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2009/0582

Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - (Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 17.12.2009

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2009/0582

4219 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
29.12.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Grünflächenamt an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0582 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41  - Tauchcenter Arheilgen - 
(Offenlagebeschluss) 
 
Vorlage vom: 17.12.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 41 
– Tauchcenter Arheilgen – gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, die in Anlage 1 zusammengefassten 
Stellungnahmen ein.  
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) 
entschieden. 
 
2. Dem vorliegenden, entsprechend den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
gemäß § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, erarbeiteten Entwurf zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan A 41 und der zugehörigen Begründung (Anlage 2), sowie der in den 
Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, wird 
zugestimmt. 
 
3. Der Entwurf (Anlage 3) und die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 41  
– Tauchcenter Arheilgen – sind gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

2 
... 
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange 
Anlage 2: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 41 mit 
Umweltbericht 
Anlage 3 (wird ausgehängt): Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 41 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2009/0582 vom 17.12.2009: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 30.09.2008 einen Aufstellungsbeschluss 
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB gefasst, mit der Zielsetzung, 
die Realisierung eines Tauchcenters mit Unterwassermuseum zu ermöglichen. Der 
Aufstellungsbeschluss wurde am 17.10.2008 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht. 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung wurde nach der 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 12.01.2009. in der Zeit vom 12.01.2009 bis einschließlich 
12.02.2009 durchgeführt. 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 13.01.2009 gemäß 
§ 4 (1) BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplans und die allgemeinen Ziele und Zwecke der 
Planung unterrichtet. 
 
 
Zu 1.:
 
Die im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange  über die Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 4 (1) BauGB vorgebrachten 
Stellungnahmen wurden zusammengefasst und jeweils geprüft. Im Sinne der jeweiligen Prüfung 
(Anlage 1) wird entschieden.  
 
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung 
gemäß § 3 (1) BauGB gingen keine Stellungnahmen ein. 
 
Zu 2. und 3.: 
Gemäß § 3 (2) BauGB wurden der Entwurf zum Bebauungsplan (Anlage 3)  und die dazu 
gehörende Begründung (Anlage 2)  sowie der Umweltbericht als deren Bestandteil erstellt. Die 
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und seiner Begründung erfolgt nach vorheriger 
öffentlicher Bekanntmachung. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im 
Rahmen der Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt. 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
Zu den Sitzungen wird aufgehängt:
 
 
• Entwurf des Bebauungsplans A 41 
 
Vorab werden übersandt: 
 
• 11 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs A 41 für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
• Akten (z. Hd. des Berichterstatters) 
 
Darmstadt, den  17.12.2009 
61.4 zim Nst. 2603

anlage 3

20754 Zeichen

121.00 mü.NN &,

&122.00-mü.NN

Guerickeweg 7

8122.40 mü.NN

©123.40.m-ü:NN

©123.40-mjü.NN

M 1:1000
Stand der Katasterunterlagen: Juni 2009

Ill. Hinweise

1. Bodenschutz

Gemäß $ 202 BauGB ist Oberboden, der bei Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei
wesentlichen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhalten
und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Die DIN 18915 „Bodenarbeiten" ist anzuwenden.

Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische

Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das

Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das

Regierungspräsidium

Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt (Dez. IV/Da 41.5) zu informieren.

2. Anlagenbezogener Gewässerschutz

Sofern im Zusammenhang mit Bauvorhaben die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zum Umgang

mit wassergefährdenden Stoffen vorgesehen ist, sind die einschlägigen Vorschriften des

Wasserhaushaltsgesetzes, des Hessischen Wassergesetzes und der Anlagenverordnung VAwS in
der jeweils gültigen Fassung sowie ergänzender Rechtsverordnungen bei Planung, Ausführung und

Nutzung der Anlagenzu beachten.

In Überschwemmungsgebieten müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen den

‚Anforderungen des $ 10 Abs. 4 VAwS entsprechen.

3. Archäologische Bodenfunde

Bei Erdarbeiten können jederzeit Bodendenkmäler wie Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen
und Fundgegenstände, z.B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste, entdeckt werden. Diese sind nach

8 20 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Archäologische

Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde zu melden. Funde und Fundstellen sind im

unveränderten Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bzw. bis zu einer Entscheidung zu

schützen ($ 20 Abs. 3

4. Gasleitung

HDSchg).

Unmittelbar auf der Grundstücksgrenze/Geltungsbereichsgrenze zur Weiterstädter Landstraße,

beginnend gegenüber der Liegenschaft Guerickeweg 7, verläuft eine Gasleitung in Richtung Osten.
Ihr Schutzstreifen liegt mit seiner halben Breite von 5 m im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans. Auf die besonderen Regelungen des Versorgungsträgers HSE bezüglich dieses

Schutzstreifens wird hi

ingewiesen.

5. Flächen für die Feuerwehr

Die Flächen für die Feı

uerwehr auf Grundstücken (DIN 14090) sind im Rahmen des

Baugenehmigungsverfahrens zu berücksichtigen.
Die Zuwegungen zugunsten der Feuerwehr müssen das ganze Jahr hindurch erkennbar und
befahrbar sein (Achslast mindestens 10 t).

6. Auswahllisten für Anpflanzungen

Auswahllistel (All

leebäume, Bäume für Baumreihen)

Traubeneiche (Quercus petraea),
Roteiche (Quercus rubra),

Wii

nter-Linde (Tilia cordata),

Holländische Linde (Tilia cordata x T. platyphylios)

Jeweils aus Herkunftsgebiet, das für den Pflanzstandort maßgeblich ist.

Auswahlliste II (Ei

inzelbäume, Bäume für Gruppen)

Blutahorn (Acer platanoides, Sorte 'Faassen’s Black‘),
Roteiche (Quercus rubra),

Silberahorn (Acer saccharinum),

Traubeneiche (Quercus petraea),

Ze

rreiche (Quercus cerris)

Soweit relevant alle Arten aus Herkunftsgebiet, das für den Pflanzstandort

maßgeblich ist.

Auswahlliste III (Strauch-, Heckengehölze, eingestreute Laubbäume)
Eberesche (Sorbus aucuparia),
Elsbeere (Sorbus torminalis),

Hai

Hui

@

Haselnuss (Corylus avellana),

inbuche (Carpinus betulus),

Liguster (Ligustrum vulgare),
Schlehe (Prunus spinosa),
Schmalblättrige Ölweide (Elaeagnus angustifolia)

ndsrose (Rosa canina),

Wildbirne (Pyrus communis)
Wolliger Schneeball (Viburnum lantana)

le Arten aus Herkunftsgebiet, das für den Pflanzstandort maßgeblich ist bzw.
Gehölze als Wildgehölze aus den HKGen 4, 6, 7.

Auswahlliste IV (Baumgehölz)

Edelkastanie (Castanea sativa),
Elsbeere (Sorbus torminalis),

Stieleiche (Quercus robur),
Traubeneiche (Quercus petraea),
Waldkiefer (Pinus sylvestris)

im

Randbereich vom Baumgehölz außerdem

Feldahorn (Acer campestre),

Hai

inbuche (Carpinus betulus)

alle Arten aus Herkunftsgebiet, das für den Pflanzstandort maßgeblich ist.

Auswahlliste V (Ni

jedrigqwüchsige Gehölze)

Berberitze, Sauerdorn (Berberis vulgaris, Berberis spp. und Sorten)
Essigrose (Rosa gallica)

Feuerdorn (Pyracantha spp. und deren Sorten),

Gelber Hartriegel (Cornus stolonifera)

Hu

ndsrose (Rosa canina)

Mispel-, Zwergmispelarten (Cotoneaster spp.)

Aufstellungsbeschluss:

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.2008.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. $ 2 (1) BauGB im „Darmstädter Echo" am 17.10.2008.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Beschluss des Magistrats vom 17.12.2008.

Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im

„Darmstädter Echo" am 12.01.2009

Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem. $ 3 (1) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in

der Zeit vom 12.01.2009 bis einschließlich 12.02.2009.

Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des
Umweltberichts gem. $ 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 13.01.2009 und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. $ 2 (2) BauGB mit Schreiben vom

13.01.2009.

Öffentliche Auslegung:

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo" am

Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen

Stellungnahmen gem. $ 3 (2) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom

bis einschließlich

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. $ 4 (2) BauGB in der Zeit vom bis einschließlich

Schreiben vom

Satzungsbeschluss:

und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. $ 2 (2) BauGB mit

Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde mit den textlichen Festsetzungen, dem zeichnerischen Teil und der im Plan enthaltenen Satzung gem.

8 10 (1) BauGB von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung
beschlossen am

Ausgefertigt: Darmstadt, den
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Der Dezernent

In-Kraft-Treten:

@
N/

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. $ 10 (3) BauGB im „Darmstädter Echo" am

In-Kraft-Treten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans am
Darmstadt, den

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Der Dezernent

ge, u}
6.3 Sonstige Bepfl 80, LM
h nen Ener . . oonstige Bepflanzungen = N
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 3. __Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen ($ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. $ 23 BauNVO) Rechtsgrundlagen Jessen en fi_| weg Ei
Aufgrund des $ 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 3.1 Baugrenze ($ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO) ——— me: 6.3.1. Die Dachfläche innerhalb der Baufläche 4 Ist zu mindestens 50% mit einer extensiven Dachbegrünung auf = Pfockenoarlenn.
1d.F. vom 23.01.1990 (BGBI.1S. 132) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 199115. 58) Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt mineralischer Substratbasis zu versehen. Die Substratdicke ist mit mindestens 6 cm vorzusehen. =
werden festgesetzt: " | —— BE
1. Artder baulichen Nutzung ($ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Nicht überbaubare Grundstücksflächen 6.3.2 Flächen mit Rasengittersteinen und Säume der Grünanlagen sind als kurzwüchsiger Kräuterrasen mit einer en (BauGB) I. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. | 5. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 RB =
den Bodenverhältnissen entsprechenden Regio-Saatgutmischung (Herkunftsregion 9 oder angrenzend) zu (BGBI. 15. 2685). ni ü &
Sondergebiet Tauchcenter: r an Baunut dnung (BauNVO) . d. F. vom 23.01.1990 (BGBl. 8. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. fheiger IE
Zulässig sind ein Tauchbecken mit Unterwassermuseum, Hotel, Restaurant und Tiefgarage sowie die 4 Stellplätze und Garagen ($ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) aunutzungsverordnung (BauNVO) i.d. F. vom 23.01.1980 (BGBI. ) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBI. rillhütte ee
notwendigen Nebenanlagen für Service und Technik so 6.3.3 Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind vollständig einzusäen und / oder als Grünanlage zu S. 466). | Weiterstadt
44 Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der für sie ausgewiesenen Flächen sowie innerhalb der mM ur | bepflanzen; hiervon ausgenommen sind Sand- und Wasserflächen, Aussichtsplattform und sonstige f
Bauflächen 1 und 2: überbaubaren Grundstücksflächen zulässig __JI Nebenanlagen im Sinne des $ 14 BauNVO sowie interne Erschließungswege. Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 1. 58) |
Zulässig ist das Tauchbecken mit Unterwassermuseum, Hotel, Restaurant und Tiefgarage sowie /
Nebenanlagen ©) + (2) 42 Bereich für Ein- und Ausfahrten CE | 6.4 Allgemeine Bestimmungen Hessische Bauordnung (HBO) i. d. F. vom 18.06.2002 (GVBl. | S. 274), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom /
06.09.2007 (GVBl. 18.548). 7
Bauf che 3 +3a: . . " . . + ‚Ausfahrt {N 6.4.1 Bei sämtlichen Baumpflanzungen sind ausschließlich Hochstämme zu verwenden. /
Zulässig sind Hotelzimmer und Apartments zur Unterbringung von Gästen sowie Nebenanlagen sowie Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i. d. F. vom 17.04.2007 (GVBl. | S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung /
Stellplätze. j on j j vom 28.10.2008 (GVBl. 15.924). L
6.4.2 Die Wurzelbereiche der Baumpflanzungen sind auf einer Fläche von mind. 4 m? von jeder Versiegelung /
r . 5. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ($ 9 Abs. 1 Nr. 20 freizuhalten. k [
Baufläche 4: 1V.m. Nr. 14 BauGB) Hessische Gemeindeverordnung (HGO) i. d. F. vom 07.03.2005 (GVBl. | S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
Zulässig sind Nebenanlagen für Service und Technik sowie Stellplätze . . 15.11.2007 (GVBL. 18.757).
(5) 5.1 Oberflächenbefestigung 6.4.3 Alle Anpflanzungen sind dauerhaft zu unterhalten. Abgängige Pflanzen sind zu ersetzen
Baufläche 5: Flächenbefestigungen sind so herzustellen, dass Niederschlagswasser auf den Flächen selbst oder in die . . .
. oo angrenzenden Flächen versickern kann (z.B. Pflasterbeläge mit Rasen- oder Splitfugen, Schotterrasen). Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. d. F. 25.03.2002 (BGBl. 1 S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
Zulässig ist eine überdachte Aussichtsplattform. Se j > Y , 22.12.2008 (BGB. 18.2986)
Die Mindestspeicherkapazität des Aufbaus beträgt 20 Im?, 7. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans i n " F—
Baufläche 6 9 Abs. 7 BauGB mom BE | \ \ | w/
Zulässig ist eine Überdachung des Eingangsbereichs 5.2 _ Versickerung, Verwendung und Rückhaltung von Niederschlagswasser Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) i. d. F. vom 04.12.2006 (GVBl. I, $. 619), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes Arheiiger /,
. R r . . nn 8. _ Abgrenzung von Bereichen unterschiedlicher Nutzung vom 12.12.2007 (GVBl. 1$. 851). Hundesport g.V
. . Das auf nicht begrünten Dachflächen anfallende Niederschlagswasser Ist zu sammeln und zur betrieblichen ee /
2. Maß der baulichen Nutzung ($ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. 58 16 ff. BauNVO) Nutzung sowie zur Freiflächenbewässerung zu verwenden, soweit wasserwirtschaftliche oder | Ae)ı 06.052008 (GVBL. 18.305) . es6 ——— z
ji z gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. . . . Hessisches Wassergesetz (HWG) i. d. F. vom 06.05.2005 (GVBl. | S. 305), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom „ed fa
2.1 Grundflächenzahl ($ 19 BauNVO) GRZ=0,26 MR . .Oaschränkt mönlich ist j Il. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 19.11.2007 (GVBI1 5.792). vo” -
GRZ=026 Soweit eine Versickerung bzw. Nutzung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, ist das anfallende / pure
BE ’ . ’ . Niederschlagswasser in auf dem Grundstück zu errichtenden Speicheranlagen zwecks zeitverzögerter Aufgrund $ 81 Abs. 1 und 4 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 18.06.2002 (GVBl. 1S. 274) i.V.m. $ 9 Abs. 4 / - =
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in $ 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Abgabe an die Kanalisation zur Spitzenentlastung zu sammeln. BauGB wird festgesetzt: Hessisches Denkmalschutzgesetz (DSchG) i. d. F. vom 05.09.1986 (GVBl. | $. 262, 270), zuletzt geändert durch Gesetz vom af g
Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,45 überschritten werden. > u
06.09.2007 (GVBl. |S. 548). = ‚= Spielpl =
2 227 = El
.  Fläch Anpfl Bä träuch igen Bepfl Abs. 1 Nr. 2 infriedi . BE . . 3 Sweat
22 Höhebaulicher Anlagen ($ 16 Abs. 2und 3iV.m.$18 Abs. 1 BauNVO) 6 f et en zum. An Tanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ($ 9 Abs. 1 Nr. 20 1. Einfriedigungen | Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. d. F. vom 25.06.2005 (BGBl. | S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch 7 7 % s Sportpl] ge 12)
1V.m. Nr. 25 a BauGB) Einfriedigungen zur Feldgemarkung sind ausschließlich als Laubgehölzhecken oder als in diese integrierte Artikel 1 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. 1S. 2723). & \ “ ve fi
2.2.1 Maximal zulässige Gebäudehöhe Maschendraht- oder Drahtgitterzäune zulässig. Die Zäune dürfen eine Höhe von 2,0 m über dem außen & = “ &
j 6,1 _ Anpflanzung von Einzelbäumen ©) ©) ©) angrenzenden natürlichen Gelände nicht überschreiten & / % S Sportzenttlum =
Baufläche 1 g E3 I a
Die zulässige Oberkante baulicher Anlagen innerhalb der Baufläche 1 beträgt 139,69 m ü.NN. An den zeichnerisch festgesetzten Pflanzstandorten für Einzelbäume, von denen bis zu 1,5 m abgewichen Einfriedigungen zur Weiterstädter Straße dürfen eine maximale Höhe von 1,5 m nicht überschreiten. Sie ü - & ag
werden kann, sind großkronige Alleebäume aus der Auswahlliste in der Mindestgröße 25/30 StU sind als Maschen- oder Gitterzäune herzustellen. eo FC Arheilgen! | E SE Be8-5 1
anzupflanzen. chaei - 5) serie Ss ]
Baufläche 2 a Lage in der Stadt Darmstadt
Die zulässige Oberkante baulicher Anlagen innerhalb der Baufläche 2 beträgt 135,69 m ü,NN. 62 Flächen für Anpflanzungen RerTreT] 2. Werbeanlagen Quelle: CityGuide - Digital Mapping System
Sie darf durch eine Aufkantung zur Umfassung des Wasserbeckens um maximal 1,0, m überschritten Hinweis OerrrreH Werbeanlagen sind ausschließlich für die am Ort erbrachten Leistungen zulässig. Sie sind nach Norden zur
werden. Die Aufkantung muss mindestens 17 m von den Außenrändern des Gebäudes entfernt nach innen Weiterstädter Landstraße oder nach Osten zur B 3 (Westumgehung Arheilgen) auszurichten.
liegen. 6.2.1 Fläche für Anpflanzungen - A
Über der Wasserfläche ist nur eine transparente textile Abdeckung zulässig. Ihre maximale Höhe darf die Werbeanlagen an Gebäuden dürfen deren jeweils maximal zulässige Höhe nicht überragen. Ihre
maximal zulässige Gesamthöhe der Gebäudes (Baufläche 1 mit 139,69 m ü.NN) nicht überschreiten. Sie ist Innerhalb der Fläche für Anpflanzungen parallel zur Weiterstädter Landstraße ist zusätzlich zu den Gesamtfläche ist auf 20 m? begrenzt .
so zu gestalten, dass sie gegenüber dem Horizont und den übrigen Gebäudeteilen deutlich untergeordnet zeichnerisch festgesetzten Einzelbaumpflanzungen eine mindestens 4-reihige Bepflanzung als dichte "
wirkt, Hecke anzulegen. Hierbei sind ausschließlich standortgerechte heimische Sträucher der Auswahlliste III in
h a ; f i 5 Kombination mit Auswahlliste V in der Qualität leichte Heister zu verwenden Freistehende Werbeanlagen sind ausschließlich als Fahnen innerhalb eines Streifens von 20 m südlich der '
Notwendige Umwehrungen sind an der Außenkante des Gebäudes bis zu einer Gesamthöhe von 1,1 m Ba Yuan . - i h Wissenschaftsstadt Darmstadt
zulässig. Sie sind als Gitter oder transparente Verglasung entsprechend den Vorschriften der Hessischen „olerseer Lana zukssg. he za vi auf 2 segenmt Die maximale Höhe von Fahnenmasten
' oe: eträgt 11 m; die maximale Fahnenfläche beträgt jeweils 9 m‘ .
Bauordnung auszuführen. 6.2.2 Fläche für Anpfianzungen - B Gemarkung Arheilgen Flur 11 Maßstab 1:1000
Pr Nicht zulässig sind Wechsellichtanlagen.
Baufläche 3 + 3a Innerhalb der Fläche für Anpflanzungen im Osten des Plangebietes sind mindestens 30 großkronige Bäume jent zuassg SI 9
Die zulässige Oberkante baulicher Anlagen innerhalb der Baufläche 3 beträgt 134,39 m ü.NN. aus der Auswahlliste IV in der Mindestgröße 20/25 StU als Baumgruppe auf einem gegenüber dem (@)
Die zulässige Oberkante baulicher Anlagen innerhalb der Bauftäche 3a beträgt 131,50 m ü. NN. umgebenden Gelände um maximal 1,0 m erhöhten Pflanzbereich anzupflanzen. Der Laubbaumanteil \ .
9 9 9 innerhalb dieser Baumgruppe darf 75% nicht unterschreiten. 3. Abstände und Abstandsflächen Entwurf zum
Der Böschungsfuß der festgesetzten Aufschüttung ist direkt an den Grundstücksgrenzen sowie innerhalb
Baufläche 4 Darüber hinaus sind auf mindestens 10% der Fläche für Anpflanzungen B saumreiche der Abstandsflächen zulässig. V h b b B b | A 41
Die zulässige Oberkante baulicher Anlagen innerhalb der Baufläche 4 beträgt 125,19 m ü.NN. Sie darf Strauchpflanzungen unter Verwendung der in der Auswahlliste Il aufgeführten jo: anzulegen. or a e n ezoge ne n e a u u n 05 pP an
durch Geländer, Pflanzbehälter und sonstige untergeordnete Bauteile um maximal 1,1 m überschritten .
werden. an -Tauchcenter Arheilgen-
6.2.3 Fläche für Anpflanzungen - C
Baufläche 5 Hinweis: mit Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
Die zulässige Oberkante der baulichen Anlage innerhalb der Baufläche 5 beirägt 132,20 m ü. NN. nnerhalb der Fläche für Anpflanzungen im Südosten des Plangebietes sind mindestens 14 großkronige icht ü ücksfläche: . aan cas . . . .
s s 3 Bäume der In den Auswahllisten II und IV aufgeführten Arten als Baumgruppen anzupflanzen. Vorgesehene Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche für das Gebiet südlich der Weiterstädter Landstraße und westlich der Bundesstraße B 3 in der Gemarkung Arheilgen, Flur 11, mit den
9 igruppı p
Baufläche 6 Flurstücken Nr. 83, 84, 85, 86, 87, 88, 104, 105, 179 teilweise, 180 teilweise, 190 teilweise.
aufläche
IE . . . . " 6.2.4 Fläche für Anpflanzungen - D , j
Die zulässige Oberkante baulicher Anlagen innerhalb der Baufläche 6 beträgt 130,19 m ü.NN. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines Geltungsbereichs den Bebauungsplan A 25, Blatt 2,
ji nnerhalb der Fläche für Anpflanzungen in der Flachwasserzone der vorgesehenen Teichanlage im Legende: B 3 Westumgehung Arheilgen in allen seinen Festsetzungen.
Bauflächen 14 Südwesten des Plangebietes sind gebietsheimische Röhrichte, Sumpf- sowie Schwimmblattpflanzen die ”
Weitere Überschreitungen der festgesetzten Höchstmaße durch technisch notwendige, untergeordnete Wasserfläche überwiegend bedeckend, anzupflanzen. . rn j
Bauteile können zugelassen werden. Von der Außenkante müssen sie min. 2,5 m zurückspringen Fläche für die interne Erschließung
6.2.5 Fläche für Aufschüttungen \ Vorhabenträger: Entwurfsverfasserin:
j Sandfläche (Strand)
2.2.2 Maximal zulässige Geländehöhe Mari Streicher-Eickhoff
un \ Die Fläche für Aufschüttungen ist dauerhaft zu begrünen; hiervon ausgenommen sind Sandflächen, Teichanlaae. W. landschaf Hans und Arnd Kutschera iarlanne treicher-, Ick 0
Fläche für Aufschüttungen Wasserläufe, Aussichtsplattform und interne Erschließungswege sowie sonstige Nebenanlagen im Sinne eichanlage, Wasserlandschaft Dipl.-Ing., Bauassessorin
Die maximal zulässige Oberkante der Aufschüttungen beträgt 125,20 m ü.NN. Überschreitungen dieser 77 des $ 14 BauNVO. Seiterswiesenweg 3
Höhe um maximal 3,0 m sind auf einer Fläche von 2000 m? für die Gartengestaltung einschließlich der Fläche für extensive gepflegte Wiesen 64287 Darmstadt Schillerstraße 23 A
Anlage einer Aussichlsplaftform zulässig. Soweit vorstehend unter 6.1 bis 6.2.4 keine weitergehenden Festsetzungen getroffen werden, sind , 64846 Groß-Zimmern
. ZT, Flächen für Gartenanlagen Tel.: 06151 / 717468
& 122.69 m ü.NN Tel: 06074 4
2.2.3 Höhenbezugspunkt die Innenseiten als Wildblumenwiese mit einer den Bodenverhältnissen entsprechenden el.: 06071 / 3936540

