0260/2021
Beantwortung der Anfrage AN/0025/2021 der CDU-Fraktion vom 14.01.2021 betr. "Nahversorgung für Fühlingen und Merkenich" Hier: Stellungnahme der Verwaltung
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4820 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Löba Sa Vorlagen-Nummer 0260/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 Beantwortung der Anfrage AN/0025/2021 der CDU-Fraktion vom 14.01.2021 betr. "Nahversorgung für Fühlingen und Merkenich" Hier: Stellungnahme der Verwaltung Anfrage Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, im Stadtteile Fühlingen fehlt bis auf den bestehenden Bäcker und Metzger jegliche ortsnahe Versor- gungsmöglichkeit. Aus den genannten Gründen gibt es seit längerem aus der Politik und der ortsan- sässigen Bevölkerung die Forederung im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes für den Kölner Nor- den im Stadtteil Fühlingen einen Nahversorger anzusiedeln. Dies könnte im Bereich Heinrichshofweg möglich sein. Für den Stadtteil Merkenich – inklusive Rheinkassel/Langel/Kasselberg/Feldkassel- gibt es zwar ei- nen Nahversorger in Merkenich, welcher jedoch völlig beengt eingebunden in die bestehende Wohn- bebauung ist. Vielfach wurde hier durch die ansässige Bevölkerung sowie die Regionalleitung des Discounters der Wunsch geäußert, sich im Ortsteil Merkenich zu vergrößern. Um eine Verbesserung der Nahversorgung der ortsansässigen Bevölkerung erreichen zu können, wurde durch die BV. zu- letzt am 15.11.2018 - ein Prüfantrag für das städtische Grundstücks Merkenich-Causemannstraße 29-31 gestellt. Hier könnte unter möglichst effizienter Ausnutzung des Grundstückes eine Kombinati- on von Wohnbebauung mit neuen Vollsortiment Discounter entstehen. Wir fragen die Verwaltung: 1. Sind die Prüfungen zu beiden möglichen Projekten abgeschlossen? 2. Kann von einer positiven Abschlussprüfung durch die Verwaltung ausgegangenen werden? 3. Wann ist mit konkreten Umsetzungen zur (Neu)Ansiedlung der Nahversorger in Fühlingen und Merkenich zu rechnen? 2 Stellungnahme der Verwaltung Zu 1.) Stand der Prüfungen der Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebs In Merkenich Die Prüfungen zur Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes in Merkenich (Causemannstraße 29-31) ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand Januar 2021) noch nicht abgeschlossen. Gegenwärtig prüft die Verwaltung die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Bebauung des städtischen Grundstücks Causemannstraße 29-31 in Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen, Flur 89, Flur 524 und 805 mit einem Lebensmittelmarkt (kleinflächiger Nahversorger) sowie einer Wohnnutzung im Sinne des Ratsbeschlusses vom 28.09.2019 (Beschlussvorlage 2267/2017) bzw. mit einer Büronutzung im Obergeschoss. Vor diesem Hintergrund werden die Planungen in Abstim- mung mit den Fachämtern konkretisiert. In Fühlingen Das Bauleitplanverfahren "Heinrichshofweg" in dessen Zuge Planungsrecht für den vorgesehenen Einzelhandelsstandort am nördlichen Rand von Fühlingen geschaffen werden soll, ist gegenwärtig auf der Prioritätenliste nachrückender Bauleitplanverfahren des Stadtplanungsamtes gelistet. Den Zeit- punkt der Fortführung dieses Verfahrens wird gegenwärtig in der Verwaltung geprüft. Baurecht für einen Nahversorger an diesem Standort wird allerdings erst mit Abschluss des Bauleitplanverfahrens "Heinrichshofweg" ermöglicht. Zu 2) Erfolgsaussichten der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben In Merkenich Zum jetzigen Stand der Planung und Prüfung kann noch keine abschließende Aussage drüber getrof- fen werden, ob das avisierte Vorhaben in Merkenich (Causemannstraße 29-31) realisiert werden kann. Die Verwaltung prüft hierzu erfolgsversprechende Varianten. In Fühlingen Das Bebauungsplanverfahren "Heinrichshofweg" wird diese Frage erst in den weiteren Planungspha- sen mit Erstellung umfangreicher Gutachten und im Rahmen der Abstimmung mit Dienststellen, Be- hörden und Trägern öffentlicher Belange abschließend beantworten können. Zu 3.) Zeitraum der Umsetzung der Planungen In Merkenich Sobald das Ergebnis der Prüfung und die Konkretisierung der Planung vorliegen, werden der Stadt- entwicklungsausschuss, der Bauausschuss und die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) auch im Zuge der Anfrage der SPD-Fraktion aus der Bezirksvertretung Chorweiler (AN/1138/2020) hierüber und über die dann mögliche konkrete zeitliche Projektplanung informiert. In Fühlingen Sobald das Bebauungsplanverfahren wiederaufgenommen wird, kann die detaillierte Planung des Vorhabens in Fühlingen im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Heinrichshofweg" sukzessive mit Fortschreiten des Bebauungsplanverfahrens erfolgen. Die konkrete Umsetzung des Vorhabens be- ginnt dann mit Abschluss des im Regelfall rund drei bis vier Jahre dauernden Bebauungsplanverfah- rens mit Rechtskraft des Bebauungsplans und einer entsprechenden Baugenehmigung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Causemannstraße 29
- Heinrichshofweg
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Details
- Aktenzeichen
- 0260/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.02.2021
- Erstellt
- 25.01.2021 10:33