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AN/0277/2024

Teiländerung Bebauungsplan Sürther Feld - 3.BA

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 23.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.03.2024, TOP 8.2.2

Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

3160 Zeichen

Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1  – 5 0999 Köln R.109  gruene -bv2@stadt -koeln.de   0 22 1  22192309  
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Manfred Giesen 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0277/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 
 
Betr.: Teiländerung Bebauungsplan Sürther Feld - 3.BA 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet darum, den folgenden Prüfantrag auf die Ta-
gesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 11.03.2024 zu setzen: 
 
Die BV Rodenkirchen bittet die Verwaltung, zu prüfen, inwieweit der Bebauungsplan 
für das Sürther Feld (BBP-Nr. 71380.03.001.00) im Bereich des 3. BA, hier jedoch aus-
schließlich für die beiden östlich der Sürther Feld Allee (SFA) gelegen und noch nicht 
vergebenen Baufelder 8 und 9, wie folgt abgeändert werden kann:  
 
Die Baufelder 8 und 9 werden nicht mit Einfamilienhäusern bzw. Doppelhaushälften 
realisiert. 
Die zukünftige Bebauung soll sich auf eine Gebäudereihe entlang der SFA beschrän-
ken und sich in Zahl, Art und Maß an der bestehenden bzw. geplanten mehrgeschos-
sigen Bebauung auf der gegenüberliegenden (also westl. Seite) der SFA orientieren. 
Die dahinterliegende Fläche soll im Übrigen nicht bebaut werden.  
 
Geprüft werden soll weiter, ob ein Gebäude dauerhaft dem sozialen Wohnungsbau 
zugeteilt werden kann, z.B. mit dem Fokus Alleinerziehende mit Kindern, sowie ob ein 
weiteres Gebäude einer Baugruppe zugetei lt werden.  
 
 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen

Schließlich soll geprüft werden, ob ein kleiner Teil der dann nicht bebauten Fläche 
dergestalt als Allgemeinfläche ausgewiesen werden kann, dass diese gemeinnützi-
gen Einrichtungen / Vereinen, wie z.B. WISÜ, zur Verfügung gestellt werden kann. Im 
Übrigen soll die nicht bebaute Fläche dauerhaft als Grünfläche ausgewiesen werden.  
 
 
Begründung:  
 
Köln benötigt mehr Wohnungen. Die Baufelder 8 und 9 des 3. BA des Sürther Felds konnten 
bis heute offensichtlich nicht vermarket werden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die gestie-
genen Baukosten machen sich -relativ betrachtet- im Einfamilien- / Doppelhausbereich be-
sonders bemerkbar.   
 
Durch eine Umstellung auf Mehrgeschoßbauten, lassen sich Baukosten, in begrenztem Um-
fang, reduzieren. Bei Verdichtung auf eine Bebauung entlang der SFA können auch die 
Erschließungskosten reduziert werden.  
Die Bauverdichtung hat weniger Versieglung von Fläche zur Folge, was sich in vielfältige r 
Weise klimatisch günstig auswirkt.  
Sozialwohnungsbau in Mehrgeschoßbauweise lässt sich besser und günstiger realisieren.  
 
Aufgrund der derzeit bestehenden Nicht -Vermarktungsfähigkeit, sollte eine Neugestaltung 
der Baufelder 8 und 9 erfolgen.  
Das Festhalten an alten Zöpfen kommt uns als Stadtgesellschaft zu teuer. Die Nichtbebau-
ung von faktisch erschlossen Bereichen können wir uns nicht leisten.   
 
 
 
gez. Oliver Ismail   gez. Inga Krautz

Beratungsverlauf (1)

11.03.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0277/2024
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
23.02.2024
Erstellt
23.02.2024 10:00