2009/0582
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - (Offenlagebeschluss)
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2009/0582
4219 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 29.12.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Grünflächenamt an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0582 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - (Offenlagebeschluss) Vorlage vom: 17.12.2009 Beschlussvorschlag: 1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 41 – Tauchcenter Arheilgen – gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) entschieden. 2. Dem vorliegenden, entsprechend den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, erarbeiteten Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 41 und der zugehörigen Begründung (Anlage 2), sowie der in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, wird zugestimmt. 3. Der Entwurf (Anlage 3) und die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 41 – Tauchcenter Arheilgen – sind gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 2 ... Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlage 2: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 41 mit Umweltbericht Anlage 3 (wird ausgehängt): Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 41 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage 2009/0582 vom 17.12.2009: Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 30.09.2008 einen Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB gefasst, mit der Zielsetzung, die Realisierung eines Tauchcenters mit Unterwassermuseum zu ermöglichen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.10.2008 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung wurde nach der Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 12.01.2009. in der Zeit vom 12.01.2009 bis einschließlich 12.02.2009 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 13.01.2009 gemäß § 4 (1) BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplans und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Zu 1.: Die im Rahmen der der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 4 (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wurden zusammengefasst und jeweils geprüft. Im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) wird entschieden. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 (1) BauGB gingen keine Stellungnahmen ein. Zu 2. und 3.: Gemäß § 3 (2) BauGB wurden der Entwurf zum Bebauungsplan (Anlage 3) und die dazu gehörende Begründung (Anlage 2) sowie der Umweltbericht als deren Bestandteil erstellt. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und seiner Begründung erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Zu den Sitzungen wird aufgehängt: • Entwurf des Bebauungsplans A 41 Vorab werden übersandt: • 11 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs A 41 für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung • Akten (z. Hd. des Berichterstatters) Darmstadt, den 17.12.2009 61.4 zim Nst. 2603
anlage 3
20754 Zeichen
121.00 mü.NN &,
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Guerickeweg 7
8122.40 mü.NN
©123.40.m-ü:NN
©123.40-mjü.NN
M 1:1000
Stand der Katasterunterlagen: Juni 2009
Ill. Hinweise
1. Bodenschutz
Gemäß $ 202 BauGB ist Oberboden, der bei Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei
wesentlichen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhalten
und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Die DIN 18915 „Bodenarbeiten" ist anzuwenden.
Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische
Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das
Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das
Regierungspräsidium
Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt (Dez. IV/Da 41.5) zu informieren.
2. Anlagenbezogener Gewässerschutz
Sofern im Zusammenhang mit Bauvorhaben die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen vorgesehen ist, sind die einschlägigen Vorschriften des
Wasserhaushaltsgesetzes, des Hessischen Wassergesetzes und der Anlagenverordnung VAwS in
der jeweils gültigen Fassung sowie ergänzender Rechtsverordnungen bei Planung, Ausführung und
Nutzung der Anlagenzu beachten.
In Überschwemmungsgebieten müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen den
‚Anforderungen des $ 10 Abs. 4 VAwS entsprechen.
3. Archäologische Bodenfunde
Bei Erdarbeiten können jederzeit Bodendenkmäler wie Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen
und Fundgegenstände, z.B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste, entdeckt werden. Diese sind nach
8 20 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Archäologische
Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde zu melden. Funde und Fundstellen sind im
unveränderten Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bzw. bis zu einer Entscheidung zu
schützen ($ 20 Abs. 3
4. Gasleitung
HDSchg).
Unmittelbar auf der Grundstücksgrenze/Geltungsbereichsgrenze zur Weiterstädter Landstraße,
beginnend gegenüber der Liegenschaft Guerickeweg 7, verläuft eine Gasleitung in Richtung Osten.
Ihr Schutzstreifen liegt mit seiner halben Breite von 5 m im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans. Auf die besonderen Regelungen des Versorgungsträgers HSE bezüglich dieses
Schutzstreifens wird hi
ingewiesen.
5. Flächen für die Feuerwehr
Die Flächen für die Feı
uerwehr auf Grundstücken (DIN 14090) sind im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens zu berücksichtigen.
Die Zuwegungen zugunsten der Feuerwehr müssen das ganze Jahr hindurch erkennbar und
befahrbar sein (Achslast mindestens 10 t).
6. Auswahllisten für Anpflanzungen
Auswahllistel (All
leebäume, Bäume für Baumreihen)
Traubeneiche (Quercus petraea),
Roteiche (Quercus rubra),
Wii
nter-Linde (Tilia cordata),
Holländische Linde (Tilia cordata x T. platyphylios)
Jeweils aus Herkunftsgebiet, das für den Pflanzstandort maßgeblich ist.
Auswahlliste II (Ei
inzelbäume, Bäume für Gruppen)
Blutahorn (Acer platanoides, Sorte 'Faassen’s Black‘),
Roteiche (Quercus rubra),
Silberahorn (Acer saccharinum),
Traubeneiche (Quercus petraea),
Ze
rreiche (Quercus cerris)
Soweit relevant alle Arten aus Herkunftsgebiet, das für den Pflanzstandort
maßgeblich ist.
Auswahlliste III (Strauch-, Heckengehölze, eingestreute Laubbäume)
Eberesche (Sorbus aucuparia),
Elsbeere (Sorbus torminalis),
Hai
Hui
@
Haselnuss (Corylus avellana),
inbuche (Carpinus betulus),
Liguster (Ligustrum vulgare),
Schlehe (Prunus spinosa),
Schmalblättrige Ölweide (Elaeagnus angustifolia)
ndsrose (Rosa canina),
Wildbirne (Pyrus communis)
Wolliger Schneeball (Viburnum lantana)
le Arten aus Herkunftsgebiet, das für den Pflanzstandort maßgeblich ist bzw.
Gehölze als Wildgehölze aus den HKGen 4, 6, 7.
Auswahlliste IV (Baumgehölz)
Edelkastanie (Castanea sativa),
Elsbeere (Sorbus torminalis),
Stieleiche (Quercus robur),
Traubeneiche (Quercus petraea),
Waldkiefer (Pinus sylvestris)
im
Randbereich vom Baumgehölz außerdem
Feldahorn (Acer campestre),
Hai
inbuche (Carpinus betulus)
alle Arten aus Herkunftsgebiet, das für den Pflanzstandort maßgeblich ist.
Auswahlliste V (Ni
jedrigqwüchsige Gehölze)
Berberitze, Sauerdorn (Berberis vulgaris, Berberis spp. und Sorten)
Essigrose (Rosa gallica)
Feuerdorn (Pyracantha spp. und deren Sorten),
Gelber Hartriegel (Cornus stolonifera)
Hu
ndsrose (Rosa canina)
Mispel-, Zwergmispelarten (Cotoneaster spp.)
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.2008.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. $ 2 (1) BauGB im „Darmstädter Echo" am 17.10.2008.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom 17.12.2008.
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im
„Darmstädter Echo" am 12.01.2009
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem. $ 3 (1) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in
der Zeit vom 12.01.2009 bis einschließlich 12.02.2009.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des
Umweltberichts gem. $ 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 13.01.2009 und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. $ 2 (2) BauGB mit Schreiben vom
13.01.2009.
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo" am
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen
Stellungnahmen gem. $ 3 (2) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom
bis einschließlich
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. $ 4 (2) BauGB in der Zeit vom bis einschließlich
Schreiben vom
Satzungsbeschluss:
und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. $ 2 (2) BauGB mit
Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde mit den textlichen Festsetzungen, dem zeichnerischen Teil und der im Plan enthaltenen Satzung gem.
8 10 (1) BauGB von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung
beschlossen am
Ausgefertigt: Darmstadt, den
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Dezernent
In-Kraft-Treten:
@
N/
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. $ 10 (3) BauGB im „Darmstädter Echo" am
In-Kraft-Treten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans am
Darmstadt, den
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Dezernent
ge, u}
6.3 Sonstige Bepfl 80, LM
h nen Ener . . oonstige Bepflanzungen = N
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 3. __Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen ($ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. $ 23 BauNVO) Rechtsgrundlagen Jessen en fi_| weg Ei
Aufgrund des $ 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 3.1 Baugrenze ($ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO) ——— me: 6.3.1. Die Dachfläche innerhalb der Baufläche 4 Ist zu mindestens 50% mit einer extensiven Dachbegrünung auf = Pfockenoarlenn.
1d.F. vom 23.01.1990 (BGBI.1S. 132) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 199115. 58) Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt mineralischer Substratbasis zu versehen. Die Substratdicke ist mit mindestens 6 cm vorzusehen. =
werden festgesetzt: " | —— BE
1. Artder baulichen Nutzung ($ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Nicht überbaubare Grundstücksflächen 6.3.2 Flächen mit Rasengittersteinen und Säume der Grünanlagen sind als kurzwüchsiger Kräuterrasen mit einer en (BauGB) I. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. | 5. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 RB =
den Bodenverhältnissen entsprechenden Regio-Saatgutmischung (Herkunftsregion 9 oder angrenzend) zu (BGBI. 15. 2685). ni ü &
Sondergebiet Tauchcenter: r an Baunut dnung (BauNVO) . d. F. vom 23.01.1990 (BGBl. 8. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. fheiger IE
Zulässig sind ein Tauchbecken mit Unterwassermuseum, Hotel, Restaurant und Tiefgarage sowie die 4 Stellplätze und Garagen ($ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) aunutzungsverordnung (BauNVO) i.d. F. vom 23.01.1980 (BGBI. ) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBI. rillhütte ee
notwendigen Nebenanlagen für Service und Technik so 6.3.3 Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind vollständig einzusäen und / oder als Grünanlage zu S. 466). | Weiterstadt
44 Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der für sie ausgewiesenen Flächen sowie innerhalb der mM ur | bepflanzen; hiervon ausgenommen sind Sand- und Wasserflächen, Aussichtsplattform und sonstige f
Bauflächen 1 und 2: überbaubaren Grundstücksflächen zulässig __JI Nebenanlagen im Sinne des $ 14 BauNVO sowie interne Erschließungswege. Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 1. 58) |
Zulässig ist das Tauchbecken mit Unterwassermuseum, Hotel, Restaurant und Tiefgarage sowie /
Nebenanlagen ©) + (2) 42 Bereich für Ein- und Ausfahrten CE | 6.4 Allgemeine Bestimmungen Hessische Bauordnung (HBO) i. d. F. vom 18.06.2002 (GVBl. | S. 274), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom /
06.09.2007 (GVBl. 18.548). 7
Bauf che 3 +3a: . . " . . + ‚Ausfahrt {N 6.4.1 Bei sämtlichen Baumpflanzungen sind ausschließlich Hochstämme zu verwenden. /
Zulässig sind Hotelzimmer und Apartments zur Unterbringung von Gästen sowie Nebenanlagen sowie Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i. d. F. vom 17.04.2007 (GVBl. | S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung /
Stellplätze. j on j j vom 28.10.2008 (GVBl. 15.924). L
6.4.2 Die Wurzelbereiche der Baumpflanzungen sind auf einer Fläche von mind. 4 m? von jeder Versiegelung /
r . 5. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ($ 9 Abs. 1 Nr. 20 freizuhalten. k [
Baufläche 4: 1V.m. Nr. 14 BauGB) Hessische Gemeindeverordnung (HGO) i. d. F. vom 07.03.2005 (GVBl. | S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
Zulässig sind Nebenanlagen für Service und Technik sowie Stellplätze . . 15.11.2007 (GVBL. 18.757).
(5) 5.1 Oberflächenbefestigung 6.4.3 Alle Anpflanzungen sind dauerhaft zu unterhalten. Abgängige Pflanzen sind zu ersetzen
Baufläche 5: Flächenbefestigungen sind so herzustellen, dass Niederschlagswasser auf den Flächen selbst oder in die . . .
. oo angrenzenden Flächen versickern kann (z.B. Pflasterbeläge mit Rasen- oder Splitfugen, Schotterrasen). Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. d. F. 25.03.2002 (BGBl. 1 S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
Zulässig ist eine überdachte Aussichtsplattform. Se j > Y , 22.12.2008 (BGB. 18.2986)
Die Mindestspeicherkapazität des Aufbaus beträgt 20 Im?, 7. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans i n " F—
Baufläche 6 9 Abs. 7 BauGB mom BE | \ \ | w/
Zulässig ist eine Überdachung des Eingangsbereichs 5.2 _ Versickerung, Verwendung und Rückhaltung von Niederschlagswasser Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) i. d. F. vom 04.12.2006 (GVBl. I, $. 619), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes Arheiiger /,
. R r . . nn 8. _ Abgrenzung von Bereichen unterschiedlicher Nutzung vom 12.12.2007 (GVBl. 1$. 851). Hundesport g.V
. . Das auf nicht begrünten Dachflächen anfallende Niederschlagswasser Ist zu sammeln und zur betrieblichen ee /
2. Maß der baulichen Nutzung ($ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. 58 16 ff. BauNVO) Nutzung sowie zur Freiflächenbewässerung zu verwenden, soweit wasserwirtschaftliche oder | Ae)ı 06.052008 (GVBL. 18.305) . es6 ——— z
ji z gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. . . . Hessisches Wassergesetz (HWG) i. d. F. vom 06.05.2005 (GVBl. | S. 305), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom „ed fa
2.1 Grundflächenzahl ($ 19 BauNVO) GRZ=0,26 MR . .Oaschränkt mönlich ist j Il. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 19.11.2007 (GVBI1 5.792). vo” -
GRZ=026 Soweit eine Versickerung bzw. Nutzung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, ist das anfallende / pure
BE ’ . ’ . Niederschlagswasser in auf dem Grundstück zu errichtenden Speicheranlagen zwecks zeitverzögerter Aufgrund $ 81 Abs. 1 und 4 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 18.06.2002 (GVBl. 1S. 274) i.V.m. $ 9 Abs. 4 / - =
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in $ 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Abgabe an die Kanalisation zur Spitzenentlastung zu sammeln. BauGB wird festgesetzt: Hessisches Denkmalschutzgesetz (DSchG) i. d. F. vom 05.09.1986 (GVBl. | $. 262, 270), zuletzt geändert durch Gesetz vom af g
Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,45 überschritten werden. > u
06.09.2007 (GVBl. |S. 548). = ‚= Spielpl =
2 227 = El
. Fläch Anpfl Bä träuch igen Bepfl Abs. 1 Nr. 2 infriedi . BE . . 3 Sweat
22 Höhebaulicher Anlagen ($ 16 Abs. 2und 3iV.m.$18 Abs. 1 BauNVO) 6 f et en zum. An Tanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ($ 9 Abs. 1 Nr. 20 1. Einfriedigungen | Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. d. F. vom 25.06.2005 (BGBl. | S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch 7 7 % s Sportpl] ge 12)
1V.m. Nr. 25 a BauGB) Einfriedigungen zur Feldgemarkung sind ausschließlich als Laubgehölzhecken oder als in diese integrierte Artikel 1 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. 1S. 2723). & \ “ ve fi
2.2.1 Maximal zulässige Gebäudehöhe Maschendraht- oder Drahtgitterzäune zulässig. Die Zäune dürfen eine Höhe von 2,0 m über dem außen & = “ &
j 6,1 _ Anpflanzung von Einzelbäumen ©) ©) ©) angrenzenden natürlichen Gelände nicht überschreiten & / % S Sportzenttlum =
Baufläche 1 g E3 I a
Die zulässige Oberkante baulicher Anlagen innerhalb der Baufläche 1 beträgt 139,69 m ü.NN. An den zeichnerisch festgesetzten Pflanzstandorten für Einzelbäume, von denen bis zu 1,5 m abgewichen Einfriedigungen zur Weiterstädter Straße dürfen eine maximale Höhe von 1,5 m nicht überschreiten. Sie ü - & ag
werden kann, sind großkronige Alleebäume aus der Auswahlliste in der Mindestgröße 25/30 StU sind als Maschen- oder Gitterzäune herzustellen. eo FC Arheilgen! | E SE Be8-5 1
anzupflanzen. chaei - 5) serie Ss ]
Baufläche 2 a Lage in der Stadt Darmstadt
Die zulässige Oberkante baulicher Anlagen innerhalb der Baufläche 2 beträgt 135,69 m ü,NN. 62 Flächen für Anpflanzungen RerTreT] 2. Werbeanlagen Quelle: CityGuide - Digital Mapping System
Sie darf durch eine Aufkantung zur Umfassung des Wasserbeckens um maximal 1,0, m überschritten Hinweis OerrrreH Werbeanlagen sind ausschließlich für die am Ort erbrachten Leistungen zulässig. Sie sind nach Norden zur
werden. Die Aufkantung muss mindestens 17 m von den Außenrändern des Gebäudes entfernt nach innen Weiterstädter Landstraße oder nach Osten zur B 3 (Westumgehung Arheilgen) auszurichten.
liegen. 6.2.1 Fläche für Anpflanzungen - A
Über der Wasserfläche ist nur eine transparente textile Abdeckung zulässig. Ihre maximale Höhe darf die Werbeanlagen an Gebäuden dürfen deren jeweils maximal zulässige Höhe nicht überragen. Ihre
maximal zulässige Gesamthöhe der Gebäudes (Baufläche 1 mit 139,69 m ü.NN) nicht überschreiten. Sie ist Innerhalb der Fläche für Anpflanzungen parallel zur Weiterstädter Landstraße ist zusätzlich zu den Gesamtfläche ist auf 20 m? begrenzt .
so zu gestalten, dass sie gegenüber dem Horizont und den übrigen Gebäudeteilen deutlich untergeordnet zeichnerisch festgesetzten Einzelbaumpflanzungen eine mindestens 4-reihige Bepflanzung als dichte "
wirkt, Hecke anzulegen. Hierbei sind ausschließlich standortgerechte heimische Sträucher der Auswahlliste III in
h a ; f i 5 Kombination mit Auswahlliste V in der Qualität leichte Heister zu verwenden Freistehende Werbeanlagen sind ausschließlich als Fahnen innerhalb eines Streifens von 20 m südlich der '
Notwendige Umwehrungen sind an der Außenkante des Gebäudes bis zu einer Gesamthöhe von 1,1 m Ba Yuan . - i h Wissenschaftsstadt Darmstadt
zulässig. Sie sind als Gitter oder transparente Verglasung entsprechend den Vorschriften der Hessischen „olerseer Lana zukssg. he za vi auf 2 segenmt Die maximale Höhe von Fahnenmasten
' oe: eträgt 11 m; die maximale Fahnenfläche beträgt jeweils 9 m‘ .
