Mandari Insight

2008/0222

Benchmarking 'Hilfen zur Erziehung' Bericht 2006

Magistratsvorlage 07.05.2008

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2008/0222

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Bundesweites Benchmarking 
der Hilfen zur Erziehung++    
  
Kennzahlenvergleich 2006 
 
 
Bericht 
 
 
6. November 2007  
 
erstellt von con_sens Hamburg

INHALT  
 
1. Vorbem erkung ....................................................................................................................... 5 
 
2.     Zusammenfassung.................................................................................................................. 6 
 
3. Benchmarking : Zielsetzung, Methodik, Ansatz ...........................................................................7 
 
4.     Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs........................................................................................ 9 
 
4.1  Kontextindikatoren ....................................................................................................... 9 
4.1.1        Dichte der Leistungsberechtigten nach SGB II............................................................9 
4.1.2 Von der Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder und Jugendliche ............................. 12 
4.1.3  Schulabgänger ohne Abschluss ..............................................................................14 
4.1.4  Kindertagesbetreuung als Entlastungsfaktor für Familien...........................................15 
4.1.5  Brutto-Gesamtausgaben für den Jugendetat.............................................................19 
4.1.6  Die Kontext-Bedingungen der Städte in der Zusammenschau.....................................21 
 
4.2  Outputindikatoren ...................................................................................................... 25 
4.2.1  Dichte der HzE+-Fälle insgesamt............................................................................26 
4.2.2  Stärkung ambulanter Hilfeformen im Leistungsportfolio der Jugendämter.................... 28 
4.2.2.1.  Dichte ambulanter Fälle (KeZa 51.a.) und Dichte stationärer Fälle (KeZa 52.a.).. 28 
4.2.2.2. Anteil ambulanter Fälle an allen Fällen (KeZa 53.a) .........................................33 
4.2.3.  Stärkung der Vollzeitpflege als Instrument bei nicht vermeidbarer Fremdunterbringung. 34 
 
4.3  Inputindikatoren ........................................................................................................ 38 
4.3.1. Nettoausgaben pro Einwohner (KeZa 30) und Nettoausgaben pro Fall (KeZa 31) ........ 39 
4.3.2 Personal ressourcen...............................................................................................42 
 
4.4. Outcome indikatoren ................................................................................................... 46 
4.4.1 Bewertung des Zielerreichungsgrades im Einzelfall ..........................................................47 
4.4.2 Anzahl der Meldungen Kindeswohlgefährdung ................................................................48 
 
5 Kurzprofile der Benchmarkingstädte .......................................................................................51 
5.1 Kurzprofil der Stadt Bremerhaven.........................................................................................52 
5.2 Kurzprofil der Stadt Darmstadt.............................................................................................53 
5.3 Kurzprofil der Stadt Karlsruhe.............................................................................................. 54 
5.4 Kurzprofil der Stadt Mannheim ............................................................................................55 
5.5 Kurzprofil der Stadt Potsdam ...............................................................................................56 
5.6 Kurzprofil der Stadt Hansestadt Rostock ...............................................................................57 
5.7 Kurzprofil der Stadt Siegen .................................................................................................. 58 
5.8 Kurzprofil der Stadt Viersen ................................................................................................. 59 
 
6 Ausblick .............................................................................................................................. 60 
 
7 Anhang ............................................................................................................................... 61 
 
con_sens 
2

ABBILDUNGSVERZEICHNIS:  
 
KONTEXT 
Abbildung 1: Beteiligte Städte und Einwohnerdaten.............................................................................................8 
Abbildung 2: SGB II-Bezieher - nach Altersgruppen pro 1.000 EW am 31.12. (KeZa 5 und 6) ..............................10 
Abbildung 3: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 65-Jährigen am 31.12. (KeZa 1) .............................................12 
Abbildung 4: Von Scheidung betroffene Kinder + Jugendliche < 18 J. pro 100 altersgleiche EW (KeZa 12) ...........13 
Abbildung 5: Schulabgänger ohne Abschluss pro 100 EW 15 bis unter 21 Jahre (KeZa 3) ....................................14 
Abbildung 6: Kinder von 0 bis unter 14 Jahren in Kitas, sonstigen Betreuungsformen und Kitapflege (KeZa 11).......15 
Abbildung 7: Anzahl Belegte Plätze für 0 bis unter 3-Jährige am Stichtag 31.12. (KeZa 7)....................................16 
Abbildung 8: Kinder von 0 < 14 J. in sonstiger Betreuung pro 100 EW 0- unter 14 Jahre 31.12. (KeZa 10)..........18 
Abbildung 9: Bruttoausgaben für Jugend(verbands)arbeit pro EW unter 21 Jahre in Euro (KeZa 4) .........................20 
Abbildung 10: Kontextindikatoren im Überblick.................................................................................................23 
 
OUTPUT 
Abbildung 11: Anzahl der HzE+- Fälle pro 100 EW unter 21 Jahre am 31.12. (KeZa 50.a)...................................26 
Abbildung 12: HzE+-Fälle ambulant pro 100 EW unter 21 J. am 31.12. (KeZa 51.a) ..........................................29 
Abbildung 13: HzE+ -Fälle stationär pro 100 EW 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 52.a)..............................................32 
Abbildung 14: Absolute Zahlen stationäre Fälle.................................................................................................33 
Abbildung 15: Prozentanteil der ambulanten HzE+-Fälle an allen HzE++-Fällen (KeZa 53a)..................................33 
Abbildung 16: Bj: Anteil der stat. HzE+-Fälle mit/ohne Vollzeitpflege an allen stat. HzE+-Fällen (KeZa 56) ..............35 
Abbildung 17: Vj: Anteil der stat. HzE+-Fälle mit/ohne Vollzeitpflege an allen stat. HzE+-Fällen (KeZa 56) ..............35 
Abbildung 18: Anteil der stat. HzE+-Fälle nach § 33 und Anteil der sonstigen stat. HzE+ ohne § 33 (KeZa 55)........38 
 
INPUT 
Abbildung 19: Nettoausgaben HzE+ gesamt pro EW 0- unter 21 Jahre (KeZa 30) ................................................41 
Abbildung 20: Nettoausgaben HzE+ gesamt pro Fall (KeZa 31) ..........................................................................41 
Abbildung 21: Anteil der Ausgaben für Aufgabenfelder an den HzE+-Gesamtausgaben in Prozent (KeZa 35)...........43 
Abbildung 22: Bewegtes Volumen für die interne u. externe Durchführung von HzE+ (KeZa 39) .............................44 
Abbildung 23: Anzahl der vollzeitverrechneten Mitarbeiter pro 100 Fälle – nach ASD und WJH (KeZa 20-21).........45 
Abbildung 24: Anzahl der vollzeitverrechneten Mitarbeiter für operative Aufgaben pro 100 Fälle (KeZa 22) .............46 
 
OUTCOME 
Abbildung 25: Raster zur Bewertung der Zielerreichung .....................................................................................48 
Abbildung 26: Anzahl der gemeldeten Kindeswohlgefährdungen pro 1.000 junge EW (KeZa 73)............................49 
 
ANHANG 
Abbildung 27: Definition Basiszahl und Kennzahl..............................................................................................61 
Abbildung 28: Berechnung der Stadtprofile.......................................................................................................62 
 
 
con_sens 
3

Die te ilnehmenden Städte mit Ansprechpartnern des bundeswe iten Benchmarking der Hilfen zur 
Erziehung+  
 
Stadt Name E-Mail 
Bremerhaven Rainer Düsterloh rainer.duesterloh@magistrat.bremerhaven.de 
Bremerhaven Frank Lilkendey frank.lilkendey@magistrat.bremerhaven.de 
Darmstadt Thomas Gehrisch thomas.gehrisch@darmstadt.de 
Darmstadt  Markus Emanuel markus.emanuel@darmstadt.de 
Karlsruhe Michael Petermann michael.petermann@sjb.karlsruhe.de 
Karlsruhe Michael Walter michael.walter@sjb.karlsruhe.de 
Mannheim Hans-Georg Rettenmaier hans-georg.rettenmaier@mannheim.de 
Mannheim Christine Etterich christine.etterich@mannheim.de 
Potsdam Oliver Wollmann oliver.wollmann@rathaus.potsdam.de 
Potsdam Ilona Köhler ilona.koehler@rathaus.potsdam.de 
Rostock Winfried Schulz winfried.schulz@rostock.de 
Rostock Birgit Erdmann  birgit.erdmann@rostock.de 
Siegen Agnes Juchem-Voets a_juchems@siegen.de 
Siegen Andreas Liedtke a_liedtke@siegen.de 
Viersen Noosha Aubel noosha.aubel@viersen.de 
Viersen Rüdiger Philipps ruediger.philipps@viersen.de 
 
 
Das con_sens-Projektteam: 
 
Jutta Hollenrieder 
Miriam Kohlmeyer 
Petra Bolte 
 
con_sens Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH 
Rothenbaumchaussee 11 - 20148 Hamburg 
consens@consens-info.de - www.consens-info.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anmerkung: Zur  besser en L esbarkeit wu rde dieser Bericht in  der m ännlichen Sprachform 
gehalten. Für a lle Aussa gen ge lten j edoch g rundsätzlich fü r sowohl män nliche wie weibliche 
Personen, sofern aus dem Kontext nicht ausdrücklich etwas Anderes hervorgeht. 
 
con_sens 
4

1. Vorbemerkung 
 
Der bundesweite Benchmarkingkreis Hilfe n zur Erz iehung++
                                            
 legt m it s einem dritten Be richt 
erstmalig Zeitreihenbetrachtungen vor.  
 
Auf dieser Bas is k önnen auc h längerf ristige stadtspezifische Entw icklungen im 
Leistungsgeschehen erzieheris cher Hilfen+ abgebildet werden. Dadurch werden weitere  
Anregungen für Steuerungsansätze und gute Praxen gewonnen. Denn gute Praxis ist auch in den 
Städten zu vermuten, deren akt uelle Wert e zw ar durchschnittlich sind, die sich  aber in den 
letzten Jahren im Sinne ihrer spezifischen Zielsetzung positiv entwickelt haben.  
 
Auch ermö glicht die Betrachtung von mehreren Jahrgängen, dass die W irkungen vo n 
Steuerungsinstrumenten, die oftm als erst zeitverz ögert einsetzen, fundie rt eingeschätzt  werde n 
können. Auch nicht intendierte Auswirkungen von Steuerungsansätzen beispielsweise durch eine 
zu restriktive Zugangssteuerung können so beobachtet werden.  
 
Der Spannungsbogen zw ischen dem Schutz des Kindes und den Elternrechten ist grundsätz lich 
eine Herausforderung, der sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt in ihrer Praxis 
täglich stellen müssen. Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion zu den tragischen Fällen 
um Kindeswohlgefährdung ist dies nicht einfacher geworden. Eine zentrale Stellschraube für die 
Unterstützung der A SD1,-Fachkräfte ist die konze ptionelle Gestaltung der Personalplanung und 
Personalentwicklung im ASD, e ines de r diesjährigen f achlichen Schwerpunktthemen des  
Benchmarkingkreises.  
 
In di esem Ber icht verö ffentlicht der Benchm arkingkreis erstmalig Daten zum Thema der 
Kindeswohlgefährdung. Dabei geht es zum e inen um die Frage,  wie funkt ionsfähig die 
Kommunikationsnetzwerke der Jugendämter sind, zum anderen sollen Hinweise auf das Ausmaß 
an Kindeswohlgefährdung ermittelt werden.  
 
 
1 Der Allgemeine Soziale Dienst entspricht in Darmstadt und Siegen dem Städtischen Sozialdienst.  
con_sens 
5

2.  Zusammenfassung 
 
Die Juge ndämter der Benchmarkingstädte agierten auch  in diesem Be richtsjahr unter deutlich 
unterschiedlichen soziostrukturellen Rahmenbedingungen . Hervorzuheben ist zunächst die 
Entwicklung der finanziellen Armut von Kindern, die in allen Städten wie in den Vorjahren eine 
Problematik darstellt, in einigen jedoch weiterhin ein besorgniserregendes Ausmaß hat.  
 
Die Kinde rtagesbetreuung als pote nziell entlas tender Fak tor für Fam ilien wird in diesem 
Berichtsjahr vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion insbesondere im Hinblick 
auf den Krippenbere ich betrachtet. In diesem  Fe ld zeigen si ch i n al len Städ ten eine hohe 
Dynamik sowie auch die größten Unterschiede.  
 
Für die übrigen der ausgewählten K ontextindikatoren (Arbeit slosendichte, Zahl der v on der  
Scheidung ihrer Eltern betroffenen Kinder, Schulabgänger ohne Abschluss) zeigt sich, dass der 
Grad sozi ostruktureller Belastungen d er S tädte zwar schwankt, de r Vergle ich der Städte 
untereinander im Hinblick auf den Belastungsgrad über die Zeitreihe hinweg jedoch stabil ist.  
 
Im Rahmen  der Outputanalyse hat sich gezeigt, dass die Leistungs dichte für Hilfen zur  
Erziehung+ fast in a llen Stä dten ge stiegen ist,  wenn auch in unterschie dlichem Aus maß. I m 
Wesentlichen ist dies auf Dynam iken (z. B. Ausbau präventiver S trategien) i m ambulanten 
Bereich und im Pf legekinderwesen zurückzuführen. Insbesondere in diesen Feldern lassen sich 
anhand der quantitativen Kennzahlenergebnisse auch die Wirkungen von Steuerungsaktivitäten 
in den Benchmarkingstädten ablesen.  
 
Die Entwicklungstendenzen im  Hinblick auf die Stärkung ambulant er H ilfeformen in ein igen 
Städten konnten weiter verstärkt werden.  
 
Im Pflegekinde rwesen wurden - j e nach  spe zifischem Entwicklungsp otenzial der St adt –  
Steuerungsansätze im Pflegekinderwesen intensi viert wie z. B.: Revisionen laufender Fälle , 
verstärkte Akquirierung von Pflegefamilien, sowie das Arbeiten mit f inanziellen Anreizsystemen 
für exte rne Leistu ngserbringer vo n Leist ungen de r Ak quirierung u nd Betre uung von  
Pflegefamilien.  
 
Im Hin blick auf die  Inputanalyse zeigen sich stadtspezifisch sehr unters chiedliche 
Entwicklungen. Insb esondere wir d deutl ich, dass der  Zusamme nhang zwis chen der  
Leistungsdichte und den Nettoausgaben p ro Einwohner (EW) nicht für alle  Städte eindeutig in 
dem Sinne ist, dass hohe Fallza hlen mit hohen Nettoausgaben pro EW korrespondieren. Bei der 
Analyse der Fallkosten wird besonders deutlich, wie abhängig die Höhe der Fallkosten davon ist, 
welche Arten von Hilfen vor Ort gewährt werden.  
 
Im Rahmen  der Outcome-Analyse werde n in  diesem Berichtsjahr erstmalig  die Daten de r 
gemeldeten Kindeswohlgefährdungen ausgewertet, die Auskunft über die Funktio nsfähigkeit der 
Kommunikationsnetzwerke zwischen den Jugendämtern und den Bürgern geben.  
 
Die Kurzprofile im K apitel 5 dieses Berich tes fasse n die spez ifischen Charakterist ika, 
Entwicklungspotenziale und Perspektiven zusammen.  
 
 
con_sens 
6

3. Benchmarking: Zielsetzung, Methodik, Ansatz 
 
Im Rahmen des Benchmarking vergleichen die Städte ihr Leistungsgeschehen der erzieherischen 
Hilfen+. Ausgewertet we rden die Entwicklung der Fa llzahlen, de r Ausg aben sowie auch die  
Wirkung von Hilfen zur Erziehung+ (HzE+).  
 
Hilfen zur Erziehung+ zielen darauf ab, dass Elte rn ihre Erz iehungsverantwortung besse r 
wahrnehmen können. K inder und Jugendliche sollen sich so weit möglich in ihrem bisherigen 
sozialen Umfeld positiv e ntwickeln können, tragfähige emotionale Bindungen erfahren und ih re 
Persönlichkeit entfalten (§ 1 Abs. 3 SGB VIII).  
 
Die Jugendämter wo llen erziehe rische Hilf en+ mög lichst passgenau auf den Einzelfall 
zugeschnitten erbringen, frühzeitig reagieren und ihre finanziellen Ressourcen effizient einsetzen. 
Das Benchmarking bietet ihne n Ge legenheit, v oneinander zu lernen,  u m be ispielsweise ihre  
Hilfeplanungsprozesse zu optimieren und Anregungen für Steuerungsansätze zu erhalten.  
 
Ein erster Schritt dazu ist de r Vergleich quantitativer Daten. Anhand der Kennzahlenergebnisse 
können erste Hinweise auf gute Praxisansätze vo r Ort gewonnen werde n. Die Basis hierfür sin d 
präzise definierte Kennzahlen und Basiszahlen, damit alle Teilnehmer die gleichen Sachverhalte 
erfassen und abbilden. Eine Definition der Begriffe Kennzahl und Basiszahl ist dem Anhang zu 
entnehmen (s. Kapitel 6). 
 
Der zweite Schritt besteht darin, zu verstehen, worin die 
Unterschiede der St ädte begründe t liege n. Zie l ist es, 
erfolgskritische Faktoren zur Gestaltung der Steuerung zu 
identifizieren. Dabe i g eht es immer darum, die 
stadtspezifischen Strategien der Städte zu unterstützen.  
 
Hilfen zur Erziehung+ 
 
Leistungen gemäß SGB VIII 
Ambulant 
§ 27.3 Pädagogische Hilfen i.V.m. 
therapeutischen Leistungen 
§ 29 Soziale Gruppenarbeit 
§ 30 Erziehungsbeistand, 
Betreuungshelfer 
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe  
§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe 
 
Ambulant/ Stationär  
(nach konkreter Ausgestaltung 
zuzurechnen) 
§19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ 
Väter und Kinder 
§ 20 Betreuung von Kindern in 
Notsituationen 
§ 21 Unterbringung zur Erfüllung der 
Schulpflicht 
§ 27.2 Flexible erzieherische Hilfen  
§ 34 sonstige betreute Wohnformen 
§ 35 Intensive Sozialpädagogische 
Einzelbetreuung 
§35a Eingliederungshilfe für seelisch 
behinderte junge Menschen 
§ 41 Hilfen für junge Volljährige 
 
Stationär 
§ 33 Vollzeitpflege 
§ 34 Heimerziehung  
§ 42 Inobhutnahmen 
 
 
Erzieherische Hilfen + sollen im Rahmen des  
Benchmarking so umf assend w ie möglich abgebildet  
werden. Da her werden  über die klassischen Hilfen zur  
Erziehung des SGB VIII hinaus weitere Leistungen und 
andere Aufg aben gem äß SGB VI II be rücksichtigt. D er 
Begriff Hi lfen zur Erzieh ung+ (HzE +) verde utlicht dieses 
Verständnis.  
 
Verwandt werden die Begriffe ambulant und stationär. Da 
viele der Leistungen so wohl in ambulanter als  auch in 
stationärer Form erbracht werden können, entscheiden die 
Städte selbs t über ih re Zuordnung  der Le istungen, da 
diese von der Ausgestaltung der Leistung in der jeweiligen 
Stadt abhängt. 
 
Betrachtungsgegenstand des Benchmarking sind Fälle. Im 
Rahmen dieser Fälle können be i familienbezogenen Hilfen 
mehrere Personen betreut werden. 
 
Im Rahmen des Bench marking wird die Ausgaben- und 
Fallzahlenentwicklung für erz ieherische Hilfen+ insgesamt 
ausgewertet. 
 
Relevant f ür die Auswert ung sind lediglich die 
Unterscheidung zwischen am bulanten un d statio nären 
con_sens 
7

Hilfeformen sowie die Unterscheidung von Heimun terbringung und Vol lzeitpflege. Im nächsten  
Projektjahr wird der Benchmarkingkreis die Unterscheidung von Leistungen nach § 35a SGB VIII  
mit berücksichtigen, um  die Entwic klung mit ihrer spezifis chen Dyna mik im Ber eich de r 
seelischen Behinderung bzw. der drohenden seelischen Behinderung abbilden zu können. 
Der Ke nnzahlenvergleich basiert auf einer Stichtagszählung bei den H ilfeempfängern. Grun d 
dafür ist, dass die Jahressummen für einige St ädte derzeit aus DV-technischen Gründen noc h 
nicht gen erierbar s ind. Bei der B ildung von Jahressummen entstehen derzeit noch  in v ielen 
Städten D oppelzählungen, we il der Wechsel einer Maßnahme noch  als  Zug ang be i den 
Hilfeempfängern gezäh lt wird. Einer Sta dt ist es gelungen, mit wenig Aufwand die Daten um 
Doppelzählungen zu ber einigen, sie stellte ihr Verfahren im Benchmark ingkreis vor. D ie Städte 
prüfen derzeit, inwieweit es ihnen künftig ebenfalls möglich ist, Jahressummen zu liefern.  
 
Zu be denken ist, dass kommunale Vergleichsringe ihre  Da tenbasis unt erschiedlich definieren, 
insbesondere trifft dies auf die Fallzahlen zu. Daher sind direkte Vergleiche mit den Ergebnissen 
anderer Benchmarkingkreise nur begrenzt möglich.  
 
 
Indikatoren zu Kontext, Input, Output und Outcome 
 
Das Leistungsgeschehen der erzieherischen Hilfe n+ umfasst unterschiedliche Dimensionen, die  
im Rahmen des Benchm arking abgebildet werden. Interessante Hinweise auf gute Prax is in den 
Jugendämtern vor Ort geben die Kennziffern oftmals erst in der Zusammenschau.  
 
Kontextindikatoren geben Hinweise auf die soziostrukturellen Rahmenbedingungen, unter denen 
die einzelnen Städte agieren und die die Inanspruchnahme von HzE+ beeinflussen.  
 
Die Inputindikatoren machen transparent, was eingebracht wird, 
 
um die Hilfen zur Erziehung+ (den Output) zu erbringen.  
 
Was die g eleisteten H ilfen zur Erziehung+ für die Kin der un d Jugendlichen und das 
Gemeinwesen tatsächlich bewirken, wird an Hand von Outcomeindikatoren gemessen.  
 
Folgende Städte beteiligen sich an dem bundesweiten Benchmarking der Hilfen zur Erziehung+. 
Benannt sind neben den Einwohnerzahlen auch die Anteile der jungen Einwohner unter 21 Jahre 
– eine häufige Bezugsgröße im Benchmarking – sowie die Veränderung zum Vorjahr.  
 
Abbildung 1: Beteiligte Städte und Einwohnerdaten 
Veränderung zum 
Vorjahr - EW 0 bis 
unter 21 Jahre
absolut
Anteil an EW 
gesamt in Prozent absolut
 Bremerhaven  BHV 116.640 24.361 20,9% 0
 Darmstadt  DA 151.391 27.720 18,3% 48
 Karlsruhe  KA 300.134 53.659 17,9% -194
 Mannheim  MA 325.093 60.708 18,7% -374
 Potsdam  P 154.583 28.243 18,3% -283
 Rostock  HRO 206.311 33.989 16,5% -957
 Siegen  SI 111.723 21.215 19,0% -387
 Viersen  VIE 78.292 16.495 21,1% -16
 8 Städte
 insgesamt 1.444.167 266.390 18,4%
Einwohner am 
31.12.2006
mit Haupt - und 
Nebenwohnsitz
 Abkürzung Stadt  Einwohner am 31.12.2006
 0 bis unter 21 Jahre
 mit Haupt- und Nebenwohnsitz
 
 
 
con_sens 
8

4.  Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs 
4.1  Kontextindikatoren  
 
Soziostrukturelle R ahmenbedingungen bee influssen das Leistungsgeschehen Hilf en zur 
Erziehung+ erheblich. Soziale Ko ntexte können s ich entlastend und be lastend auf die Situation 
in Familien auswirken.  
 
Mit belastenden Rahme nbedingungen steigen di e A nforderungen a n die F amilien un d i hren 
konstruktiven Umg ang mit den Herausforderungen.  Es kommt  mit e iner höhere n 
Wahrscheinlichkeit zu Überforder ungssituationen, die zu Krisen und Vernachlässigungen führen 
können und Hilfen zur Erziehung+ notwendig machen.  
Als sozial e Belastu ngsfaktoren für  Famil ien werden die  Abhäng igkeit von staat lichen 
Transferleistungen, die Destabilisierung von  F amilienstrukturen sowi e berufliche P erspektiv-
losigkeit ausgewertet.  
 
Soziale Rah menbedingungen kö nnen sich auch entlasten d auf die Situation in  Fam ilien 
auswirken. Die akt uelle Diskussion  um den A usbau an K indertagesbetreuung un d sozialen  
Frühwarn- und U nterstützungssystemen ist au ch in dies em Zusammenhang z u sehen. 
Kommunale Investitionen in den Ve rsorgungsgrad an  Kinde rtagesbetreuung un d fü r p räventive 
Arbeit mit jungen Menschen sind ein Beispiel dafür.  
 
