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3841/2019

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes; Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil

Beschlussvorlage Ausschuss 06.03.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.03.2020, TOP 10.1

Anlage 4 Übersichtsplan-Wohnbaupotential

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll

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Anlage 2 Erläuterung

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Anlage 6 gemäß Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.03.2020

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Anlage 3 Strukturskizze

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 4 Übersichtsplan-Wohnbaupotential

118 Zeichen

Übersichtsplan zu den Wohnbaupotentialflächen
Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Anlage 4
Legende
Maßstab 1:5.000

Beschlussvorlage Ausschuss

4904 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Bölc Az 
Vorlagen-Nummer 
 3841/2019 
Freigabedatum 
21.02.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
Beschlussorgan 
StadtentwicklungsausschussStadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet 
nördlich des Friedhofs Leidenhausen, westlich der Eiler Kleingartenanlage, südlich der 
Wohnbebauung an der Leidenhausener Straße und am östlichen Ende einer Stichstraße von 
der Schubertstraße, östlich der Haydnstraße sowie östlich der Morzartstraße in Porz-Eil 
(Gemarkung Eil, Flur 9, Flurstücke 5/2, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 47, 77, 79, 139, 143, 230, 
250, und teilweise 40, 45, 212, 213, 269) —Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-
Eil— aufzustellen mit dem Ziel, Allgemeines Wohngebiet mit Planungsrecht für ca. 150 
Wohneinheiten in Einfamilien- und Doppelhäusern festzusetzen; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zu-
stimmt. 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
(Beschlussvorlage 1028/2015) beschlossen. Dabei wurde ermittelt, welche Wohnbaureserveflächen 
im Stadtgebiet, für die noch keine Baureife, das heißt Planungsrecht und gesicherte Erschließung, 
vorliegt, als Ressourcen vorhanden sind. Das Gebiet östlich der Haydnstraße mit dem Arbeitstitel 
„Leidenhausener Straße“ (Fläche 7.05) ist eine dieser Wohnbauflächen. 
Die Vorhabenträgerin RBL RheinBauLand AG hat am 24.10.2019 zur Umsetzung der Wohnungsbau-
potentialfläche die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung von Planungsrecht für 150 
neue Wohneinheiten in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern bei der Verwaltung beantragt. 
Das Plangebiet liegt rechtsrheinisch im Südosten Kölns im Stadtbezirk 7 im Stadtteil Porz-Eil. Das 
Gebiet liegt nördlich des Friedhofs Leidenhausen, westlich der Eiler Kleingartenanlage, südlich der 
Wohnbebauung an der Leidenhausener Straße und am östlichen Ende einer Stichstraße von der 
Schubertstraße, östlich der Haydnstraße sowie östlich der Morzartstraße (Gemarkung Eil, Flur 9, 
Flurstücke 5/2, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 47, 77, 79, 139, 143, 230, 250, und teilweise 40, 45, 212, 
213, 269) und hat eine Größe von ca. 4,4 ha. 
Die Wohnungsnachfrage in Köln-Eil ist, wie in den meisten anderen Stadtteilen Kölns, sehr hoch. Das 
Vorhaben trägt damit zur Verbesserung der derzeitigen Wohnsituation bei. Es entspricht auch der 
städtischen Zielsetzung, Grundstücke im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden 
qualifiziert zu verdichten. 
Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
die Realisierung einer nachverdichteten Wohnnutzung zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebau-
ungsplanes erforderlich. 
Zur Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualität wird die Investorin in Abstimmung mit 
der Verwaltung ein Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) durchführen. Die frühzeitige 
Beteiligung der Dienststellen, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat ökologische 
Anforderungen und zu untersuchende relevante Umweltbelange (Landschaftspflegerischer Fachbei-
trag, Artenschutz, Verkehr, Lärm, Klima, Boden, Wasser) ergeben. Die Umsetzungsmöglichkeiten im 
Plangebiet werden im Rahmen der Vorbereitung des Qualifizierungsverfahrens geprüft und entspre-
chende Vorgaben in die Aufgabenstellung aufgenommen. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB soll auf der Grundlage der 
Machbarkeitsstudie erfolgen und die Ergebnisse in die  Aufgabenstellung des Qualifizierungsverfah-
rens einfließen. 
Das Vorhaben berücksichtigt die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM) der Stadt 
Köln in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 zu dessen Anwendung die Investorin ihre 
Zustimmung (Anwendungszustimmung) am 05.07.2019 gegenüber dem Stadtplanungsamt erteilt hat. 
Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die 
Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Erläuterungen 
Anlage 3 Städtebauliche Strukturskizze  
Anlage 4 Übersichtsplan  Wohnbaupotentialflächen 
Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll 
Anlage 6 Stellungnahme zum Antrag

Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll

3099 Zeichen

Anlage 5 
G
eschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 97327 
Fax       : (0221) 
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de
Datum: 04.02.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 30.01.2020 
öffentlich 
7.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
3841/2019 
Bezirksbürgermeister van Benthem stellt den Änderungsantrag nach kurzer Diskus-
sion zur Abstimmung und lässt anschließend über die so ergänzte Gesamtvorlage 
abstimmen.  
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan
für das Gebiet nördlich des Friedhofs Leidenhausen, westlich der Eiler
Kleingartenanlage, südlich der Wohnbebauung an der Leidenhausener Straße
und am östlichen Ende einer Stichstraße von der Schubertstraße, östlich der
Haydnstraße sowie östlich der Morzartstraße in Porz-Eil (Gemarkung Eil, Flur 9,
Flurstücke 5/2, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 47, 77, 79, 139, 143, 230, 250, und
teilweise 40, 45, 212, 213, 269) — Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-
Porz-Eil— aufzustellen mit dem Ziel, Allgemeines Wohngebiet mit
Planungsrecht für ca. 150 Wohneinheiten in Einfamilien- und Doppelhäusern
festzusetzen;
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Ein-
schränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und Frau Wilden, bei Enthaltung von 
Herrn Geraedts zugestimmt.

7.1.1 Änderungsantrag zur Vorlage 3841/2019 - Bebauungsplan Leiden-
hausener Straße 
AN/0191/2020 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen den Satz 1 
der Vorlage wie folgt zu ändern/ergänzen: 
„1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan ... 
aufzustellen mit dem Ziel, 
Allgemeines Wohngebiet mit Planungsrecht für 190 bis ca. 250 Wohneinheiten mit 
Kleinst-, Einfamilien-und Doppelhäuser mit möglicher Einliegerwohnung, Doppel-
Mehrfamilienhäuser 1 ½ Geschossig mit Deichhaus und bis zu 4 Wohneinheiten mit 
einem Eingang bis zweigeschossig und Mehrgenerationenhäuser festzusetzen.  
Es sollen regenerative Energien maximal gewonnen werden durch Systeme nach 
neuestem Stand der Technik (Solarthermie, Photovoltaik, ...). Begrünungsprogram-
me für alle Fassaden sind anzustreben;“ 
Die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) ist dem Bedarf der 
verschiedenen Wohntypen flexibel anzugleichen. 
Des Weiteren soll eine verstärkte Buslinie dem gesteigerten Bedarf Rechnung tra-
gen. Geprüft werden soll in diesem Zusammenhang auch eine Anbindung von Porz 
Markt → Porz S-Bahn → Frankfurter Str. über z.B. die Schubertstr. → Leidenhause-
ner Str über Hirschgraben mit Haltestelle auf dem Hirschgraben an Gut Leidenhau-
sen und zum Flughafen Köln-Bonn. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und Frau Wilden, bei Enthaltung von 
Herrn Geraedts zugestimmt.

Anlage 2 Erläuterung

25287 Zeichen

Anlage 2 
Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept 
 
Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
  
1 Anlass und Ziel der Planung 
 
1.1 Anlass der Planung 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 das Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen (Beschlussvorlage 1028/2015) beschlossen. Dabei wurde ermittelt, welche Wohn-
baureserveflächen im Stadtgebiet, für die noch keine Baureife, das heißt Planungsrecht und 
gesicherte Erschließung, vorliegt, als Ressourcen vorhanden sind. Das Gebiet östlich der 
Haydnstraße mit dem Arbeitstitel „Leidenhausener Straße“ (Fläche 7.05)  ist eine dieser Po-
tentialflächen. 
 
 
1.2 Ziel der Planung 
 
Vorrangiges Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Wohnraum 
sowie die Sicherung und Stärkung der Wohnfunktion. Deshalb sollen im Geltungsbereich 
südlich der Leidenhausener Straße  circa 150 Wohneinheiten entstehen.  
 
Aufgrund der Lage am südlichen Ortsrand von Porz-Eil im Übergang zum Friedhof und der 
unvollendeten Siedlungsstruktur des Stadtteils Urbach westlich des Friedhofs eignet sich das 
Areal für eine städtebauliche Betrachtung in einem größeren Zusammenhang. Eine geordne-
te Siedlungs- und Ortsrandarrondierung im Osten von Eil und im Norden von Urbach ist städ-
tebauliches Ziel, sodass die Entwicklung der Fläche südlich der Leidenhausener Straße in 
Zusammenhang mit einer weiteren Potentialfläche südlich des Friedhofs Leidenhausen, 
nördlich der Kennedystraße, mit dem Arbeitstitel „Östlich Im Falkenhorst“ steht. Auch bei 
dieser Fläche handelt es sich um eine Potentialfläche aus dem oben angeführten Stadtent-
wicklungskonzept (Fläche 7.08). Beide Flächen sollen durch ein gemeinsames städtebauli-
ches Verfahren qualifiziert werden. Um eine geordnete und ganzheitliche Entwicklung und 
Arrondierung des Siedlungsrandes von Porz-Eil zu gewährleisten, wird ein Qualifizierungs-
verfahren (Mehrfachbeauftragung) seitens der Investorin, einer Projektgesellschaft der RBL 
RheinBauLand AG, durchgeführt werden.  
 
Ziel ist es, eine qualifizierte städtebauliche Konzeption zu erhalten, welche die lokale Integri-
tät und architektonische Qualität des Vorhabens sicherstellt.  
 
Die Umsetzung der beiden Baugebiete erfolgt im Anschluss durch zwei separate Bebau-
ungsplan-Verfahren. 
 
