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3588/2021

Erhöhung der Mittel für Interessenvertretungen und Anpassung der Ausschreibungskriterien

Mitteilung Ausschuss 22.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 26.10.2021, TOP 8.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5306 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 22.10.2021 
 3588/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021 
 
Erhöhung der Mittel für Interessenvertretungen und Anpassung der Ausschreibungskriterien 
Für den Förderschwerpunkt Interessenvertretungen hat die Kulturverwaltung ab dem Haushalt 2022 
eine Erhöhung des Förderbudgets vorgesehen. Ab dann sollen insgesamt 200.000 Euro für dieses 
Förderinstrument zur Verfügung stehen. Die Verdoppelung des Förderbudgets hat die Verwaltung 
aufgrund des im Zuge der letzten Ausschreibung 2020 in den Anträgen formulierten und nachvoll-
ziehbaren sehr viel höheren Zuschussbedarfs eingeplant. Auch der Ausschuss für Kunst und Kultur 
forderte in seinem Beschluss über die Vergabe der Betriebskostenzuschüsse Interessensvertretun-
gen 2021-2023 in seiner Sitzung am 09.06.2020 per politischen Änderungsantrag AN/0801/2020 eine 
Aufstockung des Förderbudgets: „Aufgrund der zunehmenden Zahl an Interessenvertretungen ist die 
Gesamtsumme künftig entsprechend anzupassen.“ Ein weiterer Grund der Erhöhung ist, dass die 
bisher geförderten Interessensvertretungen noch nicht das gesamte Szenespektrum abdecken. 
Förderziel und Förderkriterien werden sich im Vergleich zur Ausschreibung 2020 nicht ändern. Allein 
die mögliche Antragssumme wird auf 50.000 Euro (früher 25.000 Euro) hoch gesetzt, zudem wird der 
neue Förderzeitraum auf zwei Jahre verkürzt, damit alle Betriebskostenzuschüsse gleichzeitig enden 
und ab 2024 der nächste Förderzyklus beginnen kann. 
Die Kulturverwaltung plant somit im Dezember 2021 eine Ausschreibung weiterer Betriebskostenzu-
schüsse für eine Laufzeit von 2022 bis 2023. Die Ausschreibung richtet sich dabei zum einen an 
„neue“ Interessensvertretungen, die bisher noch nicht durch einen Betriebskostenzuschuss gefördert 
wurden, und zum anderen an die bisherigen BKZ-geförderten Interessensvertretungen, welche einen 
Aufstockungsbedarf ihrer Förderung besitzen, also einen höheren Förderbedarf als den der bisheri-
gen Förderung nachweisen können. 
Über die Zuweisung der Betriebskostenzuschüsse an einzelne Interessenvertretungen entscheidet 
der Rat bzw. der Ausschuss für Kunst und Kultur der Stadt Köln. Die Kulturverwaltung legt im 
1. Quartal dem Ausschuss für Kunst und Kultur einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor. 
 
Förderziele und - kriterien des Förderschwerpunktes Interessensvertretungen:  
Die Kulturverwaltung verfolgt mit der Vergabe von Betriebskostenzuschüssen weiterhin das Ziel, die 
freie Szene strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Eine besondere Rolle und Bedeu-
tung in der freien Szene kommt den sogenannten Interessenvertretungen in Köln zu, bei denen es 
sich um Zusammenschlüsse von Akteuren in einer Sparte oder Teilsparte handelt. Die Interessenver-
tretungen sind dadurch charakterisiert, dass sie - jenseits von Einzelinteressen - übergeordnete Ent-
wicklungen, Fragestellungen und Themen einer Sparte diskutieren und diese sowohl intern als auch 
nach außen kommunizieren und vertreten. 
Um eine Förderung erhalten zu können muss eine Interessenvertretung die folgenden Kriterien erfül-
len: 
 Die Interessenvertretung muss klar erkennbar legitimiert sein, d.h. ihre Mitgliedschaft muss ak-
tiv erworben werden. 
 Die Interessenvertretung muss eine repräsentative Mehrheit der Szene/Teilszene vertreten.

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 Die Interessenvertretung muss über eine Geschäftsordnung, Satzung, o.ä. ihre grundsätzli-
chen Ziele und Aufgaben öffentlich darlegen. 
 Die Interessenvertretung stellt Informationen über Strukturen, Gremien und Mitglieder öffent-
lich bereit und lässt grundsätzlich die Aufnahme neuer Mitglieder zu. 
 Die Interessenvertretung leistet kontinuierliche Gremienarbeit, auch über Köln hinaus (z.B. in 
Landes- oder Bundesverbänden). 
 Die Interessenvertretung trägt anteilig zu Finanzierung ihrer Struktur bei, z.B. durch das Akqui-
rieren von weiteren Drittmitteln, Sponsorengeldern oder Mitgliedsbeiträgen. 
 Gefördert werden Interessenvertretungen anteilig bei der Umsetzung ihrer Jahresplanungen. 
Die Jahresplanungen weisen klar die Aufgaben und Tätigkeiten aus, die die jeweilige Interes-
senvertretung im Gesamtinteresse einer Sparte umsetzen wird. Zu den förderfähigen Aufga-
ben und Tätigkeiten zählen unter anderem: 
- Teilnahme an runden Tischen zur Kulturentwicklungsplanung Köln und in weiteren Gremi-
en 
- Vernetzungsarbeit (lokal, regional, überregional) 
- Kommunikation nach innen (Szene) und nach außen (Verwaltung, Politik, Presse) 
- PR- und Öffentlichkeitsarbeit für die Szene (Website, Flyer, etc.) 
- Beratung der Mitglieder 
- Präsentation auf Fachkonferenzen oder –messen 
- Durchführung von Veranstaltungen zur Situation einer Sparte (Diskussionsforen, Sympo-
sien, Kongresse, o.ä.) 
 
Alle im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten zur Umsetzung der 
Jahresplanung entstehenden Kosten (Personal-, Honorar-,  Miet-, Organisations-, Werbe- sowie Rei-
sekosten etc.) sind förderfähig. Die Förderung erfolgt anteilig. Sollte keine weitere Kofinanzierung zur 
Verfügung stehen, beträgt der Eigenanteil mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten. Die Höchstan-
tragssumme wird von 25.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht. 
 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

26.10.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3588/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.10.2021
Erstellt
12.10.2021 17:07