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AN/1822/2017

Radschnellweg von Mülheim nach Ehrenfeld - Ergänzungsantrag zu Top 5.9 "Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel"

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 30.04.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 15.05.2018, TOP 4.2.1

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

4704 Zeichen

Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 30.11.2017 
AN/1822/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 15.05.2018 
 
Radschnellweg von Mülheim nach Ehrenfeld - Ergänzungsantrag zu Top 5.9 
"Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Ergänzungsantrag zu Top 5.9 
„Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel“ auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des 
Verkehrsausschusses zu nehmen: 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Weiterplanung entlang des Niehler Gürtels auf Basis der 
Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“ mit den folgenden Ergänzungen (fett gedruckt): 
1.1 Der Rat nimmt die vorgelegte Planung des Büros WEST 8 für den Bereich der Gürteltrasse 
zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße zur Kenntnis und beauftragt die 
Verwaltung mit der Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der in der Anlage 1 
beigefügten Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“. Diese Variante entspricht dem 
Ratsbeschluss vom 10.05.2016.  
Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, mit der Konkretisierung der in der Anlage 2 
dargestellten Vorentwurfsplanung für eine Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer 
Straße bis zur Mülheimer Brücke. Dabei soll auch untersucht werden, wie eine Fuß- und 
Radwegeverbindung auf der Nordseite der Gürtelbahn zwischen Boltensternstraße und 
Amsterdamer Straße realisiert werden kann.

a) Die Radverbindung wird kreuzungsfrei oder mit Vorrang für den Radverkehr 
geplant. Sie erfüllt hierdurch, zusammen mit der bereits vorgesehenen Breite und 
der Trennung vom Fußverkehr, die Anforderungen an einen Radschnellweg. 
Die Fördermöglichkeiten für Radschnellwege werden genutzt. 
b) Es wird geprüft, die Radverbindung zwischen Amsterdamer Straße und 
Mülheimer Brücke in Hochlage auf der Gürteltrasse zu führen und auf diese 
Weise Amsterdamer Straße und Boltensternstraße kreuzungsfrei zu queren. 
1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen für die Fortführung der Radverbindung als 
Radschnellweg von der Merheimer Straße bis zur Autobahnauffahrt der A 57 
aufzunehmen. Hierbei werden die folgenden Maßgaben berücksichtigt: 
a) Die bislang zwei Autospuren in jede Fahrtrichtung auf dem Parkgürtel und auf 
dem Mauenheimer Gürtel werden zwischen der Abfahrt der A 57 und der Ecke 
Mauenheimer Gürtel / Merheimer Straße auf je eine Fahrspur pro Fahrtrichtung 
reduziert.  
b) Alle freilaufenden Abbiegespuren für den Autoverkehr entfallen.  
c) Die Kreuzung Geldernstraße / Parkgürtel wird zum Kreisverkehr umgebaut.  
e) Der bisherige, straßenbegleitende Radweg zwischen der Abfahrt der A 57 und der 
Ecke Mauenheimer Gürtel / Merheimer Straße wird dem Fußgängerverkehr 
zugeschlagen. 
1.3 Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen zur Verbesserung der Verkehrssituation im 
Umfeld des Niehler Gürtels aufzunehmen. Die Planung und deren Umsetzung werden in 
einem Prozess vorgenommen, der unabhängig von Planung und Bau des 
Gürtelradweges geführt wird. Hierbei werden die folgenden Maßgaben berücksichtigt: 
a) Rückbau auf je eine Fahrspur pro Richtung für den Autoverkehr auf folgenden 
Straßenabschnitten:  
 Merheimer Straße von Mauenheimer Gürtel bis Friedrich-Karl-Straße  
 Friedrich-Karl-Straße von Neusser Straße bis Boltensternstraße  
b) Kreisverkehre auf der Friedrich-Karl-Straße an folgenden Kreuzungen:  
 Neusser Straße  
 Niehler Kirchweg  
 Niehler Straße  
c) c) Einführung von Tempo 30 auf den folgenden Straßen:  
 Friedrich-Karl-Straße  
 Merheimer Straße  
 Bergstraße  
 Niehler Straße  
 Xantener Straße

1.4 Die Planungen sind der Öffentlichkeit in einem Bürgerbeteiligungsverfahren vorzustellen. Die 
Ausgestaltung der entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftlichen 
Beteiligungsverfahrens fortentwickelt. Die Ergebnisse sind dem Rat vorzustellen.  
1.5 Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die 
Konkretisierung der Planung gemäß Punkt 1.1. der Beschlussvorlage in Höhe von 250.000 € 
im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege und Plätze bei Finanzstelle 6602-1201-5-5051 – 
Ausbau Gürtelstraße (Merheimer Straße bis Mülheimer Brücke), Teilplanzeile 8 – 
Auszahlungen für Baumaßnahmen - im Haushaltsjahr 2017. 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (2)

05.12.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.9.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
15.05.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1822/2017
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
30.04.2018
Erstellt
30.11.2017 13:52