Die Stadt Köln ist eine wachsende Stadt. In dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 be-
schlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) strebt die Stadt Köln darum 
für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 eine Neubautätigkeit von insgesamt rund 
42.550 Wohneinheiten (WE) an. Hierzu wird das Vorhaben mit  circa 150 zusätzlichen 
Wohneinheiten einen Beitrag leisten. 
 
 
2 Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet mit dem Arbeitstitel „Leidenhausener Straße“ befindet sich im Stadtbezirk 7, 
Köln-Porz, im Stadtteil Eil. Die westlich der A 59 liegende Potentialfläche am Ortsrand von

2 
Porz-Eil wird von der Leidenhausener Straße erschlossen und umfasst eine Fläche von  cir-
ca 4,4 Hektar. 
 
Das Plangebiet wird im Westen und Norden von den rückwärtigen Gartenflächen der an-
grenzenden Wohnbebauung entlang der Leidenhausener Straße und Schubertstraße sowie 
den Tennisplätzen des TTVg. Grün-Weiss 1928 Porz-Eil e. V. begrenzt. Im Osten und Süden 
stellen zum einen die Anlage des Kleingartenvereins Hirschgraben e.V. und zum anderen die 
Friedhofsfläche Köln Leidenhausen die Plangebietsgrenze dar. Der Geltungsbereich liegt in 
der Gemarkung Gemarkung Eil, Flur 9, Flurstücke 5/2, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 47, 77, 79, 
139, 143, 230, 250, und teilweise 40, 45, 212, 213, 269. 
 
 
2.2 Vorhandene Struktur 
 
Bebauung 
Die Wohngebäude entlang der Leidenhausener Straße und der Schubertstraße, einschließ-
lich der Bebauung entlang der Haydnstraße, definieren den heutigen Siedlungsrand von 
Porz-Eil. Dieses bauliche Umfeld ist geprägt von einer offenen, heterogenen Bauweise mit 
zum Teil geringer Bebauungsdichte und einer ein- bis zweigeschossigen Bebauung mit ge-
neigter Dachform. Die Bebauung besteht überwiegend aus Einfamilien-, Doppel- oder Rei-
henhäusern. 
 
Grünflächen 
In fußläufiger Entfernung liegen der Wildpark sowie der Vogelpark und das Wildgehege Lei-
denhausen. Das ebene Grundstück ist zum derzeitigen Zeitpunkt frei von Bebauung. Die 
südliche Hälfte und eine Fläche am östlichen Rand wird landwirtschaftlich genutzt. Die nörd-
liche Teilfläche ist durch Gehölz- und Rasenbestände geprägt. Die rückwärtigen Gärten der 
Wohngebäude an der Leidenhausener Straße grenzen das Grundstück nach Norden ab. 
 
Öffentliche Spielplätze 
In circa 200 m Entfernung zum Plangebiet befindet sich der nahe gelegene Spielplatz an der 
Kreuzung Leidenhausener Straße/Hirschgraben, der aufgrund seiner großen Freifläche als 
Spielfläche für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen gut geeignet ist. 
 
Soziale Infrastruktur 
Kindertagesstätten 
Die in der Nachbarschaft des Plangebietes vorhandenen Kindertageseinrichtungen können 
den derzeitigen Bedarf abdecken. Die Berechnungsgrundlage der kleinräumlichen Bevölke-
rungsprognose mit Blick auf die Jahre 2020 und 2025 weist keinen Ausbaubedarf auf, der 
den Bau einer neuen Kindertagesstätte begründen würde. 
 
Grundschulen 
Die dem Plangebiet nächstgelegenen Grundschulen sind die Gemeinschaftsgrundschulen 
(GGS) in der Schulstraße, in der Humboldtstraße sowie in der Konrad-Adenauer-Straße. 
Zudem gibt es zwei Katholische Grundschulen (KGS) in der Kupfergasse sowie der Forst-
straße. Unter Beachtung von Anmeldeüberhängen an einigen der Grundschulen sind be-
grenzte Kapazitäten zur Aufnahme einiger Kinder lediglich in der GGS Konrad-Adenauer-
Straße vorhanden, die sich in  circa 1,6 km Entfernung zum Plangebiet befindet. Ein mögli-
cher Erweiterungsbau der KGS Kupfergasse würde die Kapazitäten erhöhen.

3 
2.3 Erschließung 
 
Äußere Verkehrserschließung 
Das Plangebiet ist über die Leidenhausener Straße erschlossen. Der Einmündungsbereich 
zwischen der Fläche des Tennisplatzes und den Häusern Leidenhausener Straße Nr. 58/60 
stellt einen geeigneten Anknüpfungspunkt dar. 
 
Die übergeordneten Haupterschließungsachsen Frankfurter Straße und die Straße Hirsch-
graben liegen in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet. Über die Frankfurter Straße und Ken-
nedystraße kann über den Anschlusspunkt 34 Köln-Flughafen die Autobahn A 59 erreicht 
werden. 
 
