Änderung der Richtung der Einbahnstraße auf einem Teilstück der Auerstraße
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) AN/0840/2022 vom 12.04.2022
Stand: Am 28.04.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Auerstraße-Skizze-Einbahnstraßen
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Bisherige Richtung Einbahnstraße Neue Richtung Einbahnstraße -
Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
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ww w.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 12.04.2022 AN/0840/2022 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Änderung der Richtung der Einbahnstraße auf einem Teilstück der Auerstraße - Antrag der Grünen - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, eine Änderung der Richtung der Einbahn- straße in der Auerstraße (Ortsteil Nippes) vorzunehmen: Das Einbahnstraßenrichtung des Teilstückes der Auerstraße zwischen Eichstraße und Niehler Straße soll gedreht werden, d.h. die Verkehr fließt dann von der Niehler- zur Eichstraße. Die Einbahnrichtung von Neusser Straße bis Eichstraße soll erhalten bleiben. Die Einbahnstraßen-Richtung der Eichstraße muss als Konsequenz ebenfalls gedreht wer- den, damit der einfließende Verkehr in die Auerstraße auch abfließen kann. (Eine Skizze dazu ist in der Anlage) Es wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt, ob die Einbahnrichtung der Eichstraße nur zwischen Auerstraße und Schenkendorfstraße gedreht wird oder zwischen dem längeren Abschnitt von Auerstraße bis Kuenstraße. Gegebenfalls sind auf der Niehler Straße die Fahrbahnmarkierungen sowie die Lichtsignal- anlagensteuerung auf der Niehler Straße an die neue Situation anzupassen. Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de Die Planung und Umsetzung soll baldmöglichst erfolgen, spätestens jedoch mit der Errich- tung des (derzeit in Planung begriffenen) Kreisverkehres Neusser Straße / Kempener Stra- ße. Begründung: Es erfolgt derzeit schon ein reger Durchgangsverkehr durch die Auerstraße, von der Neusser Straße kommend zur Niehler Straße. Die meisten Fahrzeuge, die über die Neusser Straße von Norden kommend auf die Innere Kanalstraße Richtung Zoobrücke wollen (also links ab- biegen wollen), nehmen den "Schleichweg" über die Auerstraße zur Niehler Straße, weil dort ein Linksabbiegen auf die Innere Kanalstraße möglich ist (im Gegensatz zur Neusser Stra- ße). Das ist, insbesondere zum Berufsverkehr, eine hohe Belastung für die Auerstraße, die eine nur schmale Straße eines Wohnviertels ist. Und es ist eine hohe Belästigung der Anwohner- schaft. Und die Last wird noch zunehmen, wenn der Kreisverkehr Neusser Straße / Kempener Stra- ße errichtet ist, denn dann kommt noch zusätzlicher Verkehr von der Kempener Straße hin- zu. Die Teil-Richtungsänderung der Einbahnstraßenrichtung der Auerstraße beseitigt die Mög- lichkeit des "Schleichweg" und führt zu einer angemessen niedrigen Belastung des Wohn- viertels und der Anwohnerschaft. Deshalb soll diese Maßnahme auch schnell umgesetzt werden, spätestens aber mit der Er- richtung des Kreisverkehres - da sonst die Belastung der Auerstraße noch mehr ansteigt. gez.: Max Beckhaus gez.: Sandra Vogel
Beratungsverlauf
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