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V/0750/2006

Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl + Partner hier: Pro

Vorlage 15.09.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung, Sitzung am 24.10.2006, TOP 3

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

11982 Zeichen

V/0750/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner 
hier: Produktübergreifende Vergleiche: Personalkosten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.10.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 
 
 
 
Vorbemerkung/Berichtsanlass: 
 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23. 8.2006  die Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonsoli-
dierungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner GbR: Beratung 
und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidierung des städtischen Haushaltes 2007 ff.“ 
beraten. Der Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner ist  den Mitgliedern der Ausschüsse zu-
geleitet worden.  Ergänzend ist zur Vorlage der Verwaltung (Antrag der CDU-Fraktion und der 
FDP-Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlusses) u.a beschlossen worden: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung: 
 
• Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner durch interkommunalen Vergleich er-
hobenen Konsolidierungspotentiale hinsichtlich der finanzwirksamen Gründe für die Un-
terschiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Münster und den Vergleich 
Städten zu analysieren und zu konkretisieren. 
• Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus dem IKV ein individuelles Stufenraster 
vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnutzung des Einsparpotentials 
welche Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbringung durch die Stadt Münster oder 
freie Träger hat. 
• Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidierungseffekt erzielt werden kann. 
• Diese Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzulegen.“ 
 
Die Verwaltung kommt mit dieser Berichtsvorlage diesem Auftrag nach. Der folgende Bericht 
analysiert zum einen den vorgenommenen Städtevergleich für das Produkt/den Aufgabenbe-
reich, um mögliche Besonderseiten und signifikante Unterschiede, die für die Interpretation der 
Ergebnisse des Städtevergleichs von Bedeutung sind, herauszuarbeiten und die vermuteten 
Konsolidierungspotentiale im Hinblick auf ihre sachliche und zeitliche Umsetzbarkeit zu prüfen. 
Dabei bezieht sich die Verwaltung auf die Hinwei se im Abschlussbericht der Firma Rödl & Part-
ner unter Einbezug der nachgereichten (Zusammenfassung vom 25.08.2006) Hinweise der Firma 
Rödl & Partner zu einigen  interkommunalen Vergleichen.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0750/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Goerke 
Ruf: 
492 11 00 
E-Mail: 
Erwin.Goerke@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.09.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0750/2006 
 
 
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergleichen hat die Verwaltung dem Haupt-
ausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.9.2006 zur Kenntnis gegeben, mit dem 
Vorschlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitischen Debatte in den/die zuständigen Fachaus-
schüsse zu verweisen. Diesem Vorschlag ist der Hauptausschuss gefolgt. 
 
Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 
2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Partner GbR zur weite-
ren Konkretisierung, Abstimmung und  Begleitung des Beratungsverfahrens federführend an den 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und für die übergreifenden personel-
len  organisatorischen Prüfungs- und Entscheidungssachverhalte an den Ausschuss für Perso-
nal, Recht und Ordnung verwiesen. Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegen-
schaften (AFBL) obliegt (vgl. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer 3 der Vorlage 0579/2006) 
die federführende, ressortübergreifende Bündelungsfunktion im Hinblick auf die fachlich, finan-
zielle Gesamtsteuerung der Umsetzung der Haushaltskonsolidierung unter Einbezug der Hinwei-
se und Vorschläge der Firma Rödl & Partner. Daher hat  der Ausschuss Hauptausschuss die 
Verwaltung beauftragt nach Abschluss der Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen 
eine zusammenfassende Vorlage mit  den Ergebnissen der Beratungen dem AFBL vorzulegen. 
 
Bericht: 
 
1. Analyse des Vergleichs 
 
1.1 Grundlagen 
 
Es handelt sich um einen produktübergreifenden Vergleich. Einbezogen werden die 
Personalausgaben der Kernverwaltung einschließlich der doppisch geführten Ämter, 
der gebührenrechnenden Einrichtungen, der Städtischen Bühnen sowie der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtungen Münster Marketing und citeq (städtische Leistungen). 
Nicht enthalten sind die Personalausgaben der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
AWM, des ÖRV-Bereichs der citeq und die nach den Haushaltsvorschriften zu den 
Personalausgaben zählenden Ausgaben für die Ratsgremien. 
 
 Grundlage für die Personalausgaben sind der Stellenplan und die Stellenübersichten 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen. Hinzu kommen die Personalausgaben, die 
nicht stellenabhängig sind. Dazu gehören vor allem die Versorgungsbezüge für Beam-
te, Beihilfen und Unterstützungen, Beschäftigungsentgelte, Ausgaben der gesundheit-
lichen Fürsorge und Personalnebenausgaben. 
 
