3542/2024
Generalinstandsetzung des Wallraf-Richartz-Museums (WRM) & Fondation Corboud - Weiterplanungs- und Baubeschluss
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/4510 Vorlagen-Nummer 3542/2024 Freigabedatum 22.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Generalinstandsetzung des Wallraf-Richartz-Museums (WRM) & Fondation Corboud - Weiterplanungs- und Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung (Leistungsphase 3) und Umsetzung der Baumaßnahmen im Rahmen der Generalin- standsetzung des Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud einschließlich Maß- nahmen zur Anbindung des Bestandsbaus an den Erweiterungsbau. 2. Der Rat trifft seine Entscheidung auf der Grundlage der vorgelegten Maßnahmenkata- loge und dem Ergebnis der vertieften Kostenschätzung mit Gesamtkosten in Höhe von rund 29,6 Mio. Euro brutto. Die Planungskosten für die abgeschlossenen Leistungsphasen 1+2 einschließlich der vertieften Kostenschätzung in Höhe von rund 0,9 Mio. Euro brutto (vgl. Vorlage 4188/2021) sind in den Gesamtkosten berücksichtigt. Außerdem in den Gesamtkosten enthalten ist ein Risikozuschlag auf die Bau- und Pla- nungskosten gemäß vertiefter Kostenschätzung in Höhe von 25 Prozent. Dies ent- spricht einem Betrag von rund 5,9 Mio. Euro brutto. 3. Die Finanzierung der Planungskosten und Baukosten erfolgt zu Lasten des Wirt- schaftsplanes des Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud. Der Mittelabfluss erfolgte bzw. erfolgt in den Jahren 2022-2027. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Vergabe auf Basis der Leistungsphase 3 an ei- nen Totalunternehmer (TU)/Generalunternehmer (GU) vorgesehen ist. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 Bauausschuss 03.02.2025 Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud 04.02.2025 Finanzausschuss 10.02.2025 Rat 13.02.2025 2 Aktuell läuft ein Teilnahmewettbewerb. Sollte keine wirtschaftliche Vergabe an einen TU/GU möglich sein, wird unmittelbar auf die Abwicklung mit Einzelplanern und Teil- Generalunternehmern bzw. Einzelvergaben gewechselt, um die geplante gleichzeitige Fertigstellung der Instandsetzungsmaßnahmen des Hauptgebäudes und des Erweite- rungsbaus des Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud Ende 2027 sowie die Übergabe an den Nutzer im ersten Quartal 2028 nicht zu gefährden. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja i.R. BKZ % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Historie Mit Beschluss vom 05. Mai 2022 (Vorlagen-Nummer 4188/2021) stellte der Rat den Bedarf für die Generalinstandsetzung des Bestandsbaues des Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud einschließlich Maßnahmen zur Anbindung des Bestandsbaues an den Erweiterungs- bau fest und beauftragte die Verwaltung mit der Planung der Leistungsphasen 1 + 2 ein- schließlich einer vertieften Kostenschätzung. Im Rahmen der seinerzeit parallel zur Planung des Erweiterungsbaus durchgeführten Be- standsuntersuchungen wurde festgestellt, dass eine (technische) Generalinstandsetzung drin- gend erforderlich ist, damit zeitgleich mit der Eröffnung des Erweiterungsbaus ein betriebssi- cheres Bestandsgebäude zur Verfügung steht. Ferner wurde die Erwartung der Stadtgesell- schaft und der Besucher*innen an ein sich zeitgemäß präsentierendes, modernes Museums- gebäude hervorgehoben. Im Anschluss an den Ratsbeschluss vom 05. Mai 2022 erfolgte die Ausschreibung und 4 Vergabe der Leistungen für die Objektplanung und die TGA-Planung (technische Gebäude- ausrüstung). Da sich der Leistungsumfang für die Planer nur recht schwierig abschätzen ließ, wurde die Objektplanung und die TGA-Planung nicht nach HOAI ausgeschrieben und abge- rechnet, sondern zum Nachweis erstellt. Basis hierfür bildete ein Maßnahmenkatalog, welcher von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln erstellt wurde. Die Ausschreibung der TGA-Leistun- gen erfolgte aufgrund der geschätzten Planungskosten im VgV-Verfahren. Für die Objektpla- nung wurde sich aufgrund der geringen Herstellkosten und eines reduzierten bzw. angepass- ten Leistungsbildes für eine Zuordnung des Architekten über die Zuordnungskommission (ZOK) entschieden. Die Objektplanung erfolgte mit reduziertem Leistungsbild für die KG 300 (Kostengruppe 300), da zum damaligen Zeitpunkt bereits eine TU-Vergabe vorgesehen und vom Rat genehmigt worden war. Das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren fand im Zeitraum November 2022 bis August 2023 statt. Ab September / Oktober 2023 wurde mit der detaillierten Bestandsaufnahme durch die beauftragten TGA-Planer und Objektplaner begonnen. Erweiterte Bestandsaufnahme In enger Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und der Museumsleitung er- folgten im Zeitraum September/Oktober 2023 bis Juni 2024 vertiefende Bestandsaufnahmen durch die TGA-Fachplaner und dem Objektplaner. Vorhandene Unterlagen wurden gesichtet und alle Bereiche des Gebäudes „themenspezifisch“ begangen, um den jeweiligen Umfang der bereits durch die im Maßnahmenkatalog der Gebäudewirtschaft definierten technischen Maßnahmen zu detaillieren und fortzuschreiben. Zur Unterstützung der genannten Planer wurden bedarfsweise Sachverständige einbezogen und weiterführende Untersuchungen der Bestandsinstallationen sowie der Gebäudehülle durchgeführt. Insbesondere im Hinblick auf die Betriebssicherheit wurden zudem die brandschutz- und wei- teren sicherheitstechnischen Einrichtungen unter Einbindung entsprechender Fachberater be- wertet sowie die Barrierefreiheit des Bestandsgebäudes beurteilt und planerische Konzepte für die Umsetzung geeigneter Verbesserungsmaßnahmen entwickelt. Fortgeschriebene Maßnahmenkataloge für TGA-Planung und Objektplanung Im Ergebnis der Bestandsuntersuchungen und der Stellungnahmen der Sachverständigen wurden die baulichen Maßnahmen sowie die Maßnahmen der technischen Gebäudeausrüs- tung in entsprechend fortgeschriebenen Maßnahmenkatalogen detailliert dargestellt. Im Rahmen der detaillierten Bestandsanalyse wurden neben den bereits identifizierten Maß- nahmen weitere Instandsetzungen definiert (z. B. Erneuerung der Trinkwasserleitungen, Maß- nahmen zur akustischen Verbesserung im Foyer, Instandsetzung im Bereich der Fassaden, Signaletik, Maßnahmen zur Barrierefreiheit), welche als dringend erforderlich im Rahmen der geplanten Generalinstandsetzung umzusetzen sind. Die fortgeschriebenen Maßnahmenkataloge wurden dem Maßnahmenkatalog gemäß Be- schlussvorlage 4188/2021 gegenübergestellt, um die Vergleichbarkeit herzustellen. Die Maßnahmenkataloge der technischen Gebäudeausrüstung sowie der Objektplanung lie- gen der Beschlussvorlage als Anlagen 1.1 und 1.2 bei. Neben den direkt erforderlichen Maßnahmen für die Generalinstandsetzung des Hauptgebäu- des sind die Leistungen im Übergangsbereich zum Neubau mit dem Generalplaner für den Er- weiterungsbau abgestimmt und abgegrenzt worden. Dies betrifft die bauliche Anbindung im 2. Untergeschoss sowie den Umbau von Garderobe, Museumsshop und Kasse im Foyer. Die 5 Planung dieser Bereiche erfolgt grundsätzlich durch den Generalplaner des Erweiterungs- baus, wobei die Umsetzung durch den Totalunternehmer/Generalunternehmer der Generalin- standsetzung erfolgen soll. Die Baukosten sind im Budget für den Erweiterungsbau berück- sichtigt und daher im vorliegenden Maßnahmenkatalog nicht enthalten. Abwicklungsstrategie In Bezug auf das Abwicklungsmodell war gemäß Planungsbeschluss ein Totalunternehmer- Modell vorgesehen. So sollte auf Grundlage der detaillierten Maßnahmenkataloge eine Aus- schreibung sämtlicher Planungs- und Ausführungsleistungen an einen Unternehmer erfolgen und von den im Rahmen der Voruntersuchung beauftragten Planungsbüros lediglich über- wacht werden. Nach aktueller Analyse der durchzuführenden Maßnahmen ist dieses Vorge- hen jedoch risikobehaftet. Die maßgeblichen Risiken lassen sich wie folgt beschreiben: > nur wenige Marktteilnehmer mit entsprechender Fachkunde, um die vielzähligen klein- teiligen Maßnahmen umzusetzen > hoher Koordinationsaufwand auf Seiten des TU auf Grund der Komplexität und Klein- teiligkeit der Maßnahmen > früher Planungsstand und Kleinteiligkeit führen zu hohen Risikozuschlägen bei den Anbietern > lange Projektdurchführung und hohe Abhängigkeiten für die einzelnen Maßnahmen, machen die Ausschreibung wirtschaftlich unattraktiv für potenzielle Bieter > Abhängigkeit von einem Anbieter (Insolvenzrisiko) Zur Reduzierung der Risiken aus einer frühzeitigen Beauftragung eines Totalunternehmers (TU) ohne durchgeführte Entwurfsplanung wird die Abwicklungsstrategie entsprechend ange- passt. In einem ersten Schritt soll die Planung durch das bestehende Planerteam fortgeschrie- ben und weiter detailliert werden, um mehr Klarheit in die durchzuführenden Leistungen zu bekommen. Dadurch können vor einer möglichen TU-Vergabe Risiken, die in Verbindung mit ungewissen terminlichen und planerischen Punkten stehen, mindestens anteilig bereits vor dem Vergabeprozess an den Unternehmer reduziert werden. Dies minimiert das Kostenrisiko und macht die Ausschreibung aufgrund der verbesserten Planungstiefe attraktiver für die Bie- ter, da weniger Unsicherheiten in die Sphäre der Anbieter geschoben werden müssen. Vor diesem Hintergrund soll die Leistungsphase 3 daher durch das mit der Bestandsaufnahme be- fasste Planerteam erstellt werden. Parallel zur Leistungsphase 3 werden über einen Teilnahmewettbewerb geeignete Bieter für die Ausschreibung der TU/GU-Leistungen ausgewählt. Im Anschluss erfolgt die Ausschrei- bung und Vergabe auf Basis der fortgeschriebenen Ergebnisse der Leistungsphase 3. Dem Risiko einer erfolglosen TU/GU-Ausschreibung aufgrund fehlender Bieter oder unwirt- schaftlicher Angebote kann in einem zweiten Schritt ohne signifikanten Zeitverlust begegnet werden. Im Falle eines erfolglosen Teilnahmewettbewerbs kann daher unmittelbar auf eine Einzelvergabe bzw. Teil-GU Vergabe gewechselt werden (Fall-Back), da die zeitgleiche Fer- tigstellung der Generalinstandsetzung mit dem Erweiterungsbau auch dann noch sicherge- stellt werden kann. 6 Kosten Für die vertiefenden Kostenschätzungen liegen Ermittlungen der Fachplaner und des Objekt- planers für die Technische Gebäudeausrüstung vor. Die ermittelten Gesamtkosten wurden auf rund 29,6 Mio. Euro brutto geschätzt. Dem Planungsbeschluss vom 05.05.2022 (vgl. Vorla- gen-Nr. 4188/2021) lag eine Grobkostenermittlung der verschiedenen Maßnahmen zu Grunde. Diese Kostenbasis des Planungsbeschlusses wird nachfolgend der aktuellen Kosten- ermittlung gegenübergestellt. > In der Kostengruppe 200 sind Kosten für die Auslagerung der Kunstwerke in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro netto berücksichtigt. Diese Kosten fehlten in der Budgetermittlung gemäß Planungsbeschluss. > In der Kostengruppe 300 sind für alle ursprünglich identifizierten (technischen) Maß- nahmen die erforderlichen Bauleistungen erfasst (rund 3,7 Mio. Euro netto). Hinzu kommen die Kosten für Bauleistungen der zusätzlichen Maßnahmen (rund 731.000 Euro netto). Die Kosten für die KG 300 konnten durch den Beizug des Objektplaners für die Bestandsaufnahme im Gegensatz zum Planungsbeschluss detaillierter ermittelt werden. > Die Kostengruppe 400 erhöht sich aufgrund von Effekten aus Baupreissteigerungen sowie zusätzlichen Maßnahmen, wie z. B. dem Austausch des gesamten Trinkwasser- netzes (rund 2,0 Mio. Euro netto). > Überarbeitungen in Anschlussbereichen der Außenanlagen sind in der Kostengruppe 500 berücksichtigt (rund 25.000 Euro netto). > In der Kostengruppe 600 sind im Wesentlichen Ausstattungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit und dem gastronomischen Betrieb ermittelt worden (rund 580.000 Euro netto). > Die Baunebenkosten in der Kostengruppe 700 reduzieren sich gegenüber dem Ur- sprungsbudget leicht (rund -164.000 Euro netto). Dies ist auf eine detaillierte Betrach- tung und Einschätzung des jeweiligen Planungsumfangs der einzelnen Maßnahmen zurückzuführen. > Vor dem Hintergrund der umfangreichen Bestandsuntersuchungen kann der Risikofak- tor von ursprünglich 30% der KGR 200-700 auf 25% reduziert in Ansatz gebracht wer- den. Unter Berücksichtigung des insgesamt gestiegenen Budgetbedarfs ergibt sich dennoch eine Steigerung des Zuschlagsbetrages von rund 1,5 Mio. Euro netto. Maßnahmen zur Kostenreduktion Im Rahmen der bisherigen Projektabwicklung wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Reduktion der Gesamtkosten vorgenommen. Dazu zählen: > Umfangreiche Bestandsuntersuchungen zur Identifizierung und Festlegung geeigneter, 7 notwendiger sowie wirtschaftlicher Instandsetzungsmaßnahmen. Digitale Erfassung des Bestandes zur Minderung des Risikos von Planungsfehlern aufgrund von bauzeitli- chen Bestandsveränderungen. > Intensive Einbindung des Nutzers und des Gebäudebetriebs zur Erfassung der rele- vanten technischen und nutzungsspezifischen Instandsetzungsbedarfe und Verbesse- rungspotentiale. > Einbindung des Generalplaners für den Erweiterungsbau zur Reduktion von Lücken insbesondere bei den technischen Schnittstellen zwischen dem Bestandsgebäude und dem Erweiterungsbau. Für die weitere Projektlaufzeit sollen mittels der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen wei- tere Kostenreduktionen in Angriff genommen werden: - Synchronisierung der Abwicklung zwischen Erweiterungsbau und Generalinstandset- zung. - Frühzeitige Einbindung von Sachverständigen zur Qualitätssicherung (Reduktion von Mängeln). - Optimierung und Synchronisierung der jeweiligen Einzelmaßnahmen im Bestandsge- bäude zur Verkürzung der Ausführungs- und Schließzeiten. - Professionell geführtes Nachtragsmanagement durch das Projektmanagement. - Umsetzung eines proaktiven Terminplanungs- und Terminsteuerungsmanagements in enger Abstimmung mit dem Total-/Generalunternehmer zur Vermeidung von Verzöge- rungen im Bauablauf. Auswirkungen auf den Klimaschutz Insbesondere aufgrund der Nachrüstung einer PV-Anlage auf dem Dach, des Austauschs vor- handener und mehr als 20 Jahre alter Anlagenkomponenten, Umrüstung auf LED-Technik u. a. ist mit einem erheblich verbesserten energiewirtschaftlichen Gebäudebetrieb zu rechnen. Durch das geplante Monitoringsystem können zudem Kennzahlen aus dem laufenden Gebäu- debetrieb erfasst und Maßnahmen zur Verbesserung des Energiebedarfs und zur CO2-Ein- sparung langfristig evaluiert und berücksichtigt werden. Finanzierung Die zur Durchführung der Generalinstandsetzung erforderlichen Mittel in Höhe von 29,6 Mio. Euro werden im Wirtschaftsplan 2025 des Wallraf-Richartz-Museum (WRM) & Fondation Corboud gegenüber der ursprünglichen Veranschlagung im Wirtschaftsplan 2024 entspre- chend um die Kostensteigerung fortgeschrieben. Die Finanzierung soll überwiegend durch eine entsprechende Kreditaufnahme erfolgen. Die Kreditfinanzierungskosten, die aktuell auf- grund diverser noch zu klärender Parameter (insbesondere der Nutzungsdauer) noch nicht exakt bezifferbar sind, werden im Rahmen des Betriebskostenzuschusses hinsichtlich Zinsen und Abschreibungen voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 ff. refinanziert. Gemäß § 82 GO NRW dürfen nur Aufwendungen entstehen und Auszahlungen erfolgen, wenn die Maßnahmen rechtlich verpflichtend oder sie für die Weiterführung notwendiger Auf- gaben unaufschiebbar sind. Bei der Generalinstandsetzung handelt es sich um eine laufende und unaufschiebbare Maßnahme, die zudem in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Er- weiterungsbau steht. Jegliche zeitliche Verzögerung würde zudem zu zusätzlichen negativen Folgen für den städtischen Haushalt führen. Termine Der Terminplan sieht den Abschluss der Leistungsphase 3 bis Mitte Q2/2025 vor. Parallel dazu findet der Teilnahmewettbewerb für den Totalunternehmer/Generalunternehmer statt. 8 Bei planmäßigem Ablauf wird die Ausschreibung und die Vergabe der TU-/GU-Leistungen bis Ende Q3/2025 abgeschlossen sein. Die Umsetzung erster Einzelmaßnahmen (bei laufendem Museumsbetrieb, soweit möglich) wird voraussichtlich im Zeitraum Q2/2026 – Q3/2026 erfolgen. Für die Hauptmaßnahmen der Generalinstandsetzung ist nach derzeitiger Einschätzung eine Schließung des Museums erforderlich. Ohne über einen entsprechenden Rücklauf eines TU/GU, wird von einem maximalen Schließungszeitraum von August 2026 bis März 2028 aus- gegangen (18 Monate). Dieser Zeitraum muss nach Auswahl eines geeigneten Anbieters Ende Q3/2025 nochmals detailliert verifiziert werden. Unter Umständen lässt sich der angege- bene Schließungszeitraum noch reduzieren. Die Zeiträume für die Sicherung und Beräumung der Ausstellung und Nebenflächen sowie die Vorbereitungen für die Wiederaufnahme des Be- triebes in 2028 sind im oben angegebenen Schließungszeitraum bereits eingerechnet worden. Zur Hebung von Synergiepotenzialen sowie zur Reduktion von möglichen Mehrkosten wird angestrebt, die Inbetriebnahmephase der Generalinstandsetzung parallel zur Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus im 4. Quartal 2027 durchzuführen. Die Übergabe an den Nutzer ist im 1. Quartal 2028 geplant. Danach erfolgt die zeitgleiche Einrichtung des Bestandsgebäudes und des Erweiterungsbaus. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund zahlreicher und komplexer verwaltungsinternen wie dezernatsübergreifender Ab- stimmungen konnte die Vorlage nicht rechtzeitig eingereicht werden. Eine zeitnahe Genehmi- gung des Beschlusses ist aber entscheidend, um das weitere Fortschreiten der Planung und Umsetzung der Generalinstandsetzung des Museums zu gewährleisten. Dies gilt umso mehr, als dass auch der zeitgerechte Fortgang der Arbeiten am Erweiterungsbau des Museums so- wie die Synchronisation der Instandhaltungsmaßnahmen für das Hauptgebäude mit den Maß- nahmen am Erweiterungsbau mittelbar von diesem Beschluss abhängen. Anlagen Anlage 1.1 Maßnahmenkatalog Objektplanung, 09.10.2024 Anlage 1.2 Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung, 01.10.2024 Anlage 2 Kostenübersicht KGR 200-700 einschl. Vergleich zum Budget Planungsbe- schluss
Anlage 1.1 Maßnahmenkatalog_Objektplanung_09.10.2024
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J E N S M O R S C H A R C H I T E K T U N D I N N E N A R C H I T E K T A K N W
D I P L . – I N G . B. A . A R C H I T E C T U R E L I N D E N S T R A S S E 9 7 A D - 4 0 2 3 3 D Ü S S E L D O R F
M O B I L : 0 1 7 2 / 2 9 6 6 6 1 4 E - F A X : 0 3 2 1 2 / 9 6 6 5 9 3 9 E - M A I L : J E N S . M O R S C H @ W E B . D E
Generalinstandsetzung des Wallraf-Richartz-Museum
Stufe 2: Maßnahmenkatalog zur GÜ-Anfrage - VORABZUG
Bauherr: Stadt Köln
Gebäudewirtschaft
Ottoplatz 1
50679 Köln
Projektmanagement: Stadt Köln
Dezernat Planen und Bauen
Prof. Jürgen M. Volm
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Projektsteuerung: Ernst & Young Real Estate GmbH
Börsenplatz 1
50667 Köln
Objektplanung: Jens Morsch
Architekt und Innenarchitekt AKNW
Lindenstraße 97a
40233 Düsseldorf
TGA-Planung: STF Energy GmbH
Berliner Straße 91
40880 Ratingen
Stand: 9. Oktober 2024
Aufgestellt: Jens Morsch
Anlage 1.1
WRM-GI Maßnahmenkatalog GÜ-Anfrage Jens Morsch
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Inhaltsverzeichnis Leistungsumfang 5 Stufe 1: Bestandsaufnahme 5 Stufe 2: Maßnahmenkatalog 5 Stufe 3: Vertiefte Kostenschätzung 5 Allgemeine Hinweise zum Maßnahmenkatalog 6 Hinweis zur Kosten- und Terminplanung 6 Grundlagen der Bearbeitung 7 Maßnahmenkatalog 8 1 Sicherheitstechnische Einrichtungen 8 2 Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau 12 3 Umbau der alten Umkleide im EG zu einem Empfang 13 4 Maßnahmen zur Barrierefreiheit 15 5 Rohrleitungen im Bauteil AA EG/1. UG 20 6 Sanierung/Austausch Kühlzelle Café/Küche 22 7 Signaletik Hauptgebäude 22 8 Nachrüstung Fettabscheider Küche Café 23 9 Umrüstung der restlichen Lichtdecken auf LED-Technik 24 10 Umrüstung der sonstigen Beleuchtung auf LED-Technik 24 11 Technisches Monitoring der haustechnischen Anlagen 25 12 Sanierung und Optimierung der Gebäudeautomation 25 13 Austausch der Kältemaschinen 26 14 Sanierung der Außentüren und automatisierten Türen 27 15 Malerarbeiten Innenräume 28 16 Sanierung der Fernwärmeübergabestation 28
WRM-GI Maßnahmenkatalog GÜ-Anfrage Jens Morsch
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17 Reinigen des Luftkanalnetzes 29 18 Austausch der Heizungspumpen und Ventile 30 19 Austausch der Kältepumpen und Ventile 30 20 Kamerabefahrung aller Abwasserleitungen inklusive Reinigung 30 21 Optionale Sanierung der Abwasserleitungen 31 22 Nachrüstung mit flächendeckendem W-LAN 32 23 Generalüberholung der Aufzüge 32 24 Sanierung der RLT-Anlagen 33 25 Umnutzung der Sicherheitszentrale zu zwei Büros 34 26 Austausch der Sanitärkeramik in den WC-Anlagen 36 27 Überspannungsschutz 37 28 Feuchteschaden Fassade Restaurierung Raum 50.13 38 29 Abfallkühler 41 30 Schalterprogramm Elektrotechnik 41 31A Parkett in den Ausstellungen und öffentlichen Bereichen 42 31B Natursteinböden in Ausstellungen und öffentlichen Bereichen 46 32 Demontage zentrale Trinkwassererwärmung 48 33 Nachrüstung Photovoltaik 48 34 Erneuerung der Leinwand im Stiftersaal 49 Zusätzliche Maßnahmen 51 Z 1 Austausch der Fußbodenheizungs-Verteiler 51 Z 2 Untersuchung der Trinkwasserleitungen 51 Z 3 Austausch des gesamten Trinkwassernetzes 51 Z 4 Sprinklerschaltung 52 Z 5 Blindleistungskompensationsanlage 52 Z 6 Umbau der Küche und Gastronomie 52
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Z 7 Umbau der Außenanlagen 55 Z 8 Akkustische Verbesserungsmaßnahmen 55 Z 9 Instandsetzung und Reinigung der kompletten Fassade 56 Z 10 Instandsetzung Sonnenschutzrollos 58 Z 11 Einbau einer neuen Steigleiter aus der Technikebene 58 Z 12 Einbau einer neuen größeren Spritzkabine 59 Z 13 Baureinigungsarbeiten 59 Z 14 Baustellenlogistik und Zugangsregelung 59 Z 15 Erweiterung der Baustelleneinrichtung 60 Z 16 Auslagerung der Kunstwerke 60 Z 17 Freiräumen Lager- und Verwaltungsbereich 60 Z 18 Modernisierung aller Unterverteilungen 61 Sonstige Maßnahmen 62 Allgemeiner Hinweis 62 Erneuerung der Transformatoren 62 Hinweise zur Durchführung der Instandsetzungsarbeiten 63
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Leistungsumfang Das Architekturbüro Jens Morsch wurde von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in einer ersten Projektphase am 30.10.2023 mit folgenden Teilleistungen zur Generalinstandsetzung des Wallraf-Richartz-Museum beauftragt: Stufe 1: Bestandsaufnahme Im Rahmen der Bestandsaufnahme werden vorhandene Unterlagen gesichtet und das Gebäude begangen. Ziel ist die Dokumentation und Bewertung des vorhandenen Zustandes als Grundlage für die Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen. Mängel und Schäden sind aufzunehmen und zu dokumentieren. An der Schnittstelle zur geplanten Erweiterung und den geplanten TGA-Maßnahmen sind erforderliche Rückbau- bzw. Umbauleistungen zu erfassen. Die Ergebnisse sind in Form eines Raumbuches zu dokumentieren und darzustellen. Stufe 2: Aufstellen eines Maßnahmenkataloges Auf Grundlage der Bestandsaufnahme erfolgt eine detaillierte Aufstellung der erforderlichen Maßnahmen zur Generalinstandsetzung unter besonderer Berücksichtigung der Schnittstellen zur Erweiterung und den erforderlichen TGA-Maßnahmen. Stufe 3: Erstellen einer vertieften Kostenschätzung Anhand des Maßnahmenkataloges wird eine vertiefte (elementierte) Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt zur Abstimmung aller erforderlichen Maßnahmen mit der Stadt Köln. Stufen 4 - 10 Die Leistungen der weiteren Stufen sind bisher nicht beauftragt. Eine Beauftragung erfolgt bei Bedarf im weiteren Verlauf der Projektbearbeitung.
WRM-GI Maßnahmenkatalog GÜ-Anfrage Jens Morsch
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Allgemeine Hinweise zum Maßnahmenkatalog Die Aufstellung des Maßnahmenkataloges erfolgt unter Berücksichtigung der Bestandsaufnahme zunächst auf Basis der von der Gebäudewirtschaft vorgegebenen Maßnahmen. Zusätzliche Maßnahmen, die sich während der Bearbeitung ergeben haben, werden daran anschließend gesondert dargestellt. Der vorliegende Maßnahmenkatalog beschreibt schwerpunktmäßig alle baulich erforderlichen Maßnahmen der Kostengruppe 300 (Bauwerkskosten). Alle Maßnahmen der Kostengruppe 400 (KG 400) zur technischen Gebäudeausrüstung werden vom Ingenieurbüro STF Energy in einer separaten Aufstellung erfaßt. Ergänzt werden die Maßnahmen durch einige zusätzliche Leistungen der Kostengruppe 200 (Herrichten und Erschließen) und 700 (Baunebenkosten). Neben den direkt erforderlichen Maßnahmen für die Generalinstandsetzung des Hauptgebäudes sind verschiedene Leistungen im Übergangsbereich zwischen dem neuen Erweiterungsbau und dem Hauptgebäude mit dem Generalplaner abzustimmen. Dies betrifft in erster Linie die Anbindung im 2. Untergeschoß sowie den Umbau von Garderobe, Museumsshop und Kasse im Foyer. Erforderliche Schnittstellen werden mit dem Generalplaner unter Beteiligung der Projektleitung und Projektsteuerung geklärt. Dabei soll die Planung prinzipiell durch den Generalplaner und die Umsetzung durch das Planungsteam der Generalinstandsetzung erfolgen. Die damit verbundenen Kosten sind in diesem Maßnahmenkatalog nicht enthalten. Weitere Fachplanungen sind im Verlauf des Projektes zu integrieren. Hierzu gehören insbesondere: - die Sicherheitsplanung des Ingenieurbüro Kraiss, Wilke und Kollegen - das neue Brandschutzkonzept des Ingenieurbüro Brandwerk - die Planung der Signaletik des Planungsbüro Übele - die Planung der Barrierefreiheit durch Herrn Lersmacher - Austausch und Erweiterung der Transformatoren durch das Ingenieurbüro M-TEQ - die Außenanlagenplanung (Planung ausstehend) - die Gastroplanung zum künftigen Betrieb des Café’s (Konzept in Arbeit) - die bauphysikalische Planung zur Akkustik des Foyer’s (Konzept in Arbeit) - die Möblierungsplanung für Foyer und Ausstellungen des GP (Konzept in Arbeit) Die Auflistung der Maßnahmen erfolgt zum besseren Vergleich bis zur endgültigen Entscheidung zunächst in der vom Auftraggeber vorgegebenen Reihenfolge. Im weiteren Projektverlauf sollen die Maßnahmen jedoch nicht einzeln, sondern räumlich vernetzt und zusammengefaßt betrachtet und ausgeführt werden. Es wird vorgeschlagen, dies bei der Terminplanung vorab zu berücksichtigen und im Anschluß an den Baubeschluß entsprechend umzusetzen. Hinweis zur Kosten- und Terminplanung Alle angegebenen Kosten und Termine wurden ohne eine Entwurfs- und Ausführungsplanung erstellt. Diese stellen daher zunächst nur eine grobe Kalkulation zur Aufstellung des Budgets durch den Bauherrn dar. Im weiteren Projektverlauf sind die Kosten und Termine zu überprüfen und fortzuschreiben. Der im Maßnahmenkatalog benanngte Kostenstand basiert auf dem Bearbeitungsstand Mitte 2024. Die Darstellung der Gesamtkosten erfolgt in einer separaten Aufstellung in Zusammenarbeit mit der Projektleitung. Dabei werden Sicherheitszuschläge für die Indexierung und Risiken der einzelnen Maßnahmen zusätzlich berücksichtigt. Diese sind im vorliegenden Maßnahmenkatalog nicht aufgeführt.
WRM-GI Maßnahmenkatalog GÜ-Anfrage Jens Morsch
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Grundlagen der Bearbeitung Bei der Bearbeitung der Maßnahmen wurden vorliegende Bestandsunterlagen zu Grunde gelegt, ergänzt durch eigene Bestandsaufnahmen sowie Begehungen und Abstimmungen vor Ort mit Fachfirmen und Fachplanern. Zudem wurden verschiedene Gespräche zur Abstimmung mit der Museumsleitung und der Bauunterhaltung der Gebäudewirtschaft geführt. Folgende Unterlagen der KG 300 sind Grundlage des Maßnahmenkataloges (Auszug): Grundrisse der Ausführungsplanung des Architekturbüro Ungers von 1997 Aktualisierte Grundrisse des Architekten O.M.U. nach KPII durch den Architekten Jens Morsch Detailmappen I bis IV des Architekturbüro Ungers Werkplanung der Fa. Mai zu den ausgeführten Fensteranlagen von 1999 Bodenverlegepläne und Deckenspiegel des Architekturbüro Ungers, gefunden/eingescanned am 08.04.2024 Bericht zur Bestandsaufnahme vom 27.05.2024 des Architekten Jens Morsch Massenermittlung Sanitärobjekte, Stand 26.02.2024 Massenermittlung Parkettflächen, Stand 08.04.2024 Massenermittlung Natursteinbeläge, Stand 08.04.2024 Massenermittlung Fliesenbeläge, Stand 08.04.2024 Massenermittlung Lichtdecken, Stand 08.04.2024 Massenermittlung Fensterflächen, RC3-Anforderungen von September 2024 Aufstellung zum Abgleich der Türanforderungen aus dem Sicherheitskonzept vom 07.08.2024 Türlisten des Architekturbüro Ungers zu den Bauteilen AA und AF von 1997 Baulastauskunft des Liegenschaftsamtes vom 22.07.2024 Maßnahmenkatalog des Ingenieurbüro STF vom 31.07.2024 Vertiefte Kostenschätzungen des Ingenieurbüro STF zur Kostengruppe 400 von September 2024 Sicherheitskonzept Kraiss, Wilke und Kollegen vom 12.08.2024 Vorentwurf zum Brandschutzkonzept des Ingenieurbüro Brandwerk vom 25.06.2024 Kurze Maßnahmenbeschreibung zum Brandschutz vom 09.09.2024 Aktualisierte Stellungnahme zur Signaletik von Herrn Lersmacher vom 11.09.2024 Protokoll zur Abstimmung der Barrierefreiheit von Herrn Lersmacher vom 02.07.2024 Entwurf eines Bodenleitsystems von Herrn Lersmacher, Stand 26.06.2024 Vorentwurf des Sachverständigen IGF Zimmermann zur Fassadensanierung vom 01.08.2024 Prüfbericht des Sachverständigenbüro Kempen Krause zur Standsicherheit der Fassade vom 10.07.2023 Planung der Fa. M-TEQ zum Austausch der Transformatoren von Januar 2023 Probereinigung von Marmorflächen im 2. UG durch Fa. CPV Natursteinkosmetik vom 29.04.2024 Berichte zu den Befahrungen der Regenwasserleitungen durch die Fa. Noé vom 21.06.2022 Berichte zu den Befahrungen der Grundleitungen durch die Fa. Noé vom 13.05.2024 Berichte zu den Befahrungen der Abwasserleitungen durch die Fa. Noé vom 06.05.2024 Einschätzung der Fa. Rentex zu den erforderlichen Arbeiten an den Lichtdecken vom 13.02. und 17.04.2024 Angabe der Fa. Fischer Sicherheitssyssteme zur Nachrüstung von Sicherheitsfolien vom 29.08.2024 Einschätzung/Richtpreisangebot zur Erneuerung der Automatikantriebe der Fa. GEZE vom 02.09.2024 Angebot der Fa. de Graaff zur Bodensanierung im Übergaberaum vom 08.11.2023 Angebot der Fa. Atrium zur Erneuerung der Leinwand im Stiftersaal vom … Diese und weitere Unterlagen wurden für den Maßnahmenkatalog zusammengestellt. Sie liegen sortiert in Ordnern auf dem sharxx-server der Stadt Köln. Ergänzt werden die Unterlagen durch weitere Beschrei-bungen, Kostenaufstellungen und Aktenvermerke durch das Ingenieurbüro STF, die Projektsteuerung Ernst & Young sowie die Projektleitung.
