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2313/2017

Verkehrsführung an der Mülheimer Freiheit - Stand der Umsetzung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 11.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 09.10.2017, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3261 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
661/12 
Vorlagen-Nummer 
 2313/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.10.2017 
 
Verkehrsführung an der Mülheimer Freiheit - Stand der Umsetzung 
hier: Anfrage des EMT Herr Bakis in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 07.11.2016, 
TOP 7.2.5 
„Am 26.01.2015 fasste die Bezirksvertretung Mülheim auf Basis des Antrages AN/0156/2015 den 
folgenden Beschluss: 
1. Die Mülheimer Freiheit, Dünnwalder Straße, Deutz-Mülheimer Straße ab Danzierstraße nord-
wärts, Düsseldorfer Straße durch das Verkehrszeichen 260 Verbot für Kraftfahrzeuge (Krafträder, 
auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) mit 
dem Zusatz: Anlieger frei für den Durchgangsverkehr zu sperren. 
 
2. Auf der Deutz-Mülheimer Straße nördlich Danzierstraße, der Müheimer Freiheit und der Dünn-
walder Straße wird, wie bereits auf der Düsseldorfer Straße, die Vorfahrtsregelung aufgehoben 
und durch die Regelung „rechts vor links“ nach §8StVO ersetzt. 
 
3. An der Kreuzung Dünnwalder Straße / Clevischen Ring soll aus der Dünnwalder Straße nur 
Rechtsabbiegen nach Verkehrszeichen 209-20 der Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 
StVO erlaubt werden. 
 
4. An der Kreuzung Berliner Straße / Clevischer Ring soll aus der Berliner Straße nur noch als 
Linksabbieger stadteinwärts gefahren werden. Durch entsprechende Verkehrslenkung dafür Sor-
ge zu tragen, dass der Verkehr stadteinwärts durch Linksabbieger auf den Clevischen Ring ge-
führt wird.“ 
 
 
In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen: 
 
Frage 1: 
Wie ist der Stand der beauftragten Prüfung und was ist das derzeitige (Zwischen-)Ergebnis? 
 
Frage 2: 
Für wann strebt die Verwaltung die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssitu-
ation im beschriebenen Bereich an?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 und 2: 
Die Verwaltung kann die Maßnahmen der Vorschläge zu 1 und 2 nicht realisieren, solange die ge-
nannten Straßenzüge dem Vorbehaltsnetz angehören und nicht geprüft ist, ob die Danzierstraße 
Leistungsfähigkeitsreserven hat, um den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. 
 
Durch die Sanierung der Brücken und der umweltsensitiven Steuerung aufgrund der Messstation am 
Wiener Platz ist auf dem Clevischen Ring die Verkehrsabwicklung schon heute äußerst kritisch.

2 
 
 
Die zusätzlichen Verkehre, die durch die Änderungen der gewünschten Verkehrsführung erzeugt 
würden, könnten momentan auf dem Clevischen Ring nicht leistungsfähig abgewickelt werden. 
 
Die Zielrichtung der Verwaltung ist es, die Durchgangsverkehre im untergeordneten Straßennetz auf 
das für die Erschließung notwendige Aufkommen zu reduzieren. Nach Abschluss der Bauarbeiten der 
Brücken und dem Fortschritt der im Bereich des Clevischen Ringes laufenden städtebaulichen Ent-
wicklungen sollen die Verkehrsführungen mit aktuellen Verkehrszählungen untersucht werden. In 
diesem Zusammenhang sollen auch die Leistungsfähigkeitsreserven der Danzier Straße geprüft wer-
den. 
 
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Verkehrsführung zunächst beizubehalten und nach Abschluss 
der Brückensanierungen erneut zu überprüfen.

Beratungsverlauf (1)

09.10.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Dünnwalder Straße
  • Deutz-Mülheimer Straße
  • Danzierstraße
  • Düsseldorfer Straße
  • Berliner Straße
  • Clevischer Ring
  • Wiener Platz
  • Mülheimer Freiheit
  • Freiheit

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Details

Aktenzeichen
2313/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
11.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27