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Videoüberwachung am Ebertplatz

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1576/2021 vom 07.06.2021

Stand: Am 14.06.2021 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/693 Vorlagen-Nummer 07.06.2021 1576/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 Videoüberwachung am Ebertplatz Im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) am 31.08.2020 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fragen zur Videoüberwachung durch die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) in der Zwischenebene der Stadtbahnhaltestelle Ebertplatz gestellt (AN1141/2020). Zwischenzeitlich liegt eine Antwort der KVB vor. Frage 1: Wie sieht das Datenschutzkonzept der KVB für die geplante Videoüberwachung aus? Antwort der KVB: Wie die gesamte Videobeobachtung der KVB orientiert sie die geplante Videobeobachtung an den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Jeder Kamerastandort wird mit dem Datenschutzbeauftragten der KVB abgestimmt. Frage 2: Ist eine Videobeobachtung (zeitgleiche Beobachtung mit KVB-Mitarbeitenden) oder eine Videoüber- wachung (reine Aufzeichnung) geplant? Antwort der KVB: Wie bei den meisten Kameras der KVB ist sowohl die Möglichkeit gegeben, die Bilder auf der Leitstel- le der KVB aufzuschalten, als auch aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen werden nach 48 Stunden automatisch überschrieben. Frage 3: Hat die Stadt Köln oder hat die KVB grundsätzlich die Zuständigkeit für die Zwischenebenen in U- Bahn-Stationen? Falls die Stadt Köln die Zuständigkeit hat - wurde der städtische Datenschutzbeauf- tragte einbezogen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort der Verwaltung: Die Stadt Köln hat der KVB das Hausrecht in den Zwischenebenen der U-Bahn-Haltestellen übertra- gen. Frage 4: Was sind die Ergebnisse der Datenschutz-Folgeabschätzung für die geplante Videobeobachtung in der Zwischenebene am Ebertplatz? Antwort der KVB: Die Videokameras sind bei der Installation entsprechend den örtlichen Erforderlichkeiten angepasst worden. Unter Beteiligung der Datenschutzbeauftragten wurden die Grundsätze der Datenschutz- Folgeabschätzung berücksichtigt. In Verbindung mit den Bestreifungen durch KVB Personal und an- derer Ordnungsbehörden aus der Sicherheitsordnungspartnerschaft stellt die Videoüberwachung eine 2 entsprechende zweckbegründete Maßnahme der Sicherheit dar. Frage 5: Die installierten Videokameras auf dem Ebertplatz führten zur Verdrängung der Drogenszene. Wel- chen präventiven Ansatz verfolgt die KVB mit der Installation der Videokameras, welchen Beitrag leis- tet die neu geplante Videoüberwachung in der Zwischenebene am Ebertplatz zur dauerhaften Ver- besserung der Situation der Drogenszene am Ebertplatz? Antwort der KVB: Wie bisher auch, wird die Haltestelle Ebertplatz auch weiterhin mit Personal bestreift, das als direkter Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht. Die KVB ist aktives Mitglied in der von der Oberbürger- meisterin eingesetzten AG „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ und arbeitet in diesem Zusam- menhang auch intensiv in der AG Ebertplatz mit, um gemeinsam mit den Ordnungspartnern die Situa- tion am Ebertplatz zu verbessern. Die auf der Platzfläche installierten Kameras haben eine Verdrän- gung der Drogenszene auch in die Zwischenebene der Haltestelle zur Folge. Mit der Installation der Kameras soll auch eine Durchgängigkeit bei einer möglichen Strafverfolgung erreicht werden. Aller- dings ist einer der wesentlichen Zwecke bei einem Ausbau der Videobeobachtung die Betriebssteue- rung durch Livebilder vor Ort, z.B. bei Großveranstaltungen mit hohem Fahrgastaufkommen. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 14.06.2021

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 3.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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