3841/2019
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes; Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil
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Anlage 4 Übersichtsplan-Wohnbaupotential
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Übersichtsplan zu den Wohnbaupotentialflächen Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Anlage 4 Legende Maßstab 1:5.000
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Bölc Az Vorlagen-Nummer 3841/2019 Freigabedatum 21.02.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Beschlussorgan StadtentwicklungsausschussStadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich des Friedhofs Leidenhausen, westlich der Eiler Kleingartenanlage, südlich der Wohnbebauung an der Leidenhausener Straße und am östlichen Ende einer Stichstraße von der Schubertstraße, östlich der Haydnstraße sowie östlich der Morzartstraße in Porz-Eil (Gemarkung Eil, Flur 9, Flurstücke 5/2, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 47, 77, 79, 139, 143, 230, 250, und teilweise 40, 45, 212, 213, 269) —Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz- Eil— aufzustellen mit dem Ziel, Allgemeines Wohngebiet mit Planungsrecht für ca. 150 Wohneinheiten in Einfamilien- und Doppelhäusern festzusetzen; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zu- stimmt. Alternative: keine Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (Beschlussvorlage 1028/2015) beschlossen. Dabei wurde ermittelt, welche Wohnbaureserveflächen im Stadtgebiet, für die noch keine Baureife, das heißt Planungsrecht und gesicherte Erschließung, vorliegt, als Ressourcen vorhanden sind. Das Gebiet östlich der Haydnstraße mit dem Arbeitstitel „Leidenhausener Straße“ (Fläche 7.05) ist eine dieser Wohnbauflächen. Die Vorhabenträgerin RBL RheinBauLand AG hat am 24.10.2019 zur Umsetzung der Wohnungsbau- potentialfläche die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung von Planungsrecht für 150 neue Wohneinheiten in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern bei der Verwaltung beantragt. Das Plangebiet liegt rechtsrheinisch im Südosten Kölns im Stadtbezirk 7 im Stadtteil Porz-Eil. Das Gebiet liegt nördlich des Friedhofs Leidenhausen, westlich der Eiler Kleingartenanlage, südlich der Wohnbebauung an der Leidenhausener Straße und am östlichen Ende einer Stichstraße von der Schubertstraße, östlich der Haydnstraße sowie östlich der Morzartstraße (Gemarkung Eil, Flur 9, Flurstücke 5/2, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 47, 77, 79, 139, 143, 230, 250, und teilweise 40, 45, 212, 213, 269) und hat eine Größe von ca. 4,4 ha. Die Wohnungsnachfrage in Köln-Eil ist, wie in den meisten anderen Stadtteilen Kölns, sehr hoch. Das Vorhaben trägt damit zur Verbesserung der derzeitigen Wohnsituation bei. Es entspricht auch der städtischen Zielsetzung, Grundstücke im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden qualifiziert zu verdichten. Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer nachverdichteten Wohnnutzung zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes erforderlich. Zur Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualität wird die Investorin in Abstimmung mit der Verwaltung ein Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) durchführen. Die frühzeitige Beteiligung der Dienststellen, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat ökologische Anforderungen und zu untersuchende relevante Umweltbelange (Landschaftspflegerischer Fachbei- trag, Artenschutz, Verkehr, Lärm, Klima, Boden, Wasser) ergeben. Die Umsetzungsmöglichkeiten im Plangebiet werden im Rahmen der Vorbereitung des Qualifizierungsverfahrens geprüft und entspre- chende Vorgaben in die Aufgabenstellung aufgenommen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB soll auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie erfolgen und die Ergebnisse in die Aufgabenstellung des Qualifizierungsverfah- rens einfließen. Das Vorhaben berücksichtigt die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM) der Stadt Köln in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 zu dessen Anwendung die Investorin ihre Zustimmung (Anwendungszustimmung) am 05.07.2019 gegenüber dem Stadtplanungsamt erteilt hat. Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Erläuterungen Anlage 3 Städtebauliche Strukturskizze Anlage 4 Übersichtsplan Wohnbaupotentialflächen Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll Anlage 6 Stellungnahme zum Antrag
Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll
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Anlage 5 G eschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 04.02.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 30.01.2020 öffentlich 7.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 3841/2019 Bezirksbürgermeister van Benthem stellt den Änderungsantrag nach kurzer Diskus- sion zur Abstimmung und lässt anschließend über die so ergänzte Gesamtvorlage abstimmen. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich des Friedhofs Leidenhausen, westlich der Eiler Kleingartenanlage, südlich der Wohnbebauung an der Leidenhausener Straße und am östlichen Ende einer Stichstraße von der Schubertstraße, östlich der Haydnstraße sowie östlich der Morzartstraße in Porz-Eil (Gemarkung Eil, Flur 9, Flurstücke 5/2, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 47, 77, 79, 139, 143, 230, 250, und teilweise 40, 45, 212, 213, 269) — Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln- Porz-Eil— aufzustellen mit dem Ziel, Allgemeines Wohngebiet mit Planungsrecht für ca. 150 Wohneinheiten in Einfamilien- und Doppelhäusern festzusetzen; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Ein- schränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und Frau Wilden, bei Enthaltung von Herrn Geraedts zugestimmt. 7.1.1 Änderungsantrag zur Vorlage 3841/2019 - Bebauungsplan Leiden- hausener Straße AN/0191/2020 Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen den Satz 1 der Vorlage wie folgt zu ändern/ergänzen: „1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan ... aufzustellen mit dem Ziel, Allgemeines Wohngebiet mit Planungsrecht für 190 bis ca. 250 Wohneinheiten mit Kleinst-, Einfamilien-und Doppelhäuser mit möglicher Einliegerwohnung, Doppel- Mehrfamilienhäuser 1 ½ Geschossig mit Deichhaus und bis zu 4 Wohneinheiten mit einem Eingang bis zweigeschossig und Mehrgenerationenhäuser festzusetzen. Es sollen regenerative Energien maximal gewonnen werden durch Systeme nach neuestem Stand der Technik (Solarthermie, Photovoltaik, ...). Begrünungsprogram- me für alle Fassaden sind anzustreben;“ Die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) ist dem Bedarf der verschiedenen Wohntypen flexibel anzugleichen. Des Weiteren soll eine verstärkte Buslinie dem gesteigerten Bedarf Rechnung tra- gen. Geprüft werden soll in diesem Zusammenhang auch eine Anbindung von Porz Markt → Porz S-Bahn → Frankfurter Str. über z.B. die Schubertstr. → Leidenhause- ner Str über Hirschgraben mit Haltestelle auf dem Hirschgraben an Gut Leidenhau- sen und zum Flughafen Köln-Bonn. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und Frau Wilden, bei Enthaltung von Herrn Geraedts zugestimmt.
Anlage 2 Erläuterung
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Anlage 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 1 Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (Beschlussvorlage 1028/2015) beschlossen. Dabei wurde ermittelt, welche Wohn- baureserveflächen im Stadtgebiet, für die noch keine Baureife, das heißt Planungsrecht und gesicherte Erschließung, vorliegt, als Ressourcen vorhanden sind. Das Gebiet östlich der Haydnstraße mit dem Arbeitstitel „Leidenhausener Straße“ (Fläche 7.05) ist eine dieser Po- tentialflächen. 1.2 Ziel der Planung Vorrangiges Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Wohnraum sowie die Sicherung und Stärkung der Wohnfunktion. Deshalb sollen im Geltungsbereich südlich der Leidenhausener Straße circa 150 Wohneinheiten entstehen. Aufgrund der Lage am südlichen Ortsrand von Porz-Eil im Übergang zum Friedhof und der unvollendeten Siedlungsstruktur des Stadtteils Urbach westlich des Friedhofs eignet sich das Areal für eine städtebauliche Betrachtung in einem größeren Zusammenhang. Eine geordne- te Siedlungs- und Ortsrandarrondierung im Osten von Eil und im Norden von Urbach ist städ- tebauliches Ziel, sodass die Entwicklung der Fläche südlich der Leidenhausener Straße in Zusammenhang mit einer weiteren Potentialfläche südlich des Friedhofs Leidenhausen, nördlich der Kennedystraße, mit dem Arbeitstitel „Östlich Im Falkenhorst“ steht. Auch bei dieser Fläche handelt es sich um eine Potentialfläche aus dem oben angeführten Stadtent- wicklungskonzept (Fläche 7.08). Beide Flächen sollen durch ein gemeinsames städtebauli- ches Verfahren qualifiziert