V/0629/2005
Im Hain
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Lageplan Im Hain
1454 Zeichen
Reg. Nr : Blatt Nr. : Unterlage : 1 (1) Maßstab Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft Genehmigt : Münster, den ________________________2005 Abt. Straßen- und Brückenbau Im Hain Straßenrestausbau nach BauGB Ausbau südlicher Gehweg zwischen Heckenweg und Ringstraße Lageplan Legende vorhanden geplant Variante 3 9322 b 1 : 250 (56.50) (56.56) (56.53) (56.62) (56.69) (56.64) (56.55) (56.50) (56.48) (56.34) (56.33) (56.43) (56.39) (56.39) (56.22) (56.35) (56.38) (56.39) (56.22) (56.34) (56.33) (56.23) (56.22) (56.14) (56.20) (56.07) (56.19) (56.18) (56.10) (56.10) (56.07) (56.08) (56.07) (56.12) (56.04) (56.02) (55.92) (55.92) (55.90) (56.52) (56.41) (56.41) (56.57) (56.54) (56.47) (56.39) (56.16) (55.88) (55.86) (55.93) (56.08) (56.15) (56.26) (56.17) (56.09) (56.05) (55.79) (55.74) (56.07) (56.23) Ringstraße Heckenweg Wiesenweg Im H ain (56.29) 1,50 m Grünstreifen 1,50 m Gehweg 3,00 m 2,80 m Grünstreifen 2,80 m 2,70 m ERROR: rangecheck OFFENDING COMMAND: .buildcmap STACK: -dictionary- /WinCharSetFFFF-V2TT9BF4ACCAt /CMap -dictionary- /WinCharSetFFFF-V2TT9BF4ACCAt
Beschlussvorlage
7847 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Im Hain - Ausbau südlicher Gehweg zwischen Heckenweg und Ringstraße
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Auf der Südseite der Straße Im Hain werden die bislang nicht ausgebauten Nebenanlagen zw.
Heckenweg und Wiesenweg als Gehweg mit Grüns treifen und zw. Wiesenweg und dem Ausbau-
ende als Grünstreifen auf der Grundlage des Ausbauplanes Reg. Nr. 9322 b Blatt 1 (1) vom
28.07.2005 hergestellt.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 31.000,00 € und Folgekosten von
200,00 € pro Jahr entstehen.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Der Ausbau kann nur erfolgen, wenn die notwendigen Voraussetzungen, wie u. a. Mittelbereitstel-
lung durch den Rat, erfüllt sind.
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6307.950.0500.6 Bauk. Str. Neubau von Straßen
nach dem BauGB
2006 31.000,00 frühere Aufwen-
dungen von ca.
60.000,00 €
Insgesamt: 31.000,00
Einnahmen
Vorlagen-Nr.:
V/0629/2005
Auskunft erteilt:
Frau Borgwardt
Ruf:
492 66 50
E-Mail:
Cornelia.Borgwardt@stadt-
muenster.de
Datum:
01.08.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6300.350.0000.X Erschließungsbeiträge 2007 82.500,00
Insgesamt: 82.500,00
Begründung:
1. Vorgeschichte
Die Straße „Im Hain“ wurde Mitte der Siebziger bis Anfang der Achtziger Jahre hergestellt. Vor-
handen sind die Teileinrichtungen nördlicher Gehweg, Fahrbahn mit Entwässerung und Beleuch-
tung. Der südliche Teil der Erschließungsanlage ist auf einer Länge von 215 m noch nicht herge-
stellt worden bzw. bautechnisch nicht fertig. Diese unvollständige Herstellung hindert die Erhe-
bung von Erschließungsbeiträgen und damit die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Re-
finanzierung. Für die bereits hergestellten nördlichen Anlagenteile sind beitragsfähige Aufwen-
dungen in Höhe von mehr als 60.000 € entstanden. Darauf berechnen sich Erschließungsbeiträ-
ge von rd. 54.000 € (= 90%). Werden nun auch die Nebenanlagen auf der Südseite der Straße
hergestellt, können die darauf entfallenden Erschließungsbeiträge sowie die bereits aufgelaufe-
nen Beiträge für die Nordseite insgesamt erhoben werden. Zusammen Mittel im Umfange von
mehr als 80.000 €.
2. Planung
Das Tiefbauamt entwickelte deshalb in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt einen verkehrs-
technischen Entwurf, der den Ausbau des gesamten südlichen Bereiches in Form eines 1,50 m
breiten Gehweges vorsah, der durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgegrenzt wurde. Da
die Erschließungsanlage planungsrechtlich nur teilweise durch den B-Plan Hiltrup 2 abgedeckt
ist, war gemäß § 125 (2) Baugesetzbuch die Prüfung erforderlich, ob die Anlagen den in § 1
BauGB niedergelegten Grundsätzen der Bauleitplanung entsprechen. Das Stadtplanungsamt hat
mit Schreiben vom 17.01.2005 bestätigt, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Die Bekanntma-
chung der Auslegung des Ausbauplanes erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 / 2005. Die Auslegung erfolg-
te im Zeitraum vom 14.03.2005 - 15.04.2005. Die Eigentümer der Grundstücke wurden zudem
durch ein Schreiben über den geplanten Ausbau und die damit verbundene Kostenbeteiligung
persönlich informiert.