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Maßnahmenkatalog Zur besseren Orientierung erfolgt die Aufstellung des Maßnahmenkataloges in der Reihenfolge der von der Gebäudewirtschaft vorgegebenen Maßnahmen. 1 Sicherheitstechnische Einrichtungen Aufgabenstellung Alle sicherheitstechnischen Einrichtungen sind in großen Teilen zu erneuern und zu ergänzen. Einige Anlagen sind bereits durch den Hersteller abgekündigt. Die gesamte Anlagentechnik ist im Hinblick auf den Erweiterungsbau anzugleichen. Die Aufschaltung dieser Anlagen ist unter Punkt 2, der Umzug des Empfangs unter Punkt 3 und der Umzug der Sicherheitszentrale zusätzlich unter Punkt 25 beschrieben. Die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Gebäude werden vom Büro Kraiss, Wilke & Kollegen (KWK) in einem neuen Sicherheitskonzept dargestellt und mit dem Versicherer und dem Museum abgestimmt. Feststellungen Ein entsprechendes Sicherheitskonzept für das Hauptgebäude wurde zwischenzeitlich durch das Büro KWK erstellt. Ziel ist die Anpassung und Vereinheitlichung der Sicherheitstechnik im Rahmen der Herstellung des Erweiterungsbaus. Alle damit verbundenen Sicherheitsfunktionen sind detailliert im Sicherheitskonzept vorgegeben. Zur Entzerrung der technischen Abhängigkeiten zwischen Erweiterungsbau und Hauptgebäude soll ein über-geordnetes Gefahrenmanagementsystem installiert werden. Dieses ermöglicht es, verschiedene Systeme im Erweiterungsbau und dem Hauptgebäude einzusetzen. Dabei soll die Sicherheitstechnik für das Hauptgebäude grundsätzlich in diesem verbleiben, um im Fall eines Ausfalls der Technik im Erweiterungsbau weiterhin funktionieren zu können. Dies ermöglicht zum Einen eine Redundanz der Sicherheitstechnik. Zum Anderen wird die erforderliche Anbindung an die Sicherheitstechnik im Erweiterungsbau soweit vereinfacht, daß nur noch wenige Datenleitungen zum Erweiterungsbau verlegt werden müssen, aber keine komplett neue Verkabelung aus dem Erweiterungsbau zum Hauptgebäude hergestellt werden muß. Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, daß ein Großteil der sicherheitstechnischen Einrichtungen erneuert werden muß. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen: - Verstärkung oder Austausch von Türen im Gebäude mit erhöhten Sicherheitsanforderungen - Austausch/Ertüchtigung von Fassadenelementen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen - Nachrüsten von Sicherheitstechnik an Fenstern und Türen - Erneuerung von Fenstern und Türen - Erneuerung der Brandmeldeanlage - Erneuerung der Einbruchmelde- und Videoanlagen - Erneuerung der Zutrittskontrollanlage und Fluchttürsteuerung - Umrüstung auf Sprachalarmierung (SAA) - Erneuerung der Gebäudefunkanlage (BOS) als Campusanlage - Erneuerung der Schließanlage Alle Maßnahmen zur technischen Gebäudeausrüstung der KG 400 werden durch das Ingenieurbüro STF Energy geplant und beschrieben. Bauliche Maßnahmen der KG 300 waren in der Zeit- und Kostenplanung bisher nicht berücksichtigt. Nach Sichtung des vorliegenden Sicherheitskonzeptes sind fast alle Bereiche innerhalb des Gebäudes und im Bereich der Fassaden und Einbringöffnungen (Dach, Einbringschacht) von
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entsprechenden Maßnahmen betroffen. Entsprechend dem vorliegenden Sicherheitskonzept sind u.a. folgende Sicherheitsfunktionen zu berücksichtigen: - Durchbruchüberwachung von Glasflächen und Wänden - Elektromechanische Schließung und/oder Verriegelung von Türen - Verzögerte Fluchtwegsicherung von Türen - Einrichtungen für Notruf und Kommunikation - Überwachung von Verschluß und/oder Öffnung von Fenstern und Türen - Zutrittskontrolle elektronisch oder mit PIN/EMA-Funktion Entsprechend den Vorgaben aus dem Sicherheitskonzept ist zu prüfen, welche Bauteile ertüchtigt und welche erneuert werden müssen. Dies sollte in Zusammenarbeit mit dem Ersteller der Anlagentechnik erfolgen. Hierzu ist ein separater Abstimmungstermin mit der Fa. Siemens geplant. Dabei interessieren nicht nur die unmittelbaren Arbeiten an den Bauteilen selbst, sondern auch die hierzu erforderlichen zusätzlichen Leistungen zur möglichen Verwendung, Erneuerung und Ergänzung von Elektrozuleitungen und alle damit verbundenen Arbeiten zum Öffnen und Schließen von Vorsatzschalen, Abhangdecken etc. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, daß durch die zwischenzeitlich beauftragte Erneuerung der BMZ und EMZ eine Weiterverwendung der vorhandenen Einbauteile an den Türen und Fenstern und den damit verbundenen Zuleitungen erfolgen kann. Hinsichtlich möglicher zusätzlicher Anforderungen gemäß dem vorliegenden Sicherheitskonzept ist der damit verbundene Mehraufwand noch mit der Fa. Siemens abzugleichen und von STF zu untersuchen. Zu einer möglichen Ertüchtigung vorhandener Fenster und Türen von RC2 auf RC3 wurde die Fa. Fischer Sicherheitssysteme aus Berlin kontaktiert, die sich auf sicherheitstechnische Nachrüstung bestehender Fenster und Türen spezialisiert hat. Während einer gemeinsamen Begehung am 21.08.2024 wurden mögliche Nachrüstungen an Fenstern und Türen im Gebäude besprochen. Vorab wurden von der Fa. Fischer Hinweise und Kosten zur Ertüchtigung der Verglasung mit Sicherheitsfolien benannt. Von der Nachrüstung und/oder Erneuerung der Sicherheitstechnik sind folgende Bauteile betroffen: Gitterroste Die vorhandenen Gitterrostabdeckungen des Einbringschachtes und des Luftschachtes vor der Fassade des Stiftersaales sind zusätzlich auf Öffnen und Verschluß zu überwachen. Entsprechende Kontakte und Melder sind zu installieren, die Kabelzuwegung entsprechend zu klären. Fenster Die vorhandenen Fenster weisen grundsätzlich die Widerstandsklasse RC2 auf. Für das Foyer soll dies beibehalten werden. Die Fassade des Foyers soll mittels zusätzlicher Melder auf Glasbruch überwacht werden. Seitens der Elektroplanung ist zu prüfen, ob die vorhandene Verkabelung der ehemaligen Erschütterungsmelder hierzu genutzt werden kann. Alle Fenster im EG und 1. OG werden auf RC3 ertüchtigt und auf Öffnung und Verschluß überwacht. Eine Ertüchtigung auf RC3 kann bei bestehenden Fenstern nach Angabe des Büro KWK auch mittels einer beidseitigen Beschichtung mit Spezialfolie erfolgen. Da bei RC3 auch höhere Ansprüche an die Verschlußeinrichtungen der Fenster gestellt werden, sind die Beschläge entsprechend auszutauschen und abschließbare Fenstergriffe nachzurüsten. Die großen Fensteranlagen in den Ausstellungen werden ebenfalls mit einer Spezialfolie zur Ertüchtigung des Einbruchschutzes auf RC3 ausgerüstet. Die öffenbaren großen Fensterrahmen sollen mit zusätzlichen
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Schwerlastbändern verstärkt werden, um ein leichteres Öffnen und Schließen zu ermöglichen. Die Widerstandsklasse der übrigen Fenster vom 2. bis 4. OG kann grundsätzlich erhalten bleiben. Die Fenster sind auf Öffnung und Verschluß zu überwachen. Alle Fenster im Bereich der Restaurierung im 5. OG sollen gemäß Sicherheitskonzept die Widerstandsklasse RC3 sowie eine Überwachung auf Öffnung und Verschluß erhalten. Derzeit wird davon ausgegangen, daß alle Fenster über eine Verschlußüberwachung verfügen, da eine Scharfschaltung der EMA nach Auskunft des Museums nur bei geschlossenen Fenstern funktioniert. Eine mögliche Nachrüstung bestehender Fenster mit Magnetkontakten wird als relativ störanfällig angesehen. Durch die bereits laufende Erneuerung der EMZ und BMZ wird davon ausgegangen, daß ein Austausch von Magnetkontakten o.ä. nicht erforderlich wird. Hierzu fand ein erstes Abstimmungsgespräch mit der Fa. Siemens statt, in dem dies bestätigt wurde. Hinweis: Seit dem 01.08. liegt ein Bericht des Sachverständigen IGF Zimmermann zur Beurteilung der vorhandenen Fensteranlagen (s. auch Maßnahmen 28 und Z9) vor. Nach derzeitigem Stand empfiehlt der Sachverständige zur Vermeidung von Kondensat in allen klimatisierten Räumen den Austausch aller Fensteranlagen einschl. Rahmen. Bei einer Erneuerung der Fensteranlagen könnten die Sicherheitsfunktionen entsprechend berücksichtigt werden. Die genaue Ausführung der neuen Fenster ist im Detail zu planen. Außentüren Die Sanierung der Außentüren ist bereits in der Maßnahme 14 enthalten. Aufgrund der Schäden und Mängel sowie den Anforderungen aus der Sicherheitstechnik wird von einer Erneuerung aller Außentüren ausgegangen. Die vom Architekturbüro Ungers vorgegebene Gestaltung soll dabei nicht verändert, die vorgegebenen Sicherheitsfunktionen berücksichtigt werden. Im Detail sind noch alle Kabelzuführungen und die detaillierte Ausführung der Türen zu klären (s. Hinweise Maßnahme 14). Innentüren Die bestehenden Türanlagen verfügen bereits über gewisse Sicherheitsfunktionen, die Widerstandsklasse entspricht max. RC2. Gemäß dem vorliegenden Sicherheitskonzept sind 84 Innentüren mit zusätzlichen Sicherheitsfunktionen vorgesehen. Zum Abgleich des Ist-Zustandes mit dem Soll wurde eine Auflistung vorbereitet, die auch die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept und der Barrierefreiheit berücksichtigt. Ziel ist es festzustellen, welche Türen ertüchtigt werden können und welche Türen erneuert werden müssen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, daß z.B. eine Nachrüstung und Veränderung von Brandschutztüren zulassungsbedingt nicht erfolgen kann und zum Austausch der Türen führt. Ebenso dürfte die Forderung einer Widerstandsertüchtigung von RC2 auf RC4 zwangsläufig den Austausch der Türen nach sich ziehen. Davon betroffen sind vor allem alle Brandschutztüren aus Stahl sowie die Zugangstür zur Restaurierung im 5. OG (Ebene 3) und die einflügeligen Zugangstüren vom Treppenhaus in die Verwaltung im 1. OG und in den Studiensaal im 4. OG. Bei den aufwändig gestalteten zweiflügeligen Türanlagen zu den Ausstellungen wird davon ausgegangen, daß die Türen auf RC3 ertüchtigt werden können. Die Türanlagen bestehen nicht nur aus den zweiflügeligen Türen selbst, sondern auch noch aus zusätzlichen Bekleidungen an Wänden und Decken. Für die gesamten Konstruktionen liegen Zulassungen im Einzelfall vor. Erschwerend kommt hinzu, daß es die vorhandenen Profile nicht mehr gibt und ein Austausch der Türanlagen zwangsläufig bei einer möglichen Sicherheits-anforderung von RC 3 oder RC4 zu einer gestalterischen Veränderung führen würde, die mit den Urheberrechtsinhabern im Detail abzustimmen wäre.
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In den Ausstellungen bestehen innerhalb der mehrschaligen Ausstellungswände Hohlräume, die zu Abstell-zwecken genutzt werden. Lt. vorliegendem Sicherheitskonzept sollen die Türen und Klappen auf Öffnen und Verschluß überwacht werden. Bei einer stichprobenartigen Prüfung wurden Magnetkontakte festgestellt. Dies schützt jedoch nicht vor Einschleichtätern, da bei einem Schließen der Tür der Kontakt wieder hergestellt wird. Es wird vorgeschlagen, in den betroffenen Bereichen zusätzliche Bewegungsmelder zu installieren. Wände Die Wände der Wechselausstellung und des Hauptdepots im 2. UG sollen mittels Körperschallmeldern auf Durchbruch überwacht werden. Nach Angabe des Büro KWK sind die Melder alle 4 bis 5 m auf den Betonwänden zu installieren. Dies bedeutet, daß in der Wechselausstellung die Vorsatzschalen der Ausstellungswände entsprechend geöffnet werden müssen. Im Hauptdepot können im Anschluß an die Auslagerung der Kunstwerke die Melder hinter den Regalanlagen installiert werden. Ein Ausräumen der Regalanlagen wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich erachtet. Die Grafikdepots in den Untergeschossen sind nach letzter Übereinkunft sicherheitstechnisch wie das Hauptdepot zu betrachten. Die entsprechenden Sicherheitsfunktionen sind vom Büro KWK angepaßt worden. Grundsätzlich wird bei diesen Räumen von einer Erneuerung der vorhandenen Stahltüren ausgegangen. Allgemein Die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheitstechnik sind mit dem Brandschutzsachverständigen und dem Sachverständigen für Fassadentechnik auf Umsetzbarkeit zu prüfen. Ebenso sind die Anforderungen zur Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Seitens der Elektroplanung ist zu prüfen, ob zusätzliche Kabel und elektrotechnische Ausstattungen zur Ertüchtigung nachgerüstet werden können. Die Ergebnisse müssen nachgetragen werden. Voraussichtliche Ausführungszeiten Voraussichtliche Kosten Schutzmaßnahmen und Provisorien 2 Wochen KG 300 28.250,00 € Umbau der Türen und Fassaden 12 Wochen KG 300 651.750,00 € 1.1 Sanierung Brandmeldeanlage 24 Wochen KG 400 = 357.000,00 € 1.2 Sanierung Einbruchmeldeanlage 8 Wochen KG 400 = 178.500,00 € 1.3 Sanierung Videoüberwachung 24 Wochen KG 400 = 267.750,00 € 1.4 Sanierung Zutrittskontrolle 12 Wochen KG 400 = 148.750,00 € 1.5 Sanierung Fluchttürsteuerung 6 Wochen KG 400 = 89.250,00 € 1.6 Umrüstung Sprachalarmierung 12 Wochen KG 400 = 160.650,00 € 1.7 Sanierung Gebäudefunkanlage 24 Wochen KG 400 = 196.350,00 € 1.8 Anpassung Schließanlage 6 Wochen KG 400 = 141.610,00 € 1.9 Sanierung der Sicherheitsbeleuchtung 20 Wochen KG 400 = 357.000,00 € 1.10 Sanierung Video-Gegensprechanlage 4 Wochen KG 400 = 59.500,00 € 1.11 Sanierung Behinderten-Notrufanlage 2 Wochen KG 400 = 35.700,00 € 1.0 Einrichtung/Inbetriebnahme 4 Wochen KG 400 = 0,00 € Summe kumulierend 160 Wochen Zwischensumme 2.672.060,00 € Summe optimiert bei gleichz. Arbeiten 34 Wochen Empfehlung Die vorgenannten Maßnahmen sind eine Grundvoraussetzung für den künftigen sicheren Betrieb des Gebäudes und daher unverzichtbar.
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2 Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau Aufgabenstellung Die im Hauptgebäude vorhandene Sicherheitszentrale ist aufgrund der Erweiterung zu klein und erfüllt auch nicht mehr die Anforderungen an einen modernen Leitstand. Daher zieht die Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau. Die Planung der Sicherheitszentrale innerhalb des Erweiterungsbaus erfolgt durch den Generalplaner. Die Anbindung der Sicherheitstechnik des Hauptgebäudes an den Erweiterungsbau wird für den Teil des Hauptgebäudes vom Ingenieurbüro STF geplant und mit dem Generalplaner abgestimmt. Die Vorgaben aus der Sicherheitsplanung des Ingenieurbüro Kraiss, Wilke & Kollegen sind dabei zu berücksichtigen. Feststellungen Alle mit dem Umzug geplanten technischen Ausführungen werden durch STF Energy separat dargestellt und erläutert. Der Umzug der Sicherheitszentrale steht in Zusammenhang mit der Maßnahme 25 – Umnutzung der Sicherheitszentrale zu zwei Büros. Für die erforderlichen Umschlußarbeiten der Technik werden lt. STF 6 Wochen veranschlagt. Weitere bauliche Maßnahmen fallen bis auf die Arbeiten in der Maßnahme 25 voraussichtlich nicht an. Empfehlung Die Maßnahme wird erforderlich aufgrund der Erweiterung und Neukonzeptionierung der sicherheits-technischen Einrichtungen.
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3 Umbau der alten Umkleide im EG zu einem Empfang Aufgabenstellung Der im Aufzugsfoyer des Erdgeschosses gelegene Empfang erfüllt die Anforderungen an einen modernen Arbeitsplatz und die Sicherheit des dort anwesenden Personals nicht mehr. Der Empfang soll mit allen dort befindlichen technischen Einbauten in den benachbarten Raum RF 00.17 verlegt werden. Der Raum wurde ursprünglich als Vorlageraum für die Grafiken geplant und zuletzt als Umkleide für das Sicherheitspersonal genutzt.
Feststellungen Der ca. 14,7 qm große Empfangsraum erhält ein Fenster zum Aufzugsfoyer und eine neue Tür vom Verwaltungsflur aus. Der Durchbruch für das Fenster wurde bereits nach statischen Vorgaben erstellt und genehmigt. Die Wandöffnung ist derzeit durch Trockenbau verschlossen. Für die neue Tür ist ein Wanddurchbruch noch zu erstellen. Die Flurwand zu den Grafikräumen ist entsprechend zu verlängern. Für die Umsetzung der Maßnahme kann davon ausgegangen werden, daß die Abhangdecke komplett abgebrochen und erneuert werden muß. Der Bodenbelag wird ebenso zu erneuern sein, wie Teile des Estriches oder des Innenputzes im Anschluß an das Einbringen der technischen Ausstattung. Entsprechende Schutzmaßnahmen werden eher in angrenzenden Räumen zu erwarten sein. Alle mit dem Umbau verbundenen Brandschutzanforderungen werden derzeit durch das Ingenieurbüro Brandwerk geprüft und bewertet. Es ist davon auszugehen, daß an das Fenster und die Raumwände einschl. der neuen Flurwand entsprechende Brandschutzanforderungen gestellt werden. Der Umbau ist voraus-sichtlich mit der Vorlage des neuen Brandschutzkonzeptes durch die Bauaufsicht zu genehmigen.
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Die weitere Möblierung und Ausstattung des Raumes ist nicht Gegenstand der Planung und muß vom Museum in Eigenleistung durchgeführt werden.
Aufzugsfoyer mit Empfang
Raum RF 00.17
Empfehlung Die Maßnahme wird im Zuge der technischen und funktionalen Optimierung für erforderlich gehalten.
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4 Maßnahmen zur Barrierefreiheit Aufgabenstellung Das Hauptgebäude soll in Angleichung an den Erweiterungsbau so weit wie möglich barrierefrei werden. Alle Maßnahmen werden eng mit dem Nutzer und der Projektleitung abgestimmt. Feststellungen Zur Barrierefreiheit gab es seit Eröffnung des Gebäudes immer wieder verschiedene Forderungen und Abstimmungen. 2011 wurde eine Baugenehmigung zur Nachrüstung folgender baulicher Maßnahmen erteilt: - Versetzen von 2 Wänden zur Nutzung des Lastenaufzugs als zus. Personenaufzug - Kennzeichnung von Trittstufen mit Klebestreifen - Nachrüstung von Automatikantrieben an verschiedenen Türen im Gebäude Im Jahr 2023 wurde ein Barrierefrei-Konzept von Frau Kellersmann im Zuge der Erweiterung erstellt. Dieses liegt als Grundlage zur Baugenehmigung des Erweiterungsbaus vor. Für die Generalinstandsetzung steht Frau Kellersmann oder eine andere Mitarbeiterin der Stadt Köln nicht mehr zur Verfügung. Ein bis ins Detail abgestimmtes Konzept fehlt zur Zeit noch für die Generalinstand-setzung. Zwischenzeitlich wurde Herr Lersmacher zur Erarbeitung des fehlenden Konzeptes gewonnen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden im Rahmen verschiedener örtlicher Begehung und Abstimmungs-gesprächen besprochen. Ein entsprechendes Konzept zur Barrierefreiheit wird von Herrn Lersmacher derzeit erarbeitet. Nachfolgend wird der Bearbeitungsstand zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen wiedergegeben: Barrierefreie Erreichbarkeit des Gebäudes Alle Stufen im Außenbereich werden 4 - 5 cm horizontal und 1 - 2 cm vertikal farblich auf der Trittstufe gekenn-zeichnet. Dies entspricht im Wesentlichen der bisherigen Ausführung. Auf zusätzliche seitliche Aufkantungen zur Vermeidung des Abrutschens von Gehhilfen soll verzichtet werden. Vor dem Eingang ist ein Auffindefeld für Blinde als taktile Fläche einzurichten. Foyer Das vorhandene Foyer bildet auch nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus den Hauptzugang zum Museum. Die Umbauplanung des Generalplaners sieht den Rückbau von Wänden zur Neugestaltung der Garderobe, des Museumsshop und der Kasse vor. Eine Unterfahrbarkeit der Möblierung für Rollstuhlfahrer wird dabei berücksichtigt. Orientierung im Gebäude Zur besseren Orientierung im Gebäude wird ein Konzept zur Signaletik vom Büro Übele erarbeitet (s. Maßnahme 7). Die Beschilderung soll einheitlich analog zum Erweiterungsbau erfolgen und betrifft neben einer allgemeinen Besucherführung auch die barrierefreie Kennzeichnung von Aufzügen, Handläufen, an Treppen oder WC-Anlagen. Dabei sind die Vorgaben zum Leuchtdichtekontrast, Schriftgrößen und Montagehöhen hinsichtlich der Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
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Es wird vorgeschlagen, zusätzliche taktile Orientierungstafeln im Gebäude, z.B. im Foyer und auf den verschiedenen Etagen zu montieren. Hierdurch kann der Umfang taktiler Bodenleitsysteme, z.B. in den Ausstellungen reduziert werden. Taktile Führungssyssteme Derzeit kann davon ausgegangen werden, daß u.a. ein taktiles Führungssystem mit einem Bodenleitsystem im Foyer bis zum Ausstellungsfoyer erforderlich wird. Dabei sind auch die weiteren Einrichtungen wie Kasse, Garderobe, Café und Atelier mit einzubinden. Beispielhafter Vorschlag für ein Bodenleitsystem von Herrn Lersmacher:
Zur Ausführung des Bodenleitsystems gibt es verschiedene Vorschläge, von einfachen Kunststoff- bis zu höherwertigen Metallteilen, die auf die vorhandenen Bodenbeläge aufgeklebt werden können. Dies hätte den Vorteil, daß die Maßnahmen später auch reversibel wären, falls sich die Anforderungen im Laufe der Zeit ändern sollten. Alternativ hierzu können natürlich auch die Natursteinbeläge aufwändig eingefräst oder ausgetauscht werden. Hinsichtlich der weiteren taktilen Beschilderungen wird auf das Signaletik-Konzept verwiesen (s. oben). Innentreppe Haupttreppenhaus Gefordert wird bei Treppen mit mehr als 3 Stufen grundsätzlich eine kontrastreiche Kennzeichnung der obersten und letzten Stufe eines Treppenlaufs. Bei der vorhandenen Treppe wurden bisher alle Stufen nachträglich gekennzeichnet, da es in der Vergangenheit bereits Beschwerden wg. einer schlechten
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Erkennbarkeit der Stufen gab. Dies soll in Zukunft auch beibehalten werden. Die Kennzeichnung wird analog den Vorgaben zur Außentreppe entsprechend nachgerüstet. Aufgrund der hohen Handläufe (ca. 1,20 m über der Stufe) wurde in der Vergangenheit bereits der Einbau zusätzlicher Handläufe nach DIN in einer Höhe von 85 cm gefordert. Da gestalterische Eingriffe die Beteiligung der Urheberrechtsinhaber erfordert, wurde bisher auf diese Maßnahme verzichtet. Nach bisheriger Einschätzung kann aufgrund der Erweiterung ggf. eine Nachrüstung im Bereich der Treppe vom EG zum 2. UG (Eingang Wechselausstellung). Eine Klärung erfolgt im Rahmen des Barrierefreikonzeptes. Alle Treppenhandläufe sollen mit zusätzlichen Schildern mit Pyramidalschrift und Braille ohne Kontrast zum Abtasten nachgerüstet werden. Aufzüge Beide Aufzüge werden aufgrund technischer Mängel erneuert. Bei dieser Gelegenheit werden die erforderlichen Informationen in akkustischer wie textlicher Form nachgerüstet. Evakuierung Ein Evakuierungskonzept für das Gebäude ist Aufgabe des Brandschutzkonzeptes und wird in diesem näher erläutert. Die vorhandene Evakuierung gehbehinderter Personen erfolgt mittels sogenannter Evac-Chairs (Evakuierungsstühlen), die im Gebäude verteilt vorhanden sind. Das Sicherheitspersonal ist in die Nutzung entsprechend eingewiesen. In Zukunft wird vorgeschlagen, für die Ausstellungsebene im 2. Untergeschoß einen motorisierten Evac-Chair anzuschaffen, da ein Heraufschaffen schwerer Personen mit normalen Evac-Chairs über die Treppe kaum möglich ist. Zudem soll es der Feuerwehr ermöglicht werden, einen oder beide Aufzüge auch im Brandfall zu benutzen, sofern dieser Bereich von der Brandgefahr nicht betroffen ist. Dies wird im jeweiligen Fall von der Feuerwehr vor Ort beurteilt. Der Vorschlag ist noch mit der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln abzustimmen. Eingangs- und Innentüren Das Foyer, das Haupttreppenhaus und alle öffentlichen Ausstellungsbereiche werden über zweiflügelige Aluminium-/Glastüren erreicht. Die Durchgangsbreite bei einflügeliger Öffnung des Gehflügels entspricht nicht den barrierefreien Vorgaben und ist für die Durchfahrt mit Rollstühlen zu schmal. Es wird vorgeschlagen, die betreffenden Türen mit beidflügeligen Automatikantrieben auszustatten. Dabei könnte eine Variante sein, daß die Türen im Regelbetrieb weiterhin manuell zu öffnen sind und bei Anforderung durch einen Rollstuhlfahrer und Rollatorennutzer dann beidflügelig automatisch geöffnet werden können. Die genaue technische Ausführung ist zu klären. Hierzu finden in Kürze Fachgespräche mit ausführenden Firmen statt. Bei den Glasflächen der Türen ist auf eine entsprechende Kennzeichnung zu achten. In der Regel erfolgt diese in Form von abwechselnd schwarz und weiß aufgeklebten 8 cm hohen vertikalen Streifen in Sichthöhe. Diese Art der Kennzeichnung ist bisher nicht vorhanden. Stattdessen wurden Glasflächen von Türen z.T. mit quadratischen Aufklebern gekennzeichnet. Die Wirksamkeit ist im weiteren Verlauf zu prüfen. Behinderten-WC Das vorhandene Behinderten-WC im Foyer weist verschiedene Mängel auf. Die vorhandene Tür ist kaum auffindbar, eine Kennzeichnung der vorhandenen Automatik fehlt. Innen ist ein Türöffner in 85 cm Höhe nachzurüsten. Waschtisch und WC sind zu hoch montiert. Die Bedienelemente sind z.T. ebenfalls falsch montiert, beispielsweise mit Abständen zur Tür < 50 cm. Es gibt keine Spülknöpfe an den Stützgriffen.
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Die Gestaltung des WC erfolgte bisher ohne Kontraste komplett mit weißen Wand- und Bodenfliesen sowie weißen Sanitärobjekten. Dies erschwert das Auffinden der Objekte z.B. bei Sehbehinderten. Bei der Erneuerung der Ausstattung ist daher auf eine kontrastreichere Gestaltung zu achten. Dies muß dabei unter Beachtung des Urheberrechts geschehen. Für eine mögliche Alarmierung im Brandfall ist das WC mit Blitzleuchten und akkustischer Alarmierung auszustatten. Öffentliche WC-Anlagen Die Gestaltung der öffentlichen WC-Anlagen erfolgte ebenfalls ohne Kontraste. Alle Boden-, Wand- und Deckenflächen sind weiß, ebenso die Türen und Sanitärobjekte. Lediglich die Armaturen und Türdrücker mit ihren chromfarbenen Oberflächen kontrastieren hierzu. Zur Verbesserung des Kontrastes sind folgende Maßnahmen innerhalb der WC-Anlagen denkbar: - Einbau kontrastierender Sanitärobjekte oder Ausstattungen (WC-Sitz, Drückerplatte etc.) - Kontraststreifen in Wand- und Bodenbelägen (z.B. andersfarbige Fliesen) - Kennzeichnung der Pissoirs z.B. mittels kontrastierender Gittereinsätzen Zum jetzigen Zeitpunkt wird damit gerechnet, daß die WC-Anlagen einschl. der Wandbeläge aufgrund der Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserleitungen umgebaut werden müssen (s. Maßnahmen STF). Durch den Umbau wäre insofern die o.g. Verbesserung des Kontrastes denkbar. Da die Maßnahmen unmittelbar die Gestaltung der WC-Anlagen verändern ist mit einer Beteiligung der Urheberrechtsinhaber zu rechnen. Es wird vorgeschlagen, im Zuge der Umbauarbeiten ein Pissoir in den öffentlichen Herren-WC-Anlagen jeweils 10 cm niedriger für kleinere Personen auszuführen. Für eine mögliche Alarmierung im Brandfall sollten die WC-Anlagen mit Blitzleuchten und akkustischer Alarmierung ausgestattet werden. Stiftersaal Der Stiftersaal ist ein öffentlicher Veranstaltungsraum für bis zu 400 Personen. Stellplätze für Rollstuhlfahrer können für Veranstaltungen innerhalb des Raumes berücksichtigt werden. Der Zugang zur ca. 90 cm hohen Bühne bleibt gehbehinderten und Rollstuhlfahrern ohne ein entsprechendes Liftsystem bisher verwehrt. Dies könnte durch den Einbau eines Bühnenliftes behoben werden, der groß genug sein sollte, um beispielsweise auch ein Klavier auf die Bühne transportieren zu können. Für Hörgeschädigte könnten entsprechende Informationen über eine WLAN-Anlage wie Sennheiser Connect auf WLAN-fähige Mobiltelefone übertragen werden. Allerdings müßten dann beispielsweise auch i-pads o.ä. vorgehalten werden für Personen, die ggf. kein WLAN-fähiges Mobiltelefon besitzen. Die Wahl des Systems ist dabei auch von der bereits geplanten Ausstattung des Erweiterungsbaus abhängig und auf dieses abzustimmen. Gleiches sollte dann auch als Informationssystem für hörgeschädigte Besucher der Ausstellungen Verwendung finden. Verwaltung Nach eigener Auskunft des Museums arbeiten derzeit keine Personen mit Behinderungen in der Verwaltung des Museums. Im Fall einer auftretenden Behinderung oder körperlichen Einschränkung können Personen auch auf barrierefreie Räume des Erweiterungsbaus ausweichen. Zu überlegen ist, ob Bereiche mit Kunden- oder Besucherkontakt wie z.B. Besprechungsräume o.ä. kontrastreich gestaltet und mit unterfahrbaren Besprechungstischen ausgestattet werden. Benachbarte WC-
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Anlagen sollten durch entsprechende Beschilderungen auffindbar und grundsätzlich kontrastreich gestaltet sein. Organisatorische Maßnahmen Herr Lersmacher ist dabei, in Zusammenarbeit mit dem Museum organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zu erarbeiten. Hierzu gehören u.a. Führungen für Hörgeschädigte mit Mehrkanalfunktechnik, Audioguides und Apps oder auch spezielle Führungen mit geschultem Personal für sehbehinderte, blinde oder taube Menschen. Die damit verbundenen Kosten sollen vom Museum direkt getragen werden und sind nicht Gegenstand dieses Maßnahmenkataloges. Die o.g. Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Maßnahme 7 zur Erneuerung der Signaletik und der Maßnahme 14 Erneuerung der Außentüren und Automatikantriebe. Weiterhin sind Vorgaben aus dem Brandschutz- und Sicherheitskonzept zu berücksichtigen. Empfehlung Barrierefreie Maßnahmen im Foyer sind Bestandteil der Baugenehmigung des Erweiterungsbaus und müssen daher umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen innerhalb des Bestandsgebäudes zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind dringend zu empfehlen. Vor Umsetzung der Maßnahmen wird eine Beteiligung des Arbeitskreises Barrierefreies Köln vorgeschlagen, um mögliche zusätzliche Nachforderungen vermeiden zu können. Hierzu findet ein erstes Abstimmungsgespräch am 5. November 2024 statt.
