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AN/1311/2019

Vernetzung von Ökosyystemen auf Kölner Stadtgebiet

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU) 13.01.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 23.01.2020, TOP 2.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

3436 Zeichen

SPD-Fraktion  
CDU-Fraktion  
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
Fraktion DIE LINKE  
FDP-Fraktion 
Ratsgruppe GUT 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Ausschusses Umwelt und Grün 
Herrn Rafael Struwe 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.01.2020 
 
AN/1311/2019 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 23.01.2020 
 
Vernetzung von Ökosyystemen auf Kölner Stadtgebiet 
Sehr geehrter Herr Struwe, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Aus-
schusses für Umwelt und Grün am 23.01.2020: 
 
Beschluss: 
 
 
1) Von der Verwaltung ist ein Programm zu entwickeln, mit dem Pächtern von Agrarflächen 
auf Kölner Stadtgebiet Anreize geboten werden, um Artenschutzmaßnahmen und Struktu-
relemente in der Agrarlandschaft zu schaffen. 
 
Geförderte Maßnahmen können z.B. sein: 
 
a)  Anlage von ein- oder mehrjährigen Blühstreifen, 
 
b) Anlage von Artenschutzäckern, 
c) Maßnahmen zum Schutz von bodenbrütenden Feldvögeln (Lerchenfenster, 
Schutz von Kiebitzgelegen etc.), 
d) Anlage von Gehölzstreifen (Feldhecken) und Einzelgehölzen, 
e) Teiche und Tümpel in der Feldflur (Artenschutzmaßnahmen für Amphibien).

- 2 - 
 
f) Freiwillige Umstellung auf Bio-Bewirtschaftung während des Umstellungspro-
zess. 
 
 
2) Die Verwaltung wird beauftragt, vorhandene Biotope auf Kölner Stadtgebiet durch geeig-
nete Maßnahmen zu vernetzen. Ziel ist die Erhöhung der Biodiversität und eine Verbes-
serung des Artenschutzes. Dabei soll bei Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen ge-
prüft werden: 
 
a) Ob die jeweilige Fläche ganz oder teilweise als ökologischer Trittstein geeig-
net ist, einen funktionalen Kontakt zwischen Biotopen/Lebensräumen  zu 
schaffen, auch wenn dafür die Fläche von der Bewirtschaftung freigestellt 
werden muss. 
 
b) Welche Maßnahmen zum Artenschutz mit in den Pachtvertrag aufgenommen 
werden können. Die finanziellen Folgen für die Pächter sind durchgeeignete 
Kompensationsmaßnahmen aufzufangen. Dies kann u.a. durch Flächenaus-
gleich an anderer Stelle oder durch Verminderung der Pacht bei Einhaltung 
der Auflagen, erfolgen. 
 
c) Bei der Entwicklung der Biotopvernetzung sind die Belange der Siedlungsent-
wicklung zu beachten.    
 
3) Doppelförderungen durch andere Programme des Bundes, des Landes oder der EU sind 
zu vermeiden. 
 
 
Begründung:  
 
Eine qualitative Aufwertung unserer Agrarlandschaft hin zu einer für alle Sinne erlebbaren, 
strukturreichen und ökologisch bewirtschafteten Kulturlandschaft ist ein wichtiger Beitrag 
sowohl für den dringend notwendigen Schutz der Biodiversität, als auch für eine gesunde 
Ernährung, sauberes Trinkwasser, Naherholung. 
 
Der aktuelle dramatische Rückgang der Artenvielfalt schwächt das Ökosystem insgesamt. 
Darüber hinaus hat eine artenarme Agrarlandschaft keinen Wert als Naturerfahrungsraum 
mehr. 
 
Der Beschluss soll dieser Entwicklung entgegenwirken. 
 
Haushaltsmittel wurden bereits im Haushalt bereit gestellt. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke   gez. Niklas Kienitz 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lino Hammer    gez. Michael Weisenstein 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE 
 
gez. Ulrich Breite     gez. Thor Zimmermann

- 3 - 
 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer  Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

23.01.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1311/2019
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU)
Datum
13.01.2020
Erstellt
25.09.2019 16:28