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0538/2025

Stellungnahme zum Antrag AN/0154/2025 zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.01.2025 der CDU Fraktion der Bezirksvertretung Porz und dem Bündnis 90 die Grünen im Stadtbezirk Köln-Porz/Poll

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.04.2025, TOP 10.2.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3500 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 0538/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz)  
 
Stellungnahme zum Antrag AN/0154/2025 zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 
30.01.2025 der CDU Fraktion der Bezirksvertretung Porz und dem Bündnis 90 die 
Grünen im Stadtbezirk Köln-Porz/Poll 
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgende Beschlussfassung: 
 
3. Die Bezirksvertretungen beschließen in eigener Zuständigkeit, wo Außengastronomie auf 
Stellplätzen anhand des in 1. beschlossenen Kriterienkataloges zugelassen werden könnte. 
 
Die Zuständigkeit der Bezirksvertretungen soll unverändert erhalten bleiben und nicht durch 
einen Pauschalbeschluss an die Verwaltung abgegeben werden. 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zu dem Antrag AN/0154/2025: 
 
Grundsätzlich haben Antragstellende zwar keinen Anspruch auf Nutzung des öffentlichen 
Straßenlands, wohl aber ein Recht auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung. Bei dieser 
muss auch der Gleichheitsgrundsatz angewandt werden. Das bedeutet, dass wesentlich glei-
che Sachverhalte auch rechtlich gleichbehandelt werden müssen. 
 
Es gibt natürlich legitime Gründe für Differenzierungen. Beispielsweise können örtliche Gege-
benheiten oder öffentliche Interessen dazu führen, dass unterschiedliche Regelungen für Au-
ßengastronomien gelten. Solange diese Differenzierungen sachlich gerechtfertigt sind, versto-
ßen sie nicht gegen das Gleichheitsgebot. 
 
Im geänderten Beschluss zum Thema ‚Sitzen statt Parken‘ vom 12.03.2020 wurden die unter-
schiedlichen bezirksspezifischen Belange berücksichtigt. So besteht zum Beispiel verschieden 
hoher Parkdruck in den einzelnen Bezirken einer Millionenstadt.  
Unter diesem Aspekt können die Bezirke in eigener Zuständigkeit beschließen, ob sie über-
haupt Parkplätze in ihrem Bezirk zu Außengastronomiezwecken zur Verfügung stellen wollen.  
 
Diese Differenzierung ist möglich, hat es in den letzten Jahren aufgrund der Unterstützungs-
maßnahmen wegen der Coronapandemie aber nicht gegeben. In dieser Zeit konnten in allen 
Bezirken alle Antragstellende unter bestimmten Voraussetzungen Parkplätze zu Außengastro-
nomiezwecken nutzen.  
 
Eine weitere Abstufung, dass die Bezirksvertretungen, innerhalb ihrer Stadtbezirke selber ent-
scheiden, welcher einzelne Parkplatz in dem jeweiligen Stadtbezirk der Außengastronomie 
zur Verfügung gestellt wird, wird kritisch gesehen. Eine solche kleinteilige Differenzierung er-
scheint aus Sicht der Verwaltung nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar.

2 
 
 
Bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen handelt es sich um ein laufendes Geschäft 
der Verwaltung. Die Entscheidungen dazu werden regelmäßig und nach festgelegten Regeln 
auf Grundlage der vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Sondernutzungssatzung und den 
neuen Regeln für Außengastronomien getroffen. Hierzu wird auf das am 12.12.2024 vom Rat 
beschlossene Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung von Außengastronomien hingewie-
sen. 
 
Der politischen Bedeutung für den einzelnen Bezirk wird Rechnung getragen, in dem die Be-
zirksvertretungen in eigener Zuständigkeit beschließen können, dass Außengastronomie auf 
Stellplätzen unter Berücksichtigung der bezirksspezifischen Bedürfnisse zugelassen werden. 
Die mit Beschluss vom 12.03.2020 festgelegte Zuständigkeit der Bezirksvertretungen bleibt im 
Übrigen unverändert erhalten. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

01.04.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0538/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.02.2025
Erstellt
18.02.2025 12:29