2530/2019
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
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Anlage 2 - Bilanz 2018
2958 Zeichen
Aktiva Passiva
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2017
EUR EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 1.000.000,00 1.000.000,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und II. Kapitalrücklage 110.316.970,70 111.351.951,23
ähnliche Rechte und Werte 390.336,00 461.041,00 III. Gewinnrücklage 66.605.094,11 66.605.094,11
390.336,00 461.041,00 IV. Bilanzgewinn
II. Sachanlagen Gewinn aus Vorjahren 0,00 0,00
1. Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 1.332.493.712,16 1.317.151.143,65 Jahr esüberschuss 0,00 0,00 467.753,13
2. Grundstücke ohne Bauten 4.109.035,08 5.204.411,96 177.922.064,81 179.424.798,47
3. Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter 8.875.873,89 8.875.873,89 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
4. Bauten auf fremden Grundstücken 22.235.725,00 28.843.051,00 zum Anlagevermögen 352.233.119,44 350.081.810,57
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.488.411,00 28.351.131,00 352.233.119,44 350.081.810,57
6. Anlagen im Bau 222.910.376,77 148.500.006,78
7. Bauvorbereitungskosten 37.389.986,74 29.462.053,67 C. Rückstellungen
1.659.503.120,64 1.566.387.671,95 Sonstige R ückstellungen 99.725.131,49 75.023.230,31
99.725.131,49 75.023.230,31
III. Finanzanlagen D. Verbindlichkeiten
Andere Finanzanlagen 41.011.563,24 40.780.618,83 1. Verbindlichkeite n gegenüber Kreditinstituten 1.007.866.039,94 908.277.894,47
41.011.563,24 40.780.618,83 2. Verbindlichkeite n aus Baubetreuung 10.210.411,32 10.398.329,73
Summe Anlagevermögen 1.700.905.019,88 1.607.629.331,78 3. Erhaltene Anzahlungen 65.501.700,91 66.751.477,86
B. Umlaufvermögen 4. Verbindlichkeiten aus Vermietung 44.900,40 546.003,91
I. Vorräte 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 78.783.735,92 86.790.800,57
1. Unfertige Leistungen 65.210.604,74 70.056.717,20 6. Sonstige Verbind lichkeiten 43.027,70 27.595.901,88
2. Andere Vorräte 394.460,31 249.865,56 1.162.449.816,19 1.100.360.408,42
65.605.065,05 70.306.582,76 E. Rechnungsabgrenzungsposten 515.982,99 567.580,77
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Vermietung 122.100,28 182.282,67
2. Forderungen aus Betreuungstätigkeit 7.616.369,97 6.184.151,18
3. Forderungen aus anderen Lieferungen und Leistungen 37.947,37 28.648,82
4. Sonstige Vermögensgegenstände 17.290.729,85 16.243.610,01
25.067.147,47 22.638.692,68
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 792.757,52 4.436.710,46
792.757,52 4.436.710,46
Summe Umlaufvermögen 91.464.970,04 97.381.985,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 476.125,00 446.510,86
1.792.846.114,92 1.705.457.828,54 1.792.846.114,92 1.705.457.828,54
GEBÄUDEWIRTSCHAFT DER STADT KÖLN
Bilanz zum 31.12.2018
31.12.2018
Anlage 3 - Gewinn- und Verlustrechnung 2018
1990 Zeichen
2018 2018 2017 EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse a) aus der Hausbewirtschaftung 285.393.065,66 245.318.846,57 b) aus Betreuungstätigkeit 45.812.734,35 42.089.282,04 c) aus anderen Lieferungen und Leistungen 4.574.851,47 2.890.027,53 335.780.651,48 290.298.156,14 2. Minderung des Bestands an unfertigen Leistungen -4.846.112,46 -3.734.600,52 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 3.326.249,04 3.264.302,53 4. Sonstige betriebliche Erträge 6.678.766,38 21.858.730,39 5. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen a) Aufwendungen für Hausbewirtschaftung 205.571.345,24 192.785.022,07 b) Aufwendungen für Betreuungstätigkeit 35.475.291,51 35.769.798,84 c) Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen 2.772.720,01 2.224.118,90 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 28.165.008,03 23.317.860,78 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 9.532.272,23 8.191.306,55 davon für Altersversorgung: EUR 3.878.168,02 (Vorjahr: EUR 2.565.660,77) 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- stände des Anlagevermögens und Sachanlagen 32.016.61 8,41 Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevemögen (Vorjahr: EUR 9.082.190,15) -7.767 .890,68 24.248.727,73 21.882.097,86 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 13.260.030,38 12.700.769,02 9. Erträge aus Finanzanlagen 2.251.449,38 2.190.805,20 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 817.926,24 8.587.563,53 davon aus der Abzinsung von Rückstellungen: EUR 8.585.390,00 (Vorjahr: EUR 272.670,93) 11 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 24.979.992,93 25.587.887,03 davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 35.054,00 (Vorjahr: EUR 250.377,65) 12 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.542,00 6.096,22 13. Ergebnis nach Steuern 0,00 0,00 14. Jahresgewinn 0,00 0,00 15. Gewinnvortrag 0,00 467.753,13 16. Bilanzgewinn 0,00 467.753,13 GEBÄUDEWIRTSCHAFT DER STADT KÖLN Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
Anlage 5 - Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
12211 Zeichen
Rödl & Partner 7 WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem als Anlagen 8.1.2 bis 8.1.4 beigefügten Jahresabschluss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Köln, zum 31. Dezember 2018 und dem als Anlage 8.1.1 beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar'bis 31. Dezember 2018. den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Köln: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Köln, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse « entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, den landesrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Einrichtung zum 31.12.2018 sowie deren Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und * vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß 8 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit 8 317 HGB i.V.m. $ 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts” unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. .Wir sind von der Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. -18- Rödl & Partner Verantwortung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Betriebsleitung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, den landesrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen . Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung vermittelt. Ferner ist die Betriebsleitung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit ‚den deutschen Grundsätzen .ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Betriebsleitung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Betriebsleitung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Betriebsleitung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Betriebsausschuss ist ° verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Einrichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts: Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage- berichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen .mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. -19- Rödl & Partner Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit $ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (DW) festgestellten deutschen Grundsätze .ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder: Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.‘ Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus e identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf. diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, (da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. « gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Einrichtung abzugeben. e beurteilen wir die Angemessenheit der von der Betriebsleitung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Betriebsleitung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. « ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Betriebsleitung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche „Unsicherheit im Zusammenhäng mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der ‘Fähigkeit der Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, « beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung vermittelt. « beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Einrichtung. : 20 = Rödl & Partner e führen wir Prüfungshandlungen zu ‚den von der Betriebsleitung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im. Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise - vollziehen wir dabei’ insbesondere die den zukunftsofientierten Angaben von der Betriebsleitung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und - .beurteilen die sachgerechte "Ableitung .der zukunftsorientierten Angaben aus dieseri Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil'zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden.Annahmen geben wir nicht’ ab. Es besteht ein’erhebliches : unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von.den zukunftsorientierten \ Angaben abweichen: : Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderera den geplanten Umfang und .die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kantzolepetit, die wir während unserer Prüfung feststellen. " Be Köln, den 28. Oktober.2019 . "Rödli& Partner GmbH“ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Richter _ -...,... gez. Rudert Wirtschaftsprüfer j Wirtschaftsprüfer (An dieser Stelle endet die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks:)" Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Überelssirommeng mit den gesetzlichen Vorschriften und den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstarung bei : PRSCHLBSPRIEANgEN (IDW PS 450). e 5 Eine Verwendung des oben wiedlergegebenen Bestätigungsyeränerke außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf: unserer ‘vorherigen Zustimmung. Bei. Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten .“ Fassung abweichenden.Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei: unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf 5 328 HGB - Wird verwiesen. ; Köln, den 28. Oktober 2019 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - WA yo aan ar Steuerberatungsgesellschaft A RR si 1,778 ö „anechalt Stu, En z . 5 7 ER ze“ % a . . ER Fi wirtschafts \& SE El. „\ : AH Ze 8 prüfungs- & \ : g- z\ge gilschait J& E ö . . 2 ar F i Rudert EN Wirtschaftsprüfer f OLE sch a ; ode?“ Ne er *21-
Anlage 4 - Anhang zum Jahresabschluss 2018
33320 Zeichen
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/1
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2018
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt
Köln, für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde - gemäß den Regelungen in § 21 der
Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW), § 17 Abs. 2 der Betriebssatzung der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln - nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über
die Rechnungslegung für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Entsprechend der Geschäftstätigkeit der Gebäudewirtschaft erfolgte die Gliederung der
Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung in Anlehnung an die Bestimmungen der
Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von
Wohnungsunternehmen (FormblattVO).
In Erweiterung des gesetzlichen Gliederungsschemas wurden in der Bilanz die Positionen
„Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“, „Andere Finanzanlagen“,
„Verbindlichkeiten aus Baubetreuung“ und „Verbindlichkeiten aus Vermietung“ eingefügt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um
die Aussagekraft zu erhöhen, wird die Auflösung des Sonderpostens für
Investitionskostenzuschüsse zum Anlagevermögen bei den Abschreibungen der
immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der Sachanlagen in einer
Vorspalte ausgewiesen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet.
Der Abschreibung liegt eine Nutzungsdauer von vier Jahren zugrunde; Aufwendungen für
das Customizing werden grundsätzlich über die Restnutzungsdauer der jeweiligen Software
abgeschrieben.
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/2
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert
um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. Bei den von der Stadt
Köln übertragenen Grundstücken mit Geschäfts- und anderen Bauten sowie bei den
Grundstücken ohne Bauten sind die Anschaffungskosten grundsätzlich objektweise unter
Verwendung von Preisindizes für Grundstücke und Bauleistungen vom städtischen
Liegenschaftsamt im Rahmen eines standardisierten Bewertungsverfahrens ermittelt
worden.
Die Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand erfolgt bei umfassenden
Sanierungsmaßnahmen auf der Grundlage der Stellungnahme des
Immobilienwirtschaftlichen Fachausschusses (IDW RS IFA 1) sowie der aktuellen
steuerlichen Rechtsprechung. In die Herstellungskosten der Gebäude werden
Eigenleistungen eingerechnet, die in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) ermittelt werden.
Das Grundvermögen (mit Ausnahme der Grundstücke ohne Bauten) wird linear unter
Berücksichtigung der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beziehungsweise der
voraussichtlichen Vertragsdauer (Bauten auf fremden Grundstücken) abgeschrieben. Bei
den Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit Geschäfts- und anderen Bauten
beträgt die unterstellte Nutzungsdauer grundsätzlich 80 Jahre. Bei Kindertagesstätten - in
Ausnahmefällen auch bei Schulen - wurde bei der Ermittlung der (fiktiven) Anschaffungs-
und Herstellungskosten im Zusammenhang mit der Einbringung der Stadt Köln allerdings
zum Teil von einer kürzeren Nutzungsdauer als 80 Jahre ausgegangen. Bei
Fertigbaueinheiten endet die zugrunde gelegte Nutzungsdauer zum Zeitpunkt der
voraussichtlichen Ersatzbeschaffung. Neue Fertigbaueinheiten werden grundsätzlich über 50
Jahre abgeschrieben.
Die Abschreibungen erfolgen über die zum Gründungszeitpunkt der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln beziehungsweise zum späteren Übertragungszeitpunkt jeweils verbleibende
Restnutzungsdauer.
Der Schadstoffbelastung von im Sondervermögen erfassten Objekten wird über
Rückstellungen Rechnung getragen.
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/3
Bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden Abschreibungssätze zwischen 5 % und
33 % verwendet.
Die Bewertung der anderen Finanzanlagen – Ansprüche aus der Bestellung von
Erbbaurechten – erfolgt wegen der langfristigen Laufzeiten (zum Teil bis zum 31. Dezember
2109) zum Barwert.
Innerhalb des Umlaufvermögens wurde dem Risiko einer etwaigen Nichtabrechenbarkeit der
zu Herstellungskosten bewerteten unfertigen Leistungen durch Bewertungsabschläge
insbesondere aufgrund aktueller Leerstandsinformationen Rechnung getragen.
Der Ansatz der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu
Nominalwerten. Dem Delkredererisiko wird durch angemessene Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen entsprochen. Nicht einzelwertberichtigte Forderungen wurden
einheitlich mit einem Satz von 5 % pauschal wertberichtigt.
Die Dotierung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen erfolgte
bei zum Übertragungszeitpunkt fertig gestellten Objekten grundsätzlich zu einer
baujahrabhängigen Quote der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Bei Objekten mit
einem Fertigstellungszeitpunkt nach dem 1. Januar 1998 bemisst sich die Dotierung
grundsätzlich nach der Höhe der zum jeweiligen Stichtag vereinnahmten Fördermittel. Die
ratierliche Auflösung des Sonderpostens über die verbleibende Objektnutzungsdauer wird in
der Gewinn- und Verlustrechnung als Absetzung von den Abschreibungen und damit saldiert
ausgewiesen. Sie beträgt im Wirtschaftsjahr 2018 7,8 Mio. Euro.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Büroteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr werden - nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung -
mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/4
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde zum Nennwert eingebucht. Eine
Abstandszahlung für eine vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses wird über 15 Jahre
zeitanteilig zu Gunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst und
Mietvorauszahlungen werden im Folgejahr zu Gunsten der Umsatzerlöse aufgelöst.