ÖPNV-Anbindung 
Die nächstgelegene ÖPNV Anbindung der Linien 151, 152, 160 und 165 ist die Haltestelle 
Eil-Kirche auf der Frankfurter Straße und liegt etwa 7 Gehminuten vom Plangebiet entfernt. 
Von hier aus sind jeweils im 20 Min Takt der Porzer Markt, die S-Bahn-Haltestellen Bahnhof 
Porz sowie Porz Steinstraße zu erreichen, von wo die S-Bahn-Linie 12 den Anschluss an 
den überörtlichen ÖPNV herstellt. 
 
Fußwege 
Im und entlang des Plangebietes besteht ein Wirtschaftsweg, welcher als Teil des Fuß- und 
Radwegenetzes genutzt wird und beibehalten beziehungsweise in das Planungskonzept 
eingearbeitet werden soll. 
 
Energie- und Wasserversorgung 
In der Umgebung des Plangebietes gibt es Anlagen der Rheinenergie AG, welche das Plan-
gebiet mit Wasser und Energie versorgen können. 
 
Abwasserentsorgung 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser von Grundstücken ist zu versickern. Sofern 
eine Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstößt, oder aus technischen Grün-
den nicht möglich ist, kann die Ableitung des Niederschlagswassers in den vorhandenen 
Abwasserkanal erfolgen. 
Das häusliche Schmutzwasser kann von der umliegenden Kanalisation aufgenommen wer-
den. 
 
Bodensituation 
Im Plangebiet liegen natürliche Bodenverhältnisse vor. Die Fähigkeit des Bodens zur Versi-
ckerung wird in einem Gutachten geklärt. 
 
 
2.4 Alternativstandorte 
 
Bei der Fläche handelt es sich um eine Potentialfläche des Stadtentwicklungskonzeptes 
Wohnen (Fläche 7.05). Auf eine Untersuchung von Alternativstandorten wurde daher ver-
zichtet. 
 
 
2.5 Planungsrechtliche Situation 
 
Die für das städtebauliche Konzept in Anspruch genommenen Flächen sind dem baulichen 
Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch) zuzuordnen.  
 
Zur Umsetzung und Konkretisierung einer Wohnbebauung besteht das Erfordernis, neues 
Baurecht zu schaffen und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der angebotsbezogene Be-
bauungsplan wird im Normalverfahren aufgestellt werden.

4 
Das Plangebiet grenzt südlich an den bestehenden Bebauungsplan Nr. 7640/04 
Zentralfriedhof Porz nördlicher Teil an. 
 
 
3 Planungsvorgaben 
 
3.1 Flächennutzungsplan 
 
Der Flächennutzungsplan stellt das Areal als "Grünfläche" (G) dar, die insbesondere der Er-
holung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dient. 
 
Parallel zum Bebauungsplan-Verfahren ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur 
Schaffung von Baurecht erforderlich. Aufgrund des dringenden Bedarfs an Wohnraum in 
Köln wird der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB, Parallelver-
fahren) zum Bebauungsplanverfahren geändert. Ziel der Flächennutzungsplan-Änderung ist 
es, das Plangebiet als Wohnbauflächen darzustellen.  
 
 
3.2 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan Köln stellt im Bereich des Plangebietes das Entwicklungsziel EZ 2 (Er-
haltung und Weiterentwicklung von vorhandenen Grünanlagen), Nr. 37 „Friedhof Leidenhau-
sen“ ohne Schutzfestsetzung dar. Die Planung widerspricht damit den Zielsetzungen der 
Landschaftsplanung.  
 
Die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans ist mit dem Träger der Landschafts-
planung abgestimmt. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Leiden-
hausener Straße“ in Köln-Porz-Eil werden die Festsetzungen des Landschaftsplanes hinter 
denen des Bebauungsplanes zurücktreten. 
 
 
3.3 Regionalplan 
 
Der Regionalplan stellt das Plangebiet im Wesentlichen im östlichen und südlichen Bereich 
als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ und im Westen als „Allgemeinen Siedlungsbe-
reich“ dar. 
 
Die Planziele des Bebauungsplanes entsprechen nicht den Darstellungen des Regional-
plans. Eine Anpassung der landesplanerischen Ziele wird im Rahmen der Anfrage nach § 34 
LAG geklärt, in Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde im Zuge eines Zielabwei-
chungsverfahrens vollzogen und durch die ausstehenden Bauleitplanverfahren konkretisiert. 
 
 
3.4 Kooperatives Baulandmodell 
 
Die aktuelle Bevölkerungsprognose geht davon aus, dass die Bevölkerungszahl Kölns bis 
2029 auf rund 1.161.000 Menschen in rund 600.000 Haushalten steigen wird. Dies setzt den 
Wohnungsmarkt mit steigenden Preisen unter enormen Druck. Gleichzeitig sinkt das Ange-
bot an preiswerten Wohnraum deutlich, da die Belegungsbindung für öffentlich geförderten 
Wohnungsbau sukzessive ausläuft. Ein Ziel der Kölner Wohnungspolitik ist es deshalb, das 
Angebot an preiswerten Wohnraum zu steigern. 
 
Zur Sicherung der wohnungspolitischen Ziele hat der Rat der Stadt Köln bereits im Jahr 2014 
das Stadtentwicklungskonzept Wohnen sowie das Kooperative Baulandmodell beschlossen. 
Im April 2017 wurde die Fortschreibung des Kooperativen Baulandmodells als wichtiges In-
strument zur Umsetzung dieser Ziele vom Rat beschlossen.

