4037/2021
Zusätzlicher Rad- und Fußgängerüberweg Rheinuferstraße
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Anlage 1 - Lageplan_Agrippinaufer_Nord
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Agrippinaufer Nord Mittelpunkt: 357126, 5642957 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.10.2021 Seite 1 / 1 ca. 170 m Querung 1 (vorhanden) Querung (neu) Anlage 1 Engstelle: Konflikt mit Baumbestand ca. 420 m ~560 m²
Anlage 2 - Lageplan_Agrippinaufer_Süd
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Agrippinaufer Süd Mittelpunkt: 357172, 5642815 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.10.2021 Seite 1 / 1 Querung (neu) Querung 2 (vorhanden) ca. 260 m ~220 m Eingang TH ca. 200 m 280 m Anlage 2
Anlage 3 - Fotodokumentation Agrippinaufer
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Anlage 3 Mitteilung an BV1 - Zusätzlicher Rad- und Fußgängerüberweg Rheinuferstraße Seite 1 von 1 Fotodokumentation Bild 1: Agrippinaufer 2-10 – Längsstellplätze (Bewohnerparken Südliche Neustadt II) Bild 2: Agrippinaufer 10 – Baumbestand, Engstelle Gehweg
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/1 664 Vorlagen-Nummer 4037/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 Zusätzlicher Rad- und Fußgängerüberweg Rheinuferstraße hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt in der Sitzung am 08.11.2018, TOP 5.2.2, AN/1412/2018 Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung vom 08.11.2018 den Antrag der Fraktion Bünd- nis 90/DIE GRÜNEN (AN/1412/2018) zur Prüfung eines zusätzlichen Rad- und Fußgängerüberwegs an der Rheinuferstraße beschlossen. Im Zuge der Prüfung wurde die derzeitige Anfahrbarkeit des Radverkehrs vom östlichen Agrippinaufer zur TH Köln betrachtet und mit dem vorgeschlagenen Szenario verglichen. Vom Agrippinaufer kom- mend wird derzeit eine Anfahrbarkeit für den Radverkehr zur TH Köln über den Rad- und Fußgänger- überweg auf Höhe des Maria-Clementine-Martin-Platzes gewährleistet. Der Radverkehr, welcher aus der südlichen Fahrtrichtung kommt, kann nach Querung des Agrippin- aufers auf direktem Weg die TH Köln über die Parkanlage südlich der Claudiusstraße anfahren. Die vorgeschlagene Querung südlich der Maternusstraße würde demnach keine Verbesserung der An- bindung darstellen. Die zusätzliche Querung südlich der Maternusstraße hätte lediglich einen Vorteil für den Radverkehr, welcher aus der nördlichen Fahrtrichtung kommt. Dieser muss heute bis zum Überweg in Höhe des Maria-Clementine-Martin-Platzes fahren und dort die Rheinuferstraße queren. Hierbei würde sich die zu fahrende Strecke um ca. 200 m im Vergleich zur bisherigen Route verkürzen. Für den Fußverkehr würde keine Verbesserung eintreten, da die vorhandenen Überwege im Norden und Süden ohne Umwege genutzt werden können. Neben dem Nutzen einer zusätzlichen Querungsanlage wurden auch die Kosten gegenübergestellt. Die geschätzten Kosten für die Planung und den Bau einer mittelgroßen Ampelanlage, welche zur Querung der Fahrbahn dienen würde, liegen bei 272.000 €. Hinzu kämen die Kosten für den Stra- ßenbau zur Errichtung der Querung selbst, sowie weitere Kosten zur Schaffung eines Anschlusses für den Radverkehr westlich des Agrippinaufers. Die Gesamtkosten würden demnach schätzungswei- se ~400.000 € betragen. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine zusätzli- che Strecke von lediglich ~200 m (s. Tabelle 1 – Delta aus Route 1 und 2) für den Radverkehr aus nördlicher Fahrtrichtung vertretbar und die Einrichtung einer zusätzlichen Querung südlich der Mater- nusstraße unverhältnismäßig ist, da die Kosten nicht in Relation zum Nutzen stehen. Weiterhin wurde eine alternative Führung des Radverkehrs über die westliche Straßenseite des Ag- rippinaufers untersucht. Hierbei müssten die Längsstellplätze auf Höhe der Hausnummern 2-10 (s. Anlage 3) in einen Radweg umgebaut werden. Zudem müssten im Bereich der Engstelle des vorhan- denen Gehweges (Höhe Nr. 10) zwei bis drei Bäume gefällt werden (s. Anlage 3). Die Kosten der 2 Umbaumaßnahmen inkl. Versetzen des Beleuchtungsmastes sowie der Baumfällungen würden schätzungsweise ~100.000 € betragen. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile für die alternative Route am westlichen Agrippinaufer kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine zusätzliche Strecke von lediglich ~200 m (s. Tabelle 1 – Delta aus Route 1 und 3) für den Radverkehr aus nördlicher Fahrtrichtung vertretbar ist. Tabelle 1: Streckenvergleich - Radverkehr aus Fahrtrichtung Nord Routen-Nr. Teilstrecke 1 Teilstrecke 2 Teilstrecke 3 Gesamtstrecke 1 - Bestand 170 m 200 m 260 m 630 m 2 – Querung NEU 170 m 280 m -/- 450 m 3 – Agrippinaufer West 420 m -/- -/- 420 m Anlagen Anlage 1: Lageplan: Agrippinaufer Nord Anlage 2: Lageplan: Agrippinaufer Süd Anlage 3: Fotodokumentation Agrippinaufer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Claudiusstraße
- Maternusstraße
- Agrippinaufer 2
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Details
- Aktenzeichen
- 4037/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 03.03.2022
- Erstellt
- 16.11.2021 12:50