V/0464/2020
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2020
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Anlage_1 Liste der Antragsteller
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Nr. Verein Mitglieder Lfd. Aufwdg. Jubiläum Einzel- veranstaltg./ Projekt Zuschuss € 1 Bürgerschützen Handorf e. V. 397 X X X (abgesagt) 200 + Jubiläum zurückgestellt 2 Bürgerschützen Sudmühle von 1920 e. V. 119 X X (abgesagt) zurückgestellt 3 Carneval Club Turmuhlen - X 250 4 Chorgemeinschaft St. Petronilla 31 X 100 5 Demenznetz Mauritz-Ost, Lokale Allianz für Menschen mit Demenz 25 X X 350 + Einzelveranstaltung zurückgestellt 6 Diakonie Münster, Handorfer Hof - X X 350 + Einzelveranstaltung zurückgestellt 7 Eintracht Münster e. V. 380 X zurückgestellt 8 Förderverein der Kita Eichenaue Münster e. V. 55 X zurückgestellt 9 Förderverein der Margaretenschule, Gemeinschaftsschule e. V. 132 X zurückgestellt 10 Förderverein der Westf. Schule für Musik e.V. für das Projekt Jekits, Astrid-Lindgren Schule Gelmer - X zurückgestellt 11 Förderverein der Matthias-Claudius-Grundschule Handorf e. V. 84 X zurückgestellt 12 Handorfer Kantorei e. V. 64 X X zurückgestellt 13 Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer - X 250 14 Heimatverein Handorf e. V. 756 X 300 Nr. Verein Mitglieder Lfd. Aufwdg. Jubiläum Einzel- veranstaltg./ Projekt Zuschuss € 15 Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ 200 X X 350 + Einzelveranstaltung zurückgestellt 16 Jagdhornbläser „Die Dorbaumer Jäger“ 14 X 100 17 Jugendzentrum Drei Eichen Repaircafé - X 400 18 Katholische Landjugendbewegung Handorf - Wolbeck, Sitz in Münster 64 X X 200 + Jubiläum zurückgestellt 19 Katholische Öffentliche Bücherei (KÖB) St. Petronilla 17 X X zurückgestellt 20 kfd St. Josef Gelmer 97 X 100 21 kfd St. Konrad 131 X X 100 + Einzelveranstaltung zurückgestellt 22 kfd St. Petronilla 420 X 100 23 Kita Villa Kunterbunt e. V. 29 Familien X zurückgestellt 24 Landfrauen Handorf 62 X 100 25 Lichtbrücke Handorf-Bangladesch - X zurückgestellt 26 MC „Liederhort“ Sudmühle 175 X 200 27 MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 23 X 200 28 Ökumenisches Sozialbüro Münster-Ost - X X X 500 + Einzelveranstaltung und Jubiläum zurückgestellt Nr. Verein Mitglieder Lfd. Aufwdg. Jubiläum Einzel- veranstaltg./ Projekt Zuschuss € 29 Schützenbruderschaft St. Hubertus Pötterhoek e. V. von 1857 191 X 200 30 Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 e. V. 197 X 200 31 Schützengilde Hornheide von 1954 40 X X 200 + Einzelveranstaltung zurückgestellt 32 TeaoterFrönde Gelmer e. V. 27 X X 200 + Einzelveranstaltung zurückgestellt 33 Tennisclub Handorf e. V. 417 X X zurückgestellt 34 Tierfreunde Münster, Tierschutzverein e. V. Tierheim an der Kötterstraße - X 200 35 TSV Handorf 1926/64 e. V. 1980 X zurückgestellt
Anlage A
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Anlage A zur V/0464/2020 Kurzüberblick Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe- zirk Münster-Ost Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breiter Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi- ativen im Stadtbezirk Ost.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2020 wurde ein Budget für Transferleistungen in Höhe von 25.557 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Ost zur Verfü- gung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin- dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.
Beschlussvorlage
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V/0464/2020 V/0464/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2020 Beratungsfolge 04.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in der Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu den laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder Jubiläen. 2. Das Kuratorium der Mehrzweckhalle Gelmer erhält für die Anschaffung neuer Tische einen Zuschuss von 2.500,00 Euro. 3. Die Einheit der Bundesweh r „Stabs- und Unterstützungsbataillon des I. Deutsch/Niederländischen Korps“ in der Lützow -Kaserne in Münster -Handorf erhält für die Durchführung der Feierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertages 2020 einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2020 Zeile 15 Transferaufwendungen 8.150 bereitgestellt 25.557 Amt für Bürger- und Ratsservice 22.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell Telefon: 492-1620 oder 492- 1660 SchnellC@stadt- muenster.de - 2 - V/0464/2020 Begründung: Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertretung Münster -Ost am 14.03.2001 beschlossenen Richtlinien (Anlage 2) bewilligt. Die Bezirksvertretung Münster -Ost hat für Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 25.557 Euro eingeplant. zu 1. Insgesamt gingen 35 Anträge termingerecht in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der Tabelle (Anlage 1) zusammengefasst. Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit der Vereinigung. Aufgrund der aktuellen Lage (Pandemie) ist die Durchführung einzelner Ve ranstaltungen noch fraglich. Die Bezirksvertretung Münster -Ost hat ihre Entscheidung über diese Einzelveranstaltungen zurückgestellt. Es wird daher eine erneute Beratung im 4. Quartal 2020 stattfinden. zu 2. Die Mehrzweckhalle Gelmer wird von einem Kurat orium getragen, das in einem formlosen Antrag darlegt, dass sich die Einnahmen in den letzten Jahren verringert haben. Dadurch bedingt konnten nur noch geringe Rücklagen für Investitionen geschaffen werden, um z. B. das über 30 Jahre alte Mobiliar zu erse tzen. Aus diesem Grund beantragt das Kuratorium einen Zuschuss zum Erhalt / Austausch von Mobiliar der Mehrzweckhalle. Die Neuanschaffung von Tischen wird befürwortet; ein Zuschuss von 2.500,00 Euro wird als angemessen gesehen. zu 3. Das Stabs - und Unterstützungsbataillon des I. Deutsch/Niederländischen Korps wird, wie auch im vergangenen Jahr, die traditionellen Gedenkfeiern anlässlich des Volkstrauertages mit den ansässigen Einheiten und Traditionsverbänden fortsetzen und beantragt d afür einen angemessenen Zuschuss. Die in der Lützow-Kaserne Handorf stationierte Einheit der Bundeswehr erhält daraus aufgrund ihres Antrages für die Durchführung der traditionellen Feierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertages 2020 einen Zuschuss von Höhe von 500,00 Euro. I.A. gez. Schnell Anlagen: Anlage A Anlage 1 Zuschussliste / Übersicht über die eingegangenen Anträge Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
Anlage_2 Richtlinien
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Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 3 7 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen , für Einzelveranstaltungen und Jubiläen ist es , die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mi t der Einbindung von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung si nd in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwendungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unte rstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitä ten berücksichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter - und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Kötterstraße
- Eichenaue
- Drei Eichen
- Pötterhoek
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Details
- Aktenzeichen
- V/0464/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37