Regio-Saatgutmischung (Herkunftsregion 9 oder angrenzend) zu begrünen und

die Außenseiten durchgängig mit Heckengehölzen von mehr als 2 m Wuchshöhe anzulegen. Es sind
Heckenarten aus der Auswahlliste Il sowie aus der Auswahlliste IV - der im Randbereich von
Baumgehölzen genannten Arten - anzupflanzen. Die Heckengehölzbreite beträgt mindestens 3,5 m.

Hecken zur landschaftliche Einbindung

Großkronige Bäume

Fax: 06071 / 3936541

Datum: 23.11.2009

anlage 2

90491 Zeichen

ANLAGE 2 
 
Wissenscha
ftsstadt Darmstadt                              Darmstadt, den 17.12.2009 
Der Magistrat  
 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 
– Tauchcenter Arheilgen – 
 
für das Gebiet 
südlich der Weiterstädter Landstraße und westlich der Bundesstraße B 3 in der Gemarkung 
Arheilgen, Flur 11, mit den Flurstücken Nr. 83, 84, 85, 86, 87, 88, 104, 105, 179 teilweise, 
180 teilweise, 190 teilweise. 
 
 
Begründung 
 
 
 
 
Ausschnitt aus der Stadtgrundkarte  
mit Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 41  
ohne Maßstab 
 
 
Dipl.-Ing. Marianne Streicher-Eickhoff, Bauassessorin Schillerstraße 23 A, 64846 Groß-Zimmern  
Tel: 06071 / 3936540 Fax: 06071 / 3936541 Mail: Marianne.Streicher-Eickhoff@t-online.de

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ 
 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis  
 
Teil A  (städtebauliche Begründung) Seite 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele  1 
 
2. Planungsrechtliche Vorgaben  
 
 2.1  Regionalplan Südhessen 2000 2 
 2.2  Flächennutzungsplan 2 
 2.3  Bebauungsplanung 3 
 2.4  Umweltprüfung 3 
 
3. Bestand  
 
 3.1  Lage im Stadtgebiet u nd städtebauliches Umfeld 3 
 3.2  Gegenwärtige Nutzung 3 
 3.3  Erschließung 4 
 
4. Planerische Fest setzungen und Hinweise  
 
 4.1  Art der baulichen Nutzung 4 
 4.2 Maß der baulichen Nutzung 4 
 4.3  nicht überbaubare Grundstücksflächen 5 
 4.4 Anpflanzungen 6 
 4.5  Maßnahmen zum Schutz, zu r Pflege und zur Entwicklung  
  von Boden, Natur und Landschaft 7 
 4.6  Baugestalterische Festsetzungen gemäß § 81 HBO 9 
 
5. Auswirkungen der Planung 
 
 5.1  Umwelt 9 
 5.2  Wirtschaft 11 
 
6. Realisierung 12 
 
Verzeichnis der Gutachten und Dokumentationen 13 
 
Teil B (Umweltbericht)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 
 
 
Teil A 
(städtebauliche Begründung) 
 
 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
 
 
Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung eines Tauchcenters mit fol-
genden Nutzungen: 
 
- Tauchbecken mit einer maximalen Wassertiefe von ca. 43,5 m, davon ca. 
29,3 m unter der derzeitigen natürlichen Geländeoberfläche. Das Becken 
hat an der tiefsten Stelle einen Durchmesser von ca. 25 m. Zwischen ca. 
29 m und ca. 26,6 m Tiefe beträgt der Durchmesser ca. 35 m und darüber 
ca. 60 m; 
 
- Unterwassermuseum zur Darstell ung der Erschließung der Unterwasser-
welt durch den Menschen in einer historischen Abfolge. Hierzu dienen die 
vorgesehenen Panoramascheiben im Eingangsbereich des Hauptgebäu-
des sowie im Restaurant. Die geplanten Abmessungen des Tauchbeckens 
erlauben es, Objekte in Originalgröße einzubringen; 
 
- Restaurant und Bistro zur Bewirt ung von Tagesbesuchern und Hotelgäs-
ten;  
 
- Hotel der gehobenen Klasse mit ca. 250 Doppelzimmern; 
 
- Zusätzlich soll an der Weiterstädter Landstraße ein Aparthotel mit ca. 70 
Doppelzimmern errichtet werden, 
 
- dazugehörige Freibereiche, Serviceeinr ichtungen, Stellplätze und sonstige 
Nebenanlagen. 
 
 
Das Vorhaben wird in einer parkartigen Grünanlage errichtet; der Gesamt-
komplex umfasst eine Fläche von ca. 4,3 ha. 
 
Da das Vorhaben mit den derzeit geltende n Planausweisungen für das Gebiet 
nicht im Einklang steht, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans erforderlich. 
 
 1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 
 
 
 
2. Planungsrechtliche Vorgaben 
 
 
2.1 Regionalplan Südhessen 2000 
 
Der vorgesehene Projektstandort liegt gemäß Teilkarte 3 des geltenden Regi-
onalplans Südhessen (RPS) 2000 in einem „Siedlungsbeschränkungsbereich“. 
Gemäß Landesentwicklungsplan Hessen 2000 ist in der Umgebung des Flug-
hafens Frankfurt Rhein-Main im Regionalplan ein Siedlungsbeschränkungsbe-
reich auszuweisen, in dem zum vor beugenden Schutz vor Fluglärm eine Be-
bauung im Sinne einer Besiedlung zu Wohnzwecken ni cht stattfinden soll. Die 
Beschränkung der Zulässigkeit bezieht si ch auf die Auswei sung neuer Wohn-
bauflächen und Mischgebiete. Das geplante Vorhaben ist in diesem Sinne je-
doch keine Wohnbebauung, da es nicht für die dauerhafte Unterbringung von 
Menschen vorgesehen ist; es stellt vielmehr eine gewerbliche Nutzung dar. 
 
Gemäß Teilkarte 3 des Regionalplans Sü dhessen 2000 liegt ein kleiner Teil-
bereich im Süden des Plangebietes im  Vorranggebiet „Regionaler Grünzug“. 
Gemäß Ziffer 3.1-2 des RPS sind im  „Regionalen Grünzug“ Planungen und 
Vorhaben, die die Funktion des Regional en Grünzugs beeinträchtigen, zu ei-
ner Zersiedlung, einer Beeinträchti gung der Gliederung von Siedlungsgebie-
ten, des Wasserhaushaltes oder der Fr eiraumerholung führ en können, nicht 
zulässig. Zu den unzulässigen Vorhaben zählen auch Freizeiteinrichtungen 
mit einem hohen Anteil baulicher Anlagen , Verkehrsanlagen sowie anderer 
Infrastrukturmaßnahmen.  
 
Da nur ein kleiner Bereich (ca. 1,5 ha) des „Regionalen Grünzugs“ von dem 
Vorhaben tangiert wird, ist nach Absp rache mit dem Regierungspräsidium 
Darmstadt ein Abweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen 2000 
nicht erforderlich. Im Bereich des „Regionalen Grünzugs“ befindet sich der 
parkähnlich angelegte Freibereich. Die baulichen Anlagen wie auch die zuge-
hörigen Erschließungsflächen sind im nördlichen Planberei ch vorgesehen. 
Dort ist im RPS ein „Bereich für Landschaftsnutzung und -pflege“ ausgewie-
sen. Diese Plankategorie ist verschiedenen Nutzungen vorbehal ten, z. B. der 
landwirtschaftlichen Nutzung, der Pfl ege und dem Offenhalten der Kulturland-
schaft oder der kleinflächigen Biotopent wicklung und -vernetzung. Sie dürfen 
in geringem Umfang aber auc h für Siedlungszwecke in Anspruch genommen 
werden. Das Vorhaben entspricht in di esem Sinne den regionalplanerischen 
Zielen. 
 
2.2 Flächennutzungsplan 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
ist das Plangebiet bislang als „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt. Im Zuge 
der 2. Änderung wird der FNP u. a. auch für dieses Plangebiet im Parallelver-
fahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geänder t. Da die vorgesehene Nutzung als 
gewerbliche Nutzung einzustufen ist, er folgt zur Realisierung des Vorhabens 
die Änderung in eine gewerbliche Baufläche. 
 2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 
 
 
 
2.3 Bebauungsplanung 
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezog enen Bebauungsplans umfasst eine 
Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplans A 25 Bl. 2 „B 3 Westumgehung 
Arheilgen“, der in dieser Teilfläche bi slang landwirtschaft liche Flächen und 
Straßen-Randbegrünung festsetzt. Der Bebauungsplan A 25 Bl. 2 „B 3 West-
umgehung Arheilgen“ wird nun durch diesen vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan innerhalb dessen Geltungsbereichs ersetzt. 
 
2.4 Umweltprüfung 
 
Nach dem Gesetz über die Umweltvert räglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegt 
das Vorhaben der UVP-Pflicht. Entsprechend den Bestimmungen über die be-
sonderen Verfahrensvorschriften für di e Umweltprüfungen (Teil 4 des UVPG) 
erfolgt die Umweltverträglichkeitspr üfung nach den Vorschriften des BauGB 
(§ 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 des B auGB). Verfahren, Bewertung und Ergebnis-
se sind im Umweltbericht dargelegt. 
 
 
3. Bestand  
 
 
3.1 Lage im Stadtgebiet und städtebauliches Umfeld 
 
Der Plangeltungsbereich liegt im Nord-Westen des Darmstädter Stadtteils 
Arheilgen und wird durch die in Nord-Süd-Richtung verlauf ende Bahnlinie und 
die Bundesstraße B 3 vom eigentlichen Stadtteil Arheilgen getrennt. Unmittel-
bar nördlich des Projektstandortes verläuft die - nicht klassifizierte - Weiter-
städter Landstraße, an die nördlich das Gewerbegebiet „Weiterstädter Weg“ 
angrenzt. Nach Schließung des Bahnübergangs bzw. infolge seines Ersatzes 
durch eine Fußgängerüberf ührung am Arheilger S-Bahnhof ist die frühere 
Verbindungsfunktion dieser Landstraße  zwischen Arheilgen und Weiterstadt 
allerdings stark eingeschränkt.  
 
3.2 Gegenwärtige Nutzung  
 
Die Flurstücke Gemarkung Arheilgen Flur 11 Nr. 83 bis 88 sowie 104 und 105 
werden als Landwirtschaftsflächen bisher  intensiv zum Anbau von Sonderkul-
tur (Spargel, folienbedeckt) genutzt. Die Te ilflächen der Flurstücke Nr. 179, 
180 und 190 stellen sich als Bestandteil eines von Nordosten nach Südwesten 
verlaufenden Wirtschaftsweges dar.  
 
Auf dem Flurstück Nr. 190 ist eine F ließrichtung nach Westen verzeichnet. 
Nach Auskunft der Unteren Wasser behörde handelt es sich laut Liegen-
schaftskataster um einen Graben von unt ergeordneter Bedeutung, der nicht 
wasserführend ist und deshalb nicht dem Hessischen Wassergesetz unter-
liegt. Er ist auch nicht als Gewässer parzelle gewidmet; ein Entwidmungsver-
fahren erübrigt sich deshalb. Laut wa sserbuchführender St elle des Regie-
rungspräsidiums ist auch dort keine Eintragung vorhanden. 
 
 3

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 
 
 
Die im Planungsbereich praktizierte Landbewirtschaftung bedarf laut Leitbild-
karte „Landschaft/Erholung“ des städtischen Landschaftsplans der Extensivie-
rung durch an Boden und Wasser angepasste Bewirtschaftung, Erhöhung des 
Grünlandanteils, Anlage li nearer Vernetzungsbiot ope und Trittsteinen sowie 
der Verbesserung der Erlebnisqualität durch naturnahe Landschaftselemente. 
 
3.3 Erschließung 
 
Die Erschließung des Plangebi etes durch den Individualverkehr erfolgt über 
die unmittelbar nördlich angrenzende Weiterstädter Landstraße. 
 
In ca. 450 m Entfernung zum Vorhabens tandort befindet sich der Bahnhof 
Arheilgen, ein Haltepunk t der S-Bahn-Strecke B ad Soden (Taunus) – Frank-
furt – Darmstadt. Hier halten regelmäßig die S-Bahnen der Linie S 3 im Halb-
stundentakt. Eine Buslinie verbindet den Haltepunkt mit der Umsteigehaltestel-
le „Darmstadt-Arheilgen Hofgasse“. Von dort führen Straßenbahnlinien in die 
Innenstadt Darmstadt mit Anschlüssen an die überörtliche n öffentlichen Ver-
kehrsmittel. 
 
Die Ver- und Entsorgung des  Plangebietes ist sichergestellt. Unmittelbar auf 
der Grundstücksgrenze zur Weiterstädt er Landstraße, beginnend gegenüber 
der Liegenschaft Guerickeweg 7, verläuft eine Gasleitung in Richtung Osten. 
Ihr Schutzstreifen liegt mit seiner halb en Breite von 5 m im Geltungsbereich 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Bezüglich der Nutzung dieses 
Streifens gelten besondere Regelungen des Versorgungsträgers. 
 
 
4. Planerische Fest setzungen und Hinweise 
 
 
4.1 Art der baulichen Nutzung 
 
Da sich der Charakter des Baugebietes von den Baugebieten der BauNVO 
§§ 2 bis 10 wesentlich unterscheidet, wir d für den gesamten Geltungsbereich 
als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO ein Sonde rgebiet „Tauch-
center“ festgesetzt. Aufgrund der fortgeschrittenen Planung des Vorhabens 
können die überbaubaren Grundstücksflächen gegliedert und weitestgehend 
den dort vorgesehenen Nutzungen zugeordnet werden. 
 
4.2 Maß der baulichen Nutzung 
 
Die Festlegung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,26 ergibt sich aus der Addi-
tion der für eine Bebauung vorgesehenen Grundstücksf lächen. Eine Über-
schreitung durch Anlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO um mehr als 50% er-
scheint aufgrund der niedrigen GRZ, dem spezifischen Bedarf an Andienungs- 
und Ladeflächen sowie an Fahrwegen zur Pflege der Gartenanlage und den 
Fußwegen für die Gäste vertretbar. 
 4

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 
 
 
 
Das Maß der baulichen Nutzung wird fer ner bestimmt durch die Festsetzung 
der maximalen Gebäudehöhen für die ausg ewiesenen Bauflächen. Sie orien-
tieren sich an den wirtschaftlichen, te chnischen und gestalterischen Erforder-
nissen des geplanten Vorhabens. Es werden Höhen über NN festgesetzt; da-
bei wird eine mittlere Höhe von 122,69 m ü.NN in der Weiterstädter Landstra-
ße gegenüber der Liegenschaft Guerickeweg 3 angenommen.  
 
4.3 Nicht überbaubare Grundstücksflächen 
 
Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen gliedern sich in Teilflächen für die 
zusätzliche Festsetzungen getroffen werden und in solche, für die lediglich 
Hinweise bezüglich der künftigen Nu tzung gegeben werden. Diese Hinweise 
sind in einem separaten Planbild dar gestellt und entsprechen der vorgesehe-
nen Gestaltung.  
 
 
Flächen für Stellplätze und Garagen  
Stellplätze sind überwiegend auf den überbaubaren Grundstücksflächen zu er-
richten. Es handelt sich dabei vor alle m um die Tiefgarage unter dem Haupt-
gebäude, die Stellplä tze auf der Dachfläche des eingeschossigen Gebäudes 
neben dem Andienungsbereich und die Stellplätze unter dem Aparthotel (Bau-
feld 3). Vornehmlich für Reisebusse ist eine offene Stellplatzfläche im Bereich 
des Andienungshofes (nördlich von Bauf eld 4) ausgewiesen. Im äußersten 
Nordosten des Grundstücks an der Weiter städter Landstraße ermöglicht der 
Bebauungsplan die Anlage we iterer ebenerdiger Ste llplätze (ST-Fläche im 
Planentwurf).  
Die für die innere Erschließung notwend igen Zu- und Umfahrten wurden, so-
weit sie nicht innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen liegen, informell 
als Hinweise in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen und 
dort in einer Nebenkarte dargestellt. 
 