1.2 Pflichtigkeit / Standards  
 
Die Personalausgaben sind im Buchungsplan 9311 „Personalausgaben ZA 10“ 
(Haushaltsplan Band 1), in den Ansätzen für Personalaufwendungen im doppischen 
Haushaltsplanteil, Band 3 (Ergebnisplan Zeile 11) und in den entsprechenden Positio-
nen in den Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen aufgeführt. 
Die Höhe der Zahlungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Versorgung-
sempfängerinnen und Versorgungsempfänger richtet sich ausschließlich nach gesetz-
lichen und tariflichen Vorschriften, z. B. Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) oder Tarif-
vertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).  
 
1.3 Analyse der Vergleichszahlen 
 
Der Vergleich der Personalausgaben hat als Grundlage die Kommunalumfrage des 
Bundes der Steuerzahler im Jahre 2005. Rödl & Partner hat mit Unterstützung des 
Personal- und Organisationsamtes versucht, Strukturunterschiede annähernd zu be-

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V/0750/2006 
 
reinigen. Die Datengrundlage ist unter Beachtung dieser Einschränkung nicht weiter 
verbesserungsfähig. 
 
1.3.1 Formale Personalkennzahlen 
 
 Ein interkommunaler Vergleich der Personalausgaben erscheint auf den ersten Blick 
problemlos und einfach. 
 
Die in der Wirtschaft verwandte Personalquote ist auch von Rödl & Partner als „Anteil 
am Verwaltungshaushalt“ übernommen aber nicht zu einem Vergleich mit weiteren 
Kommunen ausgebaut worden. Andere Städte weisen Quoten aus, die deutlich unter 
bzw. über dem Münsteraner Wert liegen. Der Grund liegt im Wesentlichen in den un-
terschiedlichen Umfängen der Auslagerungen in Eigenbetriebe oder andere Rechts-
formen. Die Personalquote ist damit im IKV begrenzt aussagefähig. 
 
Die strukturellen Unterschiede bestimmen auch die Kennzahl „Personalausgaben je 
Einwohner“. 
 
Da es einheitliche Regeln für die Ermittlung dieser Kennzahl nicht gibt, hat Rödl & 
Partner das zu dem im Gutachten aufgeführten Ergebnis bereinigt. Dieses Ergebnis 
ist nach einvernehmlicher Auffassung unscharf, zeigt jedoch eine Tendenz auf. 
 
Aufgrund eines Übermittlungsfehlers sind im Vergleich der „Personalausgaben je Ein-
wohner“ für Münster 187,5 Mio. € in der Berechnung angesetzt. Die tatsächliche 
Summe beträgt 185,5 Mio. €. Für die unter Ziffer 1.1 aufgeführten Bereiche verbessert 
sich die Münsteraner Kennzahl, so dass die Abweichung vom Mittelwert der Ver-
gleichsstädte nur noch 5 € beträgt.  
 
1.3.2 Qualitative Betrachtung 
 
Die unter Ziffer 1.3.1 kommentierte formale Betrachtung der Personalausgaben unter 
Einbeziehung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zeigt Tendenzen der Kosten-
strukturen im kommunalen Vergleich auf. Das ist jedoch pauschal nicht ausreichend, 
um die Personalausgaben abzusenken. 
 
Öffentliche Leistungen werden über die wirtschaftlichen Ausgliederungen hinaus 
durch Dritte erbracht, z.B. freie Träger von Kindertagesstätten, oder bei Betriebsauf-
gaben eingekauft, z.B. im Bereich der Gebäudereinigung. Für einen aussagefähigen 
Vergleich ist es daher notwendig, das gesamte Leistungsspektrum mit den dafür ins-
gesamt eingesetzten Ressourcen zu beschreiben und zu vergleichen. Dann sind ver-
gleichende Analysen der erbrachten Leistungen und Entscheidungen über den zu-
künftigen Ressourceneinsatz – bezogen auf die Kostenstruktur – möglich. Der Ver-
gleich wird jedoch nur dann aussagefähig sein, wenn er bereits auf der Produktebene 
ansetzt (s. a. interkommunale Vergleiche im Gutachten von Rödl & Partner). 
 