Anhand dieser Ausschnitte soziostruktureller Kontexte der Vergleichsstädte können Auffälligkeiten 
bei der Entwicklung der Ausgaben und Fallzahlen im HzE+-Bereich erläutert werden.  
 
 
4.1.1 Dichte der Leistungsberechtigten nach SGB II 
 
 
Nach der A rbeitsmarktreform im Jah r 200 5 wur de du rch 
die Zusam menlegung von Arbe itslosen- und Sozialhilfe 
erstmals transpare nt, in we lchem Ausmaß Menschen zur 
Sicherung ihres Lebensunte rhaltes auf  staatlich e 
Transferleistungen angewiesen sind.  
 
Regelleistungen n ach SGB I I umf assen das s ogenannte 
Arbeitslosengeld 2 fü r erwer bsfähige Leistungs berechtigte 
und das Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Pe rsonen. Dies  
können K inder sein o der in geringem Umfang auch 
Personen, die aus k rankheitsbedingten und ps ychischen 
Gründen nic ht in der Lage sin d, länger als dre i Stun den 
täglich zu arbeiten, aber dennoch nicht erwerbsunfähig sind.  
 
Das sogenannte Arbeits losengeld 2 und  das Sozialgeld, das 
nach SG B II gewährt wird,  orie ntieren sich am 
Existenzminimum. Menschen, die auf Regelleistungen nac h 
SGB II angewiesen sind, müssen sich daher finanziell stark einschränken.  
 
Definition der Kennzahl 
 
Dichte der Bezieher der Arbeitslosen-
geld 2 und Sozialgeld 
(KeZa5 und KeZa 6) 
 
Dichte der Bezi eher von Arbeit slosen-
geld 2 und So zialgeld der  bi s unter  
65-Jährigen am 31.12. des Be richts-
jahres pro 100 altersgleiche Einwoh-
ner mit Haupt- und Nebenwohnsitz lt. 
Melderegister.  
KeZa 5 
- 0 bis unter 15 
- 15 bis unter 25 
KeZa 6 
- 0 bis unter 65 gesamt 
 
Diese finanzielle Be dürftigkeit wird oft als gesellschaftliche Ausgren zung erfahr en. D ie 
Wahrscheinlichkeit von Konflikten und krisenhaften Erziehungssituationen in den Familien steigt 
dadurch an.  
Dies wie derum führt dazu, dass Kinder und Jugendlich e und ihre  Familien, die a m 
Existenzminimum le ben, mit einer höheren W ahrscheinlichkeit Hilfen zur Erziehung+ nach  
SGB VIII benötige n (v gl. hierzu  Be richt z ur Entwicklung vo n Jugendh ilfebedarf u nd 
sozialstrukturellem Wandel, Zusammenfassung zentraler Ergebnisse, S. 8, Kommunalverband für 
con_sens 
9

Jugend- und Soziales Baden-Württemberg, August 2005).2 Zur Aussagek raft der Kennzahl zur  
Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen psychosozialen Auswirkungen wird später im Text  
Bezug genommen.  
 
Die im Folgenden abgebildete Grafik zeigt, wie oft die Einwohner eines Gemeinwesens – bezogen 
auf die jeweilige Alte rsgruppe – im Jahr 2006 SGB II-Leistungen in Anspruch nehmen mussten 
(0 bis unter 15 Jahre, 15 bis unter 25 Jahre (KeZa 5) und 0 bis unter 65 Jahre (KeZa 6). 
 
Abbildung 2: SGB II-Bezieher - nach Altersgruppen pro 1.000 EW am 31.12. (KeZa 5 und 6) 
KeZa 5 und 6: 
Anzahl der Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld 
pro 100 altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz 
(differenziert nach Altersgruppen)
39,8
19,9
15,7
22,7 22,3
19,9
10,4
23,6
16,5
5,8 4,5
6,2
11,8
9,8
6,8
25,9
10,4
8,6
11,9
21,0
10,1
13,5
38,4
8,6
7,2
13,4
13,0
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
0 bis unter 15 Jahre 2006 15 bis unter 25 Jahre 2006 0 bis unter 65 Jahre 2006
SI 2005: Gewichtete Schätzungen auf der Basis einer regionenbezogenen Zahl der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Besonders häufig sind auch in diesem Berichtsja hr Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren auf  
die staatliche Transferleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes angewiesen.  
Sie stellen in allen Städten des Vergleichsrings die am häufigsten betroffene Altersgruppe dar, im 
Mittel knap p ein Viert el alle r Kinder und Jugendlichen von 0 bis unter 15 Jahren. Z u 
berücksichtigen ist hierbei, dass die Häufigkeit bezogen auf die jeweilige Altersgruppe abgebildet 
ist. Absolut betrachtet sind die unter 15-Jährigen nicht die größte Gruppe.  
 
Dabei ist die Sp annbreite de r Wert e enorm, Bremerhaven und Rostock  weisen hie r wie im  
vergangenen Be richtsjahr besondere sozia le Problemlagen auf, alle  Altersgruppen sind im  
Vergleich überdurchschnittlich oft betroffen, unter d en u nter 1 5-Jährigen s ind d ies f ast 4 0 
Prozent.  
 
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der Kinder mit SGB II-Leistungen 
nur einen Ausschnitt der von finanzieller Armut betroffenen Kinder darstellt. Hierzu gehören noch 
                                             
2 Weitere Literatur in diesem  Zusamme nhang: Sozialstru kturelle u nd ge sellschaftliche Rahmenbedingungen al s 
bedarfsbeeinflussender Faktor; Evaluation der Hilfen zur Erziehung in der Stadt Ludwigshafen; Heinz Müller, Elisabeth 
Schmutz; I nstitut für Sozial pädagogische Forschung Mainz e. V.; Ames, A. & B ürger, U., Urs achen der  
unterschiedlichen Inanspruchnahme von Heimerziehung, in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Heft 12/1997, 
S. 373-379; Bürger, U. : Stellenwert ambulanter Erziehungshilfen im Vorfeld der Heimerziehung. Empirische Befunde 
und Erfahrungen von Heimjugendlichen und deren Eltern mit ambulanten Jugendhilfemaßnahmen und Angeboten der 
Jugendhilfearbeit. In: Forum Jugendhilfe E xtra. Minister ium für  F rauen, Jugend, Woh nungs- und Städtebau des  
Landes Schleswig Holstein, Kiel 1997.) 
 
con_sens 
10

die Kinder, deren eigenes Einkommen (aus Kinde rgeld etc.) z war für die Deckung ihres Bedarfs 
ausreicht, deren Eltern aber Arbeitslosengeld 2 nach SGB II erhalten.  
Da ggf. „überschüssiges“ Einkommen der Kinder auf die Regelleistungen der Eltern angerechnet 
wird, leben auch diese Kinder am Existenzminimum. Ebenso wie die Kinder von Eltern, die zwar 
erwerbstätig sind, aber gerade so viel verdienen, dass es zur Existenzsicherung reicht. Versteht 
man dies unter f inanzieller Armut, so ist der Anteil hiervon betroffenen Kinder also noch weit 
höher anzusetzen als die Quote der direkt von der Transferleistung abhängigen Kinder.  
 
Im Vergleich mit diesen hoch belasteten Städten sind die Werte der übrigen Vergleichsstädte für 
die Inanspruchnahme der Regelleistungen nach SG B II ehe r gering. Vergleichsweise selten auf 
die Reg elleistungen nach  SGB II ang ewiesen si nd die Einwohner de r Stadt Viersen, Karlsruhe 
und Darmstadt. Im Ve rgleich der acht Benchmarkingst ädte liegen die W erte in Mannheim für  
alle Altersgruppen ebenfalls noch unter dem Mittelwert.  
 
 
Arbeitslosigkeit als Ausgrenzungserfahrung 
 
Das Ausmaß an ökonomischer Deprivation in einem Gemeinwesen ist  ein Aspekt, über den die 
Kennzahl der SGB II-Dichte Aufschluss gibt. Mindestens ebenso wichtig ist aber, dass mit de r 
Abhängigkeit von SGB I I-Leistungen für die Personen ab 15 Jahren oft lang andauernde 
Arbeitslosigkeit einhergeht. In gewisse m Umfang g ibt es a llerdings auch Ge ringverdienende, die 
trotz ihrer Erwerbsarbeit auf ergänzende Leistungen nach SGB II angewiesen sind.  
 
Häufig stellt Arbeitslosigkeit neben den damit  verbundenen finanziellen Einschränkungen auch 
per se e ine große Belastung für  F amilien dar,  weil die A uswirkungen auf die Ps yche de s 
Einzelnen und sein soz iales Leben immens sind. Ob es die eigene A rbeitslosigkeit oder die der 
Eltern ist, sie wirkt sich auf die Situation der jungen Menschen sehr belastend aus.  
 
Die Frag e is t: Welche K ennziffer gibt adäquat Auskunft über das Ausmaß an Arbeits losigkeit 
einer Stadt? Der Indikator der Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und  Sozialgeld eignet sich dazu,  
um Hinweise vor allem auf den Umfang lang andauernder Arbeitslosigkeit zu geben.  
 
Die offizie lle Arbe itslosenquote de r Bundesage ntur für Arbe it gibt kein e umfassende Auskunft,  
weil in dieser viele Pe rsonen nicht be rücksichtigt sind, zum Beispiel Pe rsonen mit sog enannten 
„1-Euro-Jobs“ oder Jugendliche, die in einer Trainingsmaßnahme oder auf der Suche nach einem 
Ausbildungsplatz sind.  
 
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Z ahl der Bezieher 
von Leist ungen nach dem SG B I I wiede rum nicht die 
Arbeitslosen enthält, die  ausreichende Leistungen nach SGB 
III erhalten.  
 
Definition der Kennzahl 
 
Dichte der Arbeitslosen (KeZa 1) 
 
Zahl der arbeitslosen unter 65-
Jährigen am 31.12. des B erichts-
jahres  
 
pro 100  alters gleiche Einwohner mit  
Haupt- und  Ne benwohnsitz lt.  
Melderegister.  
 
 
 
Quasi als Referenzwert wird im Folgenden die Grafik mit der 
Arbeitslosendichte abgebildet.  
 
Personen sind arbeitslos, wenn sie nicht in einem  
Beschäftigungsverhältnis stehen, oder wenig er als 15 
Stunden p ro Woche arbeit en, ei ne versicherun gspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den 
Vermittlungsbemühungen zur Verf ügung stehen und sich bei 
einer Agent ur für Arbeit, ARGE oder Opt ionskommune 
arbeitslos gemeldet haben.  
con_sens 
11

Abbildung 3: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 65-Jährigen am 31.12. (KeZa 1) 
KeZa 1: 
Arbeitslosendichte der 15 bis unter 65-Jährigen am 31.12. 
 pro 1.000 altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz
7,8
6,0
11,9 11,7
9,2
9,8
14,1
6,6
5,3
6,2
7,3
11,3
8,8 8,4 8,59,0
15,4
7,5
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
Arbeitslosendichte der 15-u.65-Jährigen je 100 EW 15-u.65 Jahre mit Haupt- und Nebenwohnsitz 2005
Arbeitslosendichte der 15-u.65-Jährigen je 100 EW 15-u.65 Jahre mit Haupt- und Nebenwohnsitz 2006
SI: 2005 wurden die Zahlen hochgerechnet, für 2006 liegen die Daten für die Stadt Siegen separat vor. 
MA: Daten für AA-Bezirk; Daten für das Stadtgebiet liegen nicht vor, die Zahl würde sonst höher liegen, weil die zusätzlich zum AA-Bzeirk gehörigen Städte eine eher günstige Sozialstruktur 
aufweisen. 
 
 
Die Grafik zeigt, dass Bremerhaven und Rostock auch im Hinblick auf die Arbeitslosendichte im 
Berichtsjahr die Städte mit den größten sozialen Problemlagen sind. In  Darmstadt, Mannheim 
und Karlsruhe sind im Berichtsjahr im Vergleich eher weniger Menschen arbeitslos gemeldet.  
 
Die Arbeits losendichte der Stadt Viersen liegt am Mittelwert der Vergleichsstädte. Dies 
unterscheidet sich merklich von der SGB II–Dichte in dieser Altersgruppe (Grafik KeZa 6, weiter 
oben abgebildet), hier war für Viersen eine unterdurchschnittliche Problemlage ausgewiesen.  
 
 
4.1.2 Von der Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder und Jugendliche 
 
 
Kinder und Jugen dliche erle ben die Tre nnung ih rer Elte rn 
häufig als desta bilisierende Erf ahrung und emotionale 
Belastung.  
 
Definition der Kennzahl 
 
Von der Sch eidung ihrer  Eltern 
betroffenen Ki nder und Juge ndliche 
pro 100 EW u. 18 J. (KeZa 12) 
 
Von Scheidung ihrer Eltern betroffene 
Kinder und Jugendlic he bis un ter 18 
Jahren pro 100 EW bis unter 18  
Jahren  
 
 
Die A uflösung des bisherigen sozialen Umfelds  durch die 
Trennung der Eltern  hat g roßen Einf luss auf  die  
Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung+, das haben 
wissenschaftliche Studien gezeigt3.  
Die Wah rscheinlichkeit, dass Hilfen zur Erziehung+ zur  
Unterstützung benö tigt werde n, ist deut lich höher in  
Familien, in denen sich die Eltern getrennt haben.  
 
Daher wird im Folgenden die Zah l der von de r Scheidung ihrer Elt ern betroffenen Kinder un d 
Jugendlichen pro 100 junge Einwohner unter 18 Jahre betrachtet.  
 
                                             
3 Vgl. Bürger: Referat im Jugen dhilfeausschuss der Stadt Mannheim am 1 3.07.2006; vgl. Bericht zur Entwicklung 
von Jugendhilfebedarf und sozialstr ukturellem Wandel für die Stadtkreise und Landkreise  in den Regier ungsbezirken 
Stuttgart und Tübingen über den Zeitraum 1999 bis 2003 von Dr. Ullrich Bürger, Herausgeber: Kommunalverband für 
Jugend und Soziales Baden-Württemberg, August 2005. 
 
con_sens 
12

Abbildung 4: Von Scheidung betroffene Kinder + Jugendliche < 18 J. pro 100 altersgleiche EW (KeZa 12) 
KeZa 12: 
Von der Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder und Jugendliche
pro 100 Einwohner von 0 bis unter 18 Jahre
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
2005 2006
2005 2,30 0,88 1,27 1,16 0,98 1,32 0,00 0,83 1,25
2006 2,29 0,78 1,28 1,18 0,64 1,15 0,00 0,63 1,13
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
VIE: Angaben nur auf Amtsgerichtsebene verfügbar. Der Anteil w urde im Verhältnis zur altersgleichen Bevölkerung angegeben.
0,0 = n.v.
 
 
Leider ist es derzeit noch nicht möglich, die Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen, deren 
Eltern v or ihrer Trennung nicht  ve rheiratet waren. Die Trennungse rfahrung wirkt  nat ürlich 
unabhängig vom Status der Lebe nsgemeinschaft der Personensorgeberechtigten belastend. Die  
Problemlage dürfte weit höher sein als in der vorstehenden Grafik abgebildet, da di e Zahl der  
eheähnlichen Gemeinschaften in der Gesamtgesellschaft tendenziell steigt.  
 
Diese steig ende Tendenz weisen jedoch alle Städte des V ergleichsrings in vergle ichbarem 
Umfang auf . Die Ke nnzahl der vo n der Scheidung ihrer Eltern betroffenen K inder un d 
Jugendlichen pro 100 EW unte r 18 Jah re ist daher ge eignet, um  die unt erschiedliche 
soziostrukturellen Rahmenbedingungen zwischen den Städten transparent zu machen.  
 
Die Grafik z eigt, dass sich die soziostrukturellen Rahmenbe dingungen im Hi nblick auf diesen 
Indikator in den Städte n teilweise verände rt haben. Al lerdings haben sich die Unterschiede 
zwischen den Städten kaum verändert.  
 
Das Jugendamt in Bremerhaven agiert auch in diesem Berichtsjahr vor dem Hintergrund einer 
besonderen Problemlage im Hinblic k auf die jungen Mensc hen, die vo n de r Sche idung ihrer 
Eltern betroffen sind.  
 
Vergleichsweise selten sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Potsdam, Viersen und 
Darmstadt von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.  
 
Die We rte f ür Mannhe im und Ros tock grup pieren sich leicht über und le icht unt er dem  
Mittelwert.  
 
Noch vergleichsweise häufig betroffen sind junge Menschen in K arlsruhe davon, dass sich ihre 
Eltern haben scheiden lassen.  
con_sens 
13

4.1.3  Schulabgänger ohne Abschluss 
 
Das Le istungsgeschehen Hilfe n zur Erziehung + wird 
ebenfalls dadurch beeinflusst, inwie weit es Jug endlichen 
gelingt, sic h mit einem Sc hulabschluss berufliche 
Perspektiven zu erarbeiten.  
 
Ohne die formale Abschlussqualifikation ihrer  Schule 
verfügen die jungen Menschen nur e ingeschränkt über die 
Möglichkeit, ihre berufliche Biografie zu gestalten.  
 
Die W ahrnehmung, ke ine beruf liche Zukunf t z u haben, 
erhöht den Druck auf  die jungen Menschen und auch auf  
deren Familien. Krisenh afte Situ ationen in den Familie n 
und dadurch auch die Notwendigkeit erzieherischer Hilfen+ werden wahrscheinlicher. 
 
Definition der Kennzahl 
 
Schulabgänger ohne Abschluss pro 
100 EW (KeZa 3) 15 unter 21 Jahre
 
Schulabgänger ohne Abschluss  
 
pro 100 EW 15 bis unter 21 Jahren 
mit Haupt- und Nebenwohnsitz lt. 
Melderegister.  
 
 
Die folge nde Grafik bilde t die Zah l der Schulabg änger von 1 5 bis unte r 21 Jah ren, die ih re 
Schule ohne Abschluss verlassen haben, pro 100 altersgleiche Einwohner ab.  
 
Abbildung 5: Schulabgänger ohne Abschluss pro 100 EW 15 bis unter 21 Jahre (KeZa 3) 
KeZa 3: 
Schulabgänger ohne Abschluss 
pro 100 EW 15 bis unter 21 Jahre
1,3
0,6
0,9
1,1
0,7
1,3
2,1
1,0
0,8
0,6
0,7
1,7
1,0
1,1
n.v.n.v. n.v.
1,9
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
Schulabgänger ohne Abschluss je 100 EW 15-u.21 Jahre mit Haupt- und Nebenwohnsitz 2005
Schulabgänger ohne Abschluss je 100 EW 15-u.21 Jahre mit Haupt- und Nebenwohnsitz 2006
SI: auf Grund Status als kreisangehörige Stadt liegen Daten für das Stadtgebiet nicht vor, im Jahr 2005 handelt es sich um eine Schätzung der Daten auf der Basis einer Hochrechnung der 
Daten für die Hauptschulen.. 
DA: In Hessen w erden die Daten der Schulabgänger ohne Abschluss nicht erhoben. 
 
 
Die Grafik zeigt, dass sich  die soziostrukturellen Ra hmenbedingungen de r acht 
Benchmarkingstädte i m Berichtsj ahr im Hi nblick auf  diesen K ontextindikator deut lich 
unterscheiden.  
 
In Viersen und Potsdam zeigt sich im Beri chtsjahr 2006 eine besondere Problemlage.  
Schülerinnen und Schüler verlasse n ihre Schule hier im Vergleich besonders häufig ohne 
formalen Abschluss.  
 
con_sens 
14

4.1.4  Kindertagesbetreuung als Entlastungsfaktor für Familien 
 
Das Ange bot an Kinde rtagesbetreuung ist eine wertvo lle 
Ressource eines Gemeinwesens. Im Rahmen der Betreuung 
von K indern bis un ter 1 4 Jahren – in den 
unterschiedlichsten Formen von Krippen, K indergärten, 
Horten und sonstigen Ange boten – können erzieherische  
Bedarfe frühzeitig aufgefangen werden.  
 
Definition der Kennzahl 
 
Belegte Plätze Kindertagesb etreuung 
(KeZa 11) 
 
Belegte Plätze für Kinder bis unter 14 
Jahre in Kindertageseinrichtungen und 
sonstigen Formen von Kindertages-
betreuung und in registrierter 
Tagespflege  
 
pro Einwohner bis unter 14 Jahre mit 
Haupt- und Nebenwohnsitz lt. 
Melderegister.  
 
Dadurch w erden F amilien i n i hrer Erziehungsarbeit 
entlastet. Dies ist insbesondere für Familien wichtig, die mit 
besonderen Anforderungen und schwierigen Rahmen-
bedingungen zu kämpfen haben.  
Daher k ann der Verso rgungsgrad mit Ange boten der  
Kindertagesbetreuung v or Ort das Leistungs geschehen 
Hilfen zur Erzieh ung+ entlasten, weil Be darfe frühzeitig 
erkannt werden können und Erziehungssituationen gar nicht 
erst eskalieren.  
 
In de r folge nden G rafik werde n di e bele gten P lätze für die A ltersgruppe 0 bis unt er 14 Jah re 
insgesamt ausgewiesen. Daher liegen die Dichten der Plätze für die unter 14-Jährigen insgesamt 
sehr viel niedriger als für die belegten Plätze spezifischer Altersgruppen.  
Insbesondere ist diese K ennzahl nicht vergleichbar mit den klassi schen Versorgungsquoten für 
die Kinder ab 3 Jahren, die noch nicht schulpflichtig sind.  
 
Abbildung 6: Kinder von 0 bis unter 14 Jahren in Kitas, sonstigen Betreuungsformen und Kita-Pflege (KeZa 11) 
KeZa 11: 
Kinder von 0 bis unter 14 Jahre in Kindertagesstätten und sonstigen Formen von 
Kindertagesbetreuung und in registrierter Kindertagespflege
pro 100 Einwohner von 0 bis unter 14 Jahre mit Haupt- und Nebenwohnsitz
12,2 14,4
24,1
33,5
29,4
30,8
65,6
47,8
24,4
21,6
0,7
1,0
1,1
2,0
1,0
0,5
1,5
17,4
13,6
16,9
11,79,5
14,9
n.v.
41,6
1,3
1,4
0
10
20
30
40
50
60
70
80
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
sonstige Formen v. Betreuung 2006 Tageseinrichtungen  2006 in registrierter Kindertagespflege 2006
 
 
Wie auch im letzten Berichtsjahr sind es die Jugendämter aus Potsdam und Rostock, die über 
besonders positive soziale  Rahm enbedingungen im H inblick auf das Angebot an 
Kindertagesbetreuung verfügen.  
 
Dies ist hist orisch be dingt, die Berufstätigkeit vo n Mütte rn und die ents prechende ö ffentliche 
Kindertagesbetreuung waren in de r ehemaligen DD R sehr viel selbstvers tändlicher als in der 
„alten“ Bundesrepublik Deutschland. Auch we nn die Wende schon lange zurücklie gt, wird 
deutlich, dass sich diese Strukturen erhalten haben.  
con_sens 
15

Generell dient diese  Situation in de r aktuellen familienpolitischen Debatte als 
Orientierungsmaßstab für die Entwicklung und den Ausbau der Kin dertagesbetreuung. Dennoch 
geht es in den ostde utschen St ädten heute auch  darum, für die Beibehaltung der derzeitigen 
Versorgungsquoten im Krippen- und Hortbereich zu kämpfen.  
 
Die verbleibenden Unterschiede zwis chen den Städten erklären sich im Wesentlichen aus den 
Unterschieden im Angebot für die 0 bis unter 3-Jährigen sowie im sonstigen Betreuungsangebot.  
Daher werden der Krippenbereich sowie das An gebot an ergänzender Betreuung im Folgenden 
separat ausgewertet.  
 
 
Versorgungsgrade im Krippenbereich 
 
Die folgende Grafik bildet die Zahl der belegten Plätze für 0 
bis u nter 3 -jährige Kinder pro 10 0 E inwohner di eser 
Altersgruppe ab.  
 
Definition der Kennzahl 
 
Belegte Krippenplätze (KeZa 7) 
 
Belegte Plätze für 0 bis unter 3 jährige 
Kinder in Kindertageseinrichtungen  
 
pro Einwohner 0 bis unter 3 Jahre mit 
Haupt- und Nebenwohnsitz lt. 
Melderegister.  
 
Deutlich wird, dass der Versorgungsgrad mit Krippenplätzen 
für die Altersgruppe der 0 bis unter 3-jährigen Kinder sehr 
unterschiedlich ist.  
Die Untersc hiede sind e rheblich deutlicher als im Bereich  
der Angebote für die Kinder ab drei Jahren, die noch nicht 
schulpflichtig sind und für die die gesetzlichen Vorgaben 
greifen.  
 