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
I. Bilanz
Die in der Bilanz ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens sind in ihrer Gliederung und
Entwicklung in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
Anschaffungs-und Herstellungskosten Abschreibung 3) Kennzahlen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand Restbuchwert Restbuchwert
3) Stand Stand
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
01.01.2018 2018 2018 2018 31.12.2018 01.01.2018 2018 2018 2018 31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017 % %
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und 5.374.504,21 241.731,52 348.391,76 0,00 5.267.843,97 4.913.463,21 312.436,52 348.391,76 0,00 4.877.507,97 390.336,00 461.041,00 5,93 7,41
ähnliche Rechte und Werte
II. Sachanlagen
1.Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.634.041.350,78 10.844.420,58 1.418.182,10 28.724.391,09 1.672.191.980,35 316.890.207,13 22.628.103,56 605.326,41 785.283,91 339.698.268,19 1.332.493.712,16 1.317.151.143,65 1,35 79,69
mit Geschäfts- und anderen Bauten
2.Grundstücke ohne Bauten 5.204.411,96 0,00 1.095.376,88 0,00 4.109.035,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.109.035,08 5.204.411,96 0,00 100,00
3.Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter 8.875.873,89 0,00 0,00 0,00 8.875.873,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.875.873,89 8.875.873,89 0,00 100,00
4.Bauten auf fremden Grundstücken 41.718.140,16 204.066,84 0,00 -6.754.183,58 35.168.023,42 12.875.089,16 929.830,84 0,00 -872.621,58 12.932.298,42 22.235.725,00 28.843.051,00 2,64 63,23
5.Betriebs- und Geschäftsaustattung 82.757.723,90 3.464.056,35 2.590.862,18 5.544.702,48 89.175.620,55 54.406.592,90 5.453.644,83 2.173.028,18 0,00 57.687.209,55 31.488.411,00 28.351.131,00 6,12 35,31
6.Anlagen im Bau 149.716.329,56 98.822.128,85 67.059,35 -21.901.612,84 226.569.786,22 1.216.322,78 2.355.749,00 0,00 87.337,67 3.659.409,45 222.910.376,77 148.500.006,78 1,04 98,38
7.Bauvorbereitungskosten 30.035.696,25 14.264.984,19 529.266,13 -5.613.297,15 38.158.117,16 573.642,58 336.853,66 142.365,82 0,00 768.130,42 37.389.986,74 29.462.053,67 0,88 97,99
1.952.349.526,50 127.599.656,81 5.700.746,64 0,00 2.074.248.436,67 385.961.854,55 31.704.181,89 2.920.720,41 0,00 414.745.316,03 1.659.503.120,64 1.566.387.671,95
Zwischensumme I. und II. 1.957.724.030,71 127.841.388,33 6.049.138,40 0,00 2.079.516.280,64 390.875.317,76 32.016.618,41 3.269.112,17 0,00 419.622.824,00 1.659.893.456,64 1.566.848.712,95
III. Finanzanlagen
1. Andere Finanzanlagen 40.780.618,83 2.251.449,38 2.020.504,97 0,00 41.011.563,24 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 41.011.563,24 40.780.618,83 0,00 100,00
40.780.618,83 2.251.449,38 2.020.504,97 0,00 41.011.563,24 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 41.011.563,24 40.780.618,83
Summe 1.998.504.649,54 130.092.837,71 8.069.643,37 0,00 2.120.527.843,88 390.875.317,76 32.016.618,41 3.269.112,17 0,00 419.622.824,00 1.700.905.019,88 1.607.629.331,78
1) (Spalte 7 x 100) : Spalte 5; beim Grundvermögen bezogen auf Gebäudewerte.
2) (Spalte 12 x 100) : Spalte 5.
3) Vor Saldierung mit der auf das Berichtsjahr entfallenden Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse(EUR 7.767.949,04)
Posten des Anlagevermögens Durchschnittswert
Abschrei-
bung 1)
Restbuch-
wert 2)
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/6
Die unfertigen Leistungen beinhalten mit 63,1 Mio. Euro noch abzurechnende Betriebs- und
Heizkosten sowie mit 2,1 Mio. Euro noch abzurechnende Betreuungsleistungen. Die anderen
Vorräte betreffen Heizöl- und Pelletbestände sowie Bestände an Reparaturmaterial.
Angaben zur Zusammensetzung und zu den Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind der folgenden Übersicht zu entnehmen (Vorjahreswerte in
Klammern):
Insgesamt Restlaufzeit von gegen die
mehr als einem
Jahr
Stadt Köln
Euro Euro Euro
Forderungen aus
Vermietung
122.100,28 0,00 87.661,24
(182.282,67) (0,00) (119.549,24)
Forderungen aus
Betreuungstätigkeit
7.616.369,97 0,00 7.616.369,97
(6.184.151,18) (0,00) (6.184.151,18)
Forderungen aus anderen
Lieferungen und
Leistungen 37.947,37 0,00 0,00
(28.648,82) (0,00) (0,00)
Sonstige
Vermögensgegenstände
17.290.729,85 0,00 14.461.461,99
(16.243.610,01) (0,00) (14.146.870,56)
25.067.147,47 0,00 22.165.493,20
(22.638.692,68) (0,00) (20.450.570,98)
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/7
Die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals in 2018 ergibt sich aus der
nachfolgenden Übersicht:
01.01.2018
Zugang Umgliederung Abgang
31.12.2018
1000 Euro 1000 Euro 1000 Euro 1000 Euro 1000 Euro
Stammkapita l 1.000 1.000
Kapitalrücklage 111.352 111.352
-Kapitalveränderungen in 2018 170 -1.205 -1.035
110.317
Gewinnrücklage 66.605 66.605
Bilanzgewinn
- Gew innvortrag 468 468
- Abführung an den städt. Haushalt
Abführung 2016 in 2018 -468 -468
Bilanzgewinn 468 0
179.425 170 -1.673 177.922
Segmentrechnung und Ergebnisausgleich
Mit der Neuordnung des städtischen Finanz- und Abrechnungssystems und der Einführung von
Spartenverrechnungspreisen zum 01.01.2015 geht die Einführung eines Ergebnisausgleiches
zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln einher.
Der Ergebnisausgleich umfasst sowohl den Vermietungsbereich als auch das Servicesegment der
Gebäudewirtschaft und bedeutet inhaltlich, dass Spartenmehrergebnisse unmittelbar der
Kernverwaltung zustehen, während Spartendefizite - ebenfalls erfolgswirksam - durch die
Kernverwaltung auszugleichen sind.
Im Vermietungsbereich hat der Ergebnisausgleich somit die Aufgabe, bei der
vergangenheitsorientierten Flächenverrechnungspreisbildung nicht antizipierte beziehungsweise
nicht vorhersehbare Auswirkungen spartenbezogenen und mit Wirkung noch für das
Wirtschaftsplanjahr auszugleichen. Einkalkulierte, aber tatsächlich nicht aufgewandte
Instandhaltungsmittel sowie erzielte Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken bleiben bei
der Ermittlung der Spartenergebnisse konzeptionell unberücksichtigt. Über deren Verwendung
entscheidet der Rat der Stadt Köln.
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/8
Das operative Ergebnis entwickelt sich in 2018 wie folgt:
Schulen Verw altungs-
gebäude
Kindertages-
stätten
Aufbauten in
Grünanlagen gesamt
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Umsatzerlöse 153,29 86,38 31,19 2,92 321,34 47,56
Bestandsveränderung/
aktivierte Eigenleistung -1,50 2,17 -0,18 -0,25 -1,52 -1,75
Sonstige betriebliche Erträge 4,60 0,71 0,38 0,10 6,68 0,88
Aufw endungen für
Hausbew irtschaftung 98,14 77,26 26,53 3,31 205,57 0,33
Sachaufw endungen für
Betreuungstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 38,25
Personalaufw and 25,98 4,43 0,75 0,48 37,70 6,07
Abschreibungen 17,83 5,62 0,59 0,21 24,24 0,00
Sonstige betriebliche
Aufw endungen 9,13 1,56 0,26 0,17 13,26 2,13
Erträge aus Finanzanlagen 2,25 2,25
Saldo Zinsaufw and/-erträge 19,84 3,39 0,57 0,36 24,16 0,00
14,36 0,08 Erlöskorrektur Verrechnungspreismodell (Ergebnisausgleich Kernverw altung)
Service
Vermietung
Spartenergebnis -14,55 -0,74 2,69 -1,76 -14,36 -0,08
Buchgew inne aus Grundstücksverkäufen
Einkalkulierte, aber nicht aufgew andte Instandhaltungsaufw endungen 0,00
operatives Ergebnis 0,00
0,00
Die Übersicht zeigt, dass dem negativen Segmentergebnis im Vermietungsbereich (14,36 Mio.
Euro) eine geringe Unterdeckung im Servicebereich (0,08 Mio. Euro) gegenübersteht.
Im Saldo beider Segmente ergibt sich eine Forderung gegenüber der Kernverwaltung in Höhe von
14,44 Mio. Euro, die in der Bilanz zum 31.12.2018 unter den „Sonstigen Vermögensgegenständen“
ausgewiesen wird. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die mit der Kernverwaltung
ergebniswirksam verrechneten Spartenergebnisse als Korrektur der „Umsatzerlöse aus der
Hausbewirtschaftung (Mieterlöse)“ beziehungsweise der „Umsatzerlöse aus Betreuungstätigkeit“
erfasst.
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/9
Da im Wirtschaftsjahr 2018 keine Grundstücksverkäufe getätigt wurden und die angefallenen
Instandhaltungsaufwendungen (78,4 Mio. Euro) den bei der Flächenverrechnungspreisermittlung
einkalkulierten Ansatz (68,0 Mio. Euro) insgesamt übersteigen, verbleibt nach der skizzierten
innerstädtischen Erlöskorrektur ein Jahresüberschuss nach Ergebnisausgleichs von 0,00 Euro.
Die bilanzielle Eigenkapitalquote unter Einbeziehung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse
beträgt 29,6 % (Vorjahr: 31,0 %); ohne Einbeziehung des Sonderpostens ergibt sich - bezogen auf
eine entsprechend gekürzte Bilanzsumme - eine bereinigte Eigenkapitalquote von 12,4 % (Vorjahr:
13,2 %).