1.3.3 Aufbau von Kennzahlensystemen 
 
Außerhalb der derzeit geltenden Vorschriften zur Gruppierung des Haushaltsplans 
gibt es bislang kein einheitliches Vergleichsinstrument. Der Städtetag arbeitet an ei-
nem Modell, dass allerdings hinsichtlich der nichtstellenbezogenen Personalausgaben 
noch verfeinert werden muß. Auch die Einbeziehung der in Eigenbetriebe etc. ausge-
gliederten Bereiche ist noch klärungsbedürftig. 
 
In Nordrhein-Westfalen wird die Gemeindeprüfungsanstalt nach der Erstprüfung der 
kreisfreien Städte im Jahr 2007 ein Kennzahlensystem aufbauen, das das gesamte 
vergleichbare Leistungsspektrum der Städte umfasst.

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V/0750/2006 
 
 
1.4 Zusammenfassung der Analyse 
 
Aufgrund des formalen Vergleichs der Kennzahlen wird festgestellt, dass die Perso-
nalkostenunterschiede zu den Vergleichstädten längst nicht so gravierend – wie in 
anderen Vergleichen ausgewiesen – sind. 
 
Unter Berücksichtigung der Korrektur aus Ziffer 1.3.1 und der im Gutachten aufgeführ-
ten Vorschläge werden die Personalausgaben so reduziert, dass Münster den Mittel-
wert der Vergleichstädte um ca. 10 € je Einwohner unterschreitet. Durch die weitere 
Einsparung von 1 Mio. € aus dem Konsolidierungsvorschlag Nr. 23 liegt der Wert 
dann um 12 € je Einwohner unter dem Vergleichswert. 
 
2. Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale 
 
Das Gutachten vermutet aufgrund des formalen Vergleichs Potential für eine weitere 
Senkung der Personalausgaben, schränkt jedoch gleichzeitig ein, dass Ursachen und 
Schwerpunkte noch zu ermitteln sind.  
 
Bezogen auf die „Spitzenreiter“ im Vergleichsring bedeutete dies eine Absenkung um 
max. 12 Mio. € bzw. 250 Stellen. 
 
Seit 2002 sind 339 Stellen abgebaut worden. Die Umsetzung der Vorlage 1065/2005 
führt zur Einsparung von insgesamt 56 Stellen (ohne Bäderkonzept, davon können 
zum Stellenplan 2007 bereits 49 Positionen abgesetzt werden. Die Vorschläge im nun 
vorliegenden Gutachten umfassen 93 Stellen. 
 
Das Gutachten enthält nur 73 Maßnahmen des Strategieelements „Effizienzsteige-
rung“, die „Standardanpassungen“ sind mit 148 Vorschlägen doppelt so hoch. Es ist 
daher festzustellen, dass Rödl & Partner weitere gravierende Einsparungen durch 
zielgerichtete Verbesserungen in den Verwaltungsprozessen nicht sieht. 
 
Sollen trotzdem in dem theoretisch möglichen Umfang die Personalausgaben bis 
2010 abgesenkt werden (ohne Berücksichtigung der personalrechtlichen Umsetzbar-
keit), zielt dies nahezu ausschließlich auf das Strategieelement „Neuausrichtung der 
städtischen Produkte und Dienstleistungen“ (Wegfall von Produkten und Standardab-
bau). 
 
Systematisch kann der IKV Entscheidungsgrundlagen für eine solche Reduzierung 
der Personalausgaben bei weitergehender Kostenoptimierung nur schaffen, wenn ein 
qualifizierter Vergleich des Leistungsspektrums, wie unter Ziffer 1.3.2 und 1.3.3 aufge-
führt, unter dem Gesichtspunkt der Kostenstruktur durchgeführt wird. Die Vorausset-
zungen für diese qualitativen Vergleiche sollen im Laufe des Jahres 2007 geschaffen 
werden. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass dadurch Entscheidungen ermöglicht werden, 
weitere Reduzierungen aus dem tendenziell vorhandenen Potential vorzunehmen. 
Zielgröße ist es, bis zum Jahr 2010 60 bis 70 Stellen einzusparen. Bei konsequenter 
Umsetzung dieses Konsolidierungspotenzials ergibt sich ein weiterer Konsolidie-
rungsbeitrag (Durchschnittswert von 45.000 € je Stelle) von bis zu 3.150.000 €. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Dr. Heinrichs

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Beratungsverlauf (1)

24.10.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0750/2006
Typ
Vorlage
Datum
15.09.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37