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V/0464/2020

Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2020

Vorlagen 18.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 04.06.2020, TOP 4.4

Anlage_1 Liste der Antragsteller

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_2 Richtlinien

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Ansehen

Anlage_1 Liste der Antragsteller

3034 Zeichen

Nr.  
  
Verein  Mitglieder  
Lfd.  
Aufwdg.  Jubiläum  
Einzel- 
veranstaltg./  
Projekt  Zuschuss €  
1  Bürgerschützen Handorf e. V.  397  X  X  X  
(abgesagt)  200 + Jubiläum zurückgestellt 
2  Bürgerschützen Sudmühle von 1920 e. V.  119    X  X  
(abgesagt)  zurückgestellt  
3  Carneval Club Turmuhlen  -  X      250  
4  Chorgemeinschaft St. Petronilla  31  X      100  
5  Demenznetz Mauritz-Ost, Lokale Allianz für 
Menschen mit Demenz  25  X    X  350 + Einzelveranstaltung zurückgestellt  
6  Diakonie Münster, Handorfer Hof  -  X    X  350 + Einzelveranstaltung zurückgestellt  
7  Eintracht Münster e. V.  380      X  zurückgestellt  
8  Förderverein der Kita Eichenaue Münster e. V.  55      X  zurückgestellt  
9  Förderverein der Margaretenschule,  
Gemeinschaftsschule e. V.  132      X  zurückgestellt  
10  
Förderverein der Westf. Schule für Musik e.V. 
für das Projekt Jekits, Astrid-Lindgren Schule  
Gelmer  
-      X zurückgestellt  
11  Förderverein der   
Matthias-Claudius-Grundschule Handorf e. V.  84      X  zurückgestellt  
12  Handorfer Kantorei e. V.  64    X  X  zurückgestellt  
13  
Heimatgruppe „Leben in Gelmer“  
Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der  
Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer  
-  X      250  
14  Heimatverein Handorf e. V.  756  X      300

Nr.  
  
Verein  Mitglieder  
Lfd.  
Aufwdg.  Jubiläum  
Einzel- 
veranstaltg./  
Projekt  Zuschuss €  
15  Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“  200  X    X  350 + Einzelveranstaltung zurückgestellt  
16  Jagdhornbläser „Die Dorbaumer Jäger“  14  X      100  
17  Jugendzentrum Drei Eichen 
Repaircafé  -  X      400  
18  Katholische Landjugendbewegung Handorf - 
Wolbeck, Sitz in Münster  
64  X  X    200 + Jubiläum zurückgestellt 
19  Katholische Öffentliche Bücherei (KÖB)  
St. Petronilla 17    X  X  zurückgestellt  
20  kfd St. Josef Gelmer  97  X      100  
21  kfd St. Konrad  131  X    X  100 + Einzelveranstaltung zurückgestellt 
22  kfd St. Petronilla  420  X      100  
23  Kita Villa Kunterbunt e. V.  29 Familien      X  zurückgestellt  
24  Landfrauen Handorf  62  X      100  
25  Lichtbrücke Handorf-Bangladesch  -      X  zurückgestellt  
26  MC „Liederhort“ Sudmühle  175  X      200  
27  MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf  23  X      200  
28  Ökumenisches Sozialbüro Münster-Ost  -  X  X  X  500 + Einzelveranstaltung und Jubiläum 
zurückgestellt

Nr.  
  
Verein  Mitglieder  
Lfd.  
Aufwdg.  Jubiläum  
Einzel- 
veranstaltg./  
Projekt  Zuschuss €  
29  Schützenbruderschaft   
St. Hubertus Pötterhoek e. V. von 1857  191  X      200  
30  Schützenbruderschaft  
St. Josef Gelmer 1865 e. V.  197  X      200  
31  Schützengilde Hornheide von 1954  40  X    X  200 + Einzelveranstaltung zurückgestellt  
32  TeaoterFrönde Gelmer e. V.  27  X    X  200 + Einzelveranstaltung zurückgestellt  
33  Tennisclub Handorf e. V.  417    X  X  zurückgestellt  
34  Tierfreunde Münster, Tierschutzverein e. V. 
Tierheim an der Kötterstraße  -  X      200  
35  TSV Handorf 1926/64 e. V.  1980      X  zurückgestellt

Anlage A

1767 Zeichen

Anlage A zur V/0464/2020 
Kurzüberblick 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe-
zirk Münster-Ost 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breiter Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ 
 
Das Teilziel lautet: 
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi-
ativen im Stadtbezirk Ost.“ 
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2020 wurde ein Budget für 
Transferleistungen in Höhe von 25.557 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Ost zur Verfü-
gung gestellt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin-
dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in 
den Vereinen und Verbänden befassen.