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5 Rohrleitungen im Bauteil AA EG/1. UG Aufgabenstellung Im Bauteil AA wird in der Wechselausstellung im 2. Untergeschoß aufgrund der geplanten Anbindung des Erweiterungsbaus die vorhandene Lichtdecke um 34 cm abgesenkt. Die damit verbundene Planung der Absenkung erfolgt durch den Generalplaner, die Ausführung wird nach zwischenzeitlicher Abstimmung dagegen durch die Beteiligten der Generalinstandsetzung geplant. Aufgrund verschiedener Schäden in der Vergangenheit sollen alle oberhalb der Lichtdecke liegenden Rohrleitungen für Abwasser, Trinkwasser, Heizung und Kältetechnik in diesem Zuge erneuert werden. Zusätzlich ist der Einbau von Auffangwannen und Feuchtesensoren zu prüfen. Die Planung zur Erneuerung der Rohrleitungen erfolgt durch STF Energy. Entsprechend detaillierte Beschreibungen können dem Maßnahmenkatalog von STF entnommen werden. Feststellungen Die Wechselausstellung hat eine Nutzfläche von ca. 680 qm. Innerhalb der Ausstellung liegt ein räumlich abgetrennter separater Ausstellungsraum von ca. 90 qm Nutzfläche, das sogenannten „Haus zum roten Tor“. Die lichte Raumhöhe in der Wechselausstellung beträgt derzeit 5,02 m, nach Absenkung der Lichtdecke soll die lichte Raumhöhe 4,68 m betragen. Die rd. 510 qm große Lichtdecke in der Wechselausstellung besteht aus 24 Feldern mit bis zu 25 Glasplatten je Feld. Die Teilfäche der Gipskartondecke beträgt rund 170 qm. Insgesamt sind in der Lichtdecke 565 Glasplatten verbaut. Hersteller ist die Fa. Rentex. Alle Bauteile für die Lichtdecken sind Sonderkonstruktionen mit einem eigenen Profilsystem und eigener Zulassung. Es wird vorgeschlagen, bei Erneuerung und Umbau der Lichtdecken die Fa. Rentex direkt zu beauftragen. Bei allen Lichtdecken ist zu beachten, daß diese aus zwei Ebenen bestehen: Einer unteren sichtbaren Ebene aus einer Stahl-/Glaskonstruktion mit ca. 95,5 cm breiten Streifen aus Gipskartonflächen und einer darüber liegenden kassettenförmigen Trockenbaukonstruktion mit den daran befestigten Leuchten. Die einzelnen Glasplatten haben ein Raster von 955 x 955 mm und wiegen ca. 30 kg/Stück. Die Gesamtkonstruktionshöhe der Lichtdecke beträgt ca. 435 mm von UK Unterdecke bis UK Glasplatte. Im Hohlraum oberhalb der Lichtdecke bis Unterkante Rohdecke werden die Rohrleitungen, Lüftungsleitungen und Kabeltrassen geführt. Die Lichtdecke ist als Ganzes einschl. Unterdecke und Stahl-/Glaskonstruktion abzusenken. Vor Beginn der Arbeiten wird empfohlen, den gesamten Natursteinboden von ca. 680 qm in der Wechselausstellung mit Verlegeplatten o.ä. auszulegen und gegen Beschädigung zu schützen. Die beiden Wandöffnungen zum „Haus zur roten Treppe“ sollten geschlossen und die Treppen und der Treppenlift entsprechend abgedeckt werden. Beim Rückbau der Lichtdecke ist zu berücksichtigen, daß alle wieder zu verwendenden Bauteile der Lichtdecke numeriert und auf Paletten vor Ort verpackt und gelagert werden müssen. Hierzu werden zunächst die Glasplatten entnommen und dann die Alurasterkonstruktion zurückgebaut. Die Gipskarton-Unterdecke sowie die vorhandenen Leuchtstofflampen sind abzubauen und zu entsorgen. Im Bereich des geplanten Wanddurchbruchs zum Erweiterungsbau sind die Vorsatzschalen der Ausstel-lungswände sowie die dahinter befindlichen technischen Einrichtungen zurückzubauen. Nach Freilegen der Wand- und Deckenbereiche können die Lüftungsleitunge sowie die Rohrleitungen und elektrischen Einrichtungen entsprechend umgebaut und erneuert werden. Im Anschluß an den Umbau der Rohrleitungen und Lüftungskanäle kann mit dem Schließen der Wände und dem Neuaufbau der Lichtdecke begonnen werden. Zunächst ist die vorhandene Unterkonstruktion und
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Verankerung der Lichtdecke (Dübel) statisch zu überprüfen. Es wird davon ausgegangen, daß zur Verankerung entsprechend längere Gewindestäbe eingebaut oder die vorhandenen Gewindestäbe verlängert werden können. Bei Bedarf sind die vorhandenen Dübel zu erneuern. Beim Neuaufbau der Gipskarton-Unterdecke einschl. Spachteln, Schleifen und Spritzen ist auf eine staubdichte Ausführung zu achten. Anschließend erfolgt der Einbau der neuen LED-Leuchten sowie möglicher weiterer technischer Einbauten (RAS-System o.ä.). Oberhalb der Unterdecke liegende technische Einrichtungen sind ggf. durch zusätzliche Revisionsöffnungen in der Unterdecke zugänglich zu halten. Daran schließt sich der Neuaufbau der eingelagerten Aluminium-Rasterkonstruktion an. Danach werden die Glasplatten gereinigt, eingelegt und neu ausgerichtet. Zum Schluß erfolgt der Rückbau der Schutzmaßnahmen und die Reinigung und Einpflege des Natursteinbodens.
Blick auf die Lichtdecke und die provisorischen Schutzplatten zum Auffangen von Wasser
Blick in die zweischalige Konstruktion der Lichtdecke
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Empfehlung Die Maßnahme wird erforderlich im Zuge der Anbindung des Erweiterungsbaus und dem Austausch maroder Rohrleitungen im Gebäude (s. zusätzlich auch Maßnahme 21). 6 Sanierung/Austausch der Kühlzelle im Café Aufgabenstellung Die Kühlzelle liegt innerhalb der Küche des Café’s oberhalb der Wechselausstellung. Die Kälteleitungen werden eine Etage tiefer oberhalb der Lichtdecke der Wechselausstellung geführt. In der Vergangenheit kam es dort zu Kondenswasserbildung und zum Abtropfen auf die Lichtdecke (s. auch Maßnahme 5). Zum Anschluß des Erweiterungsbaus muß die Leitung geändert werden. Für die Kühlung der Speisen sollen alternative Lösungen aufgezeigt werden. Feststellungen Die Maßnahmen zur Sanierung der Kühlzelle innerhalb der Küche des Café’s werden durch das Ingenieurbüro STF Energy geplant. Die Sanierung der Kühlzelle ist u.a. abhängig von einem künftigen Gastrokonzept (s. Zusatzmaßnahme 6). Nach ersten Gesprächen wird davon ausgegangen, daß bei einer adäquaten Erneuerung der Küchentechnik die Kühlzelle entfallen und zu einem Abstellraum umgebaut werden kann. Die erforderliche Anlagentechnik einschl. der Zuleitungen wird zurückgebaut, der innerhalb der Kühlzelle liegende Fußbodenheizungs-Verteiler soll verlegt werden. Damit könnten die Kälteleitungen im Zuge der Maßnahme 5 komplett entfallen und ebenfalls zurückgebaut werden. Empfehlung Es wird der Rückbau der Kühlzelle im Zusammenhang mit der Erneuerung der Küchenausstattung und Umbau der Gastronomie empfohlen. Zur Kühlung können entsprechende Kühlschränke berücksichtigt werden. 7 Signaletik Hauptgebäude Aufgabenstellung Die Beschilderung und Orientierung im Gebäude wird allgemein bemängelt. Das vereinbarte Corporate Design des Erweiterungsbaus soll im Zuge der Generalinstandsetzung auch auf das Hauptgebäude übertragen werden. Davon betroffen sind nicht nur textliche, sondern auch bauliche Maßnahmen. Feststellungen Für den Erweiterungsbau liegt ein Signaletik-Konzept des Planungsbüro Übele vor, das prinzipiell auch auf das Hauptgebäude angewendet werden soll. Eine Auftragserweiterung des Planungsbüro Übele ist mittlerweile erfolgt. Zu den erforderlichen Planungsleistungen gehören u.a.: - Entwickeln eines Besucherleitsystems zur Orientierung im Gebäude - Kennzeichnung von Räumen Das zwischenzeitlich vorgelegte Signaletik-Konzept für die Beschilderung zur Besucherführung und wurde durch den beteiligten Fachplaner zur Barrierefreiheit Herrn Lersmacher geprüft. Es wird davon ausgegangen,
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daß die erforderlichen Anforderungen zur Beschriftung von Toiletten, den Aufzügen und zur Kennzeichnung von Handläufen mit berücksichtigt werden. Lesbarkeit und Kontrast des Schriftbildes sollen anhand eines Musters mit Herrn Lersmacher und dem Arbeitskreis Barrierefreies Köln am 05.11.24 geprüft und abgestimmt werden. Taktile Bodenleitsysteme oder barrierefreie digitale Infosysteme werden nicht durch das Büro Übele geplant. Diese und weitere Maßnahmen zur barrierefreien Ausstattung werden in der Maßnahme 4 aufgeführt und berücksichtigt. Aufgrund der vorliegenden Kostenermittlung des Generalplaners zu der geplanten Signaletik im Erweiterungsbau wird vorab von geringeren Baukosten ausgegangen, als diese bisher von der Gebäudewirtschaft angenommen wurde. Empfehlung Die Maßnahme wird aufgrund der bemängelten Orientierung im Gebäude für erforderlich gehalten und ist im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu planen und durchzuführen. 8 Nachrüstung Fettabscheider Küche Café Aufgabenstellung Für ein gewünschtes breiteres Sortiment an Speisen und Getränken ist für die Küchenabwässer dringend der Einbau eines zusätzlichen Fettabscheiders erforderlich. Mögliche Standorte im Hauptgebäude oder dem Erweiterungsbau sind zu untersuchen. Feststellungen Eine Nachrüstung innerhalb des Hauptgebäudes ist lt. STF Energy aus Platzgründen nicht möglich. Alternative Standorte im Erdreich außerhalb des Gebäudes oder im Erweiterungsbau sind von STF noch zu untersuchen. Zur Bemessung des Fettabscheiders und der erforderlichen Raumgröße ist eine genaue Betriebs-beschreibung für die künftig geplante Nutzung des Café’s erforderlich. Nach zwischenzeitlicher Abstimmung wurde ein Gastroplaner eingeschaltet, um ein tragfähiges Konzept für die künftige Nutzung des Café’s einschließlich einer möglichen Außengastronomie zu entwickeln. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen und werden in der Zusatzmaßnahme 6 beschrieben. Dies betrifft nicht nur die damit verbundenen baulichen Maßnahmen, sondern auch eine weitere Abstimmung mit dem Brandschutzsachverständigen, der Berufsfeuerwehr und der Bauaufsicht der Stadt Köln. Umnutzungen und die mit dem Umbau geplanten baulichen Veränderungen erfordern einen Bauantrag. Dabei sind mögliche weitergehende Forderungen z.B. zur Möblierung des Gastraumes oder der Ausstattung mit Personalräumen abzustimmen und zu berücksichtigen. STF geht derzeit von einer Unterbringung eines möglichen Fettabscheiders innerhalb des Erweiterungsbaus aus. Eine detaillierte Abstimmung mit dem Generalplaner hierzu steht noch aus. Zum jetzigen Stand sind keine Kosten der KG 300 für die Nachrüstung eines Fettabscheiders innerhalb der Generalinstandsetzung berücksichtigt. Empfehlung Der Einbau eines Fettabscheiders wird zum weiteren Betrieb des Museums-Café’s für zwingend erforderlich erachtet.
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9 Umrüstung der restlichen Lichtdecken auf LED-Technik Aufgabenstellung Aufgrund einer EU-Verordnung dürfen seit 2023 keine Leuchtstoffröhren mehr verkauft werden. Alle eingebauten Leuchtstoffröhren sind auszubauen und als Sondermüll zu entsorgen. Neue Leuchtmittel mit LED-Technik sind in allen Lichtdecken einzubauen. Feststellungen Neben der Lichtdecke in der Wechselausstellung (s. Maßnahme 5) werden auch alle anderen Lichtdecken in den Ausstellungen, im Foyer, im Café, im Stiftersaal und der Restaurierung auf dimmbare und farbtemperatur-gesteuerte (Turnable White) LED-Technik umgerüstet. Dies betrifft insgesamt weitere rd. 2.900 qm Lichtdecke mit rd. 3.230 Glasplatten. Als Vorabmaßnahme erfolgt die Umrüstung der Lichtdecke in der Restaurierung im 5. Obergeschoß durch STF. Zur Durchführung der Arbeiten wird mittlerweile davon ausgegangen, daß nicht nur die Glasplatten, sondern auch die Metallrasterkonstruktionen abzubauen, zu numerieren und zwischenzulagern sind. Bei der geforderten Ausrüstung mit DALI2-Technik zur Dimmbarkeit der Leuchten wird auch eine Erneuerung der Zuleitungen erforderlich. Zum Schutz der vorhandenen Bodenbeläge sind die betreffenden Flächen so abzudecken, daß eine Befahrung mit Rollgerüsten oder Scheren-Hebebühnen ohne weiteres möglich ist. Für eine mögliche Kontrolle der Hohlräume oberhalb der Unterdecke wird der Einbau zusätzlicher Revisionsklappen empfohlen. Nach Einbau der LED-Leuchten und Revisionsklappen sind Rasterkonstruktion wieder einzubauen, die Glasplatten zu reinigen und wieder einzulegen. Anschließend erfolgen Rückbau der Schutzabdeckung und Reinigung der betreffenden Räume und Bodenflächen. Nach derzeitiger Abstimmung mit dem vorbeugenden Brandschutz ist eine zusätzliche Überwachung der Hohlräume oberhalb der GK-Unterdecke nicht erforderlich, so daß davon ausgegangen wird, daß ein Rückbau oder Öffnen der Unterdecken nicht ausgeführt werden muß. Empfehlung Für die vorhandenen Leuchtstoffröhren gibt es keinen Ersatz mehr. Daher ist ein Austausch aller Leuchtstoffmittel unausweichlich. Zudem werden durch den Wechsel auf LED-Leuchten entsprechende Einsparungen bei den Betriebskosten erwartet. 10 Umrüstung der sonstigen Beleuchtung auf LED Aufgabenstellung Alle übrigen Beleuchtungsanlagen im Hauptgebäude sind aufgrund der zu erwartenden Energie- und CO2-Einsparungen ebenfalls auf LED-Technik umzurüsten. Die Planung erfolgt durch das Ingenieurbüro STF. Feststellungen Zum jetzigen Stand wird davon ausgegangen, daß keine oder nur geringe Bauleistungen der KG 300 anfallen werden, z.B. für das Beiarbeiten von Leuchtenausschnitten o.ä.
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Empfehlung Im Sinne künftiger Energieeinsparungen zur Optimierung der Betriebskosten wird die Maßnahme für erforderlich erachtet. 11 Technisches Monitoring der haustechnischen Anlagen Aufgabenstellung Zur Optimierung der haustechnischen Anlagen ist ein technisches Monitoring durchzuführen. Planung und Umsetzung erfolgt durch das Ingenieurbüro STF. Feststellungen Eine weitere Darstellung erfolgt im Maßnahmenkatalog von STF. Bauliche Maßnahmen aus der Kostengruppe 300 werden nicht erwartet. Empfehlung Ein technisches Monitoring ist Grundvoraussetzung für die Optimierung der technischen Gebäudeausrüstung. Allerdings wird dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen, da Großteile der verbauten Anlagentechnik erneuert werden müssen. Im Sinne künftiger Energieeinsparungen zur Optimierung der Betriebskosten wird die Maßnahme im Anschluß an die Herstellung der neuen Gebäudetechnik für erforderlich erachtet. Dies wird über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten erforderlich sein. 12 Sanierung und Optimierung der Gebäudeautomation Aufgabenstellung Im Anschluß an das technische Monitoring ist die Gebäudeautomation (Hard- und Software) zu aktualisieren und zu optimieren. Durch eine optimierte Regelung soll Energie eingespart und die Betriebskosten gesenkt werden. Feststellungen Planung und Umsetzung erfolgt durch das Ingenieurbüro STF. Eine weitere Darstellung erfolgt im Maßnahmenkatalog von STF. Bauliche Maßnahmen aus der Kostengruppe 300 werden nicht erwartet. Empfehlung Im Sinne künftiger Energieeinsparungen zur Optimierung der Betriebskosten wird die Maßnahme für erforderlich erachtet.
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13 Austausch der Kältemaschinen Aufgabenstellung Die Kältemaschinen und Rückkühler im Gebäude sind veraltet und teilweise defekt. Die Anlagen sind auszutauschen. Feststellungen Planung und Umsetzung erfolgt durch das Ingenieurbüro STF. Der Austausch der Anlagen ist z.T. mit erheblichem Aufwand verbunden. Zum Einbringen der Anlagentechnik ist der Einbringschacht zu öffnen und die Zwischenebene sowie bestehende Anlagenteile der Lüftungsanlagen in der Technikzentrale auszubauen, bevor die neuen Kälteanlagen eingebracht und montiert werden können. Dies geschieht bereits im Zusammenhang mit der Erneuerung der RLT-Anlagen und der Trafos (s. Maßnahmen 24 und Trafoerweiterung). In der Kältestation ist für die Lagerung der Glykosol-Behälter eine Auffangwanne z.B. aus Edelstahl einzubauen, um die Flüssigkeit bei Leckage der Behälter auffangen zu können, bevor das Glykosol über die Bodenabläufe in den Kanal gelangen kann. Auf dem Dach ist zu prüfen, ob die Rückkühlwerke ebenfalls gegen Leckage zu sichern sind. Innerhalb der Kältestation weist der Verbundestrich verschiedene Risse auf. Die vorhandenen Bodenabläufe sind korrodiert (s. auch Maßnahmen 20 und 21). Undichtigkeiten der weißen Wanne wurden in diesem Zusammenhang bisher nicht festgestellt. Eine Sanierung des Estriches sowie ein neuer Anstrich von Böden und Wänden wäre optional denkbar, aber nicht zwingend erforderlich. Daher wurden diese Arbeiten auch bisher nicht berücksichtigt. Die Umbauzeit der Anlagentechnik wird lt. STF auf ca. 16 Wochen geschätzt. Durch den Austausch der Kälteanlagen kann ein konstantes Raumklima im Gebäude für die Kunst nicht aufrechterhalten werden. Einbau und Betrieb provisorischer Kälteanlagen ist lt. STF nicht machbar. Daher ist ein Umbau der Kältetechnik bei laufendem Museumsbetrieb nicht möglich. Entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der Kunstwerke sind unabdingbar. Dies betrifft nicht nur die Ausstellungsräume, sondern auch alle Kunstwerke in den Depots. Es wird empfohlen, alle Kunstwerke für die Zeit der fehlenden Klimatisierung auszulagern (s. Zusatzmaßnahme Z 16). Empfehlung Die Maßnahme ist aufgrund immer wieder auftretender Defekte und Reparaturen dringend erforderlich.
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14 Sanierung der Außentüren und automatisierten Türen Aufgabenstellung Die Außentüren des Hauptgebäude sind technisch anfällig, die Nutzungsdauer weitgehend abgelaufen. Nach Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft ist ein Austausch der Türen sowie eine Erweiterung der Türautomationen zu prüfen. Feststellungen Die vorhandenen Außentüren sowie einige Türanlagen im Inneren des Gebäudes sind z.T. stark beschädigt und müssen saniert bzw. ausgetauscht werden. Dies betrifft auch die vorhandenen Automatisierungen. Der Austausch soll in Art und Gestaltung der vorhandenen Türanlagen erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob dies aufgrund der neuen Sicherheitsanforderungen geleistet werden kann (s. Maßnahme 1). Im Gebäude gibt es derzeit rund 250 Türen. Innerhalb dieser Maßnahme wird von einer Erneuerung aller 7 Außentüren und einer Nachrüstung vorhandener Türen mit insgesamt 10 Automatikantrieben ausgegangen. Weitere Maßnahmen zum Austausch oder der Ertüchtigung vorhandener Türen finden sich unter den Punkten 1 Sicherheitskonzept sowie 4 Barrierefreiheit und werden kostenmäßig dort berücksichtigt.
Türanlage Haupteingang
Angeschnittene Profile der Haupteingangstür
Defekter Rahmen bei der Tür zum Café Beim Austausch der Türanlagen sind die neuen Anforderungen aus der Sicherheitsplanung, dem Brand-schutzkonzept und dem Barrierefreiheits-Konzept zu berücksichtigen.
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Bei vielen Innentüren finden sich Kratzer, lockere Drücker, beschädigte Leisten oder andere Beschädigungen z.B. an den Oberflächen. Allgemein wird davon ausgegangen, daß Schönheitsreparaturen an Türen in Lager- oder Verwaltungsräumen nicht beseitigt werden. Ein Lackieren aller Türen, oder der Austausch unschöner Innentüren ist nicht geplant. Gleichwohl wird empfohlen, nicht korrekt funktionierende Beschläge oder Drücker auszutauschen. Zu klären ist, ob dies ggf. nicht direkt über die Bauunterhaltung erfolgen sollte. Empfehlung Ein Austausch beschädigter und funktionseingeschränkter Bauteile ist unabdingbar. Die Leistungen werden zudem zur Verbesserung der Sicherheit und Barrierefreiheit für erforderlich erachtet. 15 Malerarbeiten Innenräume Aufgabenstellung Der Innenanstrich soll nach Bedarf erneuert werden. Vorhandene Beschädigungen sind auszubessern. Die Umsetzung erfolgt im Zuge aller anderen Maßnahmen. Feststellungen Das gesamte Gebäude weist z.T. erhebliche Gebrauchsspuren an Wänden, Decken, Türen etc. auf. Damit verbundene Ausbesserungs- und Anstricharbeiten sollen zunächst nur in den betroffenen Sanierungs-bereichen stattfinden. Eine Beseitigung optischer Mängel z.B. im Verwaltungsbereich oder den Lager- und Depoträumen ist derzeit nicht geplant. Die unter diesem Punkt aufgeführten Malerarbeiten betreffen in erster Linie den Anstrich von Wänden und Decken in den Ausstellungen sowie einige anteilige Sanierungsarbeiten in der Verwaltung. Weitere Malerarbeiten sind jeweils bei den betreffenden Maßnahmen (z.B. Maßnahme 5, 21 etc.) berücksichtigt. Empfehlung Die Malerarbeiten werden auf die Durchführung der Instandsetzungsarbeiten beschränkt und in den betreffenden Sanierungsbereichen durchgeführt. Dies betrifft zunächst alle öffentlichen Bereiche. Malerarbeiten im Verwaltungsbereich erfolgen nur im Zuge der Instandsetzungsarbeiten. in Technik-, Lager-und Depoträumen sind keine Anstricharbeiten geplant. 16 Sanierung der Fernwärmeübergabestation Aufgabenstellung Die Fernwärmeübergabestation ist mit Ausnahme des Wärmetauschers zu modernisieren. Feststellungen Die Erneuerung der Anlagenkomponenten wird durch das Ingenieurbüro STF Energy geplant. Einige Anlagenkomponenten wurden bereits durch die Bauunterhaltung im Jahr 2022 getauscht. Stellantriebe und Absperrventile sind jedoch im Zuge der Generalinstandsetzung noch zu erneuern. Während des Umbaus kann ein konstantes Raumklima für die Kunst innerhalb des Gebäudes nicht aufrechterhalten werden. Die Kunst ist entsprechend zu schützen.
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Die von der Gebäudewirtschaft geplante Sanierung des vorhandenen Estrichs und der Bodeneinläufe soll auf Wunsch bei der geplanten Generalinstandsetzung mit berücksichtigt werden. Die zusätzlich gewünschte Bodenabdichtung stellt dabei eigentlich eine Zusatzmaßnahme dar. Empfehlung Die Modernisierung der Anlagentechnik ist technisch erforderlich, eine Sanierung des Estrichs und der Bodenabdichtung sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig. 17 Reinigen des Luftkanalnetzes Aufgabenstellung Das gesamte Luftkanalnetz soll gereinigt und für eine anschließende Hygieneprüfung nach VDI 6022 vorbereitet werden. Feststellungen Die erforderlichen Arbeiten werden durch STF geplant und beschrieben. Falls eine komplette Reinigung nach VDI 6022 durchgeführt werden muß, sind auf Hinweis von STF umfangreich Wände und Decken zu öffnen. Für Wiederholungsreinigungen wären je Kanal Revisionsklappen einzubauen in Abständen von bis zu 16 m und an allen Richtungswechseln von 90 Grad. Dies bedeutet dann z.B. auch, Natursteinwände und -stützenbekleidungen im Foyer zu öffnen! Da es bisher keine Revisionsklappen zumindest in den gesamten Ausstellungen und öffentlichen Bereichen gibt, wäre dies aus gestalterischer Sicht eine Katastrophe. Erforderlich wären überschlägig geschätzt ca. 200 bis 300 Revisionsklappen in allen Bereichen! Als Vorabmaßnahme wurde zwischenzeitlich die Untersuchung des Zustandes des Luftkanalnetzes mittels Hygieneprüfung durch einen Sachverständigen veranlaßt. Sollte die Untersuchung zeigen, daß das Rohrleitungsnetz sauber ist, kann ggf. auf eine Reinigung verzichtet werden. Falls das Kanalnetz jedoch gereinigt werden muß, soll eine Spezialfirma mit Roboterunterstützung hinzugezogen werdenl, um größere Strecken von bis zu 40 m von einer Öffnung aus reinigen zu können. Zusätzliche Filterwechsel in kürzeren Abständen könnten ebenfalls helfen. Eine regelmäßige Überprüfung der Luftqualität in den Ausstellungs- und Depoträumen wäre ebenso denkbar. Die Festlegung der genauen Maßnahmen erfolgt in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen durch STF. Kalkuliert in der KG 300 ist zunächst nur eine Teildemontage und ein reduzierter Einbau von Revisionsklappen in Wänden und Decken untergeordneter Bereiche. Sollen Revisionsklappen dauerhaft sichtbar bleiben, ist zu prüfen, ob dies mit dem Urheberrechtsinhaber abzustimmen ist. Für die Kostengruppe 400 werden seitens STF die von der Gebäudewirtschaft ermittelten Kosten angesetzt. Empfehlung Die Notwendigkeit der erforderlichen Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Maßgebend sind die Ergebnisse der Sachverständigen-Untersuchungen.
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18 Austausch der Heizungspumpen und Ventile Aufgabenstellung Die installierten Anlagenteile sind teilweise defekt und dringend zu tauschen. Feststellungen Heizungsventile schließen nicht mehr richtig, Regler sind abgenutzt und Pumpen verschlissen. Die Erneuerung der Anlagentechnik soll einschließlich eines hydraulischen Abgleichs durch das Ingenieurbüro STF erfolgen. Es ist geplant, das vorhandene Rohrleitungsnetz aus Kupfer durch einen Sachverständigen auf mögliche Schäden prüfen zu lassen. Die Arbeiten erfolgen im Zusammenhang mit der Maßnahme 16. Während des Umbaus kann ein konstantes Raumklima für die Kunst innerhalb des Gebäudes nicht aufrechterhalten werden. Bauliche Maßnahmen der KG 300 sind voraussichtlich nicht zu erwarten. Empfehlung Der Austausch der Anlagentechnik ist zwingend erforderlich. 19 Austausch der Kältepumpen und Ventile Aufgabenstellung Analog zur Maßnahme 18 sind auch die Ventile, Regler und Pumpen der Kälteanlage auszutauschen. Feststellungen Die erforderlichen Maßnahmen werden durch STF geplant und stehen im Zusammenhang mit dem Austausch der Kälteanlagen (s. Maßnahme 13). Eine detaillierte Darstellung erfolgt im Maßnahmenkatalog von STF. Maßnahmen der KG 300 werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich erachtet. Empfehlung Der Austausch der Anlagentechnik ist zwingend erforderlich. 20 Kamerabefahrung aller Abwasserleitungen inklusive Reinigung Aufgabenstellung Alle Abwasser- und Regenwasserleitungen sind vorab durch Kamerabefahrungen auf mögliche Schäden zu untersuchen. Die Leitungen sollen bei dieser Gelegenheit gereinigt werden. Feststellungen Planung der Maßnahme erfolgt durch das Ingenieurbüro STF. Die Regenwasserleitungen wurden bereits auf Veranlassung der Gebäudewirtschaft befahren. Eine Reinigung ist aufgrund festgestellter Rohrleitungs-schäden und möglicher Folgeschäden nicht ausgeführt worden.
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Ergänzende Befahrungen der Abwasser- und Grundleitungen haben zwischenzeitlich stattgefunden. Dort wurden ebenfalls starke Korrosionsschäden festgestellt. Aufgrund von harten Ablagerungen im Bereich der Grundleitungen konnten nicht alle Leitungen befahren werden. Erforderliche Fräsarbeiten wurden wg. befürchteter Rohrleitungsbrüchen nicht ausgeführt. Die vorhandenen Abwasser- und Grundleitungen weisen starke Schäden auf. Ein Sanierungskonzept ist zu erarbeiten. Die Ergebnisberichte zu den Befahrungen liegen vor. Über den Stand der Bearbeitung informiert das Ingenieurbüro STF. Weitere Leistungen werden derzeit nicht erwartet. Aufgeführte Kosten betreffen die von STF veranlaßten Befahrungen der Schmutzwasserleitungen. Eine Abrechnung der weiteren Befahrungen erfolgt über die Bauunterhaltung der Gebäudewirtschaft. Empfehlung Weitere Kamerabefahrungen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich erachtet. 21 Optionale Sanierung der Abwasserleitungen Aufgabenstellung Bei den Kamerabefahrungen festgestellte Schäden an den Abwasser- und Regenwasserleitungen sind im Zuge der Generalinstandsetzung zu sanieren. Sollten erhebliche Leitungsschäden festgestellt werden, ist eine entsprechende Sanierungsplanung durch das Ingenieurbüro STF zu erstellen. Feststellungen Wasserführende Leitungen verlaufen im gesamten Gebäude, z.T. auch in Decken und Wänden in unmittel-barer Nähe zu Ausstellungen oder Depots. In der Vergangenheit hat es bereits einige Rohrleitungsschäden gegeben, zuletzt sogar im Hauptdepot. Schäden an Kunstwerken wurden bisher nicht festgestellt. Nach derzeitigem Stand muß davon ausgegangen werden, daß alle Regenwasser- und Abwasserleitungen so marode sind, daß diese saniert werden müssen. Die Arbeiten müssen größtenteils in offener Bauweise erfolgen, da eine Sanierung mit Inlinern aufgrund der festgestellten Schäden nicht möglich ist. Dies bedeutet, daß vorhandene Abhangdecken, Vorsatzschalen und Wände geöffnet werden müssen. Davon betroffen ist der gesamte Deckenbereich der Restaurierung, Vorsatzschalen und Decken in Ausstellungen, ein Großteil der Decke im Stiftersaal oder auch Natursteinbekleidungen im Foyer. Bei einer Sanierung der Grundleitungen ist zu berücksichtigen, daß diese unterhalb der Bodenplatte liegen. Falls die Grundleitungen nicht mit Inlinern saniert werden können, soll alternativ untersucht werden, ob die notwendigen Leitungen der technischen Anlagen oberhalb der Bodenplatte verzogen und an eine Hebeanlage angeschlossen werden können. Das Öffnen der Bodenplatte und die damit verbundene Durchdringung der funktionierenden Abdichtung der weißen Wanne soll auf alle Fälle vermieden werden. Der genaue Sanierungsaufwand der Leitungen läßt sich erst nach Abschluß aller Kamerabefahrungen und Vorlage aller Berichte festlegen. Die mit der Rohrleitungssanierung verbundenen baulichen Maßnahmen der KG 300 betreffen Schutzmaßnahmen, Rückbau- und Wiederherstellungsleistungen und sind voraussichtlich mit erheblichem Aufwand verbunden. Vorab wurden hierzu Maßnahmen geschätzt. Der genaue Aufwand kann aber erst nach Vorlage der Sanierungsplanung erfolgen. Empfehlung Eine Erneuerung der Abwasser- und Regenwasserleitungen ist zur Vermeidung weiterer Schäden innerhalb des Gebäudes zwingend erforderlich.
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22 Nachrüstung mit flächendeckendem WLAN Aufgabenstellung Die Ausstellungs- und Verwaltungsräume sowie alle Technik- und Nebenflächen sind mit flächendeckendem WLAN nachzurüsten. Feststellungen Planung erfolgt durch das Ingenieurbüro STF in Abstimmung mit dem Museumsdienst und Mitarbeitern vom Aktiven Netz. Als Vorabmaßnahme ist eine Funkausleuchtung durch STF Energy geplant. Bauliche Leistungen werden in diesem Zusammenhang nicht erwartet. Empfehlung Eine Nachrüstung mit flächendeckendem WLAN wird für den künftigen Betrieb des Gebäudes für erforderlich erachtet. 23 Generalüberholung der Aufzüge Aufgabenstellung Die Aufzugstechnik des Lasten- und des Personenaufzugs ist veraltet und muß überholt werden. Beim Tausch der Anlagenteile ist auf energieeffiziente Modelle zu achten. Sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind zu ergänzen Feststellungen Die Aufzugstechnik der Lasten- und Personenaufzüge muß aufgrund festgestellter umfänglicher Mängel erneuert werden. In diesem Zusammenhang wird auch eine sicherheitstechnische und barrierefreie Nachrüstung erfolgen. STF Energy hat hierzu Kontakt zum Aufzugshersteller und aufgenommen. Eine Prüfung der Aufzugsanlagen und Mängel findet momentan durch die DEKRA statt. Maßnahmen der KG 300 werden nicht erwartet. Empfehlung Eine Erneuerung der Aufzugsanlagen ist aus technischen Gründen zwingend erforderlich. Falls die laufende technische Prüfung zu einer Stillegung der Aufzüge führen würde, wäre die Erneuerung der Aufzugsanlagen vorab durchzuführen.
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24 Sanierung der RLT-Anlagen Aufgabenstellung Aufgrund des Alters und Zustandes der raumlufttechnischen Anlagen ist eine Sanierung und Erneuerung von Anlagenteilen zu prüfen. Feststellungen Planung und Darstellung der Maßnahmen erfolgt im Detail durch STF. Die raumlufttechnischen Anlagen einschl. der Ventilatoren müssen saniert und teilweise erneuert werden. Dies beschränkt sich jedoch im Wesentlichen auf die Anlagentechnik im 4. UG. Ein Austausch oder Sanierung der Lüftungskanäle ist derzeit nicht geplant. Weitere baulichen Maßnahmen wie z.B. Erneuerung des Estrichs, der Bodenbeschichtung oder ein Streichen von Wänden und Decken in der Technikzentrale sind ebenfalls nicht vorgesehen. Zum Einbringen der Anlagentechnik ist der Einbringschacht zu öffnen und die Zwischenebene sowie bestehende Anlagenteile in der Technikzentrale auszubauen, bevor die neuen Anlagenteile eingebracht und montiert werden können. Analog zum Austausch der Kältetechnik können die Arbeiten nicht bei laufendem Museumsbetrieb stattfinden. Durch den Austausch der RLT- und Kälteanlagen kann ein konstantes Raumklima im Gebäude für die Kunst nicht aufrechterhalten werden. Entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der Kunstwerke sind zu planen, die Kunst bei Bedarf auszulagern. Dies betrifft nicht nur die Kunstwerke in den Ausstellungen, sondern auch alle Kunstwerke in den Depots. Empfehlung Eine Erneuerung der RLT-Anlagen ist aus technischen Gründen zur Sicherung und Stabilisierung des Raumklimas für Menschen und Kunstwerke zwingend erforderlich.
