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AN/1573/2024

Die Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes sicherstellen – Uber und andere Mietwagenanbieter stärker kontrollieren

SPD Antrag nach § 3 15.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 03.02.2025, TOP 8.1

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

7589 Zeichen

An den Vorsitzenden des AVR 
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50 
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.11.2024 
 
AN/1573/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe 
/ Internationales 02.12.2024 
 
Die Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes sicherstellen – Uber und andere 
Mietwagenanbieter stärker kontrollieren 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des AVR am 02.12.2024 
zu setzen.  
 
 
Der AVR beschließt:  
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Kölner Taxi-
gewerbes vorgeschlagenen Maßnahmen zur Regulierung der Mietwagenbranche zeitnah 
umzusetzen. Dazu gehören u. a. die Empfehlung, die Anzahl der Taxikonzessionen per-
spektivisch zu reduzieren, sowie verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Vor-
schriften, insbesondere der Rückkehrpflicht für Mietwagen und der rechtlichen Voraus-
setzungen für die Erteilung von Mietwagenkonzessionen. 
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung des Stellenplans und des Haus-
halts die notwendigen personellen Ressourcen und finanziellen Mittel einzuplanen, um 
die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit 
des Kölner Taxigewerbes im kommenden Jahr zu gewährleisten. 
3. Die Stadt Köln muss sicherstellen, dass das Taxigewerbe als wesentlicher Bestandteil 
des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und der Daseinsvorsorge erhalten bleibt. 
Dafür soll die Stadt Köln die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Mindesttarifs 
für Mietwagendienste prüfen und diesen zeitnah umsetzen. Ziel ist es, unfaire Preiskon-
kurrenz und Dumpingpreise im Markt zu verhindern, um eine nachhaltige Sicherstellung

- 2 - 
 
des Taxigewerbes als wesentlichen Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs 
zu gewährleisten. Hierzu soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, das die Gefähr-
dung der öffentlichen Verkehrsinteressen durch die aktuelle Preispolitik der Mietwagen-
branche untersucht und die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines sol-
chen Mindesttarifs klärt.  
4. Die Stadt Köln soll die Übernahme des Hamburger Modells zur betriebswirtschaftlichen 
Überprüfung von Mietwagen- und Taxiunternehmen prüfen. Dies soll die wirtschaftliche 
Tragfähigkeit der Anbieter sicherstellen und verhindern, dass Unternehmen durch unlau-
tere Praktiken wie das Unterbieten des Mindestlohns oder die Umgehung von gesetzli-
chen Vorschriften den Markt verzerren.  
5. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, gemeinsam mit dem Ordnungsamt, der Polizei 
und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) über Möglichkeiten zu beraten, wie die be-
stehenden Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und zur Bekämpfung von 
Schwarzarbeit in der Mietwagenbranche ausgeweitet und intensiviert werden können. 
6. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 12.12.2024 einen konkreten 
Zeitplan für die Umsetzung der im Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Kölner Taxige-
werbes vorgeschlagenen Maßnahmen und der Beschlusspunkte aus diesem Antrag vor-
zulegen. 
  
