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0260/2021

Beantwortung der Anfrage AN/0025/2021 der CDU-Fraktion vom 14.01.2021 betr. "Nahversorgung für Fühlingen und Merkenich" Hier: Stellungnahme der Verwaltung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 15.04.2021

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4820 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Löba Sa 
Vorlagen-Nummer 
 0260/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0025/2021 der CDU-Fraktion vom 14.01.2021 
betr. "Nahversorgung für Fühlingen und Merkenich" 
Hier: Stellungnahme der Verwaltung 
Anfrage 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
im Stadtteile Fühlingen fehlt bis auf den bestehenden Bäcker und Metzger jegliche ortsnahe Versor-
gungsmöglichkeit. Aus den genannten Gründen gibt es seit längerem aus der Politik und der ortsan-
sässigen Bevölkerung die Forederung im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes für den Kölner Nor-
den im Stadtteil Fühlingen einen Nahversorger anzusiedeln. Dies könnte im Bereich Heinrichshofweg 
möglich sein. 
 
Für den Stadtteil Merkenich – inklusive Rheinkassel/Langel/Kasselberg/Feldkassel- gibt es zwar ei-
nen Nahversorger in Merkenich, welcher jedoch völlig beengt eingebunden in die bestehende Wohn-
bebauung ist. Vielfach wurde hier durch die ansässige Bevölkerung sowie die Regionalleitung des 
Discounters der Wunsch geäußert, sich im Ortsteil Merkenich zu vergrößern. Um eine Verbesserung 
der Nahversorgung der ortsansässigen Bevölkerung erreichen zu können, wurde durch die BV. zu-
letzt am 15.11.2018 - ein Prüfantrag für das städtische Grundstücks Merkenich-Causemannstraße 
29-31 gestellt. Hier könnte unter möglichst effizienter Ausnutzung des Grundstückes eine Kombinati-
on von Wohnbebauung mit neuen Vollsortiment Discounter entstehen. 
 
Wir fragen die Verwaltung: 
1. Sind die Prüfungen zu beiden möglichen Projekten abgeschlossen? 
2. Kann von einer positiven Abschlussprüfung durch die Verwaltung ausgegangenen werden? 
3. Wann ist mit konkreten Umsetzungen zur (Neu)Ansiedlung der Nahversorger in Fühlingen und 
Merkenich zu rechnen?

2 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu 1.) Stand der Prüfungen der Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebs  
 
In Merkenich  
Die Prüfungen zur Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes in Merkenich (Causemannstraße 29-31) 
ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand Januar 2021) noch nicht abgeschlossen. 
 
Gegenwärtig prüft die Verwaltung die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Bebauung 
des städtischen Grundstücks Causemannstraße 29-31 in Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen, 
Flur 89, Flur 524 und 805 mit einem Lebensmittelmarkt (kleinflächiger Nahversorger) sowie einer 
Wohnnutzung im Sinne des Ratsbeschlusses vom 28.09.2019 (Beschlussvorlage 2267/2017) bzw. 
mit einer Büronutzung im Obergeschoss. Vor diesem Hintergrund werden die Planungen in Abstim-
mung mit den Fachämtern konkretisiert. 
 
In Fühlingen 
Das Bauleitplanverfahren "Heinrichshofweg" in dessen Zuge Planungsrecht für den vorgesehenen 
Einzelhandelsstandort am nördlichen Rand von Fühlingen geschaffen werden soll, ist gegenwärtig auf 
der Prioritätenliste nachrückender Bauleitplanverfahren des Stadtplanungsamtes gelistet. Den Zeit-
punkt der Fortführung dieses Verfahrens wird gegenwärtig in der Verwaltung geprüft. Baurecht für 
einen Nahversorger an diesem Standort wird allerdings erst mit Abschluss des Bauleitplanverfahrens 
"Heinrichshofweg" ermöglicht. 
 
Zu 2) Erfolgsaussichten der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben  
 
In Merkenich 
Zum jetzigen Stand der Planung und Prüfung kann noch keine abschließende Aussage drüber getrof-
fen werden, ob das avisierte Vorhaben in Merkenich (Causemannstraße 29-31) realisiert werden 
kann. Die Verwaltung prüft hierzu erfolgsversprechende Varianten. 
 
In Fühlingen  
Das Bebauungsplanverfahren "Heinrichshofweg" wird diese Frage erst in den weiteren Planungspha-
sen mit Erstellung umfangreicher Gutachten und im Rahmen der Abstimmung mit Dienststellen, Be-
hörden und Trägern öffentlicher Belange abschließend beantworten können. 
 
Zu 3.) Zeitraum der Umsetzung der Planungen 
 
In Merkenich 
Sobald das Ergebnis der Prüfung und die Konkretisierung der Planung vorliegen, werden der Stadt-
entwicklungsausschuss, der Bauausschuss und die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) auch im Zuge 
der Anfrage der SPD-Fraktion aus der Bezirksvertretung Chorweiler (AN/1138/2020) hierüber und 
über die dann mögliche konkrete zeitliche Projektplanung informiert.  
 
In Fühlingen 
Sobald das Bebauungsplanverfahren wiederaufgenommen wird, kann die detaillierte Planung des 
Vorhabens in Fühlingen im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Heinrichshofweg" sukzessive mit 
Fortschreiten des Bebauungsplanverfahrens erfolgen. Die konkrete Umsetzung des Vorhabens be-
ginnt dann mit Abschluss des im Regelfall rund drei bis vier Jahre dauernden Bebauungsplanverfah-
rens mit Rechtskraft des Bebauungsplans und einer entsprechenden Baugenehmigung.

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Causemannstraße 29
  • Heinrichshofweg

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Details

Aktenzeichen
0260/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.02.2021
Erstellt
25.01.2021 10:33