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V/0508/2017

Haushalt 2017: Förderung der örtlichen Betreuungsvereine, zusätzlicher Zuschuss für Information, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Bevollmächtigter

Vorlagen 02.06.2017

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Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9036 Zeichen

V/0508/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushalt 2017: Förderung der örtlichen Betreuungsvereine, zusätzlicher Zuschuss für Information, 
Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Bevollmächtigter 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der zusätzliche Zuschuss von 30.000 € an die Betreuungsvereine für die Beratung  und Fortbildung 
ehrenamtlicher Bevollmächtigter sowie für die Öffentlichkeitsarbeit in  diesem Aufgabenbereich wird 
entsperrt. Die Verwaltung wird beauftragt, Nachfrage, Beratungsinhalte und Resonanz des Ang ebots 
gemeinsam mit den Betre uungsvereinen bis Sommer 2018 zu beobachten, auszuwerten und dem 
Ausschuss vor den Haushaltsplanberatungen 2019 zu berichten. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Haushaltsplan 2017 sieht für den genannten Zweck in der Produktgruppe 0503 Mittel von jähr-
lich 30.000 € im laufenden Haushaltjahr und in den Folgejahren vor.  
 
 
Begründung: 
 
1. Beschlusslage 
 
In seiner Etatsitzung am 23.11.2016 hat der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, 
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung empfohlen, für die fünf örtlichen Betreuungsvereine in 
den Haushaltsjahren 2017 ff. einen zusätzlichen Zuschuss von jährlich insgesamt 30.000 € vor-
zusehen; die Zuschusszwecke beziehen sich auf zusätzliche Beratungsangebote (erweiterte Be-
ratungszeiten) für ehrenamtliche Bevollmächtigte, Öffentlichkeitsarbeit (Aufklärung/Information) in 
diesem Aufgabenbereich und weitere Fortbildungsangebote für ehrenamtliche Bevollmächtigte. 
Beratungsgrundlagen waren neben den Anträgen der Fraktionen der betreffende Haushaltsan-
trag der Betreuungsvereine (Anregung Nr. 2016-00104 vom 11.07.2016) sowie die Verwaltungs-
kommentierung des Antrags.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0508/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Treutler, Herr Espei 
Ruf: 
492 50 26; 492 59 37 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
EspeiJ@stadt-muenster.de 
Datum: 
06.06.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0508/2017 
Zugleich hat der Ausschuss empfohlen, die Auszahlung im Jahr 2017 von den Ergebnissen der 
verwaltungsseitigen Prüfung abhängig zu machen, ob zusätzliche Mittel des Landes zur (Ko-)Fi-
nanzierung bereitstehen und welcher tatsächliche Bedarf für eine zusätzliche Förderung der Be-
ratung von ehrenamtlichen Bevollmächtigten besteht (Sperrvermerk, Entsperrung durch den 
Fachausschuss). Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat haben sich der Empfehlung im 
Zusammenhang mit der Vorberatung und Verabschiedung der Haushaltssatzung 2017 ange-
schlossen. 
 
2. Finanzierung der Betreuungsvereine 
 
Das Gros der Einnahmen betrifft Vergütungen aus sog. Vereinsbetreuungen, die hauptamtlich 
Beschäftigte der Vereine wahrnehmen. Diese Einnahmen fließen den Vereinen zu, nicht den Be-
schäftigten. Alle fünf Betreuungsvereine beschäftigen hauptamtliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitar-
beiter (zwischen gut 2 und gut 4 Vollzeitstellen). Auf der Basis nach Qualifikation gestaffelter 
Stundensätze ist der tatsächliche Umfang der Einnahmen von der Menge und Intensität der je-
weils durchgeführten Betreuungen abhängig; die nach Verein unterschiedlich hohen Einnahmen 
aus Vereinsbetreuungen lagen im Jahr 2015 in Münster zwischen ca. 105.000 und 230.000 €.  
 
Ehrenamtliche Betreuungen, die Vereinsmitglieder wahrnehmen, erhalten (wie die Vergütungen 
bei Vereinsbetreuung von den Betreuten oder, je nach finanzieller Situation des bzw. der Betreu-
ten, aus der Justizkasse des Landes) eine pauschale Aufwandsentschädigung von 399 € pro 
Jahr und Betreuung. Dem Betreuungsverein selbst fließen aus der Wahrnehmung einer ehren-
amtlichen Betreuung selbst keine Mittel zu. 
 