Bauordnung auszuführen. 6.2.2 Fläche für Anpfianzungen - B Gemarkung Arheilgen Flur 11 Maßstab 1:1000
Pr Nicht zulässig sind Wechsellichtanlagen.
Baufläche 3 + 3a Innerhalb der Fläche für Anpflanzungen im Osten des Plangebietes sind mindestens 30 großkronige Bäume jent zuassg SI 9
Die zulässige Oberkante baulicher Anlagen innerhalb der Baufläche 3 beträgt 134,39 m ü.NN. aus der Auswahlliste IV in der Mindestgröße 20/25 StU als Baumgruppe auf einem gegenüber dem (@)
Die zulässige Oberkante baulicher Anlagen innerhalb der Bauftäche 3a beträgt 131,50 m ü. NN. umgebenden Gelände um maximal 1,0 m erhöhten Pflanzbereich anzupflanzen. Der Laubbaumanteil \ .
9 9 9 innerhalb dieser Baumgruppe darf 75% nicht unterschreiten. 3. Abstände und Abstandsflächen Entwurf zum
Der Böschungsfuß der festgesetzten Aufschüttung ist direkt an den Grundstücksgrenzen sowie innerhalb
Baufläche 4 Darüber hinaus sind auf mindestens 10% der Fläche für Anpflanzungen B saumreiche der Abstandsflächen zulässig. V h b b B b | A 41
Die zulässige Oberkante baulicher Anlagen innerhalb der Baufläche 4 beträgt 125,19 m ü.NN. Sie darf Strauchpflanzungen unter Verwendung der in der Auswahlliste Il aufgeführten jo: anzulegen. or a e n ezoge ne n e a u u n 05 pP an
durch Geländer, Pflanzbehälter und sonstige untergeordnete Bauteile um maximal 1,1 m überschritten .
werden. an -Tauchcenter Arheilgen-
6.2.3 Fläche für Anpflanzungen - C
Baufläche 5 Hinweis: mit Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
Die zulässige Oberkante der baulichen Anlage innerhalb der Baufläche 5 beirägt 132,20 m ü. NN. nnerhalb der Fläche für Anpflanzungen im Südosten des Plangebietes sind mindestens 14 großkronige icht ü ücksfläche: . aan cas . . . .
s s 3 Bäume der In den Auswahllisten II und IV aufgeführten Arten als Baumgruppen anzupflanzen. Vorgesehene Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche für das Gebiet südlich der Weiterstädter Landstraße und westlich der Bundesstraße B 3 in der Gemarkung Arheilgen, Flur 11, mit den
9 igruppı p
Baufläche 6 Flurstücken Nr. 83, 84, 85, 86, 87, 88, 104, 105, 179 teilweise, 180 teilweise, 190 teilweise.
aufläche
IE . . . . " 6.2.4 Fläche für Anpflanzungen - D , j
Die zulässige Oberkante baulicher Anlagen innerhalb der Baufläche 6 beträgt 130,19 m ü.NN. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines Geltungsbereichs den Bebauungsplan A 25, Blatt 2,
ji nnerhalb der Fläche für Anpflanzungen in der Flachwasserzone der vorgesehenen Teichanlage im Legende: B 3 Westumgehung Arheilgen in allen seinen Festsetzungen.
Bauflächen 14 Südwesten des Plangebietes sind gebietsheimische Röhrichte, Sumpf- sowie Schwimmblattpflanzen die ”
Weitere Überschreitungen der festgesetzten Höchstmaße durch technisch notwendige, untergeordnete Wasserfläche überwiegend bedeckend, anzupflanzen. . rn j
Bauteile können zugelassen werden. Von der Außenkante müssen sie min. 2,5 m zurückspringen Fläche für die interne Erschließung
6.2.5 Fläche für Aufschüttungen \ Vorhabenträger: Entwurfsverfasserin:
j Sandfläche (Strand)
2.2.2 Maximal zulässige Geländehöhe Mari Streicher-Eickhoff
un \ Die Fläche für Aufschüttungen ist dauerhaft zu begrünen; hiervon ausgenommen sind Sandflächen, Teichanlaae. W. landschaf Hans und Arnd Kutschera iarlanne treicher-, Ick 0
Fläche für Aufschüttungen Wasserläufe, Aussichtsplattform und interne Erschließungswege sowie sonstige Nebenanlagen im Sinne eichanlage, Wasserlandschaft Dipl.-Ing., Bauassessorin
Die maximal zulässige Oberkante der Aufschüttungen beträgt 125,20 m ü.NN. Überschreitungen dieser 77 des $ 14 BauNVO. Seiterswiesenweg 3
Höhe um maximal 3,0 m sind auf einer Fläche von 2000 m? für die Gartengestaltung einschließlich der Fläche für extensive gepflegte Wiesen 64287 Darmstadt Schillerstraße 23 A
Anlage einer Aussichlsplaftform zulässig. Soweit vorstehend unter 6.1 bis 6.2.4 keine weitergehenden Festsetzungen getroffen werden, sind , 64846 Groß-Zimmern
. ZT, Flächen für Gartenanlagen Tel.: 06151 / 717468
& 122.69 m ü.NN Tel: 06074 4
2.2.3 Höhenbezugspunkt die Innenseiten als Wildblumenwiese mit einer den Bodenverhältnissen entsprechenden el.: 06071 / 3936540
Regio-Saatgutmischung (Herkunftsregion 9 oder angrenzend) zu begrünen und
die Außenseiten durchgängig mit Heckengehölzen von mehr als 2 m Wuchshöhe anzulegen. Es sind
Heckenarten aus der Auswahlliste Il sowie aus der Auswahlliste IV - der im Randbereich von
Baumgehölzen genannten Arten - anzupflanzen. Die Heckengehölzbreite beträgt mindestens 3,5 m.
Hecken zur landschaftliche Einbindung
Großkronige Bäume
Fax: 06071 / 3936541
Datum: 23.11.2009
anlage 2
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ANLAGE 2 Wissenscha ftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 17.12.2009 Der Magistrat Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 – Tauchcenter Arheilgen – für das Gebiet südlich der Weiterstädter Landstraße und westlich der Bundesstraße B 3 in der Gemarkung Arheilgen, Flur 11, mit den Flurstücken Nr. 83, 84, 85, 86, 87, 88, 104, 105, 179 teilweise, 180 teilweise, 190 teilweise. Begründung Ausschnitt aus der Stadtgrundkarte mit Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 41 ohne Maßstab Dipl.-Ing. Marianne Streicher-Eickhoff, Bauassessorin Schillerstraße 23 A, 64846 Groß-Zimmern Tel: 06071 / 3936540 Fax: 06071 / 3936541 Mail: Marianne.Streicher-Eickhoff@t-online.de Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Inhaltsverzeichnis Teil A (städtebauliche Begründung) Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele 1 2. Planungsrechtliche Vorgaben 2.1 Regionalplan Südhessen 2000 2 2.2 Flächennutzungsplan 2 2.3 Bebauungsplanung 3 2.4 Umweltprüfung 3 3. Bestand 3.1 Lage im Stadtgebiet u nd städtebauliches Umfeld 3 3.2 Gegenwärtige Nutzung 3 3.3 Erschließung 4 4. Planerische Fest setzungen und Hinweise 4.1 Art der baulichen Nutzung 4 4.2 Maß der baulichen Nutzung 4 4.3 nicht überbaubare Grundstücksflächen 5 4.4 Anpflanzungen 6 4.5 Maßnahmen zum Schutz, zu r Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 7 4.6 Baugestalterische Festsetzungen gemäß § 81 HBO 9 5. Auswirkungen der Planung 5.1 Umwelt 9 5.2 Wirtschaft 11 6. Realisierung 12 Verzeichnis der Gutachten und Dokumentationen 13 Teil B (Umweltbericht) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A Teil A (städtebauliche Begründung) 1. Planungsanlass und Planungsziele Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung eines Tauchcenters mit fol- genden Nutzungen: - Tauchbecken mit einer maximalen Wassertiefe von ca. 43,5 m, davon ca. 29,3 m unter der derzeitigen natürlichen Geländeoberfläche. Das Becken hat an der tiefsten Stelle einen Durchmesser von ca. 25 m. Zwischen ca. 29 m und ca. 26,6 m Tiefe beträgt der Durchmesser ca. 35 m und darüber ca. 60 m; - Unterwassermuseum zur Darstell ung der Erschließung der Unterwasser- welt durch den Menschen in einer historischen Abfolge. Hierzu dienen die vorgesehenen Panoramascheiben im Eingangsbereich des Hauptgebäu- des sowie im Restaurant. Die geplanten Abmessungen des Tauchbeckens erlauben es, Objekte in Originalgröße einzubringen; - Restaurant und Bistro zur Bewirt ung von Tagesbesuchern und Hotelgäs- ten; - Hotel der gehobenen Klasse mit ca. 250 Doppelzimmern; - Zusätzlich soll an der Weiterstädter Landstraße ein Aparthotel mit ca. 70 Doppelzimmern errichtet werden, - dazugehörige Freibereiche, Serviceeinr ichtungen, Stellplätze und sonstige Nebenanlagen. Das Vorhaben wird in einer parkartigen Grünanlage errichtet; der Gesamt- komplex umfasst eine Fläche von ca. 4,3 ha. Da das Vorhaben mit den derzeit geltende n Planausweisungen für das Gebiet nicht im Einklang steht, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans erforderlich. 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 2. Planungsrechtliche Vorgaben 2.1 Regionalplan Südhessen 2000 Der vorgesehene Projektstandort liegt gemäß Teilkarte 3 des geltenden Regi- onalplans Südhessen (RPS) 2000 in einem „Siedlungsbeschränkungsbereich“. Gemäß Landesentwicklungsplan Hessen 2000 ist in der Umgebung des Flug- hafens Frankfurt Rhein-Main im Regionalplan ein Siedlungsbeschränkungsbe- reich auszuweisen, in dem zum vor beugenden Schutz vor Fluglärm eine Be- bauung im Sinne einer Besiedlung zu Wohnzwecken ni cht stattfinden soll. Die Beschränkung der Zulässigkeit bezieht si ch auf die Auswei sung neuer Wohn- bauflächen und Mischgebiete. Das geplante Vorhaben ist in diesem Sinne je- doch keine Wohnbebauung, da es nicht für die dauerhafte Unterbringung von Menschen vorgesehen ist; es stellt vielmehr eine gewerbliche Nutzung dar. Gemäß Teilkarte 3 des Regionalplans Sü dhessen 2000 liegt ein kleiner Teil- bereich im Süden des Plangebietes im Vorranggebiet „Regionaler Grünzug“. Gemäß Ziffer 3.1-2 des RPS sind im „Regionalen Grünzug“ Planungen und Vorhaben, die die Funktion des Regional en Grünzugs beeinträchtigen, zu ei- ner Zersiedlung, einer Beeinträchti gung der Gliederung von Siedlungsgebie- ten, des Wasserhaushaltes oder der Fr eiraumerholung führ en können, nicht zulässig. Zu den unzulässigen Vorhaben zählen auch Freizeiteinrichtungen mit einem hohen Anteil baulicher Anlagen , Verkehrsanlagen sowie anderer Infrastrukturmaßnahmen. Da nur ein kleiner Bereich (ca. 1,5 ha) des „Regionalen Grünzugs“ von dem Vorhaben tangiert wird, ist nach Absp rache mit dem Regierungspräsidium Darmstadt ein Abweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen 2000 nicht erforderlich. Im Bereich des „Regionalen Grünzugs“ befindet sich der parkähnlich angelegte Freibereich. Die baulichen Anlagen wie auch die zuge- hörigen Erschließungsflächen sind im nördlichen Planberei ch vorgesehen. Dort ist im RPS ein „Bereich für Landschaftsnutzung und -pflege“ ausgewie- sen. Diese Plankategorie ist verschiedenen Nutzungen vorbehal ten, z. B. der landwirtschaftlichen Nutzung, der Pfl ege und dem Offenhalten der Kulturland- schaft oder der kleinflächigen Biotopent wicklung und -vernetzung. Sie dürfen in geringem Umfang aber auc h für Siedlungszwecke in Anspruch genommen werden. Das Vorhaben entspricht in di esem Sinne den regionalplanerischen Zielen. 2.2 Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das Plangebiet bislang als „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt. Im Zuge der 2. Änderung wird der FNP u. a. auch für dieses Plangebiet im Parallelver- fahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geänder t. Da die vorgesehene Nutzung als gewerbliche Nutzung einzustufen ist, er folgt zur Realisierung des Vorhabens die Änderung in eine gewerbliche Baufläche. 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 2.3 Bebauungsplanung Der Geltungsbereich des vorhabenbezog enen Bebauungsplans umfasst eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplans A 25 Bl. 2 „B 3 Westumgehung Arheilgen“, der in dieser Teilfläche bi slang landwirtschaft liche Flächen und Straßen-Randbegrünung festsetzt. Der Bebauungsplan A 25 Bl. 2 „B 3 West- umgehung Arheilgen“ wird nun durch diesen vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan innerhalb dessen Geltungsbereichs ersetzt. 2.4 Umweltprüfung Nach dem Gesetz über die Umweltvert räglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegt das Vorhaben der UVP-Pflicht. Entsprechend den Bestimmungen über die be- sonderen Verfahrensvorschriften für di e Umweltprüfungen (Teil 4 des UVPG) erfolgt die Umweltverträglichkeitspr üfung nach den Vorschriften des BauGB (§ 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 des B auGB). Verfahren, Bewertung und Ergebnis- se sind im Umweltbericht dargelegt. 3. Bestand 3.1 Lage im Stadtgebiet und städtebauliches Umfeld Der Plangeltungsbereich liegt im Nord-Westen des Darmstädter Stadtteils Arheilgen und wird durch die in Nord-Süd-Richtung verlauf ende Bahnlinie und die Bundesstraße B 3 vom eigentlichen Stadtteil Arheilgen getrennt. Unmittel- bar nördlich des Projektstandortes verläuft die - nicht klassifizierte - Weiter- städter Landstraße, an die nördlich das Gewerbegebiet „Weiterstädter Weg“ angrenzt. Nach Schließung des Bahnübergangs bzw. infolge seines Ersatzes durch eine Fußgängerüberf ührung am Arheilger S-Bahnhof ist die frühere Verbindungsfunktion dieser Landstraße zwischen Arheilgen und Weiterstadt allerdings stark eingeschränkt. 3.2 Gegenwärtige Nutzung Die Flurstücke Gemarkung Arheilgen Flur 11 Nr. 83 bis 88 sowie 104 und 105 werden als Landwirtschaftsflächen bisher intensiv zum Anbau von Sonderkul- tur (Spargel, folienbedeckt) genutzt. Die Te ilflächen der Flurstücke Nr. 179, 180 und 190 stellen sich als Bestandteil eines von Nordosten nach Südwesten verlaufenden Wirtschaftsweges dar. Auf dem Flurstück Nr. 190 ist eine F ließrichtung nach Westen verzeichnet. Nach Auskunft der Unteren Wasser behörde handelt es sich laut Liegen- schaftskataster um einen Graben von unt ergeordneter Bedeutung, der nicht wasserführend ist und deshalb nicht dem Hessischen Wassergesetz unter- liegt. Er ist auch nicht als Gewässer parzelle gewidmet; ein Entwidmungsver- fahren erübrigt sich deshalb. Laut wa sserbuchführender St elle des Regie- rungspräsidiums ist auch dort keine Eintragung vorhanden. 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A Die im Planungsbereich praktizierte Landbewirtschaftung bedarf laut Leitbild- karte „Landschaft/Erholung“ des städtischen Landschaftsplans der Extensivie- rung durch an Boden und Wasser angepasste Bewirtschaftung, Erhöhung des Grünlandanteils, Anlage li nearer Vernetzungsbiot ope und Trittsteinen sowie der Verbesserung der Erlebnisqualität durch naturnahe Landschaftselemente. 3.3 Erschließung Die Erschließung des Plangebi etes durch den Individualverkehr erfolgt über die unmittelbar nördlich angrenzende Weiterstädter Landstraße. In ca. 450 m Entfernung zum Vorhabens tandort befindet sich der Bahnhof Arheilgen, ein Haltepunk t der S-Bahn-Strecke B ad Soden (Taunus) – Frank- furt – Darmstadt. Hier halten regelmäßig die S-Bahnen der Linie S 3 im Halb- stundentakt. Eine Buslinie verbindet den Haltepunkt mit der Umsteigehaltestel- le „Darmstadt-Arheilgen Hofgasse“. Von dort führen Straßenbahnlinien in die Innenstadt Darmstadt mit Anschlüssen an die überörtliche n öffentlichen Ver- kehrsmittel. Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist sichergestellt. Unmittelbar auf der Grundstücksgrenze zur Weiterstädt er Landstraße, beginnend gegenüber der Liegenschaft Guerickeweg 7, verläuft eine Gasleitung in Richtung Osten. Ihr Schutzstreifen liegt mit seiner halb en Breite von 5 m im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Bezüglich der Nutzung dieses Streifens gelten besondere Regelungen des Versorgungsträgers. 4. Planerische Fest setzungen und Hinweise 4.1 Art der baulichen Nutzung Da sich der Charakter des Baugebietes von den Baugebieten der BauNVO §§ 2 bis 10 wesentlich unterscheidet, wir d für den gesamten Geltungsbereich als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO ein Sonde rgebiet „Tauch- center“ festgesetzt. Aufgrund der fortgeschrittenen Planung des Vorhabens können die überbaubaren Grundstücksflächen gegliedert und weitestgehend den dort vorgesehenen Nutzungen zugeordnet werden. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Die Festlegung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,26 ergibt sich aus der Addi- tion der für eine Bebauung vorgesehenen Grundstücksf lächen. Eine Über- schreitung durch Anlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO um mehr als 50% er- scheint aufgrund der niedrigen GRZ, dem spezifischen Bedarf an Andienungs- und Ladeflächen sowie an Fahrwegen zur Pflege der Gartenanlage und den Fußwegen für die Gäste vertretbar. 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A Das Maß der baulichen Nutzung wird fer ner bestimmt durch die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhen für die ausg ewiesenen Bauflächen. Sie orien- tieren sich an den wirtschaftlichen, te chnischen und gestalterischen Erforder- nissen des geplanten Vorhabens. Es werden Höhen über NN festgesetzt; da- bei wird eine mittlere Höhe von 122,69 m ü.NN in der Weiterstädter Landstra- ße gegenüber der Liegenschaft Guerickeweg 3 angenommen. 