Flächen für Aufschüttungen 
Die geplanten Aufschütt ungen dienen vorrangig der haftungsrechtlichen Si-
cherung im Fall eines technischen De fekts des Tauchbeckens. Im Fall des 
Austretens von Wasser aus dem Tauchbe cken wird ein kontrolliertes Abpum-
pen des Wassers zur Vermeidung weitergehender Schäden auf den benach-
barten Grundstücken erforderlich. An den Grundstücksgrenzen sind deshalb 
Flächen für Aufschüttungen festgesetzt. Ei n Teil im Osten wird ersetzt durch 
die rückwärtige Wand, die die Stellplätz e unter dem Aparthotel begrenzt und 
austretendes Wasser innerhalb des Gr undstücks zurückhalten soll bis die an-
geforderten Einsatzkräfte eingetroff en sind und weitere notwendige Siche-
rungsmaßnahmen ergreifen können.  
Die Fläche ist so ausgeweitet, dass Geländemodellierungen möglich sind, um 
eine Einbindung in die umgebende Landschaft zu ermöglichen. An der Weiter-
städter Landstraße kann so beispielswei se eine attraktive Zuwegung für Fuß-
gänger und eine Hotelvorfahrt gestaltet werden. Die Ausweitung der Fläche im 
Osten, im Westen und im Süden dient der anspruchsvollen gärtnerischen 
Gestaltung mit Hecken- und Baumpflanzungen, Aussichtsplattform, Wasserfall 
und Bachlauf, sowie der attraktiven F ührung von Spazierwegen innerhalb der 
Hotelanlage. 
 5

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 
 
 
Die Höhe der Aufschüttung liegt bei maximal bei 125,20 m ü. NN. Das ent-
spricht einer Höhe von ca. 2,5 m über der Weiterstädter Landstraße im Be-
reich des Hotelzugangs. In der Regel beträgt ihre Höhe 124,00 m ü. NN. Le-
diglich zur Anlage einer Aussichtsplattform sowie in Verb indung mit der Gar-
tengestaltung sind flächenmäßig beschränkte Erhöhungen zulässig.  
Durch Geländemodellierung und Bepflanzung soll eine weitestgehende Ein-
bindung der Aufschüttungen in das Landscha ftsbild erfolgen. Die Auswahl der 
Bepflanzung und ihre Pflege müssen jedoc h so erfolgen, dass die Funktions-
fähigkeit des Damms im Hinblick auf die notwendige Rückhaltung von austre-
tendem Wasser nicht beeinträchtigt wird.  (siehe hierzu auch den Umweltbe-
richt und die Festsetzungen für Anpf lanzungen mit den dazugehörenden Aus-
wahllisten.) 
 
Flächen für Aufschüttungen am Hauptgebäude dienen der gärtnerischen Ges-
taltung im Anschluss an den Restaurantbereich u nd seine davor liegenden 
Terrassen sowie der Anlage eines Sand bereichs im Anschluss an die Teich-
anlage. 
 
Teichanlage 
Die Teichfläche hat im Zusammenhang mi t dem Bachlauf neben der Gestal-
tung der Gartenanlage weit ere Funktionen für die Rückhaltung von Nieder-
schlagswasser und für das Kleinklima. Die Fläche wird lediglich als Hinweis für 
die Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche dargestellt. Von 
wesentlicher gestalterischer und ökol ogischer Bedeutung in  Hinblick auf das 
biologische Gleichgewicht und Selbstreinigungsvermögen der Teichanlage ist 
die Flachwasserzone, die deshalb auch als Fläche für Anpflanzungen festge-
setzt wird (siehe hierzu auch den Um weltbericht und di e Festsetzungen für 
Anpflanzungen). Über die Gartengesta ltung hinausgehende  Nutzungen der 
Wasserfläche durch die Besucher des Tauchcenters sind nicht vorgesehen. 
 
Grünanlage 
Der überwiegende Teil der nicht über baubaren Grundstücksfläche soll gärtne-
risch angelegt und unterhalten werden.  Die dafür vorgesehenen Flächen glie-
dern sich in die Gartenanlagen mit hoher Pf legeintensität und in extensiv zu 
pflegende Wiesenflächen. Sie sind dur chzogen von den Wegen für Besucher 
und Hotelgäste sowie für die notwendigen Pflegefahrzeuge (siehe hierzu auch 
den Umweltbericht und die Festsetzungen für Anpflanzungen). 
 
 
4.4 Anpflanzungen 
 
Anpflanzungen erfolgen primär zur Ge staltung der das Tauchcenter umge-
benden Parkanlage, die wes entlicher Bestandteil des Vorhabens sein wird 
und zu seinem Ambiente in erheblichem Maß beitragen kann. 
 
Sie sind von wesentlicher Bedeutung fü r die landschaftliche Gliederung und 
Gestaltung sowie die Einbi ndung des Projekts in das  landschaftliche Umfeld. 
Besondere Beachtung ist hierbei der  Eingrünung der nahezu vollständig um-
laufenden Aufschüttung von der Feldseite her zu schenken. Sie erfolgt an den 
Außenseiten mit Ausnahme eines Bereichs  im Nordosten südlich der Weiter-
 6

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 
 
 
städter Landstraße durchgängig mit Heckengehölzen von mehr als 2 m 
Wuchshöhe bei einer Breite von mindestens 3,5 m.  
 
Parallel zur Weiterstädter Landstraße ist im Abstand von 3,5 m zur Geltungs-
bereichs-/Grundstücksgrenze eine Baumrei he festgesetzt. Sie vervollständigt 
die auf der gegenüberliegen den Straßenseite bereits vorhandenen Bäume im 
öffentlichen Raum zu einer Allee. 
Die Baumreihe wird auch parallel zur westlichen Grundstücksgrenze bis zur 
Teichanlage fortgesetzt, um das Landschaftsbild in seiner Ausstattung und 
Funktion zu ergänzen. Auch im Nordos ten südlich der Weiterstädter Landstra-
ße wird diese Baumreihe zur Abgrenzung des Plangebietes von den umge-
benden landwirtschaftlichen Flächen fortgesetzt, da die räumliche Situation ei-
ne Heckenpflanzung erschwert. 
 
Die vier ausgewiesenen Flächen für Anpflanzungen sollen jeweils einen stand-
orttypischen Flächencharakter gewährleisten. Neben der Gestaltung der 
Flachwasserzone (D) handelt es sich um eine Gruppe großkroniger Bäume 
mit umgebendem Gehölzsaum (B). Der Pflanzbereich dieser Baumgruppe 
kann um einen Meter über das natür liche Gelände angehoben werden. Hier-
durch wird zum einen die Gefahr von Frostschäden minimiert, zum anderen 
erhöht sich die Fernwirkung der Anpflanzung als gliederndes Element. 
Als gliederndes Element wirken darüber hinaus die auf der Fläche für Anpflan-
zungen – C vorgesehenen Baumgruppen im Süden. 
Zwischen der Ein- und Ausfahrt im Nordwesten und der weiteren Ausfahrt des 
Grundstücks an der Weiterstädter Lands traße ist ergänzend zu den Allee-
bäumen eine 4-reihige Heckenpflanzung fest gesetzt. (Fläche für Anpflanzun-
gen - A). In der Achse, die auf den Haupt eingang des Hotels zuführt, ist diese 
Pflanzfläche unterbrochen, um die B lickbeziehung von der Weiterstädter 
Landstraße und den Zugang für Fußgänger zu ermöglichen.  
 
Alle Anpflanzungen dienen dem Ausgleich laut Kompensationsverordnung des 
durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ermöglichten Eingriffs in Natur 
und Landschaft in Verbindung mit der lands chaftlichen Einbindung des Vorha-
bens bei einer zugleich ansprechenden Freiflächengestaltung. Weitergehende 
Erläuterungen hierzu enthält der Umweltbericht als Teil der Begründung. 
 
 
4.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle ge und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft 
 
Das Vorhaben ist geprägt von der Nutzung  des Wassers für sportliche Aktivi-
täten (Tauchen), Erholung  und Erlebbarkeit von Naturnähe; darüber hinaus 
besteht Bedarf an Betriebswasser. Ei n sparsamer Umgang mit der Ressource 
ist deshalb Voraussetzung, um mögliche, langfristig e Nachteile für Grundwas-
servorkommen und den Wasserhaushalt zu minimieren. Neben dem Eingriff in 
grundwasserführende Bodenschichten durch den Bau des Tauchbeckens und 
der Entnahme von Grundwasser für die Erstbefüllung des Tauchbeckens ent-
steht weiterer Wasserbedarf durch Verdunstung der Wasserfläche, die Unter-
haltung der Grünanlage und den Betrieb von Hotel und Restaurant. 
 
 7

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 
 
 
Bezüglich der geplanten Maßnahmen und ihrer Auswirkungen auf den Was-
serhaushalt wird auf den Um weltbericht und drei vorliegende hydrogeologi-
sche Gutachten verwiesen.  
 
Zum einen waren die Auswirkungen des geplanten Tauchbeckens auf das 
Grundwasser und die Grundwasserströme zu untersuchen. 
(Arbeitsgemeinschaft: Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing . N. Gündling, 
Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeol ogie und Umwelt Dr. Köhler & Dr. 
Pommerening, Hydrogeologisches Guta chten „Erläuterungsbericht zur Ge-
nehmigung zum Bau eines Tauchbeckens“ vom 27.04.09)). 
Hieraus geht hervor, dass die Auswir kungen des Tauchbeckens auf das Ge-
wässerströmungsfeld und die Grundwasse rstände relativ gering und voraus-
sichtlich nicht erheblich sind. Für die bebauten Gebiete nördlich der Weiter-
städter Landstraße sowie der  Bereich der Bahnstrecke und des Bahnhofs 
Arheilgen sind in Bezug auf Grundwasserstandsänderungen keine nachteili-
gen grundwasserbedingten Auswirkungen zu erwarten. 
 
Aufgrund des Untersuchungsstandes vo m April 2009 konnte nicht ausge-
schlossen werden, dass durch  den Einschnitt des Tauchbeckens in den Bo-
den eine hydraulisch wirksame Tonschicht durchschnitten würde. 
Deshalb wurden im Oktober 2009 weitere 2 Bohrungen durchgeführt.  
(Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling, Guta chten „Ergebnisdo-
kumentation ergänzender Aufschlü sse zur Erkundung möglicher GW-
Stockwerkstrennung nach Vorgabe HLUG“). 
 
Aufgrund detaillierter Schichtaufnahm en und gamma-ray-Messungen ist da-
von auszugehen, dass kein flächenhaft, einheitlich ausgeb ildeter Trennhori-
zont ausgebildet ist. Für die geplante maximale Eingr iffstiefe von 30 m unter 
Geländeoberkante werden deshalb hydrogeologische Bedenken durch das 
Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie nicht mehr erhoben. 
 
Der „Erläuterungsbericht zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Er-
laubnis für den Brunnen des Tauchcenters Darmstadt“ bildet die Grundlage für 
die Entnahme von Grundwasser zur Erstbefüllung des Tauchbeckens. 
(Arbeitsgemeinschaft: Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling 
Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeol ogie und Umwelt Dr. Köhler & Dr. 
Pommerening GA09039A_02 vom 27. April 2009) 
 
Der vorhabenbezogene Beb auungsplan trifft Fest setzungen, zur Reduzierung 
der notwendigen Entnahme von Grundwasse r für den Betrieb der Anlage. Es 
sind z.B. notwendige Fläc henbefestigungen so herz ustellen, dass Nieder-
schlagswasser auf der Fläche selbst oder in den angrenzenden Flächen versi-
ckern kann, der Bewirtschaftung der Grünflächen dient und nicht der Kanalisa-
tion zugeführt werden muss. Das Niederschlagswasser von Dachflächen ist zu 
sammeln. Es kann zur Nachspeisung des Tauchbeckens, zur Gartenbewässe-
rung und zur Brauchwassernutzung im Hotelbetrieb verwendet werden.  
 
 8

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 
 
 
4.6 Baugestalterische Festsetzungen gemäß § 81 HBO 
 
Einfriedigungen 
Zur Sicherung des Geländes ist eine Einfriedigung an den Grenzen zur Feld-
flur unerlässlich. Sie soll jedoch so gestaltet werden, dass das Landschaftsbild 
nicht über das notwendige Maß hinaus beein trächtigt wird. Deshalb sind nur 
Drahtzäune zulässig, die in den Wu chs der Laubgehölzhecken auch optisch 
zu integrieren sind. Durch die B egrenzung der Zaunhöhe  unterhalb der 
Wuchshöhe der dahinter liegenden Bepf lanzung kann die Einbindung des 
Vorhabens in die umgebenden Freibereiche gewährleistet werden.  
 
Werbeanlagen 
Ein positiver Gesamteindruck von dem Vorhaben und seiner städtebaulichen 
Einbindung sind Voraussetzung für sei nen nachhaltigen Erfolg. Der Einsatz 
von Werbeanlagen ist dabei von nicht unw esentlicher Bedeutung. Sie sollen 
effektiv aber nicht bestimmend eingesetzt werden, um der baulichen und land-
schaftlichen Identität des Vorhabens ausreichend Raum zu lassen. 
Detailliertere Regelungen werden im Durchführungsvertrag erfolgen. 
 
Aus Gründen des Artenschutzes (Insekten, Fledermäuse) darf sich mögliche 
Außenlichtwerbung nur nach Norden zu r Weiterstädter Landstraße und nach 
Osten zur B 3 orientieren. 
 
 
5. Auswirkungen der Planung 
 
5.1 Umwelt 
 
Die umfassende Darstellung der Umwe ltauswirkungen und Vorhabensbewer-
tung erfolgt im Umweltbericht. 
 
  
 Verkehr / Immissionen 
 
Taucher, Hotel- und Restaurantgäste, Museumsbesucher, Mitarbeiter und Lie-
feranten bedingen ein Verkehrsaufkommen,  das bei mittlerer Auslastung im 
Hotel- und Tauchbetrieb mit rund  600 Fahrbewegung en pro Tag angegeben 
wird. Die Fahrbewegungen entfallen fast  ausschließlich auf die Zeitspanne 5 
bis 23 Uhr; angenommen wird, dass si ch die überwiegende Mehrzahl der 
Fahrbewegungen auf die Zeitspanne 7 bis 20 Uhr konzentriert. 
 
Während der Nacht, 22 Uhr bis 6 Uhr, sind 10-20 % der täglichen Fahrbewe-
gungen zu erwarten. Die Konzentration der Stellplätze und ihrer Zufahrten be-
grenzen den Verkehrslärm auf nur einen kleinen Teil des Geländes nahe der 
Weiterstädter Landstraße. Lärmbeeinträchtigungen der Hotelgäste werden 
dadurch in Verbindung mit einer empfohlenen nächt lichen Geschwindigkeits-
begrenzung auf dem Privatgrundstück minimiert. 
 
Die Verteilung des zusätzlichen Verkehrsa ufkommens auf die Fahrtrichtungen 
der Weiterstädter Landstraß e und im weiteren Verlauf  auf der B 3 ist schwer 
abzuschätzen.
 9

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 
 
 
Es wird angenommen, dass die Zusatzbelastung sich im Straßennetz wie folgt 
verteilt: 
 
 200 zusätzliche Kfz pro Tag befahr en die Weiterstädter Landstraße nach 
Westen in Richtung Weiterstadt / Gräfenhausen / AS Weiterstadt BAB A5 
 400 zusätzliche Kfz pro Tag befahr en die Weiterstädter Landstraße nach 
Osten, rund 0,2 km bis zur B 3, hier  teilt sich der Zusatzverkehr nach Nor-
den in Richtung Wixhausen / Egelsbach / BAB A 661 und nach Süden in 
Richtung Virchowstraße / Frankfurter Straße / DA-Innenstadt bzw. B 42 / 
AS Weiterstadt BAB A5 – in jede Ric htung jeweils 200 zusätzliche Kfz pro 
Tag. 
 
Wohngebiete sind außer in der Ortsdurchfahrt Wixhausen nicht vom zusätzli-
chen Verkehrsaufkommen betroffen.  
Die nächtliche Zunahme von 20 bis 40  Fahrzeugen (10%-20 % von 200 Kfz) 
bewegt sich innerhalb der üblichen Verkehrsschwankungen. 
 
Baubedingt können weitere Emissi onen in Form von Staubentwicklung und 
Erschütterungen auftreten. Letztgenannte Emissionen fallen nicht aus dem 
Rahmen üblicher Auswirkungen, wie sie schon bei den Bauvorhaben im Ge-
werbegebiet Weiterstädter Straße auftraten. Aufgrund der Dimension der 
Baugrube sind jedoch längere Bauzeite n für Aushub-, Erdbau- und Grün-
dungsarbeiten zu erwarten. Bewohner von Wohn- und Mischgebieten sind von 
Emissionen nicht betroffen. Gleiches trifft aufgrund der Entfernung und der 
Trennung durch die Weiterst ädter Landstraße auf die Bewohner des nördlich 
liegenden Gewerbegebietes zu . Die Feldflur zwischen Brühlgraben und dem 
Plangebiet kann in Bezug auf die Naherholungsqualit ät – außerhalb von Fei-
erabenden und Wochenenden – bauzeitlich durch Immissionen beeinträchtigt 
sein. 
Zum bauzeitlichen Verkehr ist festzustellen, dass sich aufgrund dieser Ver-
kehrsbewegungen im Straßennetz kein signifikantes zusätzliches Ver-
kehrsaufkommen ergibt. 
 
 
 Natur und Landschaft 
 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Vorhaben mitsamt seinen Bau-
körpern in Bezug auf das Landschaftsbild wie auch auf Biotopfunktionen integ-
riert werden kann. 
 
Bei der naturschutzfachlic hen Eingriffs-Ausgleichsr egelung ergibt sich nach 
Umsetzung der die vielfältigen Ausgleichs- und Gestaltungsanforderungen be-
rücksichtigenden Maßnahmen ein Kompen sationsüberschuss gemäß KV. Die 
Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich innerhalb der Eingriffsflä-
che (Geltungsbereich des Bebauungsplans). 
 
Das Vorhaben trägt aufgrund einer k onsequenten, entsprechend den Zielen 
des Landschaftsplans der Stadt Darmstadt, vor allem bei der in vorgegebenen 
Dimensionen auf das Landschaftsbild positiv wirkenden Randeingrünung mit 
ausschließlich standortheimischen  Gehölzarten und daran angrenzenden 
Baumstrukturen zur Erhöhung der Landschaftsausstattung bei. Hiervon profi-
 10

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 
 
 
tiert die erlebbare landschaftliche Authent izität in Verbindung mit der Abschir-
mung von Störungen und steigert somit den Naherholungswert auf den Wege-
verbindungen in der Offenlandfläche nördlich vom Brühlgraben. 
 
Für Fußgänger und Radfahrer bleibt das Gebiet zwischen Weiterstädter Land-
straße und Brühlgraben weiterhin öffentlich erschlossen.  
 
Die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden A ckerflur wird weiterhin 
ohne Einschränkungen in Bezug auf die Kulturen und deren Bewirtschaftung  
betrieben werden können. Allerd ings verringert sich die Schlaggröße der jetzt 
in der Flur 11 aus den Flurstücken Nr . 101 bis 104 und Nr. 84 bis Nr. 89 zu-
sammen gesetzten Bewirtschaftungsfläc hen bis auf die Flächen aus den 
Flurstücken Nr. 101 bis 103 bzw. Flurst ück Nr. 89. Die aus den Flurstücken 
Nr. 79 bis 83 bestehende westlich gele gene Bewirtschaftungsfläche verringert 
sich um das Flurstück Nr. 83. 
Oberflächengewässer sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Das nächste 
Gewässer, der Brühlgraben, befindet sich außerhalb der Reichweite gewäs-
serrelevanter Auswirkungen durch das Vorhaben. 
 
