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0367/2023

Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Köln: Nachwahl eines Delegierten sowie von Gästen ohne Stimmrecht

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.02.2023

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 27.02.2023, TOP 6.2

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3046 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0367/2023 
Freigabedatum 
 09.02.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Köln:  
Nachwahl eines Delegierten sowie von Gästen ohne Stimmrecht  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln wählt als Delegierte/n zur 42. Hauptversammlung des  
Deutschen Städtetages: 
 
_____________________ (anstelle von Herrn Bürgermeister Andreas Wolter)  
 
II. Der Rat entsendet folgende Teilnehmer/Innen als Gäste ohne Stimmrecht zur 
42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages: 
 
1.:_____________________ 2.:_______________________  
3.:_____________________ 4.:_______________________ 
5.:_____________________  
 
 
 
Alternative zu II.  
 
Der Rat verzichtet auf die Entsendung von Gästen ohne Stimmrecht. 
 
 
 
 
Rat 09.02.2023 
Hauptausschuss 27.02.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Vom 23.05. bis 25.05.2023 findet in Köln die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deut-
schen Städtetages statt. 
Die Stadt Köln hat das Recht, unter Zugrundelegung der amtlichen Einwohnerzahl acht Dele-
gierte in die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages zu entsenden. Der Hauptaus-
schuss des Deutschen Städtetages bittet die Mitgliedstädte und -verbände, bei der Entsen-
dung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens ent-
sprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Vertretungskörperschaften zu berücksichtigen.  
Mit Beschluss vom 23.03.2021 (0219/2021) hat der Rat acht Delegierte für die Dauer der 
Wahlperiode gewählt: 
 
Bürgermeister Andreas Wolter 
Bürgermeisterin Brigitta von Bülow 
Christian Joisten  
Bürgermeister Dr. Ralf Heinen 
Niklas Kienitz  
Dirk Michel 
Sarah Niknamtavin  
Walter Wortmann 
Zusätzlich gehören als Mitglieder des Präsidiums bzw. des Hauptausschusses des Deutschen 
Städtetages Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker sowie Bürgermeister Andreas 
Wolter der Hauptversammlung an. Der Rat hat somit die Möglichkeit, anstelle von Herrn Bür-
germeister Wolter eine weitere Person als Delegierte zu benennen. 
Entsprechend der Regelung in § 50 Absatz 3 Satz 5 Gemeindeordnung NRW zum vorzeitigen 
Ausscheiden ist die Nachfolge auf Vorschlag der Fraktion, welcher das Mitglied bei seiner 
Wahl angehörte, zu wählen.  
Der Deutsche Städtetag bittet um Meldung der Delegierten für die 42. ordentliche Hauptver-
sammlung bis zum 10.03.2023. Daher ist eine Wahl der Delegierten in der Ratssitzung am 9. 
Februar 2023 erforderlich. 
 
Zu II: Bei der 41. Hauptversammlung 2021 in Erfurt waren coronabedingt keine Gäste vor Ort 
zugelassen. In diesem Jahr wird das wieder möglich sein. Der Deutsche Städtetag informierte, 
dass die Fraktionen, die eine Delegierte/einen Delegierten entsenden, die Möglichkeit haben, 
einen weiteren Gast ohne Stimmrecht zu entsenden.

Beratungsverlauf (2)

09.02.2023 Rat
TOP 17.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
27.02.2023 Hauptausschuss
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0367/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.02.2023
Erstellt
24.01.2023 13:48