 
Abbildung 7: Anzahl Belegte Plätze für 0 bis unter 3-Jährige am Stichtag 31.12. (KeZa 7) 
KeZa 7: 
Anzahl der belegten Plätze für 0 bis unter 3-Jährige  in Kindertageseinrichtungen
 pro 100 altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz 
 - Zeitreihe von 2004 bis 2006 - 
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
2004 2,2 8,7 4,7 7,2 43,4 39,4 6,5 1,1 14,2
2005 2,7 9,7 6,8 8,4 40,2 37,9 8,1 1,2 14,4
2006 4,3 12,2 9,6 10,0 47,1 37,4 8,0 1,4 16,3
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
 
 
Auch hier zeigen s ich für Rostock und Potsdam besonders positive Rahmenbedingungen für das 
Leistungsgeschehen Hilfe n zur Erzieh ung+. Di e Unterschiede  zwischen den Städte n sind im 
Bereich der Krippenbetreuung noch  sehr viel deut licher als in de r Gesamtbetrachtung de r 
Angebote für 0 bis unter 14-Jährige.  
 
con_sens 
16

Die Krippenbetreuung spielt in Zusamme nhang m it de n aktuell diskutierten soziale n 
Frühwarnsystemen eine  besondere  Rolle. Der Benchmarkingkreis hat sich diese s Thema 
ebenfalls auf die Agenda seines fachlichen Austauschs noch für dieses Projektjahr gesetzt.  
 
Durch die hohen Versorgungsgrade in Rostock und Potsdam liegen die Werte aller übrigen Städte 
unter dem Mittelwert, besonders deutlich allerdings in Viersen.  
 
Das Jugendamt der Stadt Viersen hat im Jahr 2006 einen Bedarfsplan vorgestellt, im Rahme n 
dessen dies thematis iert wurde un d eine Bedarfs- und Maßnahme nplanung erste llt wurde . 
Allerdings k onnten die  erforde rlichen Mitte l aufgrund des Nothaushaltsrechtes nicht z ur 
Verfügung gestellt werden. Die Mittel, die im Rahmen des Abbaus von Gruppen für ältere Kinder 
im Zuge des demografischen Wandels frei wurd en, wurden nicht für den Ausbau de r Betreuung 
unter 3-Jähriger verwendet, sond ern aufgrund der finanzie llen Situation des Bistums Aachen in  
die Übernah me von Trägereig enanteilen umge leitetet. Derze it liegt eine  neue Bedarfs- und 
Maßnahmenplanung auf der Basis des neuen Kindergartengesetztes (KiBiz) vor. Von dem neuen 
Gesetz erwartet sich das Jugendam t Viersen,  dass der Ausbau der Bet reuung der unter 3-
Jährigen ermöglicht wird.  
 
Im Zeitver lauf ist auffa llend, dass die be iden St ädte Rostock und Pots dam unte rschiedliche 
Entwicklungen aufweisen.  
 
Potsdam ha t im verg angenen J ahr sein Kr ippenangebot i m Vergle ich zum Vorja hr star k 
ausgebaut, von 20 04 zu 2005 w ar die Zahl der belegten Krippenplätze jedoch gesun ken. Die 
Bevölkerungsentwicklung in der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen ist hierfür nich t 
ursächlich, im Gegenteil die Steigerungsrate wäre noch deutlich höher ausfallen, würde man die 
Einwohnerzahlen aus dem Vorjahr zugrunde legen.  
 
Für Rostock zeigt die Grafik eine sink ende Rate in der Be legung von Krippenplätzen, die auf die 
Abnahme der Kinder in dieser Altersgruppe zurückzuführen ist. Hinsichtlich der absoluten Zahlen 
kann festgestellt werden, dass die Zahl der belegten Krippenplätze von 2004 auf 2005 le icht 
stieg, zum Jahr 2006 dann aber wieder um 30 sank. 
 
Diese starke n Dynam iken in Rostoc k und auch in Pots dam könnten e in Hinweis darauf sein,  
dass besonders zeitnah auf Mehr- oder Minderbedarfe bei Krippenplätzen reagiert werden kann, 
während in  den  ü brigen Städte n ang esichts der geringen Ve rsorgungsgrade ohnehin  
grundsätzlich ein Me hrbedarf vermutet werd en darf . Die hie r abge bildete faktisch e 
Inanspruchnahme spiegelt für Rostock und Potsdam am ehesten die Nachfrage der Eltern wider.  
 
Sichtbar wir d, dass in Breme rhaven, Darmst adt und Karls ruhe eine ho he Dynamik  für den  
Ausbau der Krippe nplätze entstanden ist. Der Ausbau der Kr ippenplätze ist po litisches 
Programm, die Entwicklung seit dem Jahr 2004 bildet dies ab.  
 
In Siegen h ingegen stagnierte die Zahl de r Krippenp lätze. Nach Ang aben de r städt ischen 
„Service-Stelle Kinderbetreuung“ können alle Nach fragen für unter 3-Jäh rige befriedigt werde n. 
Auf eine verstärkte Nachfrage kann durch den Einsatz qualifizierter Tagespflegepersonen ad hoc 
reagiert wer den. Die Bedarfslage wi rd p ermanent be obachtet. Unte r der Ann ahme, dass der 
Bedarf für unter 3-Jäh rige weiter steigt, werden Einrichtungen, die für eine n weiteren Aus- bzw. 
Umbau in Frage kommen, ins Auge gefasst.  
Krippenplätze selbst we rden in Siegen nicht mehr ausgebaut, da di e sogenan nten Kle inen 
Altersgemischten Grupp en nach Einschätzung  der Stadt deut liche Vorteile ha ben (vg l. 
Moskal/Foerster 1999: Gesetz für Tag eseinrichtungen für Kinder in Nordrh ein-Westfalen: Reihe: 
Kommunale Schriften. 17. überarbe itete und e rweiterte Auf lage – erstm als 1972. K öln). Die 
zukünftige Entwicklung nach Inkrafttreten des KiBi z scheint allerdings wieder ehe r in Richtung  
eines verstärkten Ausbaus des Krippenbereichs zu weisen.  
con_sens 
17

Sonstige Betreuungsformen für Kinder von 0 bis unter 14 Jahren 
 
Zunehmend gewinne n zusätzlich e Ange bote, die eine  
verlässliche Betreuungszeit  gar antieren un d so  ei ne 
Entlastung f ür die Eltern darstellen, an Bedeutung. Sie 
finden oft  im Kontext  von Schule statt,  was  zukünft ig 
verstärkt der Fall sein wird.  
 
Mit diesen Ange boten sind  zum Beispiel gemeint:  
Gebundene und Offe ne Ganzt agsschulen, e benso die 
sogenannte verlässliche Grunds chule. Nicht berücksichtigt 
werden hie r eher f lexibel gehandhabte Bet reuungsformen 
wie Schülertreff, Hausaufgabenbetreuung, Spielkreis, sowie 
die Sonder- und Förderschule. Dabei ist zu ber ücksichtigen, 
dass gerade  diese vers tärkt in de n Fokus öf fentlicher 
Diskussion rücken, beis pielsweise durch neu e Konzept e 
einer pädagogischen Spielgruppe in sozialen Brennpunkten in Potsdam, im  Rahmen derer allein 
erziehende Mütter ohne Erwerbsarbeit aktiv einbezogen werden, diese hätten keinen klassischen 
Rechtsanspruch auf die Betreuung ihrer Kinder.  
 
Definition der Kennzahl 
 
Kinder in sonstigen Betreuungsformen 
(KeZa 10) 
 
Gesamtzahl der Kinder von 0 bis unter 
14 Jahren, di e Angebote von s onstiger 
Kindertagesbetreuung wahrnehmen.  
 
pro Einwohner 0 bis unter 14 Jahre 
mit Haupt- und Nebenwohnsitz lt. 
Melderegister.  
 
 
Dieser Bereich eröffnet Kindern und Jugendlichen mit schwierigen Ausgangsbedingungen in ihrer 
Herkunftsfamilie zumindest die Mö glichkeit pos itiver Soz ialisationserfahrungen. Eltern werde n 
entlastet und sind nicht alleine für alle erzieherischen Bedarfe verantwortlich.  
 
Die folge nde Grafik bil det die Zeit reihe ab un d dokume ntiert die akt uelle Dynamik i n diesem 
Feld.  
 
Abbildung 8: Kinder von 0 < 14 J. in sonstiger Betreuung pro 100 EW 0- unter 14 Jahre 31.12. (KeZa 10) 
KeZa 10: 
Anzahl der  0 bis unter 14-Jährigen in sonstigen Betreuungsangeboten
 pro 100 altersgleiche Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz
 - Zeitreihe von 2004 bis 2006 - 
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
16,0
18,0
20,0
2004 0,2 4,7 8,6 3,9 4,1 19,2 0,0 13,9 9,07
2005 13,3 14,3 9,7 10,3 9,0 19,6 0,0 16,5 13,24
2006 13,3 13,4 8,9 11,6 10,9 18,4 0,0 16,9 13,37
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
0,0 = n.v.
SI: Die Daten sind noch nicht verfügbar
MA: Der Vorjahreswert wurde rückwirkend korrigiert. 
 
 
Die Unterschiede zwischen den Städten sind in dieser Grafik bei Weitem nicht so deutlich wie im 
Krippenbereich. Die Zah l der K inder unter 14 Ja hren, die im Rahmen sonstiger verlässlicher 
Angebote betreut werden, untersc heidet sich  deu tlich von den V ersorgungsgraden fü r 
Krippenkinder.  
 
con_sens 
18

Viersen beispielsweise z ählt h ier ge meinsam mit Rostock z u den Städten mit den besonders 
positiven Rahmenbedingungen. Die Werte in Darmstadt und Bremerhaven liegen im Berichtsjahr 
knapp unter dem Mittelwert.  
 
Im Hinblick auf die Entw icklung dieses Bereichs in den letzten drei Jahren fällt auf , dass viele  
Städte von  2004 zu 2005 ein e s ehr deut liche St eigerungsrate aufw eisen ( Bremerhaven, 
Darmstadt, M annheim, P otsdam und Viersen), d anach je doch stagni erende oder so gar leicht 
rückläufige Entwicklungen zu v erzeichnen sind.  Eine Ausnahme ist hier Pots dam, die Stadt  
erwartet auch für 2007 eine weitere Steigerung der Anzah l der unter 14-Jährigen in sonstigen  
Betreuungsangeboten.  
 
Für V iersen ist die ehe r stagnie rende Entwick lung in diesem  Segment darauf zurück zuführen, 
dass der Ausbau der sogenannten Offenen Ganztagsschulen in  den Jahren 2004 und 2005 im 
Jahr 2006 abgeschlossen wurde.  
 
Grund für die in diesem Berichtsjahr in vielen St ädten fehlende Dynamik im Feld der sonstigen 
Betreuungsangebote könnte die Konzentration auf den Ausbau des Krippenbereichs sein.  
 
 
4.1.5 Brutto-Gesamtausgabe n für den Jugendetat  
 
 
Die Investitionen einer Kommune in das System präventiver 
Jugendhilfe können sich entlastend auf das 
Leistungsgeschehen der Hilfen zur Erziehung+ auswirken.  
Definition der Kennzahl 
 
Brutto-Jugendetat (KeZa 4) 
 
Bruttoausgaben für Jugendar beit und 
Jugendverbandsarbeit (nach § 11 und  
§ 12 SGB VIII)  
 
pro EW unter 21 Jahre in Euro im Bj.   
 
 
Kinder und Jugendliche haben dank dieser Angebote de n 
Raum, außerhalb de r eige nen Familie  Erfahrungen  zu  
machen, Bindungen aufzubauen und unterschiedliche 
Möglichkeiten der Sozialisation zu erfahren. 
Insbesondere Fam ilien, deren Erziehungskompete nzen und 
Problemlösungspotenziale nicht so stark entwic kelt sind,  
profitieren davon und nehmen dies als Entlastung wahr.  
 
Für den Kennzahlenvergleich wurden die Leistungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach 
§ 11 SGB VIII un d die  Zuschüsse für anerk annte Juge ndverbände un d Juge ndgruppen im  
Rahmen der Förderungspflicht nach § 12 SGB VIII ausgewählt. Die Definition ist dem folgenden 
Schaubild zu entnehmen.  
con_sens 
19

Die Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit beinhalten folgende Positionen: 
 
Operative Personalkosten und Overhead (ohne Jugendamtsleitung) der Kommune im Bereich 
offene Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) in der Abteilung Jugendförderung in Euro 
Ausgaben fü r vo llzeitverrechnete Mitarbeiter i n ko mmunalen E inrichtungen der  offenen Kinder - und Jugendar beit 
(Kinder- und Jugendhäuser, betreute Spielplätze, Spielmobile etc.) 
 
Ausgaben für v ollzeitverrechnete Mitarbeiter in der Verwaltu ng mit operativen Aufgaben im  Bereich offene Kinder- 
und Jugendarbeit (inklusive Jugendbildungswerk, Beteiligungsverfahren, Events, Aktionen etc.) 
Ausgaben für die Bearbeitung der entsprechenden Förderanträge  
Sachkostenetat der Kommune für die offene Kinder- und Jugendarbeit 
mit Ausgaben für Honorarmittel 
ohne investive Mittel in Ver waltung und kom munalen Einrichtungen der offenen Ki nder- und Jugendarbeit und ohn e 
Ausgaben für Instandhaltungskosten / Unterhaltungskosten 
 
Zuschüsse an anerkannte freie Träger gemäß den Förderrichtlinien für einzelne Maßnahmen in Euro 
Ausgaben im Rahmen des Jugendförderungsstatus – Zuschüsse für anerkannte Jugendve rbände und Jugendgruppen 
im Rahmen der Förderungspflicht (gem. § 12 SGB VIII) in Euro  
 
Für alle Punkte gilt:  
Nur kommunale Mittel, das heißt keine Dritt- oder Fördermittel, 
ohne Ausgaben für Kindertagesbetreuung nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz,  
ohne Ausgaben für Leistungen im Bereich §13 SGB VIII.  
 
 
Abbildung 9: Bruttoausgaben für Jugend(verbands)arbeit pro EW unter 21 Jahre in Euro (KeZa 4) 
KeZa 4: 
Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit 
pro EW unter 21 Jahre in Euro
108
104104
118 121
115
90
99
77
40
116
94 95
132
76
35
95 96
0
20
40
60
80
100
120
140
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit pro EW unter 21 Jahre 2005
Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit pro EW unter 21 Jahre 2006
P: 2005 und 2006 Personalausgaben nach KGSt-Tabelle geschätzt. DA: nur 2005 nach KGST-Tabelle geschätzt, 2006 handelt es sich um reale Kosten. 
 
 
Der Vergleich zwischen den Städten zeigt auch in diesem Berichtsjahr, dass in Viersen besonders 
geringe finanzielle Investitionen in präventive Jugendhilfeleistungen nach §§ 11 und 12 SGB VIII 
geleistet wurden. Diese vergle ichsweise niedrigen Aufwendungen pro junge n Einwohner wurden 
zwar in de r Politik thematisiert, da Viersen jedoch derzeit in der H aushaltssicherung ist, steht 
eine Erhöhung des Jugendetats nicht zur Diskussion.  
 
Ebenfalls no ch deutlich unter dem Mitt elwert liegen die  Aufwendungen für die Leis tungen im 
Jugendbereich pro jungen Einwohner unter 21 Jahren in Siegen.  
 
con_sens 
20

Die Werte f ür die Ausg aben pro jungen Einw ohner für Ju gendhilfeleistungen n ach §§ 11 
und 12 SGB VIII in Pot sdam un d Rostock gru ppieren sich  leicht unte r und le icht übe r dem  
Mittelwert.  
 
Die Jugendämter in Darmstadt, Karlsruhe und Mannheim können in diesem Zusammenhang vor 
dem Hintergrund eines v ergleichsweise positiven sozialen Kontextes agieren. Allerdings streuen 
die Werte insgesamt (mit Ausnahme von Viersen) eher gering.  
 
Die Bevölkerungsentwicklung hat sich  im H inblick auf den Vergleich zum Vorjahr nur minimal 
ausgewirkt. Würde m an im Berichtsjahr 20 06 a ls B ezugsgröße für d ie Ausgaben d ie 
Einwohnerdaten des Vorjahres zugrunde legen, würden sich die hier ausgewiesen Werte für 
Bremerhaven, Darmst adt un d Viersen gar nic ht verän dern, für Karls ruhe, Mann heim un d 
Potsdam läge der Wert jeweils um einen Euro niedriger, in Rostock um zwei Euro niedriger.  
 
Im Vergleich zum Vorjahr sind die V eränderungen insbesondere in B remerhaven auffallend, sie 
sind al lerdings bedingt durch ein e Peri odenverschiebung von zu zahl enden Beträgen in das  
nächste Doppelhaushaltsjahr. 
 
Bei der Interpretation der Grafik ist zu beachten, dass keine Landesmittel und Drittmittel für die 
städtische Jugendförderung enthalten sind.  
Die Grafik kann daher lediglich einen Ausschnitt der Förderlandschaft abbilden, die Spezifika der 
Förderstrukturen in den einzelnen Städt en, be ispielsweise hohe Förde rmittel durch das Land , 
sind nicht berücksichtigt.  
 
 
4.1.6  Die Kontext-Bedingungen der Städte in der Zusammenschau  
 
Im Rahmen der Kontextanalyse wurde gezeigt, dass Jugendämter des Benchmarkingkreises unter 
sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen agieren.  
 
Um eine n Eindruck zu gewinnen, wie sich die  soziostrukturellen Ko ntexte für e ine Stadt im 
Überblick darstellen, werden ausgew ählte Indikatoren im Fo lgenden für j ede e inzelne Stadt in 
einer sogenannten Netzgrafik zusammen abgebildet.  
 
 
LEGENDE
Bezieher nach SGB II 
(pro 100 EW)
Bezieher u25 nach SGB II 
(pro 100 EW)
Schulabgänger ohne Abschluss (15-u.21 J.)
Scheidungskinder pro 100 EW
(0-u.18 J.)
unterdurchschnittlicher Jugendetat 
(0-21 J.)
unterdurchschnittliche Anzahl Kita-Plätze 
(0-14 J.)
 
 
con_sens 
21

Die angegebenen Werte der Netzgrafiken bilden nicht die absoluten Ausprägungen des jeweiligen 
Indikators ab, sondern die Abweichung vom Mittelwert.  
 
Die Werte beziehen sich  auf den Mittelwert (= Index 100), der jeweils in einer rot gestrichelten 
Linie dargestellt ist. So können die unterschiedlichen Indikatoren mit jeweils unterschiedlichen 
Bezugsgrößen vergleichbar gemacht werden.  
 
Alle Indikatoren werde n mit der gleichen W irkungsrichtung, d.h. als belastende Fakto ren 
abgebildet. Für die Entlastungsindikatoren bedeutet dies Folgendes: Die  Anzah l Plätze mit  
Kindertagesbetreuung und des Jugendetats werden entsprechend transformiert. Deshalb sind der 
Legende der Netzgrafik auch die Bezeichnungen „unterdurchschnittliche Anzahl Kita-Plätze“ und 
„unterdurchschnittlicher Jugendetat“ zu entn ehmen. Zu berücksich tigen ist, dass di e 
sogenannten Kit a-Plätze hier nur e inen Te il de r Grafik 11 im vordere n Berichtsteil abdecken, 
nämlich die klassischen Tageseinrichtungen Krippen, Kindergarten und Hort, nicht hing egen die 
registrierte Tagespflege und nicht die sonstigen Betreuungsformen.  
 
Je höher der Wert des Indikators ist, desto größer ist die entsprechende Problemlage in der Stadt 
einzuschätzen und desto größer auch die in der Grafik aufgespannte Fläche.  
 
con_sens 
22

Abbildung 10: Kontextindikatoren im Überblick 
 
 
87,8
89,3
68,9
104,1
79,6
126,0
Mannheim 2006 MW = Index 100
91,7
201,5
182,4
191,0
Bremerhaven 2006 MW = Index 100
119,4
76,5
69,0
77,1
80,5
76,9
Darmstadt 2006 MW = Index 100
62,1129,2
73,8 53,7
112,7
63,8
Karlsruhe 2006 MW = Index 100
87,942,2
105,6
56,5
155,2
96,1
Potsdam 2006 MW = Index 100
101,0
96,0
137,8
91,9
154,8
85,1
Rostock 2006 MW = Index 100
98,6
101,6
119,0
Siegen 2006 MW = Index 100
180,1
50,2
157,9
135,6
74,8
54,8
Vier se n 2006 MW = Index 100
LEGENDE
Bezieher nach SGB II 
(pro 100 EW)
Bezieher u25 nach SGB II 
(pro 100 EW)
Schulabgänger ohne Abschluss (15-u.21
J.)
Scheidungskinder pro 100 EW
(0-u.18 J.)
unterdurchschnittlicher Jugendetat 
(0-21 J.)
unterdurchschnittliche Anzahl Kita-Plätze 
(0-14 J.)
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
 
 
con_sens 
23

Die stadtsp ezifischen Netzgraf iken bilden im Ü berblick a b, wi e u nterschiedlich d ie 
soziostrukturellen Rahm enbedingungen sin d, unter denen die  Juge ndämter H ilfen zur 
Erziehung+ erbringen.  
 
Besondere Problemlagen im Hinblick auf die hier abgebildeten Kontextindikatoren zeigen sich für 
die St ädte Bremerhaven un d V iersen. U nd zwar  sowohl  im Hi nblick auf die Anzahl der 
überdurchschnittlich belasteten Faktoren als auch im Hinblick auf das Ausmaß.  
 
In V iersen l iegt di es vo r a llem a n d em M angel vo n Entlastungsfaktoren, dem 
unterdurchschnittlichen Angebot an Kindertagesbetreuung sowie dem vergleichsweise niedrigen 
Jugendetat f ür die kom munalen A usgaben nach §§ 11 und 1 2 SG B VIII. D arüber hin aus 
verlassen im  Ber ichtsjahr in de r Stadt vergle ichsweise viele j unge Mensc hen die Schule ohne  
formalen Abschluss. Im Hinblic k auf  die  drei übrigen Indik atoren ist der soziale Kontext de s 
Viersener Jugendamtes vergleichsweise positiv.  
 
In Bremerhaven hingegen speist sich die in de r Radargrafik sichtbare hohe Problemlage aus den 
Belastungsfaktoren. Sehr häufig sind die Me nschen in der Stadt auf die staatlichen 
Transferleistungen nach SG B II angewiesen,  in beiden der hie r gez eigten Altersgruppen . 
Außerdem sind junge Menschen unter 18 Jahre n im Vergleich sehr oft von der Scheidung ihrer 
Eltern betroffen. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass der Versorgungsgrad mit Kita-
Plätzen e benfalls unt er dem D urchschnitt liegt  ( auch wenn  die Daten n icht verwan dt werden 
können), au fgrund der vergleichsweise gute n A usstattung in Rostock u nd Potsdam. Zu den 
Schulabgängern ohne Abschluss kann noch keine Aussage getroffen werden.  
 
Das Jugendamt Mannh eim weist im Hinblic k auf zwei Kontext indikatoren vergleichsweise 
schwierige Rahmenbedingungen auf. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die von der 
Scheidung i hrer Elte rn betr offen sind, pro EW unter 18 Jahre liegt über dem Mitt elwert. De r 
Versorgungsgrad an Kit a-Plätzen für Kinder bis unter 14 Jahren ist  unter dem Mittelwert, was 
daran liegt, dass der Versorgungsgrad in der Hansestadt Rostock und Potsdam so deutlich über 
dem der übrigen Vergleichsstädte liegt.  
 
Letzteres gilt ebenfalls für das Jugendamt in Da rmstadt, im Vergleich der westdeutschen Städte 
im Benchmarkingkreis ist der Verso rgungsgrad gut. Im Hinblic k auf die übrigen Ko ntextfaktoren 
agiert das Juge ndamt Da rmstadt u nter vergleichsweise positiven soziostrukturellen 
Rahmenbedingungen.  
 
In Karlsruhe zeigen sich im Hinblick auf den Versorgungsgrad an Kindertagesbetreuung und die 
Dichte der von Sche idung betro ffenen K inder un d Ju gendlichen überdurchschnittliche 
Problemlagen. Vergleichsweise positive soziostrukturelle Rahmenbedingungen sind jedoch für die 
übrigen Kontextindikatoren erkennbar.  
 
Für Siegen können leider keine vo llständigen A ussagen get roffen werde n, da drei v on sechs  
Indikatoren nicht be liefert werden k önnen. Leider ist es de m Landesamt für St atistik nicht  
möglich, die Daten für Siegen als kreisangehörige Stadt für die Schulabgänger ohne Abschluss 
und die von der Scheidung ihrer Eltern betroffenen Kinder und Jugendlichen auf das Stadtgebiet 
Siegen herunterzubrechen (für Kita-Plätze unter 14 Jahren fehlt eine Teilgröße).  
 
