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AN/1448/2022

Teiloffenlegung der Strunde durch den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung finanzieren

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 18.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.08.2022, TOP 8.1.10

DE Teiloffenlegung der Strunde

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AN_1448_2022_Antwort der Verwaltung_Teiloffenlegung der Strunde

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DE Teiloffenlegung der Strunde

3846 Zeichen

e BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
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Dringlichkeitsantrag

14.08.2022
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, den
nachfolgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen.

Teiloffenlegung der Strunde durch den Klima- und Transformationsfonds der
Bundesregierung finanzieren

Die Bezirksvertretung Mülheim möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, sich mit dem Projekt „Teiloffenlegung der Strunde“ unter
Verwendung der Vorzugsvariante S2 der Machbarkeitsstudie (vgl. Vorlage 3942/2021) beim Klima-
und Transformationsfonds des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu bewerben. Hierzu ist bis zur
Antragsfrist 15. Oktober 2022 eine entsprechende Projektskizze einzureichen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung auf der Sitzung am 17. Oktober 2022 über
die erfolgte Antragstellung zu berichten. Die Sitzungsleitung wird gebeten, einen entsprechenden
Punkt für die Tagesordnung vorzusehen.

Begründung:

Angesichts des dramatisch fortschreitenden Klimawandels ist eine Anpassung kommunaler Räume
dringend erforderlich. Das zuständige Bundesministerium hat deswegen ein Förderprogramm

‚ eingerichtet, das sich an Kommunen richtet. Gefördert werden sollen „investive Projekte der Grün-
und Freiraumentwicklung mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und
Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit hohem Investitionsvolumen und mit hohem
Innovationspotenzial“. Förderfähig sind Maßnahmen, die Grün- und Freiräume „in ihrer Vitalität und
Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Bezogen auf die Leistungen des Klimaschutzes und
der Klimaanpassung sollen die Investitionen vorhandene natürliche Kohlenstoffsenken bewahren

und neue entwickeln und/oder zur Bewältigung stadtklimatischer Defizite (Hitzeinseln, hochwasser-
und überflutungsgefährdete Gebiete) in urbanen Räumen beitragen. Die öffentliche, möglichst
barrierefreie Zugänglichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung.“ Die Mindesthöhe der beantragten
Fördersummer liegt bei 1 Mio. Euro; eine maximale Förderhöhe besteht nicht. Im Falle der
Bewilligung beteiligt sich der Bund mit bis zu 85 Prozent an den Gesamtausgaben.

Ein derart anspruchsvolles Stadtentwicklungsprojekt ist die Teiloffenlegung der Strunde, deren
Machbarkeit und deren grundsätzlicher Nutzen durch die Machbarkeitsstudie eines Ingenieurbüros
herausgearbeitet worden. Weitgehend entlang des historischen Verlaufs der Strunde soll über eine
Fließlänge von ca. vier Kilometern eine Offenlegung von 75 Prozent erfolgen können. An vielen
Stellen könnten klimatisch aktive, ästhetisch/landschaftlich wertvolle, naturnahe sowie
wasseraufnahmefähige Plätze geschaffen werden. Die StEB erkannte in ihrer Präsentation der
Ergebnisse „nennenswerte Potenziale im Hinblick auf Ökologie, Freiraum, Stadtbild und
Klimawandelanpassung“. Gerade in heißer werdenden Sommern sorgt eine teiloffene Strunde für
Abkühlung und Hochwasserschutz, und gerade in einem weitgehend so dicht besiedelten Bezirk wie
Mülheim ist dies dringend erforderlich.

Die Teiloffenlegung der Strunde ist ein anspruchsvolles Projekt. Sie bietet jedoch - zusammen mit
der Bundesförderung - die einmalige Möglichkeit, Mülheim in hohem Maße aufzuwerten und an
Extremwetterereignisse (Hitze und Hochwasser) besser anzupassen.

