AN/1448/2022
Teiloffenlegung der Strunde durch den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung finanzieren
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DE Teiloffenlegung der Strunde
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e BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN [rd atımım U | Dringlichkeitsantrag 14.08.2022 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, den nachfolgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Teiloffenlegung der Strunde durch den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung finanzieren Die Bezirksvertretung Mülheim möge beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert, sich mit dem Projekt „Teiloffenlegung der Strunde“ unter Verwendung der Vorzugsvariante S2 der Machbarkeitsstudie (vgl. Vorlage 3942/2021) beim Klima- und Transformationsfonds des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu bewerben. Hierzu ist bis zur Antragsfrist 15. Oktober 2022 eine entsprechende Projektskizze einzureichen. Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung auf der Sitzung am 17. Oktober 2022 über die erfolgte Antragstellung zu berichten. Die Sitzungsleitung wird gebeten, einen entsprechenden Punkt für die Tagesordnung vorzusehen. Begründung: Angesichts des dramatisch fortschreitenden Klimawandels ist eine Anpassung kommunaler Räume dringend erforderlich. Das zuständige Bundesministerium hat deswegen ein Förderprogramm ‚ eingerichtet, das sich an Kommunen richtet. Gefördert werden sollen „investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit hohem Investitionsvolumen und mit hohem Innovationspotenzial“. Förderfähig sind Maßnahmen, die Grün- und Freiräume „in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Bezogen auf die Leistungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sollen die Investitionen vorhandene natürliche Kohlenstoffsenken bewahren und neue entwickeln und/oder zur Bewältigung stadtklimatischer Defizite (Hitzeinseln, hochwasser- und überflutungsgefährdete Gebiete) in urbanen Räumen beitragen. Die öffentliche, möglichst barrierefreie Zugänglichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung.“ Die Mindesthöhe der beantragten Fördersummer liegt bei 1 Mio. Euro; eine maximale Förderhöhe besteht nicht. Im Falle der Bewilligung beteiligt sich der Bund mit bis zu 85 Prozent an den Gesamtausgaben. Ein derart anspruchsvolles Stadtentwicklungsprojekt ist die Teiloffenlegung der Strunde, deren Machbarkeit und deren grundsätzlicher Nutzen durch die Machbarkeitsstudie eines Ingenieurbüros herausgearbeitet worden. Weitgehend entlang des historischen Verlaufs der Strunde soll über eine Fließlänge von ca. vier Kilometern eine Offenlegung von 75 Prozent erfolgen können. An vielen Stellen könnten klimatisch aktive, ästhetisch/landschaftlich wertvolle, naturnahe sowie wasseraufnahmefähige Plätze geschaffen werden. Die StEB erkannte in ihrer Präsentation der Ergebnisse „nennenswerte Potenziale im Hinblick auf Ökologie, Freiraum, Stadtbild und Klimawandelanpassung“. Gerade in heißer werdenden Sommern sorgt eine teiloffene Strunde für Abkühlung und Hochwasserschutz, und gerade in einem weitgehend so dicht besiedelten Bezirk wie Mülheim ist dies dringend erforderlich. Die Teiloffenlegung der Strunde ist ein anspruchsvolles Projekt. Sie bietet jedoch - zusammen mit der Bundesförderung - die einmalige Möglichkeit, Mülheim in hohem Maße aufzuwerten und an Extremwetterereignisse (Hitze und Hochwasser) besser anzupassen. Begründung der Dringlichkeit: Die Förderbedingungen sind den Antragstellern erst nach Ablauf der regulären Antragsfrist bekannt geworden. Vor dem Hintergrund des weiteren Beratungsverlaufs und der für die Erstellung einer Projektskizze notwendigen Zeit ist eine schnellstmögliche Befassung geboten. gez. Winfried Seldschopf gez. Jonas Höltig
AN_1448_2022_Antwort der Verwaltung_Teiloffenlegung der Strunde
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Teiloffenlegung der Strunde durch den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung finanzieren Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.08.2022 AN/1448/2022 Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, sich mit dem Projekt „Teiloffenlegung der Strunde“ unter Verwendung der Vorzugsvariante S2 der Machbarkeitsstudie (vgl. Vorlage 3942/2021) beim Klima- und Transformationsfonds des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu bewerben. Hierzu ist bis zur Antragsfrist 15. Oktober 2022 eine entsprechende Projektskizze einzureichen. Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung auf der Sitzung am 17. Oktober 2022 über die erfolgte Antragstellung zu berichten. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat den Förderaufruf „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ selbstverständlich zur Kenntnis genommen. Das Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ leistet einen Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung der grünblauen Infrastruktur. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Anpassung und Entwicklung von Parks und Gärten, die vom Klimawandel bedroht sind. Förderfähig sind vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen in urbanen und ländlichen Grün- und Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Bezogen auf die Leistungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sollen die Investitionen vorhandene natürliche Kohlenstoffsenken bewahren und neue entwickeln und/oder zur Bewältigung stadtklimatischer Defizite (Hitzeinseln, hochwasser- und überflutungsgefährdete Gebiete) in urbanen Räumen beitragen. Gefördert werden anspruchsvolle Erhaltungs- und Umbauvorhaben, hierzu zählen u. a. die Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume (Regenwasserrückhalt, Kalt- und Frischluftversorgung, Biotopverbund, Wegeverbindungen), großräumige (kulturhistorisch) bedeutsame Parkanlagen, die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen Freiräumen in klimatisch defizitären Stadträumen (Klimaoasen), großräumige Projekte, die graue Infrastruktur in grünblaue umwandeln (Verkehrs- räume, Stadtplätze, Brachflächen, Quartiere), die Umsetzung von Schwammstadtkonzepten zur Erhöhung des Regenwasser- rückhalts, der Verdunstungsleistung, der Grundwasserneubildung und der Wasser- verfügbarkeit auch unter Nutzung von Grauwasser. (Auszüge aus dem Förderprogramm) Das Projekt der Teiloffenlegung der Strunde wurde durch eine Machbarkeitsstudie der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR eingehend geprüft. Aus wasserwirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht ist die Umsetzung dieses Projektes grundsätzlich begrüßenswert. Die Verwaltung sieht jedoch keine Möglichkeit dieses Projekt im Rahmen des Förderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ anzumelden. Die Gründe hierfür sind: Der Förderzeitraum des Programms ist aufgrund der Abhängigkeit des Bundeshaushaltes bis 2025 begrenzt Die Planungen für die Teiloffenlegung der Strunde sind noch nicht über den Stand der Machbarkeitsstudie hinausgegangen. Die Planungen sind sehr komplex und bedürfen aufgrund der innerstädtischen Lage mit Sicherheit einer Bearbeitung über mehrere Jahre. Es stehen keine Haushaltsmittel zur Umsetzung und Bereitstellung des Eigenanteils zur Verfügung. Die Verwaltung ist bestrebt das Projekt der Teiloffenlegung bei geeigneter Fördermöglichkeit auch umzusetzen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1448/2022
- Typ
- Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
- Datum
- 18.08.2022
- Erstellt
- 18.08.2022 21:55