Irreführende Straßenmarkierung Kreuzung Hackhauser Weg / Üdesheimer Weg
Antrag nach § 3 BV6 (CDU) AN/0683/2018 vom 04.05.2018
Stand: Am 17.05.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (CDU BV6)
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CDU-FRAKTION in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks 6 der Stadt Köln Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0683/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.05.2018 Irreführende Straßenmarkierung Kreuzung Hackhauser Weg / Üdesheimer Weg Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Änderungen der Vorfahrt an der Kreuzung Hackhauser Weg / Üdesheimer Weg ist durch die Verwaltung wohl etwas überschnell umgesetzt worden. Nur die Schilder entsprechend zu ändern und die Markierungen auf der Straße einfach zu belassen kann keine Lösung sein. Wie aus den beiden Bildern zu ersehen ist, ist die Situation irreführend. Die Verwaltung wird aufgefordert die Straßenmarkierungen sofort anzupassen, es haben sich bereits Unfälle ereignet. Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob die Zebrastreifen wieder aufgebracht werden können. Anlage: Bild Uedesheimer Weg Bild Hackhauser Weg Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender - 2 -
Beratungsverlauf
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17.05.2018
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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