0485/2023
AN/0140/2023: Machtmissbrauch und sexuelle Belästigungen im Gesundheitsamt
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 13.02.2023 0485/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 20.03.2023 AN/0140/2023: Machtmissbrauch und sexuelle Belästigungen im Gesundheitsamt Mit der Anfrage AN/0140/2023 stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung: 1. Wie lange dauerte es von der Meldung der Beschwerde bis zur Etablierung neuer Ar- beitsabläufe und zur Versetzung des Amtsarztes? 2. Wie war der Umgang der Verwaltung nach Vorliegen der ersten Beschwerde über den mutmaßlichen Übergriff während der amtsärztlichen Untersuchung? 3. Plant die Verwaltung mit ihren in der Angelegenheit gesammelten Erfahrungen, beim Land NRW anzuregen, entsprechende Sicherheitsstandards auch landesweit einzufüh- ren? 4. Welche Standards gelten im Umgang mit zu Untersuchenden mit dem Geschlech tsein- trag "divers" sowie solchen im Prozess einer geschlechtlichen Transition vor und nach Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags? 5. Die Stadt hat verschiedene interne Anlaufstellen und Maßnahmen geschaffen, um ihr eigenes Personal und auch Bürger*innen vor Machtmissbrauch und sexueller Belästi- gung durch städtische Mitarbeitende zu schützen. Gibt es Kenntnisse zur Anzahl von Be- schwerden und den daraus gefolgten Konsequenzen, und reichen nach Auffassung der Stadtverwaltung die Schutzmaßnahmen und Standards aus? Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt: Zu 1.: Wie lange dauerte es von der Meldung der Beschwerde bis zur Etablierung neuer Arbeitsabläufe und zur Versetzung des Amtsarztes? Das Gesundheitsamt hat umgehend reagiert und die Abläufe dahingehend geändert und konkretisiert, dass Frauen von Ärztinnen und Männer von Ärzten und Ärztinnen begut- achtet werden. Sollte es in Einzelfällen dazu kommen, dass Frauen von Ärzten begut- achtet werden, wird sichergestellt, dass für die Dauer der körperlichen Untersuchung zusätzlich eine Mitarbeiterin zugegen ist. Solche Einzelfälle können zum Beispiel auftre- ten, wenn eine bestimmte fachärztliche Qualifikation erforderlich ist oder Fristen einge- halten werden müssen. Da die körperliche Untersuchung grundsätzlich eine Ganzkörpe- runtersuchung ist, ist das Ablegen der Bekleidung notwendig. Die Unterwäsche muss hierzu nicht abgelegt werden. Nur bei medizinischen Gründen und absoluter Notwen- digkeit legen Frauen bei der körperlichen Untersuchung den BH ab. Die medizinischen Gründe und die absolute Notwendigkeit werden vorab erläutert. Sollten Frauen oder Männer persönliche Bedenken gegen die körperliche Untersuchung oder das Entkleiden äußern, wird mit höchster Sensibilität und Empathie gemeinsam nach einer Lösung ge- sucht. Die geänderten und konkretisierten Abläufe wurden auch auf der Homepage des 2 Gesundheitsamts veröffentlicht ( https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/gutachten- im-gesundheitsamt-1). Nach Eingang der Eingabe beim Gesundheitsamt wurde der Sachverhalt umgehend überprüft und der betroffene Arzt nicht mehr bei Begutachtungen mit persönlicher Untersuchung eingesetzt. Zu 2.: Wie war der Umgang der Verwaltung nach Vorliegen der ersten Beschwerde über den mutmaßlichen Übergriff während der amtsärztlichen Untersuchung? Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 3.: Plant die Verwaltung mit ihren in der Angelegenheit gesammelten Erfahrungen, beim Land NRW anzuregen, entsprechende Sicherheitsstandards auch landesweit einzuführen? Das Gesundheitsamt ist seitdem auf verschiedenen Ebenen aktiv. Intensive Kontakte bestehen mit dem Landesverband und dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdiensts sowie mit dem Arbeitskreis Qualitätssicherung für das amtsärztliche Gutachtenwesen in NRW. Dessen Vorsitzender wiederum steht in Kontakt mit dem MAGS und der Ärztekammer Nordrhein. Zu 4.: Welche Standards gelten im Umgang mit zu Untersuchenden mit dem Ge- schlechts-eintrag "divers" sowie solchen im Prozess einer geschlechtlichen Transition vor und nach Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags? Hier gibt es keine besonderen Standards. Sämtliche Ärzt*innen des Gesundheitsamts sind dem ärztlichen Gelöbnis in der Deklaration von Genf des Weltärztebundes ver- pflichtet. Demnach lassen Ärzt*innen nicht zu, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politi- scher Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher an- derer Faktoren zwischen die ärztlichen Pflichten und die Patient*innen treten. Bei den Genannten geht das Gesundheitsamt mit höchster Sensibilität vor und nimmt umfas- send Rücksicht auf deren Wünsche, Belange und Anliegen. Zu 5.: Die Stadt hat verschiedene interne Anlaufstellen und Maßnahmen geschaffen, um ihr eigenes Personal und auch Bürger*innen vor Machtmissbrauch und sexueller Belästigung durch städtische Mitarbeitende zu schützen. Gibt es Kenntnisse zur Anzahl von Beschwerden und den daraus gefolgten Konsequenzen, und reichen nach Auffassung der Stadtverwaltung die Schutzmaßnahmen und Standards aus? In 2022 wurde in der gesamten Stadtverwaltung acht Personen sexuelle Belästigung vorgeworfen. In diesen Fällen findet ein enger Austausch zwischen Personal- und Ver- waltungsmanagement und dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern - so- wohl zum Vorgehen als auch zu den erforderlichen Maßnahmen - statt. In vier Fällen gab es arbeitsrechtliche/disziplinarrechtliche Konsequenzen. Die vier anderen Fälle sind noch in der Prüfung. Die Dienstanweisung der Stadt Köln zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeits- platz soll durch ihre Maßnahmen und Sanktionen sexuelle Übergriffe und Belästigungen verhindern. Diese Dienstanweisung gilt für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Köln einschließlich der Eigenbetriebe und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sowie für den Umgang mit Dritten. Dadurch werden z.B. auch Kund*innen und Beschäftigte von externen Firmen geschützt. 3 Die Stadt Köln baut zudem ihre Fortbildungsangebote zum Schutz vor sexueller Belästi- gung am Arbeitsplatz aus. Ziel ist es, die kontinuierliche Sensibilisierung aller Kol- leg*innen für eine offene und wertschätzende Kultur in der Stadtverwaltung zu erreichen sowie eine Atmosphäre zu schaffen, die frei von Übergriffen und sexueller Belästigung ist. Das Angebot richtet sich an alle Mitarbeitenden. Auch spezielle Veranstaltungen für Führungskräfte, Ansprechpersonen, Auszubildende, Ausbilder*innen, etc. werden ange- boten. So sollen die Mitarbeitenden sensibilisiert werden, was unter sexueller Belästi- gung zu verstehen ist, wo sie anfängt, wie unterschiedlich sie wahrgenommen wird und welche Handlungsmöglichkeiten und -pflichten bestehen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0485/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.02.2023
- Erstellt
- 06.02.2023 10:19