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0485/2023

AN/0140/2023: Machtmissbrauch und sexuelle Belästigungen im Gesundheitsamt

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 20.03.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6863 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer  13.02.2023 
 0485/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 20.03.2023 
 
AN/0140/2023: Machtmissbrauch und sexuelle Belästigungen im Gesundheitsamt 
Mit der Anfrage AN/0140/2023 stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung: 
 
1. Wie lange dauerte es von der Meldung der Beschwerde bis zur Etablierung neuer Ar-
beitsabläufe und zur Versetzung des Amtsarztes? 
2. Wie war der Umgang der Verwaltung nach Vorliegen der ersten Beschwerde über den 
mutmaßlichen Übergriff während der amtsärztlichen Untersuchung?  
3. Plant die Verwaltung mit ihren in der Angelegenheit gesammelten Erfahrungen, beim 
Land NRW anzuregen, entsprechende Sicherheitsstandards auch landesweit einzufüh-
ren? 
4. Welche Standards gelten im Umgang mit zu Untersuchenden mit dem Geschlech tsein-
trag "divers" sowie solchen im Prozess einer geschlechtlichen Transition vor und nach 
Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags? 
5. Die Stadt hat verschiedene interne Anlaufstellen und Maßnahmen geschaffen, um ihr 
eigenes Personal und auch Bürger*innen vor Machtmissbrauch und sexueller Belästi-
gung durch städtische Mitarbeitende zu schützen. Gibt es Kenntnisse zur Anzahl von Be-
schwerden und den daraus gefolgten Konsequenzen, und reichen nach Auffassung der 
Stadtverwaltung die Schutzmaßnahmen und Standards aus?  
 
 
Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt: 
 
Zu 1.: Wie lange dauerte es von der Meldung der Beschwerde bis zur Etablierung neuer 
Arbeitsabläufe und zur Versetzung des Amtsarztes? 
 
Das Gesundheitsamt hat umgehend reagiert und die Abläufe dahingehend geändert und 
konkretisiert, dass Frauen von Ärztinnen und Männer von Ärzten und Ärztinnen begut-
achtet werden. Sollte es in Einzelfällen dazu kommen, dass Frauen von Ärzten begut-
achtet werden, wird sichergestellt, dass für die Dauer der körperlichen Untersuchung 
zusätzlich eine Mitarbeiterin zugegen ist. Solche Einzelfälle können zum Beispiel auftre-
ten, wenn eine bestimmte fachärztliche Qualifikation erforderlich ist oder Fristen einge-
halten werden müssen. Da die körperliche Untersuchung grundsätzlich eine Ganzkörpe-
runtersuchung ist, ist das Ablegen der Bekleidung notwendig. Die Unterwäsche muss 
hierzu nicht abgelegt werden. Nur bei medizinischen Gründen und absoluter Notwen-
digkeit legen Frauen bei der körperlichen Untersuchung den BH ab. Die medizinischen 
Gründe und die absolute Notwendigkeit werden vorab erläutert. Sollten Frauen oder 
Männer persönliche Bedenken gegen die körperliche Untersuchung oder das Entkleiden 
äußern, wird mit höchster Sensibilität und Empathie gemeinsam nach einer Lösung ge-
sucht. Die geänderten und konkretisierten Abläufe wurden auch auf der Homepage des

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Gesundheitsamts veröffentlicht ( https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/gutachten-
im-gesundheitsamt-1).  
  
Nach Eingang der Eingabe beim Gesundheitsamt wurde der Sachverhalt umgehend 
überprüft und der betroffene Arzt nicht mehr bei Begutachtungen mit persönlicher  
Untersuchung eingesetzt.  
 
 
Zu 2.: Wie war der Umgang der Verwaltung nach Vorliegen der ersten Beschwerde über 
den mutmaßlichen Übergriff während der amtsärztlichen Untersuchung?  
 
Siehe Antwort zu Frage 1.  
 