Potsdam weist für dieses Berichtsjahr eine deut liche Problemlage bei den Schulabgängern ohne 
Abschluss auf. Die Stadt hat in 2006 einen leic ht unterdurchschnittlich en Etat für präventive 
Jugendhilfeleistungen n ach §§ 11 un d 1 2 SGB VIII aufgewandt. Im H inblick auf die übrige n 
Kontextindikatoren, insbesondere bezüglich dem Versorgungsgrad an Kindertagesbetreuung weist 
die Stadt sehr positive soziostrukturelle Rahmenbedingungen auf.  
Im Hin blick auf kont extuellen Entlastungsfaktoren – Kin dertagesbetreuung un d präventive 
Jugendhilfeleistungen – stellt  sich die Situatio n auch in der Hansestadt  Rostock po sitiv dar. 
con_sens 
24

Anders sieht  dies aus, betrachtet man die au sgewählten Belastungsfaktoren. Eine besondere 
Problemlage zeigt sich im Hin blick auf die A bhängigkeit vo n SG B I I-Leistungen. Im Verg leich 
deutlich überdurchschnittlich häuf ig sind Menschen – sowohl in  der Gesamtbevölkerung wie in  
der Alte rsgruppe der J ugendlichen unter 25  Jahre – auf di e sta atliche Transferleistung 
angewiesen.  
 
 
4.2  Outputindikatoren 
 
Im Rahmen des Benchmarking wird das Le istungsgeschehen erzi eherischer Hilfen+ 
ausgewertet. In diesem Zusammenhang werden neben den Ausgaben für Hilfen zur Erziehung 
die Fallzahlen analysiert, die sogenannten Outputindikatoren.  
 
Der Benchmarkingkreis hat dabe i in e rster Linie Interesse an e iner aggregierten Auswertung der 
Fallzahlen u nd n icht an  eine r A bbildung einzelner Le istungsformen ( Abschnitt 4. 2.1). Grun d 
dafür ist, dass die recht liche Einordnung von Hi lfen und Zuordnung zu spezifischen P aragrafen 
des SGB VIII je nach Gewährungs praxis in de n Städte n sehr untersc hiedlich erfo lgt. Ein 
Jugendamt verfolgt beispielsweise die Strategie, wenn möglich nach § 27 SGB VIII zu g ewähren 
und erhofft sich dadurch eine st ärkere Flexibilität bei der Ausgestaltung der Hilfe-Settings. Ein 
anderes Jug endamt verfolgt die St rategie, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die zu 
leistenden Hilfen möglichst präzise dem rechtlichen Katalog zuordnen.  
 
Darüber hinaus wird ausgewertet, in welchem Umfang die jungen Menschen am bulant o der 
stationär betreut wurden (Abschnitt 4.2.2). 
 
Ein weiterer spezifischer Fokus liegt auf dem Instrument der Vollzeitpflege nach § 3 3 SGB VIII 
(Abschnitt 4.2.3).  
 
Im nächsten Projektjahr sollen außerdem die ambulanten und stationären Leistungen nach § 35a 
SGB VIII se parat ausgewertet we rden. Grund hierfür ist die Entwicklung im  Be reich de r 
sogenannten Teilleistungsstörungen, der Lese- und Rechtschreibeschwäche sowie der stationären 
Leistungen für junge Menschen mit Behinderung.  
 
Die Beso nderheiten landesgesetzlicher Regelung en u nd d er P raxis i n d er Zusammenarbeit m it 
dem überörtlichen Jugendhilfeträger setzen den Jugendämtern Grenzen bei ihrer Steuerung, bzw. 
stellen sie vor besondere Herausforderungen.  
 
Die Fallzahl von j ungen Me nschen mit Behinderung, die du rch den ört lichen ö ffentlichen 
Jugendhilfeträger stationär betreut werden müssen (die Zuständigkeiten sind hier teilweise unklar 
und unterscheiden sich  zudem vo n Bundes land zu Bundesland), ist zw ar m eist gering, es  
handelt sich jedoch fast immer um kostenintensive Fälle.  
 
Die Jugendämter haben  nebe n der mögliche n Steuerung dieses Le istungsbereichs auch ein 
Interesse daran, abzubilden und zu ko mmunizieren, auf welche Faktoren die 
Ausgabenentwicklung im Jugendhilfebereich zurückzuführen ist.  
 
con_sens 
25

4.2.1  Dichte der HzE+- Fälle insgesamt 
 
Die Leistungsdichte und ihre Aussagekraft 
 
Die öffe ntlichen Träge r der Jugendhilfe h aben das Zie l, 
erzieherische Hilfen+ bedarfsgerecht, frühzeitig und auf den 
erzieherischen Bedarf im Einze lfall a bgestimmt zu 
erbringen und die jungen Mens chen und ihre Fa milien in 
ihrer V erselbstständigung zu unt erstützen 
(§ 27 Abs. 2 SGB VIII).  
 
Definition der Kennzahl 
 
HzE + - Dichte (KeZa 50.a) 
 
Fälle gesamt am 31.12 . d. Bj. pro 100  
Einwohner im Alter bis unter 21 Jahren 
 
Wirkungsfaktoren 
 
▲ ein Anst ieg der Fall-Dichte entsteht  
durch 
· Zunahme der Fälle  
oder  
· Abnahme der Einwohnerzahl 
 
▼ Sinken der Fall-Dichte 
 entsteht durch  
· Abnahme der Fälle 
oder 
· Zunahme der Einwohnerzahl  
 
 
Die in diesem Absc hnitt abge bildete sogenannte  
Leistungsdichte gibt Auskunft darübe r, wie oft junge  
Menschen in den Benc hmarkingstädten im Berichtsjahr 
HzE+ erhalten haben.  
 
Wie eine vergle ichsweise seltene  oder auch häufig e 
Inanspruchnahme von HzE+ zu interpretie ren ist, häng t 
von den Bedingungen und den Strategien der Jugendämter 
vor Ort ab. Die Kennziffern können hier Fragen aufwerfen, 
sie gebe n keine Antworten im Hinblic k auf die 
Zielerreichung eines Jugendamtes.  
 
 
 
Abbildung 11: Anzahl der HzE+- Fälle pro 100 EW unter 21 Jahre am 31.12. (KeZa 50.a) 
KeZa 50.a:
HzE+-Fälle gesamt am 31.12. des Berichtsjahres 
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2004 5,55 2,83 2,76 2,61 1,88 2,74 2,43 3,01 2,61
2005 3,62 2,61 2,89 2,77 1,77 2,68 2,50 3,13 2,62
2006 3,46 2,62 2,98 2,96 1,97 2,74 2,63 3,42 2,85
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
BHV: 2004 fehlende Datenvalidität; 2004 und 2005 aus dem MW herausgenommen. 
 
 
Potsdam weist auch in diesem Berich tsjahr eine im Vergleich deutlich geringere Leistungsdichte 
als die an deren Benc hmarkingstädte auf. J unge Me nschen haben hier am seltensten 
erzieherische Hilfen+ erhalten.  
 
Zu de n Ste uerungsaktivitäten, die in Potsda m se it 20 03 p raktiziert we rden, wurde i m 
vergangenen Ber ichtsjahr be reits N äheres ausgeführt. I nsbesondere m achte sich auch im  
con_sens 
26

Berichtsjahr 200 6 n ach Einsch ätzung der Stadt die Inst allierung e iner Bu dgetarbeitsgruppe 
bemerkbar, in der ASD und die Wirtschaftliche Jugendhilfe vertreten sind und gemeinsam die 
Arbeitsergebnisse beraten.  
Als zentr aler Erfo lgsfaktor für die fruchtbare  Ausein andersetzung u nd ei n ver stärktes 
Kostenbewusstsein auf Seiten der ASD gilt es, da nk dieses Gremiums fisk alische Ergebnisse mit 
fachlichen F ragestellungen gemeinsa m be raten zu können ( Näheres im  Bericht Bundesweites 
Benchmarking der Hilfen zur Erziehung+ Kennzahlen 2005, con_sens Hamburg).  
Die merkliche Steigerungsrate in Potsdam ist auf eine gewollte Steuerung im ambulanten Bereich 
zurückführen, hierauf wird im Abschnitt 4.2.1 ausführlicher eingegangen.  
 
In Breme rhaven un d Viersen wu rden im Be richtsjahr vergleichsweise häufig Hilfen zur  
Erziehung+ erbracht. Die Konste llation der übrigen Kennzahlen untersc heidet sich für diese 
beiden Städte allerdings deutlich. Viersen weist einen vergleichsweise hohen, Bremerhaven den 
niedrigsten Anteil an ambulanten Fällen auf (KeZa 53.a, im Abschnitt 4.2.1).  
 
In de r Zeitreihenbetrachtung wird de utlich, dass die Dichte in Breme rhaven, insbesondere die 
Häufigkeit statio närer H ilfen (KeZ a 52. a im Abschnitt 4. 2.1) g esunken ist,  wäh rend die 
Gesamtdichte in V iersen weite r gestiegen ist. Die Auswertung der soziostrukturellen 
Rahmenbedingungen zeigt für Bremerhaven und Viersen besondere soziale Problemlagen auf (s. 
hierzu die Ergebnisse der Kontextanalyse im Abschnitt 4.1).  
 
In Mannheim ist eine von Jahr zu Jahr steigende Leistungsdichte der HzE+-Fälle zu beobachten. 
Dies hängt mit dem verstärkten Ausbau der ambulanten Hilfeangebote (familienorientierte soziale 
Gruppenarbeit, Sozialpädagogische Familienhilfe und in dividuelle Betreuungshilfen) zusammen. 
Auf diese Weise werden mehr K inder, Jugendliche un d ihre F amilien in p räventiven, 
niederschwelligen Betreuungs-Settings erreicht. 
 
In der Zeitreihenbetrachtung ist auffallend, dass in allen Städten die Leistungsdichte im Vergleich 
zum Vorjah r gestiege n ist (von minimal über le icht bi s merklich),  mit Ausn ahme von  
Bremerhaven, hier haben weniger junge Menschen HzE+ erhalten als im Vorjahr. 
 
Diese Entwicklung in Bremerhaven ist neben Steuerungseffekten vor allem im Heim bereich und 
im Pfleg ekinderwesen auch auf einen eher tec hnischen N ebeneffekt des derze it laufende n 
Personalbemessungsverfahrens zurückzuführen. Im  Rahmen dieses Ve rfahrens zählte n nur die 
Fälle für die Bewertung der Arbeitsbelastung, die in die Software eingegeben wurden. Dies führte 
zu viele n Abschlusshilfep länen; vie le Fälle, die faktisch be reits seit l ängerem bee ndet waren , 
wurden auch formal beendet.  
 
Diese Revision – in Bremerhaven quasi ein Nebeneffekt der aktuellen Personalbemessung – wird 
in Darmstadt als Steuerungsinstrument erfolgreich angewandt.  
 
Darmstadt übe rarbeitet derzeit die Prozessabläufe und Strukturen im Bereich der 
Leistungsgewährung von Hilfen zur Erziehung+, voraussichtlich soll alle drei Jahre eine Revision 
durchgeführt werden. Durch eine umfassende Aktenanalyse der laufenden Fälle konnten faktisch 
beendete Fälle auch formal beendet werden sowie die Beendigung von Fällen eingeleitet werden, 
die au s fa chlichen Gr ünden b eendet werd en können. Nähere Ausführungen  hierzu s ind auch 
dem Ber icht Bundesweites Benchmarking der Hilfe n zur Erziehung + Ken nzahlen 20 05, con_sens 
Hamburg zu entnehmen.  
 
Für die H ansestadt Ro stock ist anzuführen, dass die m inimal gest iegene Dicht e darauf  
zurückzuführen ist, dass die Zahl der jungen Einwohner im V ergleich zum Vorjahr g esunken ist 
(s. Tabelle in Kapitel 3). Entsprechend der Wirkfaktoren der Kennzahl hat diese Veränderung des 
Nenners Auswirkungen auf die Ausp rägung der Kennzahl. Absolut betrachtet sind die Fallzahle n 
con_sens 
27

in Rostock  leicht gesunken. In  den übrigen Städte n wirkt sich dieser Effekt de r 
Bevölkerungsentwicklung nur minimal aus.  
 
Weitere auffallende Entwicklungen in den Benchmarkingstädten speisen s ich vor a llem aus de r 
Dynamik im ambulanten Bereich und im Pflegekinderwesen und werden daher in den folgenden 
Abschnitten beschrieben.  
 
 
4.2.2  Ausbau un d Qualifizierung ambulant er Hilfeformen im Leistungsportfolio der 
Jugendämter 
 
Die öffentlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe arbeiten auf die Stärkung ambulanter Hilfen im 
Sinne eines Ausbaus und einer fachlichen Qualifizierung der Hilfen hin.  
Maßstab f ür di e Ausw ahl de r H ilfe ist un d bleibt dabei im mer der erzieherische Bedarf im 
Einzelfall. Fachliches Ziel der Jugendämter ist es, vorrangig und soweit möglich Familien in ihrer 
Erziehungsarbeit zu Hause zu unterstützen.  
 
Die Grü nde, warum de n Jugen dämtern ein Au sbau un d die fachliche Qualif izierung des  
ambulanten Bereichs sinnvoll und notwendig erscheint, sind unterschiedlich.  
 
Einigen Jugendämtern geht es darum,  die A ngebotsportfolios in den Komm unen zusammen mit 
den Leistungserbringern so weiterzuentwickeln, dass den Familien häufiger ein ambulantes Hilfe-
Setting angeboten werde n kann. Die  de rzeitigen Ange botsportfolios werden als noch  nich t 
ausreichend betrachtet.  In diesem  Zusammenh ang geht es auch um die Stärkung de s 
Präventivcharakters ambulanter Hilfen.  
 
Für andere Jugendäm ter hing egen ist der Ansatzpunkt eher, die Hilfeplanung der 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im  Hinblick auf die Entwicklung v on Hilfe-Settings fachlic h 
weiter zu entwickeln. Hierbei geht es darum, dass die Fachkräfte noch häufiger die Chancen und 
Ressourcen der F amilien auch bei s chwierigen Problemkonstellationen f okussieren und davon 
ausgehend Ideen für eine Unterstützung der Familie in ihrem Hause entwickeln.  
 
 
4.2.2.1.  Dichte ambulanter Fälle (KeZa 51.a.) und Dichte stationärer Fälle (KeZa 52.a.) 
 
Die Zielsetzung der Juge ndämter ist der Ausbau und die Qualifizierung ambulanter Hilfeformen, 
im Sinne frühzeitig greifender erzieherischer Hilfen+.  
Wie o ben bere its benannt h at im R ahmen der 
Einzelfallbearbeitung immer der erzieherische Bedarf oberste 
Priorität.  
 
Aus Steuerungssicht verfolgen die Jugendämter die fachliche 
Zielsetzung, Kinder und Jugendliche und ihre Eltern so weit 
es sich realisieren lässt, in den Familien zu unterstützen.  
Diese fach liche Zielse tzung speist sich wie obe n 
beschrieben aus unterschiedlichen Gründen.  
 
Der Vergleich der Häufig keiten, mit denen j unge Menschen 
ambulante ( KeZa 51. a) und stationäre (KeZa 52 .a) Hilfen 
zur Erz iehung+ erha lten, ist Aus gangspunkt für den  
Benchmarkingkreis, um Impulse zur Gestaltung der 
Arbeitsprozesse zu erhalten. Zusätzlich wird ausgewertet, 
wie hoch der Anteil ambulant er e rzieherischer Hilfe n+ an 
allen erbrachten HzE+ ist (vgl. KeZa 53.a in 4.2.2.2.).  
con_sens 
28
 
Wirkungsfaktoren 
 
Ambulante/Stationäre Fälle am  31.12. 
d. Bj. pro 100 E inwohner 0 bis unter  
21 Jahre  
(KeZa 51.a und KeZa 52.a.) 
 
 
▲ ein Anstieg  der amb./ stat. Fälle  
entsteht durch 
· Zunahme der amb./ stat.  Fälle 
oder 
· Abnahme der Einwohnerzahl 
 
▼ Sinken der Falldichte 
 entsteht durch  
· Abnahme der amb./ stat.  Fälle 
oder 
· Zunahme der Einwohnerzahl

Die akt uelle Zeitreihe nbetrachtung e rlaubt es, Entwicklungen in diesem  Feld zu be obachten 
sowie di e Erge bnisse der Städte abzubilden, d ie in jüngerer Vergangenheit ihre  
Steuerungsaktivitäten in diesem Feld verstärkt haben.  
 
Abbildung 12: HzE+-Fälle ambulant pro 100 EW unter 21 J. am 31.12. (KeZa 51.a) 
KeZa 51.a: 
HzE+-Fälle ambulant am 31.12. des Berichtsjahres 
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
2004 0,00 2,18 1,59 1,38 0,89 1,33 1,06 1,72 1,45
2005 1,25 1,75 1,71 1,52 0,84 1,30 1,13 1,82 1,42
2006 1,21 1,65 1,76 1,72 1,03 1,38 1,21 2,02 1,50
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
 
 
Im am bulanten Bere ich zeigt sich  die größte  Dynam ik im Leist ungsgeschehen Hilfen zur 
Erziehung+, sowohl im Hinblick auf die Unterschiede zwischen den Städten als auch bezüglich 
der stadtspezifischen Entwicklungen in der Zeitreihenbetrachtung.  
 
Im Berichtsjahr 2006 haben junge Menschen in Viersen besonders häufig ambulante Hilfen zur 
Erziehung+ erhalten.  
Ebenfalls n och deut lich über dem Mitte lwert liege n die  ambu lanten Leistu ngsdichten in  
Karlsruhe, Mannheim und Darmstadt. In dies en St ädten sowie in V iersen wurden nicht nu r 
besonders häufig  am bulante Hi lfen geleistet, sondern es  wurden auch mehr ambulante als 
stationäre Hilfen erbracht. Der Anteil der ambulanten Fälle an der Ges amtzahl der HzE+-Fälle 
liegt im Be richtsjahr i n allen vie r benan nten Städten über dem Mitte lwert (KeZ a 53.a, im 
Abschnitt 4.2.2).  
Dies korrespondiert mit den Ergebnissen dieser Städte im st ationären Bereich (KeZa 52.a, am 
Ende dieses  Abschnittes). Die Leistungsdichte der st ationären Fälle ( KeZa 52.a)  liegt in 
Darmstadt sehr deutlich, sowie auch in Karlsruh e und Man nheim unte r dem Mitt elwert. In  
Viersen hing egen lieg t die Häufigkeit, mit der im Vergleich  stationäre Hilfen zur Erziehung 
geleistet wurden, leicht über dem  Mittelwe rt, e rstmalig in diesem Berich tsjahr aufgrund e iner 
merklichen Steigerungsrate.  
Die Entwicklungen in die sen vier Städten sind je doch in den letzten dre i Jahren unterschiedlich 
verlaufen.  
 
 
Verstärkte Gewährung stationärer § 35a-Leistungen führt zu geringerem Anteil ambulanter Fälle 
 
Darmstadt hatte zum Start des Benchmarking einen sehr hohen Anteil ambulanter Fälle, dies ist 
auf einen langjährigen Umsteuerungsprozess zurückzuführen, der im letzten Bericht beschrieben 
wurde (s. Bundesweites Benchmarking der Hilfen zur Erziehung+ Kennzahlen 2005, con_sens Hamburg, 
Kapitel 6, Qualitatives Benchmarking).  
con_sens 
29

In 200 5 un d auch im Berichtsjahr 2006 ist die ambulante Dichte in  Darmstadt  deutlich  
gesunken. Gleichzeitig ist die stationäre Dichte im Vergleich zum Vorjahr merklich gestiegen, im 
Vergleich ist sie allerdings immer noch sehr niedrig (s. KeZa 52.a, am Ende dieses Abschnittes). 
Zwei zentrale Erklärungsfaktoren für die Darmstädter Entwicklung können hier angeführt werden. 
Die höhere Zahl stationärer Fälle pro Einwohner in Darmst adt kann im Wesentli chen auf eine  
Steigerung der stationären Leistungen nach § 35a SGB VIII zurückgeführt werden. In Hessen hat 
das örtliche Jugendamt keine Möglichkeiten, Fälle nach § 35 a SGB VIII bis zum 27. Lebensjahr 
an den ü berörtlichen Sozialhilfeträger a bzugeben. Zwar  han delt es s ich i n de r Reg el um e ine 
geringe Fallzahl, jedoch mit hoher Kostenintensität pro Fall (ca. 55.000 € pro Jahr).  
Der überö rtliche Soz ialhilfeträger Landes wohlfahrtsverband Hessen ist gleichzeitig  
Verhandlungspartner de r stationäre n Einrichtu ngen für die Entgelte. Dam it ist eine  
Einflussnahme auf Leistungen und damit verbundene Entgelte nur schwer möglich.  
Steuerungspotenziale des örtlichen Trägers der Jugendhilfe werden höchstens in der Steuerung 
der Festlegung von Pflegestufen und der Gewährung von Zusatzleistungen gesehen. Vor diesem 
Hintergrund hat sich seit 2006 ein Mitarbeiter auf die Bearbeitung dieser Fälle spezialisiert, um 
der spezifischen Problematik gerecht zu werden.  
Darüber h inaus hat  sic h Darmst adt erfo lgreich bemüht, de n Ant eil der Pfleg ekinder a n den 
stationären Fällen zu steigern (Abschnitt 4.2.3), auf die Fallzahlen nach § 34 SGB VIII wird sich 
dies jedoch erst zeitverzögert auswirken.  
 
Um die Thematik de r Leistungsgewährung n ach § 35 a SGB VIII  noch v ertieft analy sieren zu  
können, wird der Benchmarkingkreis künfti g die Ausga bedaten un d Fa llzahlen dan ach 
differenzieren, in welchem Umfang Leistungen nach § 35a SGB VIII – stationär und ambulant – 
gewährt werden.  
 
Die Gewäh rungspraxis der e inzelnen St ädte un d auch ihre Rahmenbe dingungen durch die  
Landesgesetzgebung sind unterschiedlich. Bei der Abgrenzung zwischen Hilfebedarf nach §§ 27 
oder 35a SGB VIII f olgen die ASD in der Rege l den Em pfehlungen der j eweiligen 
Landesjugendämter. Von allen Städten wird betont, wie wichtig die Komp etenz der Mitarbeiter 
ist, um im Streit mit Ärzten und Psychologen ihre eigene Entscheidungsgewalt deutlich machen 
und auch gegen Widerstand fachgerecht ausüben zu können.  
 
 
Aktivitäten zur Stärkung ambulanter Hilfen werden fortgesetzt und zeigen Wirkung 
 
In Mannheim und Karlsruhe setzt sich die bereits im letzten Projektjahr erkennbare Entwicklung 
der Stärkung ambulanter Hilfen fort.  
 
Für Mannheim bestätigt sich die These aus dem vergangenen Projektjahr. Die Effekte der se it 
2003 intensivierten Umsteuerung wurden bereits im letzten Berichtsjahr benannt und verstärken 
sich jetzt. Die ambulante Le istungsdichte st ieg nochmals deut lich und liegt  mitt lerweile im  
Berichtsjahr deutlich über dem Mittelwert, die stationäre Dichte konnte sogar im Vergleich zum 
Vorjahr leicht gesenkt werden (KeZa 52.a, s. Grafik am Ende dieses Abschnitts).  
Die Mannheimer Steuerungsansätze in Z usammenhang mit der Ausdifferenzierung der 
Leistungsportfolios in Be zug auf die ambu lanten Hilfen freier Träger wurden im letzten Bericht 
bereits besc hrieben. Ins besondere wurden nac h § 29 SGB VIII Familien orientierte soziale  
Gruppenarbeit, individuelle Betreuungshilfen nach § 30 SGB VIII un d die sozialpädagogischen 
Familienhilfen nach § 31 SGB VIII ausgebaut, um Familien möglichst frühzeitig zu unterstützen 
und einer Verfestigung von Problemlagen vorzubeugen.  
Nach Einschätzung der Stadt war das abteilungsinterne Benchmarking im Sozialen Dienst, die 
vergleichende Da rstellung de r I nanspruchnahme de r H ilfen zur Erziehung in den einze lnen 
Sachgebieten und die Interp retation der Kont extfaktoren eine besondere  Unterstützung für die  
Verbesserung der Steuerungsansätze und die Weiterentwicklung des Hilfeangebots.  
con_sens 
30

Die Transparenz über Art und Umfang des Fallaufkommens führt zu einer stärkeren Einbeziehung 
der Fachkräfte und förde rt die  Auseinan dersetzung mit den Freien Trägern als  
Leistungserbringern über Umfang und Qualität der Leistungsangebote vor Ort. 
 