5 
 
Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet Bauherrinnen und Bauherren, Investorinnen und 
Investoren sowie Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger bei Vorhaben, die die Schaffung 
von Planungsrecht erfordern, 30 Prozent der Wohnungen als öffentlich geförderten Woh-
nungsbau zu errichten und den durch das jeweilige Vorhaben ausgelösten Bedarf an sozialer 
und grüner Infrastruktur umzusetzen, vorausgesetzt es entstehen mehr als 20 Wohneinhei-
ten. 
 
Für das Vorhaben – circa 150 neue Wohneinheiten – kommt das kooperative Baulandmodell 
Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung 
vom 10.05.2017 – zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat am 05.07.2019 die Anwen-
dungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeichnet. 
 
 
4 Begründung der Planinhalte 
 
4.1 Art der baulichen Nutzung 
 
Zentrale Vorgabe für die Planung ist eine städtebauliche Abrundung der durch Wohnnutzung 
geprägten bestehenden Ortsrandbebauung südlich der Leidenhausener Straße in Porz-Eil. 
Als Art der Nutzung wird daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen.  
 
Die geplante Wohnnutzung erfordert die Berücksichtigung maßgeblicher immissionsschutz-
rechtlicher Belange (Straßenlärm, Fluglärm etc.). Entsprechende Gutachten werden hierzu 
angefertigt, sodass gesunde Wohnverhältnisse bei der Ausrichtung und Ausstattung der 
Baukörper berücksichtigt werden. 
 
 
4.2 Maß der baulichen Nutzung 
 
Im Geltungsbereich sollen circa 150 neue Wohneinheiten realisiert werden. Alle Wohneinhei-
ten sollen gemäß dem Ratsbeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen in Doppel- 
und Reihenhäusern errichtet werden, sodass sich die Neuplanung in das heterogene Umfeld 
mit seinen verschiedenen Gebäudetypologien einfügt.  
 
Als Maß der Nutzung werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschossflä-
chenzahl (GFZ) von 0,8 angestrebt. 
 
 
4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 
 
Durch die Umsetzung einer offenen Bauweise wird die kleinteilige Baustruktur der Umge-
bung aufgenommen und auf das neue Wohngebiet übertragen. 
 
 
4.4 Erschließung 
 
Verkehr/ÖPNV 
Die Anbindung des Plangebietes an das verkehrliche Netz erfolgt über den Anschluss Lei-
denhausener Straße, der derzeit den Parkplatz der Kleingartenanlage erschließt.  
 
Die Erschließungsstruktur im Inneren des Plangebiets soll über eine ringförmige Mischver-
kehrsfläche erfolgen. Zusätzlich zu der Mischverkehrsfläche werden Wohnwege, sowie Fuß- 
und Radwegeverbindungen die Erschließung des Plangebiets sichern und den Anschluss an 
umliegende Quartiere herstellen.

6 
Versorgung 
Das Plangebiet kann über die umliegenden Straßen mit Wasser und Energie versorgt wer-
den. 
 
Stellplätze 
Für das Plangebiet ist ein Stellplatzschlüssel von 1,2 Stellplätzen pro Wohneinheit (inklusive 
der Aufstellflächen vor den Garagen) vorgesehen. Zudem wird eine angemessene Zahl von 
Besucherparkplätzen im öffentlichen Straßenraum vorgesehen. Mit der Umsetzung eines 
Mobilitätskonzeptes kann der Stellplatzschlüssel reduziert werden. 
 
Müllentsorgung 
Die Müllentsorgung erfolgt bei den Einfamilien- und Reihenhäusern grundstücksbezogen, im 
Bereich von Reihenhäusern in Form von begrünten Abfallsammelplätzen. Das Plangebiet 
muss zur Entsorgung von der Müllabfuhr durchfahren werden. 
 
 
4.5 Grünflächen 
 
Die Planung sieht eine durchgehende Begrünung des Quartiers vor. Die neue Ortsrandge-
staltung wird durch eine prägnante Freiraumzone definiert, die neben einer gärtnerischen 
Gestaltung, ökologische und infrastrukturelle Anforderungen aufnimmt. Die Tiefe der Frei-
raumzone wird an der südlichen Plangebietsgrenze 6 m und am östlichen Ortsrand zur 
Kleingartenanlage hin 3 m betragen. An der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze ist 
eine Randeingrünung mit optionaler Versickerungsfläche vorgesehen. Eine Qualifizierung 
der städtebaulichen und freiräumlichen Strukturen erfolgt durch die anstehende Mehrfachbe-
auftragung.  
 
Gemäß Kooperativen Baulandmodells entsteht durch die  circa 150 neuen Wohneinheiten 
ein rechnerischer Mehrbedarf an öffentlicher beziehungsweise öffentlich zugänglicher Grün-
fläche in einer Größenordnung von circa 3.500 m². Dieser Bedarf soll soweit möglich durch 
die oben beschriebenen Maßnahmen gedeckt und ein möglicher Fehlbedarf durch die Zah-
lung eines Ablösebetrages ausgeglichen werden. 
 
