AN/0899/2025
Änderungsantrag zu TOP 3.1 - 600 Wohnungen in Chorweiler und Seeberg kaufen
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Liegenschaftsausschusses Frau Ira Sommer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.06.2025 AN/0899/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 16.06.2025 Änderungsantrag zu TOP 3.1 - 600 Wohnungen in Chorweiler und Seeberg kaufen Sehr geehrte Frau Sommer, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1 - 600 Wohnungen in Chorweiler und Seeberg kaufen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 16.06.2025: Wie aus der Mitteilung 1719/2025 hervorgeht, kommt ein Kauf des Wohnungsbestandes durch die Stadt Köln oder die GAG Immobilien AG beziehungsweise die Stadtwerke Köln mittels Ausübung des Vorkaufsrechtes – wie im hier in Rede stehenden Antrag gefordert – nicht in Betracht. Ein Ankauf fiele außerdem in den Aufgabenbereich der GAG Immobilien AG, da es sich bei den vorliegend betroffenen Wohnungen um sogenannte „sonstige Wohn- objekte“ handelt. Da das Immobilienpaket jedoch bereits verkauft ist, kann die GAG Immobi- lien AG nicht in das bereits abgeschlossene Geschäft eintreten. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen, geht aus der erwähnten Mitteilung 1719/2025 weiter hervor, dass die Stadt Köln weder personelle noch finanzielle Ressourcen für einen solchen Ankauf verfügt. Vor diesem Hintergrund bitten wir den nachfolgenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Die Ziff. 1 und 2 des Beschlusstextes des TOP 3.1 - 600 Wohnungen in Chorweiler und See- berg werden ersetzt und die Ziff. 3 und 4 ergänzt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt zu dem neuen Eigentümer, der Fa. „IWoh- nen UG“, hinsichtlich einer möglichen bzw. noch ausstehenden Sanierungsplanung der erworbenen Wohnungen aufzunehmen. - 2 - 2. Sollte der vorgenannte Käufer keine Sanierung planen, wird die Verwaltung aufgefor- dert, die Mängelsituation durch eine niederschwellige Anfrage bei den Mieterinnen und Mietern, für die das Sozialamt die Kosten der Unterkunft (Miete) übernimmt, an- zufragen beziehungsweise diese aufzuklären. 3. Im Bedarfsfall ist hierzu auch die Wohnungsaufsicht einzuschalten (Vermeidung von Gesundheitsgefahren). 4. Bei festgestellten Mängeln und Sanierungsbedarfen, wird die Verwaltung beauftragt Mietminderungen zu prüfen und umzusetzen. Begründung: Es muss sichergestellt werden, dass der neue Eigentümer die begonnenen notwendigen Sa- nierungsmaßnahmen unter seiner Regie fortführt, da der Großteil der Grundsanierungen noch aussteht. Zur Verfügung stehende Sanktionsmöglichkeiten sind dazu in vollem Umfang zu nutzen. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0899/2025
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 16.06.2025 10:26