Beschlussvorlage

3691 Zeichen

V/0464/2020 
V/0464/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in der Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu den laufenden 
Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder Jubiläen. 
 
2. Das Kuratorium der Mehrzweckhalle Gelmer erhält für die Anschaffung neuer Tische einen 
Zuschuss von 2.500,00 Euro. 
 
3. Die Einheit der Bundesweh r „Stabs- und Unterstützungsbataillon des I. 
Deutsch/Niederländischen Korps“ in der Lützow -Kaserne in Münster -Handorf erhält für die 
Durchführung der Feierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertages 2020 einen Zuschuss in 
Höhe von 500,00 Euro. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2020   
Zeile 15 Transferaufwendungen  8.150 bereitgestellt 
25.557 
 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
22.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schnell 
Telefon: 492-1620 oder 492-
1660 
SchnellC@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0464/2020 
 
Begründung: 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen werden auf der 
Grundlage der von der Bezirksvertretung Münster -Ost am 14.03.2001 beschlossenen Richtlinien 
(Anlage 2) bewilligt. 
 
Die Bezirksvertretung Münster -Ost hat für Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 
25.557 Euro eingeplant. 
 
zu 1.  
Insgesamt gingen 35 Anträge termingerecht in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der Tabelle 
(Anlage 1) zusammengefasst. Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem 
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit der Vereinigung. 
 
Aufgrund der aktuellen Lage (Pandemie) ist die Durchführung einzelner Ve ranstaltungen noch 
fraglich. Die Bezirksvertretung Münster -Ost hat ihre Entscheidung über diese Einzelveranstaltungen 
zurückgestellt. Es wird daher eine erneute Beratung im 4. Quartal 2020 stattfinden. 
 
zu 2.  
Die Mehrzweckhalle Gelmer wird von einem Kurat orium getragen, das in einem formlosen Antrag 
darlegt, dass sich die Einnahmen in den letzten Jahren verringert haben.  
Dadurch bedingt konnten nur noch geringe Rücklagen für Investitionen geschaffen werden, um z.  B. 
das über 30 Jahre alte Mobiliar zu erse tzen. Aus diesem Grund beantragt das Kuratorium einen 
Zuschuss zum Erhalt / Austausch von Mobiliar der Mehrzweckhalle.  
Die Neuanschaffung von Tischen wird befürwortet; ein Zuschuss von 2.500,00 Euro wird als 
angemessen gesehen.  
 
zu 3.  
Das Stabs - und Unterstützungsbataillon des I. Deutsch/Niederländischen Korps wird, wie auch im 
vergangenen Jahr, die traditionellen Gedenkfeiern anlässlich des Volkstrauertages mit den 
ansässigen Einheiten und Traditionsverbänden fortsetzen und beantragt d afür einen angemessenen 
Zuschuss.  
Die in der Lützow-Kaserne Handorf stationierte Einheit der Bundeswehr erhält daraus aufgrund ihres 
Antrages für die Durchführung der traditionellen Feierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertages 2020 
einen Zuschuss von Höhe von 500,00 Euro. 
 
 
I.A. 
 
gez. 
Schnell 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 Zuschussliste / Übersicht über die eingegangenen Anträge 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

Anlage_2 Richtlinien

3793 Zeichen

Anlage 2  
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Ost  
  
  
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest.  
  
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 3 7 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster.  
  
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen , für Einzelveranstaltungen und 
Jubiläen ist es , die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.  
  
Besonders förderungswürdig  sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mi t der Einbindung von Kindern, 
Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen.  
  
Von der Unterstützung si nd in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen 
Verwendungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
  
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, 
Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine 
zugewiesen wird.  
  
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen  können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer 
Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und 
Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden.  
  
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unte rstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend 
berücksichtigt werden.  
  
6. Haushaltsmittel:  
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in 
welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll.  
  
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitä ten 
berücksichtigt werden.  
  
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter - und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel.  
  
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich.  
  
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.

9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres  gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung 
bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung.  
  
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
  
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Kötterstraße
  • Eichenaue
  • Drei Eichen
  • Pötterhoek

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Details

Aktenzeichen
V/0464/2020
Typ
Vorlagen
Datum
18.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37