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25 Umnutzung der Sicherheitszentrale zu zwei Büros Aufgabenstellung Durch den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau werden die Räume RF 30.5 und 30.6 im 3. OG frei. Beide Räume sollen in Zukunft zu Büros umgebaut werden. Eine Änderung der räumlichen Situation ist grundsätzlich nicht geplant. Feststellungen Mögliche Umbaumaßnahmen betreffen in erster Linie die vorhandenen technischen Anlagen, das Aufarbeiten der Wand- und Bodenbeläge sowie die Ausstattung und Möblierung. Die Gesamtfläche beträgt rund 60 qm. In Raum 30.5 wurden die Fenster mit Sonnenschutzfolie nachträglich beklebt. Die Sonnenschutzfolie blättert ab. Nach Auskunft der Museumsleitung soll die Sonnenschutzfolie erneuert werden. In Raum 30.6 wurde eine Glasscheibe durch eine Doppelstegplatte ersetzt, um ein Klimagerät einbauen zu können. Bei einem Austausch der Fenster wäre zu überlegen, ob nicht direkt Sonnenschutzglas verwendet werden soll. Alle Rückbau- und Umbaumaßnehmen der haustechnischen Anlagen werden durch das Ingenieurbüro STF geplant. Die Räume gehören brandschutztechnisch zum Gebäude des Gürzenich. Eine Untersuchung und Bewertung erfolgt derzeit im Rahmen des neuen Brandschutzkonzeptes durch das Ingenieurbüro Brandwerk.
30.5
30.6
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Blick in Raum 30.5
Blick in die Sicherheitszentrale Raum 30.6
Fenster mit defekter Sonnenschutzfolie
Fenster mit Doppelstegplatte und Klimagerät Empfehlung Die erforderlichen Umbaumaßnahmen sind im Zusammenhang mit dem Umzug der Sicherheitstechnik in den Erweiterungsbau zwingend erforderlich.
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26 Austausch der Sanitärkeramik Aufgabenstellung Die im Hauptgebäude verbaute Sanitärkeramik einschl. der Armaturen, Siphons, etc. weisen aufgrund des Alters erhebliche Gebrauchsspuren auf und sollen daher ausgetauscht werden. Feststellungen Die erforderlichen Arbeiten werden grundsätzlich durch das Ingenieurbüro STF betreut. Der Austausch der Sanitärkeramik und Armaturen betrifft 18 Sanitärräumen im Gebäude mit insgesamt folgenden Objekten: 17 Stück Waschbecken 12 Stück Einbau-/Unterbau-Waschbecken 14 Stück Urinale 27 Stück WC-Becken 1 Stück Duschtasse Die genaue Auswahl der Sanitärobjekte und Armaturen ist mit der Projektleitung abschließend zu klären. Hier stellt sich beispielsweise die Frage, ob der Urheberrechtsinhaber ein Mitspracherecht bei Auswahl und Gestaltung der Sanitärobjekte hat. Verbaut wurden beispielsweise besonders platzsparende Waschbecken oder WC-Anlagen in räumlich engen Sanitäranlagen sowie hochwertige Vola-Armaturen. Denkbar wäre aber auch eine Angleichung an die im Erweiterungsbau gewählte Sanitärkeramik, Armaturen und Ausstattung. Alle Sanitäranlagen sind mit weißen Fliesen an Wänden und Böden belegt im Raster 10 x 10 cm. Tür-schwellen sind mit weißem Marmor ausgeführt. Auf allen Wand- und Bodenflächen wurden nur ganze Fliesen ohne Anschnitte verlegt. Die Sanitärobjekte wurden auf Kreuzfuge installiert.
Verschmutzte Türschwelle Armaturen und Anschlüsse Keramik und Silikonfugen Mit Austausch der Sanitärobjekte und Armaturen wird empfohlen, die vorhandenen Fliesen- und Marmorbeläge aufarbeiten zu lassen. Defekte Fliesen können ausgetauscht, vorhandene Flächen gereinigt
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und alte Silikonfugen ausgetauscht werden. An den stark verschmutzten Marmorflächen wurde im Herren-WC im 2. UG eine Probereinigung an den Türschwellen und den Waschtischen durchgeführt. Das Ergebnis ist durchaus zufriedenstellend. Daher kann auf einen aufwändigen Austausch verschmutzter Marmorflächen grundsätzlich verzichtet werden. Dies betrifft auch alle verschmutzten Schwellen in anderen Bereichen. Empfehlung Eine Empfehlung zum Austausch der Sanitärobjekte und Armaturen erfolgt durch STF. Mit Austausch der Sanitärkeramik und Armaturen wird zunächst lediglich ein Reinigen der Wand- und Bodenflächen empfohlen. Weitere Anstricharbeiten sind bei den Malerarbeiten berücksichtigt. Ein Aufarbeiten der Türen kann bei Bedarf zusätzlich erfolgen. Hierzu gehören neben dem Austausch defekter Beschläge auch ein Lackieren der Türen. Ein Aufarbeiten der WC-Türen ist bisher nicht enthalten. Eine erforderliche Erneuerung der Fliesenbeläge aufgrund von Leitungssanierungsarbeiten ist in der Zusatzmaßnahme 3 beschrieben und berücksichtigt. 27 Überspannungsschutz Aufgabenstellung Es ist zu prüfen, ob in den elektrischen Anlagen ein Überspannungsschutz nachgerüstet werden kann oder muß. Feststellungen Seitens der Fachplanung STF ist eine Nachrüstung der elektrischen Anlagen mit Überspannungsschutz geplant. Bauliche Maßnahmen der KG 300 werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht erwartet. Empfehlung Die Herstellung des Überspannungsschutzes wird zum Schutz der technischen Anlagen für erforderlich erachtet und seitens der Sicherheitsplanung auch gefordert.
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28 Feuchteschaden Fassade Restaurierung Raum 50.13 Aufgabenstellung Für den Feuchteschaden im Bereich des Fensters in Raum 50.13 (Gemälderestaurierung 5. OG) ist die Ursache festzustellen und die Sanierung zu planen Feststellungen In Raum 50.13 kommt es über die vorhandene Fassade immer wieder zu Feuchtigkeitseintrag. Die vorhandenen Fensterbänke sind bereits verzogen, einige Fenster lassen sich dadurch nicht mehr öffnen. Zudem blättert Farbe im Anschlußbereich der Fenster von den Massivwänden ab. Die festgestellten Schäden betreffen nicht nur die Gemälderestaurierung in Raum 50.13, sondern auch die Grafikrestaurierung in Raum 50.14 sowie die Ateliers 50.10 bis 50.12. Allgemein festgestellt wurden zwischenzeitlich folgende Schäden: - Wassereinbruch über vorhandene Fensterkonstruktionen - Eine mögliche Entwässerung der Fensterkonstruktion ist nicht sichtbar - Eine Hinterlüftung der Fassadenkonstruktion ist nicht sichtbar - Farbabplatzungen an Massivwänden unterhalb und neben den Fenstern im Inneren - Innere Sonnenschutzvorhänge weisen Streifenbildung auf (Getriebeöl?) - Verzogene und aufgequollene Fensterbänke blockieren z.T. das Öffnen von Fenstern
Fensteranlage Raum 50.13 mit heruntergefahrenem Sonnenschutz. Am linken Bildrand ist der Feuchteschaden an der Wand erkennbar Das untere Bild zeigt eine Detailauf-nahme der Farbabplatzungen.
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Zur Begutachtung der Schäden wurde zwischenzeitlich das Sachverständigenbüro IGF Zimmermann eingeschaltet. Erste Begehungen und Untersuchungen haben stattgefunden. Ein entsprechender Bericht liegt mittlerweile vor. Der vorhandene Schaden an den verzogenen Fensterbänken wird durch Wassereintritt über die Fensterprofile und z.T. fehlende Dichtungen und Kondensatzprobleme der Fensterkonstruktionen verursacht. Die festgestellten Farbabplatzungen an den Innenwänden sind vermutlich auf Kältebrücken und/oder fehlerhafte Dämmung und Abdichtung der Fassade im Anschlußbereich der Fenster zurückzuführen. Um dies zweifelsfrei feststellen zu können, müßte die Natursteinfassade im Bereich der betroffenen Fenster geöffnet werden. Es wird vorgeschlagen, dies in Verbindung mit der Zusatzmaßnahme 9 durchzuführen. Zur Vermeidung künftiger Schäden durch Kondensat empfiehlt der Sachverständige grundsätzlich den Austausch der Fensteranlagen in klimatisierten Räumen. Hiervon betroffen sind innerhalb der Restaurierung alle Fenster der Räume 50.10 bis 50.14 einschl. der Dachoberlichter. Dabei handelt es sich um rd. 51 qm Fensterflächen. Neben dem Rückbau der Natursteinfassade Außen sind auch die Heizkörperverkleidungen und Fensterbänke Innen auszubauen und in Teilbereichen zu erneuern. Innerhalb dieser Maßnahme wird ausschließlich die Beseitigung der Feuchteschäden in den Räumen 50.10 bis 50.14 betrachtet. Weitergehende Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln und Schäden an den übrigen Fenstern und Fassaden des Gebäudes werden unter den Zusatzmaßnahmen 9 und 10 beschrieben. Während der Durchführung der Sanierungsarbeiten können die Räume für Restaurierungsarbeiten nicht genutzt werden. Ein stabiles Raumklima wird durch Austausch der Fenster nicht möglich sein.
Raum 50.14 mit heruntergefahrene Sonnenschutz
Farbabplatzungen in Raum 50.14 Sonnenschutz mit Schmierstreifen
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Fensteranlage Ateliers Räume 50.10 – 50.12 Die Fensterbänke haben Verwerfungen, die ein Öffnen Der Fenster kaum noch ermöglichen Wassereintritt über Profile Empfehlung Zur Vermeidung künftiger Schäden wird die Erneuerung der Fenster und schadhaften Bauteile innerhalb der Restaurierung empfohlen. Die erforderlichen Arbeiten sollten in Zusammenhang mit den Sanierungsarbeiten der Zusatzmaßnahmen 9 und 10 sowie der Erneuerung der Rohrleitungen (Maßnahme 21) ausgeführt werden. Weitere Anforderungen aus dem Sicherheitskonzept des Büro Kraiss, Wilke & Partner (s. Maßnahme 1) sind zu berücksichtigen.
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29 Abfallkühler (Konfiskatkühler) Aufgabenstellung Zur Zwischenlagerung von Speiseabfällen aus dem Museumscafé ist ein Konfiskatkühler im Außenbereich des Innenhofs vorzusehen. Feststellungen Planung und Darstellung der Maßnahme erfolgt durch das Ingenieurbüro STF. Bauliche Maßahmen der KG 300 werden in diesem Zusammenhang nicht erwartet. Empfehlung Die Notwendigkeit eines Konfiskatkühlers ist im Zusammenhang mit der ausstehenden Gastroplanung abschließend zu überprüfen und zu dimensionieren. 30 Schalterprogramm Elektrotechnik Aufgabenstellung Im gesamten Gebäude ist der Austausch des Schalterprogramms (Auf- und Unterputz) geplant. Hierzu gehören sowohl Steckdosen, wie auch Schalter für Licht, Sonnenschutzvorhänge etc. Feststellungen Planung und Darstellung erfolgt durch das Ingenieurbüro STF. Maßnahmen der KG 300 werden nicht erwartet. Empfehlung Der Austausch des Schalterprogramms wird aus technischen Gründen empfohlen.
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31A Parkett in den Ausstellungen Aufgabenstellung Eine Aufarbeitung der Parkettflächen in den Ausstellungen ist auftraggeberseitig gewünscht und vorgegeben. Feststellungen Die Parkettböden in den Ausstellungen weisen z.T. erhebliche Gebrauchsspuren auf. Viele Bodentankdeckel sind gebrochen, vermutlich aufgrund der Punktbelastungen von Scherenhebebühnen o.ä. Eine Aufarbeitung des Parkettbodens ist zunächst für alle Ausstellungsflächen geplant. Dabei handelt es sich um rd. 2.500 qm und 110 Bodentankdeckeln auf 3 Ebenen aus ca. 32 mm starkem Dreischicht-Dielenparkettboden aus Räuchereiche. Die oberste Nutzschicht des Parketts hat eine Stärke von ca. 8 mm. Die Oberfläche wurde damals vermutlich heiß gewachst. Parkettboden wurde nicht nur in den Ausstellungen verlegt. Im Stiftersaal, dem gesamten Verwaltungstrakt sowie in Depot- und einigen Lagerräumen liegt ebenfalls Parkettboden. Diese weisen ebenfalls erhebliche Gebrauchsspuren auf. Beim Stabparkett im Verwaltungstrakt hat zudem aufgrund der Fußbodenheizung zusätzlich eine Fugenbildung stattgefunden. Insgesamt handelt es sich um folgende Parkettflächen: 2.500 qm Dielenparkett Eiche geräuchert in Ausstellungen 365 qm Dielenparkett, eingefärbt im Stiftersaal zzgl. 40 qm Parkettboden auf der Bühne 62 qm Stabparkett, Eiche geräuchert im Studiensaal 1.200 qm Stabparkett, Eiche geräuchert in Fluren und Büros des Verwaltungstraktes 520 qm Stabparkett, Eiche geräuchert in Lager- und Depoträumen Ein Aufarbeiten der Parkettflächen sollte grundsätzlich zum Schluß der Maßnahmen nach Ausführung der Rohrleitungssanierungen und Austausch der LED-Leuchten, ggf. auch nach Vorarbeiten des Malers erfolgen. Für eine Aufarbeitung des Parkettbodens sind alle Kunstwerke aus den Räumen abzuhängen und andernorts zwischenzulagern. Um ein wandbündiges Abschleifen zu erreichen sind zudem rd. 1.000 m Sockelleisten zu entfernen und später wieder zu montieren. Die Oberflächenbehandlung erfolgt heutzutage nicht mehr mit Heißwachs, sondern entweder mittels Hartwachsöl oder einem lösemittelfreien Lack. Die genauen Materialien sind hinsichtlich gesundheitsgefährdender und kunstverträglicher Emissionen zu prüfen und mit den Restauratoren abzustimmen. Aufgrund nachträglicher Deckendurchbiegungen sind bis zu ca. 12 mm hohe Fugen unterhalb der Sockelleisten entstanden. Bei Bedarf können diese Fugen nach Wiedereinbau der Sockelleisten mit einem geeigneten dauerelastischen Dichtstoff geschlossen werden. Neben den Ausstellungsflächen wird auch die Überarbeitung der Parkettflächen in den anderen öffentlichen Bereichen empfohlen wie z.B. dem Stiftersaal und dem Studiensaal. Dabei handelt es sich um rund 550 qm zusätzliche Parkettbodenflächen. Entgegen den übrigen Flächen im Gebäude wurde im Stiftersaal ein eingefärbtes Parkett eingebaut. Dort ist das Parkett nach dem Schleifen zusätzlich mit einem farbigen Öl zu behandeln. Im Studiensaal liegt dagegen ein kleineres Stabparkett, wie auch in allen übrigen Büros, Fluren sowie einigen Lagern und Depots. Im Verwaltungstrakt wird aufgrund der zu erneuernden Regenwasserleitungen die gesamte Decke geöffnet. Daher wird dort ebenfalls davon ausgegangen, daß die Parkettflächen aufzuarbeiten sind.
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Blick auf das Ausstellungsparkett
Fugenbildung durch Deckenabsenkung
Detailaufnahme Sockelfuge
Defekte Bodentankabdeckung Vor dem Abschleifen des Parkettbodens sind rund 1.000 m Sockelleisten zu entfernen, um ein gleich-mäßiges Schleifbild zu erhalten. Nach der erneuten Montage der Sockelleisten kann überlegt werden, ob die Fuge unterhalb der Sockelleisten dauerelastisch in Farbe des Parkett-bodens versiegelt werden soll.
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Blick in den Stiftersaal
Stabparkett im Verwaltungsbereich
Detailaufnahme Dielenparkett Stiftersaal
Fugenbildung aufgrund Fußbodenheizung
Parkettflächen in Depots
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Empfehlung Eine Aufarbeitung der Parkettbodenflächen wird nicht nur aus ästhetischen Gründen, sondern auch zur Erneuerung des Oberflächenschutzes empfohlen. Außerdem wird damit gerechnet, daß die Flächen trotz umfänglicher Abdeckmaßnahmen durch die Umbau- und Instandsetzungsarbeiten zusätzlich verschmutzen. Eine Aufarbeitung der Parkettflächen soll in Abstimmung mit der Museumsleitung nur in den öffentlichen Bereichen stattfinden. Hierzu gehören nicht nur die Ausstellungen, sondern auch der Stiftersaal mit seiner Bühne und der Studiensaal. Im Verwaltungsbereich ist bis auf einige Reparaturarbeiten an Bodentanks kein Aufarbeiten der Parkettbodenflächen geplant, ebensowenig wie in den Depots und Lagerräumen.
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31B Natursteinböden in Ausstellungen und öffentlichen Bereichen Aufgabenstellung Im ursprünglichen Maßnahmenkatalog der Gebäudewirtschaft ist diese Maßnahme nicht enthalten. Das Aufarbeiten der Natursteinflächen stellt daher insofern eine Zusatzmaßnahme dar. Feststellungen Auch die Natursteinböden weisen entsprechende Gebrauchsspuren auf. Dies gilt insbesondere für die Bodentanks und die Türschwellen. Durch die umfänglichen Umbau- und instandsetzungsarbeiten z.B. im Eingangsfoyer, den Aufzugsfoyers und dem Treppenhaus werden zusätzliche Verschmutzungen erwartet. Grundsätzlich sollen alle Flächen durch Abdecken geschützt werden. Es wird aber damit gerechnet, daß die Böden dennoch z.B. durch Abbruch-, Putz-, Trockenbau- und Malerarbeiten in Mitleidenschaft gezogen werden.
Vorhandenes Eingangsfoyer mit Granitbodenbelag Bei den vorhandenen Natursteinböden handelt es sich im wesentlichen um Granit, Material Nero Assoluto, mit einer Fläche von ca. 1.750 qm. Weitere 485 qm Granit wurden im Treppenhaus auf Stufen und Podesten verbaut. Bis auf die Zugänge vom Treppenhaus in die Ausstellungen und Verwaltung wurden im ganzen Haus Türschwellen aus weißem Marmor, Material Thassos, eingebaut. Dies betrifft sowohl die Natursteinböden, wie auch die Parkett- und Fliesenböden in Ausstellungen, Verwaltung und WC-Anlagen. Dabei handelt es sich um insgesamt 128 Stück, von denen ca. 50 Stück in öffentlich zugänglichen Bereichen liegen und daher aufgearbeitet werden sollten. In den beiden integrierten Denkmälern „Haus Salin“ und dem „Haus zur roten Treppe“ liegt ein rötlicher Terrazzoboden, der kleinere Ausbrüche und Fehlstellen im Bereich von Bodentanks aufweist, die aufgearbeitet werden können.
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Der gesamte Garderobenbereich, der Museums-shop und die Kasse werden umgebaut. Für die neuen technischen Anschlüsse sind mögliche Nachinstallationen im Bereich der vorhandenen Bodentanks noch zu prüfen Defekter Bodentankdeckel in der Wechselaus-stellung. Die Aufarbeitung des Granitbodens und Instandsetzung der Bodentanks ist Teil der Maß-nahme 5. Viele Türschwellen aus weißem Marmor sind verdreckt und z.T beschädigt. Beschädigte Schwel-len sollten ausgetauscht oder repariert werden. Ver-schmutzte Flächen können von einem Fachbetrieb gereinigt und mit einem zusätzlichen Oberflächen-schutz versehen werden. Empfehlung Eine Aufarbeitung der Natursteinböden wird nicht nur aus ästhetischen Gründen, sondern auch zur Erneuerung des Oberflächenschutzes empfohlen. Außerdem wird damit gerechnet, daß die Flächen trotz umfänglicher Abdeckmaßnahmen durch die Umbau- und Instandsetzungsarbeiten zusätzlich verschmutzen und dadurch aufgearbeitet werden müssen.
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32 Demontage zentrale Trinkwassererwärmung Aufgabenstellung Eine Umrüstung auf dezentrale Warmwasserbereitung ist im Gebäude bereits erfolgt. Die vorhandene zentrale Trinkwassererwärmungsanlage soll ohne Komplettrückbau der Trinkwasserleitungen demontiert und entsorgt werden. Feststellungen Der Rückbau der Trinkwassererwärmungsanlage wird von STF geplant und koordiniert. Ein Teil der Anlagen wurde bereits demontiert. Die restlichen Arbeiten sind problemlos durchzuführen. Die vorhandenen Trinkwasserleitungen aus Kupfer stellen eine potentielle Gefahr für künftige Rohrbrüche dar. In der Vergangenheit kam es bereits dazu. Bauliche Leistungen der KG 300 sind mit dem Rückbau der Trinkwassererwärmungsanlage nicht verbunden. Empfehlung Der Rückbau der Trinkwassererwärmungsanlage ist eingeplant. Es wird empfohlen, auch alle Trinkwas-serleitungen im Gebäude zu erneuern und nicht benötigte Leitungen stillzulegen oder zurückzubauen. Die damit verbundenen Leistungen werden in der zusätzlichen Maßnahme Z 3 erläutert und beschrieben. 33 Nachrüstung Photovoltaik Aufgabenstellung Die Stadt Köln plant aus energetischen Gründen die Aufstellung einer Photovoltaikanlage auf den Dächern des Hauptgebäudes (Bauteile AA und AF). Aus gestalterischen Gründen sollen die Module mit keiner oder möglichst geringer Schrägneigung ausgeführt werden. Die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers steht noch aus und ist im Zuge des Planungsprozesses noch einzuholen. Feststellungen Die Maßnahme wird von STF Energy geplant und im Maßnahmenkatalog der KG 400 näher beschrieben. Bauliche Leistungen der KG 300 sind mit der Austellung der Photovoltaikanlage nicht verbunden. Empfehlung Eine Aufstellung von Photovoltaikanlagen auf dem Dach wird aus energetischen und wirtschaftlichen Gründen für absolut sinnvoll erachtet.
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34 Erneuerung der Leinwand im Stiftersaal Aufgabenstellung Im Stiftersaal des Wallraf-Richartz-Museums im 2. Obergeschoß muß die an der Südwand montierte, ca. 9,34 x 9,00 m große, motorisch betriebene Lichtbildleinwand inkl. des Antriebs und aller sonstigen Bauteile erneuert werden. Feststellungen Die Leinwand weist verschiedene Schadstellen und Löcher auf, durch die Licht in den Innenraum fällt. Eine vollständige Verdunkelung und qualitativ hochwertige Präsentation von Grafiken, Bildern und Filmen ist nicht mehr möglich. Hersteller dieser Spezial-Leinwand ist die Fa. Atrium, die bereits im Mai 2022 ein Angebot bei der Gebäudewirtschaft für den Austausch eingereicht hatte. Zur Ausführung der Ist-Situation liegen Detailpläne des Büros O.M. Ungers und der Fa. Atrium vor. Im Bereich der Fassade zum Kirchendenkmal oberhalb der Bühne ist eine Glasscheibe gerissen, die im Zuge der Erneuerung der Leinwand mit ausgetauscht werden soll. Für den Austausch der großen Leinwand müssen Teile der Fassade und der Decke im Inneren demontiert werden. Dies betrifft auch die vor der Leinwand liegende Lichtdecke.
Blick auf die heruntergefahrene Leinwand Bühne und Fenster ohne Leinwand
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Empfehlung Aufgrund der Spezialkonstruktion der Leinwand und den bereits vorhandenen Unterkonstruktionen zur Befestigung des Kastens innerhalb der Abhangdecke und vor der Fassade wird eine direkte Abstimmung und Beauftragung der Fa. Atrium empfohlen. Der Transport der Leinwand erfolgt in einer Holzkiste mit einem Gesamtgewicht von ca. 800 kg. Die Leinwand selbst wiegt rd. 500 kg. Das Einbringen in den Stiftersaal muß lt. Fa. Atrium über das ausgebaute Fenster zur Straße vom Gülichplatz in den Innenraum mit 2 Montageliften erfolgen. Vor dem Gebäude ist eine Baustelleneinrichtungsfläche vorzusehen. Innerhalb des Stiftersaals ist die Möblierung und das Bühnenpodest auszuräumen. Vor Beginn der Abbruch- und Demontagearbeiten sind die Holzwände mit Folie staubsicher abzukleben und der Parkettbodenbelag vollständig mit druckfesten Platten auszulegen, die ein Fahren von 2 bauseits gestellten Scherenhebebühnen zulassen. Die erforderlichen Elektroarbeiten zum Betrieb und zur Absicherung der Rollbildleinwand werden durch STF geplant und betreut. Für die Steuerung einschl. der Bedieneinrichtung ist die DIN 56950-1 „Veranstaltungs-technik - Maschinentechnische Einrichtungen – Teil 1“ zu Grunde zu legen. Die geplante Rollbildleinwand hat keine seitliche Abspannung, sondern nur eine seitliche Führung und eine Gewichtsstange an der Unterseite. Eine absolute Planlage von Lichtbildleinwänden kann nur mit 4-seitiger Abspannung erreicht werden. Bei dieser Ausführung ist eine leichte Wellenbildung sowie leichtes Einfallen der Seitenränder nicht auszuschließen. Auf Hinweis der Fa. Atrium darf der Einbau der Rollbildwand auf der Südseite der Fassade nur mit ausreichender Beschattung und Luftzirkulation eingesetzt werden. Direkte Sonneneinstrahlung mit Temper-aturen über 30° C führen ansonsten zu Faltenbildung, Verwerfungen und anderen Beschädigungen oder Fehlfunktionen. Zusätzliche Maßnahmen zum Sonnenschutz und zur Luftzirkulation/Hinterlüftung wären mit dem Urheberrechteinhaber abzustimmen und sind in den Kosten bisher nicht enthalten. Erforderliche Maßnahmen sollten im Zuge der Ausführungsplanung mit dem Hersteller der Leinwand abgestimmt werden. Es wird empfohlen, die Arbeiten zum Austausch der Leinwand in Zusammenhang mit der Erneuerung der LED-Beleuchtung (Maßnahme 9), der seitlich der Lichtdecke verlaufenden Rohrleitungen (Maßnahmen 21, Z3) und Reinigung der Lüftungskanäle (Maßnahme 17) auszuführen. Weitere Maßnahmen innerhalb des Stiftersaals betreffen sowohl die technische Gebäudeausrüstung (z.B. Brandmelde- und Sicherheitstechnik) sowie mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit.
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Zusätzliche Maßnahmen Allgemeiner Hinweis Für zusätzliche Maßnahmen wurden auftraggeberseitig keine Aufgabenstellungen formuliert. Diese sind das Ergebnis der Begehungen und Untersuchungen vor Ort. Im Folgenden werden die zusätzlich für erforderlich erachteten Maßnahmen grob dargestellt und zusammengefaßt: Z 1 Austausch der Fußbodenheizungsverteiler STF schlägt den Austausch aller Heizkreisverteiler einschl. Einbau notwendiger Takosettern und Thermometern vor. Alle Heizkreise müssen zudem gespült werden. Bauliche Maßnahmen der KG 300 sind vorerst nicht zu erwarten. Empfehlung Die erforderlichen Maßnahmen sind mit relativ geringem Aufwand verbunden und für den geplanten hydraulischen Abgleich als energiesparende Maßnahme sinnvoll. Z 2 Untersuchung der Bestandsrohrleitungen des Trinkwassernetzes Die ursprünglich geplante Untersuchung der Trinkwasserleitungen durch einen Sachverständigen einschl. Laborprüfungen kann aufgrund der Maßnahme Z 3 lt. STF entfallen. Z 3 Optionaler Austausch des gesamten Trinkwassernetzes STF schlägt aufgrund der letzten Rohrbrüche und Untersuchungen an den übrigen Rohrleitungen den Austausch der gesamten Trinkwasserleitungen aus Kupfer vor. Alle erforderlichen Arbeiten zum Austausch der Trinkwasserleitungen werden durch STF geplant und dargestellt. Grundsätzlich gibt es hierfür folgende Varianten: Variante 1: Austausch des gesamten Trinkwassernetzes Variante 2: Austausch der gesamten horizontalen Trinkwasserleitungen Variante 3: Erhalt der bestehenden Trinkwasserleitungen aus Kupfer Hinsichtlich der Vermeidung künftiger Rohrleitungsschäden gilt die Variante 1 als alternativlos. Die beiden anderen Varianten stellen Möglichkeiten zur Kosteneinsparung bei der Instandsetzung dar. Es ist dann aber damit zu rechnen, daß im Laufe der nächsten Jahre immer wieder Rohrleitungsbrüche am Trinkwassernetz auftreten werden und die Schäden bei laufendem Betrieb behoben werden müssen. Die damit verbundenen Folgekosten können schnell die Kosten der gesamten Erneuerung des Trinkwassernetzes übersteigen, wenn im Zuge der anderen Sanierungsmaßnahmen sowieso bereits im Gebäude gearbeitet wird. Mit dem Austausch der Trinkwasserleitungen verbunden sind umfangreiche Maßnahmen zum Öffnen und Schließen von Wänden und Decken. In Sanitärbereichen müssen Vorsatzschalen und Wände aus Trockenbaukonstruktionen einschl. der Fliesenbeläge komplett abgebrochen und erneuert werden. Eine fast baugleiche Fliese konnte von Villeroy und Boch besorgt werden. Dabei handelt es sich um das Produkt Pro Architectura 3.0 im Format 9,7 x 9,7 cm, Farbton Neutral White. Das Produkt ist maßgleich mit den vorhandenen Fliesen und kommt vom Farbton her dem Bestand am nächsten. Zum jetzigen Zeitpunkt wird
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davon ausgegangen, daß nur ein Beiarbeiten geöffneter Flächen erfolgt, keine komplette Erneuerung oder Neugestaltung aller Wand-, Decken und Bodenbeläge in den Sanitärbereichen. Empfehlung Ein Austausch der alten Kupferleitungen gegen Edelstahlleitungen zur Erneuerung des Trinkwassernetzes wird zur Vermeidung künftiger Rohrbrüche für sinnvoll und erforderlich erachtet. Dabei wird davon ausgegangen, daß dies sowohl die horizontalen wie auch alle vertikalen Leitungen betrifft. Die Maßnahmen zur Erneuerung des Trinkwassernetzes sind in Verbindung mit der Maßnahme 21 und 26 zu planen und durchzuführen. Z 4 Sprinklerschaltung Derzeit erfolgt die Notstromversorgung der Aufzüge und Süla über ein Aggregat im Gürzenich. Auf eine ursprünglich angedachte separate Notstromversorgung mittels einer neuen USV-Anlage soll in Abstimmung mit dem Brandschutzsachverständigen verzichtet werden. Zur unabhängigen Versorgung wird der Einbau einer Sprinklerschaltung vorgeschlagen. Dafür ist ein separater Stromanschluß durch den Energieversorger im Gebäude herzustellen. Dieser Maßnahme wurde vorab durch die Feuerwehr zugestimmt. Eine abschließende Planungssicherheit wird im Rahmen der Genehmigung des neuen Brandschutzkonzeptes durch die Bauaufsicht erwartet. Empfehlung Eine vom Gürzenich unabhängige Notstromversorgung wird als sinnvoll und notwendig erachtet. Bei Genehmigung der Sprinklerschaltung kann auf den Einbau einer zusätzlichen USV-Anlage verzichtet werden. Die Maßnahme ist abschließend von der Bauaufsicht zu genehmigen. Z 5 Blindleistungskompensationsanlage Planung und Darstellung der Blindleistungskompensationsanlage erfolgt durch STF. Eine solche Anlage ist Vorgabe des Netzbetreibers zur Kompensation von Spannungsschwankungen und eine Voraussetzung zur dynamischen Netzunterstützung der PV-Anlage. Mögliche Vorgaben aus der Sicherheitsplanung sind zu berücksichtigen. Bauliche Maßnahmen der KG 300 werden nicht erwartet. Empfehlung Eine Kompensationsanlage wird für den künftigen Betrieb des Gebäudes für erforderlich erachtet. Z 6 Umbau der Küche und Gastronomie Mit Wiedereröffnung des Museums ist eine Neuaufstellung der Gastronomie geplant. Für ein passendes Konzept wird ein spezialisierter Gastroplaner ein Konzept erstellen, das in ca. 4 bis 6 Wochen vorliegen wird. Dabei gilt es, das örtliche Umfeld, eine mögliche Außengastronomie sowie bereits festgestellt Mängel und Maßnahmen (z.B. 6, 8, 29) zu berücksichtigen.
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Zur Mängelbeseitigung gehören u.a. folgende Punkte:
Die vorhandene Möblierung des Gastraumes entspricht nicht dem genehmigten Stand und ist im Rahmen des neuen Brandschutzkonzeptes abzustimmen. Ca. 65 – 70 Sitzplätze sind derzeit vorhanden, genehmigt waren 50. Möglich wären aber auch mehr. Einige Tische verstellen den Zugriff auf Feuerlöscher in den Nischen unterhalb der Außenfassade. Es wird vorgeschlagen, die Möblierung des Gastraumes auszutauschen und neu zu gestalten. Die vorhandene Theke ist nach Einschätzung des Gastroplaners zu groß und verhindert eine bessere Möblierung des Gastraumes. Die Küchenausstattung ist veraltet und für einen erweiterten Café-Betrieb überdimensioniert. Sie sollte ebenfalls erneuert werden. Die Kühlzelle kann entfallen und zum Lagerraum umgebaut werden. Eine Kühlung der Vorräte und Getränke kann in Kühlschränken erfolgen. Hierdurch können die defekten Kühlmittelleitungen ersatzlos zurückgebaut werden (s. Maßnahme 5). Alle erforderlichen Umbaumaßnahmen sollen nach Möglichkeit genehmigungsfrei geplant und umgesetzt werden, um eine Neubewertung durch die Bauaufsicht zu vermeiden.
Rissbildung im Thekenkörper
Risse an Wänden und Sockeln
An den Wänden, Türen, Tür-zargen und Sockelleisten be-finden sich starke Gebrauchs-spuren und Beschädigungen. Massivwände weisen z.T. starke Rissbildungen auf. Der Boden-belag weist kleinere Fugenaus-brüche, der Thekenkörper eben-falls Beschädigungen und starke Gebrauchsspuren auf.