Mögliche vorhabenbedingte Auswirkungen auf das Grundwasser sind umfang-
reich in dem Gutachten der Arbeitsgemeinschaft Ingenieurbüro für Geotechnik 
Dipl.-Ing. N. Gündling / Dr. Köhler & Dr. Pommerening untersucht und darge-
stellt. Die Aufgabenstellung der Untersuchung umfasste Fragestellungen zu 
möglichen Veränderungen des Grundwasserströmungsfeldes und der Grund-
wasserstände durch das Einbringen des  Tauchbeckens. Im Rahmen der Un-
tersuchungen wurde festgestellt, dass zw ei Grundwasserleiter und deren hyd-
raulische Trennung durch das Vorhaben bet roffen sein könnten. Weitere Boh-
rungen und deren Auswertung im Oktober 2009 kamen jedoch zu dem Ergeb-
nis, dass kein großflächiger durchgehender Trennhorizont vorhanden ist. 
 
Zur Beurteilung der Grundwasserver schmutzungsempfindlichkeit und der 
stofflichen Gefährdung durch das Vorhabe n in Verbindung mit Vermeidungs- 
und Minimierungsmaßnahmen sind ergänzende Untersuchungen und die Er-
arbeitung von Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers erforderlich. 
 
 
 5.2. Wirtschaft 
 
Die Errichtung des Tauchcenters mit Unterwassermuseum beschert der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt ein Allein stellungsmerkmal über die Bundesrepu-
blik hinaus. Die zentrale Lage sowie die optimale Anbindung durch eine Viel-
falt der Verkehrsmittel ermöglicht die Nutzung der Einrichtung aus einem weit-
räumigen Einzugsbereich. Sowohl für T agesgäste als auch für Gäste der Ho-
tels unterschiedlicher Kat egorien wird ein vielfältiges, abwechslungsreiches 
und attraktives Angebot geschaffen. Es  sichert die Bedeutung des Oberzent-
rums Darmstadt als Standort für hochwertige Einrichtungen im wissenschaftli-
chen, kulturellen und sportlichen Bereich von überregionaler Bedeutung. 
Auch für Rettungsdienste wie z.B. THW und Feuerwehr bieten sich Übungs-
möglichkeiten unter weitgehend authentischen Bedingungen. 
 11

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 
 
 
Die Wertschöpfung der Fläche wird die der landwirtschaftlichen Nutzung über-
steigen. Für die Bewirtschaftung des T auchcenters und die Pflege der Außen-
anlagen ist die Beschäftigung von ca. 15 bis 20 Angestellten vorgesehen. Ho-
tel- und Restaurantbetrieb schaffen ca. 80  Arbeitsplätze. Jedoch kann auch 
von weiteren wirtschaftlichen Effekten für die nähere Umgebung und die Regi-
on durch das Vorhaben ausgegangen werden. 
 
 
6.  Realisierung 
 
Die Modalitäten der Realisieru ng des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
werden im Durchführungsvertrag geregelt, dessen Vorlage Voraussetzung für 
die Fassung des Satzungsbeschlusses ist. Der Vorhabenträger ist Eigentümer 
bzw. Teileigentümer w eniger Grundstücke. Der überwiegende Teil der für die 
Ausführung des Vorhabens not wendigen Fläche befindet  sich jedoch im Ei-
gentum der Wissenschaftsstadt  Darmstadt. Sie soll rechtzeitig an den Vorha-
benträger veräußert werden. Derzeit noch bestehende Pachtverträge mit den 
bewirtschaftenden Landwirten sind kurz fristig kündbar bzw. werden nur noch 
mit enger Befristung verlängert, sodass mit dem Vorhaben nach Erteilung der 
erforderlichen Genehmigungen alsbald begonnen werden kann. 
Die Fläche ist von der Weiterstädter Straße erschlossen. Weitere Maßnahmen 
scheinen nicht erforderlich bzw. gehen zu Lasten des Vorhabenträgers. 
 12

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung 
A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 
 
 
 13
Verzeichnis der Gutachten und Dokumentationen 
 
Arbeitsgemeinschaft: 
Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling 
Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeologie und Umwelt Dr. Köhler & Dr. Pommerening 
 
Hydrogeologisches Gutachten  
„Erläuterungsbericht zur Genehmigung zum Bau eines Tauchbeckens“ 
(GA 09039A_01 vom 27. April 2009) 
 
 
 
Arbeitsgemeinschaft: 
Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling 
Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeologie und Umwelt Dr. Köhler & Dr. Pommerening 
 
„Erläuterungsbericht zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für 
den Brunnen des Tauchcenters Darmstadt“ 
(GA09039A_02 vom 27. April 2009) 
 
 
 
Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling 
 
Gutachten „Ergebnisdokumentation ergänzender Aufschlüsse zur Erkundung mögli-
cher GW-Stockwerkstrennung nach Vorgabe HLUG“ 
(GA09039B_01 vom November 2009) 
 
 
 
Dipl.-Ing. Marianne Streicher-Eickhoff 
Vermerk vom 27.04.2009 
Gespräch mit der Unteren Wasserbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
der wasserbuchführenden Stelle im Regierungspräsidium Darmstadt

Teil B 
 
UMWELTBERICHT ZUM 
VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN A41 
TAUCHCENTER ARHEILGEN 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 17. Dezember 2009 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Auftraggeber:
 
 
Hans Kutschera 
Seiterswiesenweg 3 
64287 Darmstadt 
 
 
 
Bearbeiter:
 
 
Dipl. Ing. Dr. Thomas Rehahn 
Landschaftsplanung, Gewässerökologie, 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen 
Waldstr. 7 
64367 Mühltal 
Tel.  06151/913008 
Email  t.rehahn@pger.de

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 2 
Inhalt 
 
 
Seite 
 
1 Rechtlicher Rahmen......................................................................................  3 
2 Inhalt und wichtigste Ziele des Baulei tplans ..................................................  3 
2.1 Planungsanlass, Planungsziele.....................................................................  3 
2.2 Festsetzungen des Bauleitplans....................................................................  3 
2.3 Standort, Art und Umfang sowie  Bedarf an Grund und Boden ......................  3 
3 Planungsrechtliche Vorgaben und bes tehender Flächenschutz....................  4 
4 Bestand, Empfindlichkeit und Bewertung der Schutzgüter 
 sowie Prognose ihres Zustands bei Durchführung der Planung ....................  6 
4.1 Schutzgut  Boden ...........................................................................................  6 
4.2 Schutzgut Oberfl ächenwasser.....................................................................  11 
4.3 Schutzgut Gr undwasser ..............................................................................  11 
4.4 Schutzgut Klim a / Luft..................................................................................  14 
4.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt und FFH-Relevanz .......  16 
4.6 Schutzgut Landschaft ..................................................................................  18 
4.7 Schutzgut Mensch.......................................................................................  21 
5 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen ....................................  23 
6 Eingriffs-Ausgleich sbilanzierung..................................................................  25 
6.1 Vorbemer kungen.........................................................................................  25 
6.2 Zusammenstellungen zur Bilanzierung........................................................  26 
7 In der Planung Vorgesehene Massnahmen zur Vermeidung, 
 Verminderung und zum Ausgleich v on Beeinträchtigungen .......................  28 
8 In Betracht kommende anderweiti ge Planungsmöglichkeiten .....................  29 
9 Überwachung / Monitoring der  Umweltauswirkungen..................................  29 
10 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ................................................  30

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 3 
 
 
1 RECHTLICHER RAHMEN 
 
Gemäß § 2 Abs: 6 Baugesetzbuch (BauGB)  ist in der Bauleitplanung für die 
Belange des Umweltschutzes (§ 1 Ab s. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB) 
eine Umweltprüfung durchzu führen, in der die voraussichtlichen erheblichen 
Umweltauswirkungen ermittelt werden. Die Umweltprüfung gilt für die 
Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Flächennutzungs- 
und Bebauungsplänen einschließlich des vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans. Entsprechend Anlage 1 zum BauGB zu § 2 Abs. 4, §§ 2 a und 4 c 
BauGB werden die ermittelten Umwe ltauswirkungen im Umweltbericht 
beschrieben und bewertet. Die erforderliche FNP-Änderung erfolgt parallel. 
 
 
2 INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES BAULEITPLANS 
 
2.1 Planungsanlass, 
Planungsziele 
 
Der Planungsanlass und die Planungsziele des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans A 41 Tauchcenter Arheil gen sind in Teil A „Städtebauliche 
Begründung“ in Kapitel 1 dargestellt. 
 
 
2.2 Festsetzungen des Bauleitplans 
 
Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 41 
Tauchcenter Arheilgen sind in Teil A „S tädtebauliche Begründung“ in Kapitel 
4 dargestellt. 
 
 
2.3 Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden 
 
Das Plangebiet liegt naturräumlich im Südwesten der Untermainebene (232), 
im Hegbach-Apfelbach-Grund (232.13;  Naturraumnummer entsprechend 
naturräumlicher Gliederung Deutschland, KLAUSING 1967). 
 
Die Untermainebene im Bereich vom Hegbach-Apfelbach-Grund ist ein 
grundfeuchtes Gebiet, das die aus  dem Osten über eine treppenförmige 
Geländestufe vom Messeler Hügelland herabfließenden Wassermengen 
aufnehmen muss. Dadurch ist das Vernässungsgebiet von zahlreichen 
Gerinnen und flachen Bachmulden dur chzogen und wird durch diese

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 4 
gegliedert. Die sandigen Böden sind im Untergrund vom Grund- oder 
Stauwasser beeinflusst. Die heutige naturräumliche Ausstattung ist 
gegenüber dem Urlandschaftbild (vom Westen nach Osten gleitender 
Übergang von Auewäldern über feucht e, dann trockene Eichen-Hainbuchen-
Wälder bis zu artenärmeren Eichenwäl dern) landwirtschaftlich-kulturtech-
nisch völlig umgestaltet. Trotz teilweise hoher landwirtsc haftlicher Erträge 
war für die landeskulturelle Entwi cklung des Gebiets mit seiner wasser-
wirtschaftlichen Regulierung ein hoher , jedoch nicht überall zufrieden-
stellender Aufwand zu tätigen. 
 
Das Plangebiet mit einer Größe von rund 4,3 ha befindet  sich in der 
Gemarkung Arheilgen in der Flur 11 auf  ausschließlich landwirtschaftlich 
genutzter Fläche. Das Plangebiet grenz t im Norden an di e Weiterstädter 
Landstraße mit einer Länge von 260 m an. Es reicht bis auf 130 m an die 
Langener Straße (B 3 neu) heran. Von der  Weiterstädter Straße erstreckt 
sich das Plangebiete 250 m nach Süden. Bis zum weiter südlich 
verlaufenden, innerhalb der Feldflur markanten Brühlgraben beträgt die Ent-
fernung ca. 320 m. 
 
Das Plangebiet ist nahezu eben; von Südosten (123,40 m ü.NN) nach 
Nordwesten (121,73 m ü.NN)  beträgt das Oberfläc hengefälle 0,6 %. Dieses 
entspricht den umgebenden Gebietsverhältnissen. 
 
 
3 PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN UND BESTEHENDER 
FLÄCHENSCHUTZ 
 
Der Regionalplan Südhessen 2000 weist fü r die Wald- und Offenlandflächen 
südlich der Weiterstädter Straße einen regionalen Grünzug aus. Die Signatur 
reicht nicht bis unmittelbar an die Weiterstädter Landstraße. Somit liegt die 
Planfläche – unter Mitberücksichtigung der Darstellungsgenauigkeit des 
Regionalplans – überwiegend außerhal b des ausgewiesenen regionalen 
Grünzugs (s. Begründung Teil A, Kap. 2.1 Regionalplan Südhessen 2000). 
 
Weiterhin weist der Regionalplan für die gesamte Offenlandfläche 
einschließlich der Gehölzstrukturen einen Bereich für Landschaftsnutzung 
und –pflege aus. Diese Bereiche sind verschiedenen Nutzungen vorbehalten, 
z. B. der landwirtschaftlichen Nutzung, der Pflege und dem Offenhalten der 
Kulturlandschaft oder der kleinflä chigen Biotopentwicklung und –vernetzung. 
Die Bereiche dürfen in ger ingem Umfang (< 5 ha) im  Rahmen der sonstigen 
Bestimmungen des Regionalplans für Aufforstungen sowie – am Rande von 
Ortslagen – für Siedlungszwecke in Anspruch genommen werden.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 5 
 
Darüber hinaus gelten für die Planflä che die im Regionalplan allgemeinen 
Ziele der Freiraumsic herung und -entwicklung, der Gewässerschutzes und 
der Wasserwirtschaft und des Immissionsschutzes. 
 
Der Landschaftsrahmenplan Südhessen 2000 trifft in Bezug auf die 
Örtlichkeit der Planfläche keine Au ssage für die Entwicklung von Natur und 
Landschaft. Im Bestand ist das Plangebiet als Offenland/Acker klassifiziert. 
 
Die allgemeinen für den Naturraumkomplex bzw. die Landschaftsbildeinheit 8 
(Untermainebene) im Landschaftsrahmenplan gegebenen Beschreibungen 
und Ziele der Entwicklung schließen die Planfläche mit ein. Die 
Entwicklungsziele wurden in di e übergeordneten Planungsvorgaben in den 
Landschaftsplan Darmstadt übernommen (vgl. unten) 
 
Als Quelle zur Beschreibung der nat ürlichen Grundlagen, für die Bewertung 
der Landschaftspotenziale und für di e vorhandene Raumnutzung sowie ihre 
Auswirkungen auf Natur und Landschaft dient der Band „Grundlagenteil“ 
Landschaftsplan Darmstadt (Wissenschaftsstadt Darmstadt, Grünflächenamt, 
2003). Die zum angestrebten Zustand von Natur und Landschaft und der 
Entwicklungskonzeption zur Erreic hung der Ziele übernommenen Inhalte 
entstammen dem Band „Entwicklungsteil“ Landschaftsplan Darmstadt.  
 
Der Landschaftsplan Darmstadt enthält fü r das Gebiet der Planfläche als 
generelle Vorgaben: 
 
 Übergeordnete Planungsvorgaben in Bez ug auf regionale Leitbilder und 
zu erhaltende und anzustrebende Qua litäten für die Untermainebene: 
„Die offene Landschaft zeichnet sich durch ein vielfältiges 
Nutzungsmosaik aus. Neben Sukzessions- und Pflegeflächen nimmt die 
intensive Kulturlandschaft den größten Raum ein. Hauptziel ist die 
Erhaltung und Neuschaffung von extens iver Nutzung. Dabei spielt die 
Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft eine wichtige Rolle.“ 
 
 Für die Schutzgüter mit konkrete m örtlichen Bezug geltende Leitbilder, 
Entwicklungsziele und Handlungsfelder. 
 
Schutzgebiete nach Hessischem Natur schutzgesetz sind von dem geplanten 
Vorhaben nicht betroffen ebenso wenig Schutzgebiete nach Hessischem 
Wassergesetz noch Schutzgebiete nach Hessischem Forstgesetz. Natura 
2000-Gebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete) sind nicht betroffen.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 6 
 
 
4 BESTAND, EMPFINDLICHKEIT UND BEWERTUNG DER SCHUTZGÜTER 
SOWIE PROGNOSE IHRES ZUSTANDS BEI DURCHFÜHRUNG DER 
PLANUNG 
 
Die Bestandsdarstellung bezieht sich auf den vorliegenden, zuletzt dokumen-
tierten, ggf. durch Beobachtungen bei Ortsbegehungen 2009 angetroffenen 
Zustand. 
 
Die Leistungsfähigkeit des Schutzgut es im Gesamtgefüge des Naturhaus-
haltes wird als Potenzial des Schutzgut s bezeichnet. Das Potenzial bestimmt 
die natürliche Eignung der Landschaft für Nutzungsansprüche und die auf 
das Schutzgut bezogene Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. 
 
Durch Eingriffe entstandene Vorbelast ungen modifizieren die gegenwärtige 
Leistungsfähigkeit des Schutzguts. De r Bestandsdarstellung folgt darum die 
Beschreibung der Vorbelastung, vor a llem, wenn eine vom naturräumlichen 
Potenzial abweichende Bewertung der Leistungsfähigkeit des Naturhaus-
haltes resultiert. 
 
 
4.1 Schutzgut Boden 
 
Bestand 
 
Geologisch befindet sich das Gebiet der Planfläche inmitten dem sich über 
die westliche Stadthälfte erstreckenden, im Westen von der Oberrheinebene, 
nach Osten bis zur Mitte der Stadt Darmstadt reichenden Quartär. Die 
Oberfläche bilden pleistozäne Flugsande. 
 
Das Ausgangsgestein der Böden im Hegbach-Apfelbach-Grund sind neben 
Flugsand, fluviale Kiese und Sande sowie  kalkfreie Lockergesteine. Den 
Oberboden bildet eine zum Teil lehmhaltige Flugsandhülle von ca. 60 cm aus 
zum Teil mehrfach umgelagert en Flugsanden. Im oberflächennahen 
Untergrund stehen dann schlecht durchlüfte te und staunasse Sedimente aus 
Lehmen und Tonen an. Nach Anordnung der  Grund- und Stauwasserkörper 
kommt es zu einer starken bis an die Oberfläche reichenden Vernässung 
oder bei mächtigen Sand- und Kiesauf lagen zur Ausbildung trockener 
Standorte. Der Untergrund wird langfristig vom Grundwasser beeinflusst.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 7 
Durch den gestörten Bodenwasserhaushalt neigen die Böden an der 
Oberfläche zur Dürre bzw. Austrocknung bei anhaltender Stau- und 
Grundnässe im Oberboden. Den Böden f ehlt es an Kalk, Nährstoffen und 
Bindigkeit; sie sind an der Oberfläche gut wasserdurchlässig. Der aus den 
Flugsanden entwickelter Bodentyp im Gebi et der Planfläche ist die Gley-
Braunerde. 
 
Für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sind insbesondere die 
„natürlichen Bodenfunktionen“ von Bedeutung. Die „Nutzungsfunktionen des 
Bodens“ (land- und forstwirtschaftliche Produktion) sind demgegenüber 
vorwiegend für die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Bodens durch den Menschen 
wesentlich. 
 
Der Beitrag des Bodens zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes muss vor 
allem daran bemessen werden, dass der  Boden einerseits eine Funktion als 
Standort für Pflanzen und Tiere besitzt, andererseits eine Lebensraumfunktion 
für Bodenorganismen aufweist. Damit geht die Lebensraumfunktion des Bodens 
weit über die Funktion des Bodens als Pflanzenstandort und damit über seine 
biotische Ertragsfunktion, die den Boden als Nährstoff- und Wasserlieferanten 
für die Produktion von im Wirtschaftsprozess verwertbarer Biomasse definiert, 
hinaus.  
 
Die Bewertung des Bodenpotenzials erfolgt über die Hauptfunktionen für den 
Naturhaushalt (§§ 2 ff BBodSchG) 
 
 Produktionsfunktion: Bedeutet die Eignung des Bodens als 
Vegetationsstandort mit Fähigkeit zur Bildung pflanzlicher Biomasse. Das 
Kriterium Bodenfruchtbarkeit bezeichnet das land- und forstwirtschaftliche 
Produktionspotenzial. 
 
 Regelungsfunktion: Umfasst die Leistung des Bodens als Filterungspuffer 
und Stoffumsetzungssystem, insbesondere die Bindung von Schadstoffen 
und das biologische Abbauvermögen. In  diese Rubrik fällt auch die 
Grundwasserneubildungs- und –schutzfunktion.  
 
 Lebensraumfunktion: Bedeutet die Fähigkeit des Bodens als Standort für 
für pflanzliche und tierische Organismen 
 
 Archivfunktion: Jeder Boden zeigt durch seine Ausprägung die 
Umweltbedingungen während seiner Ausbil dung. Um die Archivfunktion 
nutzbar zu erhalten, genügen kleine Flächen der jeweiligen 
Bodenausprägung.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 8 
 
Bewertungsbasis des Schutzgutes B oden ist der Bodentyp. Der Bodentyp 
„Gley-Braunerde“. 
 
