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1508/2024

Bauvorhaben in der Straße Hainbuchenweg in Köln-Rath/Heumar

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 07.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 06.06.2024, TOP 9.1.2

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3168 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/63 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 
 1508/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 06.06.2024 
 
Bauvorhaben in der Straße Hainbuchenweg in Köln-Rath/Heumar 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 27.08.2020 hatte Frau Bezirksvertreterin Grube 
unter TOP 9.3.5 eine mündliche Anfrage gestellt. Im Rahmen der Sachstandsauflistung zur 
Beantwortung von Anfragen durch die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Kalk in der Sit-
zung am 25.01.2024 (TOP 9.4) ergab sich, dass durch das Bauaufsichtsamt die Beantwortung 
der o. g Anfrage aus 2020 bisher noch offen ist.  
 
Die mündliche Anfrage hatte diese Einleitung: 
 
Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nimmt Bezug auf ein Gespräch mit 
einer Anwohnerin aus Rath/Heumar, die ihr erzählte, dass zwei hundertjährige Eichen am 
Hainbuchenweg in Rath/Heumar gefällt werden sollen, um dort die Zufahrt für eine neue Tief-
garage komfortabler zu machen. Sie bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
 
Frage 
 
Ist die Genehmigung schon vorhanden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Seit dem Zeitpunkt der Anfrage (2020) liegt bis in das laufende Jahr hinein (2024) in der Ver-
waltung keine Fällgenehmigung für (hundertjährige) Eichenbäume auf Grundstücken im Hain-
buchenweg vor. 
 
 
Frage 
 
Kann die Zufahrt zur Tiefgarage umgeplant werden?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es gibt seit 2020 bis heute keine baurechtliche Baugenehmigung betreffend Bau einer Tiefga-
rage, so dass sich die Frage der Umplanung erübrigt. 
 
 
Frage 
 
Wie ist es möglich, dass eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus in der Straße Hain-
buchenweg erteilt wurde, obwohl das Grundstück unmittelbar an der Autobahn A3 liegt und 
nach dem Fernstraßengesetz in die Anbauverbotszone fällt, d.h. über den Bestand hinaus gar

2 
 
nicht bebaut werden darf?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es gibt bisher (seit 2020 bis heute) keine Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamili-
enhauses im Hainbuchenweg. Seit Januar 2024 ist allerdings die aktive Bearbeitung eines 
Bauantrages auf Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses mit 3 Stellplätzen in einer (oberirdi-
schen) Garage zum Grundstück Hainbuchenweg He 1 gestartet. In diesem Zusammenhang 
werden u. a. auch das Fernstraßen – Bundesamt wegen Prüfung und Stellungnahme zur sog. 
Anbauverbotszone sowie das städtische Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz zu den Um-
welt- und Landschaftsbelangen zu gegebener Zeit einbezogen. 
 
 
Frage 
 
Frühere Bauanfragen von Anwohnern, die ihr Haus erweitern oder ihr Grundstück mit einem 
weiteren Einfamilienhaus bebauen wollten, wurden regelmäßig abschlägig beschieden. Liegt 
hier eine Ungleichbehandlung vor?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Hainbuchenweg gehörte bis 1975 zur damals eigenständigen Stadt Porz am Rhein. So-
weit heute recherchierbar, wurden nach 1975 keine schriftlichen Bauversagungsbescheide zu 
Grundstücken am Hainbuchenweg durch die Stadt Köln aufgefunden.  
 
Zu den von der Stadt Porz am Rhein bis 1975 zu verantwortenden Entscheidungen kann die 
Stadt Köln nichts beitragen.

Beratungsverlauf (1)

06.06.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hainbuchenweg
  • Buchenweg

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Details

Aktenzeichen
1508/2024
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
07.05.2024
Erstellt
06.05.2024 08:50