1388/2023
Bisherige Umsetzung einer qualitativen Bauberatung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5195 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 08.05.2023 1388/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bauausschuss 08.05.2023 Bisherige Umsetzung einer qualitativen Bauberatung Die FDP-Fraktion hat zur Sitzung am 08.05.2023 eine Anfrage gestellt. Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung bereits in Gang gesetzt, um zukünftig eine qualitative Bauberatung zu ermöglichen? Antwort der Verwaltung: Die Durchführung einer qualitativen Bauberatung im jeweiligen Einzelfall ist keine gesetzlich pflichtige, sondern eine freiwillige Aufgabenwahrnehmung durch die Verwaltung. Wegen sehr knapper Ressourcen kann somit diese Bauberatung nur in klar definierten Fällen möglich sein. Daher hat die Verwaltung zunächst Gespräche mit Vertretungen der Bauherrschaft und Pla- nenden aufgenommen, um deren konkrete Bedarfe im Sinne des Ratsbeschlusses aus No- vember 2021 zu identifizieren. Die qualitative Beratung ist danach insbesondere für gewichtige Bauvorhaben – vorrangig bei der Nachverdichtung für den Wohnungsbau – in Bereichen unklarer Bebaubarkeit ohne Be- bauungsplan gewünscht. Das sind Vorhaben, deren Zulässigkeit sich nach § 34 BauGB rich- tet. Im Bauaufsichtsamt sollen dann konkrete Fragestellungen zu den bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen bzw. Möglichkeiten in Beratungsgesprächen geklärt werden können. So soll z. B. ein zu hohes Maß der baulichen Nutzung vermieden werden, welches im Bauge- nehmigungsverfahren zu zeit- und kostenintensiven Umplanungen führen würde. Ein Effekt der Beratung könnte auch darin liegen, frühzeitig ein Bauleitplanverfahren anstoßen zu kön- nen. Auf diesen beschriebenen Beratungsbedarf hin wird das Konzept zur qualitativen Baubera- tung innerhalb der Bauaufsicht ausgerichtet sein. Die Beratung zu Vorhaben nach § 34 BauGB würde dann in den bereits für eine Antragsbearbeitung bestehenden Abschnitten und Bezirksteams erfolgen. Frage 2: Welche Schritte werden als nächstes hin zu einer Verwirklichung in Angriff genommen? 2 Antwort der Verwaltung: Im Bauaufsichtsamt ist weiter an der Ermittlung sowie nachgehend der Festlegung aller per- sonellen und organisatorischen Detailbedarfe sowie inhaltlicher Abläufe (und dabei auch Grenzziehungen) der jeweiligen Fallberatung zu arbeiten, um ein konkretes Konzept aufzu- stellen. Darüber hinaus werden bei der Nachverdichtung unserer bereits sehr dicht bebauten Stadt aber auch die Themen Umwelt und Verkehr nicht nur immer komplexer, sondern zunehmend maßgeblich im Hinblick auf die Zulässigkeit von Vorhaben und die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen. Eine intensive Nachverdichtung bestehender Siedlungen löst in der Regel zu- sätzlichen Verkehr und damit zumeist steigende Immissionen aus. Häufig rückt eine neue Wohnbebauung nah an gewerblich geprägte Bereiche an. Auf bislang unbebaut gebliebenen Flächen befinden sich z. B. entweder Bewuchs und/oder geschützte Arten, Boden- oder Im- missionsbelastungen, die einer umweltrechtlichen Begutachtung bedürfen. Daraus entwickelt sich ein steigender Bedarf an Vorabstimmungen zu Verkehrs- und Umwelt- themen, die nur in den entsprechenden anderen Fachbereichen außerhalb des Bauaufsichts- amtes erfolgen können. Deshalb finden bereits dezernatsübergreifende Abstimmungen mit den verwaltungsinternen Fachbereichen Umwelt und Verkehr statt. Das dortige fachspezifi- sche Beratungsangebot soll konkret für die Vorbereitung von Baugenehmigungsverfahren optimiert werden, um eine qualitative Bauberatung auch in diesen Bereichen sicherzustellen. Frage 3: Gibt es bereits einen Zeitplan und inwieweit wird dieser eingehalten? Antwort der Verwaltung: Die Kapazitäten im Bauaufsichtsamt sind seit längerer Zeit sehr stark in der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens und der Anbindung an das Bauportal NRW eingebunden. Daher hatten Herr Greitemann als Beigeordneter und Herr Kriege als Amtsleiter mit dem Stadtentwicklungsausschuss im Frühsommer 2022 abgestimmt, die Fortsetzung der Digitali- sierung zu priorisieren. Sobald Ressourcen frei würden, sollte demnach die Prüfung zur Ein- richtung einer qualitativen Bauberatung aufgenommen werden. Dies erfolgte dann im Laufe des 2. Halbjahres 2022. Der Start in den Echtbetrieb des digitalen Baugenehmigungsverfahrens ist im November 2022 zu einem ersten Bauvorhabenthema erfolgt. Dieses digitale Verfahren muss jedoch sukzessi- ve auf weitere Vorhabenthemen ausgeweitet werden. Das kostet dort prioritär Ressourcen. Von daher sind die Restkapazitäten stark schwankend, so dass ein konkreter Zeitplan zur weiteren Ausarbeitung der qualitativen Bauberatung noch nicht zuverlässig erstellbar ist. Für die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren zu kleinen und großen Sonderbauten sowie der Vorbescheidsverfahren besteht weiterhin die Hauptpriorität. Vorbehaltlich des weite- ren Ressourcenbedarfs dort ist aber das derzeitige Ziel, das Konzept zur qualitativen Baube- ratung in diesem Jahr soweit voranzubringen, dass es zum Ende dieses Jahres bzw. Anfang des nächsten Jahres vorgestellt werden kann. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1388/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.05.2023
- Erstellt
- 25.04.2023 16:31