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/10
Die Entwicklung der Rückstellungen und ihre Zusammensetzung ergeben sich aus der
nachfolgenden Übersicht:
01.01.2018 Verbrauch Auflösung Zuführung Aufzinsung Abzinsung 31.12.2018
Sonstige Rückstellungen Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
01. unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung 4.519.700,00 4.519.700,00 0,00 5.000.000,00 0,00 0,00 5.000.000,00
02. Risikovorsorge historisches Archiv 515.991,00 0,00 0,00 0,00 2.757,00 0,00 518.748,00
03. Brandschutzverpflichtungen 21.300.093,00 3.852.090,31 3.913.688,68 10.194.062,99 214.278,00 0,00 23.942.655,00
04. Sanierungskosten Schadstoffe 1.563.983,00 78.670,00 0,00 1.527.177,00 123.638,00 0,00 3.136.128,00
05. Rückstellung für Dichtigkeitsprüfung und
Mängelbeseitigung Kanalisation 34.248.300,00 3.236.400,56 1.056.354,86 18.078.532,42 0,00 647.077,00 47.387.000,00
06. Ausstehende Rechnungen Instandhaltung 518.600,00 518.600,00 0,00 840.000,00 0,00 0,00 840.000,00
07. Rückbauverpflichtungen 2.500.299,00 153.500,00 84.500,00 2.771.586,00 0,00 133.775,00 4.900.110,00
08 Kesselnachrüstung 1.062.940,00 476.000,00 215.000,00 1.872.100,00 0,00 0,00 2.244.040,00
09. verschiedene ausstehende Rechnungen 239.350,00 202.376,80 73,20 61.500,00 0,00 0,00 98.400,00
11. Prozessrisiken und Prozesskosten 3.720.675,00 148.592,92 25.288,08 172.738,20 19.447,44 0,00 3.738.979,64
12. Rückzahlungsverpflichtung Zuschüsse 30.983,00 0,00 30.983,00 0,00 0,00 0,00 0,00
13. Jahresabschlussprüfung 50.100,00 48.186,70 913,30 49.000,00 0,00 0,00 50.000,00
14. Jahresabschlusserstellung 192.000,00 192.000,00 0,00 197.000,00 0,00 0,00 197.000,00
15. Abrechnungsverpflichtungen 425.200,00 393.765,00 31.435,00 339.227,00 0,00 0,00 339.227,00
16. Ansprüche aus Überstunden 237.029,00 237.029,00 0,00 266.823,00 0,00 0,00 266.823,00
17. Urlaubsrückstellung 1.566.373,00 1.566.373,00 0,00 2.104.898,54 0,00 0,00 2.104.898,54
18. Altersteilzeit 595.500,00 204.000,00 0,00 100.000,00 0,00 0,00 491.500,00
19. Leistungsorientierte Bezahlung 515.213,00 515.213,00 0,00 612.740,00 0,00 0,00 612.740,00
20. Aufbewahrungsverpflichtungen 1.076.145,31 0,00 0,00 0,00 23.131,00 0,00 1.099.276,31
21. Arbeitszeitkonto - Sabbatical - 39.150,00 10.000,00 0,00 18.000,00 0,00 0,00 47.150,00
22 Beihilfe-Pensionsverpflichtung 0,00 0,00 0,00 2.600.000,00 0,00 0,00 2.600.000,00
23. Übrige 105.606,00 0,00 0,00 4.850,00 0,00 0,00 110.456,00
75.023.230,31 16.352.497,29 5.358.236,12 46.810.235,15 383.251,44 780.852,00 99.725.131,49
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/11
Die Zusammensetzung und die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt
(Vorjahreswerte in Klammern):
Insgesamt bis zu Von 1 – 5 Von mehr gegenüber der
1 Jahr Jahren als 5 Jahren Stadt Köln
Euro Euro Euro Euro Euro
Verbindlichkeiten gegenüber 1.007.866.039,94 23.992.354,72 201.772.557,96 782.101.127,26 0,00
Kreditinstituten (908.277.984,47) (33.584.017,15) (77.241.027,00) (797.452.850,32) (0,00)
Verbindlichkeiten aus 10.210.411,32 10.210.411,32 0,00 0,00 10.210.411,32
Baubetreuung (10.398.329,73) (10.398.329,73) (0,00) (0,00) (10.398.329,73)
Erhaltene Anzahlungen 65.501.700,91 65.501.700,91 0,00 0,00 64.334.056,92
(66.751.477,86) (66.751.477,86) (0,00) (0,00) (66.751.477,86)
Verbindlichkeiten aus 44.900,40 44.900,40 0,00 0,00 44.671,50
Vermietung (546.003,91) (546.003,91) (0,00) (0,00) (545.624,70)
Verbindlichkeiten aus 78.783.735,92 26.499.079,76 13.470.150,23 38.814.505,93 1.212.962,51
Lieferungen und Leistungen (86.790.800,57) (31.624.830,40) (12.874.226,87)
(42.291.743,30) (3.022.810,46)
Sonstige Verbindlichkeiten 43.027,70 43.027,70 0,00 0,00 30.109,56
(27.595.901,88) (27.595.901,88) (0,00) (0,00) (27.581.901,08)
1.162.449.816,19 126.291.474,81 215.242.708,19 820.915.633,19 75.832.211,81
(1.100.360.408,42) (170.500.560,93) (90.115.253,87) (839.744.593,62) (107.029.496,72)
Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen 12,9 Mio. Euro (Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr) beziehungsweise 38,8 Mio. Euro (Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren)
auf mittel- beziehungsweise langfristig gestundete Verbindlichkeiten aus der Errichtung und
Sanierung von Schulen im ÖPP-Modell.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten von 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro) betrifft im
Wesentlichen eine Abstandszahlung im Rahmen eines vorzeitig beendeten Mietverhältnisses.
Diese Abstandszahlung wird über die ursprünglich vereinbarte vertragliche Restmietlaufzeit
zeitanteilig aufgelöst.
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/12
II. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung betragen im Wirtschaftsjahr 2018 285,4 Mio. Euro
(Vorjahr: 245,3 Mio. Euro). Von den Erlösen betreffen 0,2 Mio. Euro frühere Wirtschaftsjahre. Der
Anstieg um insgesamt 40,1 Mio. Euro beruht mit 44,4 Mio. Euro auf erhöhten Mieterlösen, denen
um 4,3 Mio. Euro gesunkene Erlöse aus der Abrechnung von Nebenkosten gegenüberstehen. In
den Mieterlösen ist der innerstädtische Ergebnisausgleich im Vermietungssegment, das heißt die
Erlöskorrektur um +14,36 Mio. Euro enthalten.
Aus der Betreuung von städtischen Dienststellen wurden im Wirtschaftsjahr 2018 Umsatzerlöse in
Höhe von insgesamt 45,8 Mio. Euro (Vorjahr: 42,1 Mio. Euro) erzielt. Hiervon entfallen 24,1 Mio.
Euro auf die Baubetreuung, 18,0 Mio. Euro auf die Energiebetreuung, 3,6 Mio. Euro auf sonstige
Betreuungsleistungen und 0,08 Mio. Euro auf den Ergebnisausgleich im Servicesegment.
Die Umsatzerlöse aus anderen Lieferungen und Leistungen betragen in 2018 4,6 Mio. Euro
gegenüber 2,9 Mio. Euro im Vorjahr.
Die sonstigen betrieblichen Erträge (6,7 Mio. Euro) enthalten mit 5,4 Mio. Euro im Wesentlichen
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (vergleiche auch die tabellarische Übersicht unter
I/10).
Die Aufwendungen für Hausbewirtschaftung betragen im Wirtschaftsjahr 2018 205,6 Mio. Euro
(Vorjahr: 192,8 Mio. Euro). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist auf um 8,7 Mio. Euro
erhöhte Instandhaltungsaufwendungen, um 5,7 Mio. Euro erhöhte Pachtaufwendungen und um 1,6
Mio. Euro gesunkene Nebenkosten und zurückzuführen.
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/13
Die Personalaufwendungen setzen sich in 2018 wie folgt zusammen:
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln
Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse NRW. Zweck dieser Anstalt ist es, den
Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters- und
Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Zusatzversorgungskasse Köln hat sich bei
Begründung der Mitgliedschaft verpflichtet, alle Arbeitnehmer zu versichern, die nach dem
Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe zu
versichern sind.
Der Umlagesatz für 2018 beträgt 9,0 %. Die Umlage wird mit 8,7 % von der Gebäudewirtschaft
und mit 0,3 % von den Beschäftigten getragen. Im Personalaufwand des Wirtschaftsjahres 2018
sind 2,1 Mio. Euro erfasst.
Löhne und Gehälter
soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung
1000 Euro 1000 Euro
Beamtenbezüge 4.432 soziale Abgaben
Gehälter 23.128 Sozialversicherung 4.460
Unfallversicherung 80
Veränderung der Rückstellung für Leistungsorientierte Bezahlung
16
Jubiläumsgelder 4 Aufw endungen für Altersversorgung:
Veränderung der
Rückstellungen für:
Veränderung der Rückstellungen für
Altersteilzeitverpflichtung
Veränderung der Rückstellung für Leistungsorientierte Bezahlung
-104
7
Urlaubsansprüche
Überstundenvergütung
Abrechnungsverpflichtung
Leistungsorientierte
Bezahlung
Jahresabschlusserstellung
Sabbatical
539
30
-54
75
5
8
Erstattung von Pensionsaufwendungen der Kernverwaltung
2.080
Zusatzversorgung der Beschäftigten 2.112
Unterstützung
Beihilfeumlage
354
Erstattung von Beihilfeaufwendungen der Kernverwaltung
520
Sonstiges
7
28.165 9.532
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/14
Von den Bruttoabschreibungen (32,0 Mio. Euro) entfallen im Berichtsjahr 2018 2,4 Mio. Euro auf
die außerplanmäßige Abschreibung von vergeblichen Kosten bei den Anlagen im Bau, 0,3 Mio.
Euro auf die außerplanmäßige Abschreibung von vergeblichen Bauvorbereitungskosten und
0,3 Mio. Euro auf die außerplanmäßige Abschreibung zwei technisch verschlissenen
Containeranlagen (Betriebs- und Geschäftsausstattung).
Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen 13,3 Mio. Euro (Vorjahr 12,7 Mio. Euro) betreffen
4,5 Mio. Euro Kosten für angemietete Flächen am Standort Ottoplatz, 1,9 Mio. Euro IT-
Aufwendungen (inklusive weiterbelastete Kosten des städtischen Rechenzentrums) und 1,0 Mio.
Euro in Anspruch genommene Serviceleistungen sonstiger städtischer Dienststellen.
Von den gesamten Zinsaufwendungen 25,0 Mio. Euro (Vorjahr: 25,6 Mio. Euro) betreffen 21,5 Mio.
Euro Zinsen an Kreditinstitute.
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/15
E. Sonstige Angaben
Bestandsentwicklung
Der zum 31. Dezember 2018 bewirtschaftete Bestand an eigenen und angemieteten Objekten
entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt (Vorjahreszahlen in Klammern):
Anzahl
Verw altungs
gebäude
Schulen Kindertages-
stätten
“Sonstige
Aufbauten”
Brunnen
Insgesamt
Eigene Objekte 37 (37) 257 (256) 78 (78) 75 (75) 81 (81) 528 (527)
Angemietete Objekte 48 (50) 21 (22) 153 (155) 0 (0) 0 (0) 222 (227)
Insgesamt 85 (87) 278 (278) 231 (233) 75 (75) 81 (81) 750 (754)
Flächenentwicklung
Verwaltungs
gebäude
Schulen Kindertages-
stätten
“Sonstige
Aufbauten
”
Brunnen Insgesamt
Bew irtschaftete Fläche
qm qm qm qm qm qm
Eigene Objekte
Grundstücksflächen 167.517,37 3.488.542,69 218.030,00 0,00 0,00 3.874.090,06
(171.694,37) (3.460.070,69) (217.677,00) (0,00) (0,00) (3.849.442,06)
Gebäudeflächen 156.802,96 1.533.721,16 64.343,19 40.165,76 0,00 1.795.033,07
(156.505,56) (1.451.976,43) (61.213,10) (40.779,97) (0,00) (1.709.984,67)
Angemietete Objekte
Gebäudeflächen 319.379,13 24.965,47 106.056,70 0,00 0,00 450.401,30
(307.308,90) (9.064,53) (106.622,90) (0,00) (0,00) (422.996,33)
Unter den Grundstücksflächen befinden sich am Bilanzstichtag acht unbebaute Grundstücke mit
einer Gesamtfläche von 33.623 qm. Die eigenen Objekte und ausgewiesenen Flächen umfassen
zudem sechs mit einem Erbbaurecht belastete Grundstücke (davon fünf bebaut) mit einer
Gesamtfläche von 87.937 qm. Die Schulen, die über die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit von
ÖPP-Partnern betrieben werden, werden in der Bestand- und Flächenentwicklung als Objekte der
Gebäudewirtschaft geführt, da sie sich im Eigentum der Stadt Köln befinden.
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/16
Instandhaltungs- und Sanierungsprogramm
Die von der Stadt Köln übertragene Bausubstanz ist aufgrund einer in der Vergangenheit
unzureichenden Bauunterhaltung vielfach in einem mangelhaften Zustand. Darüber hinaus wurden
insbesondere bei Schulen und Kindertagesstätten Schadstoffbelastungen festgestellt, die
entsprechende Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen notwendig machen.
Die Gebäudewirtschaft begegnet diesem Instandhaltungsstau mit einem Instandhaltungs-
programm für die Jahre 2019 bis 2022 von rund 295,4 Mio. Euro (Wirtschaftsplan 2019;
mittelfristige Finanzplanung).
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/17
Bauprogramm
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der zum 31. Dezember 201 8 im Bau befindlichen Projekte
betragen 660,63 Mio. Euro.
Von den bislang angefallenen Baukosten entfallen auf folgende, unter den Anlagen im Bau
ausgewiesene Bauprojekte:
Schulen Art der Maßnahme EUR
Ossietzkystr. 2 Neubau 29.400.700,43
Kantstr. 3 Erweiterungsbau 19.563.265,31
Gereonswall 57 Neubau 16.129.349,97
Genovevastr. 52-56 Neubau 15.155.516,60
Ottostr. 87 Erweiterungsbau 14.564.737,84
Kolkrabenweg 65-67 Neubau 13.161.570,07
Kartäuserwall 40 Neubau 12.077.244,29
Im Weidenbruch 214 Neubau 11.391.876,77
Hansaring 56 Generalinstandsetzung 7.747.087,20
Overbeckstr. 71-73 Generalinstandsetzung 6.854.696,46
übrige 146.046.044,94
183.843.455,50
Verwaltungsgebäude
Eifelwall 7 Neubau 35.875.718,17
übrige 188.025,70
36.063.743,87
Kindertagesstätten
Gereonswall 57 Neubau 3.215.632,86
übrige 169.070,17
3.384.703,03
Sonstige
Amsterdamer Str. 36 Tropenhaus 1.974.223,37
Gesamt 225.266.125,77
Darüber hinaus sind zum 31. Dezember 2018 Bauvorbereitungskosten in Höhe von 37,4
Mio. Euro (Vorjahr: 29,4 Mio. Euro) für insgesamt 96 (Vorjahr: 116) in Planung befindliche
Bauprojekte angefallen.