4.3 Nicht überbaubare Grundstücksflächen Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen gliedern sich in Teilflächen für die zusätzliche Festsetzungen getroffen werden und in solche, für die lediglich Hinweise bezüglich der künftigen Nu tzung gegeben werden. Diese Hinweise sind in einem separaten Planbild dar gestellt und entsprechen der vorgesehe- nen Gestaltung. Flächen für Stellplätze und Garagen Stellplätze sind überwiegend auf den überbaubaren Grundstücksflächen zu er- richten. Es handelt sich dabei vor alle m um die Tiefgarage unter dem Haupt- gebäude, die Stellplä tze auf der Dachfläche des eingeschossigen Gebäudes neben dem Andienungsbereich und die Stellplätze unter dem Aparthotel (Bau- feld 3). Vornehmlich für Reisebusse ist eine offene Stellplatzfläche im Bereich des Andienungshofes (nördlich von Bauf eld 4) ausgewiesen. Im äußersten Nordosten des Grundstücks an der Weiter städter Landstraße ermöglicht der Bebauungsplan die Anlage we iterer ebenerdiger Ste llplätze (ST-Fläche im Planentwurf). Die für die innere Erschließung notwend igen Zu- und Umfahrten wurden, so- weit sie nicht innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen liegen, informell als Hinweise in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen und dort in einer Nebenkarte dargestellt. Flächen für Aufschüttungen Die geplanten Aufschütt ungen dienen vorrangig der haftungsrechtlichen Si- cherung im Fall eines technischen De fekts des Tauchbeckens. Im Fall des Austretens von Wasser aus dem Tauchbe cken wird ein kontrolliertes Abpum- pen des Wassers zur Vermeidung weitergehender Schäden auf den benach- barten Grundstücken erforderlich. An den Grundstücksgrenzen sind deshalb Flächen für Aufschüttungen festgesetzt. Ei n Teil im Osten wird ersetzt durch die rückwärtige Wand, die die Stellplätz e unter dem Aparthotel begrenzt und austretendes Wasser innerhalb des Gr undstücks zurückhalten soll bis die an- geforderten Einsatzkräfte eingetroff en sind und weitere notwendige Siche- rungsmaßnahmen ergreifen können. Die Fläche ist so ausgeweitet, dass Geländemodellierungen möglich sind, um eine Einbindung in die umgebende Landschaft zu ermöglichen. An der Weiter- städter Landstraße kann so beispielswei se eine attraktive Zuwegung für Fuß- gänger und eine Hotelvorfahrt gestaltet werden. Die Ausweitung der Fläche im Osten, im Westen und im Süden dient der anspruchsvollen gärtnerischen Gestaltung mit Hecken- und Baumpflanzungen, Aussichtsplattform, Wasserfall und Bachlauf, sowie der attraktiven F ührung von Spazierwegen innerhalb der Hotelanlage. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A Die Höhe der Aufschüttung liegt bei maximal bei 125,20 m ü. NN. Das ent- spricht einer Höhe von ca. 2,5 m über der Weiterstädter Landstraße im Be- reich des Hotelzugangs. In der Regel beträgt ihre Höhe 124,00 m ü. NN. Le- diglich zur Anlage einer Aussichtsplattform sowie in Verb indung mit der Gar- tengestaltung sind flächenmäßig beschränkte Erhöhungen zulässig. Durch Geländemodellierung und Bepflanzung soll eine weitestgehende Ein- bindung der Aufschüttungen in das Landscha ftsbild erfolgen. Die Auswahl der Bepflanzung und ihre Pflege müssen jedoc h so erfolgen, dass die Funktions- fähigkeit des Damms im Hinblick auf die notwendige Rückhaltung von austre- tendem Wasser nicht beeinträchtigt wird. (siehe hierzu auch den Umweltbe- richt und die Festsetzungen für Anpf lanzungen mit den dazugehörenden Aus- wahllisten.) Flächen für Aufschüttungen am Hauptgebäude dienen der gärtnerischen Ges- taltung im Anschluss an den Restaurantbereich u nd seine davor liegenden Terrassen sowie der Anlage eines Sand bereichs im Anschluss an die Teich- anlage. Teichanlage Die Teichfläche hat im Zusammenhang mi t dem Bachlauf neben der Gestal- tung der Gartenanlage weit ere Funktionen für die Rückhaltung von Nieder- schlagswasser und für das Kleinklima. Die Fläche wird lediglich als Hinweis für die Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche dargestellt. Von wesentlicher gestalterischer und ökol ogischer Bedeutung in Hinblick auf das biologische Gleichgewicht und Selbstreinigungsvermögen der Teichanlage ist die Flachwasserzone, die deshalb auch als Fläche für Anpflanzungen festge- setzt wird (siehe hierzu auch den Um weltbericht und di e Festsetzungen für Anpflanzungen). Über die Gartengesta ltung hinausgehende Nutzungen der Wasserfläche durch die Besucher des Tauchcenters sind nicht vorgesehen. Grünanlage Der überwiegende Teil der nicht über baubaren Grundstücksfläche soll gärtne- risch angelegt und unterhalten werden. Die dafür vorgesehenen Flächen glie- dern sich in die Gartenanlagen mit hoher Pf legeintensität und in extensiv zu pflegende Wiesenflächen. Sie sind dur chzogen von den Wegen für Besucher und Hotelgäste sowie für die notwendigen Pflegefahrzeuge (siehe hierzu auch den Umweltbericht und die Festsetzungen für Anpflanzungen). 4.4 Anpflanzungen Anpflanzungen erfolgen primär zur Ge staltung der das Tauchcenter umge- benden Parkanlage, die wes entlicher Bestandteil des Vorhabens sein wird und zu seinem Ambiente in erheblichem Maß beitragen kann. Sie sind von wesentlicher Bedeutung fü r die landschaftliche Gliederung und Gestaltung sowie die Einbi ndung des Projekts in das landschaftliche Umfeld. Besondere Beachtung ist hierbei der Eingrünung der nahezu vollständig um- laufenden Aufschüttung von der Feldseite her zu schenken. Sie erfolgt an den Außenseiten mit Ausnahme eines Bereichs im Nordosten südlich der Weiter- 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A städter Landstraße durchgängig mit Heckengehölzen von mehr als 2 m Wuchshöhe bei einer Breite von mindestens 3,5 m. Parallel zur Weiterstädter Landstraße ist im Abstand von 3,5 m zur Geltungs- bereichs-/Grundstücksgrenze eine Baumrei he festgesetzt. Sie vervollständigt die auf der gegenüberliegen den Straßenseite bereits vorhandenen Bäume im öffentlichen Raum zu einer Allee. Die Baumreihe wird auch parallel zur westlichen Grundstücksgrenze bis zur Teichanlage fortgesetzt, um das Landschaftsbild in seiner Ausstattung und Funktion zu ergänzen. Auch im Nordos ten südlich der Weiterstädter Landstra- ße wird diese Baumreihe zur Abgrenzung des Plangebietes von den umge- benden landwirtschaftlichen Flächen fortgesetzt, da die räumliche Situation ei- ne Heckenpflanzung erschwert. Die vier ausgewiesenen Flächen für Anpflanzungen sollen jeweils einen stand- orttypischen Flächencharakter gewährleisten. Neben der Gestaltung der Flachwasserzone (D) handelt es sich um eine Gruppe großkroniger Bäume mit umgebendem Gehölzsaum (B). Der Pflanzbereich dieser Baumgruppe kann um einen Meter über das natür liche Gelände angehoben werden. Hier- durch wird zum einen die Gefahr von Frostschäden minimiert, zum anderen erhöht sich die Fernwirkung der Anpflanzung als gliederndes Element. Als gliederndes Element wirken darüber hinaus die auf der Fläche für Anpflan- zungen – C vorgesehenen Baumgruppen im Süden. Zwischen der Ein- und Ausfahrt im Nordwesten und der weiteren Ausfahrt des Grundstücks an der Weiterstädter Lands traße ist ergänzend zu den Allee- bäumen eine 4-reihige Heckenpflanzung fest gesetzt. (Fläche für Anpflanzun- gen - A). In der Achse, die auf den Haupt eingang des Hotels zuführt, ist diese Pflanzfläche unterbrochen, um die B lickbeziehung von der Weiterstädter Landstraße und den Zugang für Fußgänger zu ermöglichen. Alle Anpflanzungen dienen dem Ausgleich laut Kompensationsverordnung des durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ermöglichten Eingriffs in Natur und Landschaft in Verbindung mit der lands chaftlichen Einbindung des Vorha- bens bei einer zugleich ansprechenden Freiflächengestaltung. Weitergehende Erläuterungen hierzu enthält der Umweltbericht als Teil der Begründung. 4.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle ge und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Das Vorhaben ist geprägt von der Nutzung des Wassers für sportliche Aktivi- täten (Tauchen), Erholung und Erlebbarkeit von Naturnähe; darüber hinaus besteht Bedarf an Betriebswasser. Ei n sparsamer Umgang mit der Ressource ist deshalb Voraussetzung, um mögliche, langfristig e Nachteile für Grundwas- servorkommen und den Wasserhaushalt zu minimieren. Neben dem Eingriff in grundwasserführende Bodenschichten durch den Bau des Tauchbeckens und der Entnahme von Grundwasser für die Erstbefüllung des Tauchbeckens ent- steht weiterer Wasserbedarf durch Verdunstung der Wasserfläche, die Unter- haltung der Grünanlage und den Betrieb von Hotel und Restaurant. 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A Bezüglich der geplanten Maßnahmen und ihrer Auswirkungen auf den Was- serhaushalt wird auf den Um weltbericht und drei vorliegende hydrogeologi- sche Gutachten verwiesen. Zum einen waren die Auswirkungen des geplanten Tauchbeckens auf das Grundwasser und die Grundwasserströme zu untersuchen. (Arbeitsgemeinschaft: Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing . N. Gündling, Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeol ogie und Umwelt Dr. Köhler & Dr. Pommerening, Hydrogeologisches Guta chten „Erläuterungsbericht zur Ge- nehmigung zum Bau eines Tauchbeckens“ vom 27.04.09)). Hieraus geht hervor, dass die Auswir kungen des Tauchbeckens auf das Ge- wässerströmungsfeld und die Grundwasse rstände relativ gering und voraus- sichtlich nicht erheblich sind. Für die bebauten Gebiete nördlich der Weiter- städter Landstraße sowie der Bereich der Bahnstrecke und des Bahnhofs Arheilgen sind in Bezug auf Grundwasserstandsänderungen keine nachteili- gen grundwasserbedingten Auswirkungen zu erwarten. Aufgrund des Untersuchungsstandes vo m April 2009 konnte nicht ausge- schlossen werden, dass durch den Einschnitt des Tauchbeckens in den Bo- den eine hydraulisch wirksame Tonschicht durchschnitten würde. Deshalb wurden im Oktober 2009 weitere 2 Bohrungen durchgeführt. (Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling, Guta chten „Ergebnisdo- kumentation ergänzender Aufschlü sse zur Erkundung möglicher GW- Stockwerkstrennung nach Vorgabe HLUG“). Aufgrund detaillierter Schichtaufnahm en und gamma-ray-Messungen ist da- von auszugehen, dass kein flächenhaft, einheitlich ausgeb ildeter Trennhori- zont ausgebildet ist. Für die geplante maximale Eingr iffstiefe von 30 m unter Geländeoberkante werden deshalb hydrogeologische Bedenken durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie nicht mehr erhoben. Der „Erläuterungsbericht zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Er- laubnis für den Brunnen des Tauchcenters Darmstadt“ bildet die Grundlage für die Entnahme von Grundwasser zur Erstbefüllung des Tauchbeckens. (Arbeitsgemeinschaft: Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeol ogie und Umwelt Dr. Köhler & Dr. Pommerening GA09039A_02 vom 27. April 2009) Der vorhabenbezogene Beb auungsplan trifft Fest setzungen, zur Reduzierung der notwendigen Entnahme von Grundwasse r für den Betrieb der Anlage. Es sind z.B. notwendige Fläc henbefestigungen so herz ustellen, dass Nieder- schlagswasser auf der Fläche selbst oder in den angrenzenden Flächen versi- ckern kann, der Bewirtschaftung der Grünflächen dient und nicht der Kanalisa- tion zugeführt werden muss. Das Niederschlagswasser von Dachflächen ist zu sammeln. Es kann zur Nachspeisung des Tauchbeckens, zur Gartenbewässe- rung und zur Brauchwassernutzung im Hotelbetrieb verwendet werden. 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 4.6 Baugestalterische Festsetzungen gemäß § 81 HBO Einfriedigungen Zur Sicherung des Geländes ist eine Einfriedigung an den Grenzen zur Feld- flur unerlässlich. Sie soll jedoch so gestaltet werden, dass das Landschaftsbild nicht über das notwendige Maß hinaus beein trächtigt wird. Deshalb sind nur Drahtzäune zulässig, die in den Wu chs der Laubgehölzhecken auch optisch zu integrieren sind. Durch die B egrenzung der Zaunhöhe unterhalb der Wuchshöhe der dahinter liegenden Bepf lanzung kann die Einbindung des Vorhabens in die umgebenden Freibereiche gewährleistet werden. Werbeanlagen Ein positiver Gesamteindruck von dem Vorhaben und seiner städtebaulichen Einbindung sind Voraussetzung für sei nen nachhaltigen Erfolg. Der Einsatz von Werbeanlagen ist dabei von nicht unw esentlicher Bedeutung. Sie sollen effektiv aber nicht bestimmend eingesetzt werden, um der baulichen und land- schaftlichen Identität des Vorhabens ausreichend Raum zu lassen. Detailliertere Regelungen werden im Durchführungsvertrag erfolgen. Aus Gründen des Artenschutzes (Insekten, Fledermäuse) darf sich mögliche Außenlichtwerbung nur nach Norden zu r Weiterstädter Landstraße und nach Osten zur B 3 orientieren. 5. Auswirkungen der Planung 5.1 Umwelt Die umfassende Darstellung der Umwe ltauswirkungen und Vorhabensbewer- tung erfolgt im Umweltbericht. Verkehr / Immissionen Taucher, Hotel- und Restaurantgäste, Museumsbesucher, Mitarbeiter und Lie- feranten bedingen ein Verkehrsaufkommen, das bei mittlerer Auslastung im Hotel- und Tauchbetrieb mit rund 600 Fahrbewegung en pro Tag angegeben wird. Die Fahrbewegungen entfallen fast ausschließlich auf die Zeitspanne 5 bis 23 Uhr; angenommen wird, dass si ch die überwiegende Mehrzahl der Fahrbewegungen auf die Zeitspanne 7 bis 20 Uhr konzentriert. Während der Nacht, 22 Uhr bis 6 Uhr, sind 10-20 % der täglichen Fahrbewe- gungen zu erwarten. Die Konzentration der Stellplätze und ihrer Zufahrten be- grenzen den Verkehrslärm auf nur einen kleinen Teil des Geländes nahe der Weiterstädter Landstraße. Lärmbeeinträchtigungen der Hotelgäste werden dadurch in Verbindung mit einer empfohlenen nächt lichen Geschwindigkeits- begrenzung auf dem Privatgrundstück minimiert. Die Verteilung des zusätzlichen Verkehrsa ufkommens auf die Fahrtrichtungen der Weiterstädter Landstraß e und im weiteren Verlauf auf der B 3 ist schwer abzuschätzen. 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A Es wird angenommen, dass die Zusatzbelastung sich im Straßennetz wie folgt verteilt: 200 zusätzliche Kfz pro Tag befahr en die Weiterstädter Landstraße nach Westen in Richtung Weiterstadt / Gräfenhausen / AS Weiterstadt BAB A5 400 zusätzliche Kfz pro Tag befahr en die Weiterstädter Landstraße nach Osten, rund 0,2 km bis zur B 3, hier teilt sich der Zusatzverkehr nach Nor- den in Richtung Wixhausen / Egelsbach / BAB A 661 und nach Süden in Richtung Virchowstraße / Frankfurter Straße / DA-Innenstadt bzw. B 42 / AS Weiterstadt BAB A5 – in jede Ric htung jeweils 200 zusätzliche Kfz pro Tag. Wohngebiete sind außer in der Ortsdurchfahrt Wixhausen nicht vom zusätzli- chen Verkehrsaufkommen betroffen. Die nächtliche Zunahme von 20 bis 40 Fahrzeugen (10%-20 % von 200 Kfz) bewegt sich innerhalb der üblichen Verkehrsschwankungen. Baubedingt können weitere Emissi onen in Form von Staubentwicklung und Erschütterungen auftreten. Letztgenannte Emissionen fallen nicht aus dem Rahmen üblicher Auswirkungen, wie sie schon bei den Bauvorhaben im Ge- werbegebiet Weiterstädter Straße auftraten. Aufgrund der Dimension der Baugrube sind jedoch längere Bauzeite n für Aushub-, Erdbau- und Grün- dungsarbeiten zu erwarten. Bewohner von Wohn- und Mischgebieten sind von Emissionen nicht betroffen. Gleiches trifft aufgrund der Entfernung und der Trennung durch die Weiterst ädter Landstraße auf die Bewohner des nördlich liegenden Gewerbegebietes zu . Die Feldflur zwischen Brühlgraben und dem Plangebiet kann in Bezug auf die Naherholungsqualit ät – außerhalb von Fei- erabenden und Wochenenden – bauzeitlich durch Immissionen beeinträchtigt sein. Zum bauzeitlichen Verkehr ist festzustellen, dass sich aufgrund dieser Ver- kehrsbewegungen im Straßennetz kein signifikantes zusätzliches Ver- kehrsaufkommen ergibt. Natur und Landschaft Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Vorhaben mitsamt seinen Bau- körpern in Bezug auf das Landschaftsbild wie auch auf Biotopfunktionen integ- riert werden kann. Bei der naturschutzfachlic hen Eingriffs-Ausgleichsr egelung ergibt sich nach Umsetzung der die vielfältigen Ausgleichs- und Gestaltungsanforderungen be- rücksichtigenden Maßnahmen ein Kompen sationsüberschuss gemäß KV. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich innerhalb der Eingriffsflä- che (Geltungsbereich des Bebauungsplans). Das Vorhaben trägt aufgrund einer k onsequenten, entsprechend den Zielen des Landschaftsplans der Stadt Darmstadt, vor allem bei der in vorgegebenen Dimensionen auf das Landschaftsbild positiv wirkenden Randeingrünung mit ausschließlich standortheimischen Gehölzarten und daran angrenzenden Baumstrukturen zur Erhöhung der Landschaftsausstattung bei. Hiervon profi- 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A tiert die erlebbare landschaftliche Authent izität in Verbindung mit der Abschir- mung von Störungen und steigert somit den Naherholungswert auf den Wege- verbindungen in der Offenlandfläche nördlich vom Brühlgraben. Für Fußgänger und Radfahrer bleibt das Gebiet zwischen Weiterstädter Land- straße und Brühlgraben weiterhin öffentlich erschlossen. Die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden A ckerflur wird weiterhin ohne Einschränkungen in Bezug auf die Kulturen und deren Bewirtschaftung betrieben werden können. Allerd ings verringert sich die Schlaggröße der jetzt in der Flur 11 aus den Flurstücken Nr . 