Für den Bodentyp sind im Landschafts plan Darmstadt die folgenden Eigen-
schaften ausgewiesen: 
 
Eigenschaft Bewertung 
Wasserdurchlässigkeit Hoch 
Nutzbare Feldkapazität Gering 
Grund-/stauwasser Sehr schwach grundnass 1,3-2 m 
Gefährdung durch Schwer-
metallbelastung 
Hoch: nicht belastbar wegen Grund-
wassernähe 
Natürliche Fruchtbarkeit Acker: Hoch-mittel 
Grünland: Hoch 
Wald: Hoch 
Besonderheiten Auswehungsgefährdet 
 
 
Aufgrund seiner natürlichen Ertragsfunktion (Bedeutung: Hoch bis Mittel) 
zählt der „östlich der B3 im nördlichen Stadtgebiet verbreitet e“ Bodentyp zu 
den guten bis mittleren Böden. Als grundwasserfeuchter Boden eignet er sich 
besonders gut als Grünland (Landschaftsplan Darmstadt). 
 
Das Bodenleitbild weist für Teile der Stadt Darmstadt den Schutz wertvoller 
Böden aus. Im Bereich vom Plangebiet ist der Schutz vorhandener Böden als 
„Erhalt fruchtbarer Böden für di e landwirtschaftliche Nutzung zum 
Ressourcenschutz“ ausgewiesen. 
 
Die wirtschaftliche Bodennutzung der  Planfläche erfolgt für den 
Feldgemüseanbau. Die als Dauerkultur  angelegte Spargelfläche wird ab 
Februar zur Ernteverfrühung mit Fo lie abgedeckt. Je nach Witterung und 
Ernteverlauf bleibt die Fläche bis April/Mai von der Folie bedeckt.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 9 
Vorbelastungen 
 
Da die Spargelpflanze keine Staunässe  verträgt, diese am Standort aber 
auftritt, ist zur schnelleren Versicke rung des Niederschlags eine gründliche 
Tiefenlockerung erforderlich. Die vor jeder Neupflanzung vorgenommene 
Bodenbearbeitung erfolgt bis in 70 cm Ti efe (was der 3- bis 4-fachen 
Bearbeitungstiefe des landwirtschaftlichen Ackerbaus entspricht). 
 
Aufgrund der Bodenbearbeitung ist davon auszugehen, dass das typische 
Ah/Bv/(Bv-Go,Go-Bv/)Go/Gr–Gley-Braunerde-Profil nach mehrmaliger Vermi-
schung oberer Horizontschichten nicht mehr existiert.  
 
In Bezug auf den Arbeitseinsatz, Masch inen-/Energieaufwand und  stoffliche 
Aufwendungen  (Bodenvorbereitung, Pfl anzung, Pflege, Düngung, Befallsbe-
kämpfung) ist Spargel eine Intensivkultur. Schadinsekten wie die Spargel-
fliege erfordern zur Bekämpfung den Einsatz von Dimethoat. Durch pilzliche 
Schaderreger (Spargelrost, Grausch immelfäule, Stemphyllium-Spargel-
laubkrankheit) können jährlich m ehrere Fungizidanwendungen erforderlich 
werden. Bestimmte empfohlene Biozide (hier insbesondere Herbizide) sind 
persistent oder bilden persistente Mebaboliten. Diese bewirken eine 
Schädigung der Lebensraumfunktion des Bodens. 
 
Stoffliche Veränderungen erf ährt der natürlicherweise carbonatfreie [gering 
gepufferte] Boden durch die Aufkalkung (Kultur-Ziel: pH 7).  
 
Die Bewertung des Ist-Zustands lä sst aufgrund der Bodennutzung- und 
intensität im Vergleich zum Bodenpot enzial nur eine eingeschränkte Rege-
lungs- und Lebensraumfunktion feststell en. Deren natürliche Regeneration 
würde voraussichtlich einen längeren Zeitraum benötigen. 
 
Auf der Planfläche befinden sich keine Altlasten (Altflächendatei ALTIS, HLUG).

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 10 
Prognose der Entwicklung des Umweltzustands 
 
Wesentliche Umweltwirkung des Vorhabens ist der Bodenverlust durch die 
Überbauung von 10.000 qm. Der Bodenverlust erstreckt sich auf alle zuvor 
genannten Bodenfunktionen. Verringerter f unktionaler Verlust entsteht 
aufgrund fortbestehenden Niederschlagsabf lusses über die Wegränder auf 
weiterer versiegelter Fläche (957 qm).  Mit der einzigen Einschränkung bei 
der Regelungsfunktion (Grundwasserneubil dung) fallen hier ebenfalls alle 
Bodenfunktionen aus. Die von Überbauung (Versiegelung) betroffene  
Bodenfläche beträgt somit insgesamt 25,4 % der Planfläche.  
 
Der Boden der übrigen Planfläche (74,6 %) behält seine Bodenfunktionen 
weitgehend entsprechend dem natürlichen Po tenzial bzw. kann diese unter 
ungestörten Bedingungen regenerieren. Die  infolge von Vorbelastungen 
reduzierte Horizontdifferenz ierung wird u. a. durch bauzeitliche  Erdmieten, 
Bodenumlagerung zum Zweck der Geländemodellierung, Masseneinbau 
nach erd- und grundbaulichen Erfordernissen um ein weiteres Mal verändert. 
Die in den Eigenschaften der Bodenmatri x festgelegte Leistungsfähigkeit im 
Naturhaushalt bleibt dabei erhalten bzw. wird am Standort nach dessen 
landschaftlicher Herstellung im Z uge der Maßnahmen der Landschaftspflege 
neu bzw. weiter entwickelt. 
 
Die Beeinträchtigung des Bodenpotenz ials ist aufgrund der Überbauung 
(Bodenfunktionsverlust) für den Anteil v on einem Viertel der Planfläche als 
„hoch“, aufgrund der Gestaltung des verbleibenden Anteils für diesen 
wiederum als „gering“ einzustufen. 
 
Außerhalb vom Plangebiet ist das B odenpotenzial bauzeitlich, anlagen-/bau- 
und betriebsbedingt nicht betroffen und ist somit nicht beeinträchtigt. 
 
Die Darstellung der Bedeutung eines  durch Leckage im Tauchbecken 
verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des 
Schutzguts Boden sowie der weiter en Schutzgüter wir d in Kap. 5 
„Wechselwirkungen“ vorgenommen.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 11 
4.2 Schutzgut Oberflächenwasser 
 
Bestand 
 
Darmstadt weist einen erheblic hen Bestand an kleinen, natürlichen 
Fließgewässern auf, die entsprechend ihrer Einzugsgebiete verschiedenen 
Gewässersystemen zugeordnet sind. 
 
Die Planfläche gehört zum Gebiet des Gewässersystems Schwarzbach/Ried. 
Die aus dem Messeler Hügelland zufließenden Bachläufe entwässern 
allesamt nach Westen hin zum Rhein. 
 
Die Planfläche befindet sich über 300 m vom nächsten Gewässer, dem im 
Zuge früherer Gebietsmelioration angelegten Brühlgraben, entfernt. 
 
 
Prognose der Entwicklung des Umweltzustands 
 
Die Beeinträchtigung von Oberflächenwasser kann bei jetzigem 
Kenntnisstand und Wissen, auch im Fa ll der bauzeitlich erforderlichen 
Grundwasserfreihaltung der Baugrube, weitgehend ausgeschlossen werden.  
 
Eine Ableitung von Drainage- und Sü mpfungswasser zum nächsten 
wasserführenden Vorfluter über die Entfe rnung 300 m entfernt (Brühlgraben) 
wäre aus baubetrieblicher Sicht allerdings unrealistisch. 
 
Die Darstellung der Bedeutung eines  durch Leckage im Tauchbecken 
verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des 
Schutzguts Oberflächenwasser sowie der weiteren Schutzgüter  wird in Kap. 
5 „Wechselwirkungen“ vorgenommen. 
 
 
4.3 Schutzgut Grundwasser 
 
Bestand 
 
Das hessische Ried enthält über weniger gut durchlässigen terziären 
Schichten eine z. T. mächtige sandige bis kiesige Lockergesteinsfolge des 
Quartärs, die als Porenspeicher dient. 
Die im Untergrund vorhandenen T one, tonigen Lehme und tonigen Sande 
sind stets wasserstauend.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 12 
In der Untermainebene stehen Tone und Lehme hoch an und bilden daher 
Stauwasserböden (vgl. Schutzgut Boden). Dieser Umstand führte dazu, dass 
in großem Umfang Entwässerungsgräben gezogen wurden. 
 
In der Untermainebene ist ein gering mächtiger oberflächennaher 
Grundwasserleiter entwickelt. Die durchschnittlich 10-15 m unter GOK 
anstehenden terziären Grundwasserstockwerke gliedernden Tone / Schluff-
schichten haben in diesem Bereich eine Mächtigkeit von bis zu 50 m, so dass 
die Speicherfähigkeit für Grundwasser insgesamt wesentlich geringer ist. 
Durch den Wechsel von wasserstauenden und wasserführenden Schichten 
werden verschiedene Grundwasserstockwerke voneinander getrennt. 
 
Die Niederschläge können sich unmittelbar auf den Grundwasserstand durch 
raschen Anstieg wie ebenso schnellen Absinken auswirken. 
 
Im Gebiet der Planfläche beträgt der mittlere Grundwasserflurabstand 1 bis 2 
m. Die Grundwasserneubildung erfolgt vor allem aufgrund der ungünstigen 
klimatischen Voraussetzungen durch Versickerung.     
 
Im Bereich westlich von Darmstadt beträgt die Grundwasserneubildung etwa 
200 bis 250 mm (HLUG 2004, zit. aus Hydrogeologisches Gutachten v. 
27.4.2009). Im Hydrogeologischen Gutach ten v. 27.4.2009 wird für die 
Flächen im Bereich des geplanten Tauchcenters eine mittlere 
Grundwasserneubildung von 200 mm/Jahr, entsprechend 6,3 l/(s x km²), 
angesetzt. 
 
Aus einer Bohrung auf der Planfläche wird folgender lithologischer Aufbau 
mit hydrologischer Einstufung angegeben:  von 0,0 m bis 6,7 m u.GOF 
quartäre Fein- und Mittelsande (Dünensand) : Grundwasserleiter; von 6,7 m 
bis ca. 17 m u.GOF Schluff, sandig, toni g und Fein-, Mittelsand, tlw. kiesig: 
lokaler Grundwassergeringleiter bzw. Grundwasserleiter; von ca. 17 m bis 19 
m u.GOF Ton, schluffig, feinsandig: Grundwassergeringleiter; von ca. 19 m 
bis 29 m u.GOF: Grundwasserleiter. 
 
Bis in 29 m Tiefe folgt unter der quartären Dünensandschicht eine 
Wechsellagerungvon einerseits sandigen Schluffen und zum Teil auch 
geringmächtigen schluffigen Tonlagen und andererseits Sandschichten. 
 
Geologische Untersuchungsergebnisse aus  der Umgebung zeigen, dass die 
bis 29 m zum Teil erbohrten bindigen, tonig-schluffigen Schichten zumeist 
nur lokal verbreitet sind und generell in Richtung Westen auskeilen.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 13 
 
Prognose der Entwicklung des Umweltzustands 
 
Zur Darstellung möglicher Beeinträ chtigungen des Grundwassers liegen drei 
Fachgutachten der Arbeitsgemeinscha ft Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-
Ing. N. Gründling/Dr. Köhler & Dr. Pommering vor (Hydrologisches Gutachten 
v. 27.4.2009; Erläuterungs bericht zum Antrag auf Erteilung einer wasser-
rechtlichen Erlaubnis v. 27.4.2009; Ergebnisdokumentation ergänzender Auf-
schlüsse zur Erkundung möglicher GW-Stockwerkstrennung v. Nov. 2009. 
 
Aus den beiden ersten Gutachten geht her vor, dass die Auswirkungen des 
Tauchbecken auf das Gewässerströmungsfeld und die Grundwasserstände 
relativ gering und  nicht erheblich sind. Für die bebauten Gebiete nördlich der 
Weiterstädter Landstraße sowie der Bereich der Bahnstrecke und des 
Bahnhofs Arheilgen sind in Bezug auf  Grundwasserstandsänderungen keine 
nachteiligen grundwasserbedingten Auswirkungen zu erwarten. 
 
Die räumliche Ausdehnung des Schichtaufbaus und die mögliche Auswirkung 
der Durchörterung werden im dritten Fachgutachten untersucht. 
 
Nach Aussage des Gutachtens ist ke in flächenhafter Trennhorizont zwischen 
der Geländeoberkante (GOK) und ca. 29, 00 m unter GOK im Bereich des 
Planungsraum ausgebildet. Die in den Bohrkernen angetroffenen gering 
durchlässigen Schichten, die einen Trennhor izont darstellen können, sind in 
diesen beiden Bohrungen nicht in der gleichen Höhenlage und 
Zusammensetzung anstehend. 
 
In ihren Einschätzungen kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass für die 
geplante maximale Eingriffstiefe von 30,00 m unter GOK aufgrund der 
Erkundungsergebnisse keine hydraulischen Bedenken bestehen. 
 
Die Darstellung der Bedeutung eines  durch Leckage im Tauchbecken 
verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des 
Schutzguts Grundwasser sowie der weit eren Schutzgüter wird in Kap. 5 
„Wechselwirkungen“ vorgenommen. 
 
Die Beinträchtigung des Schutzgutes  Grundwasser in ihren Funktionen und 
Leistungsfähigkeit im Naturhaushalt wird darum als gering eingeschätzt. 
 
 
4.4 Schutzgut Klima/Luft

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 14 
 
Klimapotenzial - Allgemeine Aussagen 
 
In Südhessen gehören das Nördliche Obe rrheintiefland mit Bergstraße und 
Untermainebene zu den bioklimatischen Be lastungsbereichen. Daraus ergibt 
sich die Forderung nach einer funkti onsfähigen Durchlüftung der belasteten 
Stadtgebiete. 
 
Die Forderungen im Landschaftsrahm enplan für die Randbereiche der 
Bebauung lauten dementsprechend: 
 
 Für den Verdichtungsraum der Untermainebene und des Messeler Hügel-
landes stellen die großen Waldgebiete klimatisch wirksame Frischluftent-
stehungsgebiete dar. 
 
 Höchste Priorität hat die Sicher ung der potenziellen Luftleitbahnen und 
der potenziell hochaktiven Ventila tionsbahnen, die in räumlichem 
Zusammenhang mit den belasteten Gebieten stehen. 
 
 Große Bedeutung kommt den potenzie ll hochaktiven Kaltluft- und 
Frischluftentsthungsgebiten zu, die mit belasteten Bereich in räumlichem 
Zusammenhang stehen. Sie sind in ihrer ausgleichenden Wirkung zu 
entwickeln. 
 
Dazu führt der Landschaftsplan Da rmstadt weiter aus, dass die 
Kaltluftentstehung und Kaltluftabfluss zur Erhaltung der Klimafunktionen 
Vorrang vor entgegenstehenden Nutzungen haben. Insbesondere ist eine 
Bebauung, Versiegelung, Aufschü ttung oder Waldneuanlage in diesen 
Bereichen auszuschließen. 
 
Der Landschaftsplan Darmstadt weist dazu entsprechend der 
lokalklimatischen Situation klimatische Ausgleichsflächen aus: 
 
 Kaltluft produzierende Flächen 
 Frischluft produzierende Flächen 
 Kaltluftbahnen 
 Städtische Grünflächen 
 Immissionsschutzwald 
 
Das die Planfläche umgebende Gebiet weist einen Bestand an Ausgleichs-
flächen auf und gehört zu den Gebieten der Stadt Darmstadt, in denen sich 
Lokalklimate mit lokalen Windsystemen ausbilden können (vgl. unten: Klima-

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 15 
potenzial Bewertung). Die Ausprägung und Bedeutung des jeweiligen Lokal-
klimas sind von der geogr afischen Lage, den örtlichen natürlichen Faktoren 
und den Nutzungsverhältnissen bestimmt. 
 
So ist im Norden Darmstadts ein Starkwindband in abgeschwächter Form 
nachgewiesen. Im Westen von Arhe ilgen und der Firma Merck sind davon 
allerdings keine Auswirkungen mehr spürbar. 
 
Im Gebiet der Planfläche transporti eren Flurwinde aufgrund thermischer 
Druckunterschiede kühle Luft aus dem Umland in den überwärmten, bebau-
ten Bereich. Solche Kaltluftflüsse sind nur schwach ausgebildet, sie wirken 
sich nur in den Randbereichen der Bebauung aus. 
 
 
Klimapotenzial Bewertung  
 
In der dreistufigen Bewertung der k limatischen Funktionsräume für das 
Lokalklima (Abstufungen „sehr hohe Bedeutung“, „hohe Bedeutung“, „mittlere 
Bedeutung“) ist dem südlich vom Gewe rbegebiet Weiterstädter Landstraße 
bis zum Brühlgraben erstreckenden Offenland in Bezug auf die Kaltluft 
produzierende Fläche eine „mittlere Bedeutung“ zugeteilt. Die weiter südlich 
gelegene Fläche erscheint ohne Bewe rtung. Die im Westen angrenzenden 
Waldflächen sind als Frischluft produz ierende Fläche „Funktionsräume von 
mittlerer Bedeutung“. 
 
Für das die Planfläche einschließende Gebiet „Landwirtschaftliche Flächen 
westlich Arheilgen und Wixhausen“ ist im Landschaftsplan zu den 
Kaltluftentstehungsflächen ausgeführt, da ss diese sich in der Ebene ohne 
reliefbedingten Abfluss in Richt ung der Bebauung befinden. Für die 
Entstehung der Flurwinde sind diese Flächen bedeutsam. 
 
Angestrebt wird aus der Sicht des Klimaschutzes generell, dass die 
Siedlungsränder für Flurwinde offen gehalten und offen gestaltet werden 
 
 
Prognose der Entwicklung des Umweltzustands 
 
In Bezug auf die Kaltluft produz ierende Fläche und die von Flurwinden 
erreichbaren Siedlungsränder ist die Beeinträchtigung des Schutzgutes 
Klima/Lufthygiene aufgrund der Größ e und räumlichen Lage der Planfläche 
als gering einzuschätzen.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 16 
 
 
4.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt und FFH-Relevanz 
 
Biotoppotenzial 
 
Im Landschaftsplan Darmstadt sind di e Biotope im Gebiet südlich der 
Weiterstädter Landstraße mit der Bewertung „Mittel“ (betrifft zum großen Teil 
die Planfläche) und „Gering“ (umgebende Flächen) dargestellt. Die 
Bewertung basiert auf der vor 1998 festgestellten Bestandssituation 
(Landschaftsplan Darmstadt, Bestandskarte Nord M 1:10.000, 1998). Die mit 
„Mittel“ bewertete Fläche ist als „ 09.01 Ungenutzte Landfläc he frischer bis 
trockener Standorte – kurzlebige Ruderalfluren“ gezeigt.  
 
Für Fauna und Flora besteht entsprechend Landschaftsrahmenplan, unter 
Hinweis auf den Verbreitungsschwerpunkt im Naturraum Untermainebene, 
das Entwicklungspotenzial zum „Grünland mittlerer Standorte“ (Kat. M). 
Entsprechend dem in Darmstadt kartierten Biotop- und Nutzungstypen „06.1 
Grünland frischer Standorte“, „06.3 Üb riges Grünland“ ergäbe sich im Fall 
dieser Biotopsituation eine „nachrangige bis hohe landschaftsökologische 
Bedeutung“. 
 
 
Bestand 
 
Die Planfläche befindet sich im Bereic h einer mehrere ze hn Hektar großen 
ausgeräumten Agrarflur mit vier ei ngestreut liegenden Kleingärten, deren 
Biotopwert aufgrund ant hropogen überprägter, teilwe ise naturferner 
(standortfremden) Hecken- und Baumbes tände sowie Intensivrasen als 
überwiegend gering festzustellen ist. 
 
