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Finanzierung Dialogprozess "Mahnmal zum Gedenken an die Opfer von Unterdrückung, Rassismus, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen" (Arbeitstitel)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3453/2023 vom 07.12.2023

Stand: Am 07.12.2023 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Anlage 1 Nachfolgende, ergänzende Information ist nach den Vorberatungen in den Ausschüssen erbeten worden: Am 29.09.2023 fand ein erstes, konstruktives Gespräch in Vorbereitung zum Dialogprozess zwischen der Kölner Stadtverwaltung und der Initiative „Völkermord erinnern“ statt. Es diente hauptsächlich dazu, die Teilnahme der Initiative am noch einzurichtenden Lenkungskreis abzufragen unter Berücksichtigung eines inhaltlich geöffneten Dialogprozesses, der sich nicht ausschließlich mit dem Genozid an den Armeniern beschäftigt. Im Nachgang zum Treffen wurde die Initiative darüber informiert, dass sich das Konzept weiterhin in der verwaltungsinternen Abstimmung befindet und anschließend der Initiative vorgelegt wird. Das Konzept beinhaltet lediglich Hintergrund, Zeitschiene, mögliche Teilnehmer des Lenkungskreises, wobei die Initiative „Völkermord erinnern“ als gesetzt gilt, sowie eine Kostenaufstellung. Eine konzeptionelle inhaltliche Ausrichtung des Gedenkortes ist selbstverständlich im Konzept nicht skizziert, da dies Bestandteil des Dialogprozesses ist. Darüber hinaus wurde aufgrund des Presseartikels vom 30.11.2023 zum Mahnmal „Der Schmerz betrifft uns alle“, wonach das Mahnmal noch in diesem Jahr abgebaut werden soll, die Initiative telefonisch informiert, dass das Mahnmal „Dieser Schmerz betrifft uns alle“ gemäß Beschluss des Hautausschusses bis zum in der Einladung genannten Termin für die erste Sitzung des zu etablierenden Lenkungskreises geduldet wird. In dem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass die erste Sitzung wegen der Vorbereitungen zum Dialogprozess nicht mehr in diesem Jahr stattfinden kann. Ein erster Kontakt der Verwaltung mit einer Vertreterin der Armenischen Gemeinde hat ebenfalls bereits stattgefunden und die Einbeziehung in den weiteren Dialogprozess wurde selbstverständlich avisiert. Für die externe Moderation ist eine Ausschreibung oberhalb des Schwellenwertes von 20.000 EUR erforderlich. Damit der Dialogprozess so schnell wie möglich starten kann (voraussichtlich im 1.Quartal 2024) ist im Hinblick auf die Fristen ein Ratsbeschluss am 07.12.2023 erforderlich. Der Titel der Vorlage wurde bewusst thematisch weit gefasst, um dem Dialogprozess die Möglichkeit zu geben, offen zu denken und sich der Thematik eines zeitgemäßen Gedenkortes anzunähern – selbstverständlich unter Berücksichtigung des Gedenkens an den Genozid an den Armeniern. Wie im Hauptausschuss beschlossen, wird das Mahnmal „Der schmerz betrifft uns alle“ bis zum in der Einladung genannten Termin für die erste Sitzung des Lenkungskreises geduldet.
  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 3453/2023 Freigabedatum 27.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Finanzierung Dialogprozess "Mahnmal zum Gedenken an die Opfer von Unterdrückung, Rassismus, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen" (Arbeitstitel) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Maßnahme Dialog-Prozess - „Mahnmal zum Gedenken an die Opfer von Unterdrückung, Rassismus, Gewalt und Men- schenrechtsverletzungen“, mit einem Gesamtvolumen von 527.500 Euro, hier- von fallen Kosten in Höhe von 117.500 Euro in 2024 an. 2. Der Rat beschließt die Mittelfreigabe für diese Maßnahmen im Teilergebnisplan des Museumsreferates in der Produktgruppe 0401 – Museumsreferat in Teil- planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 117.500 Euro im Haushaltsjahr 2024. Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 117.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Zusammenhang der nicht genehmigten Aufstellung des Armenier Mahnmals „der Schmerz betrifft uns alle“ von der Initiative „Völkermord erinnern“ wurde die Verwal- tung vom Rat der Stadt Köln am 15. Juni 2023 beauftragt, unter Beteiligung aller rele- vanten Akteur*innen und Gremien schnellstmöglich einen Dialog- und Findungspro- zess zu konzeptionieren mit dem Ziel, eine dauerhaft zeitgemäße, angemessene Form des Erinnerns im Bereich der Kölner Innenstadt zu finden. Am 29. September 2023 fand ein erstes, konstruktives Gespräch in Vorbereitung zum Dialogprozess zwischen der Kölner Stadtverwaltung und der Initiative „Völkermord er- innern“ statt, bei dem man sich auf einen inhaltlich offenen Dialogprozess geeinigt hat. Maßnahme Um einen Dialogprozess zu initiieren müssen verschiedene Aspekte bedacht werden. 