Karlsruhe sieht in ähnlicher Weise wie Mannhe im sein Entwicklungspotenzial im Ausbau de r 
ambulanten Hilfen. Die Stadt hat nach umfasse nden Akten- und Fallanalysen ein ne ues Hilfe-
Setting geschaffen, das  mittels einer am bulanten Intens ivbetreuung auch in schwierigen 
Konstellationen eine ambulante Betreuung ermöglicht.  
Konkret handelt es sich um aufsuchende Familientherapie auf de r Grundlage vo n § 27 Abs.  2 
SGB VIII, die akt uell von zwei Leistungserbringern ange boten wird.  Aber auch sonstig e 
ambulante Leistungen wie insbesondere die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 
SGB VIII wird im Sinne der erfolgten Steuerung verstärkt in Anspruch genommen. 
Die am bulante Leistung sdichte in Karlsruhe  ist in diesem  Jah r allerdings n ur se hr le icht 
gestiegen, stationäre Hilfe-Settings wurden allerdings ebenfalls häufige r gewährt als im Vorjahr. 
Der Ant eil der ambul anten Hilfen ( KeZa 53. a) is t im Vergle ich zum Vorjahr dann a uch fast 
identisch. Auch die fiskalischen  Auswirkungen zeigen sich noch nicht (K eZa 30, im Abschnitt 
Inputanalyse), die Nettoausgaben pro EW sind le icht gestiegen, pro Fall (KeZa 31 im Abschnitt 
Inputanalyse) leicht gesunken.  
Die f achliche Entwicklung wird dah er noch weit er vo rangetrieben. Dies ist für die Stadt auch  
deshalb vo n Bed eutung, weil die Haushaltsansätze im Berichtsja hr nicht  eingeh alten werde n 
konnten und die Anmeldung von zusätzlichen Haushaltsmitteln nur durch Mehreinnahmen bzw. 
durch übrige Haushalts mittel im Bereich der Sozialh ilfe (gegense itige Deckung sfähigkeit) 
entbehrlich war. 
 
 
Strategie für zahlreiche niederschwellige Hilfen zur Erziehung+ wird fortgesetzt  
 
Für Viersen spiegeln die Kennzahlenergebnisse ebenso wie im letzten Berichtsjahr die Strategie 
der St adt wider, häufig ambu lante u nd sehr ni ederschwellige Hilfe n zu gewähren. Dies wird 
deutlich an  den hohen  Leistungs dichten in de n Jahre n 2 004 bis 20 06 ins besondere im 
ambulanten Bere ich ( KeZa 51.a). In diesem Jahr  ist  nochma ls eine seh r deut liche 
Steigerungsrate be i de n ambu lanten Hilfen e rkennbar, di e von Seit en des Jugen damtes als 
Ergebnis der beschriebenen Strategie gesehen wird.  
Sichtbar wird dies – auch in diesem Berichtsjahr – daran, dass die Nettoausgaben pro EW (KeZa 
30) in Viersen trotz der fast höchsten Leistungsdichte deutlich unter dem Mittelwert liegen. Die 
Ausgaben pro Fall sind sogar die niedrigsten im Vergleich. 
 
 
Entwicklungspotenziale im ambulanten Bereich 
 
Wie im Vorjahr haben junge Menschen und ihre Familien in Potsdam, Siegen, Bremerhaven und 
Rostock im Berichtsjahr im Vergleich weniger häufig ambulante HzE+ erhalten.  
 
Für Potsdam ist eine Entwicklung zur Stärkung ambulanter Hilfen erkennbar. Die Steigerung der 
Leistungsdichte insgesamt (s. KeZ a 50.a Abschnitt 4.2.1) ist ausschließlich auf die gestiegenen 
ambulanten Fallzahlen zurückzuführen (KeZa 51.a). Die stationäre Leistungsdichte ist deutlich 
gesunken und die niedrigste im Vergleich (KeZa 52.a, am Ende dieses Abschnitts).  
Potsdam erklärt sich die se Entwicklung dadurch, dass durch eine stärke re interne Auswertung  
der HzE+-Daten und eine mindestens jä hrliche Auswertung gemeinsam mit den  
Leistungserbringern die Bedarfe de r jungen Menschen und ihrer F amilien im Hi nblick auf die 
Ausgestaltung am bulanter H ilfen klarer er fasst werden  könne n. So k önnen sich die 
Leistungserbringer bei der Ausgestaltung ihrer Hilfen stärker auf die konkreten Bedarfe einstellen. 
Die Folge ist, dass die Hilfen unt er Einbeziehung sehr unterschiedlicher Hilfeansätze flexibler als 
früher gestaltet werden (z.B. Beratung, Video-Home-Training u.a.).  
con_sens 
31

In allen drei Städten mit einer vergleichsweise geringen Anzahl an am bulanten HzE+-Fällen pro 
EW (Siegen, Bremerhaven und Rostock), erhielten die jungen Menschen auch häufiger stationäre 
als ambulante Hilfen. Der Anteil ambulanter Fälle an allen Fällen liegt in allen drei Städten unter 
dem Mittelwert der Benchmarkingstädte (KeZa 53.a am Ende dieses Abschnitts).  
 
Für die H ansestadt Rost ock ist zu diesem Punk t anzumerken, dass im Berichtsjahr i n einem 
nennenswerten Umfang ambulante formlose Hilfen geleistet wurden, die in der Fallzahlerhebung 
nicht betrachtet werden.  Würde es  sich hierbe i um fo rmale HzE+ hand eln, würde  sich das  
Verhältnis zwischen ambulanten und stationären Fällen zugunsten des Anteils ambulanter Fälle 
verändern. Bemerkenswert ist, dass e s Rostock g elungen ist, die stationäre Leistungsdichte im 
Vergleich zum Vorjahr leicht zu senken.  
 
Für Brem erhaven ist auffa llend, dass sowohl die ambulante als auch die stationäre 
Leistungsdichte zurückgegangen sind, was unter anderem auch wie schon beschrieben auf einen 
eher technischen Nebe neffekt im R ahmen eines Personalbemessungsverfahrens zurückzuführen 
ist.  
 
Im Folgenden ist die Grafik KeZa 52.a abgebildet, die Zahl der stationären Fälle pro 100 junge 
Einwohner, auf die in diesem Kapitel mehrmals Bezug genommen wird.  
 
Abbildung 13: HzE+ -Fälle stationär pro 100 EW 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 52.a) 
KeZa 52.a: 
HzE+-Fälle stationär am 31.12. des Berichtsjahres 
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
2004 1,72 0,65 1,17 1,23 0,99 1,40 1,36 1,29 1,16
2005 2,37 0,85 1,18 1,25 0,93 1,37 1,36 1,30 1,33
2006 2,25 0,98 1,22 1,24 0,70 1,35 1,43 1,40 1,32
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
BHV: Der starke Anstieg von 2004 zu 2005 is t auf einen erhebungstechnis chen Fehler im Jahr 2004 zurückzuführen, daher sind die Werte für ´04 schraffiert und aus
dem MW genommen. 
 
 
 
con_sens 
32

Abbildung 14: Absolute Zahlen stationäre Fälle 
Tabelle: Stationäre HzE+-Fälle in absoluten Zahlen - 2006
BHV DA KA MA P HRO SI VIE
HzE+-Fälle stationär 
gesamt 
(inklusive Fälle nach 
§33 SGB VIII) 2006
548 271 654 750 198 460 303 231
HzE+-Fälle 
nach § 33 SGB VIII 
 2006 308 111 265 297 66 91 154 114
Einwohner           
unter 21 Jahre 24.361 27.720 53.659 60.708 28.243 33.989 21.215 16.495
 
 
 
4.2.2.2. Anteil ambulanter Fälle an allen Fällen (KeZa 53.a) 
 
Zusätzlich zu den ambulanten un d stationären Leistungsdic hten (KeZa 51.a und KeZa 52.a) 
wird im Folgenden der Anteil ambulanter HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen pro Stadt abgebildet 
(KeZa 53.a).  
Die Auswert ung des Anteils ambulanter Fälle an al len Fä llen ist wichtig, um ne ben den  
ambulanten Dichten einer St adt auch auswert en zu können, ob es mehr ambulante o der 
stationäre Fälle gab.  
 
Im vorigen Abschnitt 4.2.2.1 wird auf die Ergebnisse dieser Grafik in Z usammenhang mit de r 
Auswertung der ambulanten und stationären Dichten mehrmals Bezug genommen.   
 
Abbildung 15: Prozentanteil der ambulanten HzE+-Fälle an allen HzE++-Fällen (KeZa 53a) 
KeZa 53.a: 
Anteil ambulante HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen
(Stichtag 31.12.)
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
80,00
2004 0,00 77,17 57,51 53,00 47,42 48,73 43,80 57,11 54,96
2005 34,51 67,27 59,02 54,82 47,43 48,66 45,45 58,33 51,94
2006 34,99 62,72 59,10 58,19 52,06 50,54 45,80 59,04 52,81
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
 
 
con_sens 
33

4.2.3.  Stärkung der Vollzeitpflege bei nicht vermeidbarer Fremdunterbringung  
 
Definition KeZa 56 
Anteil der stationären HzE+-Fälle 
nach § 33 SGB VIII 
und Anteil der sonstigen stationären
HzE+-Fälle 
 
an allen stat. HzE+-F ällen (nach
§§ 33, 34, 35,  35a, 19, 20,  21,
27.2., 41 SGB VIII)  
Zielsetzung des Bundes gesetzgebers sowie der öffentlichen 
Jugendhilfeträger ist es , erziehe rische Hilfe n+ möglichst  
passgenau auszugestalten.  
 
Wenn sich eine Fremdunterbrin gung nicht  mehr verme iden 
lässt, sollten die j ungen Menschen die Möglichkeit erhalten, 
familiäre Bindungen zu erleben und aufzubauen.  
Mit der Vollzeitpflege (nach § 33 SG B VIII) verbindet sich die 
Erwartung, dass das Aufwac hsen i n einem fa miliären 
Bezugsrahmen die Fähigkeit fördert, positive und verlässlich e 
Beziehungen einzugehen.  
Dabei gilt selbstverständlich auch hier, dass die Passgenauigkeit der Hilfeform erste Priorität hat. 
Der Abbruch eines Pflegeverhältnisses ist für Pflegekinder nur schwer zu verkraften und verstärkt 
in der Regel bisherige Verlusterfahrungen.  
 
In diesem Bericht wird ausgewertet, in welchem Umfang es jungen Menschen ermöglicht wird, 
in einer Pf legefamilie z u leben, w enn eine Fremdbetreuung nicht m ehr zu vermeide n ist.  
Ebenfalls w ird ausgewertet, wie  oft  junge Menschen überhaupt st ationäre Betreuung nach  
SGB VIII in Anspruch nehmen mussten (KeZa 55).  
Nur in der Z usammenschau beider Kennzahlen können Hinweise auf gu te Praxisansätze in de n 
Benchmarkingstädten gewonnen werden. Ein hoher Anteil an Pflegek indern ist dann  besonders 
bemerkenswert im Sinne gute r Praxis, wenn e s zeitgleich vergleichsweise oft g elungen ist, 
Fremdbetreuung zu vermeiden (hier gilt wie immer die aggregierte Steuerungsebene, im Einzelfall 
hat selbstverständlich immer die individuelle Bedarfsgerechtigkeit Priorität).  
 
Die beiden f olgenden Gr afiken bilden -  für  da s Berichtsjahr und das Vorjahr - den Anteil der 
stationären Fälle nach § 33 SGB VII I sowie den Anteil der sonstigen stat ionären Fälle an alle n 
stationären Fällen ( nach §§ 33, 34, 35, 35 a, 1 9, 20, 2 1, 27.2, 4 1, 4 2 SGB VI II) ab. D as 
bedeutet: Wie viele der s tationären Hilfen einer Stadt werden in Form von Vollzeitpflege nach 
§ 33 SGB VIII geleistet ?  
 
Die Zahl der Leistungsbezieher nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) wird in Bezug gesetzt zu allen 
stationären Hilfeempfängern, auch zu den Hilfee mpfängern n ach §§ 35, 35a u nd auch § 19 
SGB VIII, da auch hie r gru ndsätzlich ein e Betreuu ng in  Pflegef amilien mög lich ist. D ie 
Gewährungspraxis der Jugendämter bei ähnlicher Problemkonstellation ist sehr unterschiedlich, 
daher bietet sich diese Betrachtung an.  
 
 
con_sens 
34

Abbildung 16: Berichtsjahr: Anteil der stat. HzE+-Fälle mit/ohne Vollzeitpflege an allen stat. HzE+-Fällen (KeZa 56) 
KeZa 56: 
Prozentanteile der stationären HzE+-Fälle mit und ohne Vollzeitpflege 31.12. 
an allen stationären HzE+-Fällen am 31.12.
43,8
59,0 59,5 60,4 66,7
80,2
49,2 50,6
58,7
56,2
41,0 40,5 39,6 33,3
19,8
50,8 49,4
41,3
0%
20%
40%
60%
80%
100%
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
Anteil Vollzeitpflege 31.12. 2006
Anteil stationären HE am 31.12. ohne Vollzeitpflege 31.12. 2006
 
 
Abbildung 17: Vorjahr: Anteil der stat. HzE+-Fälle mit/ohne Vollzeitpflege an allen stat. HzE+-Fällen (KeZa 56) 
KeZa 56: Prozentanteile der stationären HzE+-Fälle mit und ohne Vollzeitpflege 31.12. 
an allen stationären HzE+-Fällen am 31.12.2005 
44,4
69,9
62,7 57,9
77,4 82,3
47,0
60,7
55,6
30,1
37,3 42,1
22,6 17,7
53,0
44,2
39,3
55,8
0%
20%
40%
60%
80%
100%
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
Anteil stationären HE am 31.12. ohne Vollzeitpflege 31.12. Anteil Vollzeitpflege 31.12.
 
 
Deutlich wird, dass auc h in diesem  Berichtsjahr die Vo llzeitpflege m it einem Anteil von etw a 
40 Prozent nicht das v orrangig ge wählte H ilfe-Setting für junge Menschen ist, für die e ine 
Fremdbetreuung unvermeidlich ist.  
 
Es sind w ie im verga ngenen Be richtsjahr die Städt e Vie rsen, Brem erhaven un d Sie gen, die  
besonders viele ihre r stationär betreuten Kinder und Jugendlichen das Le ben in Pf legefamilien 
ermöglichen.  
 
con_sens 
35

Nur Viersen ist es darübe r hinaus  gelung en, gleichzeitig weniger als die H älfte aller Fälle 
stationär zu bet reuen ( wobei insge samt die Leistungsdichte vergleichsweise hoch is t, KeZ a 
50.a).  
 
Potsdam und die H ansestadt Rostock weisen die im Vergleich geringsten Anteile an Fällen nach 
§ 33 SGB VIII auf. Für Potsdam ist festzuhalten, dass sich in diesem Zusammenhang gegenüber 
dem V orjahr ein e deutliche Ver besserung abgezeichnet hat (ausfü hrlicher hierzu im folgenden 
Abschnitt).  
 
In Darmstadt und Karlsruhe lie gt der Ante il der Fälle mit Vollzeitpflege nach § 33 SG B VIII in  
diesem Be richtsjahr erstmalig leich t über dem Mittelwe rt, leicht unte r dem Mit telwert in  
Mannheim.  
 
Zwischen den Städten hat sich das Bild im Vergleich zum Vorjahr in nicht so hohem Ausmaß 
verändert, aber die Entwicklungen in den Städten sind bemerkenswert. 
 
 
Aktivitäten im Pflegekinderwesen zeigen Wirkung 
 
Die Grafik des Berichtsjahres zeigt f ür Darmst adt eine besonders auffalle nde Entwic klung im  
Vergleich z um Vorj ahr. Die Stadt konnte ihren Ant eil an Fällen m it Le istungen nac h 
§ 33 SGB VIII an den stationären Fällen gesamt um mehr als zehn Prozent steigern.  
Dies ist auc h deshalb bemerk enswert, weil in  Darmstadt vergleichsw eise selten stationäre 
Leistungen erbracht we rden (KeZ a 52.a). De r Anteil der  stationären Fälle an den Fällen 
insgesamt liegt deutlich unter dem Mittelwert (s. KeZa 55, am Ende dieses Abschnitts). Wobei 
die stat ionäre Dicht e, auch wenn  sie ve rgleichsweise n iedrig ist, im Vergleich zu m Vorj ahr 
gestiegen ist. Darmstadt verbindet mit dieser Entwicklung die Erwartung, dass perspektivisch die 
Zahl der Fälle nach § 34 SGB VIII sinken wird.  
Diese Ergebnisse in Darmstadt sind auf gezielte Steuerungsaktivitäten des Juge ndamtes 
zurückzuführen. Nach den Benchmarking-Ergeb nissen de r beiden ve rgangenen Jahre, die  
deutliche Entwicklungspotenziale im Pflegekinderwesen gezeigt hatten, hat Darmstadt einen Teil 
des Pflegekinderdienstes an einen freien Träger vergeben. Ab 1. April 2007 wird dieser Träger in 
Ergänzung z um kommu nalen Ang ebot eine n Pflege kinderdienst anbiete n. Die Fallst euerung 
verbleibt dabei im Jugendamt.  
 
Aber auch in Potsd am und Rost ock habe n sich  die Anteile  de r Fälle mit Vo llzeitpflege nach  
§ 33 SGB VIII leicht erh öht. Dies de utet darauf hin, dass die Aktivit äten der St ädte, die im  
letzten Bericht bereits beschrieben wurden, begonnen haben zu greifen.  
Beide Städte habe n in erster Linie zunächst  auf die Init iierung von Werbe kampagnen zur 
verstärkten Akquirierung von Pflegeeltern gesetzt. Deutlich wurde, dass dies immer nur ein erster 
Schritt sein kann, entscheidend ist die nachfolgende erfolgreiche Mund-zu-Mund-Propaganda der 
Teilnehmenden sowie der Pflegeeltern.  
Die Frage ist, ob sich auch Entwick lungspotenziale im Hin blick auf d ie Arbeitsweise innerhalb 
der Ve rwaltung zeigen.  In Rostock können derzeit noch  keine Urs achen bzw.  Einf lüsse 
bestimmter Arbeitsweisen des Pf legekinderdienstes abschließend benannt werden. Po tsdam hat 
im Zug e s einer ko nzeptionellen Neugestaltung de r K ooperationsbeziehungen zwische n 
Pflegekinderdienst, den Pflegee ltern sowie wei teren re levanten Akteure n ermitte lt, dass die  
Erwartungshaltung der Sozialarbeiter an die Pflegeeltern tendenziell zu anspruchsvoll ist und sich 
an zu hohen professionellen Standards orientiert. Die Akquirierung von Pflegeeltern ist nach wie 
vor schwierig un d viele Personen können sich nach einem ausführlichen Erstgespräch nicht zur 
Pflege entschließen.  
con_sens 
36

Entwicklung des Pflegekinderw esens in Städten mit vergleic hsweise hohem Anteil an Fällen 
nach § 33 SGB VIII   
 
Auf den ersten Blick ist auffallend, dass Siegen und Viersen - zwei der Städte mit vergleichsweise 
hohen Ant eilen an Kindern und Jugendlichen in  Pflegefa milien – r ückläufige Tendenzen in 
diesem Bereich aufweisen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Vierse n e inen sehr niedrigen 
Anteil seiner Fälle st ationär betreut, Sie gen e inen verg leichsweise hohe n (s. hierzu Abschnitt 
4.2.1).  
Die rückläufige Entwicklung in Siegen und Vie rsen könnte darauf zurückzuführen sein, dass die 
Potenziale an Pflegefamilien erschöpft sind. Diese Annahme scheint angesichts der vergleichbar 
positiven Ergebnisse plausibel. 
Dies ist allerdings nach Einschätzung der Städte nicht der Fall.  
 
In Sie gen is t der gesunkene Ante il an Pflege kindern darau f zurückzu führen, dass verstärkt 
Rückführungen in die  Ursprungsfamilie umg esetzt wurden. Dies h atte die St adt als 
Entwicklungspotenzial im letzten Berichtsjah r be nannt. De rzeit stagniert die Rückführung von 
Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilien.  
 
Die rück läufige Tendenz des Anteils der Leistungen n ach §  3 3 SGB VIII i n V iersen i st d arauf 
zurückzuführen, dass im Berich tsjahr die Z ahl de r Unterbringungen nach § 34 SGB VIII 
gestiegen ist, die Z ahl der Fälle nach § 33 SGB VIII aber weitgehen d stagn ierte. Fachlich  
gesehen hätte ein Teil der Fälle, die  nach § 34 SGB VIII untergebracht wurden, auch in ein e 
Sozialpädagogische Pfleg estelle (§ 33) vermitte lt werden kön nen. Hie r gi bt es jedoc h derzei t 
keine Pe rsonalkapazitäten im Juge ndamt, die  die diese Sozialpädagogischen Pfle gestellen 
adäquat betreuen könnten.  
 
Bremerhaven hingegen hat seinen bereits hohen Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären 
Fällen insgesamt le icht ausbauen können. Bei e iner merklich gesunkenen s tationären 
Leistungsdichte (KeZa 52.a, im Abschnitt 4.2.2) ist dies besonders bemerkenswert.  
 
 
Externe Wahrnehmung des Pflegekinderdienstes mit Erfolgsprämie  
 
Vor dem Hintergrund der positiven Erge bnisse im Pflegekinderwesen de r Stadt Sieg en ist es 
bemerkenswert, dass Siegen die einzige Stadt im Vergleichsring ist, die ihre gesamten Aufgaben 
eines Pflegekinderdienstes nach außen vergeben hat.  
Siegen wertet diese exte rne Vergabe im Vergleich zu einer städtische n Aufgabenwahrnehmung 
als Fortschritt. 2005 wurde zusätz lich ein kleiner Anbieter mit der Akquirierung von Pflegeeltern 
beauftragt. Interessant is t nun, dass die Leistungsbeziehung zwischen dies en beiden Anbietern 
unterschiedlich ausgestaltet ist. Der kle ine Anbieter erhält als Aufwandsent schädigung 
(Werbung, Qualifizierung/Vorbereitung und Überprüfung) 3.500 € pro akquirierter Pflegefamilie, 
im Gegenzug eine eher g eringe „laufende“ Vergütung von zwei Fachleistungsstunden (98 €) pro 
Monat und Kind pro Pflegefamilie.  
Diese Art des Le istungsentgelts war e rforderlich, weil der hohe Aufwand, der mit der 
Akquirierung neuer Pfle gefamilien v erbunden ist, nicht m it den Mitteln aus der anfänglich 
geringen Z ahl zu betreue nder Pflegefam ilien hätte  geleistet  werden können. Als 
Entwicklungspotenzial wurde wie in anderen Städten auch benannt, dass es bisher nur selten 
gelingt, Familien zur Aufnahme auch von älteren Kindern zu bewegen. 
con_sens 
37

Stärkung der Verwandtenpflege als Strategie  
 
Ein Erklärungsfaktor für den hohen Anteil an Fällen nach § 33 SGB VII I in Viersen ist , dass die 
Stadt in de r Regel auch Familien im Rahmen einer erziehe rischen Hilfe+ darin unterstützt, mit 
ihnen verwandte Kinder und Jugendliche zu betreuen.  
Damit verbunden ist e ine spezifische  konzeption elle H erangehensweise de r St adt, die auf der 
Einschätzung basiert, dass Verwandte als Bezugspe rsonen im Rahmen einer Vollzeit pflege nach 
§ 33 SGB VIII von einer Unterstützung des Jugendamtes in hohem Maße profitieren können. Das 
Jugendamt kann und soll einerseits die Vorteile einer Vollzeitpflege innerhalb der Verwandtschaft 
nutzen. Die se bestehen beisp ielsweise in der Existenz tragfähiger Bindungen zwis chen der 
Pflegeperson und dem Kind, die Vertrautheit der Verwandtschaft mit der Biog rafie des Kindes 
und die Bereitschaft, auch in schwierigen Situationen zum Kind zu stehen.  
Andererseits stehen die ASD-Fac hkräfte vo r der Herausfor derung, F amilienstrukturen 
anzuerkennen, die bei einem „fremden Pflegeverhältnis“ nicht anerkannt würden, z.B. finanziell 
schwache Verhältnisse, tradie rte und unref lektierte Erz iehungsstile, höheres Alte r de r 
Pflegepersonen und ge nerationsübergreifende Familienkonflikte und Familiengeheimnisse. Diese 
Bedingungen in oftmals verstrick ten Familiensystemen erfo rdern eine int ensive Beg leitung und 
Beratung durch den Pfle gekinderdienst. Die St adt Viersen wird ihr K onzept im Rah men der 
fachlichen Schwerpunkttagung des Benchmarkingkreises am Ende des Projektjahres vorstellen.  
 
Die fo lgende Graf ik KeZ a 55 bildet den Ant eil de r stat ionären Fälle  nach § 33 SG B V III u nd 
sonstige Fälle an allen HzE+-Fällen ab. Auf diese Grafik wird in diesem Kapitel mehrmals Bezug 
genommen. 
 
