0652/2017
Instandsetzung des Mülheim-Stammheimer Ufers und darauf aufbauende Pflegekonzeption; LSG 13; Bezirk 9
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
5560 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 0652/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Instandsetzung des Mülheim-Stammheimer Ufers und darauf aufbauende Pflegekonzeption; LSG 13 "Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen", Bezirk 9 hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 BNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Instandsetzung und der anschließenden jährlichen Pflege des Mülheim-Stammheimer Ufers einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe- stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 24.04.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Beschreibung der Maßnahme: Das Amt für Brücken und Stadtbahnbau der Stadt Köln plant die Instandsetzung des Mül- heim-Stammheimer Ufers zwischen der Kahnstraße bis zur ehem. Verladeanlage an der Raumannskaul. Das Stammheimer Ufer besteht in diesem Abschnitt aus einer Basaltsteinböschung. Im süd- lichen Bereich ist diese sehr steil, zur Verladeanlage hin wird das Ufer breiter und flacher. Im Laufe der Jahre sind auf der Böschung vermehrt Gehölze aufgekommen, das Wurzelwerk hat die Basaltsteine bereits teilweise aufgebrochen und beschädigt. Durch die wiederkehrenden Hochwässer und die Größe der Gehölze nehmen die Schäden an der Basaltbefestigung zu. Um die Standsicherheit der Böschung zu erhalten will das Amt für Brücken und Stadtbahn- bau die Gehölze sukzessive entnehmen und durch weitere Pflegemaßnahmen ein Wieder- aufkommen der Gehölze verhindern. Die bereits aufgebrochenen Böschungsbereiche wer- den ersetzt. Entlang des Mülheim-Stammheimer Ufers führt ein stark frequentierter Fahrrad- und Geh- weg. Einige größere Gehölze waren akut verkehrsgefährdend und wurden in zwei Pflege- gängen (Anfang bzw. Ende 2015) bereits entfernt. Im Januar/Februar 2017 wurden durch das Wasserstraßenschifffahrtsamt bis zu 2 Meter große Auskolkungen im nördlichen Bereich der Böschung gemeldet. Um dem nächsten Hochwasser zuvorzukommen, wurden durch das Amt für Brücken und Stadtbahnbau Sofort- maßnahmen zur Wiederherstellung durchgeführt. Eingriff / Kompensation: Sämtliche Gehölze werden abschnittsweise über drei Jahre abgesetzt. Danach wird durch eine einschürige Mahd der erneute Gehölzaufwuchs verhindert. Es wurde bereits vor Beginn der Verkehrssicherungsmaßahmen eine Bestandsaufnahme sowohl der einzelnen Bäume als auch eine Biotopkartierung mit Bilanzierung vorgelegt. Zunächst wurde im Winter 2014/2015 ein Baumkataster angelegt. Es wurden sämtliche Bäume mit einem Stammumfang über 10cm erfasst. Darauf basierend wurde für jeden Baum eine Handlungsempfehlung zu weiteren Pflege gegeben. Mitte 2016 wurde eine Biotopkartierung durchgeführt. Der Biotoptyp wurde als BE50 ta1 zu- geordnet, Ufergehölz mit einem Anteil von lebensraumtypischen Gehölzen unter 50% und mittlerem Baumholz mit einem Brusthöhendurchmesser von 14 bis 49cm. Der Zielzustand lautet teilversiegelte Fläche mit Krautvegetation, wobei die teilversiegelte Fläche bereits be- steht. Die gesamte Böschung hat eine Fläche von 12.039m². Der Ausgleich erfolgt als externe Kompensationsmaßnahme, die vom Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen zur Verfügung gestellt und umgesetzt wird. Die Maßnahme liegt im Landschaftsschutzgebiet L 26 „Merheimer Heide und ehemaliger Festungsgürtel Ostheim bis Mülheim“ im Stadtteil Höhenberg, Bezirk 8. Es handelt sich um mehrere Flurstücke der Gemarkung Merheim, Flur 15 am Nohlenweg in unmittelbarer Nähe zum ehemaligen Fort X. 3 Nachdem auf dem ehemaligen Grabeland die Aufbauten entfernt und die Bodenentsiegelun- gen zurückgenommen wurden, wird es zur Gehölzentwicklung der Sukzession überlassen. Bei einer Aufwertung von 8 BWP pro m² kann das Defizit damit auf 12.039 m² der Ersatz- maßnahme ausgeglichen werden. Artenschutz: Sofern die Fällungen innerhalb der Vegetationsruhe stattfinden, bestehen keine grundlegen- den artenschutzrechtlichen Bedenken. Es wurde eine ASP vorgelegt, in deren Rahmen eine Höhlenbaumkartierung durchgeführt wurde. Unmittelbar vor Beginn der Verkehrssicherungsmaßnahmen in 2015 wurden die Höh- len durch einen Biologen kontrolliert und frei gegeben. Befreiungsvoraussetzungen: Die Standsicherheit der Böschung zu erhalten liegt im öffentlichen Interesse. Der natur- schutzrechtliche Eingriff kann extern vollständig ausgeglichen werden. Damit überwiegt das öffentliche Interesse gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft. Eine Veränderung des Charakters des Landschaftsschutzgebietes ist nicht zu befürchten. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes wird nicht beeinträchtigt. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden daher die Voraussetzungen für eine Be- freiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben angesehen. Somit kann eine Befreiung gem. § 67 (1) 1 BNatSchG erteilt werden. Anlagen Anlage 1 Ausschnitt Landschaftsplan (M 1:5.000) Anlage 2 Übersichtsplan Eingriff - Kompensation (M 1:25.000) Anlage 3 Lageplan Kompensation (M 1:2.500)
Anlage 3 - Kompensationsfläche
62 Zeichen
Kompensation mit LP Kompensation mit LP - 1 - --20 m: 1 : 2500
Anlage 1 - Ausschnitt aus dem Landschaftsplan
54 Zeichen
Landschaftsplan Landschaftsplan - 1 - --99 m: 1 : 5000
Anlage 2 - Übersichtsplan Eingriff - Kompensation
54 Zeichen
Übersichtsplan Übersichtsplan - 1 - --200 m: 1 : 25000
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0652/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27