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1274/2021

Hält das Stromnetz auch in Zukunft?

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.04.2021, TOP 9.1.5

Anlage zur Beantwortung 1274-2021

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage zur Beantwortung 1274-2021

5873 Zeichen

Hält das Stromnetz auch in Zukunft?  
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 25.02.2021 
 
1. Wie hat sich in den Stadtteilen des Stadtbezirks Kalk und im Kalker Stadtteilen insgesamt 
der Pro-Kopf-Stromverbrauch seit 1995 entwickelt?  
Der Pro-Kopf-Strom-Verbrauch ist in der Bundesrepublik Deutschland bis etwa zum Jahr 
2010 kontinuierlich angestiegen. Seit diesem Zeitpunkt sinkt der Verbrauch der Haus-
haltskunden. Dies wird vornehmlich auf den Einsatz energieeffizienter Haushaltsgeräte 
und Leuchtmittel sowie grundsätzlich energieschonenderer Verhaltensweisen zurück-
geführt.  
Die nachfolgende Tabelle zeigt anschaulich die Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs 
bei Haushaltskunden (Standard-Lastprofil):  
Stadtteil Verbrauch 2015 
(kWh)  
Verbrauch 2019 
(kWh)  
Rel. 
Verbrauchsrückgang 
Humboldt-Gremberg 1.613 1.543 - 5,4 % 
Kalk 1.830 1.753 - 4,2 % 
Vingst 1.430 1.387 - 3,0 % 
Höhenberg 1.567 1.464 - 6,6 % 
Ostheim 1.541 1.464 - 5,0 % 
Merheim 1.485 1.413 - 4,9 % 
Brück 1.847 1.743 - 5,6 % 
Rath/Heumar 2.114 2.005 - 5,2 % 
Neu-Brück 1.227 1.140 - 7,1 % 
Stadtbezirk Kalk Gesamt 1.652 1.563 - 5,4 % 
 
Verbrauchsdaten für das Jahr 2020 liegen noch nicht in Gänze vor. Aufgrund des rollier-
enden Ablese- und Abrechnungsverfahrens für Haushaltskunden werden die endgültigen 
Verbräuche erst im laufenden Jahr ermittelt. Es zeichnet sich allerdings ab, dass durch 
die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen der Pro-Kopf-Verbrauch 
gestiegen ist.  
 
2. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit das Stromnetz die zukünftig zu 
erwartenden Stromlasten zuverlässig übertragen kann? 
Mit dem Themenfeld der Elektromobilität und der Bereitstellung von ausreichend 
Kapazitäten für die Bedarfe der Ladeinfrastruktur befasst sich die Rheinische 
NETZGesellschaft mbH (RNG) seit geraumer Zeit. Die RNG hat eigene Untersuchungen 
durchgeführt sowie Prognosen erstellt, um den aus der Zunahme der Elektromobilität 
resultierenden steigenden Netzanforderungen gezielt und nachhaltig nachkommen zu 
können. Die gewonnenen Erkenntnisse werden bereits in den Planungs- und 
Erneuerungsstrategien berücksichtigt. Zudem haben die Untersuchungen bestätigt, dass 
das derzeitige Stromnetz in Köln robust und leistungsfähig für die zukünftige 
Versorgungsaufgabe ausgebaut ist. Bereits in der Vergangenheit wurde eine erneut 
steigende Abnahme angenommen, wodurch in der Regel noch Reserven im Stromnetz 
vorhanden sind. Für die kommenden Jahre sind damit höchstens einzelne, lokal 
begrenzte Netzengpässe zu erwarten, die aber durch geeignete technische Maßnahmen 
behoben werden können.  
Als wesentliche Maßnahme setzt die RNG bereits bei allen Neubau- und Erneuerungs-
maßnahmen Betriebsmittel mit höherer Stromtragfähigkeit (z.B. Kabel mit größerem 
Querschnitt) ein. Damit wird das Stromnetz sukzessive für höhere Lasten ertüchtigt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit ein Lademanagement einzusetzen, um im Ausnahme-
fall eine Reduzierung der Ladeleistung anzufordern. Dies hat die RNG bereits in einem 
Pilotprojekt erprobt und kann vor allem als zeitliche Überbrückung hilfreich sein, um 
bereits einen Anschluss zu ermöglichen, auch wenn Netzausbaubedarf besteht. 
Die RNG unterstützt aktiv die Energie- und Klimawende, weshalb das Netz nicht nur über 
strategische Maßnahmen zur Zukunftssicherung ausgebaut wird, sondern natürlich auch 
bedarfsorientiert, um den Kundinnen und Kunden jederzeit die bedarfsgerechte Ladung 
ihrer Elektrofahrzeuge zu ermöglichen. 
 
