Mandari Insight

AN/0723/2024

Kölner Frischemarkt bis 2030 sichern und weiterentwickeln

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 02.05.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2024, TOP 3.1.5

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

4609 Zeichen

SPD-Fraktion 
Fraktion DIE LINKE  
FDP-Fraktion 
Thor Zimmermann, Einzelmandatsträger 
 
 
An die Vorsitzende 
des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.05.2024 
 
AN/0723/2024 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 16.05.2024 
 
Kölner Frischemarkt bis 2030 sichern und weiterentwickeln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom-
menden Sitzung des Rates am 16. Mai 2024 zu setzen. 
 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
1. In Abänderung seiner Beschlüsse aus den Jahren 2018 (3124/2018) und 2021 (AN 
0929/2021) wird der Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg bis zum 
31.12.2030 verlängert (im Sinne der Satzung für die Wochenmärkte und den Großmarkt 
Raderberg der Stadt Köln – Kölner Marktsatzung vom 19. Dezember 1994 in der Fas-
sung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner Marktsatzung vom 21.Dezember 2016). 
Die Verlängerung endet mit einem gesonderten Beschluss des Rates der Stadt Köln zur 
Schließung des Betriebs am jetzigen Standort und dem nahtlosen Übergang in ein neues 
Frischezentrum. 
 
2. Den ansässigen Unternehmen am Standort Raderberg wird über individuelle Laufzeitver-
längerungen ihrer Pachtverträge (mindestens bis 31.12.2030) ihr dortiger V erbleib gesi-
chert, vorzugsweise bis zum Übergang in ein neues Frischezentrum. 
 
3. Der Ratsbeschluss vom 23. Juni 2023 „Die V erbesserung der jetzigen Situation zur Si-
cherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes des derzeitigen Großmarkts wird

- 2 - 
 
schnellstmöglich umgesetzt und engmaschig mit den ansässigen Mieterinnen kommuni-
ziert“, wird weiter vollumfänglich umgesetzt. 
 
4. In Erfüllung dieses Ratsbeschlusses und der Beschlüsse des Rates aus den Jahren 2018 
(3124/2018) und 2021 (AN/0929/2021) richtet die V erwaltung einen Runden Tisch mit 
den Markthändler*innen unter Beteiligung aller städtischen Fachämter und stadtnahen 
Fachbereiche (z.B. A WB, RheinEnergie, KGAB usw.) ein. Er dient zum V orbringen und 
zur Lösung der aktuellen Probleme auf dem Kölner Großmarktgelände, z.B. in Bezug auf 
den V erkehr, die Sauberkeit, die T oilettensituation, die Energieversorgung usw.  
Die V erwaltung benennt den Markthändler*innen auf dem Großmarkt einen/e zentralen 
Ansprechpartner*in für die Abarbeitung der vorgetragenen Problemlagen. 
 
5. Der Rat wird sich auch mit V orschlägen der V erwaltung für einen anderen Standort be-
fassen und bittet die V erwaltung ihre V orschläge alsbald dem Rat und seinen Gremien zu 
unterbreiten. 
 
6. Der Rat der Stadt Köln will mit einem modernen Großmarktkonzept den Anteil regionaler 
Produkte ausweiten. Eine Großstadt braucht vielfältige Angebote für eine gesunde Er-
nährung. „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“ ist ein wichtiges Nachhaltigkeitskrite-
rium, für das wir uns engagieren (SDG-Indikator für Kommunen, Nr. 12) 
Wir brauchen ein Bündnis von Politik, V erwaltung, Großmarkthändlern und Beschickern 
von Wochenmärkten sowie dem Kölner Ernährungsrat, um diese große Aufgabe zu be-
wältigen. 
Deshalb begrüßen wir das Engagement des Ernährungsrats mit den „Impulsen für die 
kommunale Ernährungswende“. 
  
 
Begründung: 
 
Seit nunmehr fast 30 Jahren wird um einen neuen Standort für den Großmarkt gerungen. 
Trotz entsprechender Ratsbeschlüsse, beginnend 2007, haben die Planungen eines neuen 
Frischezentrums bis heute keinen Reifegrad erreicht, der dem Projekt eine klare Perspektive 
gibt. Somit ist die Zukunft der Markthändler*innen, ihrer Mitarbeitenden sowie deren Familien 
weiterhin völlig offen.  
 
Um den betroffenen Menschen und Unternehmen zumindest eine minimale Planungssicher-
heit zu geben und ihnen somit den unmittelbaren Wechsel an einen neuen Großmarktstand-

- 3 - 
 
ort zu ermöglichen, müssen die derzeit bis zum 31.12.2025 befristeten Pachtverträge drin-
gend kurzfristig verlängert werden. V or dem Hintergrund der bisherigen V erfahrensschritte 
und des nunmehr neuaufgesetzten Diskurses um einen Food Hub erscheint dafür ein V erlän-
gerungszeitraum um 5 Jahre als sinnvoll und erforderlich. 
 
Angesichts dieser Herausforderungen ist es unerlässlich, dass der Rat der Stadt Köln jetzt 
handelt, um den Weiterbetrieb des Großmarktes bis mindestens 2030 sicherzustellen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez.  
Christian Joisten  
SPD-Fraktionsvorsitzender 
 
gez. 
Michael Weisenstein  
DIE LINKE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez.  
Ulrich Breite  
FDP-Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez.  
Thor Zimmermann 
Einzelmandatsträger

Beratungsverlauf (1)

27.06.2024 Rat
TOP 3.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0723/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
02.05.2024
Erstellt
02.05.2024 13:59