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V/0629/2005

Im Hain

Vorlage 09.08.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 08.09.2005, TOP 5.1

Lageplan Im Hain

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Beschlussvorlage

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Lageplan Im Hain

1454 Zeichen

Reg. Nr : 
Blatt Nr. : 
Unterlage : 
1 (1) 
Maßstab 
Datum Name 
bearbeitet 
gezeichnet 
geprüft 
Genehmigt : 
Münster, den ________________________2005 
Abt. Straßen- und Brückenbau 
Im Hain 
Straßenrestausbau nach BauGB 
Ausbau südlicher Gehweg zwischen 
Heckenweg und Ringstraße 
Lageplan 
Legende 
vorhanden geplant 
Variante 3 
9322 b 
1 : 250 
(56.50)  
(56.56)  
(56.53)  
(56.62)  
(56.69)  
(56.64)  
(56.55)  
(56.50)  
(56.48)  
(56.34)  (56.33)  
(56.43)  
(56.39)  
(56.39)  
(56.22)  
(56.35)  
(56.38)  
(56.39)  
(56.22)  
(56.34)  
(56.33)  
(56.23)  (56.22)  
(56.14)  
(56.20)  
(56.07)  
(56.19)  
(56.18)  
(56.10)  
(56.10)  
(56.07)  
(56.08)  
(56.07)  
(56.12)  
(56.04)  
(56.02)  
(55.92)  
(55.92)  
(55.90)  
(56.52)  
(56.41)  
(56.41)  
(56.57)  
(56.54)  
(56.47)  
(56.39)  
(56.16)  
(55.88)  
(55.86)  
(55.93)  
(56.08)  
(56.15)  
(56.26)  
(56.17)  
(56.09)  
(56.05)  
(55.79)  (55.74)  
(56.07)  
(56.23)  
Ringstraße 
Heckenweg 
Wiesenweg 








	




	



	






Im H
ain  





		


		


	

	

(56.29)  
1,50 m Grünstreifen 
1,50 m Gehweg 
3,00 m
 
2,80 m Grünstreifen 
2,80 m  
2,70 m  
	
		

ERROR: rangecheck
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/WinCharSetFFFF-V2TT9BF4ACCAt 
/CMap 
-dictionary- 
/WinCharSetFFFF-V2TT9BF4ACCAt

Beschlussvorlage

7847 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Im Hain - Ausbau südlicher Gehweg zwischen Heckenweg und Ringstraße 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Auf der Südseite der Straße Im Hain werden die bislang nicht ausgebauten Nebenanlagen zw. 
Heckenweg und Wiesenweg als Gehweg mit Grüns treifen und zw. Wiesenweg und dem Ausbau-
ende als Grünstreifen auf der Grundlage des Ausbauplanes Reg. Nr. 9322 b Blatt 1 (1) vom 
28.07.2005 hergestellt. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 31.000,00 € und Folgekosten von 
200,00 € pro Jahr entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Der Ausbau kann nur erfolgen, wenn die notwendigen Voraussetzungen, wie u. a. Mittelbereitstel-
lung durch den Rat, erfüllt sind. 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6307.950.0500.6 Bauk. Str. Neubau von Straßen 
nach dem BauGB 
2006 31.000,00  frühere Aufwen-
dungen von ca. 
60.000,00 € 
     
 
Insgesamt: 31.000,00   
 
Einnahmen 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0629/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Borgwardt 
Ruf: 
492 66 50 
E-Mail: 
Cornelia.Borgwardt@stadt-
muenster.de  
Datum: 
01.08.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6300.350.0000.X Erschließungsbeiträge 2007 82.500,00  
     
 
Insgesamt: 82.500,00  
 
 
 
 
  Begründung: 
 
