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Baubeschluss für die Errichtung einer Querungshilfe auf der Olpener Straße/Servatiusstraße in Merheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3556/2019 vom 25.10.2019

Stand: Am 28.11.2019 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 3556/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Errichtung einer Querungshilfe auf der Olpener Straße/Servatiusstraße in Merheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der beigefügten Planung zur Errichtung einer Querungshilfe auf der Olpener Straße/Servatiusstraße zu und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme baulich umzuset- zen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 87.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 1.740 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Bestand: Aktuell ist im Bereich der Kreuzung Olpener Straße/Servatiusstraße keine gesicherte Querungsmög- lichkeit vorhanden, sodass zu Fuß Gehende und Radfahrende die Olpener Straße an der Signalanla- ge Olpener Straße/Fredeburger Straße (ca. 160 m) oder an der Signalanlage Olpener Stra- ße/Hohensyburgstraße (ca. 140 m) überqueren müssen. Planung: Die Planung sieht die Errichtung einer baulichen Querungshilfe auf der Olpener Straße östlich der Servatiusstraße vor. Die 2,50 m breite und 4,0 m lange Aufstellfläche der Querungshilfe wird durch Markierung begrenzt. Die im Bereich der geplanten Querungshilfe vorhandenen Sperrflächen werden angepasst bzw. ent- fernt. Um die zu Fuß gehenden Verkehrsteilnehmer/Innen sicher auf den bestehenden Gehweg zu führen, wird auf der nördlichen und südlichen Seite ein Teil der Grünfläche befestigt. Um zu Fuß Ge- henden ausreichende Aufstellflächen zu bieten, wird die Radfahrerfurt über die Servatiusstraße um ca. 1,50 m nach Süden verschoben. Zur besseren Erkennbarkeit wird die Radfahrerfurt rot eingefärbt. Finanzierung: Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das Haushaltsjahr 2020 geplant. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 87.000 €. Die erforderlichen investiven Haushaltsmit- tel stehen im Hpl. 2019 inklusive Mittelfristplanung 2020 – 2022 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We- ge, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-0100, Kleinere straßenbauliche Maßnahmen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. 3 Des Weiteren sind im Hpl. 2019 ff. in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2020 ent- sprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 1.740 € berücksichtigt. Anlage Lageplan
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    Anlage

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2019

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.1.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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