Den Biotoptyp „Ungenutzte Landfläche fri scher bis trockener Standorte – 
kurzlebige Ruderalfluren“ gibt es nicht mehr. 
 
Bei den Begehungen wurden keine bemer kenswerten Tier- und Pflanzen-
arten angetroffen. Kleinstrukturen wie Wegsäume und Straßenränder und die 
Kleingärten werden von den Nahrung suchenden Vogelarten der Feldflur und 
der siedlungsnahen Gärten der Umgebung mit aufgesucht. 
 
 
Vorbelastungen

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 17 
Aufgrund der nutzungsbedingten strukt urellen Defizite und saisonal 
dauerhafter stofflicher Beeinträchti gungen (Wirkung bzw. Anreicherung der 
Pflanzenbehandlungsmittel) hat die Planflä che für Tiere und Pflanzen eine 
sehr geringe Bedeutung. 
 
 
Prognose der Entwicklung des Umweltzustands 
 
- Planfläche 
 
Eine Beeinträchtigung des Biotoppotenzials  besteht grundsätzlich infolge der 
Überbauung mit der Folge des dauerhaften Entzugs der Fläche als 
Pflanzenstandort und Tierlebensraum.  
 
Die übrige Fläche, rund 75 % der Planflä che, wird außerhalb der bauzeitlich 
auftretenden Störungen in Bezug auf das Biotoppotenzial nicht beeinträchtigt. 
Die Umzäunung der Planfläche entzieht die Fläche allerdings dem Zugang 
von größeren bodenlebenden Säugern (Feldhase, Reh).   
 
Die durch den Istzustand gegebenen, für eine naturraumtypische Flora und 
Fauna unwirtlichen und entwicklungsbegrenzenden Lebensraumqualität bzw. 
Habitatbedingungen werden durch die Ausgleichs- und Gestaltungs-
maßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Konzeptes den 
standörtlichen Möglichkeiten entsprec hend fachlicher Vorgaben signifikant 
aufgewertet. 
 
Dieses findet auch seine Bestätigung dur ch die Tatsache, dass die zugrunde 
liegende Eingriffs-Ausgleichsbilanzie rung auf der Grundlage der vorge-
nommenen Gestaltungsentwurf einen Ü berschuss von 167.733 Wertpunkten 
entsprechend der Kompensationsverordnung KV ergibt. 
 
- Umgebende Flächen 
 
Eine für das Biotoppotenzial in Hinb lick auf den Biotopverbund relevante 
Funktion (Teillebensraum, Ausbreitungs -, Wanderachse) wird aufgrund der 
an bebaute Fläche bzw. Verkehrsfläche angrenzenden Lage nicht 
beeinträchtigt. 
 
Der Entzug der Fläche als Pflanzenstandort und Tierlebensraum stellt für das 
Gebiet eine geringe Beeinträchtigung dar. Die Beeinträchtigung ist durch 
Maßnahmen und Natur und Landschaft funktional kompensierbar.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 18 
Die Darstellung der Bedeutung eines  durch Leckage im Tauchbecken 
verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des 
Schutzgutes Tiere und Pflanzen sowie der  weiteren Schutzgüter wird in Kap. 
5 „Wechselwirkungen“ vorgenommen. 
 
 
 
4.6 Schutzgut Landschaft 
 
Einordnung 
 
Das Plangebiet befindet sich im Hauptl andschaftstyp Offenland, welches hier 
schwach differenziert als intensiv genutzte Agrarlandschaft besteht.  
 
 
Potenzial der Landschaft: Landschaftsbild, landschaftsgebundene Erholung 
 
Das Offenland südlich der Weiterstädter  Landstraße besitzt aufgrund seiner 
ortsnahen Lage (westliche Wohngebiet e Stadtteil Arheilgen), des 
angrenzenden Waldgebiets und erlebbaren Wechseln von Landschafts-
elementen, jeweils in fußläufiger Entfernung („Feierabendradius“), eine 
Bedeutung als Fläche für die landschaftsgebundene Erholung. 
 
Art und Qualität des Landschaftsb ilds wird von der Art, dem Zustand 
(Authentizität), der Besonderheit und Erlebbarkeit der vorhandenen 
Landschaftselemente bestimmt.  
 
Für das Landschaftsbild wertgebend sind in der Umgebung der westlich 
angrenzende Waldaußenrand; Baumreihen und Feldgehölze stellen – soweit 
vorhanden –  im Offenland gelegene wertgebende Elemente dar.   
 
Bestehende Nutzungen innerhalb sowie auß erhalb eines Gebietes können 
das Landschaftsbild oder seine Wahrnehmung grundsätzlich störend 
beeinflussen. 
 
Die Qualität des Potenzials der Land schaft ist eingeschränkt, wenn die 
Störquellen irreversibel sind und unmitte lbar im Gebiet auftreten oder mit 
ihren Auswirkungen in das Gebiet eindringen. Der über Sichtbeziehungen, 
Immissionen, etc. aus Wirkungen angrenzender Bebauung, des Straßen-
raums mit seinem Verkehr beeinflusste Teil der Landschaft – hier der Rand-
bereich entlang der Weiterstädter Landstraße – schränkt Potenzial ein.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 19 
 
Bestand 
 
Die Planfläche befindet ich zwischen dem  als nördlichste Wegverbindung zur 
Naherholung (selten) begangenen Weg zwischen der Ortslage Arheilgen und 
dem westlich in rund 300 m Entfernung beginnenden Wald. Die Örtlichkeit 
der Planfläche wie auch der sie querende Weg haben nahezu keine Bedeu-
tung für die Naherholung. 
 
 
Bestand, Vorbelastungen 
 
Aufgrund fehlender Gehölzstrukturen (a ls lineare Flurgehölze) besteht vom 
Offenland über die Planfläche hinweg zur Randbebauung, Gewerbegebiet 
Weiterstädter Landstraße, eine durchgängige Blickbeziehung. Langge-
streckte gleichförmige Baukörper des Gewerbegebiets bestimmen die 
Hintergrundkulisse, wobei die Alleebäum e in Front der Gebäude nur eine 
punktuelle optische Wirkung entfalten. 
 
Über die hindernisfreie Planfläche dringen in umgekehrter Richtung auch ver-
kehrsbedingte Emissionen von der Weit erstädter Landstraße in das Offen-
land hinein. 
 
Fernwirksame optische Störungen ste llen die Hochspannungsfreileitungen 
und die sie begleitenden Geräusche dar . An der Planfläche führt in 
südwestlich-nordöstlicher Richtungsverl auf eine Freileitung vorbei. Die im 
Bereich der Planfläche fehl enden Begrünungen sowie der einsehbare 
Straßenraum werden als weitere optische Störungen wahrgenommen. 
 
Im Frühjahr bietet die Planflä che aufgrund der Folienbedeckung einen 
störenden Anblick (fehlende landschaftliche Authentizität), was selbst aus 
größerer Entfernung auf genommen wird. Akustisch wirkt das schon bei 
leichtem Wind auftretende Flattergeräusch befremdlich. 
 
Aufgrund vielfältiger nutzungsbedingt er Störungen hat die Planfläche eine 
geringe Bedeutung für das Schutzgut Landschaft. 
 
 
Prognose der Entwicklung des Umweltzustands

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 20 
Die an die Weiterstädter Landstraß e grenzende Planfläche scheidet mit 
Realisierung des Vorhabens als Teil des Offenlandes zwischen B3 neu/Bahn-
damm und Waldrand für die landschaftsgebundene Erholung dauerhaft aus.  
 
Das Erholungspotenzial verringert sich  entsprechend um den Anteil der 
Planfläche (ca. 3,5 %) an der gesamten Offenlandfläche. 
 
Die Gebäudehöhe des geplanten Vorhabens, das die Höhen der Gebäude im 
Gewerbegebiet Weiterstädter Landstraße um zwei Geschosse überragt, wird 
im Landschaftsbild – im Offenlandbereich  – innerhalb der Randkulisse als 
Erscheinung hervortreten. Trotz der relativ vertikalen Prominenz des 
Gebäudes wird dieses optisch in die von Bauwerken dominierte 
Kontrastkulisse zur Landschaft – in die Sequenz bestehender 
Gewerbegebäude, Fußgängerbrücke über  B3neu, Bahndamm – eingeglie-
dert. 
 
Aus geringerer Distanz wird die optische Wirkung des Gebäudes aufgrund 
der zur Grundstücksgrenze zurückvers etzten bzw. in Beziehung auf das 
Grundstück mittigen Anordnung gemindert. Bei Annäherung von außen wird 
der Betrachterblick zunächst von den bis an die Grundstücksgrenze 
reichenden Gehölzstrukturen aufgenommen.  
 
Die Beeinträchtigung des Erholungspot enzials unter Einbeziehung des 
Landschaftsbildes ist als gering einzustufen, da 
 
 die Planfläche im Bereich niedriger Potenzialqualität unmittelbar an den 
Straßenraum mit dahinter liegendem Gewerbegebiet anschließt, 
 der Anteil der Planfläche an der Offenlandfläche gering ist und 
 die Wegnahme der Planfläche keine Zerschneidung der Offenlandfläche 
zur Folge hat. 
 
Für das Landschaftsbild ergibt sich keine neue Beeinträchtigung bzw. Ver-
schlechterung der schon bestehenden Beeinträchtigung um eine 
Bewertungsstufe.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 21 
 
4.7 Schutzgut Mensch 
 
Immissionsbelastung 
 
Taucher, Hotel- und Restaurantgäste, Museumsbesucher, Mitarbeiter und 
Lieferanten bedingen ein Verkehrsaufkomm en, das bei mittlerer Auslastung 
im Hotel- und Tauchbetrieb mi t rund 600 Fahrbewegungen pro Tag 
angegeben wird. Die Fahrbewegungen entfallen fast ausschließlich auf die 
Zeitspanne 5 bis 23 Uhr; angenommen wird, dass sich die überwiegende 
Mehrzahl der Fahrbewegungen auf die Zeitspanne 7 bis 20 Uhr konzentriert. 
 
Während der Nacht, 22 Uhr bis 6 Uh r, sind 10-20 % der täglichen 
Fahrbewegungen zu erwarten. Die Konzent ration der Stellplätze und ihrer 
Zufahrten begrenzen den Verkehrslä rm auf nur einen kleinen Teil des 
Geländes nahe der Weiterstädter Landstr aße. Lärmbeeinträchtigungen der 
Hotelgäste werden dadurch in Verbindung mit einer empfohlenen nächtlichen 
Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Privatgrundstück minimiert. 
 
Die Verteilung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens auf die 
Fahrtrichtungen der Weiterstädter Landstr aße und im weiteren Verlauf auf 
der B 3 ist schwer abzuschätzen. 
Es wird angenommen, dass die Zusatzbel astung sich im Straßennetz wie 
folgt verteilt: 
 
200 zusätzliche Kfz pro Tag befahren die Weiterstädter Landstraße nach 
Westen in Richtung Weiterstadt / Gräfenhausen / AS Weiterstadt BAB A5 
400 zusätzliche Kfz pro Tag befahren di e Weiterstädter Landstraße nach 
Osten, rund 0,2 km bis zur B 3, hier te ilt sich der Zusatzverkehr nach Norden 
in Richtung Wixhausen / Egelsbach / BAB A 661 und nach Süden in Richtung 
Virchowstraße / Frankfurter Straße  / DA-Innenstadt bzw. B 42 / AS 
Weiterstadt BAB A5 – in jede Richtung jeweils 200 zusätzliche Kfz pro Tag. 
 
Wohngebiete sind außer in der Ortsdurchfahrt Wixhausen nicht vom 
zusätzlichen Verkehrsaufkommen betroffen.  
 
Die nächtliche Zunahme von 20 bis 40 Fahrzeugen (10%-20 % von 200 Kfz) 
bewegt sich innerhalb der üblichen Verkehrsschwankungen. 
 
Baubedingt können weitere Emissionen in Form von Staubentwicklung und 
Erschütterungen auftreten. Letztgenannte Emissionen fallen nicht aus dem 
Rahmen üblicher Auswirkungen, wie  sie schon bei den Bauvorhaben im

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 22 
Gewerbegebiet Weiterstädter Straße auftraten. Aufgrund der Dimension der 
Baugrube sind jedoch längere Bauzei ten für Aushub-, Erdbau- und 
Gründungsarbeiten zu erwarten. Bew ohner von Wohn- und Mischgebieten 
sind von Emissionen nicht betroffen. Gl eiches trifft aufgrund der Entfernung 
und der Trennung durch die Weiterstädter  Landstraße auf die Bewohner des 
nördlich liegenden Gewerbegebietes zu. Die  Feldflur zwischen Brühlgraben 
und dem Plangebiet kann in Bezug auf di e Naherholungsqualität – außerhalb 
von Feierabenden und Wochenenden – bauzeitlich durch Immissionen 
beeinträchtigt sein. 
 
Zum bauzeitlichen Verkehr ist festzust ellen, dass sich aufgrund dieser 
Verkehrsbewegungen im Straßennetz kein  signifikantes zusätzliches 
Verkehrsaufkommen ergibt. 
 
 
Prognose der Entwicklung des Umweltzustands 
 
Das Schutzgut Mensch wird durch di e zu erwartenden Immissionen, unter 
den getroffenen Annahmen insbesondere aus den Quellen des motorisierten 
Verkehrs, nicht beeinträchtigt werden. 
 
Durch den Maschineneinsatz während der zeitlich befristeten Baumaßnahme 
ist im Mittel eine geringe Beeinträch tigung, bei Durchführung bestimmter 
Baumaßnahmen temporär auch Anstegen auf mittlere Beeinträchtigungen – 
jeweils in Bezug auf die Erhol ungsnutzung des Offenlandbereiches 
(Betroffenheit des Schutzgutes Mensch unter dem Aspekt der 
landschaftsgebundenen Erholung) – zu erwarten. 
 
Siedlungsbereiche sind durch bauzeitliche Immissionen nicht betroffen. 
 
Die Darstellung der Bedeutung eines  durch Leckage im Tauchbecken 
verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des 
Schutzguts Mensch sowie der weit eren Schutzgüter wird in Kap. 5 
„Wechselwirkungen“ vorgenommen.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 23 
 
5 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN UMWELTBELANGEN 
 
Hier sind insbesondere die zwischen den Schutzgütern Grundwasser, Boden, 
Tiere und Pflanzen, Landschaft und Men sch im Fall des Wasseraustritts 
infolge der Beschädigung des Tauchbe ckens eintretenden Wechselwir-
kungen anzusprechen. 
 
Zur haftungsrechtlichen Sicherung wer den Hotel und Tauchcenter von einer 
geschlossenen wallförmigen Aufsc hüttung umgeben. Der vorgesehene 
umgebende Wall soll die Auswirkungen auf die Schutzgüter außerhalb der 
Planfläche begrenzen, indem im Fall einer Leckage austretendes Wasser 
innerhalb der Umwallung zurückgehalten wird. 
 
Im Fall der Leckage kann es durch  austretendes, sich oberflächig 
ausbreitendes und stauendes sowie unter veränderten Druckbedingungen 
befindliches Wasser zu Beschädigungen oder Zerstörungen der Bausubstanz 
und des die Gebäude umgebenden modellie rten und natürlichen Geländes 
einschließlich Aufschüttungen, Hohl räume/Schächte, Erdbauten, etc. 
außerhalb der Planfläche allesamt mit den Folgen veränderter Trag-, 
Standort-, Boden-, Funktionseigenscha ften und weiterer Eigenschaften 
kommen. Auch Teile der Landschaft und des Naturhaushaltes können im Fall 
eines Wasseraustritts betroffen und erheblich beeinträchtigt werden. 
 
Unterspülungen, Massenverlagerungen, et c. können zur Entwurzelung von 
Bäumen und zu Instabilität bis Einstu rz von Gebäudeteilen, Aufbauten, 
Einrichtungen, etc. führ en. Durch diese und indirekte Folgen können die 
Gesundheit und das Leben von Menschen in  Gefahr geraten. Sachgüter 
können im Fall des Wasseraustritts beschädigt und unbrauchbar werden. 
Dieses stellt Beeinträchtigungen dar, die erheblich sein können. 
 
Kraft- und Schmierstoffe sowie ander e umweltgefährdende Stoffe können im 
Fall des Wasseraustritts in den Boden und in das Grundwasser gelangen und 
zu Beeinträchtigungen führen, die erheblich sein können. 
 
Im Fall des Wasseraustritts kommt es auf der überfluteten Fläche zur 
Versickerung von Wasser und den darin enthalten umweltgefährdenden 
Stoffen (Beeinträchtigung der Schut zgüter Boden und Grundwasser). Zu 
einem Vorfluter abgeleitetes/abgepumpt es Wasser führt – wenn keine 
Abscheidung und/oder entsprechende B ehandlung des Wassers erfolgt – 
dem Vorfluter umweltgefährdende Stoffe zu. Diese stellen Beeinträchti-
gungen dar, die für Oberflächengewässer und die darin lebenden Tiere und

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 24 
Pflanzen sowie im Fall der Gewässe rnutzung für weitere Schützgüter 
erheblich sein können. 
 
Der im Umweltbericht mit berü cksichtigte Fall einer Leckage des 
Tauchbeckens mit Wasseraustritt zeigt, dass für die Schutzgüter erhebliche 
Auswirkungen nicht auszuschließen sind. Die abschließenden Regelungen 
zur Vermeidung bzw. Minimierung sind im Zuge des weiteren 
Genehmigungsverfahrens durch Ausarbeiten der entsprechenden technische 
Lösungen darzustellen.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 25 
 
6 EINGRIFFS-AUSGLEICHS-BILANZIERUNG 
 
 
6.1 Vorbemerkungen 
 
Die Bilanzierung des Eingriffs und des Ausgleichs erfolgt auf der Grundlage 
der Kompensationsverordung (KV). D abei wird die Wertliste nach Standard-
Nutzungstypen gem. Anlagen 2 und 3 KV angewandt. 
 
Zusatzbewertungen gem. Nr. 2 Anl.  2 KV sind im Fall mehrerer 
Standardnutzungstypen aufgr und der Beurteilungsgrößen „Sonstige 
Randstörungen“ (Nr. 2.2.4 Anl. 2 KV) und „Besondere ör tliche Situation (Nr. 
2.2.5 Anl. 2 KV) relevant. Dazu we rden Korrekturzu- und -abschläge – nach 
dem Zustand gestuft – vergeben (Nr. 2.3 Anl. 2 KV). 
 