1. Vorgeschichte 
 
Die Straße „Im Hain“ wurde Mitte der Siebziger bis Anfang der Achtziger Jahre hergestellt. Vor-
handen sind die Teileinrichtungen nördlicher Gehweg, Fahrbahn mit Entwässerung und Beleuch-
tung. Der südliche Teil der Erschließungsanlage ist auf einer Länge von 215 m noch nicht herge-
stellt worden bzw.  bautechnisch nicht fertig. Diese unvollständige Herstellung hindert die Erhe-
bung von Erschließungsbeiträgen und damit die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Re-
finanzierung. Für die bereits hergestellten nördlichen Anlagenteile sind beitragsfähige Aufwen-
dungen in Höhe von mehr als 60.000 € entstanden. Darauf  berechnen sich Erschließungsbeiträ-
ge von rd. 54.000 € (= 90%). Werden nun auch die Nebenanlagen auf der Südseite der Straße 
hergestellt, können die  darauf entfallenden Erschließungsbeiträge sowie die bereits aufgelaufe-
nen Beiträge für die Nordseite insgesamt erhoben werden. Zusammen Mittel im Umfange von 
mehr als 80.000 €. 
 
2. Planung 
 
Das Tiefbauamt entwickelte deshalb in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt einen verkehrs-
technischen Entwurf, der den Ausbau des gesamten südlichen Bereiches in Form eines 1,50 m 
breiten Gehweges vorsah, der durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgegrenzt wurde. Da 
die Erschließungsanlage planungsrechtlich nur teilweise durch den B-Plan Hiltrup 2 abgedeckt 
ist, war gemäß § 125 (2) Baugesetzbuch die Prüfung erforderlich, ob die Anlagen den in § 1 
BauGB niedergelegten Grundsätzen der Bauleitplanung entsprechen. Das Stadtplanungsamt hat 
mit Schreiben vom 17.01.2005 bestätigt, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Die Bekanntma-
chung der Auslegung des Ausbauplanes erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 / 2005. Die Auslegung erfolg-
te im Zeitraum vom 14.03.2005 - 15.04.2005. Die Eigentümer der Grundstücke wurden zudem 
durch ein Schreiben über den geplanten Ausbau und die damit verbundene Kostenbeteiligung 
persönlich informiert. 
 
3. Beteiligung der Anlieger 
 
Die Reaktion der Eigentümer war negativ. Sie äußerten durchweg ihr Unverständnis über die 
Herstellung des oben genannten Abschnittes. Dabei spielte neben finanziellen Gesichtspunkten 
sicherlich auch eine Rolle, dass die auf der Südseite der Straße gelegenen Grundstücke nur  
rückwärtig erschlossen werden. Die eigentliche Grundstückserschließung erfolgt über die Ring-
straße bzw. den Wiesenweg. Im Rahmen der Informationsveranstaltung am 19. Mai 2005 wurde 
der bautechnische und beitragsrechtliche Sachverhalt ausführlich erläutert und engagiert sachlich 
diskutiert. Ergänzend zur o. g. Planung präsentierte das Tiefbauamt eine Variante, die einen re-
duzierten und deutlich günstigeren Ausbau vorsah. 
In einer weiteren schriftlichen Information wurden den Eigentümern diese beiden Varianten zu-
sammen mit  Nennung der voraussichtlichen Beitragshöhe zur Verfügung gestellt und anhand ei-
nes Fragebogens ein Meinungsbild abgefragt.

- 3 - 
Ergebnisse der Befragung: 8 von 9 Eigentümer der Grundstücke Wiesenweg 2 – 16 und Ring-
straße 89 wünschen keinen Gehweg mit Zufahrt bzw. Zugang zur rückwärtigen Erschließung ih-
rer Grundstücke und lehnen die Maßnahme nach wie vor ab. Die 3 Eigentümer der vom He-
ckenweg erschlossenen Grundstücke stimmen dem Ausbau zu, wenn die Gehwegbreite auf 1,5 
m begrenzt bleibt.

