Verkehrsführung an der Mülheimer Freiheit - Stand der Umsetzung
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2313/2017 vom 11.09.2017
Stand: Am 09.10.2017 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 661/12 Vorlagen-Nummer 2313/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.10.2017 Verkehrsführung an der Mülheimer Freiheit - Stand der Umsetzung hier: Anfrage des EMT Herr Bakis in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 07.11.2016, TOP 7.2.5 „Am 26.01.2015 fasste die Bezirksvertretung Mülheim auf Basis des Antrages AN/0156/2015 den folgenden Beschluss: 1. Die Mülheimer Freiheit, Dünnwalder Straße, Deutz-Mülheimer Straße ab Danzierstraße nord- wärts, Düsseldorfer Straße durch das Verkehrszeichen 260 Verbot für Kraftfahrzeuge (Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) mit dem Zusatz: Anlieger frei für den Durchgangsverkehr zu sperren. 2. Auf der Deutz-Mülheimer Straße nördlich Danzierstraße, der Müheimer Freiheit und der Dünn- walder Straße wird, wie bereits auf der Düsseldorfer Straße, die Vorfahrtsregelung aufgehoben und durch die Regelung „rechts vor links“ nach §8StVO ersetzt. 3. An der Kreuzung Dünnwalder Straße / Clevischen Ring soll aus der Dünnwalder Straße nur Rechtsabbiegen nach Verkehrszeichen 209-20 der Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO erlaubt werden. 4. An der Kreuzung Berliner Straße / Clevischer Ring soll aus der Berliner Straße nur noch als Linksabbieger stadteinwärts gefahren werden. Durch entsprechende Verkehrslenkung dafür Sor- ge zu tragen, dass der Verkehr stadteinwärts durch Linksabbieger auf den Clevischen Ring ge- führt wird.“ In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen: Frage 1: Wie ist der Stand der beauftragten Prüfung und was ist das derzeitige (Zwischen-)Ergebnis? Frage 2: Für wann strebt die Verwaltung die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssitu- ation im beschriebenen Bereich an?“ Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 und 2: Die Verwaltung kann die Maßnahmen der Vorschläge zu 1 und 2 nicht realisieren, solange die ge- nannten Straßenzüge dem Vorbehaltsnetz angehören und nicht geprüft ist, ob die Danzierstraße Leistungsfähigkeitsreserven hat, um den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Durch die Sanierung der Brücken und der umweltsensitiven Steuerung aufgrund der Messstation am Wiener Platz ist auf dem Clevischen Ring die Verkehrsabwicklung schon heute äußerst kritisch. 2 Die zusätzlichen Verkehre, die durch die Änderungen der gewünschten Verkehrsführung erzeugt würden, könnten momentan auf dem Clevischen Ring nicht leistungsfähig abgewickelt werden. Die Zielrichtung der Verwaltung ist es, die Durchgangsverkehre im untergeordneten Straßennetz auf das für die Erschließung notwendige Aufkommen zu reduzieren. Nach Abschluss der Bauarbeiten der Brücken und dem Fortschritt der im Bereich des Clevischen Ringes laufenden städtebaulichen Ent- wicklungen sollen die Verkehrsführungen mit aktuellen Verkehrszählungen untersucht werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die Leistungsfähigkeitsreserven der Danzier Straße geprüft wer- den. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Verkehrsführung zunächst beizubehalten und nach Abschluss der Brückensanierungen erneut zu überprüfen.
Beratungsverlauf
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09.10.2017
TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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