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Tür zum WC im Café Tür H-WC
Die vorhandenen Türen zu den WC-Anlagen im Café müssen aufgearbeitet oder ausgetauscht werden. Die Oberflächen und Beschläge sind stark verschlissen. Boden- und einige Wandfliesen in Küche und WC-Anlagen weisen ebenfalls Beschädigungen und z.T. starke Gebrauchsspuren auf. Einige Fliesen in der Küche sind ausgetauscht worden, aber ohne Verdrängungsraum. Die Erneuerung der Beläge ist im Zusammenhang mit einem möglichen Umbau der Küche und des Café’s zu prüfen. Neben dem Umbau der Küchentechnik und der Neugestaltung des Gastraumes ist in Abstimmung mit der Museumsleitung der Miqua angedacht, im Außenbereich eine Außengastronomie zu berücksichtigen. Die Miqua selbst verfügt über kein Gastronomieangebot. Eine Außengastronomie würde beiden Häusern daher zu Gute kommen. Da die Wege aus der vorhandenen Küche bis zur angedachten Fläche zwischen Wallraf-Richartz-Museum und Miqua zu lang sind, wird die temporäre Aufstellung eines Pavillons in den Sommermonaten empfohlen. Hierfür sollten bei Erstellung der Außenanlagen die Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom gleich mit verlegt werden. Empfehlung Abschließende Empfehlungen und Bewertungen zum Umbau können erst nach Vorlage und Abstimmung des Konzeptes zur Gastroplanung ausgesprochen werden. Eine Sanierung der Schäden ist vorab möglich, wenn feststeht, daß die vorhandene Raumaufteilung und die Beläge weiter wie geplant bestehen bleiben. Eine Neugestaltung des Gastraumes und eine Erneuerung der Küchentechnik wird für sinnvoll und notwendig erachtet, um an anderer Stelle aufgetretene Schäden und Mängel im Betrieb beseitigen zu können (s. auch Maßnahmen 5 und 6. Der Umbau der Gastronomie steht zudem im Zusammenhang mit dem zwingend erforderlichen Einbau eines Fettabscheider der Maßnahme 8 sowie der Neugestaltung der Außenanlagen (s. Zusatzmaßnahme 7).
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Z 7 Umbau der Außenanlagen Die Planung der Neugestaltung der Außenanlagen erfolgt im Zuge der Außenanlagenplanung der Miqua und des Erweiterungsbaus durch andere Fachplaner. Insofern fallen zunächst keine größeren Kosten durch eine Erneuerung der Außenanlagen an. Die mit der Generalinstandsetzung verbundenen Maßnahmen an den Außenanlagen betreffen zunächst das Ausbessern einiger schadhafter Beläge. Das Markieren der Stufen sowie die Herstellung von Auffindefeldern wird in der Maßnahme 4 berücksichtigt. Zusätzlich wird eine Außengastronomie in Verbindung mit der Zusatzmaßnahme 6 vorgeschlagen. Diese soll nach Möglichkeit mit den Planern der Miqua und des Erweiterungsbaus abgestimmt werden. Als Standort für die Außengastronomie ist die Fläche zwischen Miqua und Haupteingang. Aufgrund der langen Wege von der Küche bis zum Außenbereich wird das Aufstellen eines temporären mobilen Pavillons empfohlen, der in den Wintermonaten zurückgebaut werden könnte. Alle mit der Versorgung des Pavillons erforderlichen Versorgungseitungen für Strom, Wasser und Abwasser sollten im Zuge der Neugestaltung der Außenanlagen direkt mit vorgesehen und eingebaut werden. Damit verbundene zusätzliche Kosten und Termine können erst im Anschluß an die ausstehende Planung der Außenanlagen näher benannt werden. Vorab wird von folgenden Eckdaten ausgegangen: Empfehlung Eine qualitativ angemessene Gestaltung des gesamten Umfeldes zwischen Miqua, Erweiterungsbau und Hauptgebäude wird für dringend erforderlich erachtet. Hierzu gehört nicht nur die bloße Wiederherstellung des Straßenraumes, sondern auch neue Aspekte, den Außenraum sinnvoll zu nutzen. Es wird empfohlen, eine Auftragserweiterung der beteiligten Fachplaner zu prüfen, die bereits für den Erweiterungsbau zuständig sind. Z 8 Akkustische Verbesserungsmaßnahmen
Einige Räume innerhalb des Museums benötigen nach Aus-sage der Direktion eine bessere akkustische Dämpfung. Dies trifft insbesondere auf das Foyer zu, das nach Rückbau der vorhan-denen stoffbespannten Trenn-wände eine noch schlechtere Ak-kustik aufweisen wird. Der Lärm-pegel ist bereits jetzt schon sehr hoch. Für die Zukunft wäre eine bessere Akkustik auch für Veran-staltungen wünschenswert. Zur Detailplanung akkustischer Maßnahmen wurde ein Bauphysiker von Drees und Sommer eingeschaltet. Kosten und Termine können erst im Anschluß an die ausstehende Abstimmung der Akkustikplanung benannt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wird von akkustischen Bedämpfungsmaßnahmen im Bereich der Decken im Foyer, dem Café und Atelier ausgegangen. Zusätzlich kann bei Bedarf auch die Garderobenwand mit einbezogen werden. Die Maßnahmen im Foyer werden in Verbindung mit der Möblierungsplanung vom Generalplaner untersucht.
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Empfehlung Akkustische Verbesserungsmaßnahmen können im Zuge der geplanten Maßnahmen im Foyer, Café und Atelier, z.B. bei der Erneuerung der LED-Beleuchtung innerhalb der Lichtdecken und dem Umbau der Garderobe, mit ausgeführt werden. Es wird empfohlen, akkustische Verbesserungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Generalplaner und dem beauftragten Fachplaner für künftige Veranstaltungen mit zu berücksichtigen. Z 9 Instandsetzung und Reinigung der kompletten Außenfassade Mit Untersuchung der Mängel und Schäden in Raum 50.13 (s. Maßnahme 28) wurden Schäden an weiteren Fenstern im gesamten Gebäude festgestellt. Hierüber informiert zunächst ein Vorbericht des Sachverstän-digenbüro IGF Zimmermann. Ein Gutachten hierzu wird gerade erstellt. Weitere Untersuchungen und Abstimmungen mit dem Sachverständigen werden im Rahmen der Planung erforderlich. Folgende Mängel und Schäden wurden an weiteren Fenstern im Gebäude festgestellt: - Eine mögliche Entwässerung der Fensterkonstruktionen ist nicht sichtbar - Kondensatbildung führt zu Erblinden der Fensterscheiben und Verlust der Dämmwirkung - Eine wirksame Hinterlüftung der Fassadenkonstruktion ist nicht sichtbar - Innere Sonnenschutzvorhänge weisen Streifenbildung auf (Getriebeöl?) - Versätze von Deckleisten bei den großformatigen Fenstern des Foyers Bei den bisherigen Begehungen konnte eine wirksame Hinterlüftung der Fassadenkonstruktion und Entwässerung der Fensterprofile nicht festgestellt werden. Der Sachverständige empfiehlt grundsätzlich die Herstellung der Hinterlüftung und einen Austausch aller Fenster einschl. Rahmen zumindest in klimatisierten Räumen. Aufgrund der vorgegebenen Raumluftbedingungen kommt es immer wieder zu Kondensatbildung und Versagen der Glasrandabdichtung. Die Folge ist das Erblinden der betroffenen Scheiben, was in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgetreten ist. Dies betrifft in Ergänzung der Maßnahme 28 min. weitere 30 qm Fensterfläche im Bauteil AF in klimatisierten Bereichen. Somit wird derzeit von min. 81 qm Fensterflächen ausgegangen, die zu erneuern sind. Weitere Flächen sind in den Maßnahmen und Kosten bisher nicht berücksichtigt. Ob zusätzliche Fensterflächen und Pfosten-/Riegelkonstruktionen betroffen sind, ist vom Sachverständigen noch abschließend zu untersuchen. Die festgestellten Schadensbilder zeigten sich bisher ausschließlich in den Räumen der Restaurierung im 5. OG (Ebene 3.0). Dabei kann aber nicht ausgeschlossen werden, daß mögliche Schäden künftig auch in anderen Bereichen auftreten werden. Daher ist zu empfehlen, daß der Sachverständige alle Fensterflächen im Gebäude untersuchen und eine Empfehlung aussprechen sollte. Dies erfordert zunächst eine verläßliche Planung und Vorgabe der künftigen raumklimatischen Bedingungen in allen betroffenen Räumen. Daher können Aussagen hierzu erst im Rahmen der anstehenden Entwurfs- und Ausführungsplanung in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen getroffen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, daß die Fensterflächen im Ausstellungsgebäude (Bauteil AA) einschl. des Treppenhauses bestehen bleiben können, ebenso wie die Pfosten-/Riegelfassaden im Stiftersaal. Eine Untersuchung und Empfehlung des Sachverständigen sollte dennoch abschließend erfolgen. Problematisch ist die Situation in den Bereichen, die zwar nicht klimatisiert, aber in Verbindung mit klimatisierten Bereichen stehen und daher eine Durchmischung der Luft erwarten lassen. Dies ist z.B. der Fall bei den übrigen Büroflächen im Verwaltungsbereich (ca. 97 qm zusätzliche Fensterfläche). Darüber hinaus blättern andernorts nachgerüstete Sonnenschutzfolien an Fenstern in verschiedenen Räumen ab und sind zu entfernen. Nach Auskunft der Museumsdirektion werden diese Sonnenschutzfolien wieder erneuert.
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In Raum 30.6 wurde eine Glasscheibe gegen eine Doppelstegplatte ausgetauscht, um ein Klimagerät zu installieren. Nach Umzug der Sicherheitszentrale kann dieses Gerät vermutlich zurückgebaut und eine Fensterscheibe wieder eingesetzt werden. In vielen anderen Büros weisen die inneren Sonnenschutzbehänge ebenfalls Schmierstreifen auf. Vermutlich wurden die Sonnenschutzanlagen in den vergangenen Jahren bisher nie gewartet. Eine entsprechende Wartung der Sonnenschutzanlagen wird daher dringend empfohlen. Die erforderlichen Arbeiten werden in der Zusatzmaßnahme 10 bewertet. Bei einer Begehung des Gebäudes wurden außerdem weitere Schäden und Versprünge an den Deckleisten der Fassaden im Erdgeschoß festgestellt. Die Deckleisten sollten gerichtet oder ausgetauscht werden. Von der Gebäudewirtschaft wurde zudem eine Untersuchung des Zustands der Natursteinfassade beauftragt. Hierzu liegt ein Gutachten des Ingenieurbüro Kempen Krause vom 10.07.2023 vor. Folgende Mängel und Schäden wurden an der Natursteinfassade festgestellt: - Ausgebrochene Mörtelfugen - Korrosionsspuren durch oxidiertes Pyrit (im Naturstein vorhanden) - Risse in Steinplatten - Materialausbrüche im Attikabereich - Risse an Steinplatten durch nachträglich angebrachte Verankerungen - Teilweise abgängiges Material - Risse aufgrund Gerüstverankerungen - Frostbedingte Ausbeulungen und Abplatzungen Die begutachteten Fassadenbereiche sind bisher als unauffällig eingestuft worden. Mittelfristig empfiehlt das Sachverständigenbüro die Beseitigung der aufgelisteten Schäden an der Natursteinfassade sowie eine Überprüfung der Lagesicherheit und Verankerung an den betroffenen Schadstellen (s. Gutachten). Eine von der Gebäudewirtschaft angedachte Hydrophobierung des Tuffsteins wird lt. Gutachten nicht empfohlen, aber nach Rücksprache mit weiteren Beteiligten für sinnvoll erachtet. Entsprechende Hinweise hierzu gibt es bereits in den Bestandsunterlagen und die zwischenzeitlich ausgeführten Reinigungsarbeiten konnten deutlich einfacher ausgeführt werden, als bei vergleichbaren Flächen ohne Hydrophobierung. Weitergehende Maßnahmen zur Reinigung der Fassade Auf Hinweis der Gebäudewirtschaft ist zur Fertigstellung und (Wieder)eröffnung des Museums die Reinigung der Fassade zusätzlich mit einzuplanen. Nach Fertigstellung des Arbeiten am Erweiterungsbau, den Straßen und Außenanlagen wird vermutlich die gesamte Außenfassade des Bestandsgebäudes zusätzlich verdreckt sein. Dies betrifft dann nicht nur die Fenster- und Glas-, sondern auch alle Natursteinflächen. Für die Reinigungsarbeiten wird davon ausgegangen, daß das komplette Gebäude einzurüsten und abzuplanen ist. Bei dieser Gelegenheit könnten dann auch Schadstellen am Naturstein oder mögliche weitere Schäden an den Fenster- und Fassadenkonstruktionen beseitigt werden. Als zusätzlicher Synergieeffekt kann das Gerüst ebenfalls für den Austausch erforderlicher Fenster genutzt werden (s. Sicherheitsplanung und Fassadenschäden). Überschlägig kann von rd. 4.600 qm erforderlicher Gerüstfläche ausgegangen werden. Dabei sind ca. 3.200 qm Naturstein und 1.200 qm Glas-/Rahmenflächen zu reinigen. Empfehlung Es wird empfohlen, zumindest die betroffenen Fensterflächen in den kleineren klimatisierten Bereichen vom EG bis zum 4. OG im Baueil AF auszutauschen und die Schäden an der Natursteinfassade zu beseitigen.
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Falls weitere Fenster im Stiftersaal und den übrigen nichtklimatisierten Büroflächen zu erneuern sind, müssen die Kosten und Ausführungszeiten entsprechend angepaßt werden. Im Anschluß an die ausgeführten Arbeiten sollte eine Reinigung der kompletten Fassade vor Wiedereröffnung des Museums erfolgen. Z 10 Instandsetzung Sonnenschutzrollos Viele elektrische innere Sonnenschutzrollos weisen Schmierstreifen auf. Dies betrifft nicht nur die Anlage in der Grafikrestaurierung, sondern auch viele Büros im Verwaltungsbereich. Vermutet wird, daß die Rollos in der Vergangenheit nie gewartet wurden und z.T. Schmierfett austritt. Die genaue Ursache wird derzeit in Zusammenarbeit mit dem Fassadengutachter ermittelt.
Schmierstreifen am Sonnenschutzrollo in Raum RF 10.15, Sekretariat Dr. Dekiert Beispielhafte Schmierstreifen in weiteren Büros, hier: Raum RF 00.9
Empfehlung Es wird empfohlen, im Anschluß an die Schadensfestellung eine Wartungsfirma mit der Instandsetzung zu beauftragen. Z 11 Einbau einer neuen Steigleiter im Luftschacht vor dem Stiftersaal Die Maßnahme wird auf Anregung und in Absprache mit der Gebäudewirtschaft vorgeschlagen, um die Fassade des Stiftersaals vom eigenen Gebäude aus erreichen zu können. Ein Zugang über den Kirchenhof ist nicht ohne weiteres möglich, um z.B. Reinigungs- oder Wartungsarbeiten ausführen zu können. Aus diesem Grund soll eine Leiter im Luftschacht vor der Glasfassade eingebaut werden. Der Zugang würde über die Technikzentrale erfolgen. Vorab wurden lediglich Kosten für Maßnahmen zur Lieferung und Montage der Steigleiter geschätzt. Mögliche weitere Maßnahmen betreffen z.B. Sicherheitseinrichtungen.
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Empfehlung Für künftige Wartungsarbeiten an der Fassade des Stiftersaals wird die Maßnahme dringend empfohlen. Z 12 Einbau einer neuen größeren Spritzkabine Seitens der Restauratoren wurde während eines Ortstermines der Wunsch nach einer größeren Spritzkabine geäußert. Ob dies tatsächlich erforderlich ist, muß erst noch mit allen Beteiligten geklärt werden, ebenso wie die genaue Größe und Ausführung. Empfehlung Die Notwendigkeit dieser Maßnahme ist abschließend zu klären. Z 13 Baureinigungsarbeiten Allgemein werden zur Fertigstellung und Übergabe eines Gebäudes alle Wand-, Decken-, Boden- und Objektflächen gereinigt. Für die Bauarbeiten innerhalb des Museums wird davon ausgegangen, daß zusätzlich eine baubegleitende Reinigung erforderlich wird. Solange die Bauarbeiten bei laufendem Betrieb ausgeführt werden, sollten die Reinigungsarbeiten über das vorhandene Reinigungspersonal erfolgen. Über den entstehenden Mehraufwand bei den täglichen Reinigungen wäre entsprechend zu verhandeln. Zum jetzigen Zeitpunkt muß davon ausgegangen werden, daß das Museum für einen längeren Zeitraum geschlossen werden muß. Mögliche Zwischenreinigungen und die Bauschlußreinigung sollten aus Sicherheitsgründen ggf. ebenfalls über das vorhandene Reinigungspersonal abgewickelt werden. Eine genaue Abstimmung hierzu erfolgt im weiteren Projektverlauf. Für die Bauzwischenreinigung wird von rd. 5.000 qm Fläche, für die Bauschlußreinigung von insgesamt 8.400 qm Nutzfläche einschl. Technik- und Lagerräumen ausgegangen. Empfehlung Baureinigungsarbeiten werden auf alle Fälle erforderlich und sind bei der weiteren Projektierung zu berücksichtigen. Eine Reinigung der Fassade ist in der Zusatzmaßnahme 9 beschrieben. Z 14 Baustellenlogistik und Zugangsregelung Normale Bauarbeiten innerhalb des Museums werden in der Regel durch den vorhandenen Sicherheitsdienst kontrolliert und begleitet. Aufgrund des Umfangs der Bauarbeiten und der damit verbundenen Anzahl an Arbeitern und Arbeitsplätzen innerhalb des Gebäudes wird zu klären sein, wie die Arbeiten vor Ort organisiert werden sollen. Zur Sicherung der Bereiche im Museum wird angenommen, daß entweder zusätzlicher Aufwand beim vorhandenen Sicherheitsdienst anfällt, oder ein Spezialunternehmen zur Zugangskontrolle beauftragt werden muß, das alle Handwerker bei Ein- und Ausgang ins Gebäude und Verlassen der Arbeitsbereiche kontrolliert. Darüberhinaus müssen für die Arbeiten die jeweiligen Räume auf- und abgeschlossen, Brandmelder bei staubintensiven Arbeiten unscharf geschaltet, Bewegungsmelder, Leuchten etc. an- und abgeschaltet werden.
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Empfehlung Für die Sicherung des Museums während der Arbeiten werden auf alle Fälle entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die Arbeiten sind zu organisieren und damit verbundene Kosten zu berücksichtigen. Z 15 Erweiterung der Baustelleneinrichtung Für die zusätzlichen Arbeiten zur Instandsetzung wird angenommen, daß eine separate Baustelleneinrich-tungsfläche zusätzlich zur Erweiterung vorzuhalten ist. Dies betrifft mögliche Bauzäune, Mannschafts- und Sanitärcontainer wie auch den temporären Einsatz von Autokranen, Straßensperrungen etc. Hierzu können bei Bedarf auch Flächen außerhalb des Museumsgrundstücks in Anspruch genommen werden. Empfehlung Eine Erweiterung der Baustelleneinrichtungsflächen ist bei der weiteren Projektierung zu berücksichtigen. Z 16 Auslagerung der Kunstwerke Es wird davon ausgegangen, daß das Museum aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen für längere Zeit geschlossen werden muß. Durch den Austausch der Kälte- und Lüftungsanlagen kann das Raumklima für die Kunstwerke weder in den Ausstellungen, noch in den Depots aufrecht erhalten werden. Zusätzlich ist mit staub-, lärm- und erschütterungsintensiven Arbeiten zu rechnen. Somit müssen ca. 2.500 Gemälde und 60.000 Grafiken sicher abgehangen, verpackt, transportiert und gelagert werden. Dies wird in der Regel durch ein Spezialunternehmen ausgeführt. Idealerweise erfolgt der Rücktransport rechtzeitig vor der Eröffnung beider Gebäude, damit alle Kunstwerke an ihren neuen Platz gehangen oder eingelagert werden können. Empfehlung Eine klimagerechte Zwischenlagerung in Kunstdepots ist aufgrund des Platzmangels und des Umfangs der Arbeiten zur Sicherung der Kunstwerke erforderlich. Die damit verbundenen Kosten sind mit einzuplanen. Für das finale Hängen und Umlagern der Kunstwerke ist eine Abstimmung mit den Restauratoren des Museums erforderlich.. Z 17 Freiräumen Lager- und Verwaltungsbereich Für die erforderlichen Arbeiten in Verwaltungs- und Lagerräumen wird davon ausgegangen, daß Möbel ausgeräumt und zwischengelagert werden müssen. Empfehlung Es wird empfohlen, Kosten für das Freiräumen und Zwischenlagern von Möbeln, Regalen, Büchern etc. bei der Projektplanung zu berücksichtigen.
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Z 18 Modernisierung aller Unterverteilungen Abgeleitet aus den Maßnahmen 9, 10 und 27 wurde im Zuge der Bestandsaufnahme und Analyse von STF festgestellt, daß die vorhandenen Unterverteilungen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und keine Reserven für künftige Installationen aufweisen. Die Anlagen sind zu modernisieren. Die Darstellung erfolgt im Maßnahmenkatalog von STF. Empfehlung STF empfiehlt die Modernisierung aller veralteten Unterverteilungen.
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Sonstige Maßnahmen Erneuerung der Transformatoren Die Erneuerung der Transformatoren sollte ursprünglich als vorgezogene Baumaßnahme vor der Generalinstandsetzung ausgeführt werden. Die Planung und Ausführung obliegt dem Ingenieurbüro M-TEQ. Aufgrund der Vernetzung und Abhängigkeiten der technischen Instandsetzungsarbeiten soll die Erneuerung der Transformatoren im Zuge der Generalinstandsetzung mit ausgeführt werden. Beispielsweise ist für das Aus- und Einbringen der Transformatoren der vorhandene Einbringschacht zu nutzen, der auch für die Erneuerung der Lüftungs- und Kälteanlagen genutzt werden muß. Stand der Bearbeitung Für die von M-TEQ bisher geplante Errichtung eines separaten Raumes für die Süla soll stattdessen ein promatierterter Schaltschrank ausgeführt werden. Hintergrund sind die doch recht umfangreichen Umbau-maßnahmen, nicht nur für die Erstellung eines Raumes (u.a. Platzmangel, ggf. Baugenehmigung bei Nutzungsänderung) einschl. Belüftung/Beleuchtung sowie die erforderliche Umverlegung der Elektrotrasse und des Lüftungskanals. Eine genaue Abstimmung erfolgt im Rahmen der Fertigstellung des neuen Brandschutzkonzeptes mit den Ingenieurbüros Brandwerk und STF. Die Montagereihenfolge für die Transformatoren wurde wie folgt festgelegt: 1) Öffnen der abgemauerten Schächte, mögliche Befestigungsschienen nachrüsten 2) Vorhandene obere Gitterrostebene demontieren bis zum Treppenabgang im Einbringschacht 3) Ausstützen/Verstärken der unteren Gitterrostebene in Abstimmung mit einem Statiker 4) Demontage der vorhandenen Transformatoren 5) Kernbohrungen setzen (DN 250) in Betonwand (statische Prüfung vorab) 6) Neue Trafos einbringen und anschließen 7) Untere Gitterrostebene demontieren 8) Tausch der NSHV/MS-Schaltanlagen 9) Austausch Kälteanlagen/Klimatechnik für Ebene 4 (Planung STF) 10) Remontage Gitterrostebenen nach Fertigstellung Für die Baudurchführung wären noch zu klären, ob bei einem neuen Baustromanschluß ggf. die Aufstellung eines von M-TEQ geplanten Netzersatzgerätes entfallen könnte. Ebenfalls sollten mögliche Krannutzungen im Vorfeld mit dem Generalplaner geklärt werden. Eine Detailabstimmung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt vor Ausführung der Maßnahmen. Alle mit der Erneuerung der Transformatoren verbundenen Planungs- und Baukosten werden über ein separates Budget finanziert. Diese Kosten sind in der Generalinstandsetzung nicht mit berücksichtigt.
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Hinweise zur Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen Nach eingehender Untersuchung des Bestandes und Feststellung der erforderlichen Maßnahmen zur Instandsetzung des Museums, werden wesentliche Teilleistungen der Sanierungs- und Instandsetzungarbeiten nicht bei laufendem Museumsbetrieb erfolgen können. Allgemeine Begründung Die erforderlichen Arbeiten erstrecken sich über alle Etagen und betreffen nicht nur die Technikräume und Ausstellungen, sondern auch Foyer und Verwaltungsbereich. Vor Beginn der Arbeiten sind alle Kunstwerke in den jeweiligen Bereichen abzuhängen und sicher zwischenzulagern. Größere Erschütterungen sind zu vermeiden. Die Lagerung muß nicht nur sicher, sondern auch noch klimagerecht erfolgen, um Schäden an den Kunstwerken dauerhaft ausschließen zu können. Eine sichere Zwischenlagerung der Kunstwerke innerhalb des Museums wird nach Rücksprache mit den Restauratoren aufgrund Platzmangels ausgeschlossen. In den Ausstellungen hängen in der Regel rd. 700 Gemälde. Weitere 1.800 Gemälde lagern im Hauptdepot. In den 6 Grafikdepots lagern rd. 60.000 Grafiken in Schränken. Eine provisorische Umlagerung und Sicherung der Kunst innerhalb des Museums muß zudem mit dem Versicherer abgestimmt werden. Zustimmung und mögliche Auflagen sind fraglich. Aufgrund der erforderlichen Arbeiten können Erschütterungen, Staub, zwischenzeitliche Emissionen von Lösemitteln o.ä. nicht ausgeschlossen werden. Dies gefährdet den Zustand der Kunstwerke! Entsprechende Sicherungsarbeiten vor Ort sind entweder aufwändig und teuer, oder kaum zu realisieren. Die Priorität bei allen Arbeiten liegt schließlich auf der Sicherung der vorhandenen Kunstwerke! Foyer, Garderobe und Wechselausstellung sind von Umbauarbeiten des Erweiterungsbaus betroffen. Im Café finden ebenfalls Instandsetzungs- und Umbauarbeiten statt. Es ist davon auszugehen, daß das Café aus diesem Grund vorübergehend geschlossen werden muß. Ausstellungsflächen könnten vermutlich nur zu 30% bis 40% zur Verfügung gestellt werden. Dazu kommt es zu Störungen des Museumsbetriebs durch Baulärm, Vibrationen und querende Handwerkerkolonnen. Die Attraktivität des gesamten Museumsbesuchs und der Ausstellungen leidet. Vermutlich wird dies zu einem entsprechenden Besucherrückgang führen. Durch die Sperrung von Teilbereichen ist ein zusammenhängendes Arbeiten nicht möglich. Hierdurch verlängern sich die Ausführungstermine und es wird zu höheren Kosten kommen. Zur Einlaßkontrolle und Besucherführung müssen entsprechende Konzepte geplant und zusätzliche Zwischen-bauzustände errichtet werden, die hinsichtlich des Brandschutzes und der Rettungswegführung abzustimmen sind. Dies führt ebenfalls zu Mehrkosten. Die gleichzeitige Sicherung der Arbeitsbereiche und des Besucherverkehrs erhöht den Aufwand zur Bewachung der Bereiche, ein entsprechendes Sicherheitskonzept ist auf die Baustelle anzupassen und für die Bauarbeiten zu erstellen. Der Verwaltungsbereich ist ebenfalls von Instandsetzungsarbeiten betroffen. Damit werden auch die Arbeitsbereiche der Mitarbeiter des Museums in Mitleidenschaft gezogen. Es wird empfohlen, bei entsprechend intensiven Arbeiten, sofern möglich, das Homeoffice aufzusuchen. Technische Begründung Durch den Austausch der hinteren Lüftungsanlagen und der Kälteanlagen müssen die Anlagen 1 und 2 aus Platzgründen ebenfalls demontiert werden. Für den Zeitraum von min. 6 Monaten steht damit keine Klimatisierung jeglicher Räumlichkeiten zur Verfügung. Ein stabiles Raumklima für die Kunstwerke kann nicht aufrechterhalten
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werden. Dies betrifft alle Ausstellungs- und Depotbereiche sowie die Restaurierung. Nach Erneuerung der Anlagen und Abschluß der Instandsetzungsarbeiten ist das Klima neu einzuregeln. Vor der Rückkehr der Kunstwerke und Wiederaufnahme des Museumsbetriebs ist die Klimastabilität herzustellen und über einen längeren Zeitraum zu prüfen. Dies gefährdet den Zustand der Kunstwerke! Ersatzanlagen können im Gebäude aufgrund des Platzmangels nicht aufgestellt werden, oberirdische Stellplätze können nicht genutzt werden, da die Anbindestrecken zu lang wären. Der Erhalt der geforderten Luftqualität kann nicht gewährleistet werden, da unterschiedlichste Bereiche mit den unterschiedlichsten zu erwartenden Handwerkerleistungen zu schützen wären. Bei staubintensiven Arbeiten müssen Abluftanlagen ausgestellt werden, um ein Verschmutzen der Kanäle zu vermeiden. Eine raum- oder bereichsweise Abschaltung ist derzeit aufgrund fehlender Volumenstromregler nicht durchführbar. Die geplante Sanierung der Sicherheitstechnik führt zumindest zur Stilllegung von Sicherheitsteilbereichen, in denen teilweise keine Sicherheitsfunktionen mehr garantiert werden können. Der Umbau der alten Umkleide im EG zu einem Empfang führt zur Stilllegung von Bedienfeldern der Sicherheitstechnik (EMA, BMA etc.), sowie zur Verschiebung des Angriffspunktes der Feuerwehr in Notfallsituationen. Die Umrüstung der Lichtdecken im Foyer, den Ausstellungen und des Stiftersaals auf LED-Technik bedingt die Sperrung der Bereiche über mehrere Wochen. Eine Nutzung kann nicht stattfinden. Zur Sanierung der Regenwasser-, Abwasser- und Trinkwasserleitungen sind größere Wand- und Deckenflächen u.a. in den Ausstellungen, dem Stiftersaal, dem Foyer und den Sanitäranlagen zu öffnen. Bis zum Abschluß der Leitungssanierung bleiben die betreffenden Flächen offen und können z.B. für Ausstellungen oder Veranstaltungen nicht genutzt werden. Die Generalüberholung der Aufzüge bedingt den Austausch der gesamten Aufzugstechnik. Dies führt schließlich zur Stilllegung der jetzigen Anlagentechnik und ist zudem mit hohem Lärmeintrag und entsprechenden Erschütterungen verbunden. In allen Depots finden Instandsetzungsarbeiten an der Haustechnik statt. Dies bedeutet, daß die Depots vorübergehend zu räumen sind. Davon betroffen sind rd. 1.800 Gemälde und 60.000 Grafiken in Schränken. Die vorhandene Naturstein- und Glasfassade soll zum Abschluß der Arbeiten gereinigt werden. Hinzu kommen weitere Sanierungsarbeiten an der Fassade. Hierzu ist das Gebäude einzurüsten und abzuplanen. Dies führt zu Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes sowie der Innenräume hinsichtlich Belichtung und Belüftung über einen längeren Zeitraum.
