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AN/0840/2022

Änderung der Richtung der Einbahnstraße auf einem Teilstück der Auerstraße

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 12.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.04.2022, TOP 8.1.1

Auerstraße-Skizze-Einbahnstraßen

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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Auerstraße-Skizze-Einbahnstraßen

60 Zeichen

Bisherige Richtung Einbahnstraße
Neue Richtung Einbahnstraße

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

3148 Zeichen

ww w.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 12.04.2022 
AN/0840/2022 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Änderung der Richtung der Einbahnstraße auf einem Teilstück der Auerstraße 
- Antrag der Grünen - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, eine Änderung der Richtung der Einbahn-
straße in der Auerstraße (Ortsteil Nippes) vorzunehmen: Das Einbahnstraßenrichtung des 
Teilstückes der Auerstraße zwischen Eichstraße und Niehler Straße soll gedreht werden, 
d.h. die Verkehr fließt dann von der Niehler- zur Eichstraße.  
 
Die Einbahnrichtung von Neusser Straße bis Eichstraße soll erhalten bleiben.  
 
Die Einbahnstraßen-Richtung der Eichstraße muss als Konsequenz ebenfalls gedreht wer-
den, damit der einfließende Verkehr in die Auerstraße auch abfließen kann. (Eine Skizze 
dazu ist in der Anlage) 
 
Es wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt, ob die Einbahnrichtung der Eichstraße nur 
zwischen Auerstraße und Schenkendorfstraße gedreht wird oder zwischen dem längeren 
Abschnitt von Auerstraße bis Kuenstraße. 
 
Gegebenfalls sind auf der Niehler Straße die Fahrbahnmarkierungen sowie die Lichtsignal-
anlagensteuerung auf der Niehler Straße an die neue Situation anzupassen. 
  Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

Die Planung und Umsetzung soll baldmöglichst erfolgen, spätestens jedoch mit der Errich-
tung des (derzeit in Planung begriffenen) Kreisverkehres  Neusser Straße / Kempener Stra-
ße. 
 
Begründung: 
 
Es erfolgt derzeit schon ein reger Durchgangsverkehr durch die Auerstraße, von der Neusser 
Straße kommend zur Niehler Straße.  Die meisten Fahrzeuge, die über die Neusser Straße 
von Norden kommend auf die Innere Kanalstraße Richtung Zoobrücke wollen (also links ab-
biegen wollen), nehmen den "Schleichweg" über die Auerstraße zur Niehler Straße, weil dort 
ein Linksabbiegen auf die Innere Kanalstraße möglich ist (im Gegensatz zur Neusser Stra-
ße). 
 
Das ist, insbesondere zum Berufsverkehr, eine hohe Belastung für die Auerstraße, die eine 
nur schmale Straße eines Wohnviertels ist. Und es ist eine hohe Belästigung der Anwohner-
schaft. 
Und die Last wird noch zunehmen, wenn der Kreisverkehr Neusser Straße / Kempener Stra-
ße errichtet ist, denn dann kommt noch zusätzlicher Verkehr von der Kempener Straße hin-
zu. 
 
Die Teil-Richtungsänderung der Einbahnstraßenrichtung der Auerstraße beseitigt die Mög-
lichkeit des "Schleichweg" und führt zu einer angemessen niedrigen Belastung des Wohn-
viertels und der Anwohnerschaft. 
 
Deshalb soll diese Maßnahme auch schnell umgesetzt werden, spätestens aber mit der Er-
richtung des Kreisverkehres - da sonst die Belastung der Auerstraße noch mehr ansteigt. 
 
 
 
gez.: Max Beckhaus    gez.: Sandra Vogel

Beratungsverlauf (1)

28.04.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Auerstraße
  • Eichstraße
  • Kuenstraße
  • Niehler Straße
  • Neusser Straße 450
  • Innere Kanalstraße
  • Kempener Straße
  • Straße 4
  • Zoobrücke

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Details

Aktenzeichen
AN/0840/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
12.04.2022
Erstellt
12.04.2022 16:28