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/18
Personalbestand und -struktur
Die Zahl der im Wirtschaftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer setzt sich wie folgt
zusammen:
2018 2017
Beamte 96 87
Übrige Beschäftigte 519 428
Insgesamt 615 515
2018 2017
Vollzeit 478 399
Teilzeit 137 116
Insgesamt 615 515
Unter anteiliger Berücksichtigung von Teilzeitstellen gliedert sich der Personalbestand nach
besetzten Stellen zum Bilanzstichtag wie folgt:
(Stellen-Soll in Klammern):
31.12.2018 31.12.2017
Betriebsleitung
(inklusive Sekretariat und
Stabstellen) 13,44 18,09
Kaufmännisches
Management 97,36 96,57
Objektmanagement 183,97 175,17
Planen und Bauen 197,27 178,42
Kulturbauten 47,90 0
539,94 468,25
(675,88) (587,80)
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/19
Organe der Gesellschaft
Betriebsleitung
Erster Betriebsleiter:
Beigeordnete der Stadt Köln, Frau Andrea Blome, Düsseldorf (Vertreterin des Ersten
Betriebsleiters; ab 01.11.2017 bis 30.05.2018)
Beigeordneter der Stadt Köln, Herr Markus Greitemann, Köln (ab 01. 06. 2018)
Geschäftsführende Betriebsleitung:
Technische Betriebsleiterin
Frau Petra Rinnenburger, Köln
Kaufmännischer Betriebsleiter
Herr Wolfgang Behrisch, Sankt Augustin (ab 01.07.2018)
Bezüge der Betriebsleitung
Der geschäftsführenden Betriebsleitung wurden in 2018 Bezüge von insgesamt 154.847,40 Euro
gewährt. Die Bezüge setzten sich wie folgt zusammen:
Petra Rinnenburger, technische Betriebsleiterin – 96.397,08 Euro
Wolfgang Behrisch, kaufmännischer Betriebsleiter (ab 01.07.2018) – 58.450,32 Euro.
Betriebsausschuss
Der Betriebsausschuss entspricht dem Bauausschuss und setzte sich im Berichtsjahr wie folgt
zusammen:
Herr Dr. Martin Schoser, Geschäftsführer
- Ausschussvorsitzender -
und den stimmberechtigten Mitgliedern
Herr Gerhard Brust, Rentner,
- 1. Stellvertretender Ausschussvorsitzender -
Frau Inge Halberstadt-Kausch, Hausfrau,
- 2. Stellvertretende Ausschussvorsitzende -
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/20
Frau Anna-Maria Henk-Hollstein, Kauffrau,
Herr Jürgen Kircher, Angestellter,
Frau Erika Oedingen, Angestellte,
Frau Christtraut Kirchmeyer, Angestellte,
Herr Ralf Klemm, Geschäftsführer,
Herr Heiner Kockerbeck, Lehrer
Bezüge von Mitgliedern des Betriebsausschusses
Den Mitgliedern des Betriebsausschusses wurden in 2018 keine Bezüge gewährt.
Abschlussprüferhonorar
Das Netto-Honorar für die Abschlussprüfer beläuft sich in 2018 auf 40.000 Euro und betrifft
ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB
Für den Zeitraum 2019 bis 2023 bestehen finanzielle Verpflichtungen aus der Anmietung
eigengenutzter Flächen insbesondere im KölnTriangle, im Stadthaus Köln-Deutz und im Kalk-
Karree in Höhe von rund 18,2 Mio. Euro.
Zum Bilanzstichtag sind für Bauvorhaben 437,7 Mio. Euro beauftragt beziehungsweise stehen vor
der Beauftragung. Der Betrag vermindert sich um noch ausstehende Zuschüsse (öffentliche
Förderung).
Nachtragsbericht gem. § 285 Nr. 33 HGB
Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs 2018
eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz Berücksichtigung
gefunden haben, ist nicht zu berichten.
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, Köln I/21
Ergebnisverwendung
Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss von 0,00 Euro.
Köln, den 28.10.2019
gez. Markus Greitemann gez. Wolfgang Behrisch gez. Petra Rinnenburger
Erster Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter Technische Betriebsleiterin
Anlage 1 - Lagebericht 2018
55350 Zeichen
II/1
GEBÄUDEWIRTSCHAFT DER STADT KÖLN
LAGEBERICHT 2018
A. GRUNDLAGEN
1. Historie, Leitbild und Geschäftstätigkeit
Historie
Im Zuge der konzeptionellen Umstrukturierung der traditionellen Gebäudeverwaltung wurde
die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum 01.01.1997 gegründet.
Nach Übernahme von Verwaltungsgebäuden (Stufe 1) wurden zum 1. Januar 1998 Schulen
und Kindertagesstätten aus dem allgemeinen Liegenschaftsvermögen in die
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln überführt (Stufe 2). Mit der Übernahme von bi slang dem
Grünflächenamt zugeordneten Objekten (“sonstige Aufbauten“ auf Friedhöfen und
Grünanlagen) erfolgte zum 1. Januar 2000 die 3. Stufe der Konzeptumsetzung.
Leitbild
Entsprechend ihrem strategischen Leitbild verfolgt die Gebäudewirtschaft folgende Prinzipien
bzw. Ziele:
Der Ansprechpartner des Immobilienbereiches zu sein und den Kunden von
fachspezifischen Spezialaufgaben zu entlasten, ihm Planungssicherheit und eine
bedarfsgerechte Infrastruktur zu gewährleisten.
Die Bündelung von Nutzer-(Mieter-) und Eigentümerinteressen soll ein hohes Maß
an Kundenzufriedenheit und Qualität gewährleisten und zugleich zu einer
weitgehenden Reduktion von Bewirtschaftungskosten führen. Der Objektnutzer hat
im Gegensatz zu früher nur einen Ansprechpartner, seinen Kundenbetreuer.
Die Gebäudewirtschaft ist im Rahmen des Facilitymanagements für alle Aufgaben
an einer Immobilie über deren gesamten Lebenszyklus hinweg verantwortlich,
konzentriert sich gleichwohl auf Kernbereiche und bedient sich für Ergänzungs- und
Unterstützungsleistungen Dritter.
II/2
Leistungsspektrum
Im Rahmen der Vermietung bzw. Bewirtschaftung von Flächen und Objekten, der
Bautätigkeit für das Sondervermögen sowie der Bau - bzw. e nergiewirtschaftlichen
Betreuung städtischer Dienststellen gehören u.a. die folgenden Tätigkeit en zum
Leistungsspektrum der Gebäudewirtschaft:
Wahrnehmung der Betreiberverantwortung als Eigentümer bzw. Quasi-Eigentümer
(Kulturbauten),
Integration der Energiewirtschaft für einen sparsamen Energieverbrauch,
Facilitymanagementleistungen
Flächenbewirtschaftung zur kritischen Überprüfung und Kostenreduzierung,
Zentrale Verhandlungsführung bei Anmietungen und Ankäufen,
Planung und Steuerung von Hochbaumaßnahmen aller Art (einschließlich aller
Architekten- und Ingenieurleistungen),
Planung und Ausführung von Gebäudetechnik (einschließlich aller Archit ekten- und
Ingenieurleistungen).
2. Rechtliche und organisatorische Struktur des Betriebs
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird als sog. eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW, der Eigenbetriebsverordnung NRW und der
Betriebssatzung des Eigenbetriebs geführt. Sie stellt ein Sondervermögen dar, das
organisatorisch vom allgemeinen V ermögen der Stadt Köln abgegrenzt ist und über eine
besondere wirtschaftliche Ausrichtung, aber über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt.
Die Geschäfte der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln werden gesamtverantwortlich von der
Betriebsleitung geführt. Diese bestand bis Mitte 2018 aus der/dem für die Gebäudewirtschaft
zuständigen Beigeordneten als Erster Betri ebsleiterin bzw. Betriebsleiter und einer für die
Abwicklung des operativen Geschäftes zuständigen geschäftsführenden Betriebsleiterin bzw.
einem geschäftsführenden Betriebsleiter. Zum 01.07.2018 ist die geschäftsführende
Betriebsleitung erweitert worden und besteht seitdem aus einer technischen Betriebsleiterin /
einem technischen Betriebsleiter und einer kaufmännischen Betriebsleiterin / einem
kaufmännischem Betriebsleiter.
II/3
Der Rat der Stadt K öln entscheidet grundsätzlich in allen Angelegenheiten des Betriebes, die
ihm durch die Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsrecht oder die Hauptsatzung vorbehalten
sind.
Der für die Gebäudewirtschaft zuständige Betriebsausschuss ist der Bauausschuss des Rates
der Stadt Köln. Er berät die Beschlüsse des Rates und der Fachausschüsse in baulichen
Angelegenheiten vor. Darüber hinaus entscheidet er im Rahmen seiner in der Satzung
konkretisierten Zuständigkeit.
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 22 . November 2018 die Neufassung der
Betriebssatzung vom 4. Dezember 1996 beschlossen. Die Satzung ist am 13. Dezember 2018
in Kraft getreten.
Organisatorisch setzt sich die Gebäudewirtschaft (Sachstand März 2019) aus fünf Abteilungen
zusammen:
(1) Verwaltungsmanagement Querschnittsaufgaben (u.a. Personal,
Organisation, Vertragsmanagement,
Gremienarbeit und Rechnungswesen)
,
(2) Objektmanagement Bestandbewirtschaftung / Betreiberverantwortung
Energiemanagement / Technisches Gebäude -
management
(3) Planen und Bauen Neubau, Generalinstandsetzung sowie Service:
(insb. Facilitymanagement und Baubetreuung
Dritter - ohne Kulturbereich)
(4) Kulturbauten Projektleitung / -steuerung Neubau; Bauunter-
haltung / Instandsetzung
(5) Kaufmännisches Assetmanagement An- und Vermietungsprojekte, Portfolio-
und Informationstechnologie management, Investorenmodelle, EDV.
II/4
Auf die weitergehenden Ausführungen unter B.3. „Geschäftsverlauf“ und C.1.
„Organisatorischer Veränderungsprozess“ wird verwiesen.
3. Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Vermietungssegment
Die Gebäudewirtschaft fungiert als innerstädtischer Vermieter und erhebt seit der Neuordnung
des innerstädtischen Finanz- und Abrechnungssystems in 2015 statt der bisherigen,
objektbezogenen und k alkulatorischen Kostenmiete - einen Flächenverrechnungspreis, der
lediglich nach Sparten (Schulen, Verwaltungsgebäude etc.) bzw. Untersparten (Sc hultypen)
differenziert und sich seit 2017 im Wesentlichen au s den geplanten Aufwendungen der
Gebäudewirtschaft ableitet.
Servicesegment
Im Servicebereich erbringt die Gebäudewirtschaft neben energiewirtschaftlichen Leistungen
vor allem Baubetreuungsleistungen für städtische Dienststellen. Für ihre
energiewirtschaftlichen Dienstleistungen (Abrechnung mit den verschiedenen
Versorgungsunternehmen, Ausschreibungen und Preis verhandlungen etc.) erhält die
Gebäudewirtschaft von der Kernverwaltung eine pauschale Jahresvergütung. Die
Serviceentgelte bzw. Honorare für Baubetreuungsleistungen orientieren sich ab einem
bestimmten Maßnahmenumfang am allgemeinen Preisrecht für Archite kten (HOAI) bzw. an
den entsprechenden Regelungen der AHO.
Ergebnisausgleich / Abführung
Über einen unmittelbaren Ergebnisausgleich wird sichergestellt, dass positive
Spartenergebnisse der Kernverwaltung zustehen, während Spartendefizite grundsätzlich
durch die Kernverwaltung auszugleichen sind. Der Ergebnisausgleich hat somit die
grundsätzliche Aufgabe, bei der Verrechnungspreisbildung nicht antizipierte bzw.
vorhersehbare Auswirkungen spartenbezogen und mit Wirkung noch für das Geschäftsjahr
aufzufangen.
Das innerstädtische Verrechnungspreismodell sieht allerdings zwei Modifikationen bei den
Instandhaltungsaufwendungen und den Erträgen aus Grundstücksveräußerungen bei der
Ermittlung des Ergebnisausgleiches vor: Eingeplante, aber tatsächlich nicht aufgewandte
Instandhaltungsmittel sollen grundsätzlich der Finanzierung von künftigen Instandhaltungs-
aufwendungen dienen und bleiben aus diesem Grund bei der Ermittlung der Sparten-
II/5
ergebnisse unberücksichtigt. Dies gilt auch für erziele Buchgewinne der Gebäudewirtschaft
aus der Veräußerung von Grundstücken. Hier ist konzeptionell indes eine Ausschüttung an
den städtischen Haushalt vorgesehen.