werden. Um eine geordnete und ganzheitliche Entwicklung und Arrondierung des Siedlungsrandes von Porz-Eil zu gewährleisten, wird ein Qualifizierungs- verfahren (Mehrfachbeauftragung) seitens der Investorin, einer Projektgesellschaft der RBL RheinBauLand AG, durchgeführt werden. Ziel ist es, eine qualifizierte städtebauliche Konzeption zu erhalten, welche die lokale Integri- tät und architektonische Qualität des Vorhabens sicherstellt. Die Umsetzung der beiden Baugebiete erfolgt im Anschluss durch zwei separate Bebau- ungsplan-Verfahren. Die Stadt Köln ist eine wachsende Stadt. In dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 be- schlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) strebt die Stadt Köln darum für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 eine Neubautätigkeit von insgesamt rund 42.550 Wohneinheiten (WE) an. Hierzu wird das Vorhaben mit circa 150 zusätzlichen Wohneinheiten einen Beitrag leisten. 2 Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet mit dem Arbeitstitel „Leidenhausener Straße“ befindet sich im Stadtbezirk 7, Köln-Porz, im Stadtteil Eil. Die westlich der A 59 liegende Potentialfläche am Ortsrand von 2 Porz-Eil wird von der Leidenhausener Straße erschlossen und umfasst eine Fläche von cir- ca 4,4 Hektar. Das Plangebiet wird im Westen und Norden von den rückwärtigen Gartenflächen der an- grenzenden Wohnbebauung entlang der Leidenhausener Straße und Schubertstraße sowie den Tennisplätzen des TTVg. Grün-Weiss 1928 Porz-Eil e. V. begrenzt. Im Osten und Süden stellen zum einen die Anlage des Kleingartenvereins Hirschgraben e.V. und zum anderen die Friedhofsfläche Köln Leidenhausen die Plangebietsgrenze dar. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Gemarkung Eil, Flur 9, Flurstücke 5/2, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 47, 77, 79, 139, 143, 230, 250, und teilweise 40, 45, 212, 213, 269. 2.2 Vorhandene Struktur Bebauung Die Wohngebäude entlang der Leidenhausener Straße und der Schubertstraße, einschließ- lich der Bebauung entlang der Haydnstraße, definieren den heutigen Siedlungsrand von Porz-Eil. Dieses bauliche Umfeld ist geprägt von einer offenen, heterogenen Bauweise mit zum Teil geringer Bebauungsdichte und einer ein- bis zweigeschossigen Bebauung mit ge- neigter Dachform. Die Bebauung besteht überwiegend aus Einfamilien-, Doppel- oder Rei- henhäusern. Grünflächen In fußläufiger Entfernung liegen der Wildpark sowie der Vogelpark und das Wildgehege Lei- denhausen. Das ebene Grundstück ist zum derzeitigen Zeitpunkt frei von Bebauung. Die südliche Hälfte und eine Fläche am östlichen Rand wird landwirtschaftlich genutzt. Die nörd- liche Teilfläche ist durch Gehölz- und Rasenbestände geprägt. Die rückwärtigen Gärten der Wohngebäude an der Leidenhausener Straße grenzen das Grundstück nach Norden ab. Öffentliche Spielplätze In circa 200 m Entfernung zum Plangebiet befindet sich der nahe gelegene Spielplatz an der Kreuzung Leidenhausener Straße/Hirschgraben, der aufgrund seiner großen Freifläche als Spielfläche für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen gut geeignet ist. Soziale Infrastruktur Kindertagesstätten Die in der Nachbarschaft des Plangebietes vorhandenen Kindertageseinrichtungen können den derzeitigen Bedarf abdecken. Die Berechnungsgrundlage der kleinräumlichen Bevölke- rungsprognose mit Blick auf die Jahre 2020 und 2025 weist keinen Ausbaubedarf auf, der den Bau einer neuen Kindertagesstätte begründen würde. Grundschulen Die dem Plangebiet nächstgelegenen Grundschulen sind die Gemeinschaftsgrundschulen (GGS) in der Schulstraße, in der Humboldtstraße sowie in der Konrad-Adenauer-Straße. Zudem gibt es zwei Katholische Grundschulen (KGS) in der Kupfergasse sowie der Forst- straße. Unter Beachtung von Anmeldeüberhängen an einigen der Grundschulen sind be- grenzte Kapazitäten zur Aufnahme einiger Kinder lediglich in der GGS Konrad-Adenauer- Straße vorhanden, die sich in circa 1,6 km Entfernung zum Plangebiet befindet. Ein mögli- cher Erweiterungsbau der KGS Kupfergasse würde die Kapazitäten erhöhen. 