 
Begründung: 
Das Kölner Taxigewerbe ist ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Personennahver-
kehrs (ÖPNV) und der Daseinsvorsorge. Es übernimmt eine wichtige ergänzende Funktion 
im Verkehrsnetz der Stadt, insbesondere für Senior*innen, mobilitätseingeschränkte Men-
schen und Personen, die keinen Zugang zu App-basierten Diensten haben. Ein von der 
Stadt beauftragtes Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes aus dem No-
vember 2023 zeigt jedoch auf, dass das Taxigewerbe durch eine Vielzahl von Faktoren in 
seiner Existenz und Funktionsfähigkeit bedroht ist. Dazu gehören neben den Folgen der 
Pandemie insbesondere der zunehmende Wettbewerb durch appvermittelte Mietwagenan-
bieter. Der Markteintritt von Uber im April 2019, gefolgt von FreeNow Ride und Bolt, belas-
tete das Kölner Taxigewerbe schwer. Während die Anzahl der Taxis leicht zurückging (ca. -
4,7%), verdoppelte sich die Anzahl der genehmigten Mietwagen fast (ca. +96%). Besonders 
bemerkenswert ist der deutliche Anstieg seit 2019/2020, etwa zeitgleich mit dem Markteintritt 
von Uber. Diese starke Zunahme App-vermittelter Mietwagen stellt eine ernsthafte Bedro-
hung für die Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes dar. Dies lässt sich auch in ande-
ren Städten wie Frankfurt, Düsseldorf und Berlin beobachten. Hamburg hingegen hat es mit 
konsequenter Gegensteuerung geschafft, die Zahl der App-vermittelten Mietwagen niedrig 
zu halten. Das Gutachten zeigt weitere besorgniserregende Entwicklung auf. Zum Beispiel 
hätten Betriebsprüfungen in anderen Städten gezeigt, dass das Geschäftsmodell als Subun-
ternehmer von Uber oder Bolt betriebswirtschaftlich kaum legal betrieben werden kann. Die 
Plattformen gäben oft nicht kostendeckende Entgelte vor und behielten übermäßige Umsatz-
provisionen ein. Dies zwinge die Betriebe in die Schwarzarbeit und Umsatzverkürzung. Ver-
stöße gegen Schwarzarbeits- und Mindestlohngesetze könnten relativ einfach erkannt wer-
den. Diese Entwicklungen gefährden die Bereitstellung eines verlässlichen und fairen Mobili-
tätsangebots für die Bürgerinnen und Bürger.  
Die Stadtverwaltung hat in ihrer Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion „Taxigewerbe als 
Teil des ÖPNV erhalten – Wie kann die Stadt Uber und Co. stärker kontrollieren?" zwar an-
gekündigt, die im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sicherung des Taxigewerbes 
zu prüfen, und befindet sich dazu im Austausch mit anderen Städten. Allerdings hat sie 
gleichzeitig erklärt, dass es bislang keinen konkreten Zeitplan für die Umsetzung gebe. Auch

- 3 - 
 
weist die Verwaltung darauf hin, dass Städte wie München und Düsseldorf bereits Rechtsan-
waltskanzleien mit der Prüfung der Gefährdung der öffentlichen Verkehrsinteressen beauf-
tragt hätten, während für Köln ein entsprechendes Gutachten noch ausstehe. Die Antwort 
zeigt, dass es jetzt einen klaren politischen Auftrag braucht. Der Ausschuss soll gegenüber 
der Verwaltung noch einmal unterstreichen, dass die Sicherung der Funktionsfähigkeit des 
Taxigewerbes eine hohe Priorität hat. Mit diesem Antrag erteilt der Rat deshalb der Stadtver-
waltung den Auftrag, umgehend aktiv zu werden und die notwendigen Schritte einzuleiten, 
um ein entsprechendes Gutachten zu in Auftrag zu geben und die weiteren im Gutachten 
vorgeschlagenen Maßnahmen zu ergreifen. Hierbei soll auch das jüngste - durch den Bun-
desverband Taxi beauftragte - Gutachten „Kommunale Regulierung im Taxi- und Mietwagen-
markt“ aus dem November 2024 (veröffentlicht am 13.11.2024) Berücksichtigung finden. Es 
muss Anspruch Kölns als viertgrößte Kommune sein, hier an der Spitze zu stehen und jen-
seits der vorliegenden Gutachten der verschiedenen Stakeholder einen rechtsicheren Weg 
bei der Umsetzung der rechtlichen Maßgaben des Personenbeförderungsgesetzes zu erar-
beiten; die stets mit dem Ziel, das Taxiwesen als wichtiger Bestandteil des ÖPNV zu erhal-
ten. Ein verbindlicher Zeitplan ist dabei unerlässlich, um sicherzustellen, dass die angekün-
digten Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Thomas Breustedt 
 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.02.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.1 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1573/2024
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
15.11.2024
Erstellt
15.11.2024 08:22