Das Jahresergebnis der Gebäudewirtschaft (nach Ergebnisausgleich) setzt sich aus den
beiden vorgenannten Komponenten zusammen. Es obliegt letztlich dem Rat der Stadt Köln
im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss zu entscheiden, ob und
inwieweit das Jahresergebnis zur Stärkung des Eigenkapitals der Gebäudewirtschaft verwandt
oder an den städtischen Haushalt abgeführt werden soll.
II/6
B. WIRTSCHAFTSBERICHT
1. Gesamtaussage zur Lage und Entwicklung des Betriebes
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bewegt sich als kommunaler Eigenbetrieb nach wie vor
in einem vergleichsweise schwierigen betrieblichen Umfeld:
Schulnotstand / Baubedarf
Die städtischen Möglichkeiten zur Unterbringung zusätzlicher Schülerinnen und Schüler im
vorhandenen Schulbestand (insbesondere Umnutzung von anderweitig genutzten Räumen zu
Klassenzimmern, erhöhte Klassenstärke) sind inzwischen weitestgehend ausgereizt. Die für
die Stadt Köln prognostizierte demographische Entwicklung sorgt daher perspektivisch für
einen anhaltend hohen Bedarf an zusätzlich zu schaffenden Schulplätzen. Ein Bedarf, der
insbesondere durch die Gebäudewirtschaft möglichst kurzfristig zu decken ist.
Die statistische Auswertung der Auftragseingänge zeigt zudem seit 2014 einen deutlichen
Anstieg bei der „Bestellung“ zusätzlicher Schulflächen durch das Amt für Schulentwicklung.
Hierdurch wird die Mangelsituation ebenso verstärkt wie durch die landespolit ische
Entscheidung, bei Gymnasien wieder zum längeren Bildungsgang zurückzukehren
Vorgelagerter Prozess
Diese gleichermaßen politisch unstrittige wie ambitionierte Auftragslage der
Gebäudewirtschaft ist außerdem dadurch gekennzeichnet, dass der dem Bauen vorgelagerte
Prozess aus Sicht der Betriebsleitung oftmals nicht die für eine planmäßige
Aufgabenerledigung und mittel- bzw. langfristige Kapazitätsplanung eigentlich notwendige
Vorlaufzeit, Kontinuität und Belastbarkeit aufweist. Allein die auf der Grundlage einer
Leitentscheidung der Landesregierung NRW beschlossene Ums tellung von einem
achtjährigem (G8) auf einen neunjährigen Bildungsgang (G 9) hatte einen ausgesprochen
kurzfristigen Mehrbedarf von fünf neuen Gymnasien zur Folge.
Selbst b ei bekannten Bedarfen (aus der Schulentwicklungsplanung) nimmt der Prozess der
Erstellung des tatsächlichen Baubedarfes der jeweiligen Schule eine erhebliche Zeit in
Anspruch. Ein Zeitbedarf und Umstand , der gemeinhin dem Bauprozess und damit der
Gebäudewirtschaft zugerechnet wird und der die Steuerungsmöglichkeiten des Betriebs
deutlich einschränkt.
II/7
Knappe Ressourcen / Gesamtstädtische Immobilienstrategie
Die Gebäudewirtschaft bearbeitet das Auftragsvolumen gemäß der Priorisierungen durch den
Auftraggeber (vor allem bei Neubauten) bzw. aus der Eigentümerverantwortung (insbesondere
bei Bestandssanierungen und –erweiterungen) heraus ab. Dennoch ist festzustellen, dass ihr
dies ang esichts der vorhandenen bzw. absehbaren Personalressourcen ohne eine
einvernehmliche weitere Priorisierung von Projekten auf der Grundlage einer
gesamtstädtischen Immobilienstrategie vermutlich nur bedingt zur Zufriedenheit aller
Beteiligten gelingen kann.
2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Überhitzter Bausektor
Der Umstand, dass öffentliche Auftraggeber nur in einem engen rechtlichen Rahmen
Einkaufsprozesse durchführen können und Verhandlungen sowohl beim Hauptauftrag als
auch im Nachtragsfall streng reglementiert sind, führt in der aktuellen Marktsituation dazu,
dass der Öffentlich Dienst k aum noch wirtschaftliche Angebote erhält. Angebotsabgaben
erfolgen – auch nach Aufklärungsgesprächen - sowohl bei der G ewerke weisen Vergabe als
auch bei größeren Vergabepaketen aktuell nur noch vereinzelt. Oftmals muss der Prozess
mehrfach wiederholt werden.
Grundstücksknappheit
Bezeichnend für die Flächenkonkurrenzen in einer wachsenden Metropole sind ständige,
langwierige politische und öffentliche Diskussionen zu allen Grundstücken, die der GW für
Schulneubauten vorgeschlagen werden.
Für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bedeutet dies vor allem im Zusammenhang mit der
Schaffung neuer Sch ulplätze eine weitere detaillierte Analyse des vorhandenen
Immobilienportfolios, um auf dieser Grundlage alle Möglichkeiten zur Nachverdichtung
auszuschöpfen und planungsrechtliche Rahmenbedingungen abzuklopfen. Da sich an der
beschriebenen Mangelsituation gleichwohl langfristig wenig ändern dürfte, erscheint es a us
Sicht der Gebäudewirtschaft zusätzlich geboten, zur Deckung des gesamtstädtischen
Flächenbedarfs die Höhenentwicklungen und andere Arten der Nachverdichtung oder Nutzung
von Synergien neuer Gebäude zu analysieren un d neben GU/TU -Vergaben über weitere
alternative Realisierungswege nachzudenken, z.B. über:
II/8
Schlüsselfertige Errichtung und Planung (SEP),
Partnerschaftsmodelle,
Kooperatives Baulandmodell,
Verpflichtung zur Errichtung von Kinder tagesstätten und Schulen im Rahmen von
städtebaulichen Verträgen.
3. Geschäftsverlauf
3.1 Veränderungen im Zuständigkeitsbereich
Zwei gesamtstädtische Organisationsentscheidungen führten in 2018 zu erheblichen
Veränderungen im Zuständigkeitsbereich der Gebäudewirtschaft:
Übernahme der Zuständigkeit für Kulturbauten
Auf Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 28.09.2017 wurde der Bereich Museumsbauten
zur Bündelung von Kompetenzen und zum Abbau von Schnittstellen von der Städtischen
Kulturverwaltung auf die Gebäudewirtschaf t verlagert. Die entsprechende
Organisationsverfügung ist Anfang April 2018 in Kraft getreten, die Umsetzung erfolgte
sukzessive.
Zu beachten i n diesem Zusammenhang ist, dass die Gebäudewirtschaft für diese
Museumsbauten zwar umfassend zuständig ist und sie beispielsweise die mit den Objekten
einhergehende Betreiberverantwortung trägt. Die Grundstücke und Gebäude werden aber
nach wie vor nicht im Sondervermögen des Betriebs geführt. Aus diesem Grunde handelt die
Gebäudewirtschaft – trotz ihrer eigentümerä hnlichen Stellung - im Auftrag der
Kulturverwaltung und erbringt die entsprechenden Baubetreuungs - und sonstigen
Dienstleistungen ausschließlich im Service. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt damit
aus dem Kernhaushalt.
Übertragung der Zuständigkeit von angemieteten Kindertagesstätten
Mit Wirkung zum 31.12.2018 / 01.01.2019 wurde die Miet - und Objektverwaltung extern
angemieteter Kindertagesstätten von der Gebäudewirtschaft auf das Amt für Kinder, Jugend
und Familie übertragen. Die im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft geführten
Kindertagesstätten sind von diesem Wechsel in der innerstädtischen Zuständigkeit nicht
berührt.
II/9
3.2 Bauprogramme und –Initiativen
Daneben wird die Lage des Betriebes im Rahmen der Betreuung der Bestandsimmobilien von
der Aufarbeitung des Instandhaltungsstaus und der Wahrnehmung der
Betreiberverantwortung und im Schulbaubereich durch die folg enden, umfassenden und
oftmals termingebundenen Bauprogramme und Initiativen geprägt:
Öffentliche–Private-Partnerschaft (ÖPP)
Die angespannte Haushaltslage, die daraus folgenden gesamtstädtischen
Konsolidierungsvorgaben und die knappe Personalausstattung machten es im Interesse einer
zeitnahen und nachhaltigen Instandsetzung der im Sondervermögen geführten Immobilien u.a.
erforderlich, auch neue Wege zu beschreiten. Hierzu zählt insbesondere die Sanierung und
der Betrieb von Schulen mit einem privaten Projektpartner im Rahmen einer Öffentliche -
Private-Partnerschaft bzw. „Public Private Partnership“ (PPP). Politischer Wille war es,
stadtweit bis zu 40 Schulen über das ÖPP -Modell instand zu setzen. Das auf diesem Weg
mobilisierte private Kapital sollte ursprünglich bis zu EUR 100 Mio. betragen. Die Realisierung
erfolgte bzw. erfolgt in Teilschritten, sog. Losen.
Los 3 (Aktuelles Projekt)
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 den Beschluss gefasst, ein drittes
Los, es betrifft die Sanierung und den Teilneubau von vier Schulen an drei Schulstandorten,
zu realisieren. Die zu diesem Zeitpunkt angenommenen Baukosten beliefen sich auf rd.
EUR 97 Mio. Die vor dem Start des europaweiten Vergabeverfahrens 2016 aktualisierte
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelte – im Wesentlichen aufgrund von zusätzlichen
Flächen und Baupreissteigerungen - Baukosten in Höhe von rd. EUR 114 Mio. Das
Vergabeverfahren wurde im Juli 2017 erfolgreich abgeschlossen. Der Bestbieter lag mit
Baukosten in Höhe von rund EUR 104 Mio. unter dem PSC (Public Sector Comparator). Nach
abschließendem Vergabebeschluss in der Ratssitzung am 28.09.2017 konnten die Verträge
für die drei Standorte am 12.10.2017 abgeschlossen werden.
Die Betriebsübergaben an den drei Standorten in Weiden, Mülheim und Ossendorf sind zum
01.01.2018 erfolgt
II/10
An allen Standorten erfolgen die Baumaßnahmen parallel zum laufende n Schulbetrieb und
beinhalten komplexe Interimskonzepte zur Auslagerung auf dem jeweiligen Gelände. Die
vertraglich vereinbarten Bauzeiten für die Standorte betragen zwei bzw. vier Jahre.
Evaluierung der ÖPP-Projekte
Die Evaluation durch ein externes Beratungsunternehmen kommt zu dem Ergebnis, dass die
realisierten ÖPP Schulprojekte von den Nutzern, der Gebäudewirtschaft und den
Auftragnehmern übereinstimmend als erfolgreich eingestuft werden. Die gesetzten Ziele
konnten größtenteils erreicht werden. Der berücksichtigte Lebenszyklus-Ansatz mit langfristig
angelegten Instandhaltungs- und Betriebsleistungen haben nach Einschätzung der Schulen
auch nach mehreren Betriebsjahren zu einer deutlichen und dauerhaften Verbesserung des
Gebäudezustands geführt.
Ganztagsoffensive Sekundarstufe I
Nach dem Ausbau der Offenen Ganztagsschulen (OGTS) an Grund - und Förderschulen hat
die Erweiterung des Ganztagsbetriebes (GTS) an weiterbildenden Schulen und insbesondere
die Schaffung von zusätzlichen Schülerplätzen hohe Priorität.
Die bauliche Umsetzung auf einen Ganztagsbetrieb erfolgt sukzessiv und wird aufgrund
notwendiger Bedarfsanpassungen an verschiedenen Schulstandorten durch Neu - und
Erweiterungsbauten sowie Optimierungen des Raumprogramms im vorhandenen Bestand
ergänzt. Da rund ein Drittel der Schulen der Stadt Köln unter Denkmalschutz steht, besteht in
diesen Fällen die Verpflichtung zur Erhaltung und Modernisierung der Bausubstanz im
Rahmen von Generalsanierungen unter Berücksichtigung der gestiegenen Anforderungen an
den Brandschutz und die Barrierefreiheit der Gebäude.
Forcierter Schulbau
Containerpakete
Um den zum Schuljahresbeginn 2017/18 drohenden Schulnotstand entgegenzuwirken und zu
erreichen, dass allen Kindern und Jugendlichen pflichtgemäß ein Schulplatz zur Verfügung
gestellt werden kann, wurde die Gebäudewirtschaft mit Ratsbeschluss vom 14.02.2017
beauftragt, 57 Containereinheiten im Rahmen einer freihändigen Vergabe zu beschaffen und
II/11
an 19 Standorten zur Nutzung als Vorbereitungsklassen, zur Mehrklassenbildung oder als
Interim aufzustellen (sog. Containerpaket) .
