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AN/0701/2026

Konzeptionsförderung für freie Gruppen sicherstellen

Gem. Dringlichkeitsantrag (Rat) 05.05.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 07.05.2026, TOP 3.3

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Rat)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Rat)

3046 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
SPD-Fraktion 
FDP/KSG-Fraktion 
 
 
Herr Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
An die Vorsitzende des 
Ausschusses Kunst und Kultur 
Frau Dr. Eva Bürgermeister 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 05.05.2026 
 
AN/0701/2026 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026 
 
Konzeptionsförderung für freie Gruppen sicherstellen 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Ta-
gesordnung des Ausschusses Kunst und Kultur am 07. Mai 2026 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt: 
 
1. Die Verwaltung wird aufgefordert sicherzustellen, dass Gruppen ohne Haus auch eine 
Strukturförderung in angemessenen notwendigen Umfang beantragen und erhalten können, 
auch im Rahmen mehrjähriger Projektförderungen. 
 
2. Die Frage, ob langfristig eine Konzeptions- oder mehrjährige Projektförderung erfolgen 
soll, soll im Rahmen der Neufassung des Theaterförderkonzeptes nach Fachgespräch mit 
Verwaltung und Politik entschieden werden. 
 
 
Begründung: 
 
Im derzeit gültigen Theaterförderkonzept ist das Instrument einer vierjährigen Konzeptions-
förderung vorgesehen. Antragsberechtigt sind dort „in Bezug auf ihre Organisationsstruktur 
professionell arbeitende Theater und Theatergruppen“ für einen Zeitraum von vier Jahren. 
 
In der gerade abgeschlossenen Ausschreibung der neuen Konzeptionsförderung wurden die 
Bedingungen dieser Förderung verändert: Antragsberechtigt waren nur Theater mit festem 
Haus und die Förderphase wurde auf zwei Jahre festgelegt. Diese Veränderungen sind dem

- 2 - 
 
Vernehmen nach im Vorgriff auf Anpassungen für ein noch zu verabschiedendes neues The-
aterförderkonzept erfolgt. Solche Anpassungen mögen sinnvoll sein. Allerdings sollte sicher-
gestellt sein, dass vor einer Verabschiedung eines neuen Theaterförderkonzeptes keine irre-
versiblen Schäden in der Förderlandschaft erfolgen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass 
auch freie Gruppen ohne festes Haus - wie im aktuell gültigen Konzept vorgesehen - eine 
längerfristige, strukturelle Förderperspektive erhalten können.  
 
Es war eine der wesentlichen Errungenschaften des Theaterförderkonzeptes, dass den di-
versen Organisationsstrukturen der Freien Theaterszene Rechnung getragen wurde. Dies 
sollte auch in Zukunft sichergestellt sein. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Neuausschreibung der Konzeptionsförderung ist jüngst erfolgt. Auf Grundlage der Be-
werbungen wird die Jury einen Vorschlag für Theater mit festem Haus zum nächsten Aus-
schuss (Juni) machen. Es ist deshalb wichtig, dass parallel ein Vorschlag im oben dargestell-
ten Sinn erarbeitet wird. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Lino Hammer     Gez. Pascal Pütz  
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer   SPD-Fraktionsgeschäftsführer 
 
      
Gez. Ulrich Breite    
FDP/KSG-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 3.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0701/2026
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (Rat)
Datum
05.05.2026
Erstellt
27.04.2026 10:26