AN/1311/2019
Vernetzung von Ökosyystemen auf Kölner Stadtgebiet
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)
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SPD-Fraktion CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion DIE LINKE FDP-Fraktion Ratsgruppe GUT An den Vorsitzenden des Ausschusses Umwelt und Grün Herrn Rafael Struwe Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.01.2020 AN/1311/2019 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 23.01.2020 Vernetzung von Ökosyystemen auf Kölner Stadtgebiet Sehr geehrter Herr Struwe, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Aus- schusses für Umwelt und Grün am 23.01.2020: Beschluss: 1) Von der Verwaltung ist ein Programm zu entwickeln, mit dem Pächtern von Agrarflächen auf Kölner Stadtgebiet Anreize geboten werden, um Artenschutzmaßnahmen und Struktu- relemente in der Agrarlandschaft zu schaffen. Geförderte Maßnahmen können z.B. sein: a) Anlage von ein- oder mehrjährigen Blühstreifen, b) Anlage von Artenschutzäckern, c) Maßnahmen zum Schutz von bodenbrütenden Feldvögeln (Lerchenfenster, Schutz von Kiebitzgelegen etc.), d) Anlage von Gehölzstreifen (Feldhecken) und Einzelgehölzen, e) Teiche und Tümpel in der Feldflur (Artenschutzmaßnahmen für Amphibien). - 2 - f) Freiwillige Umstellung auf Bio-Bewirtschaftung während des Umstellungspro- zess. 2) Die Verwaltung wird beauftragt, vorhandene Biotope auf Kölner Stadtgebiet durch geeig- nete Maßnahmen zu vernetzen. Ziel ist die Erhöhung der Biodiversität und eine Verbes- serung des Artenschutzes. Dabei soll bei Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen ge- prüft werden: a) Ob die jeweilige Fläche ganz oder teilweise als ökologischer Trittstein geeig- net ist, einen funktionalen Kontakt zwischen Biotopen/Lebensräumen zu schaffen, auch wenn dafür die Fläche von der Bewirtschaftung freigestellt werden muss. b) Welche Maßnahmen zum Artenschutz mit in den Pachtvertrag aufgenommen werden können. Die finanziellen Folgen für die Pächter sind durchgeeignete Kompensationsmaßnahmen aufzufangen. Dies kann u.a. durch Flächenaus- gleich an anderer Stelle oder durch Verminderung der Pacht bei Einhaltung der Auflagen, erfolgen. c) Bei der Entwicklung der Biotopvernetzung sind die Belange der Siedlungsent- wicklung zu beachten. 3) Doppelförderungen durch andere Programme des Bundes, des Landes oder der EU sind zu vermeiden. Begründung: Eine qualitative Aufwertung unserer Agrarlandschaft hin zu einer für alle Sinne erlebbaren, strukturreichen und ökologisch bewirtschafteten Kulturlandschaft ist ein wichtiger Beitrag sowohl für den dringend notwendigen Schutz der Biodiversität, als auch für eine gesunde Ernährung, sauberes Trinkwasser, Naherholung. Der aktuelle dramatische Rückgang der Artenvielfalt schwächt das Ökosystem insgesamt. Darüber hinaus hat eine artenarme Agrarlandschaft keinen Wert als Naturerfahrungsraum mehr. Der Beschluss soll dieser Entwicklung entgegenwirken. Haushaltsmittel wurden bereits im Haushalt bereit gestellt. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Niklas Kienitz SPD-Fraktionsgeschäftsführerin CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lino Hammer gez. Michael Weisenstein GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE gez. Ulrich Breite gez. Thor Zimmermann - 3 - FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ratsgruppe GUT
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1311/2019
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU)
- Datum
- 13.01.2020
- Erstellt
- 25.09.2019 16:28