Derzeit (Sachstand März 2019) befindet sich ein zweites Containerpaket in der verwaltungs-
internen Vorbereitung. Es steht kurz vor der Verabschiedung. Vorgesehen ist, an zehn
Standorten möglichst kurzfristig weitere Containereinheiten zur Nutzung als Vorbereitungs-
klassen, zur Mehrklassenbildung oder als Interim aufzustellen. Auf diese Weise sollen
insgesamt 44 zusätzliche Klassenräume, zwei OGTS-Räume sowie vier Mensen mit Küchen
bereitgestellt werden.
Belastend für die Umsetzung dieser Bauart ist die erschwerte Genehmigungsfähigkeit der
Container, die erheblichen einschränkenden Einfluss auf den bisher zugelassenen Markt hat.
Die Gebäudewirtschaft überprüft derzeit, ob sich aus den erkannten und angemeldeten
Bedarfen Vergabecluster bilden lassen, die dann in einer anderen teilindustriellen Fertigung
umgesetzt werden könnten.
GU/TU-Paket (Maßnahmenpaket Schulbau)
Mit dem Ziel, im Ergebnis 15 Schulbaumaßnahmen an 11 Schulstandorten durch
Totalunternehmer (TU) planen und errichten bzw. durch Generalunternehmer (GU) errichten
zu lassen, wurde die Gebäudewirtschaft mit Dringlichkeitsbeschluss des Rates vom
04.04.2017 beauftragt, ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Im
Vergleich zur klassischen Einzelvergabe der Gewerke wird durch die Verlagerung und
Bündelung von Aufgaben und Prozessen auf einen Total- bzw. Generalunternehmer sowohl
von einer Entlastung der betrieblichen Personalressourcen als auch von einer spürbar
verkürzten Umsetzung ausgegangen. Der erste Kostenorientierungswert für das TU/GU-Paket
lag ursprünglich zwischen EUR 240 -340 Mio.
Das GU/TU-Maßnahmenpaket wurde in der Zwischenzeit erweitert und um einen
Erweiterungsbau der Schule „Auf dem Sandberg“, der ebenfalls im Wege einer Vergabe an
einen Totalunternehmer realisiert werden soll. ergänzt (Ratsbeschluss vom 05.07.2018).
Aus baufachlich und schulpädagogischen Erwägungen sowie infolge des Übergangs von G8
auf G9 wurden weitere Ergänzungen (z.B. Sanierung der Bestandsschule in der Frankstraße,
Sanierung / Umnutzung der Turnhalle Leybergstraße) und Modifikationen am
Maßnahmenpaket erforderlich.
II/12
Infolge der skizzierten Zusatzmaßnahmen ist auch der angepasste Kostenorientierungswert
(EUR 300 Mio. und EUR 340 Mio.) mittlerweile überholt. Die Kostenannahme des
Gesamtpaketes beläuft sich aktuell (Sachstand Mai 2019) auf EUR 480 Mio. - EUR 520 Mio.
Sanierungen von Schultoiletten
Mit dem Ziel, weitere Schultoilettenanlagen einer umfassenden Sanierung zuzuführen, wurden
im Rahm en der Haushaltsplanberatungen der Jahre 2018 und 2019 jeweils zusätzliche
Instandhaltungsmittel in Höhe von EUR 1,4 Mio. bzw. EUR 1,0 Mio. bereitgestellt.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Sanierungsprogramm ist, dass die entsprechenden
Schulen über ein adäquates Reinigungs- und Unterhaltungskonzept verfügen.
Zur kontinuierlichen Verbesserung wird im Bereich Objektmanagement eine „Task Force“
eingerichtet, die sich um passgenaue Instandhaltungsstrategien kümmern wird.
4. Bauvorhaben
4.1 Bauvorhaben im Sondervermögen
Aus der Vielzahl laufender und geplanter Investitionen sind aus Sicht der Betriebsleitung
insbesondere folgende Projekte im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft von
herausgehobener Bedeutung:
Verwaltungsgebäude / Gebäude mit Sondernutzungen
Bezirksrathaus Rodenkirchen
Bürgeramt Chorweiler (Generalinstandsetzung)
Neubau des historischen Archivs
Sanierung der Zentralbibliothek
Schaugewächshaus
sog. Randbebauung zum Wallraf-Richartz-Museum
Schulbauprojekte
Neubau einer Schule am Standort „Im Weidenbruch“
II/13
Europaschule Zollstock
IGS Burgwiesenstraße
GS Nippes
Erweiterung des Humboldtgymnasiums am Kartäuser Wall
Inklusive Universitätsschule / Köln-Ehrenfeld
Modulbauprojekt Grundschulen (diverse Standorte)
GU/TU Paket
Übergreifende Baumaßnahmen
Modellprojekt Bildungslandschaft Altstadt - Nord
4,2 Baubetreuung für Dritte
Im Auftrag für andere Dienststellen der Stadt werden insbesondere folgende Großvorhaben
umgesetzt:
Neue Historische Mitte,
Römisch-Germanisches Museum (Sanierung),
MiQua (Archäologische Zone/Jüdisches Museum),
Flüchtlingsunterbringung (diverse Standorte),
Begleitung der Mängelaufarbeitung des Kulturzentrums am Neumarkt,
Neubau des Feuerwehr technischen Zentrums in Kalk (FWZK) einschließlich
Feuerwache 10,
Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg (Maßnahme ruht zur Zeit),
Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums und Fondation Corboud,
Generalinstandsetzung und Erweiterung der Feuerwache Weidenpesch (FW 5),
Erweiterung der Feuerwache 6 in Volkhoven–Weiler,
Bau der Rettungswache Dellbrück sowie
Generalinstandsetzung der Feuerwache 1 (nach Abschluss des FWZK).
4. Angaben zur Ertrags-, Vermögens und Finanzlage
4.1 Ertragslage
Zusammensetzung der Umsatzerlöse
II/14
Die Umsatzerlöse von insgesamt EUR 335,8 Mio. (Vorjahr. EUR 290,3 Mio.) betreffen mit
EUR 285,4 Mio. bzw. 85,0 % die Hausbewirtschaftung, mit EUR 45,8 Mio. bzw. 13,6 % den
Betreuungsbereich und mit EUR 4,6 Mio. bzw. 1,4 % Erlöse aus anderen (Dienst-) Leistungen
der Gebäudewirtschaft.
Segmentrechnung / Ergebnisausgleich
Vermietungssegment
Die Erlöse aus der Hausbewirtschaftung setzen sich im Wesentlichen aus Mieten (EUR 225,7
Mio.) sowie aus Erlösen aus der Abrechnung von Nebenkosten (EUR 58,3 Mio.) zusammen.
Von den Mieten betreffen EUR 220,9 Mio. (97,9 %) innerstädtische Nutzer. Lediglich EUR 4,8
Mio. (2,1 %) sind auf Mietverhältnisse mit externen Dritten zurückzuführen.
Die Mieterlöse werden durch d as Segmentergebnis und den Ergebnisausgleich am
Jahresende beeinflusst. Bedingt durch das negative, von der Kernverwaltung auszugleichende
Spartenergebnis haben sich die Mieterlöse in 2018 um EUR 14,4 Mio. auf EUR 225,7 Mio.
erhöht, während sie sich im Vorjahr aufgrund des positiven, an die Kernverwaltung
abzuführenden Spartenergebnisses um EUR - 24,7 Mio. vermindert haben.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung der Mieten nach Objektkategorien
und verdeutlicht zugleich die Auswirkungen der Erlöskorrektur im Zuge des innerstädtischen
Ergebnisausgleichs:
2018 2017 2016
EUR Mio. in % EUR Mio. in % EUR Mio. in %
Verwaltungsgebäude 67,9 32,1 65,5 31,8 63,2 31,9
Schulen 116,1 54,9 113,9 55,3 108,8 54,8
Kindertagesstätten 26,0 12,3 25,0 12,1 24,5 12,3
Sonstige Bauten 1,3 0,6 1,6 0,8 1,9 1,0
Mieterlöse 211,3 100,0 206,0 100,0 198,4 100,0
Erlöskorrektur 14,4 6,8 -24,7 -12,0 11,1 5,6
Mieterlöse nach Erlöskorrektur 225,7 106,8 181,3 88,0 209,5 105,6
II/15
Der von der Gebäudewirtschaft in 2018 erhobene Flächenverrechnungspreis je Sparte stellt
sich im Vergleich zu 2019 und den beiden Vorjahren wie folgt dar:
2019 2018 2017 2016t
EUR / qm EUR / qm EUR / qm. EUR / qm.
Verwaltungsgebäude 14,43 13,68 13,81 13,53
Schulen 1) 5,94-7,98 5,69 - 6,75 5,98 - 7,23 5,52 - 7,66
Kindertagesstätten 2) 7,83 12,86 12,45 12,46
Grünobjekte 3) 9,21 3,10 4,03 4,96
Durchschnitt insgesamt 8,55 8,22 8,17 8,05
Durchschnitt Schulen 7,04 6,44 6,43 6,29
1) abhängig v on der jeweiligen Schulf orm 2) ab 2019 : ohne angemietete Kindertagesstätten
3) ab 2019: selbständiges Objektcenter f ür Grünobjekte mit planmäßig stark erhöhter Personalausstattung
Betreuungssegment
Die Erlöse aus Betreuungstätigkeit betragen in 2018 insgesamt EUR 45,8 Mio. (Vorjahr: EUR
42,1 Mio.) und resultieren aus der baulichen, energiewirtschaftlichen und sonstigen Betreuung
städtischer Dienststellen. Die Erlöse haben sich durch das im Berichtsjahr geringfügig
negative und von der Kernverwaltung auszugleichende Ergebnis im Betreuungssegment (EUR
- 0,08 Mio.) verbessert.
Auf die weitergehenden Ausführungen zur Segmentrechnung und zum Ergebnisausgleich im
Anhang wird verwiesen.
Jahresergebnis
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln schließt das Wirtschaftsjahr 201 8 mit einem
Jahresergebnis nach Ergebnisausgleich von EUR 0,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.).
4.2 Vermögens- und Finanzlage
Bilanzsumme, Kapitalstruktur
Die Bilanzsumme der Gebäudewirtschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 1.792,8 Mio. Sie
hat sich damit gegenüber dem 31. Dezember 2017 (EUR 1.705,5 Mio.) um EUR 87,3 Mio.
erhöht.
II/16
Wie in der Vergangenheit wird die Bilanz auf der Aktivseite im Wesentlichen durch das
Grundvermögen geprägt, das mit EUR 1.628,0 Mio. (Vorjahr: 1.538,0 Mio.) 90,8% der
Bilanzsumme (Vorjahr: 90,2 %) ausmacht. Dem steht auf der Passivseite mittel- und langfristig
gebundenes Eigen - und Fremdkapital von insgesamt EUR 1.647,5 Mio. ( 92,3 % der
Bilanzsumme) gegenüber (Vorjahr: EUR 1.524,9 Mio. bzw. 89,4 %).
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote beträgt unter Einbeziehung des Sonderpostens für
Investitionszuschüsse und vor Ausschüttung 29,6 % (Vorjahr: 31,0 %). Ohne Einbeziehung
des Sonderpostens ergibt sich - bezogen auf eine entsprechend gekürzte Bilanzsumme - eine
bereinigte Eigenkapitalquote von 12,4 % (Vorjahr: 13,2 %).
Bauinvestitionen
Die für 2018 geplanten Bauinvestitionen belaufen sich unter Berücksichtigung eines
Pauschalabschlages auf insgesamt EUR 200,0 Mio. Tatsächlich konnten im Wirtschaftsjahr
Baumaßnahmen (incl. Beschaffung von Containern) in einem Umfang von EUR 121,0 Mio.
realisiert werden, die sich nach Objektkategorien wie folgt zusammensetzen:
Plan Ist
EUR Mio. EUR Mio.
Verwaltungsgebäude 29,8 16,1
Schulen (incl. Container) 174,6 103,0
Kindertagesstätten 3,0 0,8
Grünobjekte 2,0 1,1
209,4 121,0
Pauschalabschlag 9,4 0,0
insgesamt 200,0 121,0
Laufzeit der Verbindlichkeiten / Darlehensportfolio
Die Verbindlichkeiten der Gebäudewirtschaft zum 31.12.2018 betragen insgesamt EUR
1.162,4 Mio. (Vorjahr: EUR 1. 100,4 Mio.) Hiervon weisen EUR 126,3 Mio. eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr auf. Auf den Verbindlichkeitenspiegel im Anhang wird verwiesen.
Das Darlehensportfolio der Gebäudewirtschaft umfasst zum Bilanzstichtag Darlehen (ohne
Tagesgeldaufnahmen) mit ein em Volumen von insgesamt EUR 1 .006,4 Mio. Die im Bestand
II/17
befindlichen Darlehen sind – gewichtet mit der jeweiligen Restverbindlichkeit am
Bilanzstichtag – durchschnittlich mit 1,89 % p.a. zu verzinsen. Die Zinsbindungsfrist beträgt im
Durchschnitt 16,23 Jahre.