- 4 - 
4. Aktuelle Planung 
 
Das Tiefbauamt hat diese Ergebnisse zum Anlass genommen, die Planung erneut zu ändern. 
Vorgesehen ist nunmehr,  im Abschnitt vom Heckenweg bis zur Einmündung Wiesenweg einen 
durchgängigen Gehweg in der Mindestbreite von 1,50 m mit Grundstückszufahrten zu erstellen 
(wie von den Eigentümern der drei anliegenden Grundstücke gewünscht). Dieser wird durch ei-
nen ca. 1,5 m breiten Streifen Verkehrsgrün von der Fahrbahn abgetrennt. Im weiteren Verlauf 
bis zum Ausbauende über die Einmündung Ringstraße hinaus wird ein (von der Stadt Münster zu 
unterhaltender) Streifen Verkehrsgrün hergestellt. In diesem Bereich werden (wie von den Anlie-
gern gewünscht) keine Zufahrten und Zuwegungen angelegt. Näheres ist dem beiliegenden Aus-
führungsplan Reg. – Nr. 9322 b, Blatt 1 (1) vom 28.07.2005  zu entnehmen. Die beitragsfähigen 
Herstellungskosten dieser Variante  betragen 31.000,00 €. 
Durch die jetzt geplante Maßnahme kann die Erschließungsanlage erstmalig entsprechend dem 
städtischen Standard hergestellt und refinanziert werden. Der Anteil der Eigentümer der er-
schlossenen Grundstücke beläuft sich auf 90 % (= 28.000 €). Die Anlieger können jedoch die ge-
samten beitragsfähigen  Kosten durch den Rückbau der in der Fläche vorhandenen Zufahrten 
und Zuwegungen, die nicht dem städtischen Standard entsprechen, verringern. 
Der Grunderwerb für die Straßenparzelle ist abgeschlossen. Grunderwerbskosten sind nicht an-
gefallen. Die straßenrechtliche Widmung wird nach Fertigstellung erfolgen. 
 
5. Weiteres Verfahren 
 
Nach Baubeschluss werden die Anlieger im gesamten Ausbaubereich nochmals angeschrieben 
und informiert.  
Sofern dann bei den Eigentümern der Grundstücke Wiesenweg 2 – 16 und Ringstraße 89 der 
Wunsch nach einer Zufahrt oder Zuwegung besteht, können die Anlieger dies dem Tiefbauamt 
mitteilen. Die Zufahrten oder Zuwegungen werden dann vom Tiefbauamt im Zuge der Baumaß-
nahme auf Kosten des jeweiligen Anliegers hergestellt. Die Kosten einer Zufahrt (Breite 3,00 m) – 
einschließlich der erforderlichen Bordsteinabsenkung – betragen rd. 850,00 € und für eine Zuwe-
gung (Breite 1,50 m) rd. 250,00 €.
  
Mit dem Ausbau der südlichen Nebenanlagen soll im Frühjahr 2006 begonnen werden. Die Erhe-
bung der Erschließungsbeiträge ist frühestens für das Jahr 2007 vorgesehen. Die geschätzten 
Ausbaukosten von ca. 31.000,00 € stehen bei der Haushaltstelle 6307.950.0500.6 “Bauk. Str. 
Neubau von Straßen nach dem BauGB“ zur Verfügung. Demgegenüber werden Einnahmen in 
Höhe von ca. 28.000,00 €  + 54.500,00 € erwartet. 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in 
der Stadt Münster zu schaffen, werden bei den Baumaßnahmen die Interessen von Menschen 
mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt.  
Die Baumaßnahme wird durch aktive Öffentlichk eitsarbeit in den Medien und durch direkte Infor-
mation der Anlieger unterstützt. 
 
i. V. 
 
  gez. 
 
 Joksch 
 Stadtbaurat

- 5 -

Beratungsverlauf (1)

08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ringstraße 89
  • Heckenweg
  • Im Hain

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0629/2005
Typ
Vorlage
Datum
09.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37