AN/1822/2017
Radschnellweg von Mülheim nach Ehrenfeld - Ergänzungsantrag zu Top 5.9 "Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel"
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 30.11.2017 AN/1822/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 15.05.2018 Radschnellweg von Mülheim nach Ehrenfeld - Ergänzungsantrag zu Top 5.9 "Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Ergänzungsantrag zu Top 5.9 „Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel“ auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses zu nehmen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Weiterplanung entlang des Niehler Gürtels auf Basis der Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“ mit den folgenden Ergänzungen (fett gedruckt): 1.1 Der Rat nimmt die vorgelegte Planung des Büros WEST 8 für den Bereich der Gürteltrasse zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“. Diese Variante entspricht dem Ratsbeschluss vom 10.05.2016. Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, mit der Konkretisierung der in der Anlage 2 dargestellten Vorentwurfsplanung für eine Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke. Dabei soll auch untersucht werden, wie eine Fuß- und Radwegeverbindung auf der Nordseite der Gürtelbahn zwischen Boltensternstraße und Amsterdamer Straße realisiert werden kann. a) Die Radverbindung wird kreuzungsfrei oder mit Vorrang für den Radverkehr geplant. Sie erfüllt hierdurch, zusammen mit der bereits vorgesehenen Breite und der Trennung vom Fußverkehr, die Anforderungen an einen Radschnellweg. Die Fördermöglichkeiten für Radschnellwege werden genutzt. b) Es wird geprüft, die Radverbindung zwischen Amsterdamer Straße und Mülheimer Brücke in Hochlage auf der Gürteltrasse zu führen und auf diese Weise Amsterdamer Straße und Boltensternstraße kreuzungsfrei zu queren. 1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen für die Fortführung der Radverbindung als Radschnellweg von der Merheimer Straße bis zur Autobahnauffahrt der A 57 aufzunehmen. Hierbei werden die folgenden Maßgaben berücksichtigt: a) Die bislang zwei Autospuren in jede Fahrtrichtung auf dem Parkgürtel und auf dem Mauenheimer Gürtel werden zwischen der Abfahrt der A 57 und der Ecke Mauenheimer Gürtel / Merheimer Straße auf je eine Fahrspur pro Fahrtrichtung reduziert. b) Alle freilaufenden Abbiegespuren für den Autoverkehr entfallen. c) Die Kreuzung Geldernstraße / Parkgürtel wird zum Kreisverkehr umgebaut. e) Der bisherige, straßenbegleitende Radweg zwischen der Abfahrt der A 57 und der Ecke Mauenheimer Gürtel / Merheimer Straße wird dem Fußgängerverkehr zugeschlagen. 1.3 Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Umfeld des Niehler Gürtels aufzunehmen. Die Planung und deren Umsetzung werden in einem Prozess vorgenommen, der unabhängig von Planung und Bau des Gürtelradweges geführt wird. Hierbei werden die folgenden Maßgaben berücksichtigt: a) Rückbau auf je eine Fahrspur pro Richtung für den Autoverkehr auf folgenden Straßenabschnitten: Merheimer Straße von Mauenheimer Gürtel bis Friedrich-Karl-Straße Friedrich-Karl-Straße von Neusser Straße bis Boltensternstraße b) Kreisverkehre auf der Friedrich-Karl-Straße an folgenden Kreuzungen: Neusser Straße Niehler Kirchweg Niehler Straße c) c) Einführung von Tempo 30 auf den folgenden Straßen: Friedrich-Karl-Straße Merheimer Straße Bergstraße Niehler Straße Xantener Straße 1.4 Die Planungen sind der Öffentlichkeit in einem Bürgerbeteiligungsverfahren vorzustellen. Die Ausgestaltung der entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens fortentwickelt. Die Ergebnisse sind dem Rat vorzustellen. 1.5 Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Konkretisierung der Planung gemäß Punkt 1.1. der Beschlussvorlage in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege und Plätze bei Finanzstelle 6602-1201-5-5051 – Ausbau Gürtelstraße (Merheimer Straße bis Mülheimer Brücke), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen - im Haushaltsjahr 2017. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1822/2017
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 30.04.2018
- Erstellt
- 30.11.2017 13:52