Anlage 2 Kostenübersicht_KGR Gegenüberstellung Budget Planungsbeschluss
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Zusammenfassung Kostenermittlung - Kostengruppen 200-700 Budget gem. Planungsbeschluss Schätzung Schätzung* Diff. (Vorl.-Nr. 4188-2021) Okt 24 (indexiert) KG 200 Summe Herrichten und Erschließen netto 0 € 1.190.756 € 1.309.832 € 1.310.000 € 250 Übergangsmaßnahmen 0 € 1.190.756 € 1.309.832 € KG 300 Summe Bauwerk- Baukonstruktion netto 942.570 € 4.957.899 € 5.453.689 € 4.511.000 € 330 Außenwände / Vertikale Baukonstruktionen, außen 200.000 € 576.933 € 634.626 € 340 Innenwände / Vertikale Baukonstruktionen, innen 350.000 € 1.332.605 € 1.465.866 € 350 Decke / Horizontale Baukonstruktionen 0 € 1.214.714 € 1.336.186 € 360 Dächer 0 € 84.034 € 92.437 € 380 Baukonstruktive Einbauten 392.570 € 176.303 € 193.933 € 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 0 € 1.573.311 € 1.730.642 € KG 400 Summe Bauwerk - Technische Anlagen netto 5.714.140 € 6.988.809 € 7.687.690 € 1.974.000 € 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 470.000 € 718.439 € 790.283 € 420 Wärmeversorgungsanlagen 250.000 € 202.120 € 222.332 € 430 Lufttechnische Anlagen 1.364.140 € 1.344.000 € 1.478.400 € 440 Starkstromanlagen 1.500.000 € 2.218.250 € 2.440.075 € 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen 1.600.000 € 1.707.500 € 1.878.250 € 460 Förderanlagen 180.000 € 275.000 € 302.500 € 470 Nutzungsspezifische Anlagen 100.000 € 92.500 € 101.750 € 480 Gebäudeautomation 250.000 € 425.000 € 467.500 € 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen 0 € 6.000 € 6.600 € KG 500 Summe Außenanlagen netto 0 € 22.521 € 24.773 € 25.000 € 530 Oberbau und Deckschichten 0 € 16.807 € 18.487 € 540 Baukonstruktionen 0 € 5.714 € 6.286 € KG 600 Summe Ausstattungen netto 0 € 528.992 € 581.891 € 582.000 € 610 Allgemeine Ausstattungen 0 € 134.034 € 147.437 € 620 Besondere Ausstattungen 0 € 394.958 € 434.454 € KG 700 Summe Baunebenkosten netto 5.011.110 € 4.846.820 € 4.846.820 € -164.000 € 710 Bauherrnaufgaben 1.914.576 € 1.524.710 € 1.524.710 € 720 Vorbereitung der Objektplanung 0 € 55.462 € 55.462 € 730 Objektplanung 525.193 € 1.275.045 € 1.275.045 € 740 Fachplanung 2.421.340 € 1.473.036 € 1.473.036 € 760 Allgemeine Baunebenkosten 150.000 € 374.568 € 374.568 € 790 Sonstige Baunebenkosten 0 € 144.000 € 144.000 € Summe KG 200-700 netto 11.667.820 € 18.535.797 € 19.904.695 € 8.238.000 € zzgl. Risikofaktor von 30% auf die KG 200 - 600 ** 1.997.013 € 3.422.244 € 3.764.469 € ## 1.767.000 € zzgl. Risikofaktor von 30% auf die KG 700 ** 1.503.333 € 1.211.705 € 1.211.705 € ## -292.000 € Summe KG 300-700 netto + Risikofaktor 15.168.166 € 23.169.747 € 24.880.869 € 9.713.000 € 19 % MwSt 2.881.951 € 4.402.252 € 4.727.365 € 1.845.000 € Gesamtsumme KG 200-700 brutto 18.050.117 € 27.571.999 € 29.608.234 € 11.558.000,00 € * indexiert auf 2026/2027 -> 10% Kostensteigerung ** Risikozuschlag Budgetermittlung 10/2024 auf 25% reduziert 241107_WRM-GI_Maßnahmenkatalog_Kosten_V2.2 Seite 1 / 1 Anlage 2
Anlage 1.2 Maßnahmenkatalog_TGA_01.10.2024
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1-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung Maßnahmenkatalog Wallraf-Richartz Museum, Generalinstandsetzung, HLSE Technische Gebäudeausrüstung STF Energy GmbH Berliner Straße 91 40880 Ratingen Bauvorhaben Wallraf-Richartz Museum Obenmarspforten 40 50667 Köln Ansprechpartner Bauherr Fabian Justen +49 2594 7013206 fabian.justen@stf-energy.de Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Ottoplatz 1 50679 Köln Patrick Helfer +49 2594 7013168 patrick.helfer@stf-energy.de Erstellt am: Version: 01. Oktober 2024 1.3 Anlage 1.2 Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 2-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein .................................................................................................................................................4 1.1 Grundlagen .....................................................................................................................................5 2 Maßnahmen Sanitärtechnik ....................................................................................................................6 2.1 (Nr.5) Rohrleitungen im Bauteil AA EG/1. UG austauschen und Auffangwannen montieren ......6 2.2 (Nr.8) Nachrüstung Fettabscheider ................................................................................................7 2.3 (Nr.20) Kamerabefahrung aller Abwasserleitungen inkl. Reinigung ..............................................8 2.4 (Nr.21) Sanierung Abwasserleitungen, -optional- .........................................................................9 2.5 (Nr.26) Austausch der Sanitärkeramik und Armaturen .............................................................. 10 2.6 (Nr.29) Abfallkühler (Konfiskatkühler) ........................................................................................ 10 2.7 (Nr.32) Demontage zentrale Trinkwassererwärmung ................................................................ 11 2.8 (Nr. Z2) Zusätzliche Maßnahme / Untersuchung Bestandsrohrleitungsnetz .............................. 11 2.9 (Nr. Z3) Austausch Trinkwasserrohrleitungen ............................................................................. 15 3 Maßnahmen Heizungstechnik .............................................................................................................. 16 3.1 (Nr.16) Sanierung der Fernwärmeübergabestation .................................................................... 16 3.2 (Nr.18) Austausch der Heizungspumpen und Ventile ................................................................. 20 3.3 (Z1) Zusätzliche Maßnahme – Austausch der FBH-Verteiler ....................................................... 23 4 Maßnahmen Lüftungstechnik ............................................................................................................... 25 4.1 (Nr.17) Reinigung Luftkanalnetz .................................................................................................. 25 4.2 (Nr.24) Sanierung der RLT-Anlagen ............................................................................................. 26 5 Maßnahmen Kälteanlagen .................................................................................................................... 28 5.1 (Nr.6) Sanierung / Austausch Kühlzelle Café / Küche ................................................................. 28 5.2 (Nr.13) Austausch Kältemaschinen ............................................................................................. 28 5.3 (Nr.19) Austausch der Kältepumpen und Ventile ....................................................................... 30 6 Maßnahmen Elektrotechnik ................................................................................................................. 31 6.1 (Nr.1) Sicherheitstechnische Einrichtungen ................................................................................ 31 6.1.1 Brandmeldeanlage (Nr.1.1) .................................................................................................... 31 Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 3-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 6.1.2 Einbruchmeldeanlage (EMA) (Nr.1.2) .................................................................................... 32 6.1.3 Videoanlage (Nr.1.3) .............................................................................................................. 33 6.1.4 Zutrittskontrollanlage (ZuKo) (Nr.1.4) ................................................................................... 34 6.1.5 Fluchttürsteuerung (FTÖ) (Nr.1.5) ......................................................................................... 35 6.1.6 Elektroakustische Alarmierung (ELA) (Nr.1.6) ....................................................................... 36 6.1.7 Gebäudefunk (Nr.1.7) ............................................................................................................. 37 6.1.8 Anpassung der Schließanlage Hauptgebäude an den Erweiterungsbau .............................. 37 6.1.9 Sicherheitsbeleuchtung (SiBel) (Nr.1.9) ................................................................................. 38 6.1.10 Video-Gegensprechanlage (Nr.1.10) ...................................................................................... 39 6.1.11 Behinderten-Notrufanlage (Nr.1.11) ..................................................................................... 40 6.2 (Nr.2) Umzug Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau ........................................................ 41 6.3 (Nr.3) Umbau der Alten Umkleide (EG) zu einem Empfang ........................................................ 41 6.4 (Nr.9) Umrüstung der Lichtdecken im Hauptgebäude auf LED-Technik .................................... 42 6.5 (Nr.10) Umrüstung der sonstigen Beleuchtung auf LED-Technik ................................................ 43 6.6 (Nr.22) Nachrüstung mit flächendeckenden W-LAN ................................................................... 44 6.7 (Nr.23) Generalüberholung Aufzüge ........................................................................................... 44 6.8 (Nr.25) Sanierung der alten Sicherheitszentrale und Umnutzung .............................................. 45 6.9 (Nr.27) Überspannungsschutz ..................................................................................................... 46 6.10 (Nr.30) Schalterprogramm Elektrotechnik .................................................................................. 46 6.11 (Nr.33) Nachrüstung Photovoltaik ............................................................................................... 47 6.12 (Nr.34) Erneuerung Leinwand im Stiftersaal ............................................................................... 47 6.13 (Nr.11) Technisches Monitoring der haustechnischen Anlagen ................................................. 48 6.14 (Nr.12) Sanierung und Optimierung der Gebäudeautomation ................................................... 49 6.15 (Z4) Nachrüstung Sprinklerschaltung .......................................................................................... 49 6.16 (Z5) Blindleistungskompensationsanlage .................................................................................... 50 6.17 (Z6) Umbau der Küche und Gastronomie .................................................................................... 51 6.18 (Z18) Unterverteilungen .............................................................................................................. 51 Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 4-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 1 Allgemein Im Zuge der Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums (WRM) soll eine Generalinstandsetzung / Anschluss der Technischen Gebäudeausrüstung des Hauptgebäudes erfolgen. Parallel zur Generalinstandsetzung wird zurzeit die Erweiterung des WRM geplant. Der Erweiterungsbau wird auf dem östlich gelegenen Baufeld errichtet und unterirdisch an das Hauptgebäude angeschlossen. Entsprechend hat die Verwaltung zusammen mit dem Wallraf-Richartz-Museum einen Maßnahmenkatalog für das Hauptgebäude/ Bestandsgebäude erarbeitet und durch den Rat der Stadt Köln wurde am 05.05.2022 die Planung, in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI beschlossen. Ein Teil der Generalinstandsetzung muss im laufenden Betrieb erfolgen. Die Maßnahmen, die eine komplette Schließung des Museums voraussetzen, müssen in einem klar definierten, begrenzten Zeitfenster umgesetzt werden. Das Ziel der Generalinstandsetzung des Hauptgebäudes WRM ist, dass alle Maßnahmen bis zur Eröffnung des Erweiterungsbaus abgeschlossen sind. Hinweis: Nachfolgend sind die vorgegebenen Maßnahmen aus dem zuvor genannten Katalog, mit Lösungsansätzen und Empfehlungen, ausgearbeitet und nach den einzelnen Gewerken aufgeteilt. Zwecks Übersichtlichkeit wurde die Nummerierung aus „Anlage 1 - zur Auftragsbekanntmachung“ den einzelnen Überschriften hinzugefügt. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 5-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 1.1 Grundlagen Folgende Unterlagen wurden zur Erstellung des Maßnahmenkatalogs HLSE zu Grunde gelegt: Gebäudeverwaltung der Stadt Köln: Aufgabenstellung aus „Anlage 1 – zur Auftragsbekanntmachung, erstellt von der Gebäudeverwaltung der Stadt Köln, zur Verfügung gestellt im Oktober 2023“. Architektur: Bestandspläne welche vom Bauherrn am 06.10.2023 zur Verfügung gestellt wurden. Brandschutz: Das Brandschutzkonzept liegt zum aktuellen Stand der Bearbeitung als Vorentwurf mit Planstand 29.05.2024 vor. Sicherheit: Das Sicherheitskonzept liegt zum aktuellen Stand der Bearbeitung als Konzept mit Planstand 06.05.2024 vor. Kamerainspektion: Kamerabefahrungen vom 21.06.2022 sowie 27.03.2023 der Regenwasserleitungen. Kamerabefahrungsbericht der Schmutzwassergrundleitungen vom 28.02.2024, 18.03.2024 und 13.05.2024. Kamerabefahrung der restlichen Schmutzwasserleitungen vom 24.06.2024 bezogen auf die vor Ort durchgeführten Befahrungen vom 06.05.24, 03.06.2024, 10.06.2024, 17.06.2024 und 24.06.2024. Abklatschproben Lüftungsanlagen: Die Abklatschproben der Lüftungsanlagen und Kanäle, liegt zum jetzigen Stand noch nicht vor. Gastrokonzept: Ein Gastrokonzept liegt zum jetzigen Stand noch nicht vor. Sonstiges: Eine weitere Planungsgrundlage stellen die im Zuge der Bestandsaufnahmen durchgeführten Baubegehungen und der daraus gesammelten Erkenntnisse dar. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 6-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 2 Maßnahmen Sanitärtechnik Im Folgenden werden die sanitärtechnischen Maßnahmen vorgestellt. 2.1 (Nr.5) Rohrleitungen im Bauteil AA EG/1. UG austauschen und Auffangwannen montieren Aufgabenstellung: Oberhalb der Lichtdecken sind Rohrleitungen für Sanitär (Abwasser, Trinkwasser), Heizung und Kältetechnik verlegt. In der Vergangenheit tropfte durch undichte Leitungen Wasser in die darunter liegenden Ausstellungsbereiche. Aus diesem Grund sollten im Zuge der Umrüstung der Lichtdecken auch die oberhalb verlegter Rohrleitungen gegen neue getauscht werden. Gleichzeitig sollte unter den Rohrleitungen Auffangwannen installiert werden, welche mit Feuchtesensoren überwacht werden und bei einer Undichtigkeit sofort alarmieren. Ausarbeitung: Eine g enaue Begutachtung der Rohrleitungen ist erst nach Demontage der Lichtdecke möglich . Die Rohrleitungsmassen können gemäß der Bestandspläne (Bestandsplan Heizung/Sanitär/Kälte vom 08.10.1998) ausgelegt und kalkuliert werden. Die Kälteleitungen sind in den Bestandsplänen jedoch nicht enthalten, können hier jedoch ebenfalls grob kalkuliert werden. Da sich der Großteil der Arbeiten im Bauteil AA -2 Raum RA 02.1 Wechselausstellung befinden, stehen diese Arbeiten im direkten Zusammenhang mit der Anbindung des Erweiterungsbaus. Für die Anbindung des Erweiterungsbaus werden in dem zuvor benannten Raum die Lichtdecken demontiert und herabgesetzt. Die dann freiliegenden Leitungen können in dem Zuge erneuert werden. Demzufolge ist diesbezüglich eine zeitliche Abstimmung mit dem Erweiterungsbau erforderlich. Bezüglich der Nachrüstung von Auffangwannen ist nach Demontage der Lichtdecken zunächst zu prüfen ob in Teilbereiche oder dem gesamten Leitungsbereich bereits Auf fangwannen verbaut worden sind. Zumindest sind in den Bestandsplänen bereits Auffangwannen geplant gewesen. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit ist jedoch davon auszugehen, dass die Auffangwannen zwar geplant worden sind, jedoch nicht zur Ausführung kamen. Zu beachten ist, dass die Kunstwerke zu schützen sind und aus den Arbeitsbereichen entfernt werden müssen (Baufreiheit). Des Weiteren sind vorab die Lichtdeck und deren Unterkonstruktion durch die KG300 zu entfernen. Ein Funktionserhalt der betroffenen Bereiche im Gebäudeteil AA ist für den Nutzer über den Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 7-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 gesamten Zeitraum der Maßnahme nicht möglich. Dies betrifft vorrangig die Wechselausstellung und den Café Bereich. Die reine Bearbeitungszeit der KG400 beträgt nach erster Abschätzung ca. 8 Wochen. Darüber hinaus werden durch den Planer des Erweiterungsbaus, Änderungen an den Lüftungskanälen und das Herabsetzen der Lichtdecken geplant, um den Zugang zum Erweiterungsbau durch die Wechselausstellung herzustellen. Gemäß Schnittstellenbesprechung sollen die Arbeiten der Anpassung der Lüftungskanäle zwar durch die ausführende Firma der Generalinstandsetzung ausgeführt werden, jedoch weiterhin durch den Planer des Erweiterungsbaus geplant werden. Kostentechnisch sind diese arbeiten dementsprechend in der GI nicht mitberücksichtigt. Empfehlung STF: Wir empfehlen den Austausch sämtlicher Leitungen sowie die Verwendung von dickwandigem geschweißten Kunststoffrohren (Schmutz- und Regenwasser). Ggf. vorhandene Auffangrinnen sind zu prüfen oder durch neue zu ersetzen. Eine Prüfung ist jedoch erst nach Demontage der Lichtdecke möglich. 2.2 (Nr.8) Nachrüstung Fettabscheider Aufgabenstellung: Um im Museums Café zukünftig ein breites Sortiment an Speisen und Getränken anbieten zu können, wird dringend ein Fettabscheider für die Küchenabwässer benötigt. Aufgrund der Baumaßnahme „Erweiterung WRM“ wird an der Martinstraße ein großflächiger Verbindu ngsgang zwischen Hauptgebäude und Erweiterungsbau geschaffen, so dass sich die Möglichkeit eröffnet, einen unterirdischen Fettabscheider einzubauen. Dies soll planerisch untersucht und bei positivem Ergebnis umgesetzt werden. Alternative Lösungen, wie z.B. der Aufstellung im Gebäude sind aktuell, aufgrund des hohen Installationsgrades im darunter liegenden Technikgeschoss, nicht erkennbar, sollen aber mit untersucht werden. Ausarbeitung: Nach Prüfung der Gegebenheiten vor Ort, ist es nicht möglich einen Fettabscheider im Gebäude zu platzieren. Der hohe Installationsgrad im Geschoss darunter lässt dies nicht zu. Nach Sichtung der Ausführungsplanung des Erweiterungsbaus , wurde seitens STF der Putzmittelraum U1VE12 in dem Verbindungsgang für die Unterbringung des möglichen Fettabscheiders vorgeschlagen. Eine planerische Prüfung durch den Fachplaner des Erweiterungsbaus steht diesbezüglich noch aus. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 8-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Für die Kostenschätzung wurde ein Fettabscheider der Größe N4 geschätzt. Eine weiterführende Auslegung ist zum jetzigen Zeitpunkt der Planung nicht möglich. Im weiteren Verlauf soll ein Gastroplaner beauftragt werden, welcher ein Gastrokonzept ausarbeitet aus welchem sich der Bedarf an anfallendem fetthaltigem Abwasser ergibt. Die Leitungserneuerung wird im Zuge der Maßnahme 5 durchgeführt. Empfehlung STF: Wie zuvor beschrieben. 2.3 (Nr.20) Kamerabefahrung aller Abwasserleitungen inkl. Reinigung Aufgabenstellung: Aufgrund des Alters des Abwassernetzes ist es notwendig, dieses komplett zu reinigen und mittels einer Kamerabefahrung genau in Augenschein zu nehmen. Eventuell vorhandene bzw. sich abzeichnende Rohrleitungsschäden sind so zu dokumentieren ggf. ist auch eine umgehende Reparatur zu veranlassen. Ausarbeitung: Eine Kamerabefahrung der Regenwasserrohre hat bereits im Jahr 2022/2023 stattgefunden . Damals wurden diverse mittlere bis starke Beschädigungen sowie Korrosion der Leitungen festgestellt. Aufgrund der zum Teil sehr stark korrodierten Leitung wurde durch die Firma, welche die Befahrungen durchgeführt hat, eine Reinigung des kompletten Netzes , aufgrund der Gefahr der Leitungsbrüche , nicht durchgeführt. Des Weiteren wurde aus dem zuvor genannten Grund, eine Sanierung in einer offenen Bauweise empfohlen. Eine Kamerabefahrung der Schmutzwassergrundleitungen wurde ebenfalls durch die Gebäudewirtschaft bereits vorab durchgeführt. Die Ergebnisse haben einige Schäden der Klasse A (starker Mangel) ergeben, welche nach SüwVO Abw. §10 (SGV. NRW.) mit einer Sanierungsfrist von 6 Monaten zu beheben sind. Der Gebäudewirtschaft wurde empfohlen durch die Firma Noé ein Sanierungskonzept zu erstellen und eine Sanierung außerhalb der Generalinstandsetzung durchzuführen. Eine Kamerabefahrung der restlichen Schmutzwasserleitungen wurde ebenfalls als Vorabmaßnahme der GI durchgeführt. Aus dem Befahrungsbericht geht hervor das auch das Schmutzwasserleitungsnetz im Gebäude viele mittlere und starke Mängel hervorgebracht hat. Ein Teil der Rohrleitungen konnte gereinigt und gespült werden. Der Großteil jedoch nicht, da auch hier ähnlich wie bei den Regenwasserleitungen eine fortschreitende Korrosion der Leitungen zu erkennen war und die Gefahr auf Rohrbrüche beim Reinigen in diesen Bereichen zu hoch war. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 9-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Aufgrund der Erkenntnisse empfiehlt Firma Noe als auch wir den Austausch des gesamten Schmutzwassernetzes im Gebäude. Empfehlung STF: Wir empfehlen e inen Austausch der Regenwasserleitungen in offener Bauweise innerhalb der Zwischendecke. Gemäß E-Mail vom 10.01.24 wurde eine konventionelle Reinigung von der Firma Noé abgelehnt, da der Zustand der Leitungen in einem zu schlechten Zustand wären und die Gefahr bestünde, dass diese Schaden nehmen könnten. Dies betrifft auch eine mögliche Maßnahme, die Leitungen mit Inlinern zu ertüchtigen. Grundsätzlich wurde vorgeschlagen, die Leitungen in offener Bauweise auszutauschen, das bisher aber nicht in Angriff genommen wurde, da hierzu zunächst im Trakt AA der Ausstellungsbereich bzw. im Trakt AF die Restauration geräumt werden müsste, um an der Decke arbeiten zu können. Die Erneuerung der Grundleitungen wird wie zuvor beschrieben empfohlen vorab außerhalb der Generalinstandsetzung durchführen zu lassen. Aufgrund der Erkenntnisse aus den Befahrungen der Schmutzwasserleitungen im Gebäude, empfiehlt Firma Noe als auch wir den Austausch des gesamten Schmutzwassernetzes im Gebäude , ebenfalls in offener Bauweise äquivalent zu den Regenwasserleitungen. 2.4 (Nr.21) Sanierung Abwasserleitungen, -optional- Aufgabenstellung: Für den Fall, dass durch die Kamerauntersuchung der Abwasserleitungen ein erheblicher Sanierungsbedarf festgestellt wird, ist hier eine entsprechende Planung für die Sanierung zu erstellen. Ausarbeitung: Nach den Erkenntnissen aus den Kamerabefahrungsergebnissen aus der Maßnahme Nr.20, ergibt sich ein erheblicher Umfang der zu erneuernden Schmutz- und Regenwasserleitungen. Daraus resultierende Wand- und Deckenöffnungen, Stemmarbeiten, Schuttarbeiten sind in KG300 zu berücksichtigen. Empfehlung STF: Wie bereits zuvor beschrieben lässt sich der Austausch der gesamten Regenwasserleitungen und Schmutzwasserleitungen in offener Bauweise wie unter Maßnahme Nr.20 beschrieben zwangsläufig Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 10-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 empfehlen. Dies hat zur Folge das die Kunst in Weitenteilen des Gebäudes zu entfernen ist, um Leistungsfreiheit für die Gewerke zu gewährleisten. Des Weiteren sind die Lichtdecken und Unterkonstruktionen in allen Bereichen wo die Bestandsleitungen zu erwarten sind, zu entfernen. Des Weiteren sind Wände sowie Decken in Bereichen der Leitungen zu öffnen. Die reine Bearbeitungszeit der KG400 beträgt nach erster Abschätzung ca. 24 Wochen. 2.5 (Nr.26) Austausch der Sanitärkeramik und Armaturen Aufgabenstellung: Die im Hauptgebäude verbaute Sanitärkeramik (Waschbecken, Toiletten, Urinale) sowie die dort verbauten Armaturen sind mittlerweile über 20 Jahre alt und weisen erhebliche Gebrauchsspuren auf. Sie sollen gegen neue Keramik und Armaturen getauscht werden. Ausarbeitung: Die Keramik soll getauscht werden, wie in der Maßnahme beschrieben. Die Ausstattungsqualität muss noch abgestimmt werden . Es wird von einem Austausch der gesamten Keramik ohne Badaccessoires ausgegangen. Empfehlung STF: Die gesamte Keramik wei st normale Gebrauchsspuren auf. Sollte ein einheitliches Bild mit dem Neubau gewünscht werden, sollte die Keramik einheitlich zum Neubau getauscht werden. Der reine Austausch der gesamten Keramik, ohne Badaccessoires ist in der Kostenschätzung kalkuliert. 2.6 (Nr.29) Abfallkühler (Konfiskatkühler) Aufgabenstellung: Für die Lagerung der Speiseabfälle aus den Museumscafe ist im Innenhof (Bereich vor den Räumen RF 00.80 00.9, 00.10, 00.11) ein Konfiskatkühler für Außenaufstellung zu planen. Ausarbeitung: Zur Dimensionierung des Konfiskatkühlers ist ein zuvor ein Gastroplaner zu beauftragen welcher ein Gastrokonzept ausarbeitet, aus welchem sich der Bedarf an anfallendem zu kühlendem Speiseabfällen ergibt. Empfehlung STF: Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 11-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Noch offen. Es wurden die veranschlagten Kosten der Gebäudewirtschaft zunächst angenommen. 2.7 (Nr.32) Demontage zentrale Trinkwassererwärmung Aufgabenstellung: Aufgrund der bereits erfolgten Umrüstung auf dezentrale Warmwasserbereitung soll die zentrale Trinkwassererwärmungsanlage, ohne Komplettrückbau der Trinkwasserleitungen „warm“, demontiert und entsorgt werden. Ausarbeitung: Im Zuge der bereits erfolgten Umrüstung, von einer zentralen Warmwasserbereitung auf eine dezentrale Warmwasserbereitung, wurde der ehemalige Warmwasserspeicher schon demontiert und entsorgt. Diverse Komponenten wie Fühler, Absperrventile, Rohrleitungen sowie der nicht mehr notwendige Abgang für die WW -Bereitung am Heizungsverteiler inkl. Pumpe sind im Bauteil AA -4; Raum RA 04.1 Haustechnikzentrale noch nicht demontiert worden und sollten im Zuge der Maßnahme demontiert werden. Empfehlung STF: Wie zuvor beschrieben. 2.8 (Nr. Z2) Zusätzliche Maßnahme / Untersuchung Bestandsrohrleitungsnetz Zu Beginn der Bestandsaufnahme wurde vor Ort von einem Rohrbruch an einem Teilstück der Trinkwasserleitung berichtet. Nachfolgend wurde Fotomaterial des Schadensfalls zur Verfügung gestellt. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 12-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Auf dem Foto ist zu erkennen, dass die Trinkwasserleitung aus dem Material Kupfer besteht. Das Bildmaterial zeigt Korrosionsschäden dessen Ursache auf die thermische Verbindung zurückzuführen ist. Gemäß der Bestandsplänen (Stand 1999 ) kann davon ausgegangen werden, dass die eigentliche Rohrinstallation bereits früher ausgeführt wurde. Zum damaligen Zeitpunkt wurden die Formteile mittels Lötverfahren miteinander verbunden. Durch das Hartlöten sind Teile der Materialbeschaffenheit verändert und Ablagerungen im inneren dieser Leitungen verhinderten die Bildung einer Korrosion schützenden Beschichtung der Rohrleitung. Diese punktuelle Ablagerung führt zu Lochfraß, den man auf den Bildern erkennen kann. Da nicht auszuschließen ist, dass weitere Schadensfälle im Gebäude entstehen, wurde über eine Zuhilfenahme eines Sachverständigenbüros diskutiert. Folglich wurde ein Angebot bei der IFAS dem Institut für Qualitätssicherung und angewandte Schadensanalyse ei ngeholt. Nach Prüfung des Angebots wurde jedoch festgestellt, dass eine Analyse des Schadensstücks und ggf. die Untersuchung weiterer Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 13-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Vergleichsproben, keinen Aufschluss über das gesamte Trinkwassernetz ergibt, sondern lediglich punktuelle Bewertungen. Demzufolge wurde von der Durchführung Abstand genommen. Ein Großteil des Leitungssystems liegt hinter Wänden und Abkastungen sowie geschlossenen Decken ohne Revisionsöffnungen verborgen, sodass eine Sichtprüfung nicht möglich ist. Empfehlung STF: Gemäß der zuvor beschrieben Erkenntnisse ergeben sich aus Sicht der STF drei verschieden Varianten mit dem Thema der möglichen Erneuerung der Trinkwasserleitungen umzugehen. Variante 1: Austausch des gesamten Trinkwassernetzes Aufgrund der Feststellungen vor Ort, ist davon auszugehen das, dass gesamte Trinkwassernetz aus Kupfer erstellt worden ist und jegliche Formteile in dem damaligen Lötverfahren erstellt worden sind. Demzufolge ist nicht auszuschließen, dass über die nächsten Jahre weitere Korrosionsschäden im gesamten Gebäude entstehen können. Im Bestand verlaufen die Bestandsleitungen gemäß der Bestandspläne durch besonders gefährdete Bereiche wie RA 02.01 Wechselausstellung oder RF 20.5 Saal, weshalb mögliche Schadensfälle weitreichende Folgen haben könnten. Um dem vorzubeugen, sollte das gesamte Leitungsnetz durch neue Trinkwasserleitungen aus Edelstahl, wie sie zum heutigen Stand der Technik verbaut werden, ausgetauscht werden. In dem Zuge bietet es sich an, das Leitungsnetz im durchgeschliffenen System ausz uführen, inkl. Hygienespülungen an den jeweiligen letzten Verbrauchern des Stranges, um die Trinkwasserhygieneanforderungen des heutigen Standes der Technik ebenfalls zu entsprechen. Mit dieser Variante sind jedoch weitreichende Eingriffe in das Bestandsgebäude erforderlich. Es sind sämtliche Leitungen in den Abhangdecken, Schächten und WC-Kernen freizulegen. Variante 2: Austausch der gesamten horizontalen Trinkwasserleitungen Siehe Variante 1 jedoch nur die Betrachtung der horizontalen Trinkwasserleitungen. Gemäß Schadensfällen anderer Bauvorhaben, ist es üblich das Korrosionsschäden an Kupferleitungen vorrangig an Formteilen in horizontalen Leitungen auftreten. Daher gilt es z u erörtern, ob es sinnvoll wäre, nur die horizontalen Leitungen auszutauschen und Vertikalen Steigestränge zu belassen. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 14-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Aus Sicht der STF lässt sich jedoch festhalten, dass der Anteil an vertikalen Leitungen sehr gering ist . Es beläuft sich auf ca. 5 Prozent der Leitungen, was sich kostentechnisch nur marginal auswirkt wird, da die aufwendigen Wand- und Deckenöffnungsarbeiten vorrangig für die horizontalen Leitungen notwendig sind. Des Weiteren ergibt sich dann ein Materialmix aus den alten Kupferleitungen und den neuen Edelstahlleitungen, was an den Übergangspunkten ebenfalls eine neue Schwachstelle schafft. Variante 3: Erhalt der Trinkwasserleitungen aus Kupfer Als dritte Variante besteht die Möglichkeit die Rohrleitungen wie im Bestand verbaut, zu belassen. Etwaige möglichen Schadenfälle in Zukunft, werden dann nur punktuell erneuert. Mit dieser Variante ergeben sich zwar keine Investitionskosten im Zuge der Generalinstandsetzung, jedoch birgt dies die Gefahr, dass in Zukunft möglicherweise in regelmäßigen Abständen Schäden an Leitungen, dem Gebäude oder an Gemälden entstehen können. Durch das dann nur punktuelle erneuern von Leitungsstücken, kann dann schnell ein Flickenteppich an Ausbesserungen entstehen, welcher nicht zielführend ist. Des Weiteren wird immer wieder das dann durch die GI in Stand gesetzte Gebäude möglicherweise optisch in Mitleidenschaft gezogen. Auch die Folgekosten, können sehr schnell die Kosten der einmaligen Erneuerung des gesamten Trinkwassernetzes übersteigen, ohne ein vollwertiges erneuertes Trinkwassernetz zu erhalten. Empfehlung STF: Aufgrund der zuvor beschrieben Erläuterung, ist aus unserer Sicht die Variante 1, mit der Erneuerung des gesamten Trinkwassernetzes, die einzige nachhaltige und zielführende Variante. Auch unter der Voraussetzung, dass die Schmutzwasserleitungen nach der Kamerabefahrung im Ergebnis eine notwendige Erneuerung ergeben haben, ist dies mit der Trinkwassererneuerung zu kombinieren und setzt ein Öffnen der WC-Bereiche zwangsläufig voraus. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 15-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 2.9 (Nr. Z3) Austausch Trinkwasserrohrleitungen Empfehlung STF: Wie unter Maßnahme Z2 beschrieben, wird seitens der STF empfohlen das gesamte Trinkwassernetz zu tauschen und unter der Beachtung der aktuellen Trinkwasserhygiene neu aufzubauen. Dies hat zur Folge das die Kunst in Weitenteilen des Gebäudes zu entfernen ist, um Leistungsfreiheit für die Gewerke zu gewährleisten. Des Weiteren sind die Lichtdecken und Unterkonstruktionen in allen Bereichen wo die Bestandsleitungen zu erwarten sind, z u entfernen. Des Weiteren sind Wände sowie Decken in Bereichen der Leitungen zu öffnen. Die reine Bearbeitungszeit der KG400 beträgt nach erster Abschätzung ca. 24 Wochen. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 16-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 3 Maßnahmen Heizungstechnik Im Folgenden werden die heizungstechnischen Maßnahmen beschrieben. 