Im Quartier ist ein Spielplatz für Kinder und Jugendliche mit einer Gesamtfläche von  circa 
700 m² geplant. Diese Flächengröße entspricht dem im kooperativen Baulandmodell vorge-
gebenem Maß des Mehrbedarfs bei 150 Wohneinheiten. 
 
 
4.6 Soziale Infrastruktur 
 
Kindertagesstätte 
Durch die Neuansiedlung von 150 Wohneinheiten begründet sich ein Kindergartenbedarf von 
17 Plätzen beziehungsweise von einer Gruppe. Da sich eine Kindertageseinrichtung erst ab 
3 Gruppen wirtschaftliche trägt, soll der Bedarf in Räumlichkeiten für eine Großtagespflege 
mit 9 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren vorgesehen werden. Im weiteren Verfahren ist zu 
prüfen, ob der rechnerische Bedarf alternativ über eine zusätzliche Gruppe der neu im Plan-
gebiet „Östlich Im Falkenhorst“ zu errichtenden Kindertagesstätte abgedeckt werden kann.  
 
Schulen 
Die Schaffung von 150 Wohneinheiten wird einen Bedarf von 9,7 Plätzen für zusätzliche 
Schüler*innen je Jahrgang in der Primarstufe und 5,5 zusätzliche Schüler*innen je Jahrgang 
in der Sekundarstufe I auslösen. Die von der Verwaltung vorgesehene und auf der Schul-
baumaßnahmenliste 2018 mit Priorität A vorgesehene Zügigkeitserweiterung der KGS Kup-
fergasse könnte den Bedarf an Grundschulplätzen abdecken. Der Bedarf an Plätzen in der 
Sekundarstufe I könnte durch die geplante Neuansiedlung einer weiterführenden Schule an

7 
der Kennedystraße, die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Östlich Im Falkenhorst“ 
entwickelt werden soll, gedeckt werden. 
 
 
5 Ersteinschätzung der Umweltbelange 
 
Für das Verfahren zum Bebauungsplan „Leidenhausener Straße“ in Köln-Porz-Eil ist die 
Durchführung einer formalen Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange nach 
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB erforderlich. Im weiteren Verfahren wird ein landschafts-
pflegerischer Fachbeitrag erstellt. Eine Artenschutzprüfung wurde bereits durchgeführt. 
Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2. 
BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. Vorbehaltlich der Klärung des Untersu-
chungsumfangs (Scoping) der Umweltprüfung im weiteren Verfahren ist eine umwelterhebli-
che Betroffenheit der nachstehenden Umweltbelange bereits jetzt erkennbar. 
 
 
5.1 Tiere und Pflanzen 
 
Es erfolgt ein Eingriff in hochwertige Biotope. Es ist die Eingriffsregelung nach § 18 
BNatSchG in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden. Die durch die Planung be-
troffenen Bestandsbiotope werden im weiteren Verfahren kartiert und in einem Landschafts-
pflegerischen Fachbeitrag bewertet. Die Eingriffe werden durch die Anwendung der Eingriffs-
regelung kompensiert. Im weiteren Verfahren wird für den erforderlichen Kompensationsbe-
darf eine externe Ausgleichfläche im Stadtbezirk 7, Porz nachgewiesen. Zusätzlich erfolgt 
eine Erfassung und Bewertung des vorhandenen Baumbestands. 
 
Im Jahr 2016 wurde eine Artenschutzprüfung (Stufe II) durchgeführt. Im Ergebnis wurden 
viele der allgemein häufigen und besonders geschützten Arten (z.B. Amsel, Blau- und Kohl-
meise sowie Zaunkönig) brütend in den Gehölzstrukturen im Plangebiet festgestellt. Weitere 
Arten nutzen das Plangebiet und seine Umgebung als Nahrungshabitat (z.B. Eichelhäher 
und Stieglitz). Der regional gefährdete Haussperling brütet außerhalb des Plangebietes. Die 
nachgewiesenen planungsrelevanten Arten wurden lediglich als überfliegend und nicht brü-
tend erfasst (Kormoran und Sturmmöwe). Eine Betroffenheit der planungsrelevanten Arten 
kann ausgeschlossen werden. 
 
Durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen (zeitliche Begrenzung der Gehölzrodungen) wird 
dem Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG in geeigneter Form entge-
gen gewirkt.  
 
 
5.2 Verkehr 
 
In einer Verkehrsuntersuchung (RK Verkehrsingenieure GmbH, 09.2019) wurden für die bei-
den Untersuchungsgebiete Leidenhausener Straße und Östlich Im Falkenhorst die aktuellen 
Verkehrszahlen ermittelt und die Verkehrsqualität der umliegenden Knotenpunkte bestimmt. 
Aufbauend auf die Ermittlung der Bestandsverkehre mit einer detaillierten Mängelanalyse 
wurden verschiedene Prognosefälle ermittelt. Zunächst wurde ein Prognose-Nullfall 2025 
entwickelt, der alle im Umfeld vorgesehenen indisponiblen Maßnahmen enthält. Die Neuver-
kehre der geplanten B-Plangebiete sind in diesem Prognosefall nicht enthalten. 
 