3 2.3 Erschließung Äußere Verkehrserschließung Das Plangebiet ist über die Leidenhausener Straße erschlossen. Der Einmündungsbereich zwischen der Fläche des Tennisplatzes und den Häusern Leidenhausener Straße Nr. 58/60 stellt einen geeigneten Anknüpfungspunkt dar. Die übergeordneten Haupterschließungsachsen Frankfurter Straße und die Straße Hirsch- graben liegen in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet. Über die Frankfurter Straße und Ken- nedystraße kann über den Anschlusspunkt 34 Köln-Flughafen die Autobahn A 59 erreicht werden. ÖPNV-Anbindung Die nächstgelegene ÖPNV Anbindung der Linien 151, 152, 160 und 165 ist die Haltestelle Eil-Kirche auf der Frankfurter Straße und liegt etwa 7 Gehminuten vom Plangebiet entfernt. Von hier aus sind jeweils im 20 Min Takt der Porzer Markt, die S-Bahn-Haltestellen Bahnhof Porz sowie Porz Steinstraße zu erreichen, von wo die S-Bahn-Linie 12 den Anschluss an den überörtlichen ÖPNV herstellt. Fußwege Im und entlang des Plangebietes besteht ein Wirtschaftsweg, welcher als Teil des Fuß- und Radwegenetzes genutzt wird und beibehalten beziehungsweise in das Planungskonzept eingearbeitet werden soll. Energie- und Wasserversorgung In der Umgebung des Plangebietes gibt es Anlagen der Rheinenergie AG, welche das Plan- gebiet mit Wasser und Energie versorgen können. Abwasserentsorgung Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser von Grundstücken ist zu versickern. Sofern eine Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstößt, oder aus technischen Grün- den nicht möglich ist, kann die Ableitung des Niederschlagswassers in den vorhandenen Abwasserkanal erfolgen. Das häusliche Schmutzwasser kann von der umliegenden Kanalisation aufgenommen wer- den. Bodensituation Im Plangebiet liegen natürliche Bodenverhältnisse vor. Die Fähigkeit des Bodens zur Versi- ckerung wird in einem Gutachten geklärt. 2.4 Alternativstandorte Bei der Fläche handelt es sich um eine Potentialfläche des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (Fläche 7.05). Auf eine Untersuchung von Alternativstandorten wurde daher ver- zichtet. 2.5 Planungsrechtliche Situation Die für das städtebauliche Konzept in Anspruch genommenen Flächen sind dem baulichen Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch) zuzuordnen. Zur Umsetzung und Konkretisierung einer Wohnbebauung besteht das Erfordernis, neues Baurecht zu schaffen und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der angebotsbezogene Be- bauungsplan wird im Normalverfahren aufgestellt werden. 4 Das Plangebiet grenzt südlich an den bestehenden Bebauungsplan Nr. 7640/04 Zentralfriedhof Porz nördlicher Teil an. 3 Planungsvorgaben 3.1 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt das Areal als "Grünfläche" (G) dar, die insbesondere der Er- holung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dient. Parallel zum Bebauungsplan-Verfahren ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur Schaffung von Baurecht erforderlich. Aufgrund des dringenden Bedarfs an Wohnraum in Köln wird der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB, Parallelver- fahren) zum Bebauungsplanverfahren geändert. Ziel der Flächennutzungsplan-Änderung ist es, das Plangebiet als Wohnbauflächen darzustellen. 3.2 Landschaftsplan Der Landschaftsplan Köln stellt im Bereich des Plangebietes das Entwicklungsziel EZ 2 (Er- haltung und Weiterentwicklung von vorhandenen Grünanlagen), Nr. 37 „Friedhof Leidenhau- sen“ ohne Schutzfestsetzung dar. Die Planung widerspricht damit den Zielsetzungen der Landschaftsplanung. Die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans ist mit dem Träger der Landschafts- planung abgestimmt. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Leiden- hausener Straße“ in Köln-Porz-Eil werden die Festsetzungen des Landschaftsplanes hinter denen des Bebauungsplanes zurücktreten. 3.3 Regionalplan Der Regionalplan stellt das Plangebiet im Wesentlichen im östlichen und südlichen Bereich als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ und im Westen als „Allgemeinen Siedlungsbe- reich“ dar. Die Planziele des Bebauungsplanes entsprechen nicht den Darstellungen des Regional- plans. Eine Anpassung der landesplanerischen Ziele wird im Rahmen der Anfrage nach § 34 LAG geklärt, in Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde im Zuge eines Zielabwei- chungsverfahrens vollzogen und durch die ausstehenden Bauleitplanverfahren konkretisiert. 