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AN/1160/2020

Prüfantrag: Naturerlebnisraum

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 21.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 3.1.4

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

2776 Zeichen

CDU Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Kölner Rat 
Ratsgruppe GUT 
 
 
An den Vorsitzenden des  
Ausschusses Umwelt und Grün 
Herrn Rafael Christof Struwe 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.08.2020 
 
AN/1160/2020 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 10.09.2020 
 
Prüfantrag: Naturerlebnisraum 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung beauftragt, auf dem Stadtgebiet von Köln die Realisierung eines Naturerleb-
nisraumes (NER) mit ausreichender Größe (min. 1 ha) zu prüfen; ggf. in Kooperation mit 
einer bereits vorhandenen Umweltbildungseinrichtung. Darüber hinaus soll der Unterstützer-
bedarf für die bestehenden Einrichtungen überprüft werden. Dem Ausschuss ist ein Realisie-
rungskonzept mit einer Kostenschätzung vorzulegen. Hilfestellung zur Entwicklung gibt der 
BfN Leitfaden "Naturerfahrungsräume in Großstädten" (Molitor et al; 2020). 
 
Außerdem soll die Verwaltung auch die bisher vorhandenen NER und deren Auslastung dar-
gestellt werden. Die pädagogischen Aspekte (Jugendamt) sollen dabei mit den artenschutz-
rechlichen Belangen (Umweltamt) und dem Flächeneigentümer (Grünflächenamt) im Vorfeld 
abgestimmt werden. 
 
Das BfN schlägt in einer neuen Veröffentlichung noch den neuen Aspekt eines "Kümmerer" 
für die Fläche vor. Hier soll auch ein Vorschlag (z. B. Schule, Kita, Umweltbildner oder Per-
sonal Stadt Köln) im Konzept enthalten sein. 
 
 
 
Begründung:

- 2 - 
 
 
Flächen zum Balancieren, Buddeln oder Rennen, zum Tiere Beobachten oder Früchte Na-
schen – Naturerfahrung ist für Kinder von großem Wert. Gerade in Großstädten sind natur-
betonte Freiräume allerdings ein knappes Gut. 
 
Mittlerweile erkennen viele Initiativen und Kommunen wie wichtig es ist, dass Menschen Na-
tur erfahren und – im doppelten Wortsinn – begreifen können. Wie sie in ihrem Wirkungsbe-
reich Naturerfahrungsräume planen, einrichten und dauerhaft betreiben können, beschreibt 
ein neuer Leitfaden des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und der Hochschule für nach-
haltige Entwicklung Eberswalde (HNEE). 
 
Naturerfahrungsräume erfüllen stadtökologische und auch soziale Funktionen. Sie schaffen 
Raum für Erholung, für soziale Kontakte und bieten Kindern Bewegungs- und Entdeckungs-
räume. Naturerfahrungsräume sollten deshalb ein selbstverständlicher Bestandteil öffentli-
cher Freiräume in unseren Städten werden.    
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz     gez.  Lino Hammer 
CDU- Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Thor Zimmermann 
Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

10.09.2020 Rat
TOP 3.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1160/2020
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
21.09.2020
Erstellt
27.08.2020 16:00