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4337/2019

Eingabe nach § 24 GO NRW - Ende der Haustürbelieferung von Telefonbüchern

Mitteilung Ausschuss 18.12.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 21.01.2020, TOP 2.1.2

Antwortschreiben anonymisiert

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Anlage 1 Eingabe 1

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Anlage 2 Eingabe 2

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Mitteilung Ausschuss

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Antwortschreiben anonymisiert

3648 Zeichen

/ 2  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 02/1/4 Ded  09.12.2019 
 
Ihre Eingabe – „Ende der Haustürbelieferung von Telefonbüchern" 
Aktenzeichen 179/19 
Sehr geehrter Herr, 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.07.2019, in der Sie sich für ein Ende der Haustürbeliefe-
rung von Telefonbüchern aussprechen. Die lange Bearbeitungszeit bitte ich zu entschuldigen 
Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 14 der Haupt-
satzung der Stadt Köln werden von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen bearbeitet, welche zunächst die Zulässigkeit von Eingaben 
prüft. 
Betreffen Anregungen und Beschwerden gemäß § 14 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt 
Köln eine Angelegenheit für die die Stadt Köln örtlich oder sachlich nicht zuständig ist, so 
werden sie von der Geschäftsstelle ohne Beratung im Ausschuss für Anregungen und Be-
schwerden beziehungsweise der zuständigen Bezirksvertretung zurückgewiesen. 
Für den Druck und die Verteilung der Telefonbücher ist die Stadt Köln sachlich nicht zustän-
dig. Hierzu empfehle ich Ihnen sich an die DTM Deutsche Tele Medien GmbH (in-
fo@dtme.de) zu wenden. Die DTM sind, wie sie nun mitgeteilt haben, zusammen mit über 
100 Partnerverlagen Mitherausgeber und Verleger von Das Telefonbuch, Gelbe Seiten und 
Das Örtliche in allen medialen Ausprägungen (Digital und als Buch).  
Speziell in Köln erfolgt dies bezogen auf Das Telefonbuch Köln und Gelbe Seiten Köln zu-
sammen mit der Greven Medien GmbH  Co KG. Die flächendeckende Verteilung der ge-
druckten Verzeichnismedien erfolgt in Absprache zwischen den Herausgebern und Verle-
gern z.B. entweder über Verbrauchermärkte, Filialen der Deutschen Post oder auch durch 
direkte und kostenlose Zustellung dieser an die Haushalte, so wie in diesem Falle in Köln.  
Laut Auskunft des Greven Verlags kann eine Abbestellung der Telefonbücher am einfachs-
ten unter folgendem Link erfolgen: 
 
https://www.greven.de/unser-service/buecher-nach-abbestellen

Seite 2 
 
  
 
 
Alternativ können Sie zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes eine Petition an den 
Deutschen Bundestag richten: https://epetitionen.bundestag.de/  
Ihre Anregung wurde aus Datenschutzgründen nicht weitergeleitet.  
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden erhält das Antwortschreiben zur Kenntnis. 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen 
haben, können Sie sich direkt wenden an: 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Weitere Anregungen oder Be-
schwerden über die eine Bezirksvertretung oder der Ausschuss für Anregungen und Be-
schwerden entscheiden kann, können Sie gerne an die Geschäftsstelle für Anregungen und 
Beschwerden, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de senden. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe 1

1340 Zeichen

Von:  
Gesendet: Donnerstag, 18. Juli 2019 20:46 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Anregung nach Paragraf 24 GO NRW - Ende mit der Haustürbelieferung von Telefonbüchern 
 
Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, 
im Telekommunikationsgesetz (TKG), § 78 unter Punkt 2 (3.) gilt als eine 
Universaldienstleistung "die Verfügbarkeit mindestens eines von der Bundesnetzagentur 
gebilligten gedruckten öffentlichen Teilnehmerverzeichnisses (§ 104), das dem allgemeinen 
Bedarf entspricht und regelmäßig mindestens einmal jährlich aktualisiert wird". 
Auf dieser Grundlage erfolgt einmal jährlich die Verteilung von mehreren Hunderttausend 
Telefonbüchern in Köln. 
Die Akzeptanz dieser Universaldienstleistung beim Kölner Bürger ist jedoch als eher niedrig 
zu bezeichnen und vor allem wird in diesem Zusammenhang auch die 
Ressourcenverschwendung (Hinweis auf die konkrete Umsetzung des Klimanotstandes) durch 
viele Kölner*innen bemängelt. 
 
Daher rege ich an dieser Stelle an, dass seitens der Stadtverwaltung Köln eine ab dem Jahr 
2020 gültige rechtliche Regelung gültig wird, welche die bisherige "Belieferung" an die 
Haustüre unterbindet und durch ein aktives Abholsystem ersetzt wird. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Eingabe 2

1316 Zeichen

Von:  
Gesendet: Dienstag, 13. August 2019 13:01 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de>; Jutta Meichsner <jmrs.meichsner@koeln.de> 
Betreff: Verteilte Telefonbücher und "gelbe Seiten" an alle Kölner Haushalte im Juli 2019 
 
Guten Tag, 
es geht um das obige Thema.  
Durch "Verlag Deutsche Tele Medien" in Kooperation mit "Greven Medien", hier in Köln, wurden rd. 
250.000 Exemplare verteilt.  
Grundlage  ist § 78 Telekommunikationsgesetz, https://dejure.org/gesetze/TKG/78.html 
dass verpflichtend mindestens 1 x jährlich deutschlandweit die Herausgabe des 
Telefonverzeichnisses vorsieht.  
Daran kann die Stadt Köln nichts ändern. 
Bedarf diese "Verteilaktion" jedoch der Zustimmung der Stadt Köln, z.B. Odnungsamt?  
Wenn ja: wer hat sie erteilt?  
Andere umliegende Städte, z. Beispiel Leverkusen, sind einen anderen Weg gegangen.  
Die neuen Ausgaben wer den an zentralen Orten zur Abholung bereit gehalten. 
Warum wurde dieser Weg (bei der Genehmigung) nicht eingeschlagen?  
Wem kann ich diese Bücher zurück geben, da ich sie unverlangt erhalten habe?  
Kam dieses Thema bereits bei der "Koordinierungsstelle Klima schutz" bereits zur Sprache? 
Ich würde mich freuen, von Ihnen wieder zu hören.  
Liebe Grüße 
Ihr "unbequemer Bürger"

Mitteilung Ausschuss

401 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 18.12.2019 
 4337/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 21.01.2020 
 
Eingabe nach § 24 GO NRW - Ende der Haustürbelieferung von Telefonbüchern 
Die beigefügte Eingabe wurde von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden wie folgt 
beantwortet. 
 
gez. Keller

Beratungsverlauf (1)

21.01.2020 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4337/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.12.2019
Erstellt
12.12.2019 09:20