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1388/2023

Bisherige Umsetzung einer qualitativen Bauberatung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.05.2023

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 08.05.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5195 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/63 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 08.05.2023 
 1388/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bauausschuss 08.05.2023 
 
Bisherige Umsetzung einer qualitativen Bauberatung 
Die FDP-Fraktion hat zur Sitzung am 08.05.2023 eine Anfrage gestellt. 
 
 
Frage 1: 
 
Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung bereits in Gang gesetzt, um zukünftig eine 
qualitative Bauberatung zu ermöglichen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Durchführung einer qualitativen Bauberatung im jeweiligen Einzelfall ist keine gesetzlich 
pflichtige, sondern eine freiwillige Aufgabenwahrnehmung durch die Verwaltung. Wegen sehr 
knapper Ressourcen kann somit diese Bauberatung nur in klar definierten Fällen möglich sein. 
Daher hat die Verwaltung zunächst Gespräche mit Vertretungen der Bauherrschaft und Pla-
nenden aufgenommen, um deren konkrete Bedarfe im Sinne des Ratsbeschlusses aus No-
vember 2021 zu identifizieren.  
 
Die qualitative Beratung ist danach insbesondere für gewichtige Bauvorhaben – vorrangig bei 
der Nachverdichtung für den Wohnungsbau – in Bereichen unklarer Bebaubarkeit ohne Be-
bauungsplan gewünscht. Das sind Vorhaben, deren Zulässigkeit sich nach § 34 BauGB rich-
tet. Im Bauaufsichtsamt sollen dann konkrete Fragestellungen zu den bauplanungsrechtlichen 
Rahmenbedingungen bzw. Möglichkeiten in Beratungsgesprächen geklärt werden können. So 
soll z. B. ein zu hohes Maß der baulichen Nutzung vermieden werden, welches im Bauge-
nehmigungsverfahren zu zeit- und kostenintensiven Umplanungen führen würde. Ein Effekt 
der Beratung könnte auch darin liegen, frühzeitig ein Bauleitplanverfahren anstoßen zu kön-
nen.  
 
Auf diesen beschriebenen Beratungsbedarf hin wird das Konzept zur qualitativen Baubera-
tung innerhalb der Bauaufsicht ausgerichtet sein. Die Beratung zu Vorhaben nach § 34 
BauGB würde dann in den bereits für eine Antragsbearbeitung bestehenden Abschnitten und 
Bezirksteams erfolgen.  
 
 
Frage 2: 
 
Welche Schritte werden als nächstes hin zu einer Verwirklichung in Angriff genommen?

2 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Bauaufsichtsamt ist weiter an der Ermittlung sowie nachgehend der Festlegung aller per-
sonellen und organisatorischen Detailbedarfe sowie inhaltlicher Abläufe (und dabei auch 
Grenzziehungen) der jeweiligen Fallberatung zu arbeiten, um ein konkretes Konzept aufzu-
stellen. 
 
Darüber hinaus werden bei der Nachverdichtung unserer bereits sehr dicht bebauten Stadt 
aber auch die Themen Umwelt und Verkehr nicht nur immer komplexer, sondern zunehmend 
maßgeblich im Hinblick auf die Zulässigkeit von Vorhaben und die Bearbeitungsdauer von 
Bauanträgen. Eine intensive Nachverdichtung bestehender Siedlungen löst in der Regel zu-
sätzlichen Verkehr und damit zumeist steigende Immissionen aus. Häufig rückt eine neue 
Wohnbebauung nah an gewerblich geprägte Bereiche an. Auf bislang unbebaut gebliebenen 
Flächen befinden sich z. B. entweder Bewuchs und/oder geschützte Arten, Boden- oder Im-
missionsbelastungen, die einer umweltrechtlichen Begutachtung bedürfen.  
 
Daraus entwickelt sich ein steigender Bedarf an Vorabstimmungen zu Verkehrs- und Umwelt-
themen, die nur in den entsprechenden anderen Fachbereichen außerhalb des Bauaufsichts-
amtes erfolgen können. Deshalb finden bereits dezernatsübergreifende Abstimmungen mit 
den verwaltungsinternen Fachbereichen Umwelt und Verkehr statt. Das dortige fachspezifi-
sche Beratungsangebot soll konkret für die Vorbereitung von Baugenehmigungsverfahren 
optimiert werden, um eine qualitative Bauberatung auch in diesen Bereichen sicherzustellen. 
 
Frage 3: 
 
Gibt es bereits einen Zeitplan und inwieweit wird dieser eingehalten?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Kapazitäten im Bauaufsichtsamt sind seit längerer Zeit sehr stark in der Digitalisierung 
des Baugenehmigungsverfahrens und der Anbindung an das Bauportal NRW eingebunden. 
Daher hatten Herr Greitemann als Beigeordneter und Herr Kriege als Amtsleiter mit dem 
Stadtentwicklungsausschuss im Frühsommer 2022 abgestimmt, die Fortsetzung der Digitali-
sierung zu priorisieren. Sobald Ressourcen frei würden, sollte demnach die Prüfung zur Ein-
richtung einer qualitativen Bauberatung aufgenommen werden. Dies erfolgte dann im Laufe 
des 2. Halbjahres 2022. 
 
Der Start in den Echtbetrieb des digitalen Baugenehmigungsverfahrens ist im November 2022 
zu einem ersten Bauvorhabenthema erfolgt. Dieses digitale Verfahren muss jedoch sukzessi-
ve auf weitere Vorhabenthemen ausgeweitet werden. Das kostet dort prioritär Ressourcen. 
Von daher sind die Restkapazitäten stark schwankend, so dass ein konkreter Zeitplan zur 
weiteren Ausarbeitung der qualitativen Bauberatung noch nicht zuverlässig erstellbar ist.  
 
Für die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren zu kleinen und großen Sonderbauten 
sowie der Vorbescheidsverfahren besteht weiterhin die Hauptpriorität. Vorbehaltlich des weite-
ren Ressourcenbedarfs dort ist aber das derzeitige Ziel, das Konzept zur qualitativen Baube-
ratung in diesem Jahr soweit voranzubringen, dass es zum Ende dieses Jahres bzw. Anfang 
des nächsten Jahres vorgestellt werden kann. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Bauausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1388/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.05.2023
Erstellt
25.04.2023 16:31