Der Anteil variabel verzinslicher Darlehen beträgt EUR 7,85 Mio. bzw. 0,8 %.Dem mit einer
variablen Kreditaufnahme verbundenem Zinsänderungsrisiko wird durch eine laufende
Beobachtung der Märkte im Rahmen des betriebl ichen Darlehensmanagements Rechnung
getragen.
Finanzierung / Kapitalflussrechnung / Liquidität
Die Finanzierung der Investitionstätigkeit der Gebäudewirtschaft erfolgt u.a. über
erwirtschaftete Abschreibungen , vor allem aber über die Aufnah me von Darlehen am
Kapitalmarkt.
Kapitalflussrechnung
Die nachfolgende Kapitalflussrechnung gibt detailliert Auskunft über die im Wirtschaftsjahr
vom Betrieb erwirtschafteten bzw. von außen zugeflossenen Finanzmittel und über deren
Verwendung. Sie zeigt – ausgehend vom Jahresergebnis- die Veränderungen der
Zahlungsmittel im Berichtsjahr. Dabei wird unterschieden zwischen Veränderungen aus
betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit:
2018 2017
TEUR TEUR
Jahresergebnis 0 0
+ Abschreibungen/-Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 32.017 30.286
+Zunahme/-Abnahme der mittel - und langfristigen Rückstellungen 19.679 -5.111
Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse -7.768 -8.404
Cashflow 43.928 16.770
+Zunahme/-Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen 5.024 -4.477
-Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -3 -1
+Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 780 633
+Abnahme der unfertigen Leistungen, Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions - oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 2.243 8.519
-Abnahme/+Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions - oder Finanzierungstätigkeit
zuzuordnen sind -34.669 31.785
-Zinserträge -818 -8.588
+Zinsaufwendungen 24.980 25.588
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 41.465 70.226
II/18
Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen 2.003 104
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -127.600 -111.864
Auszahlungen für Investitionen in i mmaterielle Vermögensgegenstände -242 -199
Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen 2.021 2.021
Auszahlungen aus Zugängen von Finanzanlagen -2.251 -2.191
Zinserträge 818 8.588
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -125.251 -103.543
Sonstige Veränderungen der Kapitalrücklage -1.035 7
Gewinnausschüttung -468 0
Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 10.315 19.239
Weiterleitung von Investitionszuschüssen -396 -529
Veränderung der Verbindlichkeiten aus LuL/ langfristig ÖPP-Projekten -2.881 -2.559
Einzahlungen aus der Aufnahme aus Krediten 195.993 120.230
Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten -85.228 -67.773
Zinsaufwendungen -24.980 -25.588
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 91.320 43.025
Veränderung des Finanzmittelfonds 7.532 9.708
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -8.205 -17.913
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -673 -8.205
Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit (EUR 41,5 Mio.) und der Mittelzufluss aus
der Finanzierungstätigkeit (EUR 91,3 Mio.) reichten zur Finanzierung des Mittelabflusses aus
der Investitionstätigkeit (EUR 125,3 Mio.).Da die Zuflüsse die Abflüsse in 2018 insgesamt um
EUR 7,5 Mio. überschreiten, erhöhte sich der Finanzmittelfonds (Liquide Mittel abzüglich
Tagesgeldaufnahmen und abgegrenzte Zinsen) von EUR – 8,2 Mio. zu Beginn des
Wirtschaftsjahres auf EUR -0,7 Mio. am Bilanzstichtag.
Liquidität
Die jederzeitige Zahlungsbereitschaft während des Wirtschaftsjahres war gegeben und ist
aufgrund der kurz - und mittelfristigen Liquiditäts - und Finanzplanung auch zukünftig
sichergestellt.
Die Kreditlinie der Gebäudewirtschaft beträgt zum 31.12.2018 unverändert EUR 50 Mio.
C. AUSBLICK AUF DIE KÜN FTIGE ENTWICKLUNG MI T DARSTELLUNG DER
RISIKEN UND CHANCEN
Die Betriebsleitung geht aufgrund der bereits angespannten Flächenbedarfssituation
(Stichwort: Schulnotstand), der langfristigen Auftragslage und der prognostizierten
demografischen Entwicklung für die Wirtschaftsjahre 2019 ff. unverändert von einer anhaltend
II/19
hohen Investitionstätigkeit und – auch im Vermietungssegment - von einem stetigen
Umsatzwachstum aus. Durch das innerstädtische Flächenverrechnungspreismodell und den
nachgelagerten Ergebnisausgleich ist sichergestellt, dass auch zukünftig ein ausgeglichenes
Gesamtergebnis erzielt wird.
Jenseits dieser finanzwirtschaftlichen Betrachtungen wird die weitere Geschäftstätigkeit durch
die nachfolgend näher beschriebenen allgemeinen und besonderen Risiken bzw. Chancen bei
der Bewirtschaftung des vorhandenen Objektbestandes und bei der Umsetzung der Bau- und
Sanierungsprojekte im Sondervermögen und im Servicesegment (Baubetreuung) geprägt.
Von elementarer Bedeutung für die weitere Entwicklung sind nach wie vor die Probleme bzw.
Fortschritte bei der Personalgewinnung/-erhaltung, bei der Einrichtung von Mehrstellen und
bei der organisatorischen Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft. Auf diese beiden zentralen
Aspekte wird nachfolgend näher eingegangen.
1. Allgemeine, übergreifende Risiken und Chancen
Risikovorsorge, Eigenkapitalausstattung und Versicherungsschutz
Im Risikohandbuch der Gebäudewirtschaft werden die wesentlichen Risiken der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erfasst und entsprechend ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit
und einer möglichen Schadenshöhe bewertet. Es sind im Rahmen des existierenden
Risikomanagementsystems keine Risiken festgestellt worden, die den Fortbestand der
Gebäudewirtschaft gefährden.
Ein besonderes Augenmerk erforderte in der Vergangenheit die Eigenkapitalausstattung des
Betriebs. Die Eigenkapitalquote zum 31.12.2018 beträgt 12,4 % (Vorjahr: 13,2 %) der um die
passivierten Investitionszuschüsse (Sonderposten) verminderten Bilanzsumme und
unterschreitet damit die in der Literatur genannte Eigenkapitalquote von 30 bis 40 v. H.
deutlich.
Infolge der Neuordnung des innerstädtischen Finanz- und Abrechnungssystems und bedingt
durch Einführung eines Ergebnisausgleiches ist d as bilanzielle Eigenkapital der
Gebäudewirtschaft im Wesentlichen festgeschrieben. Abführungen an den Kernhaushalt sind
konzeptionell nur noch bei Erträgen aus Grundstücksverkäufen sowie für den Fall vorgesehen,
dass es der Gebäudewirtschaft absehbar nicht gelingt, die über den
Flächenverrechnungspreis zur Verfügung gestellten Instandhaltungsmittel mittel- bis langfristig
II/20
zu verausgaben. Es obliegt in beiden Fällen dem Rat der Stadt Köln über die
Ergebnisverwendung zu entscheiden. Die künftigen Investitionen, das damit einhergehende
Wachstum der Bilanzsumme und die Notwendigkeit zur überwieg enden Fremdfinanzierung
der B autätigkeit werden – bei weitgehender Konstanz des n ominellen Eigenkapitals – in der
Tendenz zu einer sinkenden Eigenkapitalquote führen.
Aufgrund der fachlichen Betreuung durch das städtische Rechts - und Versicherungsamt ist
grundsätzlich gewährleistet, dass die Gebäudewirtschaft über einen Versicherungs schutz
verfügt. Dort, wo dies aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht notwendig erscheint, werden
Wertberichtigungen und Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
gebildet.
Personalwirtschaftliche Problemlage
Von elementarer Bedeutung für die Fähigkeit der Gebäudewirtschaft, eigene n und fremden
Anforderungen zu entsprechen, sind nach wie vor die Schwierigkeiten bzw. Erfolge bei der
Personalgewinnung/-erhaltung und bei der Einrichtung von Mehrstellen : Hier zeigt sich
insbesondere der Mar kt für erfahrene Projektleitungen und Führungskräfte als nahezu
erschöpft.
Probleme bei der Personaleinsatzplanung/ Restriktiver Stellenplan
Trotz ihrer organisatorischen Sonderstellung als eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist die
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in die verwaltungsmäßigen Abläufe der Kernverwaltung
eingebunden und innerstädtischen Regelungen unterworfen. Wenngleich der
Gebäudewirtschaft Anfang März 2018 mehr Eigenverantwortung für Organisationsthemen
(Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Bewirtschaftung des Stellenbestandes) übertragen
wurde, hat sie bei Stellenbewertungen weiterhin die Pflicht, das Amt für Personal und
Verwaltungsmanagement einzubinden. Dort liegt nach wie vor die zentrale Zuständigkeit.
Neue Wege bei der Personalgewinnung und –erhaltung
Die Gebäudewirtschaft beschreitet auf dem Gebiet der Personalgewinnung und –erhaltung
seit dem Frühjahr 2017 neue Wege: ein externer Personaldienstleister unterstützt die
Gebäudewirtschaft bei der Akquise von Fach - und Führungskräften im technischen Bereich
sowie bei der Durchführung entsprechender Auswahlverfahren. Ursächlich für diese
Entscheidung ist vor allem die enorme Anzahl an vakant en Stellen (Sachstand 31.12.2018:
100 Stellen). Rund 30 Mehrstellen betreffen allein den Bereich Projektleitung und –steuerung
in der Abteilung Planen und Bauen.
II/21
Parallel erfolgt eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne der Gebäudewirtschaft in
diversen fachspezifischen Printmedien und in den einschlägigen Onlineportalen, um das
Bewerberaufkommen weiter zu erhöhen bzw. auf dem inzwischen hohen Level zu halten.
Vorhandene Dauerausschreibungen wurden sowohl inhaltlich als auch vom Layout her
grundlegend überarbeitet. Ebenfalls wird die Präsenz bei Personalmessen für technisches
Personal erhöht sowie die Kooperationen mit technischen Hochschulen / Fachhoch schulen
ausgeweitet.
Aufgrund einer Prozessoptimierung sowie einer Ressourcenstärkung im Sachgebiet Personal
und Organisation, wird seit Herbst 2018 der Einsatz des externen Dienstleisters sukzessive
zurückgefahren und auf besondere Anlässe begrenzt. Die gängigen Auswahlverfahren werden
wieder eigenständig durchgeführt. In 2018 wurden insgesamt 94 Mitarbeitende von extern
eingestellt bzw. sind stadtintern zur Gebäudewirtschaft gewechselt.
Auch der Bereich Personalentwicklung hat an Bedeutung gewonnen und soll weiter ausgebaut
werden. Unter anderem wurde ein umfassendes Schulungskonzept zur Einarbeitung neuer
(technischer) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeitet, eine umfangreiche Fortbildungsreihe
zum Thema Bauprojektmanagement konzipiert und realisiert sowie ein Exit-Interview
eingeführt, um herauszufinden, warum Mitarbeitende die Gebäudewirtschaft verlassen.
Gemeinsam mit städtischen Personal- und Verwaltungsmanagement wurde ferner die
berufliche Weiterentwicklung von Ingenieurinnen und Ingenieuren, analog der modularen
Qualifizierung im Verwaltungsbereich vorangetrieben, da das Aufzeigen von beruflichen
Perspektiven einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern darstellt. In diesem
Zusammenhang konnten erste Führungsstellen der Abteilung Planen und Bauen mit eigenem
internem als auch externem Personal besetzt werden.
Die Gebäudewirtschaft hat sich zusätzlich dazu entschlossenen, einen dualen Studiengang
anzubieten und wird perspektivisch (geplant ab Herbst 2019) auch mit der Ausbildung von
technischen Referendaren – im Zusammenarbeit mit dem Land NRW - einsteigen
Organisatorischer Veränderungsprozess
II/22
Die weitere Entwicklung der G ebäudewirtschaft wird neben der skizzierten
Personalproblematik wesentlich von den Fortschritten bei der organisatorischen
Neuausrichtung abhängen.
In seiner Sitzung am 02.02.2016 hat der Rat der Stadt Köln einen Beschluss zur „Stärkung der
Gebäudewirtschaft“ gefasst und einen umfassenden Prüfauftrag an die Verwaltung erteilt.
Hierauf aufbauend hat der Rat in seiner Sitzung am 28.09.2017 ein umfangrei ches
Maßnahmenpaket zur Stärkung und Optimierung der Gebäudewirtschaft beschlossen.
Um die Neuausrichtung und Stärkung der Gebäudewirtschaft bestmöglich zu realisieren,
wurde ab April 2018 ein Beratungsunternehmen für ein Interimsmanagement von mindestens
24 Monaten unter Vertrag genommen.
Zielsetzung des Beratungsprojektes sind Prozessoptimierungen und der Aufbau einer
effizienten Organisationsstruktur. Methodisch lassen sich vier Teilschritte unterscheiden: Auf
eine Grobaufnahme der betrieblichen Stärken und Schwächen (Stufe 1) folgt die Detailanalyse
der Aufbau – /Ablauforganisation einschließlich der Schnittstellen (Stufe 2), die das Kernstück
der gesamten Untersuchung bildet. Aktuell befindet sich das Beratungsprojekt in der Stufe 3,
in der die erkannten Verbesserungsansätze im Rahmen von 19 Teilprojekten (u.a.