Die Aufgabenwahrnehmung im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Betreuung erzeugt für die Be-
treuungsvereine gleichwohl Aufwand; die Rekrutierung Interessierter, die Betreuungen ehrenamt-
lich durchführen möchten, ferner die Einführung in ihre Tätigkeit, Fortbildung, Beratung und be-
gleitende Unterstützung gehören zu diesen Aufgaben. Zu ihrer Finanzierung bietet das Land Zu-
wendungen an, für deren Bewilligung die Landschaftsverbände (Betreuungsämter) zuständig 
sind; Voraussetzungen, Art und Umfang der Förderung regeln Richtlinien1. Die Gesamtzuwen-
dung pro Jahr und Verein umfasst folgende Einzelposten: 
 sog. Prämienförderung: Für die Gewinnung einer bzw. eines ehrenamtlichen Betreue-
rin/Betreuers außerhalb des verwandtschaftlichen Umfelds des/der Betreuten (jeweils 300 €) 
sowie bei Übernahme zweier weiterer Betreuungen durch ihn bzw. durch sie (150 €); 
 Bestandsförderung: Für bestellte Betreuerinnen und Betreuer, die an den Verein angebunden 
sind (jeweils 70 €; zusätzlich 30 €, wenn die Person wenigstens zwei Betreuungen wahr-
nimmt); 
 Basisförderung: Für die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben (Gewinnung, Einführung 
und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, außerdem Beratung sowie 
Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie Bevollmächtigten), 
ferner für eigene Informationsveranstaltungen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfü-
gungen; seit 2016 beträgt der Festbetrag der Basisförderung 6.250 € (2015: 1.700 €).  
Auf der Grundlage des damaligen Betrags für die Basisförderung haben die Münsteraner Betreu-
ungsvereine im Jahr 2015 Landeszuwendungen zwischen gut 62.000 € und knapp 13.500 € er-
halten. 
 
Zu den weiteren bedeutsamen Einnahmen der Betreuungsvereine gehört schließlich der städti-
sche Zuschuss von 168.660 €, den sie für Sachverhaltsermittlungen einsetzen. 
 
                                                
1  Richtlinien für die Anerkennung von Betreuungsvereinen sowie für die Gewährung von Zuwendu ngen 
zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung (Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und 
Soziales - V B 2 - 6333 v. 5. Juli 2016), online:  
https://www.lwl.org/@@afiles/53865964/frderrichtlinien-betreuung-2016.pdf, zuletzt abgerufen am 
01.06.2017

- 3 - 
V/0508/2017 
Weitere Fördermittel des Landes sind nicht verfügbar. Einzelne Gegenstände, die mit dem zu-
sätzlichen städtischen Zuschuss gefördert werden sollen, spricht das Modul Basisförderung der 
Landesförderung bereits an: Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigten sowie eigene In-
formationsveranstaltungen zu Vorsorgevollmachten. Die Betreuungsvereine haben der Verwal-
tung bestätigt, dass nach Aussage des Landesbetreuungsamts ein zusätzlicher kommunaler Zu-
schuss den Umfang der Landeszuwendung nicht berührt. 
 
3. Bedarf für eine zusätzliche Förderung 
 
In ihrer Stellungnahme zum Haushaltsantrag hat sich die Verwalt ung gegenüber der Annahme 
zusätzlicher Bedarfe an Beratung und Unterstützung Bevollmächtigter, jenseits der Angeb ote der 
Betreuungsstelle des Sozialamts, skeptisch geäußert; beide, Annahme und Gegenannahme, sind 
bisher unbestätigt. Die Verwaltung teilt abe r die fachliche Kernintention des Trägerantrags, B e-
vollmächtigungen seitens dazu geeigneter Bevollmächtigter, auch zur Vermeidung von Betre u-
ungen, zu fördern, soweit sie dazu beitragen, Betroffenen einen möglichst breiten Lebensbereich 
persönlicher Selbstbestimmung zu belassen. Auf dieser Basis bieten die zusätzlich bereitgestel l-
ten Mittel die Chance, der Frage nach weitergehenden Bedarfen an Information, Beratung und 
Fortbildung für Bevollmächtigte und Interessierte in einer Testphase z unächst gemeinsam (B e-
treuungsvereine und Verwaltung) nachzugehen.  
 
Die Vereine und die Verwaltung haben vor diesem Hintergrund verabredet, zusätzlich zu den in 
der Regel monatlichen offenen Sprechstunden der Betreuungsvereine im Gesundheitshaus (10 
Termine pro Jahr) ab Juli 2017 dort ein weiteres Sprechstundenangebot für Bevollmächtigte gle i-
chen Zeitumfangs (jeweils 3 Stunden inkl. Vor- und Nachbereitung; 10 weitere Termine pro Jahr) 
anzubieten; dieses zusätzliche Angebot wird von den Betreuungsvereinen ge meinsam mit der 
Betreuungsstelle durchgeführt und umfasst auch die Beratung zur Beglaubigung und ggf. die B e-
glaubigung selbst. Vereine und Verwaltung werden kurzfristig ein praktikables Raster entwickeln, 
anhand dessen sie die Nachfrage während eines Jahre s beobachten und gemeinsam auswerten 
können, nicht zuletzt mit Blick auf nachgefragte Beratungsthemen. In der Testphase verständigen 
sich Vereine und Verwaltung darüber hinaus auf mögliche Angebotsausweitungen in den Bere i-
chen Information (Vorsorgevollmachten) und Fortbildung für Bevollmächtigte. Rechtzeitig vor den 
Haushaltsplanberatungen 2019 werden Vereine und Verwaltung einen Bericht an den Ausschuss 
vorbereiten, der die Testphase auswertet.  
 
4. Empfehlung 
 
Auf der Grundlage dieses Verfahrens empfiehlt die Verwaltung, den Sperrvermerk aufzuheben 
und den Zuschuss in diesem und, vorbehaltlich der Ergebnisse der Etatberatungen 2018, im 
kommenden Jahr an die Betreuungsvereine auszuzahlen.  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0508/2017
Typ
Vorlagen
Datum
02.06.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37