1332/2017
Reinigung des Marktplatzes in Bickendorf
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
1561 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/236 Vorlagen-Nummer 1332/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.05.2017 Reinigung des Marktplatzes in Bickendorf Anfrage der Piratenpartei und der FDP-/Piratenfraktion AN/0642/2017 TOP 7.2 Die FDP-Piraten-Fraktion fragt an: 1. Wie sind die Vereinbarungen für die Abholung des Mülls der Marktbeschicker beim Bickendorfer Markt? 2. Wie sind die Regelungen für die Müllentsorgung des Bickendorfer Markts an Feiertags- Wochenenden? 3. Sind der Verwaltung Beschwerden von Bürgern über eine verzögerte Reinigung des Marktplatzes bekannt und falls ja, wie viele sind der Verwaltung bekannt? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1: Grundsätzlich sind die Markthändler auf allen Kölner Wochenmärkten verpflichtet, den entstandenen Müll mitzunehmen und selbst zu entsorgen. Hinsichtlich des Marktes in Bickendorf und einiger ande- rer größerer Märkte in Köln wurde zwischen der Marktverwaltung und den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH (AWB) ein Vertrag abgeschlossen, der eine Reinigung der Marktfläche unmittelbar nach Ende der Marktzeiten vorsieht. Nach Auskunft der AWB wird der Markt in Bickendorf auch samstags zeitnah gereinigt. Zu 2: Auch an Feiertagswochenenden wird der Markt immer zeitnah nach Beendigung des Marktes gerei- nigt Zu 3: Der Verwaltung sind bis dato keine Beschwerden von Bürgern und Bürgerinnen über die verzögerte Reinigung des Marktes bekannt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1332/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27