Mandari Insight

AN/0899/2025

Änderungsantrag zu TOP 3.1 - 600 Wohnungen in Chorweiler und Seeberg kaufen

Gem. Änderungsantrag (CDU) 16.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 16.06.2025, TOP 3.1.3

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

3059 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des 
Liegenschaftsausschusses 
Frau Ira Sommer 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.06.2025 
 
AN/0899/2025 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 16.06.2025 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1 - 600 Wohnungen in Chorweiler und Seeberg kaufen 
Sehr geehrte Frau Sommer, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1 - 600 Wohnungen in Chorweiler und 
Seeberg kaufen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Liegenschaftsausschusses 
am 16.06.2025: 
 
Wie aus der Mitteilung 1719/2025 hervorgeht, kommt ein Kauf des Wohnungsbestandes 
durch die Stadt Köln oder die GAG Immobilien AG beziehungsweise die Stadtwerke Köln 
mittels Ausübung des Vorkaufsrechtes – wie im hier in Rede stehenden Antrag gefordert – 
nicht in Betracht. Ein Ankauf fiele außerdem in den Aufgabenbereich der GAG Immobilien 
AG, da es sich bei den vorliegend betroffenen Wohnungen um sogenannte „sonstige Wohn-
objekte“ handelt. Da das Immobilienpaket jedoch bereits verkauft ist, kann die GAG Immobi-
lien AG nicht in das bereits abgeschlossene Geschäft eintreten. 
 
Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen, geht aus der erwähnten Mitteilung 1719/2025 
weiter hervor, dass die Stadt Köln weder personelle noch finanzielle Ressourcen für einen 
solchen Ankauf verfügt. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir den nachfolgenden Beschluss zu fassen. 
 
Beschluss: 
 
Die Ziff. 1 und 2 des Beschlusstextes des TOP 3.1 - 600 Wohnungen in Chorweiler und See-
berg werden ersetzt und die Ziff. 3 und 4 ergänzt: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt zu dem neuen Eigentümer, der Fa. „IWoh-
nen UG“, hinsichtlich einer möglichen bzw. noch ausstehenden Sanierungsplanung 
der erworbenen Wohnungen aufzunehmen.

- 2 - 
 
2. Sollte der vorgenannte Käufer keine Sanierung planen, wird die Verwaltung aufgefor-
dert, die Mängelsituation durch eine niederschwellige Anfrage bei den Mieterinnen 
und Mietern, für die das Sozialamt die Kosten der Unterkunft (Miete) übernimmt, an-
zufragen beziehungsweise diese aufzuklären. 
 
3. Im Bedarfsfall ist hierzu auch die Wohnungsaufsicht einzuschalten (Vermeidung von 
Gesundheitsgefahren). 
 
4. Bei festgestellten Mängeln und Sanierungsbedarfen, wird die Verwaltung beauftragt 
Mietminderungen zu prüfen und umzusetzen. 
 
Begründung: 
 
Es muss sichergestellt werden, dass der neue Eigentümer die begonnenen notwendigen Sa-
nierungsmaßnahmen unter seiner Regie fortführt, da der Großteil der Grundsanierungen 
noch aussteht. Zur Verfügung stehende Sanktionsmöglichkeiten sind dazu in vollem Umfang 
zu nutzen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer     CDU-Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

16.06.2025 Liegenschaftsausschuss
TOP 3.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0899/2025
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
16.06.2025
Erstellt
16.06.2025 10:26