3.4 Kooperatives Baulandmodell Die aktuelle Bevölkerungsprognose geht davon aus, dass die Bevölkerungszahl Kölns bis 2029 auf rund 1.161.000 Menschen in rund 600.000 Haushalten steigen wird. Dies setzt den Wohnungsmarkt mit steigenden Preisen unter enormen Druck. Gleichzeitig sinkt das Ange- bot an preiswerten Wohnraum deutlich, da die Belegungsbindung für öffentlich geförderten Wohnungsbau sukzessive ausläuft. Ein Ziel der Kölner Wohnungspolitik ist es deshalb, das Angebot an preiswerten Wohnraum zu steigern. Zur Sicherung der wohnungspolitischen Ziele hat der Rat der Stadt Köln bereits im Jahr 2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen sowie das Kooperative Baulandmodell beschlossen. Im April 2017 wurde die Fortschreibung des Kooperativen Baulandmodells als wichtiges In- strument zur Umsetzung dieser Ziele vom Rat beschlossen. 5 Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet Bauherrinnen und Bauherren, Investorinnen und Investoren sowie Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger bei Vorhaben, die die Schaffung von Planungsrecht erfordern, 30 Prozent der Wohnungen als öffentlich geförderten Woh- nungsbau zu errichten und den durch das jeweilige Vorhaben ausgelösten Bedarf an sozialer und grüner Infrastruktur umzusetzen, vorausgesetzt es entstehen mehr als 20 Wohneinhei- ten. Für das Vorhaben – circa 150 neue Wohneinheiten – kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 10.05.2017 – zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat am 05.07.2019 die Anwen- dungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeichnet. 4 Begründung der Planinhalte 4.1 Art der baulichen Nutzung Zentrale Vorgabe für die Planung ist eine städtebauliche Abrundung der durch Wohnnutzung geprägten bestehenden Ortsrandbebauung südlich der Leidenhausener Straße in Porz-Eil. Als Art der Nutzung wird daher ein Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. Die geplante Wohnnutzung erfordert die Berücksichtigung maßgeblicher immissionsschutz- rechtlicher Belange (Straßenlärm, Fluglärm etc.). Entsprechende Gutachten werden hierzu angefertigt, sodass gesunde Wohnverhältnisse bei der Ausrichtung und Ausstattung der Baukörper berücksichtigt werden. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Im Geltungsbereich sollen circa 150 neue Wohneinheiten realisiert werden. Alle Wohneinhei- ten sollen gemäß dem Ratsbeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen in Doppel- und Reihenhäusern errichtet werden, sodass sich die Neuplanung in das heterogene Umfeld mit seinen verschiedenen Gebäudetypologien einfügt. Als Maß der Nutzung werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschossflä- chenzahl (GFZ) von 0,8 angestrebt. 4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Durch die Umsetzung einer offenen Bauweise wird die kleinteilige Baustruktur der Umge- bung aufgenommen und auf das neue Wohngebiet übertragen. 4.4 Erschließung Verkehr/ÖPNV Die Anbindung des Plangebietes an das verkehrliche Netz erfolgt über den Anschluss Lei- denhausener Straße, der derzeit den Parkplatz der Kleingartenanlage erschließt. Die Erschließungsstruktur im Inneren des Plangebiets soll über eine ringförmige Mischver- kehrsfläche erfolgen. Zusätzlich zu der Mischverkehrsfläche werden Wohnwege, sowie Fuß- und Radwegeverbindungen die Erschließung des Plangebiets sichern und den Anschluss an umliegende Quartiere herstellen. 6 Versorgung Das Plangebiet kann über die umliegenden Straßen mit Wasser und Energie versorgt wer- den. Stellplätze Für das Plangebiet ist ein Stellplatzschlüssel von 1,2 Stellplätzen pro Wohneinheit (inklusive der Aufstellflächen vor den Garagen) vorgesehen. Zudem wird eine angemessene Zahl von Besucherparkplätzen im öffentlichen Straßenraum vorgesehen. Mit der Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes kann der Stellplatzschlüssel reduziert werden. Müllentsorgung Die Müllentsorgung erfolgt bei den Einfamilien- und Reihenhäusern grundstücksbezogen, im Bereich von Reihenhäusern in Form von begrünten Abfallsammelplätzen. Das Plangebiet muss zur Entsorgung von der Müllabfuhr durchfahren werden. 4.5 Grünflächen Die Planung sieht eine durchgehende Begrünung des Quartiers vor. Die neue Ortsrandge- staltung wird durch eine prägnante Freiraumzone definiert, die neben einer gärtnerischen Gestaltung, ökologische und infrastrukturelle Anforderungen aufnimmt. Die Tiefe der Frei- raumzone wird an der südlichen Plangebietsgrenze 6 m und am östlichen Ortsrand zur Kleingartenanlage hin 3 m betragen. An der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze ist eine Randeingrünung mit optionaler Versickerungsfläche vorgesehen. Eine Qualifizierung der städtebaulichen und freiräumlichen Strukturen erfolgt durch die anstehende Mehrfachbe- auftragung. Gemäß Kooperativen Baulandmodells entsteht durch die circa 150 neuen Wohneinheiten ein rechnerischer Mehrbedarf an öffentlicher beziehungsweise öffentlich zugänglicher Grün- fläche in einer Größenordnung von circa 3.500 m². Dieser Bedarf soll soweit möglich durch die oben beschriebenen Maßnahmen gedeckt und ein möglicher Fehlbedarf durch die Zah- lung eines Ablösebetrages ausgeglichen werden. Im Quartier ist ein Spielplatz für Kinder und Jugendliche mit einer Gesamtfläche von circa 700 m² geplant. Diese Flächengröße entspricht dem im kooperativen Baulandmodell vorge- gebenem Maß des Mehrbedarfs bei 150 Wohneinheiten. 