Für eine Bewertung der zukünftigen Verkehrsabläufe wurden die durch die geplanten Be-
siedlungen zu erwartenden Neuverkehre ermittelt und mittels makroskopischer Simulation 
(VISUM) auf das übergeordnete Straßennetz verteilt (Prognose-Planfall 2025). Durch das 
geplante Bauvorhaben Leidenhausener Straße entstehen an Werktagen  circa 670 zusätzli-
che Kfz-Fahrten pro Tag (Quellverkehr + Zielverkehr). Die durch das geplante Bauvorhaben

8 
Östlich Im Falkenhorst zu erwartenden Neuverkehre wurden ebenfalls im Prognose-Planfall 
2025 berücksichtigt. 
 
Insgesamt zeigen die bisher geführten rechnerischen Leistungsfähigkeitsnachweise auf, 
dass die prognostizierten Verkehre an den untersuchten Knotenpunkten entlang der Frank-
furter Straße, Leidenhausener Straße und Kennedystraße unter Berücksichtigung von be-
trieblichen Optimierungen (Anpassung von Signalprogrammen) leistungsfähig mit mindes-
tens ausreichender Verkehrsqualität (QSV D) abgewickelt werden können. Die Ergebnisse 
der rechnerischen Nachweise werden im weiteren Verlauf der Verkehrsuntersuchung zusätz-
lich mittels einer Mikrosimulation überprüft und bewertet. 
 
Weiterhin wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchung ein Mobilitätskonzept entwickelt, mit 
dem Ziel die motorisierten Neuverkehre zu minimieren. Die Wirkungen des Konzeptes wer-
den im weiteren Verlauf der Untersuchung mit allen an der Planung Beteiligten abgestimmt 
und sind dann Grundlage für eine erneute Verkehrserzeugung und -verteilung der Neuver-
kehre auf das Untersuchungsgebiet. 
 
Die Auswirkungen der prognostizierten Verkehrszunahmen werden auch im Rahmen eines 
Lärmgutachtens betrachtet. 
 
 
5.3 Lärm 
 
Das Plangebiet ist durch Lärmemissionen der Bundesautobahn A59 sowie durch Fluglärm 
vorbelastet. Die Verkehrslärmbelastungen stehen der städtebaulichen Entwicklung nicht 
grundsätzlich entgegen. Aufgrund des planbedingten Mehrverkehrs ist zudem mit einer er-
höhten Verkehrslärmbelastung zu rechnen. Aussagen zur Lärmvorbelastung und zum plan-
bedingten Mehrverkehr müssen im weiteren Verfahren durch ein Gutachten konkretisiert 
werden. 
 
 
5.4 Klima 
 
Die Planung befindet sich im Bereich einer klimaaktiven Freifläche, die unmittelbar an hitze-
belastete Wohngebiete angrenzt. Aufgrund der Flächenversiegelung der neuen Bebauung 
verstärkt sich die Wärmebelastung der Siedlungsfläche. Die zusätzliche Versiegelung der 
Flächen führt außerdem zu einer lokalen Verminderung des Versickerungspotenzials und 
einer geringeren Verdunstung. Eine Durchgrünung des Plangebietes, eine zur Landschaft 
hin gelegene Randbegrünung sowie die Festsetzung einer Versickerungsfläche sollen die 
Auswirkungen auf das Klima minimieren und werden im weiteren Verfahren diskutiert. 
 
 
5.6 Boden/Fläche/Altlasten 
 
Im Plangebiet liegen natürliche Bodenverhältnisse vor. Durch die Planung erfolgt eine Neu-
versiegelung der Fläche. Im weiteren Verfahren wird festgestellt, ob ein Gutachten mit Bilan-
zierung sowie Kompensationsmaßnahmen des Bodens erforderlich sind.  
Altlasten sind derzeit nicht bekannt. 
 
 
5.7 Wasser 
 
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Wasserschutzgebietes Westhoven, Zone III B. 
Die Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutz-
gebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Westhoven der

9 
RGW Rechtsrheinische Gas- und Wasserversorgungs Aktiengesellschaft Köln AG (Wasser-
schutzgebietsverordnung Westhoven) vom 9. August 1993 werden berücksichtigt.  
 
Im Nordwesten befindet sich eine Senke, die sich bei stärkeren Regenfällen temporär mit 
Wasser füllt (Himmelsteich). 
 
Im Bereich der Senke besteht ein sehr hohes Risiko der Überflutung bei Starkregenereignis-
sen. Im Osten ist ein geringes Risiko bekannt. Die möglichen Auswirkungen und ggf. Maß-
nahmen werden im weiteren Verfahren konkretisiert. 
 
 
5.8 Landschaftsbild 
 
Das Landschaftsbild ist großräumig durch den Friedhof Leidenhausen und den Baumbe-
stand geprägt. Kleinräumige Elemente im Bereich des Plangebietes wie die Gehölze und die 
landwirtschaftliche Fläche sind durch eine dreiseitige Bebauung begrenzt. Die Landschaft 
öffnet sich lediglich nach Süden zum Friedhof hin. Die Bebauung führt zu einer wesentlichen 
Veränderung, Landschaftselemente entfallen und werden durch Siedlungselemente ersetzt. 
 
