V/0337/2005
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Institutionelle Förderung 2005 / P
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Beschlussvorlage
6062 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters
Betrifft
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Institutionelle
Förderung 2005 / Projektförderung 2005)
Beratungsfolge
11.05.2005 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Folgenden Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vom
22.02.2005 sowie 27.04.2005 wird gefolgt:
1. Im Rahmen der „Institutionellen Förderung“ 2005 werden folgende Zuschüsse bewilligt:
Lfd. Nr. Antragsteller Zuschussbetrag beantrag-
terBetrag
gewährter Betrag
im Vorjahr
1 la tienda e.V.
2.400 € 7.000 € 3.000 €
2 Institut für Theologie und Poli-
tik
2.400 € 7.500 € 3.000 €
3 Ökumenischer Zusammen-
schluss christlicher Eine-
/Dritte-Welt-Gruppen der
Stadt Münster
1.200 € 2.200 € 1.500 €
4 Eine-Welt-Forum Münster
(EWF e.V.)
5.000 € 12.000 € 6.000 €
5 Vamos e.V. 2.400 € 8.000 € 3.000 €
6 Arbeitskreis Eine Welt Müns-
ter e.V.
3.600 € 7.670 € 4.000 €
gesamt
17.000 € 44.370 € 20.500 €
Vorlagen-Nr.:
V/0337/2005
Auskunft erteilt:
Frau Rietkötter
Ruf:
492 60 43
E-Mail:
RietkoeS@stadt-muenster.de
Datum:
28.04.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
2. Im Rahmen der Projektförderung 2005 werden folgende Zuschüssen bewilligt:
Lfd.Nr. Antragsteller Betrag
geplantes Projekt
2 Eine- Welt- Kreis St.
Anna
900 € Familien- Brasilien –Tag am 22.05.2005
10 Afrika e.V. 1.000 € Afrika in Klassenzimmern in 20 Münsteraner
Schulklassen
21 Afrika Kooperative
e.V. Münster
1.370 € 5. Afrika Festival Münster
23 Mutoto e.V.
2.000 € Mutoto-Chaud
24 Institut für Ethnologie,
Projektgruppe Nord-
ghana
1.000 € Ausstellung: 15 Frauen und 8 Ahnen. Leben
und Glauben bei den Bulsa in Nordghana
Der Zuschuss zum Antrag Nr. 10 erfolgt unter der Maßgabe, dass eine prozentuale Kürzung des
Zuschusses erfolgt, sofern weniger als 20 Münsteraner Schulklassen an dem Projekt beteiligt sind.
Von dieser Kürzung ausgenommen sind die Kosten, die im Rahmen der Konzeption, Akquise und
Evaluierung entstehen.
3. Dem Eine Welt Kreis / Ghanakreis St. Marien wird für das Projekt „Weltjugendtag 2005“ (Antrag
Nr. 8/2005) kein Zuschuss im Rahmen der Projektförderung 2005 gewährt.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten i.H.v. 23.270 € (17.000 € „Institutionelle Förderung“,
6.270 € Projektförderung), aber keine Folgekosten enstehen.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
0020.718.5000.4 Kommunale Entwicklungszu-
sammenarbeit
2005 23.270 €
Insgesamt: 23.270 €
Befristung.
Die Zuschussgewährung ist auf das Jahr 2005 beschränkt.
Begründung:
Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der
vom Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler
Entwicklungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf sog. „Institutionelle Förde-
rung“ zu beraten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwick-
lungszusammenarbeit beschließt der Hauptausschuss über die Verwendung der zur Verfügung
stehenden Mittel.
- 3 -
Da der Hauptausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des Beirates für
kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass sowohl die
Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge informiert wer-
den, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ver-
fahren beizubehalten.
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seinen Sitzungen am 22.02.2005
(Anträge auf Projektförderung Nr. 2, 21/ 2005) sowie 27.04.2005 (Anträge auf Projektförderung Nr.
10, 23, 24/2005 sowie Anträge auf „Institutionelle Förderung“ 2005) beschlossen, dem Hauptau-
schuss zu empfehlen, über die Zuschussanträge wie aufgelistet zu entscheiden.
Zu Ziffer 3:
Die Empfehlung des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit, dem Eine Welt Kreis/
Ghanakreis St. Marien (Antrag Nr. 8/2005) keinen Zuschuss im Rahmen der „Projektförderung
2005“ zu gewähren, begründet sich wie folgt:
Der Eine Welt Kreis / Ghanakreis St. Marien beantragt mit Schreiben vom 30.10.2004 sowie er-
gänzendem Schreiben vom 01.03.2005 einen Reisekostenzuschuss i.H.v. 1.200 € für zwei Ju-
gendliche aus der Partnergemeinde in Norghana, die zur Teilnahme am Weltjugendtag im August
2005 von der Gemeinde eingeladen werden. Die Jugendlichen halten sich in der Zeit vom 05.08.-
22.08.2005 in Münster auf und nehmen anschließend an dem Weltjugendtagstreffen in Köln teil.
Laut Antrag soll durch die Begegnung in Münster die Partnerschaft zwischen den Partnergemein-
den weiter vertieft werden. Als Ziele werden das gemeinsame Kennenlernen der jeweils fremden
Kultur sowie ein Erfahrungsaustausch im religiösen Alltag und gemeinsamen Glauben genannt.
Ein spezielles Programm in der Gemeinde St. Marien ist laut Antrag nicht vorgesehen. Die Jugend-
lichen besuchen soziale Einrichtungen in Münster und nehmen an einem Kultur- und Begegnungs-
programm in der Stadt Münster teil. Das Projekt lässt einen direkten kommunalpolitischen Zusam-
menhang im Sinne der geltenden „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kom-
munaler Entwicklungszusammenarbeit“ nicht erkennen. Das wesentliche Ziel der Förderung kom-
munaler Entwicklungszusammenarbeit ist, entwicklungs politische Bewusstseinsbildung zu fördern,
Veränderungen im persönlichen Alltagshandeln zu bewirken, das Verständnis für die unterschiedli-
chen Entwicklungen zu fördern und solidarisches Handeln anzubahnen und umzusetzen. Vor die-
sem Hintergrund hat der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit in seiner Sitzung am
27.04.2005 beschlossen, dem Hauptausschuss zu empfehlen, das genannte Projekt nicht zu för-
dern.
Gez.
Dr. Tillmann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0337/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 28.04.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37