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Prüfantrag: Naturerlebnisraum

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) AN/1160/2020 vom 21.09.2020

Stand: Am 10.09.2020 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    CDU Fraktion im Rat der Stadt Köln Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Kölner Rat Ratsgruppe GUT An den Vorsitzenden des Ausschusses Umwelt und Grün Herrn Rafael Christof Struwe Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.08.2020 AN/1160/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 10.09.2020 Prüfantrag: Naturerlebnisraum Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung beauftragt, auf dem Stadtgebiet von Köln die Realisierung eines Naturerleb- nisraumes (NER) mit ausreichender Größe (min. 1 ha) zu prüfen; ggf. in Kooperation mit einer bereits vorhandenen Umweltbildungseinrichtung. Darüber hinaus soll der Unterstützer- bedarf für die bestehenden Einrichtungen überprüft werden. Dem Ausschuss ist ein Realisie- rungskonzept mit einer Kostenschätzung vorzulegen. Hilfestellung zur Entwicklung gibt der BfN Leitfaden "Naturerfahrungsräume in Großstädten" (Molitor et al; 2020). Außerdem soll die Verwaltung auch die bisher vorhandenen NER und deren Auslastung dar- gestellt werden. Die pädagogischen Aspekte (Jugendamt) sollen dabei mit den artenschutz- rechlichen Belangen (Umweltamt) und dem Flächeneigentümer (Grünflächenamt) im Vorfeld abgestimmt werden. Das BfN schlägt in einer neuen Veröffentlichung noch den neuen Aspekt eines "Kümmerer" für die Fläche vor. Hier soll auch ein Vorschlag (z. B. Schule, Kita, Umweltbildner oder Per- sonal Stadt Köln) im Konzept enthalten sein. Begründung: - 2 - Flächen zum Balancieren, Buddeln oder Rennen, zum Tiere Beobachten oder Früchte Na- schen – Naturerfahrung ist für Kinder von großem Wert. Gerade in Großstädten sind natur- betonte Freiräume allerdings ein knappes Gut. Mittlerweile erkennen viele Initiativen und Kommunen wie wichtig es ist, dass Menschen Na- tur erfahren und – im doppelten Wortsinn – begreifen können. Wie sie in ihrem Wirkungsbe- reich Naturerfahrungsräume planen, einrichten und dauerhaft betreiben können, beschreibt ein neuer Leitfaden des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und der Hochschule für nach- haltige Entwicklung Eberswalde (HNEE). Naturerfahrungsräume erfüllen stadtökologische und auch soziale Funktionen. Sie schaffen Raum für Erholung, für soziale Kontakte und bieten Kindern Bewegungs- und Entdeckungs- räume. Naturerfahrungsräume sollten deshalb ein selbstverständlicher Bestandteil öffentli- cher Freiräume in unseren Städten werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU- Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer gez. Thor Zimmermann Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf

  1. 10.09.2020

    Rat

    TOP 3.1.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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