0991/2018
Unfälle: KVB vs. Kfz
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2759 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/Stab AN/0085/2018 Vorlagen-Nummer 16.04.2018 0991/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 17.04.2018 Unfälle: KVB vs. Kfz Hier: Anfrage der Ratsgruppe BUNT vom 23.01.2018, TOP 1.3 Zu den Fragen im Zusammenhang mit Unfällen zwischen KVB und Kfz hat die Verwaltung die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) um Stellungnahme gebeten. Der Fragesteller nimmt Bezug auf eine Häufung der Presseberichterstattung über Zusammenstöße an den Übergängen/Kreuzungen wie dem Chlodwigplatz und dem Messekreisel. Frage 1: „Wie häufig ereigneten sich Unfälle mit Kfz an gesicherten und ungesicherten KVB-Übergängen in den letzten fünf Jahren?“ Antwort: Für den genannten Zeitraum müssten ca. 3.000 Unfallmeldungen manuell unter Einhaltung der Da- tenschutzrichtlinien ausgewertet werden, um die gewünschten Informationen zu ermitteln. Aus der anonymisierten Statistik, die die KVB für ihre Aufsichtsbehörde führt, ist dieses nicht möglich, da hier keine Differenzierung nach Übergangsformen erfasst wird. Insofern ist die Anfrage nicht in einem an- gemessenen Arbeitsumfang beantwortbar. Frage 2: „Gelten die o.g. Kreuzungen als Unfallschwerpunkte? Gibt es weitere Unfallschwerpunkte und wie stark setzen sich diese von durchschnittlichen Kreuzungen ab?“ Antwort: Die genannten Kreuzungen sind nicht als Unfallhäufungspunkte bekannt. Weiterhin sind keine weite- ren Unfallhäufungspunkte oder Unfallhäufungslinien zwischen Stadtbahnfahrzeugen und Kraftfahr- zeugen registriert worden. Frage 3: „Plant die KVB technische Sicherungen (z. B. Lichtzeichenanlagen) an ungesicherten Übergängen wie dem Chlodwigplatz?“ Antwort: Die Zuständigkeit zur Sicherung der Übergänge liegt bei der Stadt und nicht bei der KVB. Für die Überwege am Chlodwigplatz sind keine technischen Sicherungen in Planung. Es gibt auch keine Überlegungen, sämtliche Überwege mit Lichtzeichenanlagen zu sichern. Frage 4: „Wie hoch sind die Schäden im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen und wie stark beeinträchtigen diese den Betriebsablauf?“ 2 Antwort: Die Schadensabwicklung im Zusammenhang mit KVB-Fahrzeugen erfolgt über den Stadtwerkekon- zern. Für diese Art von Schäden wird keine eigene Statistik führt, wodurch eine Beantwortung der Frage nicht möglich ist. Frage 5: „Hat es im vergangenen Jahr 2017 anlässlich solcher Unfälle Personenschäden gegeben und wenn ja, welche Effekte hatte dies auf den Krankenstand der KVB?“ Antwort: Eine Zuordnung von Krankmeldungen aufgrund bestimmter Unfallarten wird bei der KVB derzeit nicht durchgeführt. Somit ist die Beantwortung der Frage nicht möglich. gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0991/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.04.2018
- Erstellt
- 28.03.2018 10:51