Da die Grundbewertung nach der Wertlis te im Hinblick auf die bekannte und 
zu erwartende Fauna weder zu einer widersprüchlichen noch unvollständigen 
Bewertung des Eingriffs führt, sind weitere, die Biotope und deren Arten-
potenziale betreffende Zusatzbewertungen hier nicht erforderlich.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 26 
6.2 Zusammenstellungen zur Bilanzierung 
 
 
Tab. 1: Ermittlung des Eingriffes in Wertpunkten WP (keine Baumkronenfläche 
vorhanden) 
 
B e s t a n d  
Lfd.
Nr. Nr. KV –  Standard-Nutzungstyp WP/m 2 Anzahl der 
Teilflächen 
Gesamt-
fläche in m
2 
WP 
1 02.500 – Hecken, Gebüsch, tlw. m. Ziergehölzen, an 
Siedlungsrand u. Objekten Außenbereich 
27 2 5,2 141
2 9.120.Z – Kurzlebige Ruderalfluren im Kulturland, hier 
sehr artenarm, stark gestörte Verhältnisse 
*15 2 133,0 1.995
3 09.160 – Straßenränder, intensiv gepflegt, artenarm 13 3 100,8 1.310
4 10.530 – Sandweg 6 1 69,0 414
5 10.610.Z – Feldweg, fast bewuchsfrei *15 2 1.423,2 21.349
6 11.191.Z – Spargelacker, folienbedeckt  *14 2 41.208,8 576.926
7 11.225.Z – Rasen vor Hausgrundstück, als Stellplatz 
mit genutz 
*16 1 239,8 3.836
Summen 12 43.180 
Punkte insgesamt 605.971
 
* Bewertung nach Grundbewertung als Mischbiotoptyp, mit Korrekturzu- und –abschlägen (Zusatzbewertung 
gem. Nr. 2.2.4 und 2.2.5 Anl. 2 KV) 
 
Tab. 2: Ermittlung des Ausgleichs auf der Planfläche (Eingriffsfläche) in 
Wertpunkten WP (mit Baumkronenfläche) 
 
PP  ll  aa  nn  uu  nn  gg   
Lfd. 
Nr. Nr. KV –  Standard-Nutzungstyp WP/m 2 Anzahl der 
Teilflächen 
Gesamt-
fläche in m2 
WP 
1 02.400.Z – Hecken-/Gebüschpflanzung (heimisch, 
standortgerecht), wie Außenbereich 
*25 4 4.286 107.152
2 02.500 – Hecken-/Gehölzpflanzung (standortfremd, 
Ziergehölze) 
23 2 214 4.924
3 05.250 – Gewässer, wie begradigte und ausgebaute 
Bäche 
23 5 398 9.143
4 05.342 – Kleinspeicher, Teiche 27 2 4.588 123.881
5 05.342.Z – Kleinspeicher, Teiche *32 1 2.172 69.491

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 27 
PP  ll  aa  nn  uu  nn  gg  PP  ll  aa  nn  uu  nn  gg   
Lfd. 
Nr. Nr. KV –  Standard-Nutzungstyp WP/m 2 Anzahl der 
Teilflächen 
Gesamt-
fläche in m2 
WP 
6 10.230 – Sandfläche (Strand) 20 1 392 7.835
7 10.530 – Schotter-, Kies-, Sandwege, -plätze 6 9 7.079 42.474
8 10.530 – Befestigte Flächen, deren Wasserabfluss 
versickert wird 
6 3 957 5.742
9 10.715 – Dachfläche nicht begrünt, mit 
Regenwasserversickerung 
6 3 9.201 55.206
10 10.720/10.730 – Dachfläche begrünt *16 2 799 12.779
11 11.223 – Garten, gut strukturiert, tlw. extensiv bew. 20 18 13.085 261.700
12 04.100°/04.300° – Einzelbäume, Allee (Einheimisch, 
standortgerecht) 
31
(141 
Bäume) 
(705) 21.855
Summen 57 43.180 
Punkte insgesamt 722.182
 
* Bewertung nach Grundbewertung als Mischbiotoptyp, mit Korrekturzu- und –abschlägen (Zusatzbewertung 
gem. Nr. 2.2.4 und 2.2.5 Anl. 2 KV) 
 
 
Die Differenz von Eingriff und Ausgleich beträgt 116.211 Wertpunkte zugunsten des 
Ausgleichs. 
Der Eingriff gilt somit als ausgeglichen.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 28 
 
7 IN DER PLANUNG VORGESEHENE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, 
VERMINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN 
 
Schutzgüter Boden, Grundwasser, Klima/Lufthygiene, Biotop/Fauna: 
 
 Bauwerksbegrünung: Rankbepflanz ung aller dafür geeigneter 
Wandflächen insbesondere Stützm auern; flächenhafte Dachbegrünung, 
ggf. Dachgartenanlage der dafür geeigneten Flachdächer 
 
 Ausführung aller Parkflächen und W ege sowie der Zufahrten zu den 
Parkflächen (Ausnahme: Zufahrt zum Andienungsbereich) als 
wasserdurchlässige Flächen  
 
 Dachentwässerung mit Regenwasserzuspeisung zum Brauchwasser, 
Regenwassersammlung in Zisternen 
 
 Verwendung gebietsheimischer standorttypischer Gehölze 
 
 Anlage strukturreicher Gartenfläc hen naturnah gestaltet, Kultivierung 
naturraumtypischer Pflanzenarten, extensive Pflege 
 
 Förderung der naturgebundenen Erhol ung durch landschaftliche 
Einbindung des Übergang der Außenanlage in den Außenbereich 
 
 Einbeziehung kulissenbildender Landschaftselemente (Baumreihen, 
Gehölzgruppierungen) zur Minderung der Wirkung des geplanten 
Gebäudes auf das Landschaftsbild 
 
 
Schutzgut Landschaft 
 
Die Kompensationsmaßnahme „landschaftliche Einbindung“ folgt in der Art 
und Weise den Zielen des Landschaftsplans Darmstadt. Die Randeingrünung 
mit standortheimischen Gehölzen und B aumstrukturen tragen zur Erhöhung 
der Landschaftsausstattung im Sinne des Lei tbildes bei. Hiervon profitiert die 
erlebbare landschaftliche Authentizität  in Verbindung mit der Abschirmung 
von Störungen. Dieses bewirkt die St eigerung des Naherholungswerts des 
Offenlands nördlich vom Brühlgraben bei gleichzeitiger Verringerung der 
Wahrnehmbarkeit des geplanten Gebäudes.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 29 
 
8 IN BETRACHT KOMMENDE ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICH-
KEITEN, NULLVARIANTE 
 
Wird das Tauchcenter Arheilgen an dem Standort nicht realisiert, ist davon 
auszugehen, dass die bisherige Nutzung des  Gebiets als landwirtschaftliche 
Fläche (Spargelanbau) bestehen bleibt. 
 
Alternative Standorte für das geplante T auchcenter wurden nicht untersucht. 
Der für das Vorhaben vorgesehene Standor t eignet sich aufgrund seiner 
angrenzenden Lage zum Gewerbegebiet und der vorhandenen verkehrlichen 
Erschließung gut für das Vorhaben. 
 
Unter der Prämisse, das Vorhaben in städtebaulicher wie auch in 
landschaftlicher Hinsicht in das bestehende funktionsräumliche Gefüge zu 
integrieren, sind verschiedene Planung svarianten hinsichtlich der Anzahl, 
Größe und Stellung der Gebäude und deren Gestaltung untersucht worden.  
 
 
 
9 ÜBERWACHUNG / MONITORING  DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 
 
Auswirkungen auf das Schutzgut Gr undwasser können in dem vorliegenden 
Umweltbericht nicht abschließend ermittelt und dargelegt werden. 
Gegebenenfalls sind aufgrund der offenen Fr agen, die sich aus den weiteren 
Untersuchungen und Beurteilungen er geben werden, Überwachungen 
notwendig oder sind diese durch ein Monitoring zu beantworten. 
 
Für die anderen Schutzgüter sind kei ne erheblichen Auswirkungen auf Natur 
und Landschaft zu erwarten, sodass für di ese auf das Monitoring verzichtet 
werden kann. 
 
Es soll jedoch darauf hingewies en werden, entsprechende Bemühungen 
aufzuwenden, um die im Fall eines  durch Leckage verursachten 
Wasseraustritts möglichen Folgen für die Schutzgüter unschädlich verlaufen 
zu lassen bzw. um Art und Erheblic hkeit von Beeinträchtigungen bei 
Wasseraustritt erkennen zu können. Da zu sind die baulichen und sonstigen 
technischen sowie betrieblichen Ursachen und Zusammenhänge, die 
Beeinträchtigungen der Schutzgütern be wirken können, vollständig zu erf-
assen und die entsprechenden gegenst euernden Maßnahmen im Zuge der 
Planungen einzubringen.

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 30 
10 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 
 
Das geplante Vorhaben befindet sich in  Arheilgen an der Weiterstädter 
Landstraße, in südlich anschließender Lage an das bestehende 
Gewerbegebiet Weiterstädter Straße. 
 
Die Errichtung eines Hotels mit Tauchbecken erfolgt auf einer rund 4,3 ha 
großen Fläche. Davon verbleiben 3,15 ha als Freifläche, die landschaftlich 
mit standortheimischen Gehölzen, Ge wässern, Gartenflächen und Biotopen 
angelegt und dabei teilweise parkartig, teilweise naturnah gestaltet wird. 
 
Gegenwärtig wird das Gebiet intensiv  landwirtschaftlich für den Anbau von 
Spargel, im Frühjahr auch unter Folie, genutzt. 
 
Die landschaftliche Einbindung in das we iter südlich auch in dem zur 
Naherholung teilweise genutzten Offenlandgebiet erfolgt nach den fachlichen 
Vorgaben gemäß Landschaftsplan Da rmstadt. So werden die Auf-
schüttungen wie auch die Hochbauten im späteren Landschaftsbild wenig 
auffällig in Erscheinung treten. 
 
Zusammenfassend ist festzustellen,  dass das Vorhaben mitsamt seinen 
Baukörpern in Bezug auf das Landscha ftsbild wie auch auf Biotopfunktionen 
integriert werden kann. In der Gesamt sicht ergibt sich durch das Vorhaben 
„Tauchcenter Arheilgen“ eine geringe bis mittlere Beeinträchtigung der 
Schutzgüter wie in den Kapiteln 4.1 bis 4.7 dargestellt wird. Durch drei 
Fachgutachten wird belegt, dass die Auswirkungen auf das Schutzgut 
Grundwasser ebenfalls nicht erheblich si nd. Durch technische Bauverfahren 
kann sichergestellt werden, dass Grundw asserströme nicht beeinträchtigt 
werden. Die dafür geeigneten fachlic hen Lösungen sind dazu im Zuge der 
technischen Planung zu erarbeiten und in weiteren Genehmigungsverfahren 
vorzulegen. 
 
Bei der naturschutzfachlic hen Eingriffs-Ausgleichsregelung ergibt sich nach 
Umsetzung der die vielfältigen Ausg leichs- und Gestaltungsanforderungen 
berücksichtigenden Maßnahmen ein Kompensationsüberschuss von 116.211 
Wertpunkten gemäß KV. Die Umse tzung aller Maßnahmen erfolgt 
ausschließlich innerhalb der Eingriffsfläche (Planfläche). 
 
Der im Umweltbericht mit berücksich tigte Fall einer Leckage des Tauch-
beckens mit Wasseraustritt zeigt, dass für die Schutzgüter erhebliche 
Auswirkungen nicht auszuschließen sind. Auch hierfür sind die

Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 31 
abschließenden Regelungen im we iteren Genehmigungsverfahren 
vorzunehmen. 
 
 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

anlage 1

27506 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 
Stand: 17.12.2009  Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 1 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.1 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 
Darmstadt (Schreiben vom 21.01.2009): 
  
  
Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG 
wie folgt aufzunehmen: 
 
„Wenn bei Erdarbeiten Bo dendenkmäler bekannt werden, so ist dies 
dem Landesamt für Denkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege, 
oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.“ 
 
  
Ein vergleichbarer Hinweis auf § 20 HDSchG ist bereits als „Archäo-
logische Bodenfunde“ im Plan enthalten. Da er ausführlicher ist als 
der vorgeschlagene Text, führt die Stellungnahme nicht zu einer 
Planänderung. 
1.2 Regierungspräsidium Darmstadt,  Wilhelminenstraße 1-3, 64283 
Darmstadt (Schreiben vom 26.02.2009): 
  
  
Aus regionalplanerischer Sicht ist zu bemerken, dass der Regionalplan 
Südhessen 2000 (RPS) die konzipierte Planfläche zum einen als Be-
reich für Landschaftsnutzung und –pflege (Norden) sowie als Regiona-
len Grünzug (Süden) ausweist. Zum an deren befindet sich die Fläche 
innerhalb des im RPS festgesetzten Siedlungsbeschränkungsbereichs. 
 
Regionalplanerische Bedenken hinsichtlich der auf insgesamt ca. 4 ha 
vorgesehenen Planung eines Tauchcenters mit Unterwassermuseum 
und Hotel können hier ausnahmsweise zurückgestellt werden.  
 
Gemäß 3.1-2 des RPS sind im Regionalen Grünzug Planungen und 
Vorhaben, die die Funktion des Regionalen Grünzugs beeinträchtigen, 
zu einer Zersiedlung, einer Beeinträ chtigung der Gliederung von Sied-
lungsgebieten, des Wasserhaushaltes oder der Freiraumerholung füh-
ren können, nicht zulässig. Zu den unzulässigen Vorhaben zählen auch 
Freizeiteinrichtungen mit einem hohe n Anteil baulicher Anlagen, Ver-
kehrsanlagen sowie anderer Infrastrukturmaßnahmen.  
 
Bei der vorliegenden Planung ist die Inanspruchnahme des Regionalen 
Grünzuges mit ca. 1, 5 ha relativ gering. Zudem sind die baulichen 
Anlagen, also das Tauchcenter als solches wie auch die zugehörigen 
Parkflächen, im nördlichen Planbereich (Bereich für Landschaftsnut-
  
Die Informationen zu den Ausweisungen des derzeit geltenden Re-
gionalplans werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Die ausnahmsweise Zurückstellung regionalplanerischer Bedenken 
und ihre Begründung werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ANLAGE  1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 
Stand: 17.12.2009  Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 2 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
zung und –pflege) vorgesehen, was gemäß 3.5-1 des RPS innerhalb 
der Bereiche für Landschaftsnutz ung und –pflege durchaus möglich 
ist. Der sich in südlicher Richtung erstreckende Regionale Grünzug soll 
hingegen weitestgehend – dort sind Wasserbecken und Grünflächen 
vorgesehen – von baulichen Anlagen frei bleiben. 
 
Darüber hinaus wird der Schutzgedanke des Siedlungsbeschränkungs-
bereichs, in welchem gemäß 5.2-2 RPS die Ausweisung neuer Wohn-
baugebiete nicht zulässig ist, von der Planung nicht tangiert, da es 
sich bei dem konzipierten Tauchcenter nicht um ein Wohnbauvorhaben 
handelt. 
 
Auch mit Blick auf den Entwurf des neuen RPS fällt die regionalplane-
rische Beurteilung nicht grundsätzlich anders aus. Dort ist der an den 
Regionalen Grünzug angrenzende Bereich jedoch als Vorranggebiet für 
die Landwirtschaft vorgesehen. 
 
Aus Sicht der  Landwirtschaft wird auf die Stellungnahme des Kreis-
ausschusses des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Hauptabteilung IV, 
Ländlicher Raum vom 21.01.09 verwiesen und darüber hinaus ausge-
führt, dass der Landwirtschaftliche Fachplan Südhessen die betroffe-
nen Bereiche als besonders wertvolle Flächen (hohe Nutzungseignung 
für den Ackerbau) für die Landwirtschaft darstellt. Die Ackerflächen 
sind gut erschlossen und werden teilweise zum Anbau von Sonderkul-
turen genutzt. Insbesondere in Arheilgen/Wixhausen besteht ein gro-
ßer Bedarf an guten landwirtschaftlichen Flächen.  
Die Planung umfasst eine Fläche von ca. 3,75 ha, die damit dauerhaft 
der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen wird. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis auf die regionalplanerische Ausweisung des in Aufstel-
lung befindlichen Regionalplans wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Die Stellungnahme des Kreisausschusses des Landkreises Darm-
stadt-Dieburg, Hauptabteilung IV, Ländlicher Raum wird unter 
Nr. 1.3 behandelt. 
Der Grundstückseigentümer ist an der weiteren landwirtschaftli-
chen Nutzung nicht interessiert. Die Pachtverträge mit den Land-
wirten werden einvernehmlich aufgehoben. 
Geeignete Flächen im Bestand (Flächenrecycling) für das Vorhaben 
stehen dem Vorhabenträger nicht zur Verfügung. Der Verlust des 
ca. 4 ha großen Plangebiets als Bewirtschaftungsfläche für die 
Landwirte ist somit nicht vermeidbar. 
Die gute Erschließung der Fläche n – auch durch den öffentlichen 
Verkehr – ist auch ein Argument für die Unterbringung der geplan-
ten Freizeitanlage mit einem erheblichen Einzugsbereich. 
Die dort praktizierte Landbewirtschaftung bedarf lt. Leitbildkarte 
Landschaft/Erholung im städtisc hen Landschaftsplan der Extensi-
vierung durch an Boden und Wasser angepasste Bewirtschaftung, 
Erhöhung des Grünlandanteils, Anlage linearer Vernetzungsbiotope 
und Trittsteinen, Verbesserung der Erlebnisqualität durch naturna-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 
Stand: 17.12.2009  Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 3 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
Wie auf S. 5 der Planunterlagen ausgeführt, sollte der erforderliche 
Ausgleich für den Eingriff in Natu r und Landschaft im Planungsgebiet 
selbst umgesetzt werden. Es sollten keine weiteren Flächen für Aus-
gleichsmaßnahmen herangezogen werden. 
 
 
Hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange wird auf die Stellungnahme 
der zuständigen unteren Naturschutzbehörde verwiesen. 
 
Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt  
nehme wird wie folgt Stellung genommen: 
 
Grundwasser:
 
 
Zur Klärung der Machbarkeit des Vorhabens ist im Vorfeld ein hydro-
geologisches Gutachten zu erstellen. Eine Zustimmung zu dem geplan-
ten Vorhaben kann nur erfolgen, wenn zweifelsfrei nachgewiesen ist, 
dass durch das Bauwerk keine trenne nden Tonschichten zerstört wer-
den und die Grundwasserfließverhältnisse nicht nachteilig beeinflusst 
werden. Eine Erlaubnispflicht nach den §§ 2, 7 WHG i. V. m. § 3 Absatz 
2 Nr. 2 WHG besteht auch dann, wenn Grundwasser in erheblichem 
Umfang aufgestaut oder umgeleitet wird. Ob auch hierfür eine Erlaub-
nis erforderlich ist, hängt von der zu erwartenden erheblichen Beein-
flussung des Grundwasserabflusses durch das Bauwerk ab. 
 
Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist erforderlich, wenn Grundwasser zur 
einmaligen oder regelmäßigen Befüllung des Tauchbeckens verwendet 
werden soll. Im Erlaubnisverfahren ist ferner abschließend zu prüfen, 
ob eine Beeinträchtigung des Wohl s der Allgemeinheit im Sinne von § 
6 WHG durch eine Grundwasserentnahme zu erwarten ist. 
 
he Landschaftselemente. Durch die Planung der Freibereiche im 
Plangebiet wird diesen Zielen Rechnung getragen. Die Erholungs-
qualität wird erhöht.  
 
Eine Eingriffs- und Ausgleichsb ilanzierung entsprechend der Kom-
pensationsverordnung wurde durchgeführt.  
Der Ausgleich des Eingriffs kann im  Plangebiet erfolgen; die Inan-
spruchnahme weiterer landwirtsc haftlicher Flächen zu diesem 
Zweck ist nicht beabsichtigt. 
 
Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wird unter 1.9 
behandelt. 
 
 
 
 
 
 
Der geforderte Nachweis ist Inhalt dreier hydrogeologischer Gut-
achten, die in der Begründung berücksichtigt wurden. Sie werden 
im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt. 
 
Die wasserrechtlichen Verfahren werden separat durchgeführt. 
Grundlage dafür sind die Ergebn isse der hydrogeologischen Gut-
achten. 
 
 
 
 
Die Entnahme von Grundwasser ist zunächst für die Erstbefüllung 
vorgesehen. Das in Becken und Teich verdunstende Wasser (50 – 
60 m³/Tag) soll vorrangig durch Niederschlagswasser ersetzt wer-
den. Für notwendige Grundwasserentnahmen wird ein wasserrecht-
liches Verfahren durchgeführt werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 
Stand: 17.12.2009  Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 4 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass durch das geplante Vorhaben 
keine Vernässungen der angrenzenden Bereiche – insbesondere Gleis-
anlagen und Bebauung – durch aufg estautes Grundwasser verursacht 
werden. 
 
Die für die Befüllung und den Betrieb erforderlichen infrastrukturellen 
Voraussetzungen sind nicht prüfbar. Es fehlen die Angaben zum Was-
serbedarf sowie für die Löschwasserversorgung des Hotels.  
 
 
 
 
 
 
Bodenschutz:
 
 
Als Nebenbestimmung ist in die Begründung zum Bebauungsplan auf-
zunehmen: 
 
 Bei allen Baumaßnahmen, die ei nen Eingriff in den Boden er-
fordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden 
solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das 
Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinwei-
sen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abtei-
lung Umwelt Darmstadt (Dez. IV/Da 41.5) zu informieren. 
 
 Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind 
Aussagen zu vorhandenen Altflächen (Altstandorte, Altablage-
rungen), Altlasten, schädliche Bodenveränderungen und/oder 
Grundwasserschäden im Plangeltungsbereich (auch Aus-
gleichsfläche) aufzunehmen. Auch wenn - wie in diesem Fall - 
keine Informationen vorliegen, ist eine entsprechende Aussage 
in die Begründung aufzunehmen. 
 
 
Der geforderte Nachweis ist Inhalt eines der hydrogeologischen 
Gutachten. 
 
 
 
Die Erstbefüllung soll durch die Entnahme von Grundwasser erfol-
gen. Das in Becken und Teich verdunstende Wasser (50 – 60 
m³/Tag) soll vorrangig durch Nied erschlagswasser ersetzt werden. 
Ergänzend erfolgt die Nachbefüllung durch Grundwasser Der Was-
serbedarf im Betrieb fällt überwiegend für die Versorgung des Ho-
tels mit Frischwasser an. Die Wasser- und insbesondere die Lösch-
wasserversorgung erfolgt in Abst immung mit dem Versorgungsträ-
ger (HSE); ggf. kann zur Löschwasserversorgung auf die Wasservor-
räte in Teich und Tauchbecken zurückgegriffen werden. 
 
 
 
 
 
Der Text wurde als Hinweis in den Bebauungsplanentwurf aufge-
nommen. 
 
 
 
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Informationen zu vor-
handenen Altflächen, Bodenveränderungen oder Grundwasserschä-
den im Plangebiet vorliegen. Dies er Tatbestand ist in der Umwelt-
prüfung berücksichtigt und im Umweltbericht erwähnt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 
Stand: 17.12.2009  Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 5 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Immissionsschutz: 
 
Für die Umweltprüfung nach § 2 Ab s. 4 BauGB ist hinsichtlich Immis-
sionsschutz folgendes zu beachten: 
 
 Es sind Angaben zu machen, ob die Planung Auswirkungen von 
gewerblichen Anlagen oder entsprechend genutzten bzw. ge-
planten Flächen ausgesetzt sein kann. Weiter sind Angaben zu 
Lärm, insbesondere des Verkehrslärms und des Parkierungs-
verkehrs, Lufthygiene (Geruch, Staub), Erschütterungen, Licht, 
Strahlung und Klima zu machen. 
 
 Zur Beurteilung möglicher Geräuschimmissionen, insbesondere 
der Emissionen des Parkplatzes sowie der gesamten übrigen 
Anlage (einschließlich sämtlicher Anlagetechnik) ist die Erstel-
lung einer Schallimmissionsprognose erforderlich. Zu untersu-
chen sind darin mögliche Auswirkungen auf angrenzende Nut-
zungen. 
 
 
 Hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprü-
fung genügt eine angemessen allgemeine, zusammenfassende 
(qualitative) Form (Textform). Spezielle Untersuchungen, außer 
dem schalltechnischen Gutachte n, sind zum derzeitigen Pla-
nungsstand nicht erforderlich. 
 
Von Seiten des Kampfmittelräumdienstes  wird ausgeführt, dass über 
die im Lageplan bezeichnete Fläche aussagekräftige Luftbilder vorlie-
gen.  
 
Eine Auswertung dieser Luftbilder hat keinen begründeten Verdacht 
ergeben, dass mit dem Auffinden von Bombenblindgängern zu rechnen 
ist. Da auch sonstige Erkenntnisse über eine Munitionsbelastung die-
ser Fläche nicht vorliegen, ist eine systematische Flächenabsuche 
nicht erforderlich. 
 
 
 
 
 
Der Aspekt wurde im Rahmen der Umweltprüfung beachtet. 
 
 
 
 
 
 
Von den angrenzenden Nutzungen Straße und Schiene geht erheb-
licher Verkehrslärm aus. Eine Lärmkartierung liegt vor. Die Lärm-
emissionen der neu hinzukommenden Nutzungen (Parkplatz in 
Straßennähe und die eingehauste Anlagentechnik) sind als unter-
geordnet anzusehen. Im angrenzenden Gewerbegebiet sind ver-
gleichbare Emissionen üblich. Der Umweltbericht enthält hierzu 
Angaben. 
 
Die Anforderungen werden zur Kenntnis genommen. Ein schall-
technisches Gutachten wird nicht für erforderlich gehalten. 
 
 
 
 
Die Ergebnisse der Auswertung der Luftbilder werden zur Kenntnis 
genommen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 
Stand: 17.12.2009  Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 6 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
Soweit entgegen den vorliegenden Erkenntnissen im Zuge der Bauar-
beiten doch ein kampfmittelverdächtiger Gegenstand gefunden werden 
sollte, wird darum gebeten, den Kampfmittelräumdienst unverzüglich 
zu verständigen. 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
1.3 Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hauptabteilung IV: Ländlicher Raum, 
Postfach 10 02 44, 64202 Darmstadt (Schreiben vom 21.01.2009) 
  
  
Es wird darum gebeten, unter Zi ffer 2.3 (Gegenwärtige Nutzung) der 
Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die Aussagen des landwirt-
schaftlichen Fachplanes Südhessen – einer Fachplanung des Landes 
Hessen – darzustellen und später in  die Abwägung mit einzubeziehen. 
Die betroffenen Grundstücke werden als Ackerflächen und teilweise 
zum Anbau von Sonderkulturen genutz t. Sie sind gut erschlossen. Es 
ist davon auszugehen, dass sie aus diesen Gründen dauerhaft in der 
landwirtschaftlichen Nutzung bleiben, soweit das Vorhaben nicht um-
gesetzt würde. Der öffentliche Bela ng Landwirtschaft/Feldflur ist mit 
dem Vorhaben nicht vereinbar. Be im Beschluss des Bebauungsplanes 
ist der Belang der Landwirtschaft/Feldflur entsprechend abzuwägen. 
 
Aus der Sicht der öffentlichen Bela nge der Landwirtschaft/Feldflur 
wird darum gebeten zu gewährleisten, dass die naturschutzrechtlichen 
Kompensationsmaßnahmen mit dem ör tlichen Vertreter der Landwirt-
schaft abgestimmt werden und dass die Maßnahmen analog zu den 
Vorgaben von § 2 Abs. 3 Satz 1 der Kompensationsverordnung (Ver-
ordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Öko-
konten, deren Handelbarkeit und di e Festsetzung von Ausgleichsabga-
ben vom 1. September 2005) entwickelt und umgesetzt werden. Wei-
terhin wird darum gebeten, die geplanten Maßnahmen mit den betrof-
fenen Landwirten (Bewirtschaftern) abzustimmen. 
 
 
 
  
Die Informationen sind in die Begründung/Umweltbericht zum Plan 
aufgenommen und Bestandteil der Abwägung  
Die gute Erschließung der Fläche n – auch durch den öffentlichen 
Verkehr – sind auch ein Argument für die Unterbringung der ge-
planten Freizeitanlage mit einem erheblichen Einzugsbereich. Der 
Grundstückseigentümer ist an der weiteren landwirtschaftlichen 
Nutzung nicht interessiert. Das Eigentümerinteresse ist in der Ab-
wägung den landwirtschaftlichen Belangen entgegen zu halten. 
 
 
 
 
Eine Eingriffs- und Ausgleichsb ilanzierung entsprechend der Kom-
pensationsverordnung wurde durchgeführt. Der Ausgleich des Ein-
griffs wird im Plangebiet erfolgen; die Inanspruchnahme weiterer 
landwirtschaftlicher Flächen zu diesem Zweck wird nicht erforder-
lich sein. 
 
 
Die Pachtverträge mit den Landwi rten werden einvernehmlich auf-
gehoben.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 
Stand: 17.12.2009  Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 7 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.4 HSE Technik GmbH & Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt 
(Schreiben vom 30.01.2009): 
  
  
Sparten Strom, Gas und Wasser: 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel des VNB 
bzw. der HSE AG. Bei einer Entwidmung der Wegeparzellen sind die 
Betriebsmittel dinglich zu sichern.  Notwendige Leitungsumlegungen 
gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden Verträ-
gen geregelt und sind rechtzeitig entsprechend abzusprechen. 
 
Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der 
Leitungstrasse ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 
18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand 
von 2,5 m zu den HSE-Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird 
dieser Abstand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzelein-
wirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementspre-
chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich der HSE-
Betriebsmittel sind deshalb vorher  entsprechend abzustimmen. Es 
wird beantragt, Leitungs- bzw. Baumschutzmaßnahmen in den pla-
nungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen.  
 
Sparte Strom: 
 
Wegen des zu erwartenden erhöhten Leistungsbedarfs der geplanten 
Anlage wird davon ausgegangen, dass der Bau einer oder mehrerer 
zusätzlicher Trafo-Stationen erforderlich wird. 
 
  
 
 
Gemäß einem von der HSE am 15.0 7.2008 zur Verfügung gestell-
ten Planausschnitt Gas und Wasser-Bestand sowie einer schriftli-
chen Aussage sind lediglich parallel der Weiterstädter Straße Lei-
tungen verlegt. Ihre Verlegung wird aufgrund der Planung nicht 
erforderlich.  
 
Die Hinweise auf die entsprechenden Richtlinien werden zur Kennt-
nis genommen. Sie sind nicht Gege nstand der Bauleitplanung. Im 
Rahmen der Bauausführung sind sie zu beachten.  
Der Mindestabstand der zur Anpf lanzung festgesetzten Einzelbäu-
me zur Leitungstrasse wird eingehalten. 
Darüber hinaus ist ein Hinweis auf die Gasleitung der HSE in den 
Plan aufgenommen. 
 
 
 
 
 
 
Der Bedarf wird im Rahmen der Objektplanung zu klären sein. Er-
forderliche Trafostationen können als Nebenanlagen im Plangebiet 
untergebracht werden. 
 
1.5 Bundesnetzagentur, Außenstelle Eschborn DLZ8,  Auf der Ludwigshö-
he 204, 64285 Darmstadt (Schreiben vom 04.02.2009): 
  
  
Auf die mögliche Beeinflussung von Richtfunkstrecken durch neue 
Bauwerke mit Bauhöhen über 20 m ist zu achten. 
 
  
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Bauwerkshöhen 
bleiben unter 20 m.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 
Stand: 17.12.2009  Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 8 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.6 DADINA, Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt (Schreiben vom 
02.02.2009): 
  
  
Das Planungsgebiet liegt ca. 450 m vom Bahnhof Arheilgen entfernt. 
Eine Erschließung durch den ÖPNV  ist nach dem Anforderungsprofil 
des Nahverkehrsplanes der DADINA gegeben, da der Einzugsbereich 
des Bahnhofs Arheilgen 1000 m beträgt.  Es wird darauf hingewiesen, 
dass der Einzugsbereich der Bushaltestelle am Bahnhof Arheilgen 300 
m beträgt. 
 
Inhaltliche Fehler in der Erläuterung zur Erschließung: 
 
- Die S-Bahnlinie Bad Soden – Frankfurt – Darmstadt verkehrt 
regelmäßig im Halbstundentakt. 
 
- Der Bahnhof Darmstadt-Arheilgen liegt nicht an der Regional-
bahnhauptstrecke Wiesbaden – Mainz – Darmstadt – Aschaf-
fenburg. Der nächstge legene Bahnhof dieser Bahnlinie ist der 
Bahnhof „Darmstadt-Nord“, welcher mehr als ei nen Kilometer 
entfernt liegt. 
 
- Ab dem Bahnhof „Darmstadt-Arheilgen“ gibt es keine Busver-
bindungen nach Darmstadt. Die Buslinie A verbindet den 
Bahnhof mit der Umsteigehaltestelle „Darmstadt-Arheilgen 
Hofgasse“ der Straßenbahnlinien 6, 7 und 8. 
 
Es wird um entsprechende Korrektur gebeten. 
 
 
 
 
 
  
Die Informationen wurden zum An lass genommen, die Begründung 
entsprechend den Angaben zu korrigieren.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 
Stand: 17.12.2009  Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 9 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.7 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Technische Infrastruktur 
Niederlassung Mitte, Fachreferent, PuB L 1-2, PTI 21 Darmstadt,  
Eschollbrücker Straße 12, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 
04.02.2009): 
  
  
Bezüglich der im Planungsbereich  vorhandenen Telekommunikations-
anlagen der Deutschen Telekom AG ist bei Aufgrabungen darauf zu 
achten, dass Beschädigungen hieran vermieden werden. 
Die Bauausführenden haben sich über  die Lage der Anlagen zu infor-
mieren und die Kabelschutzanweisung zu beachten. 
 
 
 
  
Die konkrete Lage der vorhande nen Telekommunikationsanlagen 
wird nicht benannt. 
 
Der Hinweis wird im Rahmen der Bauausführung beachtet. 
1.8 Gesundheitsamt, Niersteiner Straße 3, 64295 Darmstadt (Schreiben 
vom 04.02.2009): 
  
  
Zur Bewertung der Gesundheitsvertr äglichkeit des Vorentwurfes wer-
den für den Planentwurf detaillierte Informationen zum geplanten Ent-
wässerungskonzept aller dort gepl anten Wassernutzungen (Tauchbe-
ckenwasser, Trinkwasser, Regenwasser) benötigt. 
 
 
Da das Tauchbecken tief in den ersten Grundwasserleiter gebaut wird, 
welcher abstromig (700 – 1.200 m entfernt) als Trinkwasser-Ressource 
für zwei Kleinanlagen dient, wird die Erstellung eines Fachgutachtens 
für erforderlich gehalten, mit dessen Hilfe abgeklärt werden sollte, ob 
durch die Bautätigkeit im Grundwasserleiter und das dort errichtete 
Bauwerk möglicherweise kurz- und mi ttelfristig Beeinträchtigungen im 
Grundwasserleiter zu erwarten sind , bzw. wie mögliche Beeinträchti-
gungen gezielt zu verhindern sind. 
 
 
 
 
  
Das vorgesehene Entwässerungskonzept wird in einem der Bauleit-
planung angemessenen Detaillierungsgrad in der Begründung dar-
gelegt. Die Beurteilung des Entwässerungskonzepts hinsichtlich der 
Gesundheitsverträglichkeit kann nicht im Rahmen der Bauleitpla-
nung erfolgen. 
 
Drei hydrogeologische Gutachten wurden erarbeitet und sind in der 
Begründung berücksichtigt. Sie werden im Rahmen der Offenlage 
mit offengelegt. 
Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie erhebt auf-
grund der Ergebnisse keine hydrogeologischen Bedenken mehr.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 
Stand: 17.12.2009  Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 10 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.9 Untere Naturschutzbehörde, Bessunger Straße 125, 64295 Darmstadt 
(Schreiben vom 16.02.2009): 
  
  
Die Flächen werden durch den Regionalplan Südhessen als „regionaler 
Grünzug“ ausgewiesen. Des Weiteren liegt der Standort in einem „Vor-
ranggebiet Landwirtschaft“ und is t als „Vorranggebiet für besondere 
Klimafunktionen“ ausgewiesen. Dies e Bereiche sollen langfristig von 
Besiedlung freigehalten und als wesentliche Gliederungselemente der 
Landschaft gestaltet werden. Im Vorranggebiet Regionaler Grünzug hat 
jede weitere Siedlungstätigkeit zu unterbleiben. Abweichungen sind 
nur aus Gründen des öffentlichen Wohles und unter der Voraussetzung 
zulässig, dass gleichzeitig im selben Naturraum Kompensationsflä-
chen gleicher Größe, Qualität und vergleichbarer Funktion dem Vor-
ranggebiet Regionaler Grünzug zugeordnet werden. 
 
Derartige Gründe für eine Abweichung können von der UNB nicht er-
kannt werden. 
 
Unabhängig hiervon widersprechen auch die städtischen Planungen 
dem Vorhaben. Der Flächennutzungsp lan sieht die Flächen für eine 
allgemeine landwirtschaftliche Nutzung vor. 
 
Neben den rechtlichen Problemen werden auch ganz erhebliche natur-
schutzfachliche Probleme bzw. Klärungsbedarf gesehen: 
 
- die Auswirkungen auf Natur un d Landschaft können aufgrund 
der vorgelegten Unterlagen nich t quantifiziert werden. Im wei-
teren Bebauungsplanverfahren ist eine Eingriffs- und Aus-
gleichsbetrachtung incl. einer Landschaftsb ildbewertung 
durchzuführen; 
 
- der Grundwasserstrom wird ganz  erheblich beeinträchtigt, ein 
hydrogeologisches Gutachten ist zu erstellen. 
 
  
Es wird auf die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darm-
stadt Nr. 1.2 verwiesen. Die obere Landesplanungsbehörde stellt 
die regionalplanerischen Bedenken begründet zurück. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallellverfah-
ren. Der Geltungsbereich wird dort als gewerbliche Baufläche dar-
gestellt. 
 
 
 
 
Im Rahmen des Planverfahrens wu rden eine Umweltprüfung nach 
den Vorschriften des Baugesetzb uchs sowie eine Eingriffs- und 
Ausgleichsbilanzierung einschlie ßlich einer Landschaftsbildbewer-
tung entsprechend der Kompensationsverordnung durchgeführt. 
 
 
Mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Grundwasserver-
hältnisse wurden durch drei hydrogeologische Gutachten ermittelt, 
die in der Begründung berücksichtig wurden. Sie werden im Rah-
men der Offenlage mit ausgelegt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 
Stand: 17.12.2009  Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 11 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie erhebt auf-
grund der Ergebnisse keine hydrogeologischen Bedenken mehr. 
 
1.10 Sechs Naturschutzverbände, gemeinsam vertreten durch Herrn Dr. 
Helmut Wolf, Pommernstraße 13, 64297 Darmstadt (Schreiben vom 
18.02.2009): 
  
  
Zum Planungsvorhaben kann erst dann Stellung genommen werden, 
wenn 
- Aussagen über den Bedarf, der dem Projekt zugrunde liegt, 
- Aussagen über die Abwägung, ob dem Allgemeinwohl durch 
das Tauchcenter genutzt oder geschadet wird, 
vorliegen. 
 
Immerhin wird bei den Ausmaßen der Planung wieder ein beträchtli-
ches Stück Boden, auch wenn es im  Augenblick „nur“ landwirtschaft-
lich genutzt wird, unwiederbringlich verbraucht. 
 
Es ist zu bedenken, dass für die Planung der gültige Bebauungsplan 
und der Flächennutzungsplan geände rt werden müssen: gravierende 
Eingriffe in eine sinnvolle Stadtplanung, die nur dann geändert werden 
sollte, wenn allgemein anerkannter Bedarf besteht. 
  
Im Rahmen des weiteren Planverfahrens wird das Abwägungser-
gebnis in die Begründung aufgenommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ein Bebauungsplan (mit der Auswei sung als landwirtschaftliche 
Fläche und Straßenrandbegrünung) existiert bisher lediglich für 
den nordöstlichen Eckbereich des Plangebietes. Eine Änderung des 
gültigen Flächennutzungsplans erfolgt im Parallellverfahren. Die 
bisher im Plangebiet praktizierte Landbewirtschaftung bedarf lt. 
Leitbildkarte Landschaft/Erholung im städtischen Landschaftsplan 
der Extensivierung durch an Bode n und Wasser angepasste Bewirt-
schaftung, Erhöhung des Grünland anteils, Anlage linearer Vernet-
zungsbiotope und Trittsteinen, Verbesserung der Erlebnisqualität 
durch naturnahe Landschaftsele mente. Durch die Planung der 
Freibereiche werden auch diese Ziele verfolgt. Die Erholungsquali-
tät sowie die Vielfalt an Lebensräumen für Pflanzen und Tiere wer-
den erhöht.

Beratungsverlauf (5)

TOP 7
TOP 22
TOP 15
TOP 11
TOP 30

Orte (17)

  • Weiterstädter Landstraße
  • Frankfurter Straße
  • Weiterstädter Straße
  • Waldstraße 7
  • Langener Straße
  • Virchowstraße
  • Wilhelminenstraße 1
  • Klappacher Straße 172
  • Hofgasse
  • Eschollbrücker Straße 12
  • Niersteiner Straße 3
  • Bessunger Straße 125
  • Pommernstraße 13
  • Seiterswiesenweg 3
  • Guerickeweg 7
  • Dornheimer Weg 24
  • Schillerstraße 23a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2009/0582
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.12.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00