 
6 Planverwirklichung 
 
6.1 Städtebaulicher Vertrag 
 
Vor Abschluss des Planungsverfahrens werden in einem mit der Stadt Köln zu schließenden 
städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB die von der Planbegünstigten zu tragenden 
Folgelasten und Folgekosten, die sich aus der Anwendung des kooperativen Baulandmo-
dells ergeben, vereinbart. Hierzu zählen insbesondere die Sicherstellung der Quote des ge-
förderten Wohnungsbaus und die Errichtung von Grün- und Spielplatzflächen. 
 
 
6.2 Kostenübernahme durch den Vorhabenträger 
 
Die Kosten des Verfahrens trägt die Vorhabenträgerin. Der Stadt Köln entstehen keine Kos-
ten. 
 
 
7 Kenndaten 
Größe des Plangebietes in m² ca. 44.000 m² 
Öffentliche Spielplatzfläche ca. 700 m² 
Öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Grün-
fläche 
ca. 3.500 m² 
 
Soziale Infrastruktur 
Großtagespflege mit 9 Plätze für Kinder un-
ter 3 Jahren/Gruppe Plangebiet „Östlich Im 
Falkenhorst“ 
Verkehrsfläche ca. 7.800 m² 
Nettobauland ca. 32.000 m² 
   GRZ 0,4 
   GFZ 0,8 
Anzahl an geplanten Wohneinheiten 150 Wohneinheiten 
   davon öffentlich gefördert min. 30% der Geschossfläche 
   davon frei finanziert max. 70% der Geschossfläche

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Anlage 6 gemäß Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.03.2020

2488 Zeichen

Anlage 6 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz  
vom 30.01.2020 zum  
 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes;  
Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 
3841/2019 
 
 
Die Bezirksvertretung Porz hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit Änderungen empfoh-
len.  
 
Der Änderungsauftrag lautet: 
 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen den Satz 1 der Vorlage wie 
folgt zu ändern: 
 
„1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan ... aufzustellen 
mit dem Ziel, 
Allgemeines Wohngebiet mit Planungsrecht für 190 bis ca. 250 Wohneinheiten mit Kleinst-, Einfa-
milien- und Doppelhäuser mit möglicher Einliegerwohnung, Doppel-Mehrfamilienhäuser 1 ½ Ge-
schossig mit Deichhaus und bis zu 4 Wohneinheiten mit einem Eingang bis zweigeschossig und 
Mehrgenerationenhäuser festzusetzen.  
Es sollen regenerative Energien maximal gewonnen werden durch Systeme nach neuestem Stand 
der Technik (Solarthermie, Photovoltaik, ...). Begrünungsprogramme für alle Fassaden sind anzu-
streben;“ 
Die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) ist dem Bedarf der ver-
schiedenen Wohntypen flexibel anzugleichen. 
Des Weiteren soll eine verstärkte Buslinie dem gesteigerten Bedarf Rechnung tragen. Ge-
prüft werden soll in diesem Zusammenhang auch eine Anbindung von Porz Markt → Porz 
S-Bahn → Frankfurter Str. über z.B. die Schubertstr. → Leidenhausener Str über Hirsch-
graben mit Haltestelle auf dem Hirschgraben an Gut Leidenhausen und zum Flughafen 
Köln-Bonn. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Im weiteren Bebauungsplanverfahren ist ein Qualifizierungsverfahren mit einer Mehrfachbeauftra-
gung geplant. 
Planungsziel ist es Planungsrecht für bis zu 250 neue Wohneinheiten zu schaffen. 
Hieraus ergibt sich, dass die Forderungen des Kooperativen Baulandmodells berücksichtigt wer-
den. 
Neben den Maßgaben für den öffentlich geförderten Wohnungsbau werden verschiedene Wohn-
formen und Gebäudetypologien zum Gegenstand des Qualifizierungsverfahrens. 
 
Energie – und Klimabelange und deren Umsetzung in Bebauungsplanverfahren werden in der wei-
teren Planung geprüft 
 
Hier wird die Expertise der Fachjury die Frage beantworten, welche beste Lösung weiter zu verfol-
gen ist 
 
Ein Mobilitätskonzept wird im weiteren Bebauungsplanverfahren entwickelt und ausgearbeitet. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, dem Beschluss der Bezirksvertretung insofern zu folgen.

Anlage 3 Strukturskizze

122 Zeichen

Städtebauliche Strukturskizze zum Planungsvorhaben
Leidenhausener Straße
in Köln-Porz-Eil
Anlage 3
Legende
Maßstab 1:2.500

Anlage 1 Geltungsbereich

365 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Leidenhausener Straße
in Köln - Porz - Eil
0 10050 200 300 Meter

Beratungsverlauf (3)

30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Leidenhausener Straße
  • Haydnstraße
  • Schubertstraße
  • Schulstraße
  • Humboldtstraße
  • Konrad-Adenauer-Straße
  • Kupfergasse
  • Frankfurter Straße
  • Hirschgraben
  • Gut Leidenhausen
  • Im Falkenhorst
  • Steinstraße
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
3841/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.03.2020
Erstellt
05.11.2019 09:24