2037/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend AN/0996/2024 "Hey, Lastenradförderung, wo bist du? Wir vermissen Dich!"
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 26.09.2024 2037/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 27.06.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend AN/0996/2024 "Hey, Lastenradförderung, wo bist du? Wir vermissen Dich!" „Die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie kann es dazu kommen, dass, nur aufgrund des Ausfalls / der Befristung einer Teil- zeitstelle, trotz Beschlusslage und im Haushalt hinterlegter Mittel die Abwicklung der Förderung nicht im Rahmen des laufenden Geschäftes der Verwaltung in den Abarbei- tungsprozess gehen kann? 2. Soweit bekannt, erfolgt der zu führende Verwendungsnachweis jährlich durch ein Foto des Kilometerstands. Was genau ist an der Bearbeitung des Verwendungsnachweises so aufwendig? 3. Ist die de Facto Verabschiedung von der Förderung schon ein Vorzeichen auf die deso- late zukünftige Haushaltslage oder könnte der Rat noch was bewirken, um die weitere Förderung zu ermöglichen? 4. Wird die 2023 nicht abgerufene Haushaltsposition der Förderung 2024 zugeschlagen werden, oder im Falle des erneuten Ausfalls der Förderung die Gesamtsumme für ein alternatives Lastenrad Thema ausgegeben werden können? Beispielsweise für die Op- timierung des kostenlosen Verleihs der den Kölner Bürgerzentren zugeteilten Lastenrä- der?“ Antwort der Verwaltung. Zu Frage 1: Für den langfristigen, krankheitsbedingten Ausfall des mit der Aufgabe betrauten Personals konnte die Verwaltung im letzten Jahr intern einen Personalersatz organisieren. Diese Halb- tagsstelle arbeitete bis in das späte Frühjahr 2024 den Arbeitsstau aus dem letzten Förderbe- scheid 2022 und die Verwendungsnachweise der vorherigen Förderperioden ab. Andere Personalstellen standen und stehen in der im Wesentlichen mit technischen Frage- stellungen befassten Dienststelle für die Aufgabe nicht zur Verfügung. Die jetzige Stelle steht befristet nur bis Ende 2024 zur Verfügung. Aus den Erfahrungen der bereits durchgeführten Förderaufrufe wird die administrative Bearbeitung von Anträgen und die finale Auszahlung von Fördergeldern nicht bis Ende 2024 abgeschlossen sein. 2 Aus diesem Grunde hat die Verwaltung geprüft, ob mit einem externen Dienstleistungsunter- nehmen der Förderprozess gegebenenfalls zwischen Verwaltung und diesem Unternehmen aufgeteilt werden kann. Die Prüfung kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass ein externer Dienstleister*in den Förderprozess zwar unterstützen kann, aber die administrativen Aufgaben und insbesondere die Erteilung der Zuwendungsbescheide nicht ausgelagert werden können. Insbesondere lässt die aktuelle Förderrichtlinie eine Auslagerung dieses Prozesses nicht zu. Mit den vergangenen Förderaufrufen zur Lastenfahrradförderung seit 2019 wurden in Köln insgesamt 1.537 Lastenfahrräder mit einer Fördersumme von rund 1.945.000 € durch das Förderprojekt gefördert. Insgesamt kann positiv auf die Förderung von Lastenfahrrädern ge- schaut werden. Aus allen angesprochenen Nutzergruppen (N1 Gewerbe und Selbstständige, N2 Organisationen und Vereine und N3 Privathaushalte) wurden entsprechende Förderan- träge eingereicht. Das Lastenfahrrad ist mittlerweile in Köln ein wertvoller Bestandteil der tägli- chen Mobilität aller Nutzergruppen und somit auch ein wichtiger Beitrag zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität. Zu Frage 2: Die Komplexität der Bearbeitung ergibt sich aus dem Förderprogramm der Stadt Köln zur An- schaffung von Lastenrädern. Darin ist ausführlich beschrieben, welche Vorgehensweise bei der Bearbeitung und Bewilligung der Anträge zu tätigen ist. Ersichtlich wird daraus, dass dies ein mehrstufiger Arbeitsprozess innerhalb der Verwaltung ist. Das Verwendungsnachweisverfahren beinhaltet demnach grundsätzlich den in der Frage an- gesprochenen Nachweis der Kilometerleistung. Die Leistung kann durch ein Bild des Fahr- radcomputers oder aber durch die Vorlage eines Fahrtenbuches nachgewiesen werden. Ins- besondere das Fahrtenbuch muss durch die Verwaltung auf Plausibilität geprüft werden. Darüber hinaus müssen folgende Änderungen durch den Fördernehmer schriftlich mitgeteilt werden: - Änderung der Kontaktdaten, - wenn das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirk- licht wird, - wenn der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geän- dert wird, - wenn die fördermittelempfangende Person seine/ihre Tätigkeit einstellt und/oder seine/ihre Rechtsform ändert, - wenn die fördermittelempfangende Person seinen/ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in eine andere Kommune verlegt hat, - wenn sich Beteiligungsverhältnisse ändern, - die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert, - ein verzögerter Förderbeginn aufgrund Lieferverzögerungen oder sonstiger Gründe eintritt, - sich Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung des geförderten Fahrzeuges ergeben (beispielsweise durch einen Unfall). - das Lastenfahrrad gestohlen wurde. Der Mitteilung ist die Diebstahlsanzeige der auf- nehmenden Polizeidienststelle (als Lichtbild oder PDF-Datei) beizufügen. Die Prüfung und Aktualisierung der Daten erfordert in manchen Fällen einen höheren Zeitauf- wand. Sofern einer dieser Gründe zum Entfall der Förderung führt, muss ein Verfahren zur Rückforderung der Fördermittel angestoßen werden. Zu Frage 3: Die Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Förderung in den letzten Monaten resultieren aus den unter Frage 1 geschilderten Gründen. Über eine eventuelle Neuauflage der Förderung von Lastenrädern in Zukunft entscheidet der Rat. Für diesen Fall müsste aus den bisher ge- 3 machten Erfahrungen die personelle Ausstattung von Beginn an für den kompletten Förder- zeitraum in der Personalplanung hinterlegt werden. Aktuell steht dafür keine Stelle zur Verfü- gung. Zu Frage 4: Die in 2023 nicht verausgabten investiven Mittel wurden nicht in das Jahr 2024 übertragen. Die investiven Mittel in 2024 stehen zweckgebunden für die Lastenrad-Förderung bis Ende dieses Haushaltsjahres zur Verfügung. Eine Übertragung nicht verausgabter Investitionsmittel in Folgejahre kann nicht erfolgen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2037/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 26.09.2024
- Erstellt
- 24.06.2024 12:01