Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN von Brigitta von Bülow aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 07.05.2026 betreffend "Sachstandsbericht zu Maßnahmen der Kulturbaumaßnahmenliste (KBML)"
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1652/2026 vom 10.06.2026
Stand: Am 25.06.2026 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 10.06.2026 1652/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN von Brigitta von Bülow aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 07.05.2026 betreffend "Sachstandsbericht zu Maßnahmen der Kulturbaumaßnahmenliste (KBML)" Brigitta von Bülow erkundigte sich nach dem Stand des Bau-Invest-Controllings (BIC) und fragte, wie weit die Verwaltung diesbezüglich fortgeschritten ist. Zudem möchte sie wissen, welche Auswirkungen dies auf die KBML hat und wie mit Maßnah- men umgegangen wird, die bereits priorisiert wurden, einschließlich solcher Projekte, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat. Antwort der Verwaltung: „Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 12.05.2026 beschlossen, dass ab dem Haushaltsjahr 2027 ein sogenanntes Investitionskorridor von 350 Mio. Euro/Jahr zu beachten ist, der ab 2028 dynamisch an die Entwicklung des Ertragsvolumen des Haushaltes angepasst wird. Zusätzlich wird eine Ad-hoc-Reserve für unplanbare, aber unabweisbare Maßnahmen in Höhe von 50 Mio. Euro/Jahr vorgehalten. Für die Umsetzung dieser Beschlüsse hat der Rat der systematischen Priorisierung der baulichen Investitionsmaßnahmen zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, dem Rat der Stadt Köln den Entwurf eines entsprechenden Investitionsprogramms möglichst schon mit dem Haushaltsplan Entwurf 2027/28 vorzulegen. Der Investitionskorridor bezieht sich auf die unmittelbaren Investitionen ab 5 Mio. Euro im Kernhaushalt, somit grundsätzlich auch auf die Kulturbaumaßnahmen des Dezer- nates VII ab dieser Investitionssumme. Das neue Verfahren findet aber nur bei den Maßnahmen ab dieser Investitionssumme Anwendung, für die noch kein Baubeschluss gefasst ist. Die Verwaltung legt dem Kulturausschuss regelmäßig den Sachstandsbericht zu Maß- nahmen der Kulturbaumaßnahmenliste vor. Diese enthält die Bauprojekte in den Kul- turbauten ab 1,5 Mio. Euro. Außerdem ist bei allen Projekten ausgewiesen, ob für diese bereits ein Baubeschluss gefasst wurde. Projekte mit bereits gefasstem Baubeschluss gelten laut Beschlussfassung des Rates in der Regel als so weit gediehen, dass diese – vorbehaltlich keiner anders lautenden Entscheidung des Rates – realisiert und weiterhin umgesetzt werden. Für alle anderen Bauinvestitionen (ab 5 Mio. Euro) gilt, dass diese den BIC-Prozess durchlaufen sollen, damit alle Bauprojekte gesamtstädtisch gleichbehandelt werden. 2 Für die Steuerung des Prozesses wird ein verwaltungsinterner Lenkungsausschuss gebildet. Dieser soll, unter Einbindung der zuständigen Fachdezernate, wesentliche Vorarbeiten für das Investitionsprogramm und damit die Aufnahmen in den Haushalts- plan vornehmen. Gez. Charles
Beratungsverlauf
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25.06.2026
TOP 10.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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