Mandari Insight

V/0337/2005

Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Institutionelle Förderung 2005 / P

Vorlage 28.04.2005

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 11.05.2005, TOP 9

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

6062 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Institutionelle 
Förderung 2005 / Projektförderung 2005) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.05.2005 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Folgenden Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vom 
22.02.2005 sowie 27.04.2005 wird gefolgt: 
 
1. Im Rahmen der „Institutionellen Förderung“ 2005 werden folgende Zuschüsse bewilligt: 
 
Lfd. Nr.  Antragsteller Zuschussbetrag beantrag-
terBetrag 
gewährter Betrag 
im Vorjahr 
1 la tienda e.V. 
 
2.400 € 7.000 € 3.000 € 
2 Institut für Theologie und Poli-
tik 
2.400 € 7.500 € 3.000 € 
 
3 Ökumenischer Zusammen-
schluss christlicher Eine-
/Dritte-Welt-Gruppen der 
Stadt Münster
 
1.200 € 2.200 € 1.500 € 
4 Eine-Welt-Forum Münster 
(EWF e.V.) 
 
5.000 € 12.000 € 6.000 € 
5 Vamos e.V. 2.400 € 8.000 € 3.000 € 
 
6 Arbeitskreis Eine Welt Müns-
ter e.V. 
3.600 € 7.670 € 4.000 € 
gesamt 
 
 17.000 € 44.370 € 20.500 € 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0337/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Rietkötter 
Ruf: 
492 60 43 
E-Mail: 
RietkoeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.04.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
2. Im Rahmen der Projektförderung 2005 werden folgende Zuschüssen bewilligt: 
 
Lfd.Nr. Antragsteller Betrag 
 
geplantes Projekt 
2 Eine- Welt- Kreis St. 
Anna 
900 € Familien- Brasilien –Tag am 22.05.2005 
10 Afrika e.V. 1.000 € Afrika in Klassenzimmern in 20 Münsteraner 
Schulklassen  
21 Afrika Kooperative 
e.V. Münster 
1.370 € 5. Afrika Festival Münster 
23 Mutoto e.V. 
 
2.000 € Mutoto-Chaud 
24 Institut für Ethnologie, 
Projektgruppe Nord-
ghana 
1.000 € Ausstellung: 15 Frauen und 8 Ahnen. Leben 
und Glauben bei den Bulsa in Nordghana 
 
 
Der Zuschuss zum Antrag Nr. 10 erfolgt unter der Maßgabe, dass eine prozentuale Kürzung des 
Zuschusses erfolgt, sofern weniger als 20 Münsteraner Schulklassen an dem Projekt beteiligt sind. 
Von dieser Kürzung ausgenommen sind die Kosten, die im Rahmen der Konzeption, Akquise und 
Evaluierung entstehen.  
 
3. Dem Eine Welt Kreis / Ghanakreis St. Marien wird für das Projekt „Weltjugendtag 2005“ (Antrag 
 Nr. 8/2005) kein Zuschuss im Rahmen der Projektförderung 2005 gewährt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten i.H.v. 23.270 € (17.000 € „Institutionelle Förderung“, 
6.270 € Projektförderung), aber keine Folgekosten enstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
0020.718.5000.4 Kommunale Entwicklungszu-
sammenarbeit 
2005 23.270 €  
     
 
Insgesamt: 23.270 €  
 
 
Befristung. 
Die Zuschussgewährung ist auf das Jahr 2005 beschränkt. 
 
 
Begründung: 
Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der 
vom Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler 
Entwicklungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf sog. „Institutionelle Förde-
rung“ zu beraten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwick-
lungszusammenarbeit beschließt der Hauptausschuss über die Verwendung der zur Verfügung 
stehenden Mittel.

- 3 - 
 
Da der Hauptausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des Beirates für 
kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass sowohl die 
Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge informiert wer-
den, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ver-
fahren beizubehalten. 
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seinen Sitzungen am 22.02.2005 
(Anträge auf Projektförderung Nr. 2, 21/ 2005) sowie 27.04.2005 (Anträge auf Projektförderung Nr. 
10, 23, 24/2005 sowie Anträge auf „Institutionelle Förderung“ 2005) beschlossen, dem Hauptau-
schuss zu empfehlen, über die Zuschussanträge wie aufgelistet zu entscheiden. 
 
Zu Ziffer 3: 
 
Die Empfehlung des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit, dem Eine Welt Kreis/ 
Ghanakreis St. Marien (Antrag Nr. 8/2005) keinen Zuschuss im Rahmen der „Projektförderung 
2005“ zu gewähren, begründet sich wie folgt: 
 
Der Eine Welt Kreis / Ghanakreis St. Marien beantragt mit Schreiben vom 30.10.2004 sowie er-
gänzendem Schreiben vom 01.03.2005 einen Reisekostenzuschuss i.H.v. 1.200 € für zwei Ju-
gendliche aus der Partnergemeinde in Norghana, die zur Teilnahme am Weltjugendtag im August 
2005 von der Gemeinde eingeladen werden. Die Jugendlichen halten sich in der Zeit vom 05.08.-
22.08.2005 in Münster auf und nehmen anschließend an dem Weltjugendtagstreffen in Köln teil. 
Laut Antrag soll durch die Begegnung in Münster die Partnerschaft zwischen den Partnergemein-
den weiter vertieft werden. Als Ziele werden das gemeinsame Kennenlernen der jeweils fremden 
Kultur sowie ein Erfahrungsaustausch im religiösen Alltag und gemeinsamen Glauben genannt. 
Ein spezielles Programm in der Gemeinde St. Marien ist laut Antrag nicht vorgesehen. Die Jugend-
lichen besuchen soziale Einrichtungen in Münster und nehmen an einem Kultur- und Begegnungs-
programm in der Stadt Münster teil. Das Projekt lässt einen direkten kommunalpolitischen Zusam-
menhang im Sinne der geltenden „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kom-
munaler Entwicklungszusammenarbeit“ nicht erkennen. Das wesentliche Ziel der Förderung kom-
munaler Entwicklungszusammenarbeit ist, entwicklungs politische Bewusstseinsbildung zu fördern, 
Veränderungen im persönlichen Alltagshandeln zu bewirken, das Verständnis für die unterschiedli-
chen Entwicklungen zu fördern und solidarisches Handeln anzubahnen und umzusetzen. Vor die-
sem Hintergrund hat der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit in seiner Sitzung am 
27.04.2005 beschlossen, dem Hauptausschuss zu empfehlen, das genannte Projekt nicht zu för-
dern.  
 
 
Gez. 
Dr. Tillmann

Beratungsverlauf (1)

11.05.2005 Hauptausschuss
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0337/2005
Typ
Vorlage
Datum
28.04.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37