3. Beteiligung der Anlieger
Die Reaktion der Eigentümer war negativ. Sie äußerten durchweg ihr Unverständnis über die
Herstellung des oben genannten Abschnittes. Dabei spielte neben finanziellen Gesichtspunkten
sicherlich auch eine Rolle, dass die auf der Südseite der Straße gelegenen Grundstücke nur
rückwärtig erschlossen werden. Die eigentliche Grundstückserschließung erfolgt über die Ring-
straße bzw. den Wiesenweg. Im Rahmen der Informationsveranstaltung am 19. Mai 2005 wurde
der bautechnische und beitragsrechtliche Sachverhalt ausführlich erläutert und engagiert sachlich
diskutiert. Ergänzend zur o. g. Planung präsentierte das Tiefbauamt eine Variante, die einen re-
duzierten und deutlich günstigeren Ausbau vorsah.
In einer weiteren schriftlichen Information wurden den Eigentümern diese beiden Varianten zu-
sammen mit Nennung der voraussichtlichen Beitragshöhe zur Verfügung gestellt und anhand ei-
nes Fragebogens ein Meinungsbild abgefragt.
- 3 -
Ergebnisse der Befragung: 8 von 9 Eigentümer der Grundstücke Wiesenweg 2 – 16 und Ring-
straße 89 wünschen keinen Gehweg mit Zufahrt bzw. Zugang zur rückwärtigen Erschließung ih-
rer Grundstücke und lehnen die Maßnahme nach wie vor ab. Die 3 Eigentümer der vom He-
ckenweg erschlossenen Grundstücke stimmen dem Ausbau zu, wenn die Gehwegbreite auf 1,5
m begrenzt bleibt.
- 4 -
4. Aktuelle Planung
Das Tiefbauamt hat diese Ergebnisse zum Anlass genommen, die Planung erneut zu ändern.
Vorgesehen ist nunmehr, im Abschnitt vom Heckenweg bis zur Einmündung Wiesenweg einen
durchgängigen Gehweg in der Mindestbreite von 1,50 m mit Grundstückszufahrten zu erstellen
(wie von den Eigentümern der drei anliegenden Grundstücke gewünscht). Dieser wird durch ei-
nen ca. 1,5 m breiten Streifen Verkehrsgrün von der Fahrbahn abgetrennt. Im weiteren Verlauf
bis zum Ausbauende über die Einmündung Ringstraße hinaus wird ein (von der Stadt Münster zu
unterhaltender) Streifen Verkehrsgrün hergestellt. In diesem Bereich werden (wie von den Anlie-
gern gewünscht) keine Zufahrten und Zuwegungen angelegt. Näheres ist dem beiliegenden Aus-
führungsplan Reg. – Nr. 9322 b, Blatt 1 (1) vom 28.07.2005 zu entnehmen. Die beitragsfähigen
Herstellungskosten dieser Variante betragen 31.000,00 €.
Durch die jetzt geplante Maßnahme kann die Erschließungsanlage erstmalig entsprechend dem
städtischen Standard hergestellt und refinanziert werden. Der Anteil der Eigentümer der er-
schlossenen Grundstücke beläuft sich auf 90 % (= 28.000 €). Die Anlieger können jedoch die ge-
samten beitragsfähigen Kosten durch den Rückbau der in der Fläche vorhandenen Zufahrten
und Zuwegungen, die nicht dem städtischen Standard entsprechen, verringern.
Der Grunderwerb für die Straßenparzelle ist abgeschlossen. Grunderwerbskosten sind nicht an-
gefallen. Die straßenrechtliche Widmung wird nach Fertigstellung erfolgen.
5. Weiteres Verfahren
Nach Baubeschluss werden die Anlieger im gesamten Ausbaubereich nochmals angeschrieben
und informiert.
Sofern dann bei den Eigentümern der Grundstücke Wiesenweg 2 – 16 und Ringstraße 89 der
Wunsch nach einer Zufahrt oder Zuwegung besteht, können die Anlieger dies dem Tiefbauamt
mitteilen. Die Zufahrten oder Zuwegungen werden dann vom Tiefbauamt im Zuge der Baumaß-
nahme auf Kosten des jeweiligen Anliegers hergestellt. Die Kosten einer Zufahrt (Breite 3,00 m) –
einschließlich der erforderlichen Bordsteinabsenkung – betragen rd. 850,00 € und für eine Zuwe-
gung (Breite 1,50 m) rd. 250,00 €.
Mit dem Ausbau der südlichen Nebenanlagen soll im Frühjahr 2006 begonnen werden. Die Erhe-
bung der Erschließungsbeiträge ist frühestens für das Jahr 2007 vorgesehen. Die geschätzten
Ausbaukosten von ca. 31.000,00 € stehen bei der Haushaltstelle 6307.950.0500.6 “Bauk. Str.
Neubau von Straßen nach dem BauGB“ zur Verfügung. Demgegenüber werden Einnahmen in
Höhe von ca. 28.000,00 € + 54.500,00 € erwartet.
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in
der Stadt Münster zu schaffen, werden bei den Baumaßnahmen die Interessen von Menschen
mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt.
Die Baumaßnahme wird durch aktive Öffentlichk eitsarbeit in den Medien und durch direkte Infor-
mation der Anlieger unterstützt.
i. V.
gez.
Joksch
Stadtbaurat
- 5 -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Ringstraße 89
- Heckenweg
- Im Hain
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0629/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 09.08.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37