3 Es bedarf einer operativen Anbindung an die Verwaltung. Die Supervision des Dialog- prozesses wird daher im Kulturdezernat, im Planungsreferat VII-2 angesiedelt. Ein Projekt dieser Größenordnung und dieser besonderen Bedeutung bedarf einer beson- deren Organisationsstruktur und einer umfassenden Betreuung. Da das Dezernat für Kunst und Kultur keine operative Abteilung oder Ressource hat, ist eine Agentur zu beauftragen, die das Gesamtverfahren operativ abwickelt. Bei der Findung einer passenden Agentur, die dieser kulturpolitisch besonderen Auf- gabe gewachsen ist, muss in die Anforderungen demnach auch die Zurverfügungstel- lung eines geeigneten Moderators aufgenommen werden. Ein externer Moderator, der sich nicht aus der Verwaltung rekrutiert, hat in dieser schwierigen Kommunikations- lage die Chance auf größere Akzeptanz zu treffen. Erforderliche Vorlagen und die Be- antwortungen von Fragen aus der Politik und der Verwaltungsspitze werden von VII- 2/Planungsreferat gewährleistet. Finanzierung Die Beauftragung einer projektsteuernden Agentur wird, entsprechend der bisherigen Erfahrungswerte des Planungsreferates mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Jahr angesetzt. Bei einem Planungshorizont von zwei Jahren belau- fen sich die Kosten auf insgesamt 120.000 Euro. Der künstlerische Wettbewerb sollte ein geschlossener Call sein, bei dem 15 Künstle- rinnen und Künstler direkt durch den noch einzurichtenden Lenkungskreis angespro- chen werden und um Abgabe einer Konzeptstudie ihrer künstlerischen Intervention gebeten werden. Diese Konzeptstudie wird im nationalen Vergleich mit einem Betrag von circa 2.500 Euro vergütet, mithin wird für den geschlossenen Call ein Budget in Höhe von 37.500 Euro benötigt. Will man prominentere Künstler für die Aufgabe ge- winnen sind Vergütungen auch weit oberhalb diesen Betrages denk- und ansetzbar. Der für das Kunstwerk aufgerufene Preis ist abhängig davon, welches Kunstwerk im Resultat den Wettbewerb für sich entscheidet. Im nationalen und internationalen Ver- gleich muss hier mit einer Summe von 350.000 Euro gerechnet werden, abhängig da- von für welche Dimensionierung und welchen Aufwand sich der Lenkungskreis bei den Parametern zur Ausschreibung für das Mahnmal entscheidet. Dies ist beispiels- weise auch abhängig vom Ort, der Größe der Fläche oder gewünschten Materialien. Zuletzt muss das Projekt mit einer kleineren Summe für außerordentliche Aufwendun- gen wie Publikationen, Flyer und sonstiges ausgestattet sein, die direkt über die Ver- waltung initiiert werden. Dieses Budget liegt erfahrungsgemäß bei circa 20.000 Euro. Kosten insgesamt bis 2025 Agentur für 2 Jahre: 120.000 Euro Wettbewerb: 37.500 Euro Kunstwerk: 350.000 Euro Sonstiges: 20.000 Euro ____________ 527.500 Euro Kosten in 2024 Zur Beauftragung einer Agentur, die Durchführung eines Wettbewerbes und sonstige Kosten für 2024 sind 117.500 aus dem Budget des Renovierungsprogramms der Mu- seen und Kulturbauten für den Dialog-Prozess zum Mahnmal bereit zu stellen. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teil- ergebnisplan des Museumsreferates in der Produktgruppe 0401 – Museumsreferat in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. Die Kosten im Jahr 2025 entstehen für die Agentur und das 4 Kunstwerk selbst Kosten i.H.v. 410.000 Euro. Eine alternative Möglichkeit zur Finanzierung aus dem Budget des Kulturdezernates konnte nicht gefunden werden. Das Dezernat Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro- zesses 2025 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ge- gebenenfalls durch Umschichtung vorsehen. Begründung der Dringlichkeit Der verwaltungsinterne Abstimmungsprozess hat sich leider verzögert, so dass die re- gulären Vorlagefristen nicht eingehalten werden konnten. Da der Dialog -Prozess zum Ende des Jahres 2023 starten soll, ist es zwingend erforderlich die Entscheidung im nächsten Rat zu beschließen und kann nicht auf einen späteren Zeitpunkt vertragt werden.

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2023

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.20, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 04.12.2023

    Finanzausschuss

    TOP 10.42, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  3. 07.12.2023 zuletzt

    Rat

    TOP 10.33, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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