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2009/0454

Konversion, Einleitung zur vorbereitenden Untersuchung

Magistratsvorlage 07.10.2009

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Lincoln-Siedlung
Cambrai-Fritsch-Kaserne

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Kelley-Barracks
Nathan-Hale-Depot

2009/0454

10113 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.10.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung 
Dezernat V 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0454 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Konversion, Einleitung zur vorbereitenden Untersuchung 
 
Vorlage vom:  7.10.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat möge beschließen: 
 
a) Im Bereich „Bessunger Grünzug, Cambrai-Fritsch-Kaserne, Jefferson-Siedlung, Bessunger Kiesgrube, 
Lincoln-Siedlung“ ist die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vorzusehen. Die 
Stadt Darmstadt beschließt deshalb zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die 
Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich nach § 165 Abs. 3 BauGB 
Voruntersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen. 
 
b) Im Bereich „Kelley-Barracks und Nathan-Hale-Depot“ ist die Durchführung einer städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme vorzusehen. Die Stadt Darmstadt beschließt deshalb zur Gewinnung von 
Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen 
Entwicklungsbereich nach § 165 Abs. 3 BauGB Voruntersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB 
durchzuführen. 
 
Ziel der Entwicklungsmaßnahmen sind die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der 
Entwicklung der ehemaligen militärisch genutzten Flächen im Sinne der Gemeinde.  
 
Als vorläufige Ziele sind für den unter a) genannten Bereich die beschleunigte Bereitstellung von 
Wohnraum und Bauland zur besseren Versorgung aller Bevölkerungsgruppen mit Wohnraum und für den 
unter b) genannten Bereich die beschleunigte Bereitstellung von gewerblichen Flächen zur Versorgung

2 
... 
sowohl bereits ansässiger Unternehmen als auch zur Versorgung der Nachfrage nach gewerblichen 
Flächen. 
 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt und ermächtigt für die Durchführung der Vorbereitenden 
Untersuchungen alle notwendigen Anträge zu stellen und insbesondere die Mitwirkungsbereitschaft der 
Eigentümerin (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) zu fördern, sowie Vorschläge zur beabsichtigten 
Entwicklungsmaßnahme entgegenzunehmen. 
 
 
 
 
 
Anlagen: Südbereich 
Westbereich 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage Einleitung vorbereitende Untersuchungen für die 
Konversionsareale 
 
 
Die US-Army hat die in Darmstadt stationierten Streitkräfte bis zum Jahresende 2008 abgezogen. Die 
Flächen, mit Ausnahme des Nathan-Hale-Depots, sind in das Eigentum der Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben (BImA) übergegangen und stehen für eine zivile Folgenutzung zur Verfügung. 
Diese bisher militärisch genutzten Flächen bedürfen einer städtebaulichen Umstrukturierung, um eine 
Folgenutzung überhaupt zu ermöglichen. 
 
Mit der Bewältigung der sich daraus ergebenden Aufgaben ist eine Arbeitsgruppe betraut, die von 
städtischer Seite die nächsten Schritte im Konversionsprozess begleitet. Diese Arbeitsgruppe ist mit 
Rundverfügung Nr. 19 vom 18. Mai 2009 installiert worden. Die organisatorische Federführung liegt 
beim Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung. Die engere Arbeitsgruppe setzt sich aus dem Amt für 
Wirtschaft und Stadtentwicklung, dem Stadtplanungsamt, dem Grünflächenamt, dem Umweltamt, 
sowie dem Dezernat V zusammen. Je nach Arbeitsinhalten können weitere Fachämter zu dem 
Konversionsprozess hinzugezogen werden. 
 
Die bisher geführten Gespräche und Verhandlungen mit der BImA lassen es erforderlich erscheinen, 
die weiteren Konversionsaktivitäten zwischen der Stadt Darmstadt und der BImA durch einen 
Kooperationsvertrag zu strukturieren. Eine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Darmstadt und 
der BImA wird derzeit abgestimmt. 
 
Die Stadt sollte sich unabhängig davon die Durchführung einer städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme zur Sicherung der qualitativen Ziele der Stadt und zur zügigen Entwicklung 
der Flächen offen halten. Dies wurde schon bei den Aufstellungsbeschlüssen der Bebauungspläne für 
sämtliche Konversionsareale im Dezember 2005 beschlossen. 
 
Vorteile einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
 
 
Nach § 165 BauGB kann eine Gemeinde Teile ihres Gemeindegebietes durch Beschluss förmlich als 
städtebaulichen Entwicklungsbereich festlegen. Mit dieser Entwicklungsmaßnahme sollen Bereiche, 
die für die städtische Entwicklung große Bedeutung haben im Rahmen einer städtebaulichen 
Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden. Ziel der städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme ist die einheitliche Vorbereitung und die zügige Durchführung der 
Entwicklung der Konversionsflächen. Daran hat die Stadt Darmstadt ein hohes Interesse. 
 
Angesichts der großen Bedeutung der Entwicklung der Konversionsflächen für die Stadt Darmstadt ist 
eine Offenhaltung des weiteren Prozesses dringend geboten. Zur Sicherung des Allgemeinwohls ist 
die Einleitung förmlicher Voruntersuchungen nach den Regelungen des BauGB hinsichtlich 
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 ff. BauGB) zu veranlassen.  
 
Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen dient der Beurteilung der 
Festlegungsvoraussetzungen für die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. 
Eine solche Beurteilungsgrundlage für die Umnutzung und Widernutzung der brachliegenden Flächen 
ist allein schon aufgrund der Lage und Größe, sowie für die Bedeutung für die Gesamtstadt 
notwendig. Der besonders hohe Steuerungsaufwand bei der Entwicklung der Konversionsflächen für 
zivile Nachnutzungen kann mit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bewältigt werden.  
 
Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
 
 
Vor der förmlichen Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches sind von der Gemeinde 
Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Diese sind erforderlich, um Beurteilungsgrundlagen zu 
erhalten, die darstellen, dass die Maßnahme den Zielen der städtebaulichen Ordnung, der Deckung 
des erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten erfordert und eine zügige Durchführung 
gewährleistet. Mit den Vorbereitenden Untersuchungen wird die Umsetzungsmöglichkeit der 
Maßnahme darüber hinaus auf die betriebswirtschaftliche Machbarkeit hin untersucht. Nach 
Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen kann je nach Ergebnis des Abschlussberichtes der 
Umfang der Entwicklungsmaßnahme durch Beschluss festgelegt werden. 
Eine zentrale Voraussetzung zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist 
nach § 165 (3) Abs. 2 ist die Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten. Der 
Demografiebericht 1/08 und das Gutachten des Institutes für Wohnen und Umwelt zeigen diesen

4 
... 
erhöhten Bedarf, so dass erwartet werden kann, dass die Vorbereitenden Untersuchungen dies 
entsprechend belegen.  
 
Untersuchungsgebiete
 
Zur Klärung der Festlegung der Gebiete, die als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gem. § 165 
ff. BauGB durchgeführt werden sollen, führt die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Vorbereitenden 
Untersuchungen gem. § 165 (4) BauGB und § 141 BauGB für die Flächen 
 
Lincoln-Village 
Jefferson Village 
Cambrai-Fritsch-Kaserne 
Nathan-Hale-Depot 
Kelley-Barracks 
 
durch. Die Abgrenzungen der Flächen sind in Anlage 1 und 2 als Plandarstellung beigefügt. 
 
Die vorgenannten Flächen sind in ihrer Ausprägung sehr heterogen. Aufgrund der aufgegebenen 
militärischen Nutzung, den unterschiedlichen Überlegungen zur Nachnutzung und der 
Wechselwirkung der Flächen untereinander sind für die vorgenannten fünf Areale die vorbereitenden 
Untersuchungen durchzuführen.  
 
Es ergeben sich zwei Bereiche: 
- der Südbereich mit der Lincoln-Village, der Jefferson-Village und der Cambrai-Fritsch-Kaserne,  
- der Westbereich mit den Kelley-Barracks und dem Nathan-Hale-Depot 
 
Die Abgrenzung der Gebiete für die Vorbereitenden Untersuchungen resultieren aus den 
Nutzungsschwerpunkten für die jeweiligen Flächen und den damit verbundenen Wechselwirkungen. 
 
Der Betrachtungsschwerpunkt der Vorbereitenden Untersuchungen für die Flächen im Süden der 
Stadt Darmstadt liegt auf der zügigen Wiedernutzung und Bereitstellung von neuen Wohnbauflächen 
für alle Schichten der Bevölkerung. Gerade im Südbereich zwischen Bessungen und der Villenkolonie 
Eberstadt sind über die Konversionsflächen hinaus stadtstrukturelle Fragestellungen zu bearbeiten, 
wie die Einbindung des Naturschutzgebietes Bessunger Kiesgrube, die weitere Entwicklung des 
Grünzuges Bessungen Süd mit den eingebetteten öffentlichen Nutzungen der Lichtenbergschule und 
der Akademie für Tonkunst. 
 
 
Im Westbereich werden die Vorbereitenden Untersuchungen die beschleunigte Bereitstellung von 
gewerblichen Flächen zur Versorgung sowohl bereits ansässiger Unternehmen als auch die 
Versorgung der Nachfrage nach gewerblichen Flächen intensiv betrachten. Im Westbereich liegen die 
strukturellen Verbindungen der beiden Konversionsflächen in der Einbettung in den städtischen 
Siedlungskörper, sowie in der technischen Infrastruktur. 
 
 
Finanzierung
 
Die für die Vorbereitenden Untersuchungen erforderlichen Mittel sind in der Mittelanmeldung zum 
Nachtragshaushalt der Haushaltsstelle „Konversion“ aufgenommen. 
 
Die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme muss nach den Ergebnissen der 
vorbereitenden Untersuchungen mit der parzellenscharfen Abgrenzung des Durchführungsbereiches 
beschlossen werden. Sollten die Ziele durch andere Maßnahmen, wie z. B. städtebauliche Verträge 
erreicht werden, kann auf die Durchführung auch verzichtet werden. 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, 07.10.2009 
VI-61.1la/th Nst.:2612

5 
... 
 
 
Dezernat I   Dezernat V   Dezernat VI 
 
 
 
 
Walter Hoffmann  Jochen Partsch  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister  Stadtrat   Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0454
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.10.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00