AN/0701/2026
Konzeptionsförderung für freie Gruppen sicherstellen
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Rat)
3046 Zeichen
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
SPD-Fraktion
FDP/KSG-Fraktion
Herr Oberbürgermeister
Torsten Burmester
An die Vorsitzende des
Ausschusses Kunst und Kultur
Frau Dr. Eva Bürgermeister
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 05.05.2026
AN/0701/2026
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026
Konzeptionsförderung für freie Gruppen sicherstellen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Ta-
gesordnung des Ausschusses Kunst und Kultur am 07. Mai 2026 zu setzen.
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert sicherzustellen, dass Gruppen ohne Haus auch eine
Strukturförderung in angemessenen notwendigen Umfang beantragen und erhalten können,
auch im Rahmen mehrjähriger Projektförderungen.
2. Die Frage, ob langfristig eine Konzeptions- oder mehrjährige Projektförderung erfolgen
soll, soll im Rahmen der Neufassung des Theaterförderkonzeptes nach Fachgespräch mit
Verwaltung und Politik entschieden werden.
Begründung:
Im derzeit gültigen Theaterförderkonzept ist das Instrument einer vierjährigen Konzeptions-
förderung vorgesehen. Antragsberechtigt sind dort „in Bezug auf ihre Organisationsstruktur
professionell arbeitende Theater und Theatergruppen“ für einen Zeitraum von vier Jahren.
In der gerade abgeschlossenen Ausschreibung der neuen Konzeptionsförderung wurden die
Bedingungen dieser Förderung verändert: Antragsberechtigt waren nur Theater mit festem
Haus und die Förderphase wurde auf zwei Jahre festgelegt. Diese Veränderungen sind dem
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Vernehmen nach im Vorgriff auf Anpassungen für ein noch zu verabschiedendes neues The-
aterförderkonzept erfolgt. Solche Anpassungen mögen sinnvoll sein. Allerdings sollte sicher-
gestellt sein, dass vor einer Verabschiedung eines neuen Theaterförderkonzeptes keine irre-
versiblen Schäden in der Förderlandschaft erfolgen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass
auch freie Gruppen ohne festes Haus - wie im aktuell gültigen Konzept vorgesehen - eine
längerfristige, strukturelle Förderperspektive erhalten können.
Es war eine der wesentlichen Errungenschaften des Theaterförderkonzeptes, dass den di-
versen Organisationsstrukturen der Freien Theaterszene Rechnung getragen wurde. Dies
sollte auch in Zukunft sichergestellt sein.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Neuausschreibung der Konzeptionsförderung ist jüngst erfolgt. Auf Grundlage der Be-
werbungen wird die Jury einen Vorschlag für Theater mit festem Haus zum nächsten Aus-
schuss (Juni) machen. Es ist deshalb wichtig, dass parallel ein Vorschlag im oben dargestell-
ten Sinn erarbeitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Lino Hammer Gez. Pascal Pütz
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Gez. Ulrich Breite
FDP/KSG-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0701/2026
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (Rat)
- Datum
- 05.05.2026
- Erstellt
- 27.04.2026 10:26