die Lage versetzt werden, die notwendigen Baumaßnahmen nach ihren 
Zeitplänen bzw. nach den unabweisbaren Vorgaben  und unabhängig vom Beratungsgang für die b e-
antragten Baukostenzuschüsse durchzuführen. Die Entscheidung der nachträglichen Bewilligung des 
„förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ setzt die Vereine in die Lage, trotz des Zwangs 
der Durchführung der Maßnahme die Möglichkeit zu erhalten, das Baukostenzuschussverfahren zu 
durchlaufen. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsan-
träge später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorl e-
gen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ 
und der späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportve r-
waltung den Sportvereinen ausdrücklich. 
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten die 
Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahmenplanung 
und Maßnahmenausführung helfen. Die Sportvereine wissen, dass über die Zuschussanträge erst ab  
Sommer 2019/2020 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen.  
 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, dür-
fen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung beginnen. Die 
Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestä tigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die 
separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

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V/0097/2019

Anlage A

2300 Zeichen

Anlage A zur V/0097/2019 
Kurzüberblick 
Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der betroffenen Bezirksvertretun-
gen über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich Baumaßnahmen von  
Münsteraner Sportvereinen 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förde-
rung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung 
von Angeboten. Die Stadt Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport 
zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsverei-
ne des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu 
hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesell-
schaft.  
 
Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird den Vereinen 
die Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahmen diese bereits vor der 
Entscheidung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. 
 
Die Baumaßnahmen tragen zur Sport- und Stadtentwicklung der wachsenden Stadt Münster bei. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sport-
förderrichtlinie. Die frühestens in 2019 bzw. 2020 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls.

Beratungsverlauf (5)

14.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2019 Sportausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0097/2019
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37