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AN/0683/2018

Irreführende Straßenmarkierung Kreuzung Hackhauser Weg / Üdesheimer Weg

Antrag nach § 3 BV6 (CDU) 04.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 17.05.2018, TOP 8.3.2

Antrag nach § 3 (CDU BV6)

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Antrag nach § 3 (CDU BV6)

1289 Zeichen

CDU-FRAKTION 
in der Bezirksvertretung des  
Stadtbezirks 6 der Stadt Köln 
 
 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0683/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.05.2018 
 
Irreführende Straßenmarkierung Kreuzung Hackhauser Weg / Üdesheimer Weg 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Änderungen der Vorfahrt an der Kreuzung Hackhauser Weg / Üdesheimer Weg ist durch 
die Verwaltung wohl etwas überschnell umgesetzt worden. Nur die Schilder entsprechend zu 
ändern und die Markierungen auf der Straße einfach zu belassen kann keine Lösung sein.  
Wie aus den beiden Bildern zu ersehen ist, ist die Situation irreführend. Die Verwaltung wird 
aufgefordert die Straßenmarkierungen sofort anzupassen, es haben sich bereits Unfälle 
ereignet. 
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob die Zebrastreifen wieder 
aufgebracht werden können. 
 
 
Anlage:  
Bild Uedesheimer Weg 
Bild Hackhauser Weg 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Für die CDU-Fraktion 
Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg 
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

- 2 -

Beratungsverlauf (1)

17.05.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Üdesheimer Weg
  • Hackhauser Weg

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Details

Aktenzeichen
AN/0683/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (CDU)
Datum
04.05.2018
Erstellt
02.05.2018 09:22