Abbildung 18: Anteil der stat. HzE+-Fälle nach § 33 und Anteil der sonstigen stat. HzE+ ohne § 33 (KeZa 55) 
KeZa 55: 
Anteil der stat. HzE+-Fälle nach § 33 
und Anteil der sonstigen stat. HzE+-Fälle ohne § 33 
an allen HzE+-Fällen am 31.12.
28,5
22,0 24,3 25,3 23,7
39,7
26,7
20,7
26,4
36,5
15,3
16,6 16,6
11,8
9,8
27,5
20,2
19,3
0
20
40
60
80
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
Anteil stationäre HzE+-Fälle nach §33 2006
Anteil stationäre HzE+-Fälle (ohne §33-Fälle) 2006
Anteil stationäre HzE+-Fälle insgesamt 2006
Prozent
 
65,0
37,3
40,9 41,8
35,5
49,5
54,2
41,0
45,6
 
 
4.3  Inputindikatoren  
 
Anhand der Indikatoren zu den finanziellen und den personellen Ressourcen wird ausgewertet, 
welchen Inp ut di e St ädte aufwen den, um ihre  Zielsetzunge n in de n Hilfe n zur Erz iehung++ zu 
erreichen.  
con_sens 
38

Die finanziellen Ressourcen werden anhand der Kennzahlen Nettoausgaben pro EW (KeZa 30) 
und der Nettoausgaben pro Fall (KeZa 31) abgebildet (Abschnitt 4.3.1).  
Die personellen Ressourcen sowie qualitative Aspekte des Personaleinsatzes im ASD werden im 
Abschnitt 4.3.2 ausgewertet.  
 
 
4.3.1. Nettoausgaben pro Einwohner (KeZa 30) und Nettoausgaben pro Fall (KeZa 31) 
 
Die f inanziellen Ressou rcen, die f ür Hilfe n zu r Erzieh ung+ aufgewandt  werde n, sind in den 
Zeiten der Haushaltskonsolidierung häufig im Fokus der kommunalpolitischen Diskussion.  
Dabei werden oftmals die Aussagen von zwei ganz unterschiedlichen Kennziffern vermischt.  
 
Die Nettoausgaben pro EW bilden ab, wie viele Ressourcen die Städte für Hilfen zur Erziehung+ 
aufwenden. Da die Summen de r St ädte aufgrund  ihrer unters chiedlichen Größe nicht absolut 
verglichen werden können, wird die Kennzahl pro EW gebildet. 
 
Die Nettoausgaben pro Fall (KeZa 31) hingegen geben Hinweise darauf, w ie ressourcenintensiv 
die Fälle betreut  werden. Das wirft Frage n nach der 
Effizienz des Ressourceneinsatzes auf. 
Auch hie r g ilt: D ie Bewertung der Kennzahlenergebnisse 
ergibt sich  vor dem  Hinterg rund der spe zifischen 
Bedingungen und Strategien vor Ort.  
 
Hohe Nettoausgaben pro Fall können entstehen, weil eher 
selten Hilfen zur Erzieh ung+ gewährt werden, wenn, dann 
allerdings m it einem intensiven Res sourceneinsatz. Dies  
kann auf Zielgenauigkeit der Hilfegewährung hinweisen.  
 
Eine ande re eher präve ntiv ausgerichtete St rategie ist es,  
sehr viel e nie derschwellige und dabei wenig 
kostenintensive Hilfen zu gewähren. In einer solchen Stadt 
fallen die sogenannten Fallkosten eher niedrig aus, weil die 
Ausgaben auf eine Fallzahl bezogen werden. 
 
Niedrige oder hohe Ausgaben  pro Fall sin d pe r se kein e 
Zielsetzung der Jugendämter. Insbesondere kommt es auch 
auf den Zusammenhang von Finanzeinsatz und erreichtem 
Wirkungsgrad an. Der Benchmarkingkreis arbe itet daran, 
mit einer Erfassung von Zielerreichungsgraden auch hierüber Aufschluss zu erhalten. 
Definition der Kennzahl 
 
Nettoausgaben pro Einwohner  
(KeZa 30) 
 
Nettoausgaben HzE ++ gesamt pro 
Einwohner 0 bis unter 21 Jahre 
 
Wirkungsfaktoren 
 
▲ Anstieg der Nettoausgaben entsteht 
durch 
· Zunahme der Ausgaben 
· Abnahme der Einnahmen oder 
· Abnahme der Einwohner 
 
▼ Sinken der Nettoausgaben entsteht 
durch  
· Abnahme der Ausgaben 
· Zunahme der Einnahmen oder 
· Zunahme der Einwohner 
 
 
Im Rahmen des Benchmarking werden die Nettoausgaben für Hilf en zur Erz iehung+ 
ausgewertet. Die e rhobenen Bruttoausgaben für HzE+, von denen die kommunalen Einnahmen 
abgezogen werden, beinhalten die Bestandteile, die nachfolgend aufgelistet sind:  
con_sens 
39

Die Bruttoausgaben für die HzE+ setzen sich wie folgt zusammen:  
 
Personalausgaben für die Tätigkeit des ASD. Inklusive Beratungsanteile im Vorfeld zur Klärung von HzE++- Maßnahmen 
(nach §§  16, 17, 18 SGB VIII), fa llübergreifende Sta dtteilarbeit für  junge Menschen,  Mitwirkung in 
familienrechtlichen und vormundschaftlichen Verfahren.  
 
Personalausgaben für die Tätigkeit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, 
 
Personalausgaben für die operativen Tätigkeiten der HzE++  
 
Ausgaben für die extern erbrachten Hi lfen zur Erziehung+ ( mit Pflegekinderdienst, aber o hne Adoptionsstelle, ohne 
Jugendgerichtshilfe).  
 
= Ist-Ausgaben des Ha ushaltsjahres. Auf buchungstechnische Ver schiebungen aufgr und nicht  per iodenmäßig 
abgegrenzter Haushaltsmittel wird hingewiesen.  
 
Ein zentraler Fakt or für die Erklärung der Nettoausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung+ 
ist die G ewährung von Leistungen nach § 35a SG B VIII, da es hierzu in den Bunde sländern 
unterschiedliche Aufgaben- und damit auch Kostenteilungen zwis chen örtlic hem und 
überörtlichem Träger gibt.  
 
Beispielsweise gewähren die örtlichen T räger in Hessen (Da rmstadt), Nordhrein-Westfalen 
(Viersen und Siege n) un d Brem en ( Bremerhaven) Leistu ngen nach § 35a SG B VII I auch für 
Personen bis unter 27 Jahren, in Baden-Württem berg (Mannheim, Karlsruhe) hingegen werden 
vom örtlichen Träger die Leistungen für Personen bis 21 Jahre getragen, Personen ab 21 Jahren 
erhalten Leistungen vom überörtlichen Träger. .  
 
Da die Leistungen nach § 35a SGB VIII hier mit berücksichtigt werden, ist die unterschiedliche 
Kostenträgerschaft in de n Bund esländern auch e in Erklärungsfaktor f ür das Ausg abenvolumen 
der Städte für HzE+ insgesamt.  Im weiteren  Proj ektverlauf werden die differenzie rten 
Regelungen in den einzelnen Bundesländern erhoben.  
 
Die Netto ausgaben we rden auf de r f olgenden Seite in e iner Grafik p ro j ungen EW unter 21 
Jahren (K eZa 30 ) und pr o Fall ( KeZa 31)  abgebildet. Di e beiden Gr afiken in  de r 
Zusammenschau e rlauben es, die unterschie dlichen B lickwinkel der so genannten „Fallkosten“ 
und der pro EW abgebildeten Nettoausgaben im Zusammenhang darzustellen.  
 
2006 habe n die Städte Potsdam,  Sie gen u nd Viersen im Vergleich  beson ders geringe  
Nettoausgaben pro jungen Einwohner unter 21 Jahre für Hilfen zur Erziehung+ aufgewandt.  
 
Noch merk lich unter de m Mittelwe rt liegen im Berichtsjah r die Aufwendungen pro junge n 
Einwohner in Darmstadt.  
 
In Potsdam und Siegen wirken sich hier die vergleichsweise geringen Leistungsdichten aus (vgl. 
hierzu die Ausführungen zur KeZa 50.a). Je häuf iger Hilfen zur Erziehung+ gele istet werden,  
desto höher sind tendenziell auch die Nettoausgaben pro EW. Dabei kom mt es alle rdings auch 
auf die Ausgestaltung und Kostenintensität der Hilfe-Settings an.  
 
Auch i n D armstadt ko rrespondiert de r We rt de r Leistungsdichte ( KeZa 50.a) mit den 
ausgewiesenen Nettoausgabe n pro EW. Beide W erte liegen im Vergle ich merklich unter dem  
Mittelwert.  
 
Allerdings is t der Zus ammenhang z wischen der Leistungs dichte und N ettoausgaben pro EW  
nicht für alle Städte so eindeutig. In Viersen werden nach Bremerhaven am häufigsten Hilfen zur 
Erziehung+ gewährt und dennoch hat die Stadt im Berichtsjahr nach Pot sdam die niedrigste n 
con_sens 
40

Nettoausgaben pro jungen Einwohner aufgewandt.  
 
Erklärungsfaktor hierfür ist, dass Viersen einen hohen Anteil seiner Fälle ambulant betreut und es 
sich darüber hinaus bei vielen dieser Fälle um sehr nie derschwellige und wenig kostenintensive 
Hilfe-Settings handelt. Dies korresp ondiert mit den im Verg leich geringsten Nettoausgaben der 
Stadt p ro Fall (KeZ a 30). An diese m Beisp iel wird d eutlich, wi e star k d ie Fa llkosten da von 
abhängen, welche Arten von Hilfen vor Ort in Anspruch genommen werden. 
 
Abbildung 19: Nettoausgaben HzE+ gesamt pro EW 0- unter 21 Jahre (KeZa 30) 
KeZa 30: 
Netto-Gesamtausgaben HzE+ 
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre 
0
100
200
300
400
500
600
700
800
2004 2005 2006
2004 501 578 521 539 437 710 436 475 524
2005 694 538 553 537 431 748 456 472 554
2006 671 529 592 564 431 734 466 494 560
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
 
 
Abbildung 20: Nettoausgaben HzE+ gesamt pro Fall (KeZa 31) 
KeZa 31: 
Netto-Ausgaben HzE+ gesamt 
pro Fall am 31.12.
0,0
5.000,0
10.000,0
15.000,0
20.000,0
25.000,0
30.000,0
2004 2005 2006
2004 9.027 20.445 18.879 20.626 23.170 25.924 17.936 15.778 20.394
2005 19.201 20.651 19.133 19.411 24.275 27.944 18.283 15.108 20.501
2006 19.381 20.179 19.869 19.083 21.853 26.829 17.693 14.441 19.916
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
BHV: Die starke Steigerung von 2004 zu 2005 ist auf einen erhebungstechnischen Fehler bei der Fallzählung im Jahr 2004 zurückzuführen, daher sind die Werte 
für ´04 schraffiert und aus dem MW genommen. 
 
 
In Ma nnheim ist auffäl lig, dass di e Ausgaben  pro Einwo hner in der  Zeitre ihenbetrachtung 
steigen, während die Ausgaben pro Fall sinken . Dies hängt mit dem beschriebenen Ausbau der 
kostengünstigeren am bulanten H ilfen zusammen.  Insgesamt steigen die Ausgaben z war le icht 
con_sens 
41

an, durch die größere Falldichte werden jedoch de utlich mehr Kinder und ihre Fam ilien erreicht 
und damit sinken die Kosten pro Fall. 
 
Beispielsweise hat Potsdam die  geringste  Leistungsdichte un d vergleichs weise hohe  
Nettoausgaben pro Fall. Dies kann wie im  letzten Bericht be reits ausgeführt dam it 
zusammenhängen, dass ein rela tiv hoher Ant eil der Potsdamer Aus gaben für HzE+ fü r 
fallunspezifische Hilfen a ufgewandt wird, um formale HzE + un d damit die Verfest igung von  
Problemlagen zu verme iden. Die G esamtausgaben werden –  inkl usive der Aufwe ndungen fü r 
fallunspezifische Hilfen  – auf die  Bezugsgrö ße der f ormalen HzE+-Fälle bezogen. D ie 
Ausprägung der Kennzahl ist daher vergleichsweise hoch.  
 
Diskutiert w urde im Be nchmarkingkreis die Frage, ob auch die Finanzierungspraxis in den 
Benchmarkingstädten s owie die Praxis de r Einnah merealisierung o der zu sätzliche Mitt el vom 
Land Erklärungsfaktoren für die Unterschiede insbesondere zwischen den ostdeutschen Städten 
und den übrigen Benchmarkingstädten sein können. Zu Beginn des nächsten Projektjahres wird 
diese Thematik erneut aufgegriffen werden.  
 
In der Zeitreihenbetrachtung ist auffallend, dass die Hansestadt Rostock und Brem erhaven – die 
beiden Städten mit den höchsten Nettoausgaben pro EW – eine rückläufige Tendenz im Hinblick 
auf den Einsatz der finanziellen Ressourcen pro EW aufweisen.  
 
Nur in Darmstadt s ind die  Netto ausgaben p ro jungen Einwohner im Vergleich zum Vorjah r 
ebenfalls gesunken, in Potsdam stagnierten sie. Wäre die Zahl der jungen Einwohner in Potsdam 
2006 nicht merklich gesunken, wären auch hier die Nettoausgaben pro EW zumindest minim al 
verringert (Unterschied vier Euro pro EW). In Siegen macht sich der Einw ohnereffekt ebenfalls 
bemerkbar, hier wären auf de r Bas is der Einwo hnerzahlen von 2005 die Netto ausgaben pro  
jungen Einwohner nicht minimal gestiegen, sondern minimal gesunken (Unterschied 8 Euro pro 
EW).  
 
 
4.3.2 Personalressourcen  
 
In diesem  Abschnit t werden die  Personalresso urcen ( die sogenannte n vollzeitve rrechneten 
Mitarbeiter) der Städte pro 100 HzE+-Fälle abgebildet.  
 
Die Aufw ände werden für die unte rschiedlichen Aufgabenfelder im Jug endamt diff erenziert 
dargestellt. So kann beispielsweise der Perso naleinsatz im ASD separat betrachtet werden, um 
seine str ategischen Roll e im gesamt en Leist ungsgeschehen zu berücksich tigen. Die e inzelnen 
Aufgabenfelder im Jugendamt sind im Folgenden aufgelistet:  
con_sens 
42

Definition der erhobenen vollzeitverrechneten Mitarbeiter für Hilfen zur Erziehung+ Der Allgemeine Soziale Dienst 
 
(ASD) mit steuernden Funktionen wie der Ei nschätzung de s Hilfebedarfs und der  F ührung des Hilfeplanprozesse s. 
Aufgaben, die für die HzE+ wie sie i m Be nchmarking defi niert werden,  anfallen. Inklusive: Arbeitsa nteile nac h 
§§ 16,17,18 S GB VIII, für sozialraumorienti erte Netzwerk- und Stadtteilarbeit für die Zielgruppe junger Menschen, 
Anteile der mittleren Führungsebene, die für HzE+ eingesetzt werden. 
 
Die Wirtschaftliche Ju gendhilfe (WJH) mit administrativen Aufgaben beis pielsweise der Zahlbarmac hung, der  
Heranziehung zu den Kosten inkl. der Beitreibung, der Überprüfung von Zuständigkeiten etc.  
 
Die intern wahrgenommene Durchführung von Hilfen zur Er ziehung+ wie beispielsweise der Pflegekinderdienst oder 
die Durchführung von flexiblen ambulanten Hilfen, ohne Aufgaben in Zusammenhang mit Adoptionsfällen.  
Ohne: Mitarbeiter des Overhead (Jugendhilfeplaner, Controller, Mitarbeiter in Stabstellen) 
Ohne: E xterne, die Hilfen zur  E rziehung+ dur chführen. Da sie aufgr und der Abr echnungsmodalitäten mit externen 
Leistungserbringern nicht erhoben werden können, werden sie im Rahmen der Inputanalyse in den Ausgabegrößen für 
die externe Durchführung von HzE+ abgebildet.  
 
Die Daten basieren auf der Erhebung aus d er Kosten- Leistungsrechnung oder auf empirische n Erhebungen und 
Befragungen, d ie im  Rahm en von O rganisationsuntersuchungen, Pers onalbemessungen od er zur Vorbereitung von 
Stellenbeschreibungen erfolgten.  
 
Insgesamt machen die  verwaltungsinternen Personalkosten nur eine n geringen Ante il an de n 
Gesamtausgaben für Hilfen zur Erziehung+ aus.  
 
In der fo lgenden Gr afik, di e die Anteile de r A usgaben fü r di e Aufg abenfelder W irtschaftliche 
Jugendhilfe, intern e und externe Du rchführung von Hilfe n sowie des ASD abbildet, wird dies 
deutlich.  
 
Abbildung 21: Anteil der Ausgaben für Aufgabenfelder an den HzE+-Gesamtausgaben in Prozent (KeZa 35) 
KeZa 35: 
Anteil der Ausgaben für Aufgabenfelder
an den HzE+-Gesamtausgaben in Prozent
4,7 8,1
86,5
7,2 5,5 6,1 6,1 5,24,9 6,0
1,62,01,51,01,71,51,71,52,1
1,53,40,00,30,63,72,60,50,7
88,8 93,993,692,889,692,590,0 90,9
0,0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
0,8
0,9
1,0
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW 
Anteil Ausgaben für
extern operativ an
den HzE+-
Gesamtausgaben in
Prozent 2006
Anteil Ausgaben für
intern operativ an den
HzE+-
Gesamtausgaben in
Prozent 2006
Anteil Ausgaben für
WJH an den HzE+-
Gesamtausgaben in
Prozent 2006
Anteil Ausgaben für
ASD an den HzE+-
Gesamtausgaben in
Prozent 2006
 
 
Daher dürfte für die Ressourcen effizienz der Jugendämter in erster Linie die Frage entscheidend 
sein, wie das Personal e ingesetzt wird, um die f allsteuernden Aufgaben effektiv im Sinne der 
Zielsetzungen der öffentlichen örtlichen Jugendhilfeträger wahrzunehmen.  
 
In diesem Z usammenhang hat der Benchmarkingkreis se inen fachliche n Schwerp unkt – die  
konzeptionelle Ausgestaltung von Personalplanung und Personalentwicklung im ASD gewählt. 
 
con_sens 
43

Im Rahmen des qualitativen Be nchmarking w urden in 
diesem Projektjahr unterschiedliche Aspekte zur qualitativen 
Personalplanung im ASD be arbeitet. In ne benstehender 
Abbildung sind sie aufgelistet. 
Ansätze und Konzepte der qualitativen 
Personalplanung und 
Personalentwicklung im ASD 
 
Aufgabenstruktur 
Aufgabenspektrum 
Prinzipien der Fallzuteilung 
 
Mitarbeiterstruktur 
Qualifikation 
Berufserfahrung 
Fluktuation 
Teilzeit 
 
Qualifizierung, Weiter- und 
Fortbildung, Supervision 
Konzept 
Umfang 
Umsetzung 
 
 
In e inem ersten Arbeitsschritt wurden in eine r Abfrage  
Informationen der unterschiedlichen Städte zu den einzelnen 
Punkten gesammelt und ausgewertet.  
Diese Ergebnisse haben gezeig t, dass die Mitarbeit er- und  
die Aufgabenstruktur in den Städten sehr unterschiedlich ist.  
 
Im Verlauf dieses Proje ktjahres werden diese Ergebnisse, 
sowie insbe sondere au ch die sic h dar aus e rgebenden 
Anforderungen an die Pe rsonalentwicklung und 
Personaleinsatzplanung weiter vertieft.  
Hierzu ste ht dem  Vergleichsring ins besondere die 
Fachtagung am Ende des Projektjahres zur Verfügung. Die 
Ergebnisse werden im nächsten Bericht vorgestellt.  
 
 
Die strategische Bedeutung des ASD 
 
Die fallführenden Fachkräfte des ASD entscheide n über den erzieherischen Bedarf im Einzelfall, 
sie steuern die Hilfeplanung und die Wahl des Hilfe-Settings. Der ASD ist der zentrale Akteur in 
der Steuerung der HzE+.  
Diese strategische Bedeutung des ASD wird dadu rch dokumentiert, dass das Volumen, das ein 
einzelner A SD-Mitarbeiter pro Jahr bewegt, im  Mittel rund 865.000 Euro beträgt,  wie die  
folgende Grafik zeigt.  
 
Abbildung 22: Bewegtes Volumen für die interne u. externe Durchführung von HzE+ (KeZa 39) 
KeZa 39: 
Bewegtes Volumen HzE+ für die interne und externe Durchführung von HzE+
pro vollzeitverrechneten ASD-Mitarbeiter gesamt in Euro
1.083.937
994.281
1.027.524
642.677
946.835
815.352
822.549
582.814
864.496
0
200.000
400.000
600.000
800.000
1.000.000
1.200.000
BHV DA KA MA P HRO SI VIE
Ausgaben HzE+ gesamt pro vollzeitverrechneten ASD-Mitarbeiter gesamt in Euro 2006
Mittelwert 2006
 
 
con_sens 
44

Personalressourcen im ASD und in der WJH 
 
Die folgende Grafik bildet ab, wie viele vollzeitverrechnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die 
einzelnen Ju gendämter für die Fallsteuerung von  HzE + im A SD und für die Wirtsc haftliche 
Jugendhilfe pro 100 Fälle einsetzen.  
 
Abgebildet sind hier nur die Personalressourcen, die für Hilfen zur Erziehung+ entsprechend der 
Definition im Benchm arking aufge wandt werden. D avon unabhängig nimmt e in Allgemeiner 
Sozialer Dienst häufig weitere Aufgaben wahr, beispielsweise die Jugendgerichtshilfe.  
 
Abbildung 23: Anzahl der vollzeitverrechneten Mitarbeiter pro 100 Fälle – nach ASD und WJH (KeZa 20-21) 
KeZa 20_21: 
Vollzeitverrechnete Mitarbeiter für den ASD und für die Wirtschaftliche Jugendhilfe
 pro 100 Fälle 
0,8 0,6 0,7 0,5 0,8 0,5 0,6
3,0
2,2
2,2
2,1 2,8
1,6
2,2
0,60,5
2,2 2,3
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
BHV DA KA MA P HRO SI VIE MW
WJH-Mitarbeiter pro 100 Fälle  2006 Interne vollzeitverrechnete (vzv) ASD-Mitarbeiter pro 100 Fälle 2006 Summe ASD + WJH pro 100 Fälle
 
2,8 2,9
2,1
3,8
2,8 2,9
3,3
2,92,7
 
Der quantitative Personaleinsatz in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in den Städten unterscheidet 
sich zwar merklich, aber nicht sehr deutlich voneinander. Relevant würde diese G röße bei der 
näheren Betrachtung der Einnahmerealisierung werden.  
 
Die städtischen Werte für die Zahl der vollzeitverrechneten Mitarbeiter/innen im ASD pro 100 
HzE+-Fälle unterscheiden sich hingegen schon merklich. 
Die Zahl der eing esetzten vollzeitve rrechneten Mitarbeiter pro  100 Fälle reicht von 1, 6 bis 3,  
eine Spannbreite um fast das Doppelte.  
 
Auf die Besonderheiten in Rostock wurde im vergangenen Bericht bereits eingegangen (s. Bericht 
Bundesweites Benchmarking der Hilfen  zur Erziehung + Kennzahl en 2 005, con _sens H amburg). Hie r 
werden in den nächsten Jahren mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Altersteilzeit gehen. 
Da in den vergangenen Jahren viele Aufgaben an externe Anbieter vergeben wurden, ist geplant, 
diese Stellen nicht wieder zu besetzen.  
 
 
Personalressourcen für die verwaltungsinterne Durchführung von Hilfen zur Erziehung+ 
 
Wie viele v ollzeitverrechnete Fachkräfte in der Verwaltung, die pro  100 Fälle  zur Verfügung 
stehen, führen erzieherische Hilfen + noch selbst durch? Darüber gi bt die  im F olgenden 
abgebildete Kennzahl der Anzahl der vollzeitverrechneten Mitarbeiter für operative Aufgaben pro 
100 Fälle (KeZa 22) Auskunft. Die Definition eines vollzeitverrechneten Mitarbeiters für HzE+, 
con_sens 
45

die oben ausgeführt ist, gilt an dieser Stelle entsprechend.  
 
Abbildung 24: Anzahl der vollzeitverrechneten Mitarbeiter für operative Aufgaben pro 100 Fälle (KeZa 22) 
KeZa 22: 
intern vollzeitverrechnete Mitarbeiter für operative Aufgaben 
pro 100 Fälle
0,2
0,2
0,8
1,3
0,3
0,2
1,0
0,0
0,6
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
BHV DA KA MA P HRO SI VIE
Vollzeitverrechnete Mitarbeiter für operative Aufgaben pro 100 Fälle 2006 Mittelwert 2006
 
 
Mannheim, Viersen und Karlsruhe setzen vergle ichsweise hohe Stellenan teile für die operative  
Durchführung von H ilfen zur Erziehung+ ein, beispielsweise von Erziehungsbeistandschaften, 
sozialpädagogische Gruppenarbeit und sozialpädagogischen Familienhilfen. 
 
