4337/2019
Eingabe nach § 24 GO NRW - Ende der Haustürbelieferung von Telefonbüchern
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Antwortschreiben anonymisiert
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/ 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 02 Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02/1/4 Ded 09.12.2019 Ihre Eingabe – „Ende der Haustürbelieferung von Telefonbüchern" Aktenzeichen 179/19 Sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.07.2019, in der Sie sich für ein Ende der Haustürbeliefe- rung von Telefonbüchern aussprechen. Die lange Bearbeitungszeit bitte ich zu entschuldigen Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 14 der Haupt- satzung der Stadt Köln werden von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen bearbeitet, welche zunächst die Zulässigkeit von Eingaben prüft. Betreffen Anregungen und Beschwerden gemäß § 14 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln eine Angelegenheit für die die Stadt Köln örtlich oder sachlich nicht zuständig ist, so werden sie von der Geschäftsstelle ohne Beratung im Ausschuss für Anregungen und Be- schwerden beziehungsweise der zuständigen Bezirksvertretung zurückgewiesen. Für den Druck und die Verteilung der Telefonbücher ist die Stadt Köln sachlich nicht zustän- dig. Hierzu empfehle ich Ihnen sich an die DTM Deutsche Tele Medien GmbH (in- fo@dtme.de) zu wenden. Die DTM sind, wie sie nun mitgeteilt haben, zusammen mit über 100 Partnerverlagen Mitherausgeber und Verleger von Das Telefonbuch, Gelbe Seiten und Das Örtliche in allen medialen Ausprägungen (Digital und als Buch). Speziell in Köln erfolgt dies bezogen auf Das Telefonbuch Köln und Gelbe Seiten Köln zu- sammen mit der Greven Medien GmbH Co KG. Die flächendeckende Verteilung der ge- druckten Verzeichnismedien erfolgt in Absprache zwischen den Herausgebern und Verle- gern z.B. entweder über Verbrauchermärkte, Filialen der Deutschen Post oder auch durch direkte und kostenlose Zustellung dieser an die Haushalte, so wie in diesem Falle in Köln. Laut Auskunft des Greven Verlags kann eine Abbestellung der Telefonbücher am einfachs- ten unter folgendem Link erfolgen: https://www.greven.de/unser-service/buecher-nach-abbestellen Seite 2 Alternativ können Sie zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes eine Petition an den Deutschen Bundestag richten: https://epetitionen.bundestag.de/ Ihre Anregung wurde aus Datenschutzgründen nicht weitergeleitet. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden erhält das Antwortschreiben zur Kenntnis. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an: Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Weitere Anregungen oder Be- schwerden über die eine Bezirksvertretung oder der Ausschuss für Anregungen und Be- schwerden entscheiden kann, können Sie gerne an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de senden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe 1
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Von: Gesendet: Donnerstag, 18. Juli 2019 20:46 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Anregung nach Paragraf 24 GO NRW - Ende mit der Haustürbelieferung von Telefonbüchern Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, im Telekommunikationsgesetz (TKG), § 78 unter Punkt 2 (3.) gilt als eine Universaldienstleistung "die Verfügbarkeit mindestens eines von der Bundesnetzagentur gebilligten gedruckten öffentlichen Teilnehmerverzeichnisses (§ 104), das dem allgemeinen Bedarf entspricht und regelmäßig mindestens einmal jährlich aktualisiert wird". Auf dieser Grundlage erfolgt einmal jährlich die Verteilung von mehreren Hunderttausend Telefonbüchern in Köln. Die Akzeptanz dieser Universaldienstleistung beim Kölner Bürger ist jedoch als eher niedrig zu bezeichnen und vor allem wird in diesem Zusammenhang auch die Ressourcenverschwendung (Hinweis auf die konkrete Umsetzung des Klimanotstandes) durch viele Kölner*innen bemängelt. Daher rege ich an dieser Stelle an, dass seitens der Stadtverwaltung Köln eine ab dem Jahr 2020 gültige rechtliche Regelung gültig wird, welche die bisherige "Belieferung" an die Haustüre unterbindet und durch ein aktives Abholsystem ersetzt wird. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Eingabe 2
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Von: Gesendet: Dienstag, 13. August 2019 13:01 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de>; Jutta Meichsner <jmrs.meichsner@koeln.de> Betreff: Verteilte Telefonbücher und "gelbe Seiten" an alle Kölner Haushalte im Juli 2019 Guten Tag, es geht um das obige Thema. Durch "Verlag Deutsche Tele Medien" in Kooperation mit "Greven Medien", hier in Köln, wurden rd. 250.000 Exemplare verteilt. Grundlage ist § 78 Telekommunikationsgesetz, https://dejure.org/gesetze/TKG/78.html dass verpflichtend mindestens 1 x jährlich deutschlandweit die Herausgabe des Telefonverzeichnisses vorsieht. Daran kann die Stadt Köln nichts ändern. Bedarf diese "Verteilaktion" jedoch der Zustimmung der Stadt Köln, z.B. Odnungsamt? Wenn ja: wer hat sie erteilt? Andere umliegende Städte, z. Beispiel Leverkusen, sind einen anderen Weg gegangen. Die neuen Ausgaben wer den an zentralen Orten zur Abholung bereit gehalten. Warum wurde dieser Weg (bei der Genehmigung) nicht eingeschlagen? Wem kann ich diese Bücher zurück geben, da ich sie unverlangt erhalten habe? Kam dieses Thema bereits bei der "Koordinierungsstelle Klima schutz" bereits zur Sprache? Ich würde mich freuen, von Ihnen wieder zu hören. Liebe Grüße Ihr "unbequemer Bürger"
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 18.12.2019 4337/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 21.01.2020 Eingabe nach § 24 GO NRW - Ende der Haustürbelieferung von Telefonbüchern Die beigefügte Eingabe wurde von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden wie folgt beantwortet. gez. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4337/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.12.2019
- Erstellt
- 12.12.2019 09:20