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Konzeptionsförderung für freie Gruppen sicherstellen
Gem. Dringlichkeitsantrag (Rat) AN/0701/2026 vom 05.05.2026
Stand: Am 07.05.2026 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Rat)
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SPD-Fraktion FDP/KSG-Fraktion Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Dr. Eva Bürgermeister Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 05.05.2026 AN/0701/2026 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026 Konzeptionsförderung für freie Gruppen sicherstellen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Vorsitzende, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Ta- gesordnung des Ausschusses Kunst und Kultur am 07. Mai 2026 zu setzen. Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert sicherzustellen, dass Gruppen ohne Haus auch eine Strukturförderung in angemessenen notwendigen Umfang beantragen und erhalten können, auch im Rahmen mehrjähriger Projektförderungen. 2. Die Frage, ob langfristig eine Konzeptions- oder mehrjährige Projektförderung erfolgen soll, soll im Rahmen der Neufassung des Theaterförderkonzeptes nach Fachgespräch mit Verwaltung und Politik entschieden werden. Begründung: Im derzeit gültigen Theaterförderkonzept ist das Instrument einer vierjährigen Konzeptions- förderung vorgesehen. Antragsberechtigt sind dort „in Bezug auf ihre Organisationsstruktur professionell arbeitende Theater und Theatergruppen“ für einen Zeitraum von vier Jahren. In der gerade abgeschlossenen Ausschreibung der neuen Konzeptionsförderung wurden die Bedingungen dieser Förderung verändert: Antragsberechtigt waren nur Theater mit festem Haus und die Förderphase wurde auf zwei Jahre festgelegt. Diese Veränderungen sind dem - 2 - Vernehmen nach im Vorgriff auf Anpassungen für ein noch zu verabschiedendes neues The- aterförderkonzept erfolgt. Solche Anpassungen mögen sinnvoll sein. Allerdings sollte sicher- gestellt sein, dass vor einer Verabschiedung eines neuen Theaterförderkonzeptes keine irre- versiblen Schäden in der Förderlandschaft erfolgen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass auch freie Gruppen ohne festes Haus - wie im aktuell gültigen Konzept vorgesehen - eine längerfristige, strukturelle Förderperspektive erhalten können. Es war eine der wesentlichen Errungenschaften des Theaterförderkonzeptes, dass den di- versen Organisationsstrukturen der Freien Theaterszene Rechnung getragen wurde. Dies sollte auch in Zukunft sichergestellt sein. Begründung der Dringlichkeit: Die Neuausschreibung der Konzeptionsförderung ist jüngst erfolgt. Auf Grundlage der Be- werbungen wird die Jury einen Vorschlag für Theater mit festem Haus zum nächsten Aus- schuss (Juni) machen. Es ist deshalb wichtig, dass parallel ein Vorschlag im oben dargestell- ten Sinn erarbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen Gez. Lino Hammer Gez. Pascal Pütz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer SPD-Fraktionsgeschäftsführer Gez. Ulrich Breite FDP/KSG-Fraktionsgeschäftsführer
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