Das Jugendamt Mannheim verf olgt weiter die  Strategie, die Durchführung von Hilfen zur 
Erziehung verstärkt in freier Trägerschaft erbringen zu lassen. Dies ist in Teilen bereits umgesetzt 
(s. hierzu auch den Bericht Bundesweites Benchmarking der Hilfen zur Erziehung + Kennzahlen 2005, 
con_sens Hamburg). Es ist dag egen nicht geplant, die Erziehungsbeistandschaften an freie Träger 
abzugeben, sondern vielmehr als „eigenes“ Angebot zu erhalte n und konzeptione ll 
weiterzuentwickeln. 
 
Karlsruhe se tzt für den operative n HzE+-Be reich pro Bezirksgruppe e ine halbe Stelle der 
Psychologischen Beratungsstelle ein, diese Mit arbeiter/innen leisten HzE+ im Sinne  der hier 
verwandten Definit ion, ihre Ar beitsaufträge erhalte n sie ausschließl ich über di e 
Bezirkssozialarbeit des Sozialen Dienstes. 
 
Der Pf legekinderdienst wird m it Ausnahme vo n Siegen und Darmst adt (in DA ab dem 
1.04.2007) in  a llen Städten durch die V erwaltung se lbst durchgeführt, in  Vi ersen wir d der 
Pflegekinderdienst im Falle von Verwandtenpflege und Sozialpädagogischen Pflegestellen durch 
städtische Mitarbeiter und im Fa lle v on Bere itschaftspflege un d in allen übrigen Fällen durch  
freie Träger durchgeführt.  
 
 
4.4. Outcomeindikatoren 
 
Wirken Hilf en zur Erziehung? Die empirische  Wirkungsmessung im Bereich der Hilfe n zu r 
Erziehung wird derzeit in der F achöffentlichkeit kontrovers diskutiert, beispielsweise im Rahmen 
des Bundesmodellprogramms „Wirkungsorientierte Jugendhilfe“, an dem auch zwei Städte dieses 
Benchmarkingkreises – Bremerhaven und die Hansestadt Rostock – teilnehmen.  
con_sens 
46

Outcome bzw. die Wirkung  
 
einer Leistung (des Outputs) sind Resultate von Maßnahmen. Dabei ist eine plausible Relation zwischen Ursache und 
Wirkung ausreichend, ein Ursachennachweis ist im Rahmen des Benchmarking nicht notwendig.  
 
D.h.: Die Resultate sind wahrscheinlich auch auf die jew eiligen Maßnahmen in  der Ju gendhilfe zurückzuführen. Der 
Einfluss des Jugendamtes kann stärker oder schwächer sein. 
 
Die Jugendämter der Benchmarkingstädte erwarten sich von der Wirkun gsmessung Hinweise auf  
die Opt imierung ihrer Hilfep lanprozesse. Zu dem will der Bench markingkreis mit der 
Dokumentation der Wirkungen von  Hilfen zur Erziehung + offensiv  kommunizieren, dass  
Jugendhilfe von Nutzen für das Gemeinwesen ist und nicht nur als Kostenträger im Rahmen von 
Haushaltsberatungen an Profil gewinnt.  
Im Rahmen des Be nchmarking wird die Thematik de r Wirkungsmessung auf de r Ebe ne der 
Zielerreichung im Einze lfall und im  Hinblick auf die The matik de r Kin deswohlgefährdung 
bearbeitet.  
 
 
4.4.1 Bewertung des Zielerreichungsgrades im Einzelfall 
 
Der Vergleichsring hat in  seinem dr itten Projektjahr eine Syst ematik entwickelt, die a ls Leitlinie 
geeignet ist,  um intern unterschie dlich gestalte te Erhe bungssystematiken zur Mess ung von 
Zielerreichungsgraden im Rahmen des Benchmarking zusammenzuführen.  
Die Systematik ist so ko nzipiert, dass untersc hiedliche Erhebungskateg orien daru nter gefass t 
werden können. So ko nnten bereits bestehende Systeme aus Mannhe im und Bre merhaven 
integriert werden.  
 
Bewertungsgegenstand sind die individuell im Hilfeplan vereinbarten Ziele für das Kind bzw. den 
Jugendlichen und ihre Familien.  
 
Dieses Ras ter schließt  nicht aus, dass die Jugendämter intern ausdiffere nziertere 
Bewertungssystematiken entwick eln. Auch die Bewe rtung de r Z ielerreichung k ann auf 
unterschiedlichem Wege erfolgen. Als sinnvoll erwiesen hat sich nach den Erfahrungen einzelner 
Städte be ispielsweise die  mult iperspektivische Zieleinsch ätzung, um auch  die Bewert ung der 
Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen. Die Benchmarkingstädte haben sich jedoch darauf 
geeinigt, dass die internen Raster auf die im  Folgen den ausgeführten fünf St ufen der  
Zielerreichung zurückzuführen sind.  
 
Damit dies regelh aft erh oben we rden kann, mu ss die St andardsoftware um diese Merkmale 
erweitert werden. Zusätzlich hat es s ich als sinn voll erwiesen, diese Merkmale als Pf lichtfelder 
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuführen.  
con_sens 
47

Abbildung 25: Raster zur Bewertung der Zielerreichung 
Bewertung der 
Zielerreichung in  
5 Stufen 
Vorschlag für  ein gemein sames 
Verständnis im Benchmarkingkreis 
Entspricht in  
etwa: 
Entspricht in  
etwa: 
Entspricht in 
etwa: 
1. Stufe Die im Hilfepl an vereinbarte n Ziele  
für Kinder , Jugendlic he un d ihr e 
Familien sind bei Beendigun g der 
HzE voll erreicht.  
 
75 % bis 100 %  Schulnote 1 ... 
2. Stufe Die im Hilfepl an vereinbarte n Ziele  
für Kinder , Jugendlic he un d ihr e 
Familien sind bei Beendigun g der 
HzE weitgehend erreicht. 
 
50 %  bis unter  
75 %  
Schulnote 2 ... 
3. Stufe Die im Hilfepl an vereinbarte n Ziele  
für Kinder , Jugendlic he un d ihr e 
Familien sind bei Beendigun g der 
HzE teilweise erreicht. 
 
Ab 25 %  bis 
unter 50 %  
Schulnote 3 ... 
4. Stufe Die im Hilfepl an vereinbarte n Ziele  
für Kinder , Jugendlic he un d ihr e 
Familien sind bei Beendigun g der 
HzE kau m erreicht. / positiv  
formuliert „er ste Schritte  sind  
erkennbar“ 
 
> 0 % bis 25 %   Schulnote 4 ... 
5. Stufe  Die im Hilfepl an vereinbarte n Ziele  
für Kinder , Jugendlic he un d ihr e 
Familien sind bei Beendigun g der 
HzE nicht erreicht. 
 
0 %  Schulnote 5 ... 
 
 
4.4.2 Anzahl der Meldungen an Kindeswohlgefährdung  
 
Die t ragischen Fälle an Kind eswohlgefährdung, die  in der 
jüngsten Vergangenheit im Fokus der öffentlichen  Diskussion 
standen, haben gezeigt, dass ein gut funktionierendes 
Kommunikationsnetzwerk zwischen Bürge rn, Einrichtungen 
und dem Jugendamt v on zentrale r Bede utung ist, um 
Gefährdungssituationen rechtzeitig zu  erkenne n und ag ieren 
zu können.  
Eine hohe Zahl an gemeldeten Kindeswohlgefährdungen kann 
ein Anze iger für ein e vertrauens volle Zus ammenarbeit 
zwischen Bürgern, prof essionellen Einrichtungen und dem  
Jugendamt sein.  
 
Die Jugendämter des Benchm arkingkreises gehen davon 
aus, dass sie durch eine wirkungsvolle Arbeit im Vorfeld 
bzw. währe nd einer lau fenden H ilfeplanung die  Eskalatio n 
von Ko nflikten in Familien verme iden und das Ausm aß an  f estgestellten 
Kindeswohlgefährdungen minimieren können.  
 
Definition der Kennzahl 
 
Meldungen von 
Kindeswohlgefährdungen (KeZa 73) 
 
 
Anzahl der dem JA im Bj. gemeldeten 
Kindeswohlgefährdungen  
durch Misshandlung, Vernachlässigung 
und Missbrauch nach § 1666 BGB  
 
pro 1.000 junge EW von 0 bis unter 
18 Jahre mit Haupt- und 
Nebenwohnsitz lt. Melderegister 
 
 
Es kann aber auch andere Erklärungsfaktoren geben, beispielsweise im Hinblick auf die Art und 
Weise der Erfassung und Dokumentation der Meldungen durch das Jugendamt.  
 
con_sens 
48

Abbildung 26: Anzahl der gemeldeten Kindeswohlgefährdungen pro 1.000 junge EW (KeZa 73) 
KeZa 73: 
Anzahl der dem JA im Bj. gemeldeten Kindeswohlgefährdungen 
durch Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch nach § 1666 BGB 
pro 1.000 junge EW von 0 bis unter 18 Jahre mit Haupt- und Nebenwohnsitz
5,7
1,40,9
n.v. n.v.n.v.
4,6
2,8
2,4
6,0
3,3
4,8
2,9
8,3
8,9
7,3
5,50
0,00
2,00
4,00
6,00
8,00
10,00
BHV DA KA MA P HRO SI VIE
Vorjahr 2006 Mittelwert 2006
 
 
Die Werte  streuen  im Berichtsjahr zwischen 2 ,4 un d 8,9 Meldu ngen von  
Kindeswohlgefährdungen pro 1.000 junge Einwohner unter 18 Jahren.  
 
Auffallend ist die Entwicklung in Bremerhaven. Die deutliche Steigerungsrate lässt sich mit hoher 
Wahrscheinlichkeit unm ittelbar auf die Ereig nisse des soge nannten „ Fall K evin“ in Brem en 
zurückführen, insbesonde re die Bevö lkerung ist s eitdem nach  Einschätzu ng der Stadt sehr viel 
sensibler ge worden. Im  Vorjahr ge hörte B remerhaven zu  den Stä dten mit de n geringste n 
Meldungen pro EW.  
 
Weitere Städte mit vergleichsweise häufigen Meldungen von Kindeswohlgefährdung nach § 1666 
BGB sind Karlsruhe und Siegen.  
 
Die Unterschiede könnt en theo retisch in ei ner unterschie dlichen Z ählweise durch die 
Jugendämter liegen, beispielsweise könnte ein Jugendamt zwar allen Meldungen nachgehen aber 
nach erster Prüfung offensichtlich unbegründete nicht dokumentieren.  
Dies scheint  aber bei den Benchmarkingstädten n icht de r Fall zu s ein. Auch vor dem 
Hintergrund der Absich erung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter we rden alle eingehenden 
Meldungen dokumentiert, auch anonyme.  
 
Die niedrige Quote  in  Darmstadt  wird nicht auf  Def izite im K ommunikationsnetzwerk 
zurückgeführt, sondern dara uf, dass v iele Koope rationspartner wie G rundschulen, 
Kindertagesstätten und Verbände viele Probleme in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt im 
Vorwege auffangen.  
 
 
Stringenz im Verfahren die entscheidende Herausforderung in Fällen nach § 8a SGB VIII 
 
Der Benc hmarkingkreis tauschte sich im Zusammenhang mit der Thematik  
Kindeswohlgefährdung über die Vorgehensweisen bei der Dokumentation und Prüfung von Fällen 
nach § 8a SGB VIII aus. Die sogen annte KICK-Novelle hat hier bu ndesweit zu eine r sehr vie l 
stärkeren Systematisierung geführt.  
 
Die Diskussion der Städte zeigte jedoch deutlich, dass das Entscheide nde nicht die möglichst 
con_sens 
49

differenzierte Erfassung von Situ ationen ist, sondern die  Stringenz im Verfahren, d ie keine 
Lücken lässt für zeit liche Verzög erungen, be ispielsweise durch Überforderung  einzelner 
Mitarbeiter etc. Denkbar ist dies beispielsweise durch ganz klare Datenverarbeitung.  
 
Ein weit erer Aspekt in diesem Z usammenhang war die  Frage, w ie eine bestmögliche 
Erreichbarkeit des Jug endamtes auch im Notf all gewährle istet werde n k ann. H ierbei wurde  
deutlich, dass dies in den einzelnen Städten sehr unterschiedlich ausgestaltet ist.  
 
So gibt es in BHV eine n Vertrag mit der städt ischen Polizei,  die unterst ützt von einem freien  
Träger zu außerdienstlichen Zeiten die Inobhutnahmen durchführt. Eine ähnliche Verabredung ist 
in Mannheim auch mit  der Po lizei und den No taufnahmen der Mannheimer Heim e getroffen 
worden. In Darmstadt erfolgt dies in e iner Kooperation mit einem freien Träger, dem Notdienst 
des Juge ndamtes und der Po lizei. Die Stadt h at dafür e inen nach Tari fvertrag entgoltenen 
Notdienst durch die eig enen Mit arbeiter auf freiwilliger Basis installiert . Durch die Vergütung 
bzw. den Freizeitausgleich ist die Akzeptanz des Notdienstes sehr groß.  
 
con_sens 
50

5 Kurzprofile der Benchmarkingstädte 
 
Die folgenden Stadtprofile fassen den  Stand des Berichtsjahres 2006 fü r jede Stadt einzeln fü r 
folgende Kennziffern zusammen:  
 
• Nettoausgaben pro EW 
• Nettoausgaben pro Fall 
• ASD-Mitarbeiter pro 100 Fälle, 
• Falldichte insgesamt  
• Anteil stationärer Fälle an allen Fällen  
 
Die Kurzpro file werfe n Schlaglichter auf die C harakteristika der Städte und ihr e zentral en 
Entwicklungspotenziale, sie biete n nicht die Informationen aus den vorh erigen K apiteln, die 
anhand der Zeitreihenbetrachtungen beschrieben werden.  
 
Da sich die zentralen Ergebnisse dieses Beri chtes aus den stadtspezifischen Entwicklungen 
innerhalb Jahre 20 04 bis 2006  erg eben, wird in de n Ausfü hrungen z u den Stadtprofilen in  
Kurzform auf die wichtigsten Stichworte Bezug genommen.  
Im Hinblick auf die Stadtprofile ist z u berücksichtigen, dass die angeg ebenen Werte nicht die 
absoluten Auspräg ungen des jeweiligen Indikato rs abbilde n, sondern die Abweichu ngen vo m 
Mittelwert darstellen.  
Dies ist notwendig, um die  unte rschiedlichen I ndikatoren ver gleichbar zu  ma chen. Di e 
Ausprägungen de r K ennziffern unte rscheiden sich  daher vo n den in de n vorherigen Kapiteln 
abgebildeten Grafiken.  
con_sens 
51

5.1 Kurzprofil der Stadt Bremerhaven: Zentrale Aspekte kurz zusammengefasst 
 
Stadtprofil Bremerhaven
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl 
vom  Mittelwert der Städte in Prozent)
-2,7
30,1
21,519,7
42,4
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* vzv. ASD-Mitarbeiter pro 100
Fälle*
HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil s tationäre HzE+Fälle an
allen HzE+Fällen*
 
 
Ist (2006):  Die  Ist-Situat ion im Berichtsjahr in Bre merhaven ist durch eine we it 
überdurchschnittliche Leistungsdichte insgesamt und auch die entsprechend vergleichbar hohen 
Nettoausgaben pro  EW  geprägt. Bre merhaven we ist die m it Abstand am  stärksten belastet en 
soziostrukturellen Rahmenbe dingungen auf. En twicklungspotenziale bestehen darin, die 
ambulanten Hilfen a ls fr ühzeitig greifende Hi lfeform zu stärke n, der Bremerhavener Anteil der 
stationären Fälle liegt deutlich über dem Mit telwert. Allerdings kann ein vergleichsweise hoher 
Anteil der stationären Fälle der Stadt in Pflegefamilien betreut werden.  
 
Aus der Zeitreihenbetrachtung des Berichts (200 4-2006): Auffallend ist, dass Bremerhaven als 
einzige Stadt eine rückläufige Tendenz im Hinblick auf die Fallzahlen aufweist. Dies ist auf einen 
eher technischen Effekt zurückzuführen, da im Zuge eine r aktuellen Personalbemessung bisher 
lediglich formal noch nicht beendete Fälle verstärkt beendet wurden. Zusätzlich konnte der Anteil 
der Pflegekinder an den stationären Fällen ausgebaut werden, dies war ein im letzten Projektjahr 
benanntes Entwicklungspotenzial der Stadt. Auffallend ist ebenfalls die rückläufige Tendenz auch 
bei der Ausgabenentwicklung pro EW.  
 
Perspektive: Eine in diesem Jahr durchgeführte Personalbemessung hat deutlich gemacht, dass 
der Anteil der „Stellenfixen Zeiten“ erheblich zu hoch ist und der An teil der „Stellenvariablen“ 
und der „Fallvariablen Zeiten“ in den einzelnen Stadtteilbüros sehr unterschiedlich ist. 
 
Im Rahmen eines Organisationsentwicklungsprozesses soll in den nächsten zwei Jahren versucht 
werden regulierend zu arbeiten und eine Vergleichbarkeit herzustellen. 
  
Für die Stärkung der ambulant en Hilfen erge ben sich ins besondere i m präve ntiven Be reich 
Aufträge aus der neuen Koalitionsvereinbarung die z. Zt. noch in der Erarbeitung sind. 
 
 
con_sens 
52

5.2 Kurzprofil der Stadt Darmstadt: Zentrale Aspekte kurz zusammengefasst 
 
Stadtprofil Darmstadt
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl 
vom  Mittelwert der Städte in Prozent)
-5,5
1,3
-3,9
-18,3
-7,9
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* vzv. ASD-Mitarbeiter pro 100
Fälle*
HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil s tationäre HzE+Fälle an
allen HzE+Fällen*
 
 
Ist (2006): Kennzeichen des Stadtprofils Darmstadt ist der deutlich geringe Anteil an stationären 
Fällen. Dies ist gelungen, obwohl insgesamt relativ selten Hilfen zur Erziehung+ geleistet werden 
mussten. Die Netto ausgaben pro  Fall sind trotz des  hohen Anteils am bulanter Fälle  
vergleichsweise hoch, weil Darmstadt im Rahmen von ambulanten Hilfen häufig mit intensivem 
Ressourceneinsatz arbeitet, um eine stationäre Betreuung zu vermeiden.  
 
Aus der Zeitreihenbetrachtung (20 04-2006): Ziel in Darmst adt war es, das Pfle gekinderwesen 
zu stärken, ausgehend von den im Vergleic h ausbaufähigen Ergebnissen zum Anteil der 
Pflegekinder an den stationären Fällen insgesamt. Dies ist in hohem Maße gelungen, der Ante il 
der Fälle nach § 33 SGB VIII konnte um mehr als zehn Prozent gesteigert werden. Der Anteil der 
ambulanten Hilfen (immer noch vergleichsweise hoch) ist leicht rückläufig. Dies ist zum Teil auf 
die Entwicklung der stationären Leistungen nach § 35a SGB VIII zurückzuführen, die durch den  
örtlichen Jugendhilfeträger nur schwer gesteuert werden können.  
 
Perspektive: Darmstadt verfolgt die Zielsetzung, den Anteil an Pflegekindern weiter auszubauen, 
die Zielmarge für den Anteil der Pflegekinder an den stationären Fällen liegt bei 50 Prozent.  
 
Interessant zu beo bachten wird sein, inwieweit sich  dies auf die Verme idung vo n 
Heimunterbringungen nach § 34 SGB VIII auswirkt, die diesbezüglichen Effekte dürften sich erst 
zeitverzögert zeigen.  
 
Des Weiteren liegt ein Entwicklungspotenzial im Bereich der stationären Leistungen nach § 35 a 
SGB VIII. Mit dem Einsatz einer spezialisierten Fachkraft für die Leistungsgewährung nach § 35 
a SGB VIII verbinden sich entsprechende Erwartungen der Stadt.  
 
con_sens 
53

5.3 Kurzprofil der Stadt Karlsruhe: Zentrale Aspekte kurz zusammengefasst 
 
Stadtprofil Karlsruhe
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl 
vom  Mittelwert der Städte in Prozent)
5,7
-0,2
4,6
-10,4
-3,7
-50,0
-37,5
-25,0
-12,5
0,0
12,5
25,0
37,5
50,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* vzv. ASD-Mitarbeiter pro 100
Fälle*
HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil s tationäre HzE+Fälle an
allen HzE+Fällen*
 
 
Ist (2006): Die leicht überdurchschnittliche Le istungsdichte korrespondiert mit den ebenf alls 
über dem Mittelwert liegenden Nettoausgaben pro EW. De r Anteil der st ationären Fälle an der 
Gesamtzahl der Fälle liegt merklich unter dem Mittelwert der Vergleichsstädte.  
 
Vor diesem Hinte rgrund erscheine n die durchschnittlichen Nettoausgaben pro F all e her h och, 
was u.a. auch daran lie gt, dass mit  intensiven ambulanten Hilfearrangements gearbeitet wird.  
Die ambulanten Hilfen als frühzeitig greifende Hilfeform auszubauen wurde im vergangenen Jahr 
als Entwicklungspotenzial der Stadt benannt.  
 
Aus der Zeitreihenbetrachtung (20 04-2006): Im Hinblick auf di e Stärku ng am bulanter 
Hilfeformen haben s ich i m Vergle ich zum Vorjah r 200 5 eher  leichte Ve ränderungen gegeben. 
Gestiegen ist sowohl die ambulante wie die stationäre Leistungsdichte.  
 
Gezielt umg esteuert wurde mit der Installie rung einer neuen ambu lanten Hilfefo rm, durch die 
mittels eines intensiven Ressourceneinsatzes stationäre Hilfen vermieden werden sollen.  
 
Perspektive: Die Steuerungsaktivitäten der Stadt zur Stärkung ambulanter Hilfeformen und der 
Ausbau von Pflegeverhältnissen sollten noch weit er intensiviert werden. Es wird erw artet, dass 
sich die Auswirkungen der Umsteuerung perspektivisch auch in den Ausgaben niederschlagen.  
 
Zu überp rüfen wäre, o b durch eine  gezielte Ko stensteuerung, z.B. die durch die Gestaltung 
finanzieller Anreize in den Verträgen mit den Anbietern und Controlling der Leistungserbringung, 
noch Steuerungspotenziale im Kostenbereich eröffnet werden können.  
 
 
 
 
 
 
 
con_sens 
54

5.4 Kurzprofil der Stadt Mannheim: Zentrale Aspekte kurz zusammengefasst 
 
Stadtprofil Mannheim
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl 
vom  Mittelwert der Städte in Prozent)
0,7
-5,3 -8,4
3,8
-4,2
-50,0
-37,5
-25,0
-12,5
0,0
12,5
25,0
37,5
50,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* vzv. ASD-Mitarbeiter pro 100
Fälle*
HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil s tationäre HzE+Fälle an
allen HzE+Fällen*
 
 
Ist (2006): In Mannheim liegen die Nettoausgaben pro Einwohner annähernd am Mittelwert der 
betrachteten Städte, die Nettoausgaben pro Fall h ingegen liegen unter dem Mittelwert, d.h. dass 
in Mannheim vergleichsweise geringe Kosten pro Fall aufgewandt werden.  
 
Dies hängt mit der bereits beschriebenen hohen Falldichte im ambulanten Bere ich 
(familienorientierte soziale Grupp enarbeit, indi viduelle Be treuungshilfe und Sozialpädagogische 
Familienhilfe) zusammen. In diesem Zusammenhang ist de r deut lich unterdurchsch nittliche 
Anteil stationärer Fälle an allen HzE+-Fällen im Vergleich der Benchmarkingstädte zu sehen. 
 
Aus der Zeitreihenbetrachtung der Jahre 2004 bis 2006 wird eine kontinuierliche Stärkung des 
ambulanten Bereichs in Mannheim erkennbar, der durch gezielte Steuerungsaktivitäten erreicht 
wurde. Im Berichtsjahr konnte bei höherer Inanspruchnahme der ambulanten Hilfen die 
stationäre Leistungsdichte in der Zeitreihe sogar – wenn auch nur minimal – gesenkt werden.  
 
Perspektive:  
 
Die Stadt erwartet sic h durch die Ste uerungsaktivitäten noch stärkere Effekte auf den 
quantitativen und  qual itativen Ausb au d er ambulanten H ilfen. Sie so llen weiter vers tärkt als 
frühzeitig gr eifendes Instrument arium wirken und so zur Vermeidung von station ären Hilfen  
führen.  
 
Ebenfalls w eiter verfo lgt werden s oll die ext erne V ergabe operativ er Aufgaben an externe  
Leistungserbringer.  
 