3.1 (Nr.16) Sanierung der Fernwärmeübergabestation Aufgabenstellung: Die installierten Komponenten sind mittlerweile über 20 Jahre alt und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Besonders die Leistung der Wärmeüberträger lässt aufgrund von Verschmutzung und Abnutzung im Laufe der Jahre nach. D.h.: Die Fernw ärmeübergabestation ist zu modernisieren, die Wärmetauscher sind zu erneuern. Ausarbeitung: Gemäß Bestandsaufnahme vor Ort wurde festgestellt, dass des Wärmetauschers, zumindest gemäß Aufschrift bereits im Jahr 2020 getauscht wurde . Sekundärseitig sind jedoch nach dem Wärmetauscher einige Komponenten zu ersetzen . Es wurde eine Leckage an der Zubringerpumpe festgestellt sowie Verrostung an Temperaturfühlern, Sicherheitsventil und Temperaturbegrenzer. Außerdem ist eine Erneuerung der Isolierung und der Blechummantelung erforderlich. Siehe auch die nachfolgenden Bilder: Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 17-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 18-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Bei einem späteren vor Ort Termin wurde jedoch festgestellt, dass durch die Instandhaltung bereits eine Erneuerung der Zubringerpumpe und des Sicherheitsventils stattgefunden hat, womit sich die Erneuerung dieser Komponenten im Zuge der GI erübrigt hat. Siehe nachfolgende Bilder: Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 19-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 20-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Empfehlung STF: Um einen einheitlichen technischen Stand zu erreichen, empfehlen wir den Wärmetauscher inkl. der restlichen noch nicht erneuerten Armaturen auf der Sekundärseite zu erneuern. Darüber hinaus soll auf Wunsch der Gebäudewirtschaft im Zuge der Estrichsanierung die Sanierung der Bodenabläufe im Hausanschlussraum mitberücksichtigt werden. Die Kosten für den Austausch der Bodenabläufe wurde in dieser Maßnahme mit aufgenommen. 3.2 (Nr.18) Austausch der Heizungspumpen und Ventile Aufgabenstellung: Die installierten Komponenten sind mittlerweile über 20 Jahre alt und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Ventile schließen nicht mehr richtig, Regler sind abgenutzt Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 21-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 und arbeiten dadurch ungenau, Pumpen sind verschlissen. Die installierten Komponenten sind gegen moderne und bei Pumpen, hocheffiziente, Modelle zu tauschen. Ausarbeitung: Der Austausch der Heizungspumpen am Verteiler ist nicht notwendig, da diese bereits im Jahr 2022 durch die Instandhaltung erneuert wurden. Die Stellantriebe und Absperrventile wurden jedoch nicht getauscht bzw. es wurden lediglich einzelne defekte Antriebe ausgetauscht. Diese sind in dieser Maßnahme zu erneuern. Beispiel Pumpe: Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 22-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Beispiel alte Stellantriebe: Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 23-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Es wäre sinnvoll diese Maßnahme in Kombination mit Maßnahme Nr. 16, Sanierung der Fernwärmeübergabestation, durchzuführen. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass die Kunstwerke zu schützen sind. Die Haltung von konstanten klimatischen Raumbedingungen über den Zeitraum der Arbeiten ist nicht möglich. Empfehlung STF: Um einen einheitlichen technischen Stand zu erreichen, empfehlen wir die Stellantriebe und Absperrventile zu erneuern. Die Heizungspumpen sind aus unserer Sicht zu erhalten . (Die Druckhaltung und Entgasung muss auf Funktion geprüft und eventuell ausgetauscht werden.) 3.3 (Z1) Zusätzliche Maßnahme – Austausch der FBH-Verteiler Bei der durchgeführten Bestandsaufnahme wurden an den bestehenden Heizkreisverteilern erhebliche Mängel festgestellt. Einige Verteiler sind zudem nicht zugänglich oder waren der betreuenden Haustechnik nicht bekannt . Es ist davon auszugehen das vermutlich noch keine Spülung der Flächenheizung stattgefunden. Folglich ist von einer kristallinen Ablagerung im geschlossenen System der Flächenheizung Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 24-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 auszugehen. Darauf lässt sich schließen, da deutliche Fließgeräusche wahrzunehmen waren, bedingt durch Luft in der Anlage. Darüber hinaus wurde durch die Museumsmitarbeiter berichtet, dass einige Büroräume im Winter nur teilweise oder gar nicht warm werden. Des Weiteren sind an den zugänglichen Heizkreisverteilern keine Ventileinrichtungen zum hydraulischen Abgleich vorhanden. Darüber hinaus wurde an dem Heizkreisverteiler im Raum RA 00.9 Café-Lager dringender Handlungsbedarf bezüglich der Position festgestellt. Dieser ist nicht zugänglich und befindet sich innerhalb einer Kühlzelle. Daher sind hier ggf. bauliche Anpassungen erforderlich, um den Verteiler umzuverlegen (Abhängig vom Gastrokonzept, ob die Kühlzelle erhalten bleibt). Das Raumthermostat ist ebenfalls komplett überbaut und ist in seiner Funktion behindert. Ein Umverlegen ist hier ebenfalls ratsam. Empfehlung STF: Alle Heizkreise müssen gespült und die Verteiler selbst erneuert werden. Entsprechend den technischen Standards sind Heizkreisverteiler , mit der Möglichkeit den Massenstrom zu regulieren, zu verbauen. Ablesbare Thermometer sind ebenfalls zu integrieren. Der Heizkreisverteiler in der Kühlzelle (Bistro) muss demontiert und zum Beispiel im gegenüberliegenden Thekenbereich neu montiert werden (Die Positionierung ist im weiteren Projektverlauf noch festzulegen , ggf. nicht erforderlich, wenn Kühlzelle gem. Gastrokonzept entfällt ). Es ist eine entsprechende Dämmung zu verbauen, um den einhergehenden Wärmeverlust zu minimieren. Für die Durchführung der Maßnahme ist es zwingend erforderlich, dass vorab alle Heizkreisverteiler zugänglich gemacht werden müssen. Die reine Bearbeitungszeit der KG400 beträgt nach erster Abschätzung ca. 8 Wochen. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 25-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 4 Maßnahmen Lüftungstechnik Im Folgenden werden die lüftungstechnischen Maßnahmen beschrieben. 4.1 (Nr.17) Reinigung Luftkanalnetz Aufgabenstellung: Für das gesamte Luftkanalnetz inkl. der Lüftungsgeräte ist die Reinigung zu planen und für eine danach erfolgende Hygieneprüfung nach VDI 6022 vorzubereiten. Ausarbeitung: Ein Reinigen des gesamten Kanalnetzes entsprechend der VDI 6022 ist unter den vor Ort festgestellten Umständen nicht möglich. Die Lüftungszentrale ist in einigen Bereichen dermaßen zugebaut, dass ein Großteil der Lüftungskanäle weder sichtbar noch zugänglich ist. Demzufolge lassen sich lediglich Teilstrecken reinigen . In den Ausstellungsbereichen sind in den Decken oder Wandbereichen keinerlei Revisionsöffnungen vorhanden, was auch hier eine Reinigung des Luftkanalnetzes nicht ermöglicht. Sollte dennoch eine Reinigung des gesamten Kanalnetzes nach VDI 6022 gewünscht werden, sind folgende baulichen arbeiten unumgänglich: • Wände, Decken müssen im gesamten Gebäude geöffnet werden, um die Kanalstücke einsehen und reinigen zu können. • Reinigungsöffnungen müssen nachgerüstet werden und dauerhaft zugänglich sein. Um im Ersten Schritt den hygienischen Ist-Zustand der Lüftungsanlagen und deren Kanäle zu bestimmen wurde als Vorabmaßnahme ein Angebot bei einer Lüftungsfirma eingeholt. Hierbei handelt es sich um eine Hygieneinspektion in Form vom Klatsch-/Abdruckproben inkl. Labortest um den Hygienezustand der Bestandslüftungsanlagen und die Reinheit der Kanäle zu bestimmen. Falls das Ergebnis ein sauberes Kanalnetz ergibt, ist eventuell keine Reinigung erforderlich. Falls doch, ist es angedacht sich mit einer ausführenden Spezialfirma zusammensetzen und die Reinigungsmöglichkeiten mit Robotern zu besprechen, die Strecken bis 30 oder 40 m befahren könnten. Bei den Anforderungen an die Luftqualität wird sich an den tatsächlich verbauten Filtern orientiert. Daraus lassen sich ggf. Rückschlüsse auf die damaligen Anforderungen ziehen. Diese Vorabmaßnahme befindet sich zum jetzigen Stand noch in der Durchführung. In der Kostenberechnung wurden diesbezüglich zunächst die angesetzten Schätzkosten der Gebäudewirtschaft als Grundlage übernommen. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 26-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Empfehlung STF: Aus Sicht der STF , steht das Reinigen des gesamten Lüftungskanalnetzes und die Vorbereitung für eine Hygieneprüfung nach VDI 6022 nicht in Relation zu den nötigen wirtschaftlichen Aufwendungen. Eine endgültige Stellungnahme, lässt sich jedoch erst nach den Ergebnissen der Klatsch -/ Abdruckproben abgeben, welche zum aktuellen Stand noch nicht vorliegen. Eine wirtschaftlich vertretbare Empfehlung könnten kürzere Wartungsintervalle der Lüftungsanlagen inkl. Filtertausch ergeben. 4.2 (Nr.24) Sanierung der RLT-Anlagen Aufgabenstellung: Aufgrund des Alters der RLT -Anlagen und Ventilatoren müssen diese saniert und teilweise ausgetauscht werden. Bei der Sanierung sollen moderne, möglichst energiesparende EC -Motoren eingesetzt werden. Gleichzeit soll überprüft werden, ob die Erhitzer und Kühler gegen effizientere Geräte mit besserem Wirkungsgrad getauscht werden können. Wo dies nicht sinnvoll ist, müssen diese Geräte auf Defekte überprüft, gereinigt und ausget auscht werden. Gleichzeitig sollen die Befeuchtungssysteme der Klimaanlagen gegen modernere ausgewechselt werden. Die Klimaanlagen müssen auf Dichtigkeit überprüft und ggf. neu abgedichtet werden. Defekte Gehäuseteile werden getauscht. Kanalventilatoren sollen gegen neue, energieeffizientere Geräte getauscht werden. Ausarbeitung: Im Zuge der Bestandsaufnahme wurden zunächst einmal alle Anlagen vor Ort begutachtet. Die Anlagen 1.1, 1.2 sowie 2.0 wurden bereits im Jahr 2014 ausgetauscht und erneut. Ebenso die dazugehörigen Regelungsschränke. Diese Anlagen entsprechen dem Stand der Technik und haben lediglich an zwei Stellen, korrodierte Kanalstücke aufgewiesen. Diese Kanalstücken wurden mittlerweile bereits durch die Instandhaltung aufbereitet. Die Anlagen 3.0 Veranstaltungssaal, 4.0 Cafe , Küche, Buchladen sowie Anlage 5.0 Nebenräume sind noch die originalen Anlagen aus der Zeit der Errichtung des Gebäudes aus dem Jahre 1999. Diesbezüglich wurde Kontakt zum Hersteller der Bestandsanlagen aufgenommen . Dieser konnte noch Dokumente zu den Altanlagen zur Verfügung stellen. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 27-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Ein Vor-Ort Termin mit dem Hersteller der Bestandslüftungsanlagen hat ergeben, dass die Bestandsanlagen 3-5 nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, insbesondere aufgrund der fehlenden Wärmerückgewinnung. Zudem ist Anlage 5 nach Auskunft der Instandhaltung nicht mehr regelbar . Sie funktioniert lediglich manuell, in einer Einstellung. In Anlage 3 sind die Außenluftklappen ohne Funktion. Daher empfehlen wir einem Komplettaustausch der Lüftungsanlagen Nr. 3-5. Ein Rückbau und die Neuinstallation der Lüftungsanlagen ist nur über die Einbringung der Komponenten über den außenliegenden Einbringschacht möglich. Dieser ist im Zuge der Maßnahme durch die KG300 zu öffnen und ein Höhenausgleich auf dem Boden des Einbringschachts ist herzustellen. Des Weiteren sind aufgrund der engen Platzverhältnisse die Anlagen 1.1 sowie 1.2 welche sich im vorderen Bereich des Raumes RA 04.1 Haustechnikzentrale befinden, außer Betrieb zu nehmen. Anschließend müssen Teile der Kanäle zurückgebaut werden, um den Transportweg der alten und neuen Anlagen zu ermöglichen. Dies gilt ebenfalls für die Maßnahme 13 (Austausch der Kälteanlagen). Diesbezüglich ist es wichtig zu beachten, dass die Kunstwerke zu schützen sind. Die Haltung von konstanten klimatischen Raumbedingungen über den Zeitraum der Arbeiten ist nicht möglich. Des Weiteren lässt die zu erwartende Staubentwicklung ein lagern oder de n Transport von Gemälden innerhalb des Gebäudes nicht zu. Ersatzanlagen können im Gebäude aufgrund der Platzverhältnisse in den Technikzentralen nicht aufgestellt werden. Oberirdische Stellflächen können nicht genutzt werden, da die Anbindestrecken zu lang wären. Die reine Bearbeitungszeit der KG400 beträgt nach erster Abschätzung ca. 16 Wochen. Empfehlung STF: Erhalt der Anlagen 1.1, 1.2 sowie 2.0. Austausch der gesamten Lüftungsanlagen 3 -5 inkl. der Regelungsschränke, sowie ein Austausch der Abluftventilatoren der Anlagen 6, 7, 8, 9, 10 und 15. Ein Teil der verbauten Anlagenteile (Volumenstromregler, Temperaturfühler etc.) ist nicht zugänglich und nur unter erschwerten Voraussetzungen zu erneuern. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 28-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 5 Maßnahmen Kälteanlagen Im Folgenden werden die kältetechnischen Maßnahmen beschrieben. 5.1 (Nr.6) Sanierung / Austausch Kühlzelle Café / Küche Aufgabenstellung: Das Café des Museums befindet sich im EG, oberhalb der Sonderausstellungsfläche. Der Küchenbereich mit Abwasserleitung und das Besucher WC ebenfalls. Diese Leitungen sollten verlegt sowie mit Auffangwannen gegen austretendes Abwasser gesichert werden. Zudem wird die Kühlzelle mit einem in der Technikzentrale stehendem Aggregat versorgt. Diese Leitung führt zu Bildung von Kondenswasser im Sonderausstellungsbereich und muss zum Anschluss des Erweiterungsbaus geändert werden. Ausarbeitung: Die Leitungsführungen werden im Zusammenspiel mit der Maßnahme 5 erneuert und ebenfalls mit Auffangwannen versehen. Die ursprünglich angedachte Sanierung der Kühlzelle steht im Zusammenhang mit einer möglichen Neukonzeptionierung der Gastronomie. Der genaue Umfang ist derzeit noch unklar, es soll ein Gastrokonzept folgen. Empfehlung STF: Zum jetzigen Stand der Planung wird nicht mehr von einem erhalt der Kühlzelle ausgegangen. Nach erstem Vor-Ort Termin mit einem Gastroplaner, wird davon ausgegangen, dass die Kühlzelle zurückgebaut wird und in einen Abstellraum umgebaut wird. Die Leitungen sowie das Kühlaggregat werden zum jetzigen Stand der Planung somit lediglich zurückgebaut. 5.2 (Nr.13) Austausch Kältemaschinen Aufgabenstellung: Die Kältemaschinen und Rückkühler im Hauptgebäude sind veraltet, teilweise defekt und sollten gegen aktuelle Kälteerzeuger und Rückkühler getauscht werden. Ausarbeitung: Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 29-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Nach erster Begutachtung vor Ort wurde b ezüglich der Kältemaschinen Kontakt zu Firma Trane aufgenommen (Hersteller der Bestandsanlagen) . Nach Rücksprache mit dem Hersteller gibt es zu den bestehenden Anlagen keine Ersatzteile mehr. Die bestehenden Maschinen erweisen erhebliche Mängel auf und werden gemäß Auskunft der Haustechnik vor Ort lediglich in Betrieb gehalten. Die Anlagen weisen Abnutzungen und Ölverluste auf. Die Regelungen sind defekt und wurden notdürftig neu verkabelt. Demzufolge ist ein Kompletter Austausch der Anlagen zwingend erforderlich. Die Fundamente der bestehenden Maschinen können erhalten bleiben, neue Maschinen werden eine ähnliche Größe haben , der Zustand der Fundamente ist hierbei zu prüfen. Da die Maschinen schallentkoppelt montiert werden sind die Schwingungsdämpfer falls möglich an den gleichen Bohrungen in den Betonsockel wieder zu verwenden. Die Einbringung der Maschinen ist jedoch nicht ohne einen erheblichen Aufwand möglich, da Lüftungskanäle den Zuwege zum Aufstellort in Raum … versperren. Ein Rückbau der Lüftungskanäle zu Anlage 1.1 und 1.2 ist hierfür notwendig. Außerdem muss der Einbringschacht hierzu geöffnet werden. Die zu erwartenden Leistungen sind im laufenden Betrieb nicht zu erbringen . Mit abschalten der alten Kälteanlagen ist die Haltung von konstanten klimatischen Raumbedingungen über den Zeitraum der Arbeiten nicht möglich. Des Weiteren ist wichtig zu beachten, dass die Kunstwerke zu schützen sind. Ein Rückbau und die Neuinstallation der Kälteanlagen ist nur über die Einbringung der Komponenten über den außenliegenden Einbringschacht möglich. Dieser ist im Zuge der Maßnahme durch die KG300 zu öffnen und ein Höhenausgleich auf dem Boden des Einbringschachts ist herzustellen. Des Weiteren sind aufgrund der engen Platzverhältnisse die Anlagen 1.1 sowie 1.2 welche sich im vorderen Bereich des Raumes RA 04.1 Haustechnikzentrale befinden, außer Betrieb zu nehmen. Anschließend müssen Teile der Kanäle zurückgebaut werden, um den Tran sportweg der alten und neuen Anlagen zu ermöglichen. Dies gilt ebenfalls für die Maßnahme 24 (Sanierung der RLT-Anlagen). Die reine Bearbeitungszeit der KG400 beträgt nach erster Abschätzung ca. 16 Wochen. Empfehlung STF: Die vorhandenen Kältemaschinen können schon allein aufgrund des Mangels an Ersatzteilbeschaffung nicht länger Betrieben werden. Beide Anlagen müssen komplett erneuert werden. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 30-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 5.3 (Nr.19) Austausch der Kältepumpen und Ventile Aufgabenstellung: Die installierten Komponenten sind mittlerweile über 20 Jahre alt und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Ventile schließen nicht mehr richtig, Regler sind abgenutzt und arbeiten dadurch ungenau, Pumpen sind verschlissen. Durch den Eins atz neuer Ventile, Regler und hocheffizienter Pumpen wir die Anlage besser regelbar und energieeffizienter. Der Verteileraufbau muss angepasst werden, da bei der jetzigen Konfiguration der Austausch und Ausfall von Komponenten immer zu einem Abschalten der gesamten Anlage führt. Ausarbeitung: Die Kältepumpen befinden sich in einem ähnlichen Zustand wie die Kälteanlagen. Auch diese erweisen erhebliche Gebrauchsspuren auf und sind teilweise nicht mehr in Betrieb. Ein Austausch sämtlicher Komponenten ist daher ebenfalls erforderlich. Eine hydraulische Anpassung ist so zu planen das in einem Störfall zumindest eine Anlage den Kühlbetrieb in Teillast aufrechterhält. Die Arbeiten sind im Zuge der Erneuerung der Kältemaschinen (Maßnahme Nr. 13) durchzuführen. Empfehlung STF: Wie zuvor beschrieben. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 31-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 6 Maßnahmen Elektrotechnik Im Folgenden werden die elektrotechnischen Maßnahmen beschrieben. 6.1 (Nr.1) Sicherheitstechnische Einrichtungen 6.1.1 Brandmeldeanlage (Nr.1.1) Aufgabenstellung: Die Brandmeldeanlage mit all Ihren verbauten Komponenten muss erneuert, ergänzt und mit den geplanten Anlagen der Erweiterung WRM verbunden werden. Die Anlagen sind zum Teil (BMZ, EMZ) durch den Hersteller abgekündigt. Im Hauptgebäude WRM stehen die Zentralen dieser Anlagen auf welche (mit Ausnahme der SiBel und der Schließanlage) die Unterstationen aus dem Erweiterungsbau aufgeschaltet werden müssen. Die Ergebnisse der Sicherheitsplanung für das Hauptgebäude sind planerisch umzusetzen. Ausarbeitung: Die aktuell vorhandene Brandmeldeanlage ist in Funktion. Sie ist so weit mangelfrei, regelmäßige Wartungs - und Prüfprotokolle liegen vor. Die Brandmeldezentrale wurde durch, wie vorab erwähnt teilweise Abkündigung durch die Hersteller, im Frühjahr 2024 ausgetauscht. Die Infrastruktur der Brandmeldeanlage umfasst sowohl konventionelle Brandmeldetechnik wie Rauchmelder, Druckknopfmelder, etc. sowie in den Lichtdecken des Gebäudes ein sogenanntes RAS - System (Rauchansaugsystem). Das RAS-System ist in seinen Zuführungen aus den Technikräumen in die Lichtdecken teilweise in den Beton verlegt worden , dies ist hier als kritisch zu betrachten da Beton durch seine alkalische Wirkung und dem Vorkommen von Sulfaten, in bestimmten Kunststoffen zu einer Strukturschwächung und dem Migrieren führen kann. Hier ist der Austausch des RAS-System zu empfehlen. Das Kabel- und Leitungsnetz ist intakt und kann soweit verbleiben. Durch den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau wird es notwendig das sowohl die Aufschaltung der Brandmeldeanlage auf den Empfang (Pförtner) als auch die Aufschaltung auf die „neue“ Sicherheitszentrale und damit die Implementierung in das G efahrenmanagementsystem des Gesamtgebäudes vollzogen wird. Hierzu sollte in Anlehnung an den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau die Kommunikation über den gleichen Übergabepunkt im Bestandsgebäude realisiert werden. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 32-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Auf Grundlage des Sicherheitskonzepts von Kraiss, Wilke & Kollegen (KWK) und dem Entwurf des Brandschutzkonzepts von Brandwerk Solution ist nicht mit einer wesentlichen Änderung oder Erweiterung der Brandmeldeanlage zu rechnen. Der Hohlraum der Lichtdecken in Bezug auf die dort vorhandene Brandlast wurde durch Brandwerk Solutio n überprüft und als unkritisch bzw. nicht notwendig zu überwachen eingestuft. Empfehlung STF: Modernisierung der kompletten Brandmeldetechnik , das Kabel - und Leitungsnetz ist soweit möglich zu erhalten. 6.1.2 Einbruchmeldeanlage (EMA) (Nr.1.2) Aufgabenstellung: Die Einbruchmeldeanlage mit all Ihren verbauten Komponenten muss erneuert, ergänzt und mit den geplanten Anlagen der Erweiterung WRM verbunden werden. Die Anlagen sind zum Teil (BMZ, EMZ) durch den Hersteller abgekündigt. Im Hauptgebäude WRM stehen die Zentralen dieser Anlagen auf welche (mit Ausnahme der SiBel und der Schließanlage) die Unterstationen aus dem Erweiterungsbau aufgeschaltet werden müssen. Die Ergebnisse der noch in der Planung befindlichen Sicherheitsplanung für das Hauptgebäude sind planerisch umzusetzen. Ausarbeitung: Die aktuell vorhandene Einbruchmeldeanlage ist in Funktion. Sie ist so weit mangelfrei, regelmäßige Wartungs - und Prüfprotokolle liegen vor. Der für Frühjahr 2024 geplante Austausch der Einbruchmeldezentrale ist noch nicht umgesetzt worden. I m Betrieb der Anlage gibt es immer wieder diverse Fehlalarme die hauptsächlich auf zu große Toleranzen in den Türen zurückzuführen sind. Die Tastaturen an diversen Türen sind aufgrund Ihres Alters in der Ersatzteilbeschaffung als problematisch anzusehen. Die restliche Einbruchtechnik (Magnetkontak te, Riegelschaltkontakte, Fenstersensoren, etc.) ist soweit in Funktion, sollte aber aufgrund des Alters der Anlage ausgetauscht werden. Durch den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau wird es notwendig das sowohl die Aufschaltung der Einbruchmeldeanlage auf den Empfang (Pförtner) als auch die Aufschaltung auf die „neue“ Sicherheitszentrale und damit die Implementierung in da s Gefahrenmanagementsystem des Gesamtgebäudes vollzogen wird. Hierzu sollte in Anlehnung an den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau die Kommunikation über den gleichen Übergabepunkt im Bestandsgebäude realisiert werden. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 33-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Auf Grundlage des Sicherheitskonzepts von Kraiss, Wilke & Kollegen (KWK) ist nicht mit einer wesentlichen Änderung oder Erweiterung der Einbruchmeldeanlage zu rechnen. Empfehlung STF: Modernisierung der Einbruchmeldetechnik (sämtliche „Endgeräte“), das Kabel- und Leitungsnetz ist soweit möglich zu erhalten. 6.1.3 Videoanlage (Nr.1.3) Aufgabenstellung: Die Videoanlage mit all Ihren verbauten Komponenten muss erneuert, ergänzt und mit den geplanten Anlagen der Erweiterung WRM verbunden werden. Die Anlagen sind zum Teil (BMZ, EMZ) durch den Hersteller abgekündigt. Im Hauptgebäude WRM stehen die Zentralen dieser Anlagen auf welche (mit Ausnahme der SiBel und der Schließanlage) die Unterstationen aus dem Erweiterungsbau aufgeschaltet werden müssen. Die Ergebnisse der noch in der Planung befindlichen Sicherheitsplanung für das Hauptgebäude sind planerisch umzusetzen. Ausarbeitung: Die aktuell vorhandene Videoanlage ist teilweise in Betrieb. Es sind immer wieder Störungen (Ausfall) der Kameras sowie sonstige diverse Problemstellungen innerhalb der Anlagentechnik zu beobachten. Dadurch das es sich hier um eine analoge Videoanlage handelt, ist die Qualität der Kameratechnik in Bezug auf Bild bzw. Einsatzmöglichkeiten (Brandfrüherkennung, etc.) mangelhaft. Des Weiteren ist auch die Auswertung und Präsentation (Monitoranlage) der übertragenen Bilder betagt und entspricht nicht dem aktuellen Stand der Technik. Die verbaute Kabel - und Leitungsstruktur lässt eine Aufrüstung auf Digitaltechnik nicht zu und es dementsprechend komplett auszutauschen. Weitere Probleme ergeben sich aus dem Herstellermix (Siemens bzw. Bosch) der Technik, d er in Betrachtung der Lagerhaltung, Wartung und des Störungsmanagements ein zielgerichtetes und zeitnahes Bearbeiten von technischen Defekten schwierig gestaltet. Durch den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau wird es notwendig das sowohl die Aufschaltung der Videoanlage auf den Empfang (Pförtner) als auch die Aufschaltung auf die „neue“ Sicherheitszentrale und damit die Implementierung in das Gefahr enmanagementsystem des Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 34-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Gesamtgebäudes vollzogen wird. Hierzu sollte in Anlehnung an den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau die Kommunikation über den gleichen Übergabepunkt im Bestandsgebäude realisiert werden. Auf Grundlage des Sicherheitskonzepts von Kraiss, Wilke & Kollegen (KWK) ist nicht mit einer wesentlichen Änderung oder Erweiterung der Videoanlage zu rechnen. Der Gesamtzustand der Anlagentechnik ist als kritisch zu sehen. Empfehlung STF: In Betrachtung des Zustands der Videoanlage, des aktuell vorliegenden Sicherheitskonzepts durch KWK und der notwendigen Implementierung der Technik Bestandsgebäude und Erweiterungsgebäude empfehlen wir die komplette Modernisierung der Videoanlage inklusive der Infrastruktur des Kabel- und Leitungsnetzes. 6.1.4 Zutrittskontrollanlage (ZuKo) (Nr.1.4) Aufgabenstellung: Die Zutrittskontrollanlage mit all Ihren verbauten Komponenten muss erneuert, ergänzt und mit den geplanten Anlagen der Erweiterung WRM verbunden werden. Die Anlagen sind zum Teil (BMZ, EMZ) durch den Hersteller abgekündigt. Im Hauptgebäude WRM stehen die Zentralen dieser Anlagen auf welche (mit Ausnahme der SiBel und der Schließanlage) die Unterstationen aus dem Erweiterungsbau aufgeschaltet werden müssen. Die Ergebnisse der noch in der Planung befindlichen Sicherheitsplanung für das Hauptgebäude sind planerisch umzusetzen. Ausarbeitung: Die im Gebäude verbauten Türen mit einer Zutrittskontrolleinrichtung sind in Funktion. Aufgrund der Errichtung des Erweiterungsgebäudes mit einer umfassenden Zutrittskontrollanlage, der notwendigen Implementierung der Anlagentechnik des Bestandsgebäudes in das neue Gefahrenmanagementsystems bzw. das Alter der verbauten Technik sollte hier eine umfassende Sanierung der Zutrittskontrollanlage erfolgen. Hier sind umfassende Maßnahmen in der Ausarbeitun g einer EDV - Netzwerkstruktur zu erwarten. Durch den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau wird es notwendig das sowohl die Aufschaltung der Zutrittskontrollanlage auf den Empfang (Pförtner) als auch die Aufschaltung auf die Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 35-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 „neue“ Sicherheitszentrale und damit die Implementierung in das Gefahrenmanagementsystem des Gesamtgebäudes vollzogen wird. Hierzu sollte in Anlehnung an den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau die Kommunikation über den gleichen Übergabep unkt im Bestandsgebäude realisiert werden. Auf Grundlage des Sicherheitskonzepts von Kraiss, Wilke & Kollegen (KWK) ist nicht mit einer wesentlichen Änderung oder Erweiterung der Zutrittskontrollanlage zu rechnen. Empfehlung STF: Modernisierung der kompletten Zutrittskontrollanlage 6.1.5 Fluchttürsteuerung (FTÖ) (Nr.1.5) Aufgabenstellung: Die Fluchttürsteuerung mit all Ihren verbauten Komponenten muss erneuert, ergänzt und mit den geplanten Anlagen der Erweiterung WRM verbunden werden. Die Anlagen sind zum Teil (BMZ, EMZ) durch den Hersteller abgekündigt. Im Hauptgebäude WRM stehen die Zentralen dieser Anlagen auf welche (mit Ausnahme der SiBel und der Schließanlage) die Unterstationen aus dem Erweiterungsbau aufgeschaltet werden müssen. Die Ergebnisse der noch in der Planung befindlichen Sicherheitsplanung für das Hauptgebäude sind planerisch umzusetzen. Ausarbeitung: Die im Gebäude verbauten Türen mit einer Fluchttürsteuerung sind in Funktion. Seit geraumer Zeit erfolgt die Umstellung der Fluchttürsteuerungen von Fabrikat GEZE auf Fabrikat dormakaba, der letzte Eingriff erfolgte hier in der Ausgestaltung eines Interimsfluchtweg im Atelierraum. Der Abänderung der Fabrikate ist mit dem generell notwendigen Wechsel der mehr als zwanzig Jahre alten Anlagentechnik bzw. in den moderneren technischen Komponenten des Fabrikats dormakaba. Auf Grundlage des Sicherheitskonzepts von Kraiss, Wilke & Kollegen (KWK) und dem Entwurf des Brandschutzkonzepts von Brandwerk Solution ist nicht mit einer wesentlichen Änderung oder Erweiterung der Fluchttürsteuerungen zu rechnen. Empfehlung STF: Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 36-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Modernisierung sämtlicher Fluchttürsteuerungen des Fabrikats GEZE auf das Fabrikat dormakaba. Die genauere technische Ausführung sollte auf Grundlage des Sicherheitskonzeptes von Kraiss, Wilke & Kollegen (KWK) getroffen werden. 6.1.6 Elektroakustische Alarmierung (ELA) (Nr.1.6) Aufgabenstellung: Die elektroakustische Alarmierung mit all Ihren verbauten Komponenten muss erneuert, ergänzt und mit den geplanten Anlagen der Erweiterung WRM verbunden werden. Die Anlagen sind zum Teil (BMZ, EMZ) durch den Hersteller abgekündigt. Im Hauptgebäude WRM stehen die Zentralen dieser Anlagen auf welche (mit Ausnahme der SiBel und der Schließanlage) die Unterstationen aus dem Erweiterungsbau aufgeschaltet werden müssen. Die Ergebnisse der noch in der Planung befindlichen Sicherheitsplanung für das Hauptgebäude sind planerisch umzusetzen. Ausarbeitung: Die im Gebäude verortete Elektroakustische Anlage (ELA) ist in Funktion. Durch die geplante und Umrüstung auf eine Sprachalarmierungsanlage (SAA) wird hier eine Ausfallsicherung und eine Ansteuerung durch die Brandmeldezentrale gefordert. Hierzu ist sowohl die Zentrale der elektroakustischen Anlage zu modernisieren als auch die Kommunikation der Anlage mit der Brandmeldezentrale zu realisieren. Durch den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau wird es notwendig das sowohl die Aufschaltung der Sprachalarmierungsanlage (SAA) auf den Empfang (Pförtner) als auch die Aufschaltung auf die „neue“ Sicherheitszentrale und damit die Implementierung in das Gefahrenmanagementsystem des Gesamtgebäudes vollzogen wird. Hierzu sollte in Anlehnung an den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau die Kommunikation über den gleichen Übergabepunkt im Bestandsgebäude realisiert werden. Auf Grundlage des Sicherheitskonzepts von Kraiss, Wilke & Kollegen (KWK) und dem Entwurf des Brandschutzkonzepts von Brandwerk Solution ist nicht mit einer wesentlichen Änderung oder Erweiterung der Elektroakustischen Alarmierung zu rechnen. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 37-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Empfehlung STF: Erweiterung der elektroakustischen Anlage (ELA) auf eine Sprachalarmierungsanlage (SAA). 6.1.7 Gebäudefunk (Nr.1.7) Aufgabenstellung: Die Gebäudefunktechnik mit all Ihren verbauten Komponenten muss erneuert, ergänzt und mit den geplanten Anlagen der Erweiterung WRM verbunden werden. Die Anlagen sind zum Teil (BMZ, EMZ) durch den Hersteller abgekündigt. Im Hauptgebäude WRM stehen die Zentralen dieser Anlagen auf welche (mit Ausnahme der SiBel und der Schließanlage) die Unterstationen aus dem Erweiterungsbau aufgeschaltet werden müssen. Die Ergebnisse der noch in der Planung befindlichen Sicherheitsplanung für das Hauptgebäude sind planerisch umzusetzen. Ausarbeitung: Die im Museum verortete Gebäudefunkanlage (BOS) ist defekt und seit ca. 2017 (belegbar durch Wartungsprotokolle) ohne Funktion. Die fehlende Funktion ist auf diverse Defekte in der Anlagentechnik zurückzuführen. Aktuell ist eine Umrüstung auf Digitaltechnik gewünscht die durch eine sogenannte Campus-Anlage die aus den Teilnehmern Kölner Mi qua, Wallraf -Richartz Museum Bestandsgebäude und Erweiterungsbau bestehen soll. Die Vorab dafür notwendige digitale Ausleuchtung (Messung) zur Positionierung der Strahlerkabel bzw. zur Überprüfung der korrekten Positionierung und Verlegung des vorhandenen Kabelnetzes sollte im weiteren Planungsverlauf stattfinden. Empfehlung STF: Vorbereitung des Gebäudefunks auf Digitaltechnik mittels Modernisierung der Anlagentechnik (Zentrale). 6.1.8 Anpassung der Schließanlage Hauptgebäude an den Erweiterungsbau Aufgabenstellung: Die Schließanlage des Hauptgebäudes soll an den Erweiterungsbau angepasst werden. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 38-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Ausarbeitung: Die aktuelle bestehende Schließanlage des Hauptgebäudes ist intakt, allerdings veraltet und verfügt über kein umfassend funktionierendes System elektromechanischer Schließzylinder. Empfehlung STF: Kompletter Austausch aktueller Schließung in Anlehnung an den Erweiterungsbau mit elektromechanischen Schließzylindern. 6.1.9 Sicherheitsbeleuchtung (SiBel) (Nr.1.9) Aufgabenstellung: Die Sicherheitsbeleuchtungstechnik mit all Ihren verbauten Komponenten muss erneuert, ergänzt und mit den geplanten Anlagen der Erweiterung WRM verbunden werden. Die Anlagen sind zum Teil (BMZ, EMZ) durch den Hersteller abgekündigt. Im Hauptgebäude WRM stehen die Zentralen dieser Anlagen auf welche (mit Ausnahme der SiBel und der Schließanlage) die Unterstationen aus dem Erweiterungsbau aufgeschaltet werden müssen. Die Ergebnisse der noch in der Planung befindlichen Sicherheitsplanung für das Hauptgebäude sind planerisch umzusetzen. Ausarbeitung: Die vorhandene Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit ihren Unterstationen ist in Funktion. Sie ist so weit mangelfrei, regelmäßige Wartungs- und Prüfprotokolle liegen vor. Im Gebäude gibt es für die Sicherheitsbeleuchtungsanlage einen eigenen Raum, wo die Zentrale und d as Zentralbatteriesystem verortet sind. In der damaligen Planung für das Museum wurde aufgrund der zu erwartenden Leitungslängen entschieden die Geschosse mit sechs Unterstationen zu versorgen, um von hier die Etagen in die Sicherheitsbeleuchtungsanlage einzubinden. Nach heutigem Stand der Technik bzw. Auslegung der DIN/VDE ist die Verortung der Unterstationen in Technikräumen ohne brandschutztechnische Ertüchtigung unzulässig. Des Weiteren ist die komplette Steuerungs - und Anlagentechnik (Zentrale, Unterstationen, etc.) veraltet, sowie die eigentlichen Sicherheitsleuchten, Fluchtwegspiktogramme, etc. verfügen lediglich über eine konventionelle, nicht zeitgemäße Beleuchtungstechnik (Leuchtstoffröhren). Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 39-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Durch den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau wird es notwendig das sowohl die Aufschaltung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage auf den Empfang (Pförtner) als auch die Aufschaltung auf die „neue“ Sicherheitszentrale und damit die Implementie rung in das Gefahrenmanagementsystem des Gesamtgebäudes vollzogen wird. Hierzu sollte in Anlehnung an den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau die Kommunikation über den gleichen Übergabepunkt im Bestandsgebäude realisiert werden. Auf Grundlage des Sicherheitskonzepts von Kraiss, Wilke & Kollegen (KWK) und dem Entwurf des Brandschutzkonzepts von Brandwerk Solution ist nicht mit einer wesentlichen Änderung oder Erweiterung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage zu rechnen. Empfehlung STF: Modernisierung der kompletten Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Zentrale, Unterstationen, Sicherheitsleuchten, Fluchtwegspiktogramme, etc.). Brandschutztechnische Ertüchtigung aller Unterstationen mittels Ausführung jeder einzelnen Unterstation in Funktionserhalt, da die Unterstationen jeweils in Technikräume verorte t sind, wo auch andere Anlagentechnik installiert ist. Austausch des kompletten Zentralbatteriesystems. Das Kabel- und Leitungsnetz ist soweit möglich zu erhalten. 6.1.10 Video-Gegensprechanlage (Nr.1.10) Aufgabenstellung: Die Video-Gegensprechanlage mit all Ihren verbauten Komponenten muss erneuert, ergänzt und mit den geplanten Anlagen der Erweiterung WRM verbunden werden. Die Anlagen sind zum Teil (BMZ, EMZ) durch den Hersteller abgekündigt. Im Hauptgebäude WRM stehen die Zentralen dieser Anlagen auf welche (mit Ausnahme der SiBel und der Schließanlage) die Unterstationen aus dem Erweiterungsbau aufgeschaltet werden müssen. Die Ergebnisse der noch in der Planung befindlichen Sicherheitsplanung für das Hauptgebäude sind planerisch umzusetzen. Ausarbeitung: Die vorhandenen Video-Gegensprechanlagen des Bestandgebäudes sind in Funktion. Allerdings entspricht der vorhandene Ausstattungsstandard nicht mehr dem Stand der Technik, was sich u.a. in der mangelhaften Bildqualität niederschlägt. Hier sollte durch Modernisierung der Video -Gegensprechanlagen Abhilfe geschaffen werden. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 40-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Durch den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau wird es notwendig das die Aufschaltung auf die „neue“ Sicherheitszentrale und damit die Implementierung in das Gefahrenmanagementsystem des Gesamtgebäudes vollzogen wird. Hierzu sollte in Anlehnung an den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau die Kommunikation über den gleichen Übergabepunkt im Bestandsgebäude realisiert werden. Auf Grundlage des Sicherheitskonzepts von Kraiss, Wilke & Kollegen (KWK) und dem Entwurf des Brandschutzkonzepts von Brandwerk Solution ist nicht mit einer wesentlichen Änderung oder Erweiterung der Video-Gegensprechanlage zu rechnen. Empfehlung STF: Komplette Modernisierung der Video -Gegensprechanlage unter Berücksichtigung der notwendigen Kommunikation zur Sicherheitszentrale im Erweiterungsgebäude. 6.1.11 Behinderten-Notrufanlage (Nr.1.11) Aufgabenstellung: Die Behinderten-Notrufanlage mit all Ihren verbauten Komponenten muss erneuert, ergänzt und mit den geplanten Anlagen der Erweiterung WRM verbunden werden. Die Anlagen sind zum Teil (BMZ, EMZ) durch den Hersteller abgekündigt. Im Hauptgebäude WRM stehen die Zentralen dieser Anlagen auf welche (mit Ausnahme der SiBel und der Schließanlage) die Unterstationen aus dem Erweiterungsbau aufgeschaltet werden müssen. Die Ergebnisse der noch in der Planung befindlichen Sicherheitsplanung für das Hauptgebäude sind planerisch umzusetzen. Ausarbeitung: Die Behinderten-Notrufanlage des Bestandsgebäudes ist in Funktion. Die Aufschaltung erfolgt akustisch und visuell über eine Anzeige über der Tür des Behinderten -WCs beziehungsweise über eine visuelle Meldung beim Pförtner. Die dort verbaute Einrichtungstechnik ist betagt und erfüllt die Anforderungen an die DIN VDE 0834 (u.a. fehlende optische Anzeige im Brandfall, etc.) nicht mehr. Des Weiteren fehlt die notwendige Aufschaltung zur Sicherheitszentrale. Durch den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau wird es notwendig das sowohl die Aufschaltung der Behinderten-Notrufanlage auf den Empfang (Pförtner) als auch die Aufschaltung auf die „neue“ Sicherheitszentrale und damit die Implementierung in das Gefahrenmanagementsystem des Gesamtgebäudes vollzogen wird. Hierzu sollte in Anlehnung an den Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau die Kommunikation über den gleichen Übergabepunkt im Bestandsgebäude realisiert werden. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 41-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Empfehlung STF: Komplette Modernisierung der Behinderten -Notrufanlage unter Berücksichtigung der notwendigen Kommunikation zum Empfang und zur Sicherheitszentrale im Erweiterungsgebäude. 6.2 (Nr.2) Umzug Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau Aufgabenstellung: Durch den nicht zustande gekommenen Grundstückstausch an der Martinstraße und der damit verbundenen Umplanung wurden in der zweiten Etage über der Anlieferung zusätzliche Flächen geschaffen. Die Fläche soll nun nicht mehr als Bürofläche genutzt werden. Sta ttdessen soll die Sicherheitszentrale aus dem Hauptgebäude dorthin umziehen. Die im Hauptgebäude freiwerdenden Flächen können dann saniert und als zusätzliche Büros genutzt werden, d.h.: Die im Alarmraum und Serverraum (Gebäudeteil AF, EG und 1.OG) des Hauptgebäudes WRM befindliche Sicherheitszentrale ist aufgrund d er notwendigen Implementierung des Erweiterungsbaus zu klein und erfüllt auch nicht die Anforderungen an einen modernen Leitstand. Daher zieht diese in den Erweiterungsbau, in das 2.OG, Raum 02ER15. Die Anlagentechnik der Sicherheitseinrichtungen selbst verbleibt im Hauptgebäude. Die Anbindung der Sicherheitstechnik (BMA, ELA/SAA, BOS, EMA, Video, ZuKo, FTÖ, etc.) des Hauptgebäudes an den Erweiterungsbau ist für den Teil Hauptgebäude zu planen . No twendige Schnittstellen und Übergabepunkte sind teilweise mit der Generalplanung Erweiterungsgebäude abgestimmt und müssen im weiteren Planungsverlauf finalisiert werden. Ausarbeitung: Sämtliche Kommunikationstechnik der sicherheitstechnischen Einrichtungen, die in der aktuellen Sicherheitszentrale verortet ist, wird zurückgebaut. Die Kommunikationstechnik wird als Übergabepunkt mittels EDV -Technik im Bestandsgebäude neu verortet. Von hi er aus sollten zwei durch räumlich getrennte Kabel - und Leitungsführung separierte LWL -Kabel mit Funktionserhalt zum Übergabepunkt der Sicherheitszentrale des Erweiterungsbaus geführt werden. Dies stellt die notwendige Redundanz in der Aufrec hterhaltung der Kommunikation und den geforderten Funktionserhalt bei Brandfall sicher. Empfehlung STF: Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau mittels Aufbaus zweier Übergabepunkte (Bestandsgebäude-Erweiterungsgebäude) und räumlich getrennt voneinander geführter Leitungsführung in Ausführung mit Funktionserhalt. 6.3 (Nr.3) Umbau der Alten Umkleide (EG) zu einem Empfang Aufgabenstellung: Die geplante Unterbringung der Sicherheitszentrale des Hauptgebäudes und des Erweiterungsbaus im bisher als Umkleide genutzten Raum ist nicht möglich, weil dieser zu klein ist. Stattdessen soll im bisherigen Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 42-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Umkleideraum der Empfang eingerichtet werden, d.h. der im Erdgeschoss des Funktionsbaus (AF) des Hauptgebäudes WRM im Raum 00.1 – Aufzug Foyer gelegene Empfang erfüllt die Anforderungen an einen modernen Arbeitsplatz sowie die Sicherheit des dort anwesende n Personals nicht mehr. Daher soll der Empfang mit allen dort befindlichen technischen Einrichtungen (Bedienfelder EMA und BMA, Feuerwehrlaufkarten, Sprechstelle, Gegensprechanlage Behinderten – Notruf) in den Raum 00.17 verlegt werden. Ausarbeitung: Der aktuell im Aufzug Foyer gelegene Empfang ist mit unterschiedlichen Bedienfeldern der Sicherheitstechnik ausgestattet. Bei der geplanten Neu -Verortung des Empfangs in den angrenzenden, aktuell als Umkleide genutzten Raum müssen sämtliche technischen Ein richtungen demontiert werden. Nach der Demontage können, wenn möglich die Kabel - und Leitungsanlagen aus dem Boden - und Deckenbereich in den neuen Empfangsbereich umgeschwenkt werden. Hierbei ist anzunehmen das das nicht für alle technischen Einrichtungen möglich sein wird. Die restlichen Kabel - und Leitungsanlagen müssen neu installiert werden. Des Weiteren ist ein Austausch der aktuell vorhandenen Bedienfelder notwendig. Im neu gestalteten Empfangsbereich muss die komplette Räumlichkeit in Bezug auf die elektrotechnischen Einrichtungen (Beleuchtung, Niederspannungsnetz, EDV -Netz, etc.) grundlege nd aufgebaut werden. Empfehlung STF: Umbau der alten Umkleide (EG) zu einem Empfang unter Berücksichtigung neuer elektrotechnischer - und sicherheitstechnischer Einrichtung bzw. Teil -Austausch und Neu -Installation der Kabel - und Leitungsanlagen. Es wird davon ausgegangen, dass die Lüftungstechnik, nicht verändert werden muss. 6.4 (Nr.9) Umrüstung der Lichtdecken im Hauptgebäude auf LED-Technik Aufgabenstellung: Aufgrund der EU -Verordnung 2019/2020 zur Festlegung von Ökodesign -Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, dürfen ab 2023 keine Leuchtstoffröhren mehr verkauft werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, auch die Lichtdecken in den übrigen Ausstellungen sowie im Foyer auf LED-Technik umzurüsten. Ausarbeitung: Die Lichtdecken im Bestandsgebäud e (Ausstellungen, Foyer, Café, Stiftersaal, Restaurierung) sind ausnahmslos in konventioneller Technik ausgeführt (Leuchtstofflampen). Seit einiger Zeit besteht das Problem das bei Austausch defekter Leuchtstoffröhren die sogenannten Durchsteckfassungen wegbrechen. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 43-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Das ist darauf zurückzuführen das die in den Kunststofffassungen enthaltenen Weichmacher aufgrund des zeitlichen Aspekts von nun mehr fast 25 Jahren Betrieb des Gebäudes gelöst sind. Des Weiteren sind sowohl die Kunststofffassungen als auch die konventionelle Technik der Leuchtstoffröhren nur noch aus Restbeständen käuflich zu erwerben. Unter andere n aus dies en Gründen wird aktuell im Bereich der Restaurierung (5.Obergeschoß) eine vorhandene Lichtdecke auf LED-Technik umgerüstet. Zur Umrüstung der vorhandenen Lichtdecken ist es notwendig die in de n Lichtdecken verorteten Glasplatten sowie die Rasterkonstruktion zu demontieren. Des Weiteren wird es in Anlehnung an die technische Ausführung im Erweiterungsgebäude notwendig die LED -Leuchten mit DALI -2 Technik auszustatten um dimmbare und farbtemperaturgesteuerte (Tunable -White) Wahlmöglichkeiten herzustellen. Zur Steuerungstechnik kann hier auf DALI -Technik oder auf Casambi (Bluetooth -Technik) verwiesen werden. Hier sollte die Wahl in Anlehnung auf die Ausführung im Erweiterungsbau fallen, die allerdings aktuell noch aussteht. Sollte die Steuerungstechnik in DALI -Technik umgesetzt werden ist es unerlässlich das vorhandene Kabel- und Leitungsnetz auszutauschen. Dies bewirkt allerdings das nicht nur die in der Lichtdecke verorteten Glasplatten, sondern auch die Aluminium -Rasterkonstruktion entfernt sowie Revisionsöffnungen in die Unterdecke herzustellen sind. Empfehlung STF: Umrüstung der Lichtdecken im Hauptgebäude auf LED -Technik unter Betrachtung der Wahl der Beleuchtungssteuerung des Erweiterungsbaus. Es wird zum jetzigen Stand der Planung davon ausgegangen, dass beim Umrüsten der Lichtdecken, die Lüftungsschlitze und Lüftungstechnik unberührt bleibt. 6.5 (Nr.10) Umrüstung der sonstigen Beleuchtung auf LED-Technik Aufgabenstellung: Aufgrund der zu erwartenden Energie - und somit auch CO2 -Einsparungen und durch die EU -Verordnung zu erwartenden Beschaffungsprobleme von Ersatzleuchtmitteln ist die restliche Beleuchtung im Hauptgebäude auf LED-Technik umzurüsten. Ausarbeitung: Die sonstige (Lichtdecken ausgenommen) Beleuchtungstechnik im Gebäude, vor allen Dingen im Bereich der Technikebenen ist ausnahmslos noch in konventioneller Technik (Leuchtstofflampen) ausgeführt. Die Ebenen im Bereich AF weisen einen Mix der Beleuchtungstechnik auf, allerdings auch hier nur in konventioneller Form (Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, etc.). Die Möglichkeit der Umrüstung ist sowohl im Austausch des Leuchtkörpers als auch im Wechsel der kompletten jeweiligen Lampe machbar. Empfehlung STF: Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 44-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Umrüstung der kompletten sonstigen Beleuchtung auf LED -Technik. Auch hier empfehlen wir in Teilbereichen die Nachrüstung und Implementierung von DALI 2 -Technik oder Casambi bzw. die Nachrüstung von Steuerungstechnik (KNX, Bluetooth). 6.6 (Nr.22) Nachrüstung mit flächendeckenden W-LAN Aufgabenstellung: Eine Nachrüstung der Ausstellungs - und Verwaltungsräume sowie der Technik - und Nebenflächen mit flächendeckendem W -LAN ist nach dem heutigen Standard erforderlich. Die Finanzierung erfolgt aus zentralen Mitteln für Digitalisierungsmaßnahmen. Ausarbeitung: Im Gebäude existiert aktuell im Bereich der Verwaltungsräume ein geschlossenes und bezüglich der Reichweite und Durchsatzrate wenig effizientes W-LAN Netzwerk. Im Hinblick auf den heutigen Stand der Technik und der Möglichkeiten die eine effektive W -LAN Struktu r für Museumsbesucher (u.a. erhöhte Zugänglichkeit, in teraktive Erlebnisse, Besucherkomfort, etc.) aber auch für den Betrieb des Gebäudes (Datenanalyse, Besuchertracking, Betriebseffizienz, barrierefreie Infosysteme, etc.) bietet, ist die Nachrüstung einer flächendeckenden W-LAN Technik ratsam. Zur Umsetzung der Ausführung flächendeckender W -LAN Ausleuchtung ist es notwendig im gesamten Gebäude eine neue EDV -Struktur aufzubauen die im Vorfeld bauliche Vorleistungen (Deckenöffnungen, Schachtöffnungen, etc.) erforderlich macht. Die Vorab dafür notwendige digitale Ausleuchtung (Messung) zur Positionierung der Access-Points bzw. Festlegung des Technikstandards sollte im weiteren Planungsverlauf (Entwurfsplanung) stattfinden. Empfehlung STF: Ausbau eines flächendeckenden W-LAN Netzwerks im Gebäude. 6.7 (Nr.23) Generalüberholung Aufzüge Aufgabenstellung: Die Aufzugstechnik der Lasten- und Personenaufzüge ist teilweise über 20 Jahre alt und muss überholt werden. Dies betrifft insbesondere den Austausch der Motoren, der Tragseile, der Laufrollen, der Türantriebe und der Steuerung. Besonders beim Tausch der Motoren ist auf ene rgieeffiziente Modelle zu Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 45-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 achten. Gegebenenfalls sind auch die Bedienelemente in den Kabinen zu erneuern. Die sicherheitstechnischen Einrichtungen und die Barrierefreiheit sollen ergänzt werden. Ausarbeitung: Die Überprüfung der Aufzugstechnik (u.a. mit Firma Kone) hat ergeben das es sowohl bei dem Personenaufzug als auch bei den Lastenaufzügen technische, konstruktive und sicherheitsrelevante Mängel gibt. Im Hinblick auf die technischen Mängel sei hier u.a. zu erwähnen das für die Steuerungstechnik keinerlei Ersatzteile mehr zur Verfügung stehen. Des Weiteren sollten aufgrund der Probleme mit der Ersatzteilbeschaffung sowie der Verschleiß von Türen und Türantrieben diese getauscht werden. Die konstruktiven Mängel umfassen u.a. Verformungen im Bereich von Fahrkörben, Türführungsschienen und Führungsschienen innerhalb der Aufzugsschächte. Als Grund kann man hier die zu hohen punktuellen Belastungen im Zuge des Befahrens der Aufzüge mit Hubarbeitsbühnen bzw. den Transport von schweren Paletten nennen. Weiterhin ist hier der Wassereinbruch auf dem Fahrkorb des Lastenaufzugs zu erwähnen, der seine Ursache in der Dachsanierung hat. Des Weiteren sind im Hinblick auf die Barrierefreiheit der Zugänge und der Innenräume, die Aufzüge außerhalb angewandter Normen. Sicherheitstechnische Mängel stammen aus der fehlenden Evakuierungsfahrt beider Aufzüge als auch der nicht vorhandenen A3-Ventile zum Schutz gegen unbeabsichtigtes Bewegen der Fahrkörbe. Empfehlung STF: Austausch alle Aufzugsanlagen im Gebäude (inklusive der Steuerungsmöglichkeit im Brandfall) sowie aus energetischer Sicht das Versehen der Schachtköpfe mit Entlüftungsmembranen. 6.8 (Nr.25) Sanierung der alten Sicherheitszentrale und Umnutzung Aufgabenstellung: Durch den Umzug der Sicherheitszentrale aus den Räumen RF 30.5 und 30.6 im 1.OG des Funktionsbaus (AF) in den Erweiterungsbau werden die bisherigen Räumlichkeiten frei und können in dringend benötigte Büroflächen oder Aufenthaltsräume / Umkleiden genutzt werden. Hierzu ist eine Sanierung der Räume und Ergänzung der technischen Ausstattung (Leuchten, Steckdosen, Datendosen, etc.) notwendig. Ausarbeitung: Der Umzug der Sicherheitszentrale in den Erweiterungsbau ist alternativlos und steht auch nicht zur Debatte. Die Umsetzung ist nach unserer Einschätzung als problemlos einzustufen. Aufgrund der Belegung Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 46-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 von Kabelbühnen, Steigeschächte, etc. bzw. zur Entlastung der Kabel - und Leitungsanlage sollte darauf geachtet werden das sämtliche technische Einbauten bzw. technische Infrastruktur (Kabel, Leitungen, etc.) demontiert und zurückgebaut wird. Empfehlung STF: Sanierung und Umnutzung der alten Sicherheitszentrale 6.9 (Nr.27) Überspannungsschutz Aufgabenstellung: Es ist zu überprüfen ob ggf. in den elektrischen Anlagen ein Überspannungsschutz nachgerüstet werden kann oder muss. Ausarbeitung: Die Überprüfung der elektrischen Anlagen hat ergeben das in ca. 80% derer (Unterverteilungen, etc.) ein Überspannungsschutz vorhanden ist. In den restlichen Anlagen ist ein nachträglicher Einbau eines Überspannungsschutzes möglich. Empfehlung STF: Vollständige Ausstattung eines Überspannungsschutzes aller elektrischen Anlagen 6.10 (Nr.30) Schalterprogramm Elektrotechnik Aufgabenstellung: Austausch des Schalterprogramms (Steckdosen, Lichtschalter, etc.) Auf- und Unterputz Ausarbeitung: Das vorhandene Schalter- und Steckdosenmaterial im Bestandsgebäude ist seit der Eröffnung verortet und wurde im Laufe der Zeit lediglich gewartet bzw. instandgesetzt. Hier sind vermehrt Risse und eine Häufung der Brüchigkeit in den Kunststoffelementen zu beobachten. Des Weiteren weist gerade in der EDV-Technik der verbaute Standard eine sehr hohe Differenz zum Stand der Technik auf. Empfehlung STF: Austausch des kompletten Schalterprogramms (Steckdosen, Lichtschalter, EDV-Dosen, etc.) Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 47-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 6.11 (Nr.33) Nachrüstung Photovoltaik Aufgabenstellung: Auf den Dächern des Hauptgebäudes (AA und AF), mindestens jedoch auf dem Dach des Bauteils AA ist eine Photovoltaikanlage vorzusehen. Da hier gestalterische Ansprüche des Entwurfsarchitekten zu beachten sind, sollten die Module möglichst ohne oder nur mit geringer Neigung geplant werden. Die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers steht jedoch noch aus, so dass diese Maßnahme ggf. nicht umgesetzt wird. Ausarbeitung: Grundsätzlich ist eine Verortung auf der Dachfläche des Bestandsgebäudes möglich. Die Dachfläche des Gebäudeteils AF ist hier aufgrund von technischen Aufbauten eher weniger geeignet und wird zur Montage einer Photovoltaikanlage nicht empfohlen. Die Dachfläche AA ist hier die deutlich bessere Option und wird seitens STF mit einem möglichen Ertrag größer 100kWp in Annahme gestellt. Die Verortung der notwendigen Wechselrichter sollte im Idealfall in der NSHV erfolgen, hierfür ist die Leitungsführung ohne größere Aufwendungen möglich. Allerdings muss aufgrund der zu niedrigen Attika die mögliche Photovoltaikanlage ballastiert werden um ein Herunterrutschen bzw. -fallen von Anlagenteilen zu verhindern. Die Belastung der Dachfläche würde hier bei insgesamt ca. 25kg/m² liegen und ist nach aktueller Annahme innerhalb der Toleranz der Belastungsgrenze der Dachfläche AA. Diese Kosten sind ebenfalls in der Kostenschätzung der Photovoltaikanlage enthalten. Empfehlung STF: Installation einer ballastierten Photovoltaikanlage auf der Dachfläche AA. 6.12 (Nr.34) Erneuerung Leinwand im Stiftersaal Aufgabenstellung: Im Stiftersaal, Raum 20.5 des Wallraf -Richartz Museums muss die an der Südwand montierte, motorisch betriebene Lichtbildleinwand, Größe ca. 9,34 x 9,00m, inklusive des Antriebs und sonstigen Bauteilen, erneuert werden. Ausarbeitung: Die verbaute Leinwand im Stiftersaal ist Funktion, weist allerdings diverse Mängel in Form von Löchern, etc. auf. Aus elektrotechnischer Sicht ist die geplante Erneuerung als unproblematisch einzuschätzen, allerdings sollte der Austausch im Zusammenhang mi t der „Erneuerung der Lichtdecken“ ausgeführt werden da hier umfassende Vorarbeiten im Deckenbereich notwendig sind. Die Steuerung der Leinwand ist in diesem Vorhaben zu modernisieren. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 48-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Empfehlung STF: Erneuerung der Leinwand im Stiftersaal 6.13 (Nr.11) Technisches Monitoring der haustechnischen Anlagen Aufgabenstellung: Als Voraussetzung für die Sanierung und Optimierung der haustechnischen Anlagen ist im Hauptgebäude ein technisches Monitoring, wie es z.B. in der AMEV -Richtlinie, Technisches Monitoring 2020, unter Punkt 3.2.5 TMon im Regelbetrieb bei bestehenden Gebäuden, beschrieben ist, durchzuführen. Die Ergebnisse sind in der Planung zu berücksichtigen. Ausarbeitung: Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich aus den Maßnahmen 24 (Sanierung der RLT -Anlagen) ergeben, dass ein Kompletttausch der Lüftungsanlagen 3-5 sowie der Abluftanlagen 6,7,8,9,10 und 15 zu empfehlen ist. Da die Gebäudeautomation dieser Anlagen ebenfalls nicht mehr oder nur teilweise in Funktion sind, bzw. einige Anlagen überhaupt nicht mehr zu regeln sind und nur noch manuell eingestellt sind, wird hier ebenfalls der Austausch der dazugehörigen Regelung empfohlen. Ein technisches Monitoring der alten Anlagen vorab ist dadurch nicht zielführend. Ebenfalls hat sich im Zuge der Bestandsaufnahme aus der Maßnahme 13 (Austausch Kältemaschinen) ergeben, dass die Kältemaschinen samt Regelung sich einem schlechten Zustand befinden. Die Anlagen werden aktuell nur noch „im Betrieb“ gehalten. Die Anlagen weisen Abnutzungen und Ölverluste auf. Der Mangel an Ersatzteilen führte bereits dazu, dass die Regelungen aufgrund eines Defektes nur notdürftig neu verkabelt werden konnten . Daher ist auch hier der Gesamtaustausch der Anlagen inkl. Regelung/Gebäudeautomation zu empfehlen. Ein technisches Monitoring der alten Anlagen vorab ist dadurch nicht zielführend. Einzig für die im Jahre 2014 erneuerten Lüftungsanlagen 1.1, 1.2 und 2 wurde die Durchführung eines technischen Monitorings untersucht. Für die drei Anlagen wurde 2014 ebenfalls die Regelung/Gebäudeautomation erneuert. Hersteller ist die Firma Sauter, mit der Kontakt auf genommen wurde. Firma Sauter bietet die Möglichkeit an, ein Vision Center (MBE) nachzurüsten worauf ein Analytics Programm aufgesetzt werden kann, welches dann ein technisches Monitoring nach AMEV ermöglicht. Für eine adäquate Auswertung ist anschließend mindestens ein Zeitraum von 6 Monaten im regulären Betrieb notwendig. Ein Angebot mit Grobkosten von ca. 85.000€ liegt vor. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 49-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Empfehlung STF: Wie zuvor beschrieben ist ein gesamtheitlich technisches Monitoring zum jetzigen Zustand der Anlagen nicht zu empfehlen. Ein Teilmonitoring für die drei Lüftungsanlagen steht aus Sicht der STF nicht in Relation zu dem, was dadurch ggf. eingespart werden ka nn. Wir empfehlen nach der Erneuerung der defekten Anlagen der Lüftung und Kälte ggf. ein gesamtheitliches Monitoring im Nachgang an die Generalinstandsetzung auf die erneuerte Gebäudeautomation aufzusetzen. 6.14 (Nr.12) Sanierung und Optimierung der Gebäudeautomation Aufgabenstellung: Da auch die Gebäudeautomation (GA) des Hauptgebäudes in Teilen bereits über 20 Jahre alt ist und es RLT- Anlagen im Objekt gibt, welche noch nicht über die GA geregelt werden, ist die Gebäudeautomation (Hard- und Software) zu aktualisieren und zu optimieren . Durch eine optimierte Regelung und Nachrüstung von Fühlern und ggf. Regelelementen besteht ein Potential für Energieeinsparungen und somit der Senkung von laufenden Betriebskosten. Dieser Maßnahme ein technisches Monitoring vorzuschalten, siehe Punkt 11. Ausarbeitung: Wie zuvor in den Maßnahmen 11, 13 und 24 beschrieben, sind diverse Lüftungs - und Kälteanlage zu erneuern. Dies betrifft ebenfalls die dazugehörige Gebäudeautomation. Die GA der Anlagen ist ebenfalls veraltet, teilweise außer Funktion sowie die Ersatzteilbeschaffung ist nur eingeschränkt möglich. Empfehlung STF: Austausch der gesamten Gebäudeautomation, bis auf die drei erneuerten GA -Schränke der erneuerten Lüftungsanlagen 1.1, 1.2 und 2. 6.15 (Z4) Nachrüstung Sprinklerschaltung Aufgabenstellung: Diese Maßnahme ergibt sich aus der Bestandsaufnahme der STF -Energy GmbH bzw. dem Entwurf des Brandschutzkonzepts von Brandwerk Solution. Ausarbeitung: Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 50-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 Auf Grundlage des Entwurfs des Brandschutzkonzepts von Brandwerk Solution ist eine Autarkie von dem Gebäude Gürzenich anzustreben. Im Gebäude Gürzenich ist ein Netzersatzaggregat (NEA) verortet was im Hauptgebäude Wallraf -Richartz Museum unter anderem die SÜLA-Anlage und beide Aufzüge bei Spannungsausfall weiterversorgt. Aufgrund der räumlichen Problematik im Hauptgebäude ist das Unterbringen einer eigenen NEA -Anlage nicht möglich. Die Kompensationsmaßnahme ist die Installation einer Sprinklerschaltung, um bei Spannungsausfall die notwendige Anlagentechnik weiterversorgen zu können. Empfehlung STF: Installation einer Sprinklerschaltung. 6.16 (Z5) Blindleistungskompensationsanlage Aufgabenstellung: Diese Maßnahme ergibt sich aus der Bestandsaufnahme bzw. Analyse Ausarbeitung: Nach Auswertung der letzten Netzmessung vom 18.09.2023 durch die Firma FRAKO Kondensatoren - und Anlagenbau GmbH aus Teningen ergeben sich aktuell eine zu hohe Belastung des Neutralleiters bzw. eine Grenzwertüberschreitung bei den harmonischen Oberschwingun gen. Dies führt schlussendlich zu einem Leistungsfaktor (cos phi) von 0,942, das Soll liegt hier bei 0,95. Des Weiteren ist bei der zu empfehlenden Installation einer Photovoltaikanlage mit einer Größenordnung von über 100kWp, mit einer verpflichtenden Maßnahme zur Netzstabilisierung zu rechnen. Diese Aufgabe würde eine ertüchtigte Blindleistungskompensationsanlage übernehmen. Empfehlung STF: Aufgrund der notwendigen Maßnahmen bezüglich der Erhöhung der Neutralleiterbelastung und der Grenzüberschreitung der harmonischen Oberschwingungen, sowie der verpflichtenden Maßnahmen zur Netzstabilisierung empfehlen wir die Ertüchtigung der vorhandenen Blindleistungskompensationsanlage. Hierzu raten wir bei erfolgter Generalinstandsetzung des Bestandsgebäudes eine weitere Netzmessung zu veranlassen, um die Projektierung der Blindleistungskompensationsanlage genauer durchführen zu können. Maßnahmenkatalog Technische Gebäudeausrüstung 51-51 STF ENERGY GmbH Wierlings Esch 14 48249 Dülmen Telefon 02594 50 93 110 Telefax 02594 50 93 129 Geschäftsführung Dipl.-Kauffr. Jutta Müller-Weiske Dipl.-Ing. Stefan Feldmann Sitz der Gesellschaft Dülmen Amtsgericht Coesfeld, HRB 13174 Gerichtsstand Dülmen USt-IdNr.: DE276800610 Bankverbindung Sparkasse Westmünsterland BIC: WELADE3WXXX IBAN: DE98 4015 4530 0036 0425 21 6.17 (Z6) Umbau der Küche und Gastronomie Aufgabenstellung: Nach aktuellem Planstand ist zur Wiedereröffnung eine Neuaufstellung der Gastronomie geplant. Ausarbeitung: Die aktuell vorhandene Küchen- bzw. Beleuchtungstechnik ist veraltet und zu modernisieren. Empfehlung STF: Modernisierung der elektrischen Anlagentechnik in der Gastronomie. 6.18 (Z18) Unterverteilungen Aufgabenstellung: Diese Maßnahme ergibt sich aus der Bestandsaufnahme bzw. Analyse. Ableitung aus den Punkten 27 (Überspannungsschutz), 09 (Umrüstung der Lichtdecken) bzw. 10 (Umrüstung der sonstigen Beleuchtung) Ausarbeitung: Abgeleitet aus den Punkten 27 (Überspannungsschutz), 09 (Umrüstung der Lichtdecken) bzw. 10 (Umrüstung der sonstigen Beleuchtung) dementsprechend der notwendigen Umsetzung dieser Maßnahmen und der Betrachtung der Unterverteilungen bezugnehmend auf Platzres erven, Stand der Technik und Alter der technischen Einbauten sind die Unterverteilungen im Gebäude, konzeptionell und technisch sanierungsbedürftig. Empfehlung STF: Modernisierung aller Unterverteilungen
Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
3488 Zeichen
14 28.01.2025
Dezernat VII
Amt 4510
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3542/2024, Stand 21.01.2025
Generalinstandsetzung des Wallraf-Richartz-Museums (WRM) & Fondation
Corboud, Weiterplanungs- und Baubeschluss
RPA-Nr. 143/17/06/25
Eingereichte Kosten: 29,6 Mio. € brutto einschließlich 25% Risikozuschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Wallraf-Richartz-Museum beabsichtigt unter Beachtung der vorläufigen Haus-
haltsführung mit der Vorlage einen Weiterplanungs- und Baubeschluss für die Gene-
ralinstandsetzung, einschließlich der Maßnahmen zur Anbindung des Bestands-
baues an den Erweiterungsbau, zu erreichen.
Auf Grundlage des von 26/Gebäudewirtschaft erstellten Maßnahmenkatalogs wurden
in enger Abstimmung mit der Museumsleitung durch die externen TGA-Fachplaner
und den Objektplaner vertiefende Bestandsaufnahmen durchgeführt. Weiterführende
Untersuchungen der Bestandsinstallation und Gebäudehülle wurden ergänzend von
entsprechenden Sachverständigen durchgeführt.
Die Untersuchungsergebnisse wurden in den beigefügten Maßnahmenkatalogen zu-
sammengefasst.
Die Beauftragung eines Total- /Generalunternehmers ist auf Basis der Entwurfspla-
nung vorgesehen, sofern mit der Ausschreibung ein geeignetes Unternehmen gefun-
den wird die geplanten Maßnahmen fachtechnisch und wirtschaftlich umzusetzen.
Mit dem Totalunternehmer sollten die Planungsschnittstellen und die Planungsver-
antwortung klar definiert werden. Sollte sich kein geeignetes Unternehmen finden ist
vorgesehen umgehend auf Einzelvergaben umzustellen.
Mit einer „vertieften Kostenschätzung“ wurden durch die Planer einschließlich einem
Risikozuschlag von 25%, Gesamtkosten von rund 29,6 Mio. € geschätzt. Zum Zeit-
punkt des Planungsbeschlusses wurde noch von einem Kostenrahmen von rund 18
Mio. € ausgegangen. Zur Kostenreduzierung, der überwiegend kreditfinanzierten Mit-
tel, sind während der gesamten Projektlaufzeit geeignete Maßnahmen zu nutzen. Mit
Blick auf die angesetzten Baunebenkosten (rund 37% der Kostengruppe 300 und
400) und die zum Nachweis beauftragten Fachplaner wird darauf hingewiesen, dass
bei einem Zeithonorar maßgeblich ein Zeitaufwand vergütet wird und keine be-
stimmte Leistung. Auch bei den Nebenkosten sollten mögliche Einsparungen genutzt
werden und sichergestellt sein, dass einem Honorar eine angemessene Planungs-
leistung gegenübersteht.
Der Zeitplan sieht im laufenden Betrieb ab Mitte 2026 erste Einzelmaßnahmen vor.
Die Generalinstandsetzung soll mit Schließung des Museums vom Sommer 2026 bis
zum Frühjahr 2028 erfolgen. Eine parallele Inbetriebnahme von Generalinstandset-
zung und Erweiterungsbau sind geplant.
Um einen möglichst störungsfreien Bauablauf zu erreichen ist die erforderliche Plan-
reife die wesentliche Voraussetzung. Erst nach Erreichen der Planreife sollte in Ab-
stimmung mit dem Totalunternehmer ein realistischer Zeitplan aufgestellt werden, um
einen überhitzten Baubeginn zu vermeiden.
Aus den Erfahrungen anderer Großprojekte sollten die politisch zuständigen Gremien
von Beginn an regelmäßig über den Bauablauf und die Kostenentwicklung informiert
werden.
Anhand der vorgelegten Kostenschätzung und den Maßnahmenkatalogen ergeben
sich nach jetzigem Planungsstand keine erkennbaren Auffälligkeiten, die einem Wei-
terplanungs- und Baubeschluss entgegenstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Genseke
stellv. Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Berliner Straße 91
- Martinstraße
- Lindenstraße 97a
- Ottoplatz 1
- Willy-Brandt-Platz 2
- Börsenplatz 1
- Gülichplatz
- Kirchenhof
- Straße 9
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3542/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.01.2025
- Erstellt
- 07.11.2024 14:26