101 bis 104 und Nr. 84 bis Nr. 89 zu- sammen gesetzten Bewirtschaftungsfläc hen bis auf die Flächen aus den Flurstücken Nr. 101 bis 103 bzw. Flurst ück Nr. 89. Die aus den Flurstücken Nr. 79 bis 83 bestehende westlich gele gene Bewirtschaftungsfläche verringert sich um das Flurstück Nr. 83. Oberflächengewässer sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Das nächste Gewässer, der Brühlgraben, befindet sich außerhalb der Reichweite gewäs- serrelevanter Auswirkungen durch das Vorhaben. Mögliche vorhabenbedingte Auswirkungen auf das Grundwasser sind umfang- reich in dem Gutachten der Arbeitsgemeinschaft Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling / Dr. Köhler & Dr. Pommerening untersucht und darge- stellt. Die Aufgabenstellung der Untersuchung umfasste Fragestellungen zu möglichen Veränderungen des Grundwasserströmungsfeldes und der Grund- wasserstände durch das Einbringen des Tauchbeckens. Im Rahmen der Un- tersuchungen wurde festgestellt, dass zw ei Grundwasserleiter und deren hyd- raulische Trennung durch das Vorhaben bet roffen sein könnten. Weitere Boh- rungen und deren Auswertung im Oktober 2009 kamen jedoch zu dem Ergeb- nis, dass kein großflächiger durchgehender Trennhorizont vorhanden ist. Zur Beurteilung der Grundwasserver schmutzungsempfindlichkeit und der stofflichen Gefährdung durch das Vorhabe n in Verbindung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind ergänzende Untersuchungen und die Er- arbeitung von Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers erforderlich. 5.2. Wirtschaft Die Errichtung des Tauchcenters mit Unterwassermuseum beschert der Wis- senschaftsstadt Darmstadt ein Allein stellungsmerkmal über die Bundesrepu- blik hinaus. Die zentrale Lage sowie die optimale Anbindung durch eine Viel- falt der Verkehrsmittel ermöglicht die Nutzung der Einrichtung aus einem weit- räumigen Einzugsbereich. Sowohl für T agesgäste als auch für Gäste der Ho- tels unterschiedlicher Kat egorien wird ein vielfältiges, abwechslungsreiches und attraktives Angebot geschaffen. Es sichert die Bedeutung des Oberzent- rums Darmstadt als Standort für hochwertige Einrichtungen im wissenschaftli- chen, kulturellen und sportlichen Bereich von überregionaler Bedeutung. Auch für Rettungsdienste wie z.B. THW und Feuerwehr bieten sich Übungs- möglichkeiten unter weitgehend authentischen Bedingungen. 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A Die Wertschöpfung der Fläche wird die der landwirtschaftlichen Nutzung über- steigen. Für die Bewirtschaftung des T auchcenters und die Pflege der Außen- anlagen ist die Beschäftigung von ca. 15 bis 20 Angestellten vorgesehen. Ho- tel- und Restaurantbetrieb schaffen ca. 80 Arbeitsplätze. Jedoch kann auch von weiteren wirtschaftlichen Effekten für die nähere Umgebung und die Regi- on durch das Vorhaben ausgegangen werden. 6. Realisierung Die Modalitäten der Realisieru ng des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden im Durchführungsvertrag geregelt, dessen Vorlage Voraussetzung für die Fassung des Satzungsbeschlusses ist. Der Vorhabenträger ist Eigentümer bzw. Teileigentümer w eniger Grundstücke. Der überwiegende Teil der für die Ausführung des Vorhabens not wendigen Fläche befindet sich jedoch im Ei- gentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Sie soll rechtzeitig an den Vorha- benträger veräußert werden. Derzeit noch bestehende Pachtverträge mit den bewirtschaftenden Landwirten sind kurz fristig kündbar bzw. werden nur noch mit enger Befristung verlängert, sodass mit dem Vorhaben nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen alsbald begonnen werden kann. Die Fläche ist von der Weiterstädter Straße erschlossen. Weitere Maßnahmen scheinen nicht erforderlich bzw. gehen zu Lasten des Vorhabenträgers. 12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Begründung A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Teil A 13 Verzeichnis der Gutachten und Dokumentationen Arbeitsgemeinschaft: Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeologie und Umwelt Dr. Köhler & Dr. Pommerening Hydrogeologisches Gutachten „Erläuterungsbericht zur Genehmigung zum Bau eines Tauchbeckens“ (GA 09039A_01 vom 27. April 2009) Arbeitsgemeinschaft: Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeologie und Umwelt Dr. Köhler & Dr. Pommerening „Erläuterungsbericht zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Brunnen des Tauchcenters Darmstadt“ (GA09039A_02 vom 27. April 2009) Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling Gutachten „Ergebnisdokumentation ergänzender Aufschlüsse zur Erkundung mögli- cher GW-Stockwerkstrennung nach Vorgabe HLUG“ (GA09039B_01 vom November 2009) Dipl.-Ing. Marianne Streicher-Eickhoff Vermerk vom 27.04.2009 Gespräch mit der Unteren Wasserbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der wasserbuchführenden Stelle im Regierungspräsidium Darmstadt Teil B UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN A41 TAUCHCENTER ARHEILGEN Darmstadt, den 17. Dezember 2009 Auftraggeber: Hans Kutschera Seiterswiesenweg 3 64287 Darmstadt Bearbeiter: Dipl. Ing. Dr. Thomas Rehahn Landschaftsplanung, Gewässerökologie, FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen Waldstr. 7 64367 Mühltal Tel. 06151/913008 Email t.rehahn@pger.de Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 2 Inhalt Seite 1 Rechtlicher Rahmen...................................................................................... 3 2 Inhalt und wichtigste Ziele des Baulei tplans .................................................. 3 2.1 Planungsanlass, Planungsziele..................................................................... 3 2.2 Festsetzungen des Bauleitplans.................................................................... 3 2.3 Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden ...................... 3 3 Planungsrechtliche Vorgaben und bes tehender Flächenschutz.................... 4 4 Bestand, Empfindlichkeit und Bewertung der Schutzgüter sowie Prognose ihres Zustands bei Durchführung der Planung .................... 6 4.1 Schutzgut Boden ........................................................................................... 6 4.2 Schutzgut Oberfl ächenwasser..................................................................... 11 4.3 Schutzgut Gr undwasser .............................................................................. 11 4.4 Schutzgut Klim a / Luft.................................................................................. 14 4.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt und FFH-Relevanz ....... 16 4.6 Schutzgut Landschaft .................................................................................. 18 4.7 Schutzgut Mensch....................................................................................... 21 5 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen .................................... 23 6 Eingriffs-Ausgleich sbilanzierung.................................................................. 25 6.1 Vorbemer kungen......................................................................................... 25 6.2 Zusammenstellungen zur Bilanzierung........................................................ 26 7 In der Planung Vorgesehene Massnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich v on Beeinträchtigungen ....................... 28 8 In Betracht kommende anderweiti ge Planungsmöglichkeiten ..................... 29 9 Überwachung / Monitoring der Umweltauswirkungen.................................. 29 10 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ................................................ 30 Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 3 1 RECHTLICHER RAHMEN Gemäß § 2 Abs: 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist in der Bauleitplanung für die Belange des Umweltschutzes (§ 1 Ab s. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB) eine Umweltprüfung durchzu führen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Die Umweltprüfung gilt für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen einschließlich des vorhabenbezogenen Bebauungs- plans. Entsprechend Anlage 1 zum BauGB zu § 2 Abs. 4, §§ 2 a und 4 c BauGB werden die ermittelten Umwe ltauswirkungen im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die erforderliche FNP-Änderung erfolgt parallel. 2 INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES BAULEITPLANS 2.1 Planungsanlass, Planungsziele Der Planungsanlass und die Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 41 Tauchcenter Arheil gen sind in Teil A „Städtebauliche Begründung“ in Kapitel 1 dargestellt. 2.2 Festsetzungen des Bauleitplans Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 41 Tauchcenter Arheilgen sind in Teil A „S tädtebauliche Begründung“ in Kapitel 4 dargestellt. 2.3 Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden Das Plangebiet liegt naturräumlich im Südwesten der Untermainebene (232), im Hegbach-Apfelbach-Grund (232.13; Naturraumnummer entsprechend naturräumlicher Gliederung Deutschland, KLAUSING 1967). Die Untermainebene im Bereich vom Hegbach-Apfelbach-Grund ist ein grundfeuchtes Gebiet, das die aus dem Osten über eine treppenförmige Geländestufe vom Messeler Hügelland herabfließenden Wassermengen aufnehmen muss. Dadurch ist das Vernässungsgebiet von zahlreichen Gerinnen und flachen Bachmulden dur chzogen und wird durch diese Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 4 gegliedert. Die sandigen Böden sind im Untergrund vom Grund- oder Stauwasser beeinflusst. Die heutige naturräumliche Ausstattung ist gegenüber dem Urlandschaftbild (vom Westen nach Osten gleitender Übergang von Auewäldern über feucht e, dann trockene Eichen-Hainbuchen- Wälder bis zu artenärmeren Eichenwäl dern) landwirtschaftlich-kulturtech- nisch völlig umgestaltet. Trotz teilweise hoher landwirtsc haftlicher Erträge war für die landeskulturelle Entwi cklung des Gebiets mit seiner wasser- wirtschaftlichen Regulierung ein hoher , jedoch nicht überall zufrieden- stellender Aufwand zu tätigen. Das Plangebiet mit einer Größe von rund 4,3 ha befindet sich in der Gemarkung Arheilgen in der Flur 11 auf ausschließlich landwirtschaftlich genutzter Fläche. Das Plangebiet grenz t im Norden an di e Weiterstädter Landstraße mit einer Länge von 260 m an. Es reicht bis auf 130 m an die Langener Straße (B 3 neu) heran. Von der Weiterstädter Straße erstreckt sich das Plangebiete 250 m nach Süden. Bis zum weiter südlich verlaufenden, innerhalb der Feldflur markanten Brühlgraben beträgt die Ent- fernung ca. 320 m. Das Plangebiet ist nahezu eben; von Südosten (123,40 m ü.NN) nach Nordwesten (121,73 m ü.NN) beträgt das Oberfläc hengefälle 0,6 %. Dieses entspricht den umgebenden Gebietsverhältnissen. 3 PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN UND BESTEHENDER FLÄCHENSCHUTZ Der Regionalplan Südhessen 2000 weist fü r die Wald- und Offenlandflächen südlich der Weiterstädter Straße einen regionalen Grünzug aus. Die Signatur reicht nicht bis unmittelbar an die Weiterstädter Landstraße. Somit liegt die Planfläche – unter Mitberücksichtigung der Darstellungsgenauigkeit des Regionalplans – überwiegend außerhal b des ausgewiesenen regionalen Grünzugs (s. Begründung Teil A, Kap. 2.1 Regionalplan Südhessen 2000). Weiterhin weist der Regionalplan für die gesamte Offenlandfläche einschließlich der Gehölzstrukturen einen Bereich für Landschaftsnutzung und –pflege aus. Diese Bereiche sind verschiedenen Nutzungen vorbehalten, z. B. der landwirtschaftlichen Nutzung, der Pflege und dem Offenhalten der Kulturlandschaft oder der kleinflä chigen Biotopentwicklung und –vernetzung. Die Bereiche dürfen in ger ingem Umfang (< 5 ha) im Rahmen der sonstigen Bestimmungen des Regionalplans für Aufforstungen sowie – am Rande von Ortslagen – für Siedlungszwecke in Anspruch genommen werden. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 5 Darüber hinaus gelten für die Planflä che die im Regionalplan allgemeinen Ziele der Freiraumsic herung und -entwicklung, der Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft und des Immissionsschutzes. Der Landschaftsrahmenplan Südhessen 2000 trifft in Bezug auf die Örtlichkeit der Planfläche keine Au ssage für die Entwicklung von Natur und Landschaft. Im Bestand ist das Plangebiet als Offenland/Acker klassifiziert. Die allgemeinen für den Naturraumkomplex bzw. die Landschaftsbildeinheit 8 (Untermainebene) im Landschaftsrahmenplan gegebenen Beschreibungen und Ziele der Entwicklung schließen die Planfläche mit ein. Die Entwicklungsziele wurden in di e übergeordneten Planungsvorgaben in den Landschaftsplan Darmstadt übernommen (vgl. unten) Als Quelle zur Beschreibung der nat ürlichen Grundlagen, für die Bewertung der Landschaftspotenziale und für di e vorhandene Raumnutzung sowie ihre Auswirkungen auf Natur und Landschaft dient der Band „Grundlagenteil“ Landschaftsplan Darmstadt (Wissenschaftsstadt Darmstadt, Grünflächenamt, 2003). Die zum angestrebten Zustand von Natur und Landschaft und der Entwicklungskonzeption zur Erreic hung der Ziele übernommenen Inhalte entstammen dem Band „Entwicklungsteil“ Landschaftsplan Darmstadt. Der Landschaftsplan Darmstadt enthält fü r das Gebiet der Planfläche als generelle Vorgaben: Übergeordnete Planungsvorgaben in Bez ug auf regionale Leitbilder und zu erhaltende und anzustrebende Qua litäten für die Untermainebene: „Die offene Landschaft zeichnet sich durch ein vielfältiges Nutzungsmosaik aus. Neben Sukzessions- und Pflegeflächen nimmt die intensive Kulturlandschaft den größten Raum ein. Hauptziel ist die Erhaltung und Neuschaffung von extens iver Nutzung. Dabei spielt die Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft eine wichtige Rolle.“ Für die Schutzgüter mit konkrete m örtlichen Bezug geltende Leitbilder, Entwicklungsziele und Handlungsfelder. Schutzgebiete nach Hessischem Natur schutzgesetz sind von dem geplanten Vorhaben nicht betroffen ebenso wenig Schutzgebiete nach Hessischem Wassergesetz noch Schutzgebiete nach Hessischem Forstgesetz. Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete) sind nicht betroffen. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 6 4 BESTAND, EMPFINDLICHKEIT UND BEWERTUNG DER SCHUTZGÜTER SOWIE PROGNOSE IHRES ZUSTANDS BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG Die Bestandsdarstellung bezieht sich auf den vorliegenden, zuletzt dokumen- tierten, ggf. durch Beobachtungen bei Ortsbegehungen 2009 angetroffenen Zustand. Die Leistungsfähigkeit des Schutzgut es im Gesamtgefüge des Naturhaus- haltes wird als Potenzial des Schutzgut s bezeichnet. Das Potenzial bestimmt die natürliche Eignung der Landschaft für Nutzungsansprüche und die auf das Schutzgut bezogene Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Durch Eingriffe entstandene Vorbelast ungen modifizieren die gegenwärtige Leistungsfähigkeit des Schutzguts. De r Bestandsdarstellung folgt darum die Beschreibung der Vorbelastung, vor a llem, wenn eine vom naturräumlichen Potenzial abweichende Bewertung der Leistungsfähigkeit des Naturhaus- haltes resultiert. 4.1 Schutzgut Boden Bestand Geologisch befindet sich das Gebiet der Planfläche inmitten dem sich über die westliche Stadthälfte erstreckenden, im Westen von der Oberrheinebene, nach Osten bis zur Mitte der Stadt Darmstadt reichenden Quartär. Die Oberfläche bilden pleistozäne Flugsande. Das Ausgangsgestein der Böden im Hegbach-Apfelbach-Grund sind neben Flugsand, fluviale Kiese und Sande sowie kalkfreie Lockergesteine. Den Oberboden bildet eine zum Teil lehmhaltige Flugsandhülle von ca. 60 cm aus zum Teil mehrfach umgelagert en Flugsanden. Im oberflächennahen Untergrund stehen dann schlecht durchlüfte te und staunasse Sedimente aus Lehmen und Tonen an. Nach Anordnung der Grund- und Stauwasserkörper kommt es zu einer starken bis an die Oberfläche reichenden Vernässung oder bei mächtigen Sand- und Kiesauf lagen zur Ausbildung trockener Standorte. Der Untergrund wird langfristig vom Grundwasser beeinflusst. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 7 Durch den gestörten Bodenwasserhaushalt neigen die Böden an der Oberfläche zur Dürre bzw. Austrocknung bei anhaltender Stau- und Grundnässe im Oberboden. Den Böden f ehlt es an Kalk, Nährstoffen und Bindigkeit; sie sind an der Oberfläche gut wasserdurchlässig. Der aus den Flugsanden entwickelter Bodentyp im Gebi et der Planfläche ist die Gley- Braunerde. Für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sind insbesondere die „natürlichen Bodenfunktionen“ von Bedeutung. Die „Nutzungsfunktionen des Bodens“ (land- und forstwirtschaftliche Produktion) sind demgegenüber vorwiegend für die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Bodens durch den Menschen wesentlich. Der Beitrag des Bodens zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes muss vor allem daran bemessen werden, dass der Boden einerseits eine Funktion als Standort für Pflanzen und Tiere besitzt, andererseits eine Lebensraumfunktion für Bodenorganismen aufweist. Damit geht die Lebensraumfunktion des Bodens weit über die Funktion des Bodens als Pflanzenstandort und damit über seine biotische Ertragsfunktion, die den Boden als Nährstoff- und Wasserlieferanten für die Produktion von im Wirtschaftsprozess verwertbarer Biomasse definiert, hinaus. Die Bewertung des Bodenpotenzials erfolgt über die Hauptfunktionen für den Naturhaushalt (§§ 2 ff BBodSchG) Produktionsfunktion: Bedeutet die Eignung des Bodens als Vegetationsstandort mit Fähigkeit zur Bildung pflanzlicher Biomasse. Das Kriterium Bodenfruchtbarkeit bezeichnet das land- und forstwirtschaftliche Produktionspotenzial. Regelungsfunktion: Umfasst die Leistung des Bodens als Filterungspuffer und Stoffumsetzungssystem, insbesondere die Bindung von Schadstoffen und das biologische Abbauvermögen. In diese Rubrik fällt auch die Grundwasserneubildungs- und –schutzfunktion. Lebensraumfunktion: Bedeutet die Fähigkeit des Bodens als Standort für für pflanzliche und tierische Organismen Archivfunktion: Jeder Boden zeigt durch seine Ausprägung die Umweltbedingungen während seiner Ausbil dung. Um die Archivfunktion nutzbar zu erhalten, genügen kleine Flächen der jeweiligen Bodenausprägung. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 8 Bewertungsbasis des Schutzgutes B oden ist der Bodentyp. Der Bodentyp „Gley-Braunerde“. Für den Bodentyp sind im Landschafts plan Darmstadt die folgenden Eigen- schaften ausgewiesen: Eigenschaft Bewertung Wasserdurchlässigkeit Hoch Nutzbare Feldkapazität Gering Grund-/stauwasser Sehr schwach grundnass 1,3-2 m Gefährdung durch Schwer- metallbelastung Hoch: nicht belastbar wegen Grund- wassernähe Natürliche Fruchtbarkeit Acker: Hoch-mittel Grünland: Hoch Wald: Hoch Besonderheiten Auswehungsgefährdet Aufgrund seiner natürlichen Ertragsfunktion (Bedeutung: Hoch bis Mittel) zählt der „östlich der B3 im nördlichen Stadtgebiet verbreitet e“ Bodentyp zu den guten bis mittleren Böden. Als grundwasserfeuchter Boden eignet er sich besonders gut als Grünland (Landschaftsplan Darmstadt). Das Bodenleitbild weist für Teile der Stadt Darmstadt den Schutz wertvoller Böden aus. Im Bereich vom Plangebiet ist der Schutz vorhandener Böden als „Erhalt fruchtbarer Böden für di e landwirtschaftliche Nutzung zum Ressourcenschutz“ ausgewiesen. Die wirtschaftliche Bodennutzung der Planfläche erfolgt für den Feldgemüseanbau. Die als Dauerkultur angelegte Spargelfläche wird ab Februar zur Ernteverfrühung mit Fo lie abgedeckt. Je nach Witterung und Ernteverlauf bleibt die Fläche bis April/Mai von der Folie bedeckt. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 9 Vorbelastungen Da die Spargelpflanze keine Staunässe verträgt, diese am Standort aber auftritt, ist zur schnelleren Versicke rung des Niederschlags eine gründliche Tiefenlockerung erforderlich. Die vor jeder Neupflanzung vorgenommene Bodenbearbeitung erfolgt bis in 70 cm Ti efe (was der 3- bis 4-fachen Bearbeitungstiefe des landwirtschaftlichen Ackerbaus entspricht). Aufgrund der Bodenbearbeitung ist davon auszugehen, dass das typische Ah/Bv/(Bv-Go,Go-Bv/)Go/Gr–Gley-Braunerde-Profil nach mehrmaliger Vermi- schung oberer Horizontschichten nicht mehr existiert. In Bezug auf den Arbeitseinsatz, Masch inen-/Energieaufwand und stoffliche Aufwendungen (Bodenvorbereitung, Pfl anzung, Pflege, Düngung, Befallsbe- kämpfung) ist Spargel eine Intensivkultur. Schadinsekten wie die Spargel- fliege erfordern zur Bekämpfung den Einsatz von Dimethoat. Durch pilzliche Schaderreger (Spargelrost, Grausch immelfäule, Stemphyllium-Spargel- laubkrankheit) können jährlich m ehrere Fungizidanwendungen erforderlich werden. Bestimmte empfohlene Biozide (hier insbesondere Herbizide) sind persistent oder bilden persistente Mebaboliten. Diese bewirken eine Schädigung der Lebensraumfunktion des Bodens. Stoffliche Veränderungen erf ährt der natürlicherweise carbonatfreie [gering gepufferte] Boden durch die Aufkalkung (Kultur-Ziel: pH 7). Die Bewertung des Ist-Zustands lä sst aufgrund der Bodennutzung- und intensität im Vergleich zum Bodenpot enzial nur eine eingeschränkte Rege- lungs- und Lebensraumfunktion feststell en. Deren natürliche Regeneration würde voraussichtlich einen längeren Zeitraum benötigen. Auf der Planfläche befinden sich keine Altlasten (Altflächendatei ALTIS, HLUG). Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 10 Prognose der Entwicklung des Umweltzustands Wesentliche Umweltwirkung des Vorhabens ist der Bodenverlust durch die Überbauung von 10.000 qm. Der Bodenverlust erstreckt sich auf alle zuvor genannten Bodenfunktionen. Verringerter f unktionaler Verlust entsteht aufgrund fortbestehenden Niederschlagsabf lusses über die Wegränder auf weiterer versiegelter Fläche (957 qm). Mit der einzigen Einschränkung bei der Regelungsfunktion (Grundwasserneubil dung) fallen hier ebenfalls alle Bodenfunktionen aus. Die von Überbauung (Versiegelung) betroffene Bodenfläche beträgt somit insgesamt 25,4 % der Planfläche. Der Boden der übrigen Planfläche (74,6 %) behält seine Bodenfunktionen weitgehend entsprechend dem natürlichen Po tenzial bzw. kann diese unter ungestörten Bedingungen regenerieren. Die infolge von Vorbelastungen reduzierte Horizontdifferenz ierung wird u. a. durch bauzeitliche Erdmieten, Bodenumlagerung zum Zweck der Geländemodellierung, Masseneinbau nach erd- und grundbaulichen Erfordernissen um ein weiteres Mal verändert. Die in den Eigenschaften der Bodenmatri x festgelegte Leistungsfähigkeit im Naturhaushalt bleibt dabei erhalten bzw. wird am Standort nach dessen landschaftlicher Herstellung im Z uge der Maßnahmen der Landschaftspflege neu bzw. weiter entwickelt. Die Beeinträchtigung des Bodenpotenz ials ist aufgrund der Überbauung (Bodenfunktionsverlust) für den Anteil v on einem Viertel der Planfläche als „hoch“, aufgrund der Gestaltung des verbleibenden Anteils für diesen wiederum als „gering“ einzustufen. Außerhalb vom Plangebiet ist das B odenpotenzial bauzeitlich, anlagen-/bau- und betriebsbedingt nicht betroffen und ist somit nicht beeinträchtigt. Die Darstellung der Bedeutung eines durch Leckage im Tauchbecken verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des Schutzguts Boden sowie der weiter en Schutzgüter wir d in Kap. 5 „Wechselwirkungen“ vorgenommen. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 11 4.2 Schutzgut Oberflächenwasser Bestand Darmstadt weist einen erheblic hen Bestand an kleinen, natürlichen Fließgewässern auf, die entsprechend ihrer Einzugsgebiete verschiedenen Gewässersystemen zugeordnet sind. Die Planfläche gehört zum Gebiet des Gewässersystems Schwarzbach/Ried. Die aus dem Messeler Hügelland zufließenden Bachläufe entwässern allesamt nach Westen hin zum Rhein. Die Planfläche befindet sich über 300 m vom nächsten Gewässer, dem im Zuge früherer Gebietsmelioration angelegten Brühlgraben, entfernt. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands Die Beeinträchtigung von Oberflächenwasser kann bei jetzigem Kenntnisstand und Wissen, auch im Fa ll der bauzeitlich erforderlichen Grundwasserfreihaltung der Baugrube, weitgehend ausgeschlossen werden. Eine Ableitung von Drainage- und Sü mpfungswasser zum nächsten wasserführenden Vorfluter über die Entfe rnung 300 m entfernt (Brühlgraben) wäre aus baubetrieblicher Sicht allerdings unrealistisch. Die Darstellung der Bedeutung eines durch Leckage im Tauchbecken verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des Schutzguts Oberflächenwasser sowie der weiteren Schutzgüter wird in Kap. 5 „Wechselwirkungen“ vorgenommen. 4.3 Schutzgut Grundwasser Bestand Das hessische Ried enthält über weniger gut durchlässigen terziären Schichten eine z. T. mächtige sandige bis kiesige Lockergesteinsfolge des Quartärs, die als Porenspeicher dient. Die im Untergrund vorhandenen T one, tonigen Lehme und tonigen Sande sind stets wasserstauend. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 12 In der Untermainebene stehen Tone und Lehme hoch an und bilden daher Stauwasserböden (vgl. Schutzgut Boden). Dieser Umstand führte dazu, dass in großem Umfang Entwässerungsgräben gezogen wurden. In der Untermainebene ist ein gering mächtiger oberflächennaher Grundwasserleiter entwickelt. Die durchschnittlich 10-15 m unter GOK anstehenden terziären Grundwasserstockwerke gliedernden Tone / Schluff- schichten haben in diesem Bereich eine Mächtigkeit von bis zu 50 m, so dass die Speicherfähigkeit für Grundwasser insgesamt wesentlich geringer ist. Durch den Wechsel von wasserstauenden und wasserführenden Schichten werden verschiedene Grundwasserstockwerke voneinander getrennt. Die Niederschläge können sich unmittelbar auf den Grundwasserstand durch raschen Anstieg wie ebenso schnellen Absinken auswirken. Im Gebiet der Planfläche beträgt der mittlere Grundwasserflurabstand 1 bis 2 m. Die Grundwasserneubildung erfolgt vor allem aufgrund der ungünstigen klimatischen Voraussetzungen durch Versickerung. Im Bereich westlich von Darmstadt beträgt die Grundwasserneubildung etwa 200 bis 250 mm (HLUG 2004, zit. aus Hydrogeologisches Gutachten v. 27.4.2009). Im Hydrogeologischen Gutach ten v. 27.4.2009 wird für die Flächen im Bereich des geplanten Tauchcenters eine mittlere Grundwasserneubildung von 200 mm/Jahr, entsprechend 6,3 l/(s x km²), angesetzt. Aus einer Bohrung auf der Planfläche wird folgender lithologischer Aufbau mit hydrologischer Einstufung angegeben: von 0,0 m bis 6,7 m u.GOF quartäre Fein- und Mittelsande (Dünensand) : Grundwasserleiter; von 6,7 m bis ca. 17 m u.GOF Schluff, sandig, toni g und Fein-, Mittelsand, tlw. kiesig: lokaler Grundwassergeringleiter bzw. Grundwasserleiter; von ca. 17 m bis 19 m u.GOF Ton, schluffig, feinsandig: Grundwassergeringleiter; von ca. 19 m bis 29 m u.GOF: Grundwasserleiter. Bis in 29 m Tiefe folgt unter der quartären Dünensandschicht eine Wechsellagerungvon einerseits sandigen Schluffen und zum Teil auch geringmächtigen schluffigen Tonlagen und andererseits Sandschichten. Geologische Untersuchungsergebnisse aus der Umgebung zeigen, dass die bis 29 m zum Teil erbohrten bindigen, tonig-schluffigen Schichten zumeist nur lokal verbreitet sind und generell in Richtung Westen auskeilen. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 13 Prognose der Entwicklung des Umweltzustands Zur Darstellung möglicher Beeinträ chtigungen des Grundwassers liegen drei Fachgutachten der Arbeitsgemeinscha ft Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.- Ing. N. Gründling/Dr. Köhler & Dr. Pommering vor (Hydrologisches Gutachten v. 27.4.2009; Erläuterungs bericht zum Antrag auf Erteilung einer wasser- rechtlichen Erlaubnis v. 27.4.2009; Ergebnisdokumentation ergänzender Auf- schlüsse zur Erkundung möglicher GW-Stockwerkstrennung v. Nov. 2009. Aus den beiden ersten Gutachten geht her vor, dass die Auswirkungen des Tauchbecken auf das Gewässerströmungsfeld und die Grundwasserstände relativ gering und nicht erheblich sind. Für die bebauten Gebiete nördlich der Weiterstädter Landstraße sowie der Bereich der Bahnstrecke und des Bahnhofs Arheilgen sind in Bezug auf Grundwasserstandsänderungen keine nachteiligen grundwasserbedingten Auswirkungen zu erwarten. Die räumliche Ausdehnung des Schichtaufbaus und die mögliche Auswirkung der Durchörterung werden im dritten Fachgutachten untersucht. Nach Aussage des Gutachtens ist ke in flächenhafter Trennhorizont zwischen der Geländeoberkante (GOK) und ca. 29, 00 m unter GOK im Bereich des Planungsraum ausgebildet. Die in den Bohrkernen angetroffenen gering durchlässigen Schichten, die einen Trennhor izont darstellen können, sind in diesen beiden Bohrungen nicht in der gleichen Höhenlage und Zusammensetzung anstehend. In ihren Einschätzungen kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass für die geplante maximale Eingriffstiefe von 30,00 m unter GOK aufgrund der Erkundungsergebnisse keine hydraulischen Bedenken bestehen. Die Darstellung der Bedeutung eines durch Leckage im Tauchbecken verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des Schutzguts Grundwasser sowie der weit eren Schutzgüter wird in Kap. 5 „Wechselwirkungen“ vorgenommen. Die Beinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser in ihren Funktionen und Leistungsfähigkeit im Naturhaushalt wird darum als gering eingeschätzt. 4.4 Schutzgut Klima/Luft Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 14 Klimapotenzial - Allgemeine Aussagen In Südhessen gehören das Nördliche Obe rrheintiefland mit Bergstraße und Untermainebene zu den bioklimatischen Be lastungsbereichen. Daraus ergibt sich die Forderung nach einer funkti onsfähigen Durchlüftung der belasteten Stadtgebiete. Die Forderungen im Landschaftsrahm enplan für die Randbereiche der Bebauung lauten dementsprechend: Für den Verdichtungsraum der Untermainebene und des Messeler Hügel- landes stellen die großen Waldgebiete klimatisch wirksame Frischluftent- stehungsgebiete dar. Höchste Priorität hat die Sicher ung der potenziellen Luftleitbahnen und der potenziell hochaktiven Ventila tionsbahnen, die in räumlichem Zusammenhang mit den belasteten Gebieten stehen. Große Bedeutung kommt den potenzie ll hochaktiven Kaltluft- und Frischluftentsthungsgebiten zu, die mit belasteten Bereich in räumlichem Zusammenhang stehen. Sie sind in ihrer ausgleichenden Wirkung zu entwickeln. Dazu führt der Landschaftsplan Da rmstadt weiter aus, dass die Kaltluftentstehung und Kaltluftabfluss zur Erhaltung der Klimafunktionen Vorrang vor entgegenstehenden Nutzungen haben. Insbesondere ist eine Bebauung, Versiegelung, Aufschü ttung oder Waldneuanlage in diesen Bereichen auszuschließen. Der Landschaftsplan Darmstadt weist dazu entsprechend der lokalklimatischen Situation klimatische Ausgleichsflächen aus: Kaltluft produzierende Flächen Frischluft produzierende Flächen Kaltluftbahnen Städtische Grünflächen Immissionsschutzwald Das die Planfläche umgebende Gebiet weist einen Bestand an Ausgleichs- flächen auf und gehört zu den Gebieten der Stadt Darmstadt, in denen sich Lokalklimate mit lokalen Windsystemen ausbilden können (vgl. unten: Klima- Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 15 potenzial Bewertung). Die Ausprägung und Bedeutung des jeweiligen Lokal- klimas sind von der geogr afischen Lage, den örtlichen natürlichen Faktoren und den Nutzungsverhältnissen bestimmt. So ist im Norden Darmstadts ein Starkwindband in abgeschwächter Form nachgewiesen. Im Westen von Arhe ilgen und der Firma Merck sind davon allerdings keine Auswirkungen mehr spürbar. Im Gebiet der Planfläche transporti eren Flurwinde aufgrund thermischer Druckunterschiede kühle Luft aus dem Umland in den überwärmten, bebau- ten Bereich. Solche Kaltluftflüsse sind nur schwach ausgebildet, sie wirken sich nur in den Randbereichen der Bebauung aus. Klimapotenzial Bewertung In der dreistufigen Bewertung der k limatischen Funktionsräume für das Lokalklima (Abstufungen „sehr hohe Bedeutung“, „hohe Bedeutung“, „mittlere Bedeutung“) ist dem südlich vom Gewe rbegebiet Weiterstädter Landstraße bis zum Brühlgraben erstreckenden Offenland in Bezug auf die Kaltluft produzierende Fläche eine „mittlere Bedeutung“ zugeteilt. Die weiter südlich gelegene Fläche erscheint ohne Bewe rtung. Die im Westen angrenzenden Waldflächen sind als Frischluft produz ierende Fläche „Funktionsräume von mittlerer Bedeutung“. Für das die Planfläche einschließende Gebiet „Landwirtschaftliche Flächen westlich Arheilgen und Wixhausen“ ist im Landschaftsplan zu den Kaltluftentstehungsflächen ausgeführt, da ss diese sich in der Ebene ohne reliefbedingten Abfluss in Richt ung der Bebauung befinden. Für die Entstehung der Flurwinde sind diese Flächen bedeutsam. Angestrebt wird aus der Sicht des Klimaschutzes generell, dass die Siedlungsränder für Flurwinde offen gehalten und offen gestaltet werden Prognose der Entwicklung des Umweltzustands In Bezug auf die Kaltluft produz ierende Fläche und die von Flurwinden erreichbaren Siedlungsränder ist die Beeinträchtigung des Schutzgutes Klima/Lufthygiene aufgrund der Größ e und räumlichen Lage der Planfläche als gering einzuschätzen. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 16 4.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt und FFH-Relevanz Biotoppotenzial Im Landschaftsplan Darmstadt sind di e Biotope im Gebiet südlich der Weiterstädter Landstraße mit der Bewertung „Mittel“ (betrifft zum großen Teil die Planfläche) und „Gering“ (umgebende Flächen) dargestellt. Die Bewertung basiert auf der vor 1998 festgestellten Bestandssituation (Landschaftsplan Darmstadt, Bestandskarte Nord M 1:10.000, 1998). Die mit „Mittel“ bewertete Fläche ist als „ 09.01 Ungenutzte Landfläc he frischer bis trockener Standorte – kurzlebige Ruderalfluren“ gezeigt. Für Fauna und Flora besteht entsprechend Landschaftsrahmenplan, unter Hinweis auf den Verbreitungsschwerpunkt im Naturraum Untermainebene, das Entwicklungspotenzial zum „Grünland mittlerer Standorte“ (Kat. M). Entsprechend dem in Darmstadt kartierten Biotop- und Nutzungstypen „06.1 Grünland frischer Standorte“, „06.3 Üb riges Grünland“ ergäbe sich im Fall dieser Biotopsituation eine „nachrangige bis hohe landschaftsökologische Bedeutung“. Bestand Die Planfläche befindet sich im Bereic h einer mehrere ze hn Hektar großen ausgeräumten Agrarflur mit vier ei ngestreut liegenden Kleingärten, deren Biotopwert aufgrund ant hropogen überprägter, teilwe ise naturferner (standortfremden) Hecken- und Baumbes tände sowie Intensivrasen als überwiegend gering festzustellen ist. Den Biotoptyp „Ungenutzte Landfläche fri scher bis trockener Standorte – kurzlebige Ruderalfluren“ gibt es nicht mehr. Bei den Begehungen wurden keine bemer kenswerten Tier- und Pflanzen- arten angetroffen. Kleinstrukturen wie Wegsäume und Straßenränder und die Kleingärten werden von den Nahrung suchenden Vogelarten der Feldflur und der siedlungsnahen Gärten der Umgebung mit aufgesucht. Vorbelastungen Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 17 Aufgrund der nutzungsbedingten strukt urellen Defizite und saisonal dauerhafter stofflicher Beeinträchti gungen (Wirkung bzw. Anreicherung der Pflanzenbehandlungsmittel) hat die Planflä che für Tiere und Pflanzen eine sehr geringe Bedeutung. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands - Planfläche Eine Beeinträchtigung des Biotoppotenzials besteht grundsätzlich infolge der Überbauung mit der Folge des dauerhaften Entzugs der Fläche als Pflanzenstandort und Tierlebensraum. Die übrige Fläche, rund 75 % der Planflä che, wird außerhalb der bauzeitlich auftretenden Störungen in Bezug auf das Biotoppotenzial nicht beeinträchtigt. Die Umzäunung der Planfläche entzieht die Fläche allerdings dem Zugang von größeren bodenlebenden Säugern (Feldhase, Reh). Die durch den Istzustand gegebenen, für eine naturraumtypische Flora und Fauna unwirtlichen und entwicklungsbegrenzenden Lebensraumqualität bzw. Habitatbedingungen werden durch die Ausgleichs- und Gestaltungs- maßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Konzeptes den standörtlichen Möglichkeiten entsprec hend fachlicher Vorgaben signifikant aufgewertet. Dieses findet auch seine Bestätigung dur ch die Tatsache, dass die zugrunde liegende Eingriffs-Ausgleichsbilanzie rung auf der Grundlage der vorge- nommenen Gestaltungsentwurf einen Ü berschuss von 167.733 Wertpunkten entsprechend der Kompensationsverordnung KV ergibt. - Umgebende Flächen Eine für das Biotoppotenzial in Hinb lick auf den Biotopverbund relevante Funktion (Teillebensraum, Ausbreitungs -, Wanderachse) wird aufgrund der an bebaute Fläche bzw. Verkehrsfläche angrenzenden Lage nicht beeinträchtigt. Der Entzug der Fläche als Pflanzenstandort und Tierlebensraum stellt für das Gebiet eine geringe Beeinträchtigung dar. Die Beeinträchtigung ist durch Maßnahmen und Natur und Landschaft funktional kompensierbar. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 18 Die Darstellung der Bedeutung eines durch Leckage im Tauchbecken verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen sowie der weiteren Schutzgüter wird in Kap. 5 „Wechselwirkungen“ vorgenommen. 4.6 Schutzgut Landschaft Einordnung Das Plangebiet befindet sich im Hauptl andschaftstyp Offenland, welches hier schwach differenziert als intensiv genutzte Agrarlandschaft besteht. Potenzial der Landschaft: Landschaftsbild, landschaftsgebundene Erholung Das Offenland südlich der Weiterstädter Landstraße besitzt aufgrund seiner ortsnahen Lage (westliche Wohngebiet e Stadtteil Arheilgen), des angrenzenden Waldgebiets und erlebbaren Wechseln von Landschafts- elementen, jeweils in fußläufiger Entfernung („Feierabendradius“), eine Bedeutung als Fläche für die landschaftsgebundene Erholung. Art und Qualität des Landschaftsb ilds wird von der Art, dem Zustand (Authentizität), der Besonderheit und Erlebbarkeit der vorhandenen Landschaftselemente bestimmt. Für das Landschaftsbild wertgebend sind in der Umgebung der westlich angrenzende Waldaußenrand; Baumreihen und Feldgehölze stellen – soweit vorhanden – im Offenland gelegene wertgebende Elemente dar. Bestehende Nutzungen innerhalb sowie auß erhalb eines Gebietes können das Landschaftsbild oder seine Wahrnehmung grundsätzlich störend beeinflussen. Die Qualität des Potenzials der Land schaft ist eingeschränkt, wenn die Störquellen irreversibel sind und unmitte lbar im Gebiet auftreten oder mit ihren Auswirkungen in das Gebiet eindringen. Der über Sichtbeziehungen, Immissionen, etc. aus Wirkungen angrenzender Bebauung, des Straßen- raums mit seinem Verkehr beeinflusste Teil der Landschaft – hier der Rand- bereich entlang der Weiterstädter Landstraße – schränkt Potenzial ein. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 19 Bestand Die Planfläche befindet ich zwischen dem als nördlichste Wegverbindung zur Naherholung (selten) begangenen Weg zwischen der Ortslage Arheilgen und dem westlich in rund 300 m Entfernung beginnenden Wald. Die Örtlichkeit der Planfläche wie auch der sie querende Weg haben nahezu keine Bedeu- tung für die Naherholung. Bestand, Vorbelastungen Aufgrund fehlender Gehölzstrukturen (a ls lineare Flurgehölze) besteht vom Offenland über die Planfläche hinweg zur Randbebauung, Gewerbegebiet Weiterstädter Landstraße, eine durchgängige Blickbeziehung. Langge- streckte gleichförmige Baukörper des Gewerbegebiets bestimmen die Hintergrundkulisse, wobei die Alleebäum e in Front der Gebäude nur eine punktuelle optische Wirkung entfalten. Über die hindernisfreie Planfläche dringen in umgekehrter Richtung auch ver- kehrsbedingte Emissionen von der Weit erstädter Landstraße in das Offen- land hinein. Fernwirksame optische Störungen ste llen die Hochspannungsfreileitungen und die sie begleitenden Geräusche dar . An der Planfläche führt in südwestlich-nordöstlicher Richtungsverl auf eine Freileitung vorbei. Die im Bereich der Planfläche fehl enden Begrünungen sowie der einsehbare Straßenraum werden als weitere optische Störungen wahrgenommen. Im Frühjahr bietet die Planflä che aufgrund der Folienbedeckung einen störenden Anblick (fehlende landschaftliche Authentizität), was selbst aus größerer Entfernung auf genommen wird. Akustisch wirkt das schon bei leichtem Wind auftretende Flattergeräusch befremdlich. Aufgrund vielfältiger nutzungsbedingt er Störungen hat die Planfläche eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Landschaft. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 20 Die an die Weiterstädter Landstraß e grenzende Planfläche scheidet mit Realisierung des Vorhabens als Teil des Offenlandes zwischen B3 neu/Bahn- damm und Waldrand für die landschaftsgebundene Erholung dauerhaft aus. Das Erholungspotenzial verringert sich entsprechend um den Anteil der Planfläche (ca. 3,5 %) an der gesamten Offenlandfläche. Die Gebäudehöhe des geplanten Vorhabens, das die Höhen der Gebäude im Gewerbegebiet Weiterstädter Landstraße um zwei Geschosse überragt, wird im Landschaftsbild – im Offenlandbereich – innerhalb der Randkulisse als Erscheinung hervortreten. Trotz der relativ vertikalen Prominenz des Gebäudes wird dieses optisch in die von Bauwerken dominierte Kontrastkulisse zur Landschaft – in die Sequenz bestehender Gewerbegebäude, Fußgängerbrücke über B3neu, Bahndamm – eingeglie- dert. Aus geringerer Distanz wird die optische Wirkung des Gebäudes aufgrund der zur Grundstücksgrenze zurückvers etzten bzw. in Beziehung auf das Grundstück mittigen Anordnung gemindert. Bei Annäherung von außen wird der Betrachterblick zunächst von den bis an die Grundstücksgrenze reichenden Gehölzstrukturen aufgenommen. Die Beeinträchtigung des Erholungspot enzials unter Einbeziehung des Landschaftsbildes ist als gering einzustufen, da die Planfläche im Bereich niedriger Potenzialqualität unmittelbar an den Straßenraum mit dahinter liegendem Gewerbegebiet anschließt, der Anteil der Planfläche an der Offenlandfläche gering ist und die Wegnahme der Planfläche keine Zerschneidung der Offenlandfläche zur Folge hat. Für das Landschaftsbild ergibt sich keine neue Beeinträchtigung bzw. Ver- schlechterung der schon bestehenden Beeinträchtigung um eine Bewertungsstufe. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 21 4.7 Schutzgut Mensch Immissionsbelastung Taucher, Hotel- und Restaurantgäste, Museumsbesucher, Mitarbeiter und Lieferanten bedingen ein Verkehrsaufkomm en, das bei mittlerer Auslastung im Hotel- und Tauchbetrieb mi t rund 600 Fahrbewegungen pro Tag angegeben wird. Die Fahrbewegungen entfallen fast ausschließlich auf die Zeitspanne 5 bis 23 Uhr; angenommen wird, dass sich die überwiegende Mehrzahl der Fahrbewegungen auf die Zeitspanne 7 bis 20 Uhr konzentriert. Während der Nacht, 22 Uhr bis 6 Uh r, sind 10-20 % der täglichen Fahrbewegungen zu erwarten. Die Konzent ration der Stellplätze und ihrer Zufahrten begrenzen den Verkehrslä rm auf nur einen kleinen Teil des Geländes nahe der Weiterstädter Landstr aße. Lärmbeeinträchtigungen der Hotelgäste werden dadurch in Verbindung mit einer empfohlenen nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Privatgrundstück minimiert. Die Verteilung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens auf die Fahrtrichtungen der Weiterstädter Landstr aße und im weiteren Verlauf auf der B 3 ist schwer abzuschätzen. Es wird angenommen, dass die Zusatzbel astung sich im Straßennetz wie folgt verteilt: 200 zusätzliche Kfz pro Tag befahren die Weiterstädter Landstraße nach Westen in Richtung Weiterstadt / Gräfenhausen / AS Weiterstadt BAB A5 400 zusätzliche Kfz pro Tag befahren di e Weiterstädter Landstraße nach Osten, rund 0,2 km bis zur B 3, hier te ilt sich der Zusatzverkehr nach Norden in Richtung Wixhausen / Egelsbach / BAB A 661 und nach Süden in Richtung Virchowstraße / Frankfurter Straße / DA-Innenstadt bzw. B 42 / AS Weiterstadt BAB A5 – in jede Richtung jeweils 200 zusätzliche Kfz pro Tag. Wohngebiete sind außer in der Ortsdurchfahrt Wixhausen nicht vom zusätzlichen Verkehrsaufkommen betroffen. Die nächtliche Zunahme von 20 bis 40 Fahrzeugen (10%-20 % von 200 Kfz) bewegt sich innerhalb der üblichen Verkehrsschwankungen. Baubedingt können weitere Emissionen in Form von Staubentwicklung und Erschütterungen auftreten. Letztgenannte Emissionen fallen nicht aus dem Rahmen üblicher Auswirkungen, wie sie schon bei den Bauvorhaben im Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 22 Gewerbegebiet Weiterstädter Straße auftraten. Aufgrund der Dimension der Baugrube sind jedoch längere Bauzei ten für Aushub-, Erdbau- und Gründungsarbeiten zu erwarten. Bew ohner von Wohn- und Mischgebieten sind von Emissionen nicht betroffen. Gl eiches trifft aufgrund der Entfernung und der Trennung durch die Weiterstädter Landstraße auf die Bewohner des nördlich liegenden Gewerbegebietes zu. Die Feldflur zwischen Brühlgraben und dem Plangebiet kann in Bezug auf di e Naherholungsqualität – außerhalb von Feierabenden und Wochenenden – bauzeitlich durch Immissionen beeinträchtigt sein. Zum bauzeitlichen Verkehr ist festzust ellen, dass sich aufgrund dieser Verkehrsbewegungen im Straßennetz kein signifikantes zusätzliches Verkehrsaufkommen ergibt. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands Das Schutzgut Mensch wird durch di e zu erwartenden Immissionen, unter den getroffenen Annahmen insbesondere aus den Quellen des motorisierten Verkehrs, nicht beeinträchtigt werden. Durch den Maschineneinsatz während der zeitlich befristeten Baumaßnahme ist im Mittel eine geringe Beeinträch tigung, bei Durchführung bestimmter Baumaßnahmen temporär auch Anstegen auf mittlere Beeinträchtigungen – jeweils in Bezug auf die Erhol ungsnutzung des Offenlandbereiches (Betroffenheit des Schutzgutes Mensch unter dem Aspekt der landschaftsgebundenen Erholung) – zu erwarten. Siedlungsbereiche sind durch bauzeitliche Immissionen nicht betroffen. Die Darstellung der Bedeutung eines durch Leckage im Tauchbecken verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des Schutzguts Mensch sowie der weit eren Schutzgüter wird in Kap. 5 „Wechselwirkungen“ vorgenommen. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 23 5 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN UMWELTBELANGEN Hier sind insbesondere die zwischen den Schutzgütern Grundwasser, Boden, Tiere und Pflanzen, Landschaft und Men sch im Fall des Wasseraustritts infolge der Beschädigung des Tauchbe ckens eintretenden Wechselwir- kungen anzusprechen. Zur haftungsrechtlichen Sicherung wer den Hotel und Tauchcenter von einer geschlossenen wallförmigen Aufsc hüttung umgeben. Der vorgesehene umgebende Wall soll die Auswirkungen auf die Schutzgüter außerhalb der Planfläche begrenzen, indem im Fall einer Leckage austretendes Wasser innerhalb der Umwallung zurückgehalten wird. Im Fall der Leckage kann es durch austretendes, sich oberflächig ausbreitendes und stauendes sowie unter veränderten Druckbedingungen befindliches Wasser zu Beschädigungen oder Zerstörungen der Bausubstanz und des die Gebäude umgebenden modellie rten und natürlichen Geländes einschließlich Aufschüttungen, Hohl räume/Schächte, Erdbauten, etc. außerhalb der Planfläche allesamt mit den Folgen veränderter Trag-, Standort-, Boden-, Funktionseigenscha ften und weiterer Eigenschaften kommen. Auch Teile der Landschaft und des Naturhaushaltes können im Fall eines Wasseraustritts betroffen und erheblich beeinträchtigt werden. Unterspülungen, Massenverlagerungen, et c. können zur Entwurzelung von Bäumen und zu Instabilität bis Einstu rz von Gebäudeteilen, Aufbauten, Einrichtungen, etc. führ en. Durch diese und indirekte Folgen können die Gesundheit und das Leben von Menschen in Gefahr geraten. Sachgüter können im Fall des Wasseraustritts beschädigt und unbrauchbar werden. Dieses stellt Beeinträchtigungen dar, die erheblich sein können. Kraft- und Schmierstoffe sowie ander e umweltgefährdende Stoffe können im Fall des Wasseraustritts in den Boden und in das Grundwasser gelangen und zu Beeinträchtigungen führen, die erheblich sein können. Im Fall des Wasseraustritts kommt es auf der überfluteten Fläche zur Versickerung von Wasser und den darin enthalten umweltgefährdenden Stoffen (Beeinträchtigung der Schut zgüter Boden und Grundwasser). Zu einem Vorfluter abgeleitetes/abgepumpt es Wasser führt – wenn keine Abscheidung und/oder entsprechende B ehandlung des Wassers erfolgt – dem Vorfluter umweltgefährdende Stoffe zu. Diese stellen Beeinträchti- gungen dar, die für Oberflächengewässer und die darin lebenden Tiere und Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 24 Pflanzen sowie im Fall der Gewässe rnutzung für weitere Schützgüter erheblich sein können. Der im Umweltbericht mit berü cksichtigte Fall einer Leckage des Tauchbeckens mit Wasseraustritt zeigt, dass für die Schutzgüter erhebliche Auswirkungen nicht auszuschließen sind. Die abschließenden Regelungen zur Vermeidung bzw. Minimierung sind im Zuge des weiteren Genehmigungsverfahrens durch Ausarbeiten der entsprechenden technische Lösungen darzustellen. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 25 6 EINGRIFFS-AUSGLEICHS-BILANZIERUNG 6.1 Vorbemerkungen Die Bilanzierung des Eingriffs und des Ausgleichs erfolgt auf der Grundlage der Kompensationsverordung (KV). D abei wird die Wertliste nach Standard- Nutzungstypen gem. Anlagen 2 und 3 KV angewandt. Zusatzbewertungen gem. Nr. 2 Anl. 2 KV sind im Fall mehrerer Standardnutzungstypen aufgr und der Beurteilungsgrößen „Sonstige Randstörungen“ (Nr. 2.2.4 Anl. 2 KV) und „Besondere ör tliche Situation (Nr. 2.2.5 Anl. 2 KV) relevant. Dazu we rden Korrekturzu- und -abschläge – nach dem Zustand gestuft – vergeben (Nr. 2.3 Anl. 2 KV). Da die Grundbewertung nach der Wertlis te im Hinblick auf die bekannte und zu erwartende Fauna weder zu einer widersprüchlichen noch unvollständigen Bewertung des Eingriffs führt, sind weitere, die Biotope und deren Arten- potenziale betreffende Zusatzbewertungen hier nicht erforderlich. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 26 6.2 Zusammenstellungen zur Bilanzierung Tab. 1: Ermittlung des Eingriffes in Wertpunkten WP (keine Baumkronenfläche vorhanden) B e s t a n d Lfd. Nr. Nr. KV – Standard-Nutzungstyp WP/m 2 Anzahl der Teilflächen Gesamt- fläche in m 2 WP 1 02.500 – Hecken, Gebüsch, tlw. m. Ziergehölzen, an Siedlungsrand u. Objekten Außenbereich 27 2 5,2 141 2 9.120.Z – Kurzlebige Ruderalfluren im Kulturland, hier sehr artenarm, stark gestörte Verhältnisse *15 2 133,0 1.995 3 09.160 – Straßenränder, intensiv gepflegt, artenarm 13 3 100,8 1.310 4 10.530 – Sandweg 6 1 69,0 414 5 10.610.Z – Feldweg, fast bewuchsfrei *15 2 1.423,2 21.349 6 11.191.Z – Spargelacker, folienbedeckt *14 2 41.208,8 576.926 7 11.225.Z – Rasen vor Hausgrundstück, als Stellplatz mit genutz *16 1 239,8 3.836 Summen 12 43.180 Punkte insgesamt 605.971 * Bewertung nach Grundbewertung als Mischbiotoptyp, mit Korrekturzu- und –abschlägen (Zusatzbewertung gem. Nr. 2.2.4 und 2.2.5 Anl. 2 KV) Tab. 2: Ermittlung des Ausgleichs auf der Planfläche (Eingriffsfläche) in Wertpunkten WP (mit Baumkronenfläche) PP ll aa nn uu nn gg Lfd. Nr. Nr. KV – Standard-Nutzungstyp WP/m 2 Anzahl der Teilflächen Gesamt- fläche in m2 WP 1 02.400.Z – Hecken-/Gebüschpflanzung (heimisch, standortgerecht), wie Außenbereich *25 4 4.286 107.152 2 02.500 – Hecken-/Gehölzpflanzung (standortfremd, Ziergehölze) 23 2 214 4.924 3 05.250 – Gewässer, wie begradigte und ausgebaute Bäche 23 5 398 9.143 4 05.342 – Kleinspeicher, Teiche 27 2 4.588 123.881 5 05.342.Z – Kleinspeicher, Teiche *32 1 2.172 69.491 Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 27 PP ll aa nn uu nn gg PP ll aa nn uu nn gg Lfd. Nr. Nr. KV – Standard-Nutzungstyp WP/m 2 Anzahl der Teilflächen Gesamt- fläche in m2 WP 6 10.230 – Sandfläche (Strand) 20 1 392 7.835 7 10.530 – Schotter-, Kies-, Sandwege, -plätze 6 9 7.079 42.474 8 10.530 – Befestigte Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird 6 3 957 5.742 9 10.715 – Dachfläche nicht begrünt, mit Regenwasserversickerung 6 3 9.201 55.206 10 10.720/10.730 – Dachfläche begrünt *16 2 799 12.779 11 11.223 – Garten, gut strukturiert, tlw. extensiv bew. 20 18 13.085 261.700 12 04.100°/04.300° – Einzelbäume, Allee (Einheimisch, standortgerecht) 31 (141 Bäume) (705) 21.855 Summen 57 43.180 Punkte insgesamt 722.182 * Bewertung nach Grundbewertung als Mischbiotoptyp, mit Korrekturzu- und –abschlägen (Zusatzbewertung gem. Nr. 2.2.4 und 2.2.5 Anl. 2 KV) Die Differenz von Eingriff und Ausgleich beträgt 116.211 Wertpunkte zugunsten des Ausgleichs. Der Eingriff gilt somit als ausgeglichen. