0367/2023
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Köln: Nachwahl eines Delegierten sowie von Gästen ohne Stimmrecht
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/01/2 Vorlagen-Nummer 0367/2023 Freigabedatum 09.02.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Köln: Nachwahl eines Delegierten sowie von Gästen ohne Stimmrecht Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln wählt als Delegierte/n zur 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages: _____________________ (anstelle von Herrn Bürgermeister Andreas Wolter) II. Der Rat entsendet folgende Teilnehmer/Innen als Gäste ohne Stimmrecht zur 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages: 1.:_____________________ 2.:_______________________ 3.:_____________________ 4.:_______________________ 5.:_____________________ Alternative zu II. Der Rat verzichtet auf die Entsendung von Gästen ohne Stimmrecht. Rat 09.02.2023 Hauptausschuss 27.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Vom 23.05. bis 25.05.2023 findet in Köln die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deut- schen Städtetages statt. Die Stadt Köln hat das Recht, unter Zugrundelegung der amtlichen Einwohnerzahl acht Dele- gierte in die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages zu entsenden. Der Hauptaus- schuss des Deutschen Städtetages bittet die Mitgliedstädte und -verbände, bei der Entsen- dung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens ent- sprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Vertretungskörperschaften zu berücksichtigen. Mit Beschluss vom 23.03.2021 (0219/2021) hat der Rat acht Delegierte für die Dauer der Wahlperiode gewählt: Bürgermeister Andreas Wolter Bürgermeisterin Brigitta von Bülow Christian Joisten Bürgermeister Dr. Ralf Heinen Niklas Kienitz Dirk Michel Sarah Niknamtavin Walter Wortmann Zusätzlich gehören als Mitglieder des Präsidiums bzw. des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker sowie Bürgermeister Andreas Wolter der Hauptversammlung an. Der Rat hat somit die Möglichkeit, anstelle von Herrn Bür- germeister Wolter eine weitere Person als Delegierte zu benennen. Entsprechend der Regelung in § 50 Absatz 3 Satz 5 Gemeindeordnung NRW zum vorzeitigen Ausscheiden ist die Nachfolge auf Vorschlag der Fraktion, welcher das Mitglied bei seiner Wahl angehörte, zu wählen. Der Deutsche Städtetag bittet um Meldung der Delegierten für die 42. ordentliche Hauptver- sammlung bis zum 10.03.2023. Daher ist eine Wahl der Delegierten in der Ratssitzung am 9. Februar 2023 erforderlich. Zu II: Bei der 41. Hauptversammlung 2021 in Erfurt waren coronabedingt keine Gäste vor Ort zugelassen. In diesem Jahr wird das wieder möglich sein. Der Deutsche Städtetag informierte, dass die Fraktionen, die eine Delegierte/einen Delegierten entsenden, die Möglichkeit haben, einen weiteren Gast ohne Stimmrecht zu entsenden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0367/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.02.2023
- Erstellt
- 24.01.2023 13:48