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0652/2017

Instandsetzung des Mülheim-Stammheimer Ufers und darauf aufbauende Pflegekonzeption; LSG 13; Bezirk 9

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.04.2017

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 24.04.2017, TOP 3.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 - Kompensationsfläche

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Anlage 1 - Ausschnitt aus dem Landschaftsplan

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Anlage 2 - Übersichtsplan Eingriff - Kompensation

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5560 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0652/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Instandsetzung des Mülheim-Stammheimer Ufers und darauf aufbauende Pflegekonzeption; 
LSG 13 "Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen", Bezirk 9 
hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans 
gemäß § 67 BNatSchG 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Instandsetzung und der anschließenden 
jährlichen Pflege des Mülheim-Stammheimer Ufers einverstanden.  
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß 
§ 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe-
stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 24.04.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme: 
Das Amt für Brücken und Stadtbahnbau der Stadt Köln plant die Instandsetzung des Mül-
heim-Stammheimer Ufers zwischen der Kahnstraße bis zur ehem. Verladeanlage an der 
Raumannskaul. 
Das Stammheimer Ufer besteht in diesem Abschnitt aus einer Basaltsteinböschung. Im süd-
lichen Bereich ist diese sehr steil, zur Verladeanlage hin wird das Ufer breiter und flacher. 
Im Laufe der Jahre sind auf der Böschung vermehrt Gehölze aufgekommen, das Wurzelwerk 
hat die Basaltsteine bereits teilweise aufgebrochen und beschädigt. 
Durch die wiederkehrenden Hochwässer und die Größe der Gehölze nehmen die Schäden 
an der Basaltbefestigung zu. 
Um die Standsicherheit der Böschung zu erhalten will das Amt für Brücken und Stadtbahn-
bau die Gehölze sukzessive entnehmen und durch weitere Pflegemaßnahmen ein Wieder-
aufkommen der Gehölze verhindern. Die bereits aufgebrochenen Böschungsbereiche wer-
den ersetzt. 
 
Entlang des Mülheim-Stammheimer Ufers führt ein stark frequentierter Fahrrad- und Geh-
weg. Einige größere Gehölze waren akut verkehrsgefährdend und wurden in zwei Pflege-
gängen (Anfang bzw. Ende 2015) bereits entfernt. 
 
Im Januar/Februar 2017 wurden durch das Wasserstraßenschifffahrtsamt bis zu 2 Meter 
große Auskolkungen im nördlichen Bereich der Böschung gemeldet. Um dem nächsten 
Hochwasser zuvorzukommen, wurden durch das Amt für Brücken und Stadtbahnbau Sofort-
maßnahmen zur Wiederherstellung durchgeführt. 
 
Eingriff / Kompensation: 
Sämtliche Gehölze werden abschnittsweise über drei Jahre abgesetzt. Danach wird durch 
eine einschürige Mahd der erneute Gehölzaufwuchs verhindert. 
 
Es wurde bereits vor Beginn der Verkehrssicherungsmaßahmen eine Bestandsaufnahme 
sowohl der einzelnen Bäume als auch eine Biotopkartierung mit Bilanzierung vorgelegt. 
Zunächst wurde im Winter 2014/2015 ein Baumkataster angelegt. Es wurden sämtliche 
Bäume mit einem Stammumfang über 10cm erfasst. Darauf basierend wurde für jeden Baum 
eine Handlungsempfehlung zu weiteren Pflege gegeben. 
 
Mitte 2016 wurde eine Biotopkartierung durchgeführt. Der Biotoptyp wurde als BE50 ta1 zu-
geordnet, Ufergehölz mit einem Anteil von lebensraumtypischen Gehölzen unter 50% und 
mittlerem Baumholz mit einem Brusthöhendurchmesser von 14 bis 49cm. Der Zielzustand 
lautet teilversiegelte Fläche mit Krautvegetation, wobei die teilversiegelte Fläche bereits be-
steht.  
Die gesamte Böschung hat eine Fläche von 12.039m².  
 
Der Ausgleich erfolgt als externe Kompensationsmaßnahme, die vom Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen zur Verfügung gestellt und umgesetzt wird. 
Die Maßnahme liegt im Landschaftsschutzgebiet L 26 „Merheimer Heide und ehemaliger 
Festungsgürtel Ostheim bis Mülheim“ im Stadtteil Höhenberg, Bezirk 8. 
Es handelt sich um mehrere Flurstücke der Gemarkung Merheim, Flur 15 am Nohlenweg in 
unmittelbarer Nähe zum ehemaligen Fort X.

3 
Nachdem auf dem ehemaligen Grabeland die Aufbauten entfernt und die Bodenentsiegelun-
gen zurückgenommen wurden, wird es zur Gehölzentwicklung der Sukzession überlassen.   
Bei einer Aufwertung von 8 BWP pro m² kann das Defizit damit auf 12.039 m² der Ersatz-
maßnahme ausgeglichen werden.  
 
Artenschutz: 
Sofern die Fällungen innerhalb der Vegetationsruhe stattfinden, bestehen keine grundlegen-
den artenschutzrechtlichen Bedenken.  
 
Es wurde eine ASP vorgelegt, in deren Rahmen eine Höhlenbaumkartierung durchgeführt 
wurde. Unmittelbar vor Beginn der Verkehrssicherungsmaßnahmen in 2015 wurden die Höh-
len durch einen Biologen kontrolliert und frei gegeben. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
 
Die Standsicherheit der Böschung zu erhalten liegt im öffentlichen Interesse. Der natur-
schutzrechtliche Eingriff kann extern vollständig ausgeglichen werden. Damit überwiegt das 
öffentliche Interesse gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft. Eine Veränderung 
des Charakters des Landschaftsschutzgebietes ist nicht zu befürchten. Der Schutzzweck des 
Landschaftsschutzgebietes wird nicht beeinträchtigt. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden daher die Voraussetzungen für eine Be-
freiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben angesehen. 
 
Somit kann eine Befreiung gem. § 67 (1) 1 BNatSchG erteilt werden. 
 
 
Anlagen Anlage 1 Ausschnitt Landschaftsplan (M 1:5.000) 
  Anlage 2 Übersichtsplan Eingriff - Kompensation (M 1:25.000) 
Anlage 3 Lageplan Kompensation (M 1:2.500)

Anlage 3 - Kompensationsfläche

62 Zeichen

Kompensation mit LP
Kompensation mit LP - 1 -
--20 m:
1 : 2500

Anlage 1 - Ausschnitt aus dem Landschaftsplan

54 Zeichen

Landschaftsplan
Landschaftsplan - 1 -
--99 m:
1 : 5000

Anlage 2 - Übersichtsplan Eingriff - Kompensation

54 Zeichen

Übersichtsplan
Übersichtsplan - 1 -
--200 m:
1 : 25000

Beratungsverlauf (1)

24.04.2017 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0652/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27