AN/0723/2024
Kölner Frischemarkt bis 2030 sichern und weiterentwickeln
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
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SPD-Fraktion Fraktion DIE LINKE FDP-Fraktion Thor Zimmermann, Einzelmandatsträger An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.05.2024 AN/0723/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 16.05.2024 Kölner Frischemarkt bis 2030 sichern und weiterentwickeln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom- menden Sitzung des Rates am 16. Mai 2024 zu setzen. Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. In Abänderung seiner Beschlüsse aus den Jahren 2018 (3124/2018) und 2021 (AN 0929/2021) wird der Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg bis zum 31.12.2030 verlängert (im Sinne der Satzung für die Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln – Kölner Marktsatzung vom 19. Dezember 1994 in der Fas- sung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner Marktsatzung vom 21.Dezember 2016). Die Verlängerung endet mit einem gesonderten Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Schließung des Betriebs am jetzigen Standort und dem nahtlosen Übergang in ein neues Frischezentrum. 2. Den ansässigen Unternehmen am Standort Raderberg wird über individuelle Laufzeitver- längerungen ihrer Pachtverträge (mindestens bis 31.12.2030) ihr dortiger V erbleib gesi- chert, vorzugsweise bis zum Übergang in ein neues Frischezentrum. 3. Der Ratsbeschluss vom 23. Juni 2023 „Die V erbesserung der jetzigen Situation zur Si- cherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes des derzeitigen Großmarkts wird - 2 - schnellstmöglich umgesetzt und engmaschig mit den ansässigen Mieterinnen kommuni- ziert“, wird weiter vollumfänglich umgesetzt. 4. In Erfüllung dieses Ratsbeschlusses und der Beschlüsse des Rates aus den Jahren 2018 (3124/2018) und 2021 (AN/0929/2021) richtet die V erwaltung einen Runden Tisch mit den Markthändler*innen unter Beteiligung aller städtischen Fachämter und stadtnahen Fachbereiche (z.B. A WB, RheinEnergie, KGAB usw.) ein. Er dient zum V orbringen und zur Lösung der aktuellen Probleme auf dem Kölner Großmarktgelände, z.B. in Bezug auf den V erkehr, die Sauberkeit, die T oilettensituation, die Energieversorgung usw. Die V erwaltung benennt den Markthändler*innen auf dem Großmarkt einen/e zentralen Ansprechpartner*in für die Abarbeitung der vorgetragenen Problemlagen. 5. Der Rat wird sich auch mit V orschlägen der V erwaltung für einen anderen Standort be- fassen und bittet die V erwaltung ihre V orschläge alsbald dem Rat und seinen Gremien zu unterbreiten. 6. Der Rat der Stadt Köln will mit einem modernen Großmarktkonzept den Anteil regionaler Produkte ausweiten. Eine Großstadt braucht vielfältige Angebote für eine gesunde Er- nährung. „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“ ist ein wichtiges Nachhaltigkeitskrite- rium, für das wir uns engagieren (SDG-Indikator für Kommunen, Nr. 12) Wir brauchen ein Bündnis von Politik, V erwaltung, Großmarkthändlern und Beschickern von Wochenmärkten sowie dem Kölner Ernährungsrat, um diese große Aufgabe zu be- wältigen. Deshalb begrüßen wir das Engagement des Ernährungsrats mit den „Impulsen für die kommunale Ernährungswende“. Begründung: Seit nunmehr fast 30 Jahren wird um einen neuen Standort für den Großmarkt gerungen. Trotz entsprechender Ratsbeschlüsse, beginnend 2007, haben die Planungen eines neuen Frischezentrums bis heute keinen Reifegrad erreicht, der dem Projekt eine klare Perspektive gibt. Somit ist die Zukunft der Markthändler*innen, ihrer Mitarbeitenden sowie deren Familien weiterhin völlig offen. Um den betroffenen Menschen und Unternehmen zumindest eine minimale Planungssicher- heit zu geben und ihnen somit den unmittelbaren Wechsel an einen neuen Großmarktstand- - 3 - ort zu ermöglichen, müssen die derzeit bis zum 31.12.2025 befristeten Pachtverträge drin- gend kurzfristig verlängert werden. V or dem Hintergrund der bisherigen V erfahrensschritte und des nunmehr neuaufgesetzten Diskurses um einen Food Hub erscheint dafür ein V erlän- gerungszeitraum um 5 Jahre als sinnvoll und erforderlich. Angesichts dieser Herausforderungen ist es unerlässlich, dass der Rat der Stadt Köln jetzt handelt, um den Weiterbetrieb des Großmarktes bis mindestens 2030 sicherzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender gez. Michael Weisenstein DIE LINKE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer gez. Thor Zimmermann Einzelmandatsträger
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0723/2024
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
- Datum
- 02.05.2024
- Erstellt
- 02.05.2024 13:59