4.6 Soziale Infrastruktur Kindertagesstätte Durch die Neuansiedlung von 150 Wohneinheiten begründet sich ein Kindergartenbedarf von 17 Plätzen beziehungsweise von einer Gruppe. Da sich eine Kindertageseinrichtung erst ab 3 Gruppen wirtschaftliche trägt, soll der Bedarf in Räumlichkeiten für eine Großtagespflege mit 9 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren vorgesehen werden. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob der rechnerische Bedarf alternativ über eine zusätzliche Gruppe der neu im Plan- gebiet „Östlich Im Falkenhorst“ zu errichtenden Kindertagesstätte abgedeckt werden kann. Schulen Die Schaffung von 150 Wohneinheiten wird einen Bedarf von 9,7 Plätzen für zusätzliche Schüler*innen je Jahrgang in der Primarstufe und 5,5 zusätzliche Schüler*innen je Jahrgang in der Sekundarstufe I auslösen. Die von der Verwaltung vorgesehene und auf der Schul- baumaßnahmenliste 2018 mit Priorität A vorgesehene Zügigkeitserweiterung der KGS Kup- fergasse könnte den Bedarf an Grundschulplätzen abdecken. Der Bedarf an Plätzen in der Sekundarstufe I könnte durch die geplante Neuansiedlung einer weiterführenden Schule an 7 der Kennedystraße, die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Östlich Im Falkenhorst“ entwickelt werden soll, gedeckt werden. 5 Ersteinschätzung der Umweltbelange Für das Verfahren zum Bebauungsplan „Leidenhausener Straße“ in Köln-Porz-Eil ist die Durchführung einer formalen Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB erforderlich. Im weiteren Verfahren wird ein landschafts- pflegerischer Fachbeitrag erstellt. Eine Artenschutzprüfung wurde bereits durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2. BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. Vorbehaltlich der Klärung des Untersu- chungsumfangs (Scoping) der Umweltprüfung im weiteren Verfahren ist eine umwelterhebli- che Betroffenheit der nachstehenden Umweltbelange bereits jetzt erkennbar. 5.1 Tiere und Pflanzen Es erfolgt ein Eingriff in hochwertige Biotope. Es ist die Eingriffsregelung nach § 18 BNatSchG in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden. Die durch die Planung be- troffenen Bestandsbiotope werden im weiteren Verfahren kartiert und in einem Landschafts- pflegerischen Fachbeitrag bewertet. Die Eingriffe werden durch die Anwendung der Eingriffs- regelung kompensiert. Im weiteren Verfahren wird für den erforderlichen Kompensationsbe- darf eine externe Ausgleichfläche im Stadtbezirk 7, Porz nachgewiesen. Zusätzlich erfolgt eine Erfassung und Bewertung des vorhandenen Baumbestands. Im Jahr 2016 wurde eine Artenschutzprüfung (Stufe II) durchgeführt. Im Ergebnis wurden viele der allgemein häufigen und besonders geschützten Arten (z.B. Amsel, Blau- und Kohl- meise sowie Zaunkönig) brütend in den Gehölzstrukturen im Plangebiet festgestellt. Weitere Arten nutzen das Plangebiet und seine Umgebung als Nahrungshabitat (z.B. Eichelhäher und Stieglitz). Der regional gefährdete Haussperling brütet außerhalb des Plangebietes. Die nachgewiesenen planungsrelevanten Arten wurden lediglich als überfliegend und nicht brü- tend erfasst (Kormoran und Sturmmöwe). Eine Betroffenheit der planungsrelevanten Arten kann ausgeschlossen werden. Durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen (zeitliche Begrenzung der Gehölzrodungen) wird dem Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG in geeigneter Form entge- gen gewirkt. 