 
Zu 3.: Plant die Verwaltung mit ihren in der Angelegenheit gesammelten Erfahrungen, 
beim Land NRW anzuregen, entsprechende Sicherheitsstandards auch landesweit 
einzuführen? 
 
Das Gesundheitsamt ist seitdem auf verschiedenen Ebenen aktiv. Intensive Kontakte 
bestehen mit dem Landesverband und dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte 
des öffentlichen Gesundheitsdiensts sowie mit dem Arbeitskreis Qualitätssicherung für 
das amtsärztliche Gutachtenwesen in NRW. Dessen Vorsitzender wiederum steht in 
Kontakt mit dem MAGS und der Ärztekammer Nordrhein.  
 
 
Zu 4.: Welche Standards gelten im Umgang mit zu Untersuchenden mit dem Ge-
schlechts-eintrag "divers" sowie solchen im Prozess einer geschlechtlichen 
Transition vor und nach Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags? 
 
Hier gibt es keine besonderen Standards. Sämtliche Ärzt*innen des Gesundheitsamts 
sind dem ärztlichen Gelöbnis in der Deklaration von Genf des Weltärztebundes ver-
pflichtet. Demnach lassen Ärzt*innen nicht zu, dass Erwägungen von Alter, Krankheit 
oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politi-
scher Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher an-
derer Faktoren zwischen die ärztlichen Pflichten und die Patient*innen treten. Bei den 
Genannten geht das Gesundheitsamt mit höchster Sensibilität vor und nimmt umfas-
send Rücksicht auf deren Wünsche, Belange und Anliegen.  
 
 
Zu 5.: Die Stadt hat verschiedene interne Anlaufstellen und Maßnahmen geschaffen, um 
ihr eigenes Personal und auch Bürger*innen vor Machtmissbrauch und sexueller 
Belästigung durch städtische Mitarbeitende zu schützen. Gibt es Kenntnisse zur 
Anzahl von Beschwerden und den daraus gefolgten Konsequenzen, und reichen 
nach Auffassung der Stadtverwaltung die Schutzmaßnahmen und Standards aus?  
 
In 2022 wurde in der gesamten Stadtverwaltung acht Personen sexuelle Belästigung 
vorgeworfen. In diesen Fällen findet ein enger Austausch zwischen Personal- und Ver-
waltungsmanagement und dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern - so-
wohl zum Vorgehen als auch zu den erforderlichen Maßnahmen - statt. In vier Fällen 
gab es arbeitsrechtliche/disziplinarrechtliche Konsequenzen. Die vier anderen Fälle sind 
noch in der Prüfung.  
 
Die Dienstanweisung der Stadt Köln zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeits-
platz soll durch ihre Maßnahmen und Sanktionen sexuelle Übergriffe und Belästigungen 
verhindern. Diese Dienstanweisung gilt für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Köln 
einschließlich der Eigenbetriebe und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sowie für 
den Umgang mit Dritten. Dadurch werden z.B. auch Kund*innen und Beschäftigte von 
externen Firmen geschützt.

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Die Stadt Köln baut zudem ihre Fortbildungsangebote zum Schutz vor sexueller Belästi-
gung am Arbeitsplatz aus. Ziel ist es, die kontinuierliche Sensibilisierung aller Kol-
leg*innen für eine offene und wertschätzende Kultur in der Stadtverwaltung zu erreichen 
sowie eine Atmosphäre zu schaffen, die frei von Übergriffen und sexueller Belästigung 
ist. Das Angebot richtet sich an alle Mitarbeitenden. Auch spezielle Veranstaltungen für 
Führungskräfte, Ansprechpersonen, Auszubildende, Ausbilder*innen, etc. werden ange-
boten. So sollen die Mitarbeitenden sensibilisiert werden, was unter sexueller Belästi-
gung zu verstehen ist, wo sie anfängt, wie unterschiedlich sie wahrgenommen wird und 
welche Handlungsmöglichkeiten und -pflichten bestehen. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

20.03.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0485/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.02.2023
Erstellt
06.02.2023 10:19