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2618/2019

Bußgelderhöhung für das Wegwerfen von Zigarettenkippen

Mitteilung Ausschuss 30.08.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 16.09.2019, TOP 4.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

1794 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 30.08.2019 
 2618/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.09.2019 
 
Bußgelderhöhung für das Wegwerfen von Zigarettenkippen 
Aufgrund der aktuell öffentlich geführten Debatte und der Empfehlung des Landesumweltministeriums 
Nordrhein-Westfalen, hat die Verwaltung die Praxis beim Ahnden von weggeworfenen Zigarettenkip-
pen geändert.  
 
Seit 1. September 2019 wurden die Strafen für das Wegwerfen von Zigarettenkippen von bisher 
35 Euro auf regelmäßig 50 bis 150 Euro erhöht. Rechtsgrundlage bilden Paragraf 28 Abs. 1 Satz 1 
Kreislaufwirtschaftsgesetz – (KrWG) in Verbindung mit Paragraf 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG. 
 
Der Ordnungsdienst bietet in einfachen Fällen in der Regel ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro an. 
Das Verwarngeld wird direkt vor Ort von den Ordnungsdienstkräften in bar kassiert. In diesen Fällen 
erfolgt also „die Strafe auf dem Fuß“. 
 
In anderen Fällen, zum Beispiel bei Uneinsichtigkeit, wird kein Verwarngeld angeboten, sondern ein 
Bußgeldverfahren eingeleitet. Das Bußgeld beträgt dann in der Regel 100 Euro. Dies entspricht der 
Empfehlung des Umweltministeriums. 
 
In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei Kippen im Sandkasten auf Kinderspielplätzen oder 
beim Verursachen einer Brandgefahr, kann das verhängte Bußgeld auch 150 Euro betragen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den genannten Beträgen um „Rahmensätze“ handelt, 
von denen abgewichen werden kann, um den jeweiligen Einzelfall entsprechend zu bewerten. Das 
verlangt Paragraf 17 (Höhe der Geldbuße) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).  
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (2)

12.09.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2618/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.08.2019
Erstellt
30.07.2019 10:01