5.2 Verkehr In einer Verkehrsuntersuchung (RK Verkehrsingenieure GmbH, 09.2019) wurden für die bei- den Untersuchungsgebiete Leidenhausener Straße und Östlich Im Falkenhorst die aktuellen Verkehrszahlen ermittelt und die Verkehrsqualität der umliegenden Knotenpunkte bestimmt. Aufbauend auf die Ermittlung der Bestandsverkehre mit einer detaillierten Mängelanalyse wurden verschiedene Prognosefälle ermittelt. Zunächst wurde ein Prognose-Nullfall 2025 entwickelt, der alle im Umfeld vorgesehenen indisponiblen Maßnahmen enthält. Die Neuver- kehre der geplanten B-Plangebiete sind in diesem Prognosefall nicht enthalten. Für eine Bewertung der zukünftigen Verkehrsabläufe wurden die durch die geplanten Be- siedlungen zu erwartenden Neuverkehre ermittelt und mittels makroskopischer Simulation (VISUM) auf das übergeordnete Straßennetz verteilt (Prognose-Planfall 2025). Durch das geplante Bauvorhaben Leidenhausener Straße entstehen an Werktagen circa 670 zusätzli- che Kfz-Fahrten pro Tag (Quellverkehr + Zielverkehr). Die durch das geplante Bauvorhaben 8 Östlich Im Falkenhorst zu erwartenden Neuverkehre wurden ebenfalls im Prognose-Planfall 2025 berücksichtigt. Insgesamt zeigen die bisher geführten rechnerischen Leistungsfähigkeitsnachweise auf, dass die prognostizierten Verkehre an den untersuchten Knotenpunkten entlang der Frank- furter Straße, Leidenhausener Straße und Kennedystraße unter Berücksichtigung von be- trieblichen Optimierungen (Anpassung von Signalprogrammen) leistungsfähig mit mindes- tens ausreichender Verkehrsqualität (QSV D) abgewickelt werden können. Die Ergebnisse der rechnerischen Nachweise werden im weiteren Verlauf der Verkehrsuntersuchung zusätz- lich mittels einer Mikrosimulation überprüft und bewertet. Weiterhin wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchung ein Mobilitätskonzept entwickelt, mit dem Ziel die motorisierten Neuverkehre zu minimieren. Die Wirkungen des Konzeptes wer- den im weiteren Verlauf der Untersuchung mit allen an der Planung Beteiligten abgestimmt und sind dann Grundlage für eine erneute Verkehrserzeugung und -verteilung der Neuver- kehre auf das Untersuchungsgebiet. Die Auswirkungen der prognostizierten Verkehrszunahmen werden auch im Rahmen eines Lärmgutachtens betrachtet. 5.3 Lärm Das Plangebiet ist durch Lärmemissionen der Bundesautobahn A59 sowie durch Fluglärm vorbelastet. Die Verkehrslärmbelastungen stehen der städtebaulichen Entwicklung nicht grundsätzlich entgegen. Aufgrund des planbedingten Mehrverkehrs ist zudem mit einer er- höhten Verkehrslärmbelastung zu rechnen. Aussagen zur Lärmvorbelastung und zum plan- bedingten Mehrverkehr müssen im weiteren Verfahren durch ein Gutachten konkretisiert werden. 5.4 Klima Die Planung befindet sich im Bereich einer klimaaktiven Freifläche, die unmittelbar an hitze- belastete Wohngebiete angrenzt. Aufgrund der Flächenversiegelung der neuen Bebauung verstärkt sich die Wärmebelastung der Siedlungsfläche. Die zusätzliche Versiegelung der Flächen führt außerdem zu einer lokalen Verminderung des Versickerungspotenzials und einer geringeren Verdunstung. Eine Durchgrünung des Plangebietes, eine zur Landschaft hin gelegene Randbegrünung sowie die Festsetzung einer Versickerungsfläche sollen die Auswirkungen auf das Klima minimieren und werden im weiteren Verfahren diskutiert. 5.6 Boden/Fläche/Altlasten Im Plangebiet liegen natürliche Bodenverhältnisse vor. Durch die Planung erfolgt eine Neu- versiegelung der Fläche. Im weiteren Verfahren wird festgestellt, ob ein Gutachten mit Bilan- zierung sowie Kompensationsmaßnahmen des Bodens erforderlich sind. Altlasten sind derzeit nicht bekannt. 5.7 Wasser Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Wasserschutzgebietes Westhoven, Zone III B. Die Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutz- gebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Westhoven der 9 RGW Rechtsrheinische Gas- und Wasserversorgungs Aktiengesellschaft Köln AG (Wasser- schutzgebietsverordnung Westhoven) vom 9. August 1993 werden berücksichtigt. Im Nordwesten befindet sich eine Senke, die sich bei stärkeren Regenfällen temporär mit Wasser füllt (Himmelsteich). Im Bereich der Senke besteht ein sehr hohes Risiko der Überflutung bei Starkregenereignis- sen. Im Osten ist ein geringes Risiko bekannt. Die möglichen Auswirkungen und ggf. Maß- nahmen werden im weiteren Verfahren konkretisiert. 5.8 Landschaftsbild Das Landschaftsbild ist großräumig durch den Friedhof Leidenhausen und den Baumbe- stand geprägt. Kleinräumige Elemente im Bereich des Plangebietes wie die Gehölze und die landwirtschaftliche Fläche sind durch eine dreiseitige Bebauung begrenzt. Die Landschaft öffnet sich lediglich nach Süden zum Friedhof hin. Die Bebauung führt zu einer wesentlichen Veränderung, Landschaftselemente entfallen und werden durch Siedlungselemente ersetzt. 