0712/2021
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2020, betr.: Zum Abstand halten auf der Venloer Straße (AN/1395/2020)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2665 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 0712/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2020, betr.: Zum Abstand halten auf der Venloer Straße (AN/1395/2020) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Datum vom 01.12.2020 folgende Anfrage gestellt: „Welche Maßnahmen werden unverzüglich ergriffen, um die Bürger*innen im Alltag auf der Venloer Straße nicht zu gefährden?“ Antwort der Verwaltung: Ergänzend zu der Beantwortung der Anfrage 2929/2020 aus der Sitzung vom 07. Dezember 2020 teilt die Verwaltung mit, dass der Krisenstab der Stadt Köln laufend alle in der jeweils aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW genannten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus berät und umsetzt. Der städtische Ordnungsdienst kontrolliert auch auf der Venlo- er Straße regelmäßig die Einhaltung der Coronaschutzverordnung. Festgestellte Verstöße werden geahndet. Der Verwaltung sind darüber hinaus keine Beschwerden oder auffälligen Menschenan- sammlungen auf der Venloer Straße bekannt, die in der Vorweihnachtszeit weitergehende Maßnah- men zum Infektionsschutz notwendig gemacht hätten. Durch die weiteren Einschränkungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) wurde der Publikumsverkehr in den Einkaufsstraßen, somit auch der Venloer Straße, weiter reduziert. Der Krisenstab hat gem. § 2 Absatz 2a Nummer Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) für das Kölner Stadtgebiet Bereiche definiert, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung gem. § 3 Abs. 1 CoronaSchVO getragen werden muss. Hierzu zählt im Stadtbezirk Ehrenfeld die Venloer Straße im Abschnitt zwischen Innerer Kanalstraße und Heliosstraße. Grundsätzlich besteht auch im Freien die Verpflichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Mit Bekanntmachung vom 26. Februar 2021 wurde die Allgemeinver- fügung vom 2. Oktober 2020 zur regionalen Anpassung der Coronaschutzverordnung an das Infekti- onsgeschehen in der Stadt Köln zuletzt geändert. Mit dieser Änderung wurden die Bereiche der Mas- kenpflicht auf insgesamt vier Grünanlagen ausgeweitet. Im Stadtbezirk Ehrenfeld ist derzeit keine Grünanlage betroffen. Sofern durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) weitere Lockerungen für Nordrhein-Westfalen erlassen werden, wird der Krisenstab der Stadt Köln prüfen, ob eine Anpassung der lokalen Maßnahmen notwendig ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Venloer Straße
- Heliosstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0712/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.03.2021
- Erstellt
- 24.02.2021 15:03