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3556/2019

Baubeschluss für die Errichtung einer Querungshilfe auf der Olpener Straße/Servatiusstraße in Merheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.11.2019, TOP 8.1.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Lageplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3070 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 3556/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Errichtung einer Querungshilfe auf der Olpener Straße/Servatiusstraße 
in Merheim 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der beigefügten Planung zur Errichtung einer Querungshilfe auf der 
Olpener Straße/Servatiusstraße zu und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme baulich umzuset-
zen. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   87.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   1.740 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Bestand: 
Aktuell ist im Bereich der Kreuzung Olpener Straße/Servatiusstraße keine gesicherte Querungsmög-
lichkeit vorhanden, sodass zu Fuß Gehende und Radfahrende die Olpener Straße an der Signalanla-
ge Olpener Straße/Fredeburger Straße (ca. 160 m) oder an der Signalanlage Olpener Stra-
ße/Hohensyburgstraße (ca. 140 m) überqueren müssen. 
 
 
Planung: 
Die Planung sieht die Errichtung einer baulichen Querungshilfe auf der Olpener Straße östlich der 
Servatiusstraße vor. Die 2,50 m breite und 4,0 m lange Aufstellfläche der Querungshilfe wird durch 
Markierung begrenzt. 
 
Die im Bereich der geplanten Querungshilfe vorhandenen Sperrflächen werden angepasst bzw. ent-
fernt. Um die zu Fuß gehenden Verkehrsteilnehmer/Innen sicher auf den bestehenden Gehweg zu 
führen, wird auf der nördlichen und südlichen Seite ein Teil der Grünfläche befestigt. Um zu Fuß Ge-
henden ausreichende Aufstellflächen zu bieten, wird die Radfahrerfurt über die Servatiusstraße um 
ca. 1,50 m nach Süden verschoben. Zur besseren Erkennbarkeit wird die Radfahrerfurt rot eingefärbt.  
 
 
Finanzierung: 
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das Haushaltsjahr 2020 geplant. 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 87.000 €. Die erforderlichen investiven Haushaltsmit-
tel stehen im Hpl. 2019 inklusive Mittelfristplanung 2020 – 2022 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We-
ge, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-0100, Kleinere straßenbauliche Maßnahmen, Teilplanzeile 8 
- Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung.

3 
Des Weiteren sind im Hpl. 2019 ff. in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2020 ent-
sprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 1.740 € berücksichtigt. 
 
 
 
Anlage  
Lageplan

Anlage - Lageplan

6 Zeichen

Anlage

Beratungsverlauf (1)

28.11.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Olpener Straße
  • Servatiusstraße
  • Fredeburger Straße
  • Hohensyburgstraße

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Details

Aktenzeichen
3556/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.10.2019
Erstellt
10.10.2019 16:14