3. Wie viele sogenannte Wallboxen gibt es bereits in den Kalker Stadtteilen und wie ist die 
derzeitige und prognostizierte Entwicklung?  
Im Hinblick darauf, dass Wallboxen bis zu einer Leistung von 11 kW nicht genehmig-
ungspflichtig sind, kann hierzu keine gesicherte Antwort erfolgen. Leider erhält die RNG 
in vielen Fällen keine Information vom Anschlussnehmer oder dessen Installateur. 
Derzeit sind für den Stadtteil Kalk 10 Wallboxen/Ladesäulen verzeichnet. Angesichts der, 
erst in den letzten Monaten auch unter Berücksichtigung der vielen Fördermaßnahmen 
von Bund und dem Land NRW, aufgetretenen höheren Marktdynamik, ist eher von einer 
derzeit noch überschaubaren Anzahl von Wallboxen in Kalk auszugehen. Mit Blick auf 
die Hochlaufkurve beim Erwerb von Fahrzeugen rechnen die RNG allerdings mit 
erheblichen Wachstumsquoten.  
Bezogen auf den öffentlichen Raum existieren in Köln heute rund 150 Ladesäulen der 
RheinEnergie. Weitere, mehr als 200, Ladesäulen werden durch die TankE GmbH im 
Rahmen des Ladeinfrastrukturprojektes „Köln“ innerhalb dieses Jahres in Betrieb gehen. 
Jede Ladesäule weist in aller Regel mehrere Ladepunkte auf, so dass die Zahl der 
Fahrzeuge, die gleichzeitig laden können, weitaus größer ist. 
 
4. Kann sichergestellt werden, dass jede beantragte Wallbox genehmigt werden wird und 
wenn nein, wie wird dem abgeholfen? 
Wallboxen bis zu einer Leistung von 11 kW sind nicht genehmigungspflichtig. Sofern eine 
Genehmigungspflicht besteht, ist derzeit grundsätzlich von einer Genehmigung auszu-
gehen. In Einzelfällen kann es je nach Höhe der Leistungsanfrage und räumlicher 
Häufung von Ladestationen in einem Netzbereich dazu kommen, dass ein Netzausbau 
erforderlich wird. Dies kann zu einer Verzögerung des Anschlusses führen oder eine 
befristete Reduzierung der Leistung bis zur Realisierung des Netzausbaus erforderlich 
machen. 
 
 
5. Auf wessen Kosten würde die Verlegung und Installation einer stärkeren Stromleitung 
zum Beispiel zu einer Tiefgarage oder eines gesamten Stadtteils erfolgen?  
Die Kosten für die Instandhaltung, die Erneuerung oder den Ausbau des Stromnetzes 
trägt der jeweilige Netzbetreiber, in Kalk also die RNG. 
Sofern ein bestehender Anschluss an das Stromnetz für die Installation von Wallboxen 
verstärkt oder ein neuer Anschluss hergestellt werden muss, sind die Kosten vom 
Anschlussnehmer zu tragen.

Beantwortung einer Anfrage (BV)

636 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-8/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1274/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 
TOP 9.1.5 
 
Hält das Stromnetz auch in Zukunft? 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 25.02.2021 aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk vom 04.03.2021, TOP 9.2.7 (AN/0376/2021) 
Die Fraktion DIE LINKE. hat zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 04.03.2021 eine Anfrage zum 
Thema „Hält das Stromnetz auch in Zukunft?“ gestellt. 
 
Die Antwort der RheinEnergie AG ist als Anlage beigefügt.

Beratungsverlauf (1)

22.04.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1274/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.04.2021
Erstellt
07.04.2021 09:19