6 Planverwirklichung 6.1 Städtebaulicher Vertrag Vor Abschluss des Planungsverfahrens werden in einem mit der Stadt Köln zu schließenden städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB die von der Planbegünstigten zu tragenden Folgelasten und Folgekosten, die sich aus der Anwendung des kooperativen Baulandmo- dells ergeben, vereinbart. Hierzu zählen insbesondere die Sicherstellung der Quote des ge- förderten Wohnungsbaus und die Errichtung von Grün- und Spielplatzflächen. 6.2 Kostenübernahme durch den Vorhabenträger Die Kosten des Verfahrens trägt die Vorhabenträgerin. Der Stadt Köln entstehen keine Kos- ten. 7 Kenndaten Größe des Plangebietes in m² ca. 44.000 m² Öffentliche Spielplatzfläche ca. 700 m² Öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Grün- fläche ca. 3.500 m² Soziale Infrastruktur Großtagespflege mit 9 Plätze für Kinder un- ter 3 Jahren/Gruppe Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ Verkehrsfläche ca. 7.800 m² Nettobauland ca. 32.000 m² GRZ 0,4 GFZ 0,8 Anzahl an geplanten Wohneinheiten 150 Wohneinheiten davon öffentlich gefördert min. 30% der Geschossfläche davon frei finanziert max. 70% der Geschossfläche 10
Anlage 6 gemäß Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.03.2020
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Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 30.01.2020 zum Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes; Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 3841/2019 Die Bezirksvertretung Porz hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit Änderungen empfoh- len. Der Änderungsauftrag lautet: Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen den Satz 1 der Vorlage wie folgt zu ändern: „1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan ... aufzustellen mit dem Ziel, Allgemeines Wohngebiet mit Planungsrecht für 190 bis ca. 250 Wohneinheiten mit Kleinst-, Einfa- milien- und Doppelhäuser mit möglicher Einliegerwohnung, Doppel-Mehrfamilienhäuser 1 ½ Ge- schossig mit Deichhaus und bis zu 4 Wohneinheiten mit einem Eingang bis zweigeschossig und Mehrgenerationenhäuser festzusetzen. Es sollen regenerative Energien maximal gewonnen werden durch Systeme nach neuestem Stand der Technik (Solarthermie, Photovoltaik, ...). Begrünungsprogramme für alle Fassaden sind anzu- streben;“ Die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) ist dem Bedarf der ver- schiedenen Wohntypen flexibel anzugleichen. Des Weiteren soll eine verstärkte Buslinie dem gesteigerten Bedarf Rechnung tragen. Ge- prüft werden soll in diesem Zusammenhang auch eine Anbindung von Porz Markt → Porz S-Bahn → Frankfurter Str. über z.B. die Schubertstr. → Leidenhausener Str über Hirsch- graben mit Haltestelle auf dem Hirschgraben an Gut Leidenhausen und zum Flughafen Köln-Bonn. Stellungnahme der Verwaltung: Im weiteren Bebauungsplanverfahren ist ein Qualifizierungsverfahren mit einer Mehrfachbeauftra- gung geplant. Planungsziel ist es Planungsrecht für bis zu 250 neue Wohneinheiten zu schaffen. Hieraus ergibt sich, dass die Forderungen des Kooperativen Baulandmodells berücksichtigt wer- den. Neben den Maßgaben für den öffentlich geförderten Wohnungsbau werden verschiedene Wohn- formen und Gebäudetypologien zum Gegenstand des Qualifizierungsverfahrens. Energie – und Klimabelange und deren Umsetzung in Bebauungsplanverfahren werden in der wei- teren Planung geprüft Hier wird die Expertise der Fachjury die Frage beantworten, welche beste Lösung weiter zu verfol- gen ist Ein Mobilitätskonzept wird im weiteren Bebauungsplanverfahren entwickelt und ausgearbeitet. Die Verwaltung schlägt vor, dem Beschluss der Bezirksvertretung insofern zu folgen.
Anlage 3 Strukturskizze
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Städtebauliche Strukturskizze zum Planungsvorhaben Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Anlage 3 Legende Maßstab 1:2.500
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Leidenhausener Straße in Köln - Porz - Eil 0 10050 200 300 Meter
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Leidenhausener Straße
- Haydnstraße
- Schubertstraße
- Schulstraße
- Humboldtstraße
- Konrad-Adenauer-Straße
- Kupfergasse
- Frankfurter Straße
- Hirschgraben
- Gut Leidenhausen
- Im Falkenhorst
- Steinstraße
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 3841/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.03.2020
- Erstellt
- 05.11.2019 09:24