Begründung der Dringlichkeit:

Die Förderbedingungen sind den Antragstellern erst nach Ablauf der regulären Antragsfrist bekannt
geworden. Vor dem Hintergrund des weiteren Beratungsverlaufs und der für die Erstellung einer
Projektskizze notwendigen Zeit ist eine schnellstmögliche Befassung geboten.

gez. Winfried Seldschopf gez. Jonas Höltig

AN_1448_2022_Antwort der Verwaltung_Teiloffenlegung der Strunde

3617 Zeichen

Teiloffenlegung der Strunde durch den Klima- und Transformationsfonds der 
Bundesregierung finanzieren Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
vom 14.08.2022 
AN/1448/2022 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, sich mit dem Projekt 
„Teiloffenlegung der Strunde“ unter Verwendung der Vorzugsvariante S2 der 
Machbarkeitsstudie (vgl. Vorlage 3942/2021) beim Klima- und Transformationsfonds des 
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und des Bundesinstituts 
für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu bewerben. Hierzu ist bis zur Antragsfrist 15. Oktober 
2022 eine entsprechende Projektskizze einzureichen. 
Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung auf der Sitzung am 17. Oktober 
2022 über die erfolgte Antragstellung zu berichten. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat den Förderaufruf „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ 
selbstverständlich zur Kenntnis genommen. 
Das Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ leistet einen 
Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung der grünblauen 
Infrastruktur. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Anpassung und Entwicklung von 
Parks und Gärten, die vom Klimawandel bedroht sind. 
Förderfähig sind vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende und 
projektbegleitende Maßnahmen in urbanen und ländlichen Grün- und Freiräumen, die diese 
in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Bezogen auf die 
Leistungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sollen die Investitionen vorhandene 
natürliche Kohlenstoffsenken bewahren und neue entwickeln und/oder zur Bewältigung 
stadtklimatischer Defizite (Hitzeinseln, hochwasser- und überflutungsgefährdete Gebiete) in 
urbanen Räumen beitragen. 
Gefördert werden anspruchsvolle Erhaltungs- und Umbauvorhaben, hierzu zählen u. a. 
 die Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume (Regenwasserrückhalt, Kalt- und 
Frischluftversorgung, Biotopverbund, Wegeverbindungen), 
 großräumige (kulturhistorisch) bedeutsame Parkanlagen, 
 die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen Freiräumen in klimatisch defizitären 
Stadträumen (Klimaoasen), 
 großräumige Projekte, die graue Infrastruktur in grünblaue umwandeln (Verkehrs-
räume, Stadtplätze, Brachflächen, Quartiere), 
 die Umsetzung von Schwammstadtkonzepten zur Erhöhung des Regenwasser-
rückhalts, der Verdunstungsleistung, der Grundwasserneubildung und der Wasser-
verfügbarkeit auch unter Nutzung von Grauwasser. 
(Auszüge aus dem Förderprogramm) 
Das Projekt der Teiloffenlegung der Strunde wurde durch eine Machbarkeitsstudie der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR eingehend geprüft. Aus wasserwirtschaftlicher und 
städtebaulicher Sicht ist die Umsetzung dieses Projektes grundsätzlich begrüßenswert.

Die Verwaltung sieht jedoch keine Möglichkeit dieses Projekt im Rahmen des 
Förderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ anzumelden. Die 
Gründe hierfür sind: 
 Der Förderzeitraum des Programms ist aufgrund der Abhängigkeit des 
Bundeshaushaltes bis 2025 begrenzt 
 Die Planungen für die Teiloffenlegung der Strunde sind noch nicht über den Stand 
der Machbarkeitsstudie hinausgegangen. Die Planungen sind sehr komplex und 
bedürfen aufgrund der innerstädtischen Lage mit Sicherheit einer Bearbeitung über 
mehrere Jahre. 
 Es stehen keine Haushaltsmittel zur Umsetzung und Bereitstellung des Eigenanteils 
zur Verfügung. 
 
Die Verwaltung ist bestrebt das Projekt der Teiloffenlegung bei geeigneter Fördermöglichkeit 
auch umzusetzen.

Beratungsverlauf (1)

22.08.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1448/2022
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
18.08.2022
Erstellt
18.08.2022 21:55