 
 
 
 
con_sens 
55

5.5 Kurzprofil der Stadt Potsdam: Zentrale Aspekte kurz zusammengefasst 
 
Stadtprofil Potsdam
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl 
vom  Mittelwert der Städte in Prozent)
-23,1
-6,7
-22,1
-30,74
9,7
-50,0
-37,5
-25,0
-12,5
0,0
12,5
25,0
37,5
50,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* vzv. ASD-Mitarbeiter pro 100
Fälle*
HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil s tationäre HzE+Fälle an
allen HzE+Fällen*
 
 
Ist (2006): Besonders auffallend ist die geringe Leistungsdichte im Vergleich der Städte, die mit 
den ebe nfalls geringen Nettoausgaben pro EW  korrespondiert.  Die ve rgleichsweise hohen 
Nettoausgaben pro Fall erklären sich daraus, dass in Potsdam in ve rgleichbar hohem Umfang 
fallunspezifische Hilfen geleistet we rden, de ren Ausgaben hier mit einfließen, die  dahi nter 
stehenden betreuten Personen aber nicht als „Fälle“ gezählt werden. Die Nettoausgaben pro Fall 
sind daher rechnerisch entsprechend hoch.  
 
Aus der Zeitreihenbetrachtung (2004-2006 ): Im letzt en Be richtsjahr wurde n zwei 
Entwicklungspotenziale der Stadt benannt: Der Au sbau des niedrigen An teils an Pfle gekindern 
sowie die S tärkung de r ambul anten Hilfen. In  beiden Punkten hat sich Potsdam in de r 
Zeitreihenbetrachtung verbessert.  
 
Es wurden deutlich häufiger ambulante Hilfen geleistet, die Leistungsdichte stationärer Fälle ging 
im letzten Jahr zurück. Zudem konnte der Anteil der stationären Fälle, die in einer Pflegefamilie 
leben können, verbessert werden.  
 
Perspektive: Die Effekte im Pf legekinderwesen dürften sich  noch weit er verst ärken, da sich 
Werbemaßnahmen durch „Mund-zu-Mund-Propaganda“ oftmals erst zeitverzögert auswirken.  
 
Mit der Stärkung der a mbulanten Hilfen wird das Ziel verfolgt, frühzeitig zu intervenieren, um 
perspektivisch statio näre Hilfe n ver meiden zu können. Di ese Entw icklung gi lt es weiter zu  
beobachten.  
 
 
 
 
 
 
con_sens 
56

5.6 Kurzprofil der Stadt Hansestadt Rostock: Zentrale Aspekte kurz zusammengefasst 
 
Stadtprofil Rostock
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl 
vom  Mittelwert der Städte in Prozent)
21,5
-3,9
34,7
31,1
8,4
-50,0
-37,5
-25,0
-12,5
0,0
12,5
25,0
37,5
50,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* vzv. ASD-Mitarbeiter pro 100
Fälle*
HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil s tationäre HzE+Fälle an
allen HzE+Fällen*
 
 
Ist (2006):  Besonders auffallendes Kennzeiche n des Rostocker Stadtprofils ist die Verbindung 
von sehr ho hen Nettoausgaben pro EW und de r Tats ache, dass Hilfen zur Erziehung+ im  
Vergleich z war nicht vergleichsweise selten, aber unterdurchschnittlich oft erbrach t wurden.  
Dabei wäre eine hohe Leistungsdichte erklärbar, die soziostrukt urellen Rahmenbedingungen der 
Stadt sind im Ver gleich besonders problematisch. Der Anteil an stationären Fällen ist auch bei 
weitem nicht so hoch, um der Erklärungsfaktor zu sein, auch wenn man berücksichtigt, dass der 
Anteil an Heimunterbringungen an den stationären Fällen v ergleichsweise hoch ist. Dies könnte 
ein Hinweis  auf St euerungspotenziale in der Leistungsbeziehung zwischen Jugen damt un d 
Leistungserbringern se in. Die v ergleichsweise ho hen Netto ausgaben p ro Fall sind auch darauf  
zurückzuführen, dass in hohem Maße formlose Hilfen geleistet werden,  die  nicht  als „Fal l“ 
gezählt werden, die aber „HzE +-Ausgaben“ verursachen, die Ausprägung der gesamten 
Nettoausgaben pro Fall sind entsprechend hoch.  
 
Aus der Zeitreihenbetrachtung (2004-2006): Im letzten Berichtsjah r wurde n drei Felder als  
Entwicklungspotenziale der St adt benannt: Der Ausbau des nie drigen Anteils an Pfle gekindern, 
die Vermeidung stationärer Hilfen, sowie die verstärkte Kostensteuerung. In allen Feldern zeigen 
sich in der Zeitreihenbetrachtung po sitive Entwicklungen: Di e Ausga benentwicklung ist leicht 
rückläufig, der Anteil der stat ionär bet reuten j ungen Menschen, für die eine  Pfle gefamilie 
gefunden w urde, ko nnte leicht  gest eigert werde n und nicht  zuletzt ist die stat ionäre Dichte  
gesunken.  
 
Perspektive: Es ist z u erwarten, dass sich die Effekte im Pflegekinderwesen weiter verstärken 
werden, da sich forcierte Werbemaßnahmen oft erst zeitverzögert auswirken.  
Die Leistungsbeziehung zwischen Juge ndamt und Anbieter könnt e ein Pot enzial zur  
Kostensteuerung darstellen. Die Hö he der Net toausgaben im Ver gleich erkl ärt si ch nicht 
ausreichend über die Zahl und Art der erbrachten Hilfen. Daher bleibt weiter zu beobachten, ob 
die aufgezeigte Tendenz in der Ausgabenentwicklung Trend oder Zufall ist.  
 
Im Hinblick  auf den Umfang der Hilfegewäh rung sollte angesichts der soziostrukturellen 
Rahmenbedingungen der Stadt nicht restrikt iv v orgegangen werden, die  Leistungs dichte liegt  
sogar unter dem Mittelwert.  
con_sens 
57

5.7 Kurzprofil der Stadt Siegen: Zentrale Aspekte kurz zusammengefasst 
 
Stadtprofil Siegen
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl 
vom  Mittelwert der Städte in Prozent)
-11,2
-29,4
-7,5
-16,8
18,8
-50,0
-37,5
-25,0
-12,5
0,0
12,5
25,0
37,5
50,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* vzv. ASD-Mitarbeiter pro 100
Fälle*
HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil s tationäre HzE+Fälle an
allen HzE+Fällen*
 
 
Ist (2006):  Kennzeichen des Stadtprofils ist eine  vergleichsw eise geringe  Leistungs dichte. Die  
dadurch beeinflussten Nettoausgaben pro EW sind auffallend niedrig v or dem Hinte rgrund dass 
ein großer Anteil der Fälle stationär betreut wird. Dies hängt unter anderem damit z usammen, 
dass viele der stationär betreuten jungen Menschen in Pflegefamilien leben können.  
 
Aus der Ze itreihenbetrachtung (2004-2006): In de r Zeit reihenbetrachtung haben sich im 
Vergleich eher geringe Veränderungen ergeben. Die ambulanten und die stationären Falldichten 
sind gle ichermaßen gest iegen. Gl eichzeitig zeige n sich leicht rückl äufige Tende nzen bei de n 
aufgewandten Nettoausgaben pro EW, überraschend v.a. angesichts der ebenf alls rückläufigen 
Tendenz im Pflegekinderwesen.  
 
Der Rückgang bei den stationären Fällen nach § 33 SGB VIII wird darauf zurückgeführt, dass in 
einigen Fällen in Verbindu ng mit § 41 SGB VIII ausge laufen sin d und dass aufgru nd 
entsprechender Entscheidungen des  Fam iliengerichtes in Einze lfällen Pflegek inder in ihre 
Herkunftsfamilien zurückgeführt wurden. 
 
Perspektive: Der Ansatz sozialräumlicher Flexibilisierung soll in Siegen auf weitere Regionen des 
Stadtgebietes ausgedeh nt werden.  Durch di e angest rebte Einrichtung von flexiblen 
Finanzierungsformen wird es zukünftig einfacher möglich sein, präventive Hilfen einzurichten und 
die Installation von am bulanten Hilfen unter Einbeziehung der sozialräumlichen Ressourcen zu 
unterstützen. 
 
Die Steigerung des Anteils ambulanter Hilfen ist als Entwicklungspotenzial anzusehen. 
 
Die Entwicklungen im Pf legekinderwesen sin d da raufhin zu beobachten wie es sich auswirkt,  
dass ein kleiner flexibler Anbieter in Konkurrenz zum großen tritt.  
 
con_sens 
58

5.8 Kurzprofil der Stadt Viersen: Zentrale Aspekte kurz zusammengefasst 
 
Stadtprofil Viersen
(*jeweils ausgewiesen: die Abweichung des Stadtergebnisses der Kennzahl 
vom  Mittelwert der Städte in Prozent)
-2,5
20,1
-27,5
-11,8 -10,3
-50,0
-37,5
-25,0
-12,5
0,0
12,5
25,0
37,5
50,0
Netto-Ausgaben HzE+ pro EW* Netto-Ausgaben HzE+ pro Fall* vzv. ASD-Mitarbeiter pro 100
Fälle*
HzE+Fälle gesamt pro 100 EW* Anteil s tationäre HzE+Fälle an
allen HzE+Fällen*
 
 
Ist (2006):  Kennzeichen des Stadtprofils V iersen ist die hoh e Le istungsdichte verbunden m it 
einem vergleichsweise hohen Anteil  an ambulant betreuten Fällen. Auffallend ist dabei, dass die 
Nettoausgaben pro EW in keiner W eise mit de r Leistungs dichte korresp ondieren, sie liegen 
deutlich unter dem Mittelwert. Dies erklärt sich nicht durch den Ante il ambulanter Fälle, dieser 
ist auch in anderen Städten hoch. Zum großen Teil ist dies eher darauf zurückzuführen, dass das 
Jugendamt gezielt sehr früh und  sehr schnell nieder schwellige, je doch formale Hilfen zur 
Erziehung+ leistet, die in der Reg el wenig k ostenintensiv sind. Dies entspricht auch dem  
Umstand, d ass die Nettoausgaben pro Fa ll im Ve rgleich se hr de utlich unter dem  Mittelwert 
liegen.  
 
Aus der Zeitreihenbetrachtung (2004-2006 ): Diese Strateg ie spiegelt sich  in der 
Dreijahresbetrachtung wider. Auch im letzten Jahr weist die Stadt noc hmals eine deutliche 
Steigerungsrate insbeson dere im ambulanten Be reich auf. I m Bereich des Pflegekinderwesens 
zeigen sich rückläufige Tendenzen, dennoch ist auch im Be richtsjahr der Anteil der st ationären 
Fälle, die in Pflegefamilien leben können, in Viersen vergleichsweise hoch.  
 
Perspektive: Die merk liche St eigerungsrate i m Bereich  der Hi lfen nach § 34 läss t  
Handlungsbedarf erkennen. Möglich  ist es ev entuell, den Anteil de r Sozialpädagogischen 
Pflegestellen auszubauen. 
 
Die rückläufigen Te ndenzen im Pf legekinderwesen können im Benchmarking weiter beobachtet 
werden. 
 
Weiterer Ansatzpunkt kann der Ausbau der formlosen Beratung vor Gew ährung formeller Hilfen 
zur Erziehung sein. 
 
 
 
 
con_sens 
59

6 Ausblick 
 
Die quantitativen Kennzahlene rgebnisse auf der Basis von drei Jahrgängen in diesem 
Berichtsjahr bilden Ergebnisse von stadtspezifischen Steuerungsaktivitäten ab, insbesondere im 
ambulanten Bereich und im Pflegek inderwesen. Teilweise spiegeln sich bereits Umsteuerungen 
aus dem vorigen Jahr wider.  
 
Hier wird e s künftig darum gehen,  die Z eitreihen weiterh in zu bet rachten, um auch nich t 
intendierte Wirkungen von Steuerungsinstrumenten zu beo bachten, sowie Notwendigkeiten zum 
neuen Austarieren von Steuerung.  
 
Diesjähriges fachliches Schwerpunktthema de s Benchmarkingkreise war die  qu alitative 
Personalplanung un d Pe rsonalentwicklung im Allg emeinen Soz ialen Dienst.  In de r derz eitigen 
Diskussion um die Personalsituation im ASD geht es häufig um die Quantifizierung von Personal; 
im Rahmen  des Be nchmarking findet e in Austausch über die qualitat iven Aspekte de r 
Personalplanung sowie über die Verf ahren v on Personalbemessungen stat t. Die quantitativen 
Personalbedarfe müssen jeweils vo r Ort ermittelt werden, da sie zu stark  von den sp ezifischen 
Organisationsstrukturen und A rbeitsabläufen vor Ort abhäng ig sind, um  stadtübergreifend zu 
gelten. Die Ergebnisse der diesjährigen fachlichen Schwerpunkttagung Ende diesen Jahres wird 
im nächsten Bericht dokumentiert.  
 
Künftig wird der Benchmarkingkreis verstärkt be trachten, wie sich der Bereich der Leistungen 
nach § 35a SGB VI II e ntwickelt. Grund hie rfür ist die imme nse fiskalisc he Bede utung dieses  
Leistungsfelds für die Ju gendämter, das zudem nur seh r schwer  zu ste uern ist. H ier wird es 
darum gehen, mehr über die unterschiedlichen Vorgehe nsweisen be i der Stärkung de r 
Steuerungskompetenz der Jugendämter zu erfahren. Dazu werden ab dem  ko mmenden 
Projektjahr die Fallzahlen und die Ausgaben für Leistungen nach § 35a SGB VIII separat erhoben 
und abgebildet.  
 
Die Outcom e-Analyse ist weiterh in besonders im Fokus des Kreises. Die Vermeidung von 
Kindeswohlgefährdung w ird als zentrale Zielsetzung des Ju gendamtes in der Ausübung seines 
Wächteramtes gesehen. 
 
Auch die Me ssung der Z ielerreichung von Hilfen zur Erziehung + ist in dies em Zusammenhang 
eine zentrale „Baustelle“ des Benchmarkingkreises. Zielsetzung der Jugendämter ist dabei, die 
Zielerreichungsgrade differenzierter erkennen und vergleichen zu können. 
 
Bedingung dafür ist die Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Dokumentation und 
die Messung und Auswertung von Wirkungsgraden.  
 
 
con_sens 
60

7 Anhang 
 
Abbildung 27: Definition Basiszahl und Kennzahl  
 
Definition Basiszahl und Kennzahl 
 
Eine Basiszahl ist eine Grundzahl, quasi eine „Roh-Information“ 
 
Kennzahl ist die Bezeichnung für quantitative Infor mationen über Str ukturen, E igenschaften und Leistu ngen eine s 
Systems.  
 
Eine Kennzahl wird aus mehreren Basiszahlen errechnet.  
 
Beispiel:  
Kennzahl: Nettoausgaben pro Einwohner 
 
Basiszahlen, die für die Berechnung dieser Kennzahl benötigt werden sind:  
Basiszahl: Bruttoausgaben 
Basiszahl: Einnahmen 
Basiszahl: Einwohner 
 
Berechnung der Kennzahl: 
(Bz Bruttoausgaben minus Bz Einnahmen) dividiert durch die Bz Anzahl der Einwohner 
 
 
 
con_sens 
61

Abbildung 28: Berechnung der Stadtprofile 
 
 
Berechnu ng St ad tprofile!
Ke Za
30.
aus  Tabelle 
Input 2
31. 
aus Tabelle 
Input2
20. 
aus  Tabelle 
Input1
50.a
aus  Tabelle
Output1
54.a.
aus
Output2
Stadt
Netto-Ausgaben  
HZE+ pro E W  unt er 
21 Jahre
Ne tto-
Ausgab en  
HzE+ pr o 
EW *
Netto-Ausgaben 
HzE+ ges amt in 
Euro pro 
HzE+Fall
Ne tto-
Ausgab en  
HzE+ pr o 
Fa ll*
Interne 
vollz eitverrechnete 
(vzv) A SD-
Mitarbeit er pro 100 
Fälle
vzv. AS D-
Mitarbeiter 
pro 100 
Fä lle *
Zahl de r Hz E+-
Fälle ges amt pro 
100 E W  unter 21 
Jahre
HzE+Fälle 
gesamt pr o 
100 EW *
Anteil s tationäre 
HzE+-Fälle (ohne 
§33-Fälle)
BHV 670,7 19,7 19.380,7 -2,7 3,0 30,1 3,5 21,5 65,0
DA 529,2 -5,5 20.178,8 1,3 2,2 -3,9 2,6 -7,9 37,3
KA 592,1 5,7 19.869,4 -0,2 2,2 -3,7 3,0 4,6 40,9
MA 563,9 0,7 19.083,1 -4,2 2,2 -5,3 3,0 3,8 41,8
P 431,0 -23,1 21.852,5 9,7 2,1 -6,7 2,0 -30,74 35,5
HRO 734,1 31,1 26.829,1 34,7 2,8 21,5 2,7 -3,9 49,5
SI 466,2 -16,8 17.693,3 -11,2 1,6 -29,4 2,6 -7,5 54,2
VI E 493,8 -11,8 14.440,6 -27,5 2,2 -2,5 3,4 20,1 41,0
MW  560,1 19.916,0 2,3 2,8 45,6

2008/0222

7519 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
08.05.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V  
 
Amt: Sozialverwaltung  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0222 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Benchmarking "Hilfen zur Erziehung" 
Bericht 2006 
 
Vorlage vom: 07.05.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. 
2. Der Magistrat beauftragt die Sozialverwaltung mit der Erstellung des Konzeptes  
    „Frühwarnsystem und Frühe Hilfen“ 
3. Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. 
4. Der Bericht ist dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis zu geben. 
 
Anlagen: Bundesweites Benchmarking der Hilfen zur Erziehung_Kennzahlenvergleich 2006 
Beschluss des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 14. 5.2008 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.05.2008: 
 
Der Magistrat hat mit Beschluss 0053 vom 02.02.2005 entschieden, dass sich die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt dem 2005 gegründeten bundesweiten Benchmarkingkreis "Hilfen zur Erziehung +" mit dem 
Ziel anschließt, sich mit anderen Städten zu vergleichen, nach dem "Best-Practice-Prinzip" 
voneinander zu lernen und Hilfen zur Erziehung wirksamer und effizienter zu steuern.  
 
Der bundesweite Benchmarkingkreis Hilfen zur Erziehung
++ legt in seinem dritten Bericht erstmalig 
Zeitreihenbetrachtungen vor.  
 
Auf dieser Basis können auch längerfristige stadtspezifische Entwicklungen im Leistungsgeschehen 
erzieherischer Hilfen+ abgebildet werden. Dadurch werden weitere Anregungen für 
Steuerungsansätze und gute Praxen gewonnen.  
 
Der Spannungsbogen zwischen dem Schutz des Kindes und den Elternrechten ist grundsätzlich eine 
Herausforderung, der sich die Mitarbeitenden im Städtischen Sozialdienst in ihrer Praxis täglich stellen 
müssen. Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion zu den tragischen Fällen um 
Kindeswohlgefährdung ist dies nicht einfacher geworden. Eine zentrale Stellschraube für die 
Unterstützung der Fachkräfte ist die konzeptionelle Gestaltung der Personalplanung und 
Personalentwicklung im Sozialdienst. 
 
In diesem Bericht werden daher erstmalig Daten zum Thema der Kindeswohlgefährdung 
veröffentlicht. Dabei geht es zum einen um die Frage, wie funktionsfähig die 
Kommunikationsnetzwerke der Jugendämter sind, zum anderen sollen Hinweise auf das Ausmaß an 
Kindeswohlgefährdung ermittelt werden.  
 
Soziale Kontexte können sich entlastend und belastend auf die Situation in Familien auswirken. Mit 
belastenden Rahmenbedingungen steigen die Anforderungen an die Familien und ihren konstruktiven 
Umgang mit den Herausforderungen. Es kommt mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zu 
Überforderungssituationen, die zu Krisen und Vernachlässigungen führen können und Hilfen zur 
Erziehung
+ notwendig machen.  
Als soziale Belastungsfaktoren für Familien werden die Abhängigkeit von staatlichen 
Transferleistungen, die Destabilisierung von Familienstrukturen sowie berufliche Perspektivlosigkeit 
ausgewertet.  
 
Soziale Rahmenbedingungen können sich auch entlastend auf die Situation in Familien auswirken. 
Die aktuelle Diskussion um den Ausbau an Kindertagesbetreuung und sozialen Frühwarn- und 
Unterstützungssystemen ist auch in diesem Zusammenhang zu sehen. Kommunale Investitionen in 
den Versorgungsgrad an Kindertagesbetreuung und für präventive Arbeit mit jungen Menschen sind 
ein Beispiel dafür.  
 
Die wichtigsten Erkenntnisse bzw. Handlungsempfehlungen aus dem dritten Benchmarkingbericht 
sind: 
 
 
Ergebnisse:
 
 
1. In fast allen Städten sind die Fallzahlen und Ausgaben gestiegen, in Darmstadt zum zweiten mal in 
Folge gesunken! Die 2005 eingeleiteten Steuerungsmaßnahmen sind also effektiv. 
 
2. Die Leistungsdichte (S. 26 des Berichtes) ist in Darmstadt die zweitniedrigste aller Städte und die 
niedrigste im Bereich der alten Bundesländer, das zeigt, dass gute Pädagogik und gute 
Steuerungsmaßnahmen sowie Wirtschaftlichkeit sich nicht ausschließen. 
 
3. Darmstadt konnte seinen Anteil an Fällen mit Leistungen nach § 33 SGB VIII (Pflegekinder) an den 
stationären Fällen gesamt um mehr als zehn Prozent steigern. Dies ist bemerkenswert, weil in 
Darmstadt vergleichsweise selten stationäre Leistungen erbracht werden (KeZa 52.a). 
 
Der Anteil der stationären Fälle liegt deutlich unter dem Mittelwert (s. KeZa 55). Diese Ergebnisse 
sind auf gezielte Steuerungsaktivitäten des Städtischen Sozialdienstes zurückzuführen und sollen 
zu einem Absenken der Ausgaben im Bereich der stationären Hilfen führen.

3 
... 
4. In Darmstadt korrespondiert der Wert der Leistungsdichte mit den ausgewiesenen Nettoausgaben 
(S.41) pro Einwohner, die bereits zum dritten mal in Folge gesunken sind. Beide Werte liegen im 
Vergleich merklich unter dem Mittelwert. Es zeigt wie effektiv die eingeleiteten 
Steuerungsmaßnahmen greifen. 
 
5. Zwischen 2,4 und 8,9 Meldungen von Kindeswohlgefährdungen pro 1.000 junge Einwohner unter 
18 Jahren (S.49) wurden von den Städten gemeldet. Die niedrige Quote für Darmstadt ist nicht auf 
Defizite im Kommunikationsnetzwerk zurückzuführen, sondern darauf, dass viele 
Kooperationspartner wie Grundschulen, Kindertagesstätten und Verbände viele Probleme in der 
Zusammenarbeit mit dem Städtischen Sozialdienst im Vorfeld auffangen.  
 
Gleichwohl wollen wir auf dem Gebiet der Prävention eine neue Entwicklung einleiten. Da Säuglinge 
und Kleinkinder den meisten Schutz benötigen, und Familien gerade mit ganz kleinen Kindern oft aus 
Überforderung heraus unangemessen reagieren, wollen wir Familien Hilfe von Anfang an bieten. 
Familien sollen in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung gegenüber ihren kleinen Kindern 
gestärkt und unterstützt werden. Zwar gibt es ein breites Spektrum an Hilfsangeboten, was aber oft 
fehlt, sind systematische, abgestimmte institutionelle Verfahren und Handlungsschritte für die 
Einleitung früher Hilfen. Ein soziales Frühwarnsystem sollte diese Lücke schließen.  
 
Handlungsempfehlungen:
 
 
1. Im Bereich der prozentual niedrigsten stationären Hilfen gibt es weiterhin ein 
Entwicklungspotenzial hin zu einem erhöhten Einsatz von Pflegefamilien. Daher sollte dieser 
Bereich in Zusammenarbeit mit freien Trägern weiter ausgebaut werden. 
 
2.  Durch interne und externe Fortbildungen soll die hohe Qualifizierung der sozialpädagogischen 
Fachkräfte im Städtischen Sozialdienst erhalten bleiben. Die Hilfen können so passgenau und 
damit effektiv gestaltet werden. Alle frei werdenden Stellen sollen umgehend besetzt werden. 
 
3.  Der Anteil niedrigschwelliger Hilfen ( § 27 SGB VIII) ist noch zu gering, die Sozialverwaltung soll 
das ambulante Angebot in diesem Bereich ausweiten. 
 
4.  Die Sozialverwaltung soll dem Magistrat möglichst umgehend auf der Basis aktueller 
wissenschaftlicher Erkenntnisse ein Konzept für ein soziales Frühwarnsystem in Darmstadt 
ausarbeiten, das die systematische Einbindung des bereits vorhandenen Netzwerks in diesem 
Bereich mit vorsieht. 
 
Darmstadt, 07.05.2008   
Dr.M-ge, Nst.: 2519 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Stadtrat 
 
 
Anlage  
Benchmarkingbericht Erzieherische Hilfen 2006

Beratungsverlauf (2)

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0222
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.05.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00