Management-Reporting, Kapazitätsplanung, Nachtragsmanagement) in Handlungs- bzw.
Organisationsempfehlungen und in eine konkrete Umsetzungsplanung überführt werden. Um
den Erfolg des Beratungsprojektes sicherzustellen, wird die auch anschließende betriebliche
Umsetzung der Teilprozesse vom Beratungsunternehmen unterstützt und im Bedarfsfall
moderiert (Stufe 4).
Das Beratungsprojekt wird von einem Lenkungskreis begleitet, dem der Stadtdirektor, die
Beigeordnete für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, der Erste Betriebsleiter und die
geschäftsführende Betriebsleitung, Vertreter des Personalrates, der Schwerbehinderten-
vertretung und der Gleichstellung angehören.
Ferner wurde für die Abwicklung des operativen Geschäfts der Gebäudewirtschaft erstmalig -
neben der bereits vorhandenen Stelle der geschäftsführenden (technischen) Betriebsleitung -
eine zweite, gleichberechtigte Stelle für die geschäftsführende kaufmännische Betriebsleitung
zum 01.07.2018 eingerichtet (vgl. auch die Ausführungen unter A.II.).
In einem weiteren Schritt wurde die mit dem kaufmännischen Assetmanagements
verbundenen Aufgaben in einer neu einzurichtenden Abteilung „Kaufmännisches
Assetmanagement und Informationstechnologie“ gebündelt. In diesem Zusammenhang
wurden auch die bislang vom technisch ausgerichteten Objektmanagement wahrgenommene
II/23
Aufgabe „Stadtweite Akquise von Büro- und Sonderflächen (einschließlich An- und
Vermietung)“ und weitere kaufmännische Bewirtschaftungsaufgaben auf die neue Abteilung
übertragen.
2. Risiken und Chancen im Rahmen der Bestandsbewirtschaftung
Vollständige und belastbare Datenbasis
Für eine professionelle Bestandsverwaltung sind exakte Daten und die Kenntnis der
bewirtschafteten Grundstücks- und Gebäudeflächen unerlässlich.
Dies wird beispielsweise bei der flächenabhängigen Bemessung von Bauunterhaltungsmitteln
oder beim internen und externen Benchmarking (z. B. Ermittlung von Energiekennwerten/qm)
deutlich.
Aufgrund einer Stichprobenuntersuchung, die beachtliche Abweichungen zwischen den
tatsächlichen Flächen und den bekannten Mietflächen ergab, hat die Betriebsleitung
beschlossen, den Gebäudebestand komplett nach CAD-Grundsätzen zu vermessen. Auch die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat im Rahmen der überörtlichen Prüfung den Bedarf an
exakt erfassten Flächen formuliert.
Ende 2013 wurden die Gebäudeaufmaße der Objekte, bei denen noch keine CAD -basierten
Flächendaten vorlagen, in drei Losen beauftragt. Unter Berücksichtigung des Projektumfangs
und der verfügbaren Kapazitäten war das Projekt ursprünglich auf fünf Jahre angelegt worden.
Parallel zu der externen Datenerfassung wird sichergestellt, dass die aus eigenen Projekten
gewonnenen Bestandsaufmaße und Ausführungspläne in den CAD -Datenbestand der GW
integriert werden.
Zum 31.12.2018 ergibt sich folgendes Flächenportfolio (in Klammern Stand 31.03.2018):
Mietflächen: 2.246.107 qm (2.226.042 qm)
davon auf CAD umgestellt: 1.961.832 qm (1.803.088 qm)
Weitere 39.773 qm vermessene und gezeichnete Flächen sind von den beauftragten Firmen
geliefert und anschließend seitens der Gebäudewirtschaft geprüft und abgenommen worden.
Aus Kapazitätsgründen konnten sie noch nicht in die betrieblichen Flächenstammdaten
II/24
überführt werden. Zudem befinden sich weitere 30.224 qm ver messene und gezeichnete
Flächen in der Prüfung und Qualitätssicherung durch unsere Bauzeichner/-innen.
An Grundstücksflächen bewirtschaftet die GW b ei ihren Eigentumsobjekten 3. 954.022 m².
Dazu kommen noch die Grundstücksflächen von Anmietungen, bei denen der Mietvertrag die
Unterhaltung durch die GW vorsieht.
Auch der Aufbau von vollständigen Objekt unterlagen, sog. Due Diligence -Akten, muss
vorangetrieben werden.
Betreiberverantwortung
Die Digitalisierung und Standarisierung der Objektdaten ist nach wie vor priorisiertes Ziel als
Grundlage zur Wahrnehmung der gesetzlichen Betreiberverantwortung. Nachdem Umfang
und Ort der technischen und baulichen Anlagen nach DIN 276 je Wirtschaftseinheit in das
CAFM-Programm „etask“ eingelesen wurden, wird ab dem Frühjahr 2019 der spezifische
Zustand der technischen und baulichen Anlagen durch einen externen Dienstleister /
Facilitymanagement-Berater aufgenommen. Ziel ist, bis Ende 2019 in digitaler Form über
einen belastbaren und hinreichend differenzierten Bestand an Datenblättern und Attributen der
einzelnen Bestandsanlagen zu verfügen. Mit dem externen Berater wurde sich auf die
Datenblattstruktur des CAFM-Ring e.V. (Verband für die Digitalisierung im Immobilienbetrieb)
„CAFM-connect“ geeinigt, nachdem zuvor diverse Datenaustauschsysteme und
Digitalisierungsmöglichkeiten geprüft wurden. Auf dieser Grundlage kann die Bewirtschaftung
weiter optimiert und die objektspezifische Instandhaltungsstrategie stärker konkretisiert
werden.
Parallel wurde die Organisationseinheit „Technischen Gebäudemanagement“ (kurz: TGM)
eingerichtet und zum Start u.a. mit fünf studierten Facility -Managern, und zwei Mitarbeitern
speziell für das Aufzugsmanagement besetzt. In Zusammenarbeit mit der Abteilungsleitung
wird ein Betrei berkonzept entwickelt, das TGM weiter optimiert (u.a. Schaffu ng der
anlagenspezifischen digitalen Datenblätter), temporäre Facilitymanagement-Dienstleistungen
innerhalb des Wartungs- und Prüfungsmanagement ausgeschrieben.
Im Rahmen des sog. Inbetriebnahmemanagements wurden die Schnittstell en Neubau /
Generalsanierung zu anschließender Bewirtschaftung neu definiert. Auch die Struktur der
II/25
digitalen Datenerfassung bei Neubauten und Generalinstandsetzungen durch Externe wurde
festgelegt und verbindlicher Vertragsbestandteil, so dass alle Ingenieur- oder (General-/Total-)
Unternehmerverträge grundsätzlich mit diesen Vorgaben abgeschlossen werden.
Die um diverse Museen und sonstige Kulturbauten erweiterte Zuständigkeit der
Gebäudewirtschaft umfasst auch die Betreiberverantwortung für diese Objekte. Die Museen
werden damit ebenfalls Teil des Betreiberkonzeptes. Datenaufnahme und Ausschreibung des
Wartungs- und Prüfungsmanagements folgen im Anschluss an die Bearbeitung der Objekte im
Sondervermögen der Gebäudewirtschaft. Angesichts des baulichen Zustandes der Gebäude
und des hohen Publikumsverkehrs, der diese Objekte kennzeichnet, ist nach wie vor noch
nicht abschließend deutlich, inwieweit es gelingen kann, mit den bisherigen Personal - und
Finanzbudgets das aus Sicht der Gebäudewirtschaft gebotene Sicherheitsniveau herzustellen.
Im Bedarfsfalle wären von der Kernverwaltung zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Abbau des Instandhaltungsstaus / Hoher Finanzbedarf
Gerade im Vorschul- und Bildungsbereich zeigt sich, dass die Folgewirkungen unterlassener
Investitionen nicht nur monetäre, sondern auch weitergehende Konsequenzen, z. B. auf den
Bildungserfolg und die Effektivität des Unterrichts, haben.
Der Abbau des (übernommenen) Instandhaltungsstaus an den Objekten des
Sondervermögens gehört daher unverändert zu den zentralen Zielsetzungen der
Gebäudewirtschaft.
Der Finanzbedarf der Gebäudewirtschaft ist be achtlich. Die Datenbasis zum
Instandsetzungsstau soll – wie dargestellt - durch externe Dienstleister evaluiert werden. Im
Ergebnis einer 2007 durchgeführten Untersuchung beläuft sich der Instandsetzungsstau auf
rd. EUR 600 Mio. EUR. Es ist derzeit nicht a uszuschließen, dass der Sanierungsrückstau
deutlich höher ist. Trotz der anhaltend schwierigen Haushaltslage sind daher zusätzliche
Ressourcen notwendig, um nachhaltige Effekte erzielen zu können.
Aufgrund gesetzlicher Anpassungen und Änderungen kommt es insbesondere im Bereich der
Bestandsbewirtschaftung oftmals zur Notwendigkeit, bauliche Maßnahmen umzusetzen, um
die Betriebssicherheit der Gebäude sicherzustellen. Hieraus kann sich buchhalterisch die
Verpflichtung zur Dotierung von Rückstellungen ergeben.
II/26
Um den zurzeit bekannten rechtlichen Themen Rechnung zu tragen und die entsprechenden
Rückstellungen beziffern zu können, werden in strukturierten Begehungen die notwenigen
Anpassungen benannt. Es ist zu erwarten, dass es hier zu regelmäßigen Fortschrei bungen
kommen wird.
Dichtigkeitsprüfung und Sanierung der Abwasserkanalisation
Nach dem Landeswassergesetz NRW und weiteren umweltrechtlichen Vorschriften besteht
eine Verpflichtung zur Dichtigkeitsprüfung sowie zur Sanierung einer schadhaften
Abwasserkanalisation.
Die Fristen zur Durchführung von Dichtigkeitsprüfungen sind gestaffelt und reichen bis ins
Jahr 2023. Bedingt durch das Alter der Abwasserrohre von zum Teil weit über 50 Jahren muss
realistischer Weise auch im nicht zu prüfenden Bes tand mit einem hohen Risiko der
Inanspruchnahme gerechnet werden. Die genauen Kosten der Schadensbeseitigung werden
erst nach Abschluss aller Sanierungen feststehen.
Auf der Grundlage der seit 2011 durchgeführten Dichtigkeitsprüfungen und der hierbei
gewonnenen Erkenntnisse ist eine immer verlässlichere Abschätzung der Kosten zur
Beseitigung von Dichtigkeitsmängeln im Gesamtbestand und der voraussichtlichen Förderung
mit öffentlichen Mitteln möglich.
Die Rückstellung zum 31.12.2018 von insgesamt EUR 47,4 Mio. (Vorjahr: EUR 34,2) Mio.
umfasst neben den Kosten für fällige, aber noch ausstehende Prüfungen (EUR 0,7 Mio.;
Vorjahr: EUR 0, 3 Mio.), die Kosten der Beseitigung konkret erkannter Undichtigkeiten (EUR
7,0 Mio.; Vorjahr: EUR 6,9 Mio.), sowie - im Ergeb nis einer Hochrechnung unter
Berücksichtigung einer 24 -prozentigen Förderung - die voraussichtlichen Kosten der
Schadensbeseitigung im noch nicht überprüften /sanierten Grundstücksbestand (EUR 39,7
Mio.; Vorjahr: EUR 27,0 Mio.).
Brandschutz
Mit hohen Kosten sind auch die Brandschutzauflagen verbunden, die bei wesentlichen
Änderungen im vorhandenen Gebäudebestand (Stichwort: Verlust des Bestandsschutzes) von
der Gebäudewirtschaft zu beachten und baulich umzusetzen sind.
Aus brandschutz - sowie umweltrechtlichen Gründen (Betriebssicherheits verordnung,
Energieeinsparverordnung u.a.) wurde i m Wirtschaftsjahr 2016 eine außerplanmäßige
Abschreibung in Höhe von EUR 13,5 Mio. auf Fertigbaueinheiten und Container
vorgenommen, die den Vorgaben nicht meh r oder nur noch eingeschränkt entsprechen. Im
II/27
Ergebnis einer aktuellen Überprüfung des Bestandes ergab sich die Notwendigkeit, im
Wirtschaftsjahr zusätzlich EUR 3,8 Mio. für die brandschutztechnische Ertüchtigung der
Container / Fertigbaueinheiten (Einbau von Fluchttüren etc.) zurückzustellen.
Die für Brandschutzverpflichtungen gebildete Rückstellung beläuft sich Ende 201 8 auf
insgesamt EUR 23,9 Mio. (Vorjahr: EUR 21,3 Mio.).
3. Mit der Planungs- und Bautätigkeit für das