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 28 7 IN DER PLANUNG VORGESEHENE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERMINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN Schutzgüter Boden, Grundwasser, Klima/Lufthygiene, Biotop/Fauna: Bauwerksbegrünung: Rankbepflanz ung aller dafür geeigneter Wandflächen insbesondere Stützm auern; flächenhafte Dachbegrünung, ggf. Dachgartenanlage der dafür geeigneten Flachdächer Ausführung aller Parkflächen und W ege sowie der Zufahrten zu den Parkflächen (Ausnahme: Zufahrt zum Andienungsbereich) als wasserdurchlässige Flächen Dachentwässerung mit Regenwasserzuspeisung zum Brauchwasser, Regenwassersammlung in Zisternen Verwendung gebietsheimischer standorttypischer Gehölze Anlage strukturreicher Gartenfläc hen naturnah gestaltet, Kultivierung naturraumtypischer Pflanzenarten, extensive Pflege Förderung der naturgebundenen Erhol ung durch landschaftliche Einbindung des Übergang der Außenanlage in den Außenbereich Einbeziehung kulissenbildender Landschaftselemente (Baumreihen, Gehölzgruppierungen) zur Minderung der Wirkung des geplanten Gebäudes auf das Landschaftsbild Schutzgut Landschaft Die Kompensationsmaßnahme „landschaftliche Einbindung“ folgt in der Art und Weise den Zielen des Landschaftsplans Darmstadt. Die Randeingrünung mit standortheimischen Gehölzen und B aumstrukturen tragen zur Erhöhung der Landschaftsausstattung im Sinne des Lei tbildes bei. Hiervon profitiert die erlebbare landschaftliche Authentizität in Verbindung mit der Abschirmung von Störungen. Dieses bewirkt die St eigerung des Naherholungswerts des Offenlands nördlich vom Brühlgraben bei gleichzeitiger Verringerung der Wahrnehmbarkeit des geplanten Gebäudes. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 29 8 IN BETRACHT KOMMENDE ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICH- KEITEN, NULLVARIANTE Wird das Tauchcenter Arheilgen an dem Standort nicht realisiert, ist davon auszugehen, dass die bisherige Nutzung des Gebiets als landwirtschaftliche Fläche (Spargelanbau) bestehen bleibt. Alternative Standorte für das geplante T auchcenter wurden nicht untersucht. Der für das Vorhaben vorgesehene Standor t eignet sich aufgrund seiner angrenzenden Lage zum Gewerbegebiet und der vorhandenen verkehrlichen Erschließung gut für das Vorhaben. Unter der Prämisse, das Vorhaben in städtebaulicher wie auch in landschaftlicher Hinsicht in das bestehende funktionsräumliche Gefüge zu integrieren, sind verschiedene Planung svarianten hinsichtlich der Anzahl, Größe und Stellung der Gebäude und deren Gestaltung untersucht worden. 9 ÜBERWACHUNG / MONITORING DER UMWELTAUSWIRKUNGEN Auswirkungen auf das Schutzgut Gr undwasser können in dem vorliegenden Umweltbericht nicht abschließend ermittelt und dargelegt werden. Gegebenenfalls sind aufgrund der offenen Fr agen, die sich aus den weiteren Untersuchungen und Beurteilungen er geben werden, Überwachungen notwendig oder sind diese durch ein Monitoring zu beantworten. Für die anderen Schutzgüter sind kei ne erheblichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten, sodass für di ese auf das Monitoring verzichtet werden kann. Es soll jedoch darauf hingewies en werden, entsprechende Bemühungen aufzuwenden, um die im Fall eines durch Leckage verursachten Wasseraustritts möglichen Folgen für die Schutzgüter unschädlich verlaufen zu lassen bzw. um Art und Erheblic hkeit von Beeinträchtigungen bei Wasseraustritt erkennen zu können. Da zu sind die baulichen und sonstigen technischen sowie betrieblichen Ursachen und Zusammenhänge, die Beeinträchtigungen der Schutzgütern be wirken können, vollständig zu erf- assen und die entsprechenden gegenst euernden Maßnahmen im Zuge der Planungen einzubringen. Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 30 10 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG Das geplante Vorhaben befindet sich in Arheilgen an der Weiterstädter Landstraße, in südlich anschließender Lage an das bestehende Gewerbegebiet Weiterstädter Straße. Die Errichtung eines Hotels mit Tauchbecken erfolgt auf einer rund 4,3 ha großen Fläche. Davon verbleiben 3,15 ha als Freifläche, die landschaftlich mit standortheimischen Gehölzen, Ge wässern, Gartenflächen und Biotopen angelegt und dabei teilweise parkartig, teilweise naturnah gestaltet wird. Gegenwärtig wird das Gebiet intensiv landwirtschaftlich für den Anbau von Spargel, im Frühjahr auch unter Folie, genutzt. Die landschaftliche Einbindung in das we iter südlich auch in dem zur Naherholung teilweise genutzten Offenlandgebiet erfolgt nach den fachlichen Vorgaben gemäß Landschaftsplan Da rmstadt. So werden die Auf- schüttungen wie auch die Hochbauten im späteren Landschaftsbild wenig auffällig in Erscheinung treten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Vorhaben mitsamt seinen Baukörpern in Bezug auf das Landscha ftsbild wie auch auf Biotopfunktionen integriert werden kann. In der Gesamt sicht ergibt sich durch das Vorhaben „Tauchcenter Arheilgen“ eine geringe bis mittlere Beeinträchtigung der Schutzgüter wie in den Kapiteln 4.1 bis 4.7 dargestellt wird. Durch drei Fachgutachten wird belegt, dass die Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser ebenfalls nicht erheblich si nd. Durch technische Bauverfahren kann sichergestellt werden, dass Grundw asserströme nicht beeinträchtigt werden. Die dafür geeigneten fachlic hen Lösungen sind dazu im Zuge der technischen Planung zu erarbeiten und in weiteren Genehmigungsverfahren vorzulegen. Bei der naturschutzfachlic hen Eingriffs-Ausgleichsregelung ergibt sich nach Umsetzung der die vielfältigen Ausg leichs- und Gestaltungsanforderungen berücksichtigenden Maßnahmen ein Kompensationsüberschuss von 116.211 Wertpunkten gemäß KV. Die Umse tzung aller Maßnahmen erfolgt ausschließlich innerhalb der Eingriffsfläche (Planfläche). Der im Umweltbericht mit berücksich tigte Fall einer Leckage des Tauch- beckens mit Wasseraustritt zeigt, dass für die Schutzgüter erhebliche Auswirkungen nicht auszuschließen sind. Auch hierfür sind die Umweltbericht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 31 abschließenden Regelungen im we iteren Genehmigungsverfahren vorzunehmen. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 Stand: 17.12.2009 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 1 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 21.01.2009): Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG wie folgt aufzunehmen: „Wenn bei Erdarbeiten Bo dendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.“ Ein vergleichbarer Hinweis auf § 20 HDSchG ist bereits als „Archäo- logische Bodenfunde“ im Plan enthalten. Da er ausführlicher ist als der vorgeschlagene Text, führt die Stellungnahme nicht zu einer Planänderung. 1.2 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 26.02.2009): Aus regionalplanerischer Sicht ist zu bemerken, dass der Regionalplan Südhessen 2000 (RPS) die konzipierte Planfläche zum einen als Be- reich für Landschaftsnutzung und –pflege (Norden) sowie als Regiona- len Grünzug (Süden) ausweist. Zum an deren befindet sich die Fläche innerhalb des im RPS festgesetzten Siedlungsbeschränkungsbereichs. Regionalplanerische Bedenken hinsichtlich der auf insgesamt ca. 4 ha vorgesehenen Planung eines Tauchcenters mit Unterwassermuseum und Hotel können hier ausnahmsweise zurückgestellt werden. Gemäß 3.1-2 des RPS sind im Regionalen Grünzug Planungen und Vorhaben, die die Funktion des Regionalen Grünzugs beeinträchtigen, zu einer Zersiedlung, einer Beeinträ chtigung der Gliederung von Sied- lungsgebieten, des Wasserhaushaltes oder der Freiraumerholung füh- ren können, nicht zulässig. Zu den unzulässigen Vorhaben zählen auch Freizeiteinrichtungen mit einem hohe n Anteil baulicher Anlagen, Ver- kehrsanlagen sowie anderer Infrastrukturmaßnahmen. Bei der vorliegenden Planung ist die Inanspruchnahme des Regionalen Grünzuges mit ca. 1, 5 ha relativ gering. Zudem sind die baulichen Anlagen, also das Tauchcenter als solches wie auch die zugehörigen Parkflächen, im nördlichen Planbereich (Bereich für Landschaftsnut- Die Informationen zu den Ausweisungen des derzeit geltenden Re- gionalplans werden zur Kenntnis genommen. Die ausnahmsweise Zurückstellung regionalplanerischer Bedenken und ihre Begründung werden zur Kenntnis genommen. ANLAGE 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 Stand: 17.12.2009 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 2 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: zung und –pflege) vorgesehen, was gemäß 3.5-1 des RPS innerhalb der Bereiche für Landschaftsnutz ung und –pflege durchaus möglich ist. Der sich in südlicher Richtung erstreckende Regionale Grünzug soll hingegen weitestgehend – dort sind Wasserbecken und Grünflächen vorgesehen – von baulichen Anlagen frei bleiben. Darüber hinaus wird der Schutzgedanke des Siedlungsbeschränkungs- bereichs, in welchem gemäß 5.2-2 RPS die Ausweisung neuer Wohn- baugebiete nicht zulässig ist, von der Planung nicht tangiert, da es sich bei dem konzipierten Tauchcenter nicht um ein Wohnbauvorhaben handelt. Auch mit Blick auf den Entwurf des neuen RPS fällt die regionalplane- rische Beurteilung nicht grundsätzlich anders aus. Dort ist der an den Regionalen Grünzug angrenzende Bereich jedoch als Vorranggebiet für die Landwirtschaft vorgesehen. Aus Sicht der Landwirtschaft wird auf die Stellungnahme des Kreis- ausschusses des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Hauptabteilung IV, Ländlicher Raum vom 21.01.09 verwiesen und darüber hinaus ausge- führt, dass der Landwirtschaftliche Fachplan Südhessen die betroffe- nen Bereiche als besonders wertvolle Flächen (hohe Nutzungseignung für den Ackerbau) für die Landwirtschaft darstellt. Die Ackerflächen sind gut erschlossen und werden teilweise zum Anbau von Sonderkul- turen genutzt. Insbesondere in Arheilgen/Wixhausen besteht ein gro- ßer Bedarf an guten landwirtschaftlichen Flächen. Die Planung umfasst eine Fläche von ca. 3,75 ha, die damit dauerhaft der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen wird. Der Hinweis auf die regionalplanerische Ausweisung des in Aufstel- lung befindlichen Regionalplans wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Kreisausschusses des Landkreises Darm- stadt-Dieburg, Hauptabteilung IV, Ländlicher Raum wird unter Nr. 1.3 behandelt. Der Grundstückseigentümer ist an der weiteren landwirtschaftli- chen Nutzung nicht interessiert. Die Pachtverträge mit den Land- wirten werden einvernehmlich aufgehoben. Geeignete Flächen im Bestand (Flächenrecycling) für das Vorhaben stehen dem Vorhabenträger nicht zur Verfügung. Der Verlust des ca. 4 ha großen Plangebiets als Bewirtschaftungsfläche für die Landwirte ist somit nicht vermeidbar. Die gute Erschließung der Fläche n – auch durch den öffentlichen Verkehr – ist auch ein Argument für die Unterbringung der geplan- ten Freizeitanlage mit einem erheblichen Einzugsbereich. Die dort praktizierte Landbewirtschaftung bedarf lt. Leitbildkarte Landschaft/Erholung im städtisc hen Landschaftsplan der Extensi- vierung durch an Boden und Wasser angepasste Bewirtschaftung, Erhöhung des Grünlandanteils, Anlage linearer Vernetzungsbiotope und Trittsteinen, Verbesserung der Erlebnisqualität durch naturna- Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 Stand: 17.12.2009 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 3 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Wie auf S. 5 der Planunterlagen ausgeführt, sollte der erforderliche Ausgleich für den Eingriff in Natu r und Landschaft im Planungsgebiet selbst umgesetzt werden. Es sollten keine weiteren Flächen für Aus- gleichsmaßnahmen herangezogen werden. Hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange wird auf die Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde verwiesen. Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt nehme wird wie folgt Stellung genommen: Grundwasser: Zur Klärung der Machbarkeit des Vorhabens ist im Vorfeld ein hydro- geologisches Gutachten zu erstellen. Eine Zustimmung zu dem geplan- ten Vorhaben kann nur erfolgen, wenn zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass durch das Bauwerk keine trenne nden Tonschichten zerstört wer- den und die Grundwasserfließverhältnisse nicht nachteilig beeinflusst werden. Eine Erlaubnispflicht nach den §§ 2, 7 WHG i. V. m. § 3 Absatz 2 Nr. 2 WHG besteht auch dann, wenn Grundwasser in erheblichem Umfang aufgestaut oder umgeleitet wird. Ob auch hierfür eine Erlaub- nis erforderlich ist, hängt von der zu erwartenden erheblichen Beein- flussung des Grundwasserabflusses durch das Bauwerk ab. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist erforderlich, wenn Grundwasser zur einmaligen oder regelmäßigen Befüllung des Tauchbeckens verwendet werden soll. Im Erlaubnisverfahren ist ferner abschließend zu prüfen, ob eine Beeinträchtigung des Wohl s der Allgemeinheit im Sinne von § 6 WHG durch eine Grundwasserentnahme zu erwarten ist. he Landschaftselemente. Durch die Planung der Freibereiche im Plangebiet wird diesen Zielen Rechnung getragen. Die Erholungs- qualität wird erhöht. Eine Eingriffs- und Ausgleichsb ilanzierung entsprechend der Kom- pensationsverordnung wurde durchgeführt. Der Ausgleich des Eingriffs kann im Plangebiet erfolgen; die Inan- spruchnahme weiterer landwirtsc haftlicher Flächen zu diesem Zweck ist nicht beabsichtigt. Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wird unter 1.9 behandelt. Der geforderte Nachweis ist Inhalt dreier hydrogeologischer Gut- achten, die in der Begründung berücksichtigt wurden. Sie werden im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt. Die wasserrechtlichen Verfahren werden separat durchgeführt. Grundlage dafür sind die Ergebn isse der hydrogeologischen Gut- achten. Die Entnahme von Grundwasser ist zunächst für die Erstbefüllung vorgesehen. Das in Becken und Teich verdunstende Wasser (50 – 60 m³/Tag) soll vorrangig durch Niederschlagswasser ersetzt wer- den. Für notwendige Grundwasserentnahmen wird ein wasserrecht- liches Verfahren durchgeführt werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 Stand: 17.12.2009 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 4 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass durch das geplante Vorhaben keine Vernässungen der angrenzenden Bereiche – insbesondere Gleis- anlagen und Bebauung – durch aufg estautes Grundwasser verursacht werden. Die für die Befüllung und den Betrieb erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen sind nicht prüfbar. Es fehlen die Angaben zum Was- serbedarf sowie für die Löschwasserversorgung des Hotels. Bodenschutz: Als Nebenbestimmung ist in die Begründung zum Bebauungsplan auf- zunehmen: Bei allen Baumaßnahmen, die ei nen Eingriff in den Boden er- fordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinwei- sen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abtei- lung Umwelt Darmstadt (Dez. IV/Da 41.5) zu informieren. Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind Aussagen zu vorhandenen Altflächen (Altstandorte, Altablage- rungen), Altlasten, schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden im Plangeltungsbereich (auch Aus- gleichsfläche) aufzunehmen. Auch wenn - wie in diesem Fall - keine Informationen vorliegen, ist eine entsprechende Aussage in die Begründung aufzunehmen. Der geforderte Nachweis ist Inhalt eines der hydrogeologischen Gutachten. Die Erstbefüllung soll durch die Entnahme von Grundwasser erfol- gen. Das in Becken und Teich verdunstende Wasser (50 – 60 m³/Tag) soll vorrangig durch Nied erschlagswasser ersetzt werden. Ergänzend erfolgt die Nachbefüllung durch Grundwasser Der Was- serbedarf im Betrieb fällt überwiegend für die Versorgung des Ho- tels mit Frischwasser an. Die Wasser- und insbesondere die Lösch- wasserversorgung erfolgt in Abst immung mit dem Versorgungsträ- ger (HSE); ggf. kann zur Löschwasserversorgung auf die Wasservor- räte in Teich und Tauchbecken zurückgegriffen werden. Der Text wurde als Hinweis in den Bebauungsplanentwurf aufge- nommen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Informationen zu vor- handenen Altflächen, Bodenveränderungen oder Grundwasserschä- den im Plangebiet vorliegen. Dies er Tatbestand ist in der Umwelt- prüfung berücksichtigt und im Umweltbericht erwähnt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 Stand: 17.12.2009 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 5 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Immissionsschutz: Für die Umweltprüfung nach § 2 Ab s. 4 BauGB ist hinsichtlich Immis- sionsschutz folgendes zu beachten: Es sind Angaben zu machen, ob die Planung Auswirkungen von gewerblichen Anlagen oder entsprechend genutzten bzw. ge- planten Flächen ausgesetzt sein kann. Weiter sind Angaben zu Lärm, insbesondere des Verkehrslärms und des Parkierungs- verkehrs, Lufthygiene (Geruch, Staub), Erschütterungen, Licht, Strahlung und Klima zu machen. Zur Beurteilung möglicher Geräuschimmissionen, insbesondere der Emissionen des Parkplatzes sowie der gesamten übrigen Anlage (einschließlich sämtlicher Anlagetechnik) ist die Erstel- lung einer Schallimmissionsprognose erforderlich. Zu untersu- chen sind darin mögliche Auswirkungen auf angrenzende Nut- zungen. Hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprü- fung genügt eine angemessen allgemeine, zusammenfassende (qualitative) Form (Textform). Spezielle Untersuchungen, außer dem schalltechnischen Gutachte n, sind zum derzeitigen Pla- nungsstand nicht erforderlich. Von Seiten des Kampfmittelräumdienstes wird ausgeführt, dass über die im Lageplan bezeichnete Fläche aussagekräftige Luftbilder vorlie- gen. Eine Auswertung dieser Luftbilder hat keinen begründeten Verdacht ergeben, dass mit dem Auffinden von Bombenblindgängern zu rechnen ist. Da auch sonstige Erkenntnisse über eine Munitionsbelastung die- ser Fläche nicht vorliegen, ist eine systematische Flächenabsuche nicht erforderlich. Der Aspekt wurde im Rahmen der Umweltprüfung beachtet. Von den angrenzenden Nutzungen Straße und Schiene geht erheb- licher Verkehrslärm aus. Eine Lärmkartierung liegt vor. Die Lärm- emissionen der neu hinzukommenden Nutzungen (Parkplatz in Straßennähe und die eingehauste Anlagentechnik) sind als unter- geordnet anzusehen. Im angrenzenden Gewerbegebiet sind ver- gleichbare Emissionen üblich. Der Umweltbericht enthält hierzu Angaben. Die Anforderungen werden zur Kenntnis genommen. Ein schall- technisches Gutachten wird nicht für erforderlich gehalten. Die Ergebnisse der Auswertung der Luftbilder werden zur Kenntnis genommen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 Stand: 17.12.2009 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 6 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Soweit entgegen den vorliegenden Erkenntnissen im Zuge der Bauar- beiten doch ein kampfmittelverdächtiger Gegenstand gefunden werden sollte, wird darum gebeten, den Kampfmittelräumdienst unverzüglich zu verständigen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 1.3 Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hauptabteilung IV: Ländlicher Raum, Postfach 10 02 44, 64202 Darmstadt (Schreiben vom 21.01.2009) Es wird darum gebeten, unter Zi ffer 2.3 (Gegenwärtige Nutzung) der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die Aussagen des landwirt- schaftlichen Fachplanes Südhessen – einer Fachplanung des Landes Hessen – darzustellen und später in die Abwägung mit einzubeziehen. Die betroffenen Grundstücke werden als Ackerflächen und teilweise zum Anbau von Sonderkulturen genutz t. Sie sind gut erschlossen. Es ist davon auszugehen, dass sie aus diesen Gründen dauerhaft in der landwirtschaftlichen Nutzung bleiben, soweit das Vorhaben nicht um- gesetzt würde. Der öffentliche Bela ng Landwirtschaft/Feldflur ist mit dem Vorhaben nicht vereinbar. Be im Beschluss des Bebauungsplanes ist der Belang der Landwirtschaft/Feldflur entsprechend abzuwägen. Aus der Sicht der öffentlichen Bela nge der Landwirtschaft/Feldflur wird darum gebeten zu gewährleisten, dass die naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen mit dem ör tlichen Vertreter der Landwirt- schaft abgestimmt werden und dass die Maßnahmen analog zu den Vorgaben von § 2 Abs. 3 Satz 1 der Kompensationsverordnung (Ver- ordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Öko- konten, deren Handelbarkeit und di e Festsetzung von Ausgleichsabga- ben vom 1. September 2005) entwickelt und umgesetzt werden. Wei- terhin wird darum gebeten, die geplanten Maßnahmen mit den betrof- fenen Landwirten (Bewirtschaftern) abzustimmen. Die Informationen sind in die Begründung/Umweltbericht zum Plan aufgenommen und Bestandteil der Abwägung Die gute Erschließung der Fläche n – auch durch den öffentlichen Verkehr – sind auch ein Argument für die Unterbringung der ge- planten Freizeitanlage mit einem erheblichen Einzugsbereich. Der Grundstückseigentümer ist an der weiteren landwirtschaftlichen Nutzung nicht interessiert. Das Eigentümerinteresse ist in der Ab- wägung den landwirtschaftlichen Belangen entgegen zu halten. Eine Eingriffs- und Ausgleichsb ilanzierung entsprechend der Kom- pensationsverordnung wurde durchgeführt. Der Ausgleich des Ein- griffs wird im Plangebiet erfolgen; die Inanspruchnahme weiterer landwirtschaftlicher Flächen zu diesem Zweck wird nicht erforder- lich sein. Die Pachtverträge mit den Landwi rten werden einvernehmlich auf- gehoben. Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 Stand: 17.12.2009 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 7 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.4 HSE Technik GmbH & Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt (Schreiben vom 30.01.2009): Sparten Strom, Gas und Wasser: Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel des VNB bzw. der HSE AG. Bei einer Entwidmung der Wegeparzellen sind die Betriebsmittel dinglich zu sichern. Notwendige Leitungsumlegungen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden Verträ- gen geregelt und sind rechtzeitig entsprechend abzusprechen. Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der Leitungstrasse ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu den HSE-Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzelein- wirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementspre- chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich der HSE- Betriebsmittel sind deshalb vorher entsprechend abzustimmen. Es wird beantragt, Leitungs- bzw. Baumschutzmaßnahmen in den pla- nungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen. Sparte Strom: Wegen des zu erwartenden erhöhten Leistungsbedarfs der geplanten Anlage wird davon ausgegangen, dass der Bau einer oder mehrerer zusätzlicher Trafo-Stationen erforderlich wird. Gemäß einem von der HSE am 15.0 7.2008 zur Verfügung gestell- ten Planausschnitt Gas und Wasser-Bestand sowie einer schriftli- chen Aussage sind lediglich parallel der Weiterstädter Straße Lei- tungen verlegt. Ihre Verlegung wird aufgrund der Planung nicht erforderlich. Die Hinweise auf die entsprechenden Richtlinien werden zur Kennt- nis genommen. Sie sind nicht Gege nstand der Bauleitplanung. Im Rahmen der Bauausführung sind sie zu beachten. Der Mindestabstand der zur Anpf lanzung festgesetzten Einzelbäu- me zur Leitungstrasse wird eingehalten. Darüber hinaus ist ein Hinweis auf die Gasleitung der HSE in den Plan aufgenommen. Der Bedarf wird im Rahmen der Objektplanung zu klären sein. Er- forderliche Trafostationen können als Nebenanlagen im Plangebiet untergebracht werden. 1.5 Bundesnetzagentur, Außenstelle Eschborn DLZ8, Auf der Ludwigshö- he 204, 64285 Darmstadt (Schreiben vom 04.02.2009): Auf die mögliche Beeinflussung von Richtfunkstrecken durch neue Bauwerke mit Bauhöhen über 20 m ist zu achten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Bauwerkshöhen bleiben unter 20 m. Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 Stand: 17.12.2009 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 8 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.6 DADINA, Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt (Schreiben vom 02.02.2009): Das Planungsgebiet liegt ca. 450 m vom Bahnhof Arheilgen entfernt. Eine Erschließung durch den ÖPNV ist nach dem Anforderungsprofil des Nahverkehrsplanes der DADINA gegeben, da der Einzugsbereich des Bahnhofs Arheilgen 1000 m beträgt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Einzugsbereich der Bushaltestelle am Bahnhof Arheilgen 300 m beträgt. Inhaltliche Fehler in der Erläuterung zur Erschließung: - Die S-Bahnlinie Bad Soden – Frankfurt – Darmstadt verkehrt regelmäßig im Halbstundentakt. - Der Bahnhof Darmstadt-Arheilgen liegt nicht an der Regional- bahnhauptstrecke Wiesbaden – Mainz – Darmstadt – Aschaf- fenburg. Der nächstge legene Bahnhof dieser Bahnlinie ist der Bahnhof „Darmstadt-Nord“, welcher mehr als ei nen Kilometer entfernt liegt. - Ab dem Bahnhof „Darmstadt-Arheilgen“ gibt es keine Busver- bindungen nach Darmstadt. Die Buslinie A verbindet den Bahnhof mit der Umsteigehaltestelle „Darmstadt-Arheilgen Hofgasse“ der Straßenbahnlinien 6, 7 und 8. Es wird um entsprechende Korrektur gebeten. Die Informationen wurden zum An lass genommen, die Begründung entsprechend den Angaben zu korrigieren. Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 Stand: 17.12.2009 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 9 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.7 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Technische Infrastruktur Niederlassung Mitte, Fachreferent, PuB L 1-2, PTI 21 Darmstadt, Eschollbrücker Straße 12, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 04.02.2009): Bezüglich der im Planungsbereich vorhandenen Telekommunikations- anlagen der Deutschen Telekom AG ist bei Aufgrabungen darauf zu achten, dass Beschädigungen hieran vermieden werden. Die Bauausführenden haben sich über die Lage der Anlagen zu infor- mieren und die Kabelschutzanweisung zu beachten. Die konkrete Lage der vorhande nen Telekommunikationsanlagen wird nicht benannt. Der Hinweis wird im Rahmen der Bauausführung beachtet. 1.8 Gesundheitsamt, Niersteiner Straße 3, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 04.02.2009): Zur Bewertung der Gesundheitsvertr äglichkeit des Vorentwurfes wer- den für den Planentwurf detaillierte Informationen zum geplanten Ent- wässerungskonzept aller dort gepl anten Wassernutzungen (Tauchbe- ckenwasser, Trinkwasser, Regenwasser) benötigt. Da das Tauchbecken tief in den ersten Grundwasserleiter gebaut wird, welcher abstromig (700 – 1.200 m entfernt) als Trinkwasser-Ressource für zwei Kleinanlagen dient, wird die Erstellung eines Fachgutachtens für erforderlich gehalten, mit dessen Hilfe abgeklärt werden sollte, ob durch die Bautätigkeit im Grundwasserleiter und das dort errichtete Bauwerk möglicherweise kurz- und mi ttelfristig Beeinträchtigungen im Grundwasserleiter zu erwarten sind , bzw. wie mögliche Beeinträchti- gungen gezielt zu verhindern sind. Das vorgesehene Entwässerungskonzept wird in einem der Bauleit- planung angemessenen Detaillierungsgrad in der Begründung dar- gelegt. Die Beurteilung des Entwässerungskonzepts hinsichtlich der Gesundheitsverträglichkeit kann nicht im Rahmen der Bauleitpla- nung erfolgen. Drei hydrogeologische Gutachten wurden erarbeitet und sind in der Begründung berücksichtigt. Sie werden im Rahmen der Offenlage mit offengelegt. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie erhebt auf- grund der Ergebnisse keine hydrogeologischen Bedenken mehr. Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 Stand: 17.12.2009 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.9 Untere Naturschutzbehörde, Bessunger Straße 125, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 16.02.2009): Die Flächen werden durch den Regionalplan Südhessen als „regionaler Grünzug“ ausgewiesen. Des Weiteren liegt der Standort in einem „Vor- ranggebiet Landwirtschaft“ und is t als „Vorranggebiet für besondere Klimafunktionen“ ausgewiesen. Dies e Bereiche sollen langfristig von Besiedlung freigehalten und als wesentliche Gliederungselemente der Landschaft gestaltet werden. Im Vorranggebiet Regionaler Grünzug hat jede weitere Siedlungstätigkeit zu unterbleiben. Abweichungen sind nur aus Gründen des öffentlichen Wohles und unter der Voraussetzung zulässig, dass gleichzeitig im selben Naturraum Kompensationsflä- chen gleicher Größe, Qualität und vergleichbarer Funktion dem Vor- ranggebiet Regionaler Grünzug zugeordnet werden. Derartige Gründe für eine Abweichung können von der UNB nicht er- kannt werden. Unabhängig hiervon widersprechen auch die städtischen Planungen dem Vorhaben. Der Flächennutzungsp lan sieht die Flächen für eine allgemeine landwirtschaftliche Nutzung vor. Neben den rechtlichen Problemen werden auch ganz erhebliche natur- schutzfachliche Probleme bzw. Klärungsbedarf gesehen: - die Auswirkungen auf Natur un d Landschaft können aufgrund der vorgelegten Unterlagen nich t quantifiziert werden. Im wei- teren Bebauungsplanverfahren ist eine Eingriffs- und Aus- gleichsbetrachtung incl. einer Landschaftsb ildbewertung durchzuführen; - der Grundwasserstrom wird ganz erheblich beeinträchtigt, ein hydrogeologisches Gutachten ist zu erstellen. Es wird auf die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darm- stadt Nr. 1.2 verwiesen. Die obere Landesplanungsbehörde stellt die regionalplanerischen Bedenken begründet zurück. Eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallellverfah- ren. Der Geltungsbereich wird dort als gewerbliche Baufläche dar- gestellt. Im Rahmen des Planverfahrens wu rden eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzb uchs sowie eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung einschlie ßlich einer Landschaftsbildbewer- tung entsprechend der Kompensationsverordnung durchgeführt. Mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Grundwasserver- hältnisse wurden durch drei hydrogeologische Gutachten ermittelt, die in der Begründung berücksichtig wurden. Sie werden im Rah- men der Offenlage mit ausgelegt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 41 Stand: 17.12.2009 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Seite 11 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie erhebt auf- grund der Ergebnisse keine hydrogeologischen Bedenken mehr. 1.10 Sechs Naturschutzverbände, gemeinsam vertreten durch Herrn Dr. Helmut Wolf, Pommernstraße 13, 64297 Darmstadt (Schreiben vom 18.02.2009): Zum Planungsvorhaben kann erst dann Stellung genommen werden, wenn - Aussagen über den Bedarf, der dem Projekt zugrunde liegt, - Aussagen über die Abwägung, ob dem Allgemeinwohl durch das Tauchcenter genutzt oder geschadet wird, vorliegen. Immerhin wird bei den Ausmaßen der Planung wieder ein beträchtli- ches Stück Boden, auch wenn es im Augenblick „nur“ landwirtschaft- lich genutzt wird, unwiederbringlich verbraucht. Es ist zu bedenken, dass für die Planung der gültige Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan geände rt werden müssen: gravierende Eingriffe in eine sinnvolle Stadtplanung, die nur dann geändert werden sollte, wenn allgemein anerkannter Bedarf besteht. Im Rahmen des weiteren Planverfahrens wird das Abwägungser- gebnis in die Begründung aufgenommen. Ein Bebauungsplan (mit der Auswei sung als landwirtschaftliche Fläche und Straßenrandbegrünung) existiert bisher lediglich für den nordöstlichen Eckbereich des Plangebietes. Eine Änderung des gültigen Flächennutzungsplans erfolgt im Parallellverfahren. Die bisher im Plangebiet praktizierte Landbewirtschaftung bedarf lt. Leitbildkarte Landschaft/Erholung im städtischen Landschaftsplan der Extensivierung durch an Bode n und Wasser angepasste Bewirt- schaftung, Erhöhung des Grünland anteils, Anlage linearer Vernet- zungsbiotope und Trittsteinen, Verbesserung der Erlebnisqualität durch naturnahe Landschaftsele mente. Durch die Planung der Freibereiche werden auch diese Ziele verfolgt. Die Erholungsquali- tät sowie die Vielfalt an Lebensräumen für Pflanzen und Tiere wer- den erhöht.
Beratungsverlauf (5)
Orte (17)
- Weiterstädter Landstraße
- Frankfurter Straße
- Weiterstädter Straße
- Waldstraße 7
- Langener Straße
- Virchowstraße
- Wilhelminenstraße 1
- Klappacher Straße 172
- Hofgasse
- Eschollbrücker Straße 12
- Niersteiner Straße 3
- Bessunger Straße 125
- Pommernstraße 13
- Seiterswiesenweg 3
- Guerickeweg 7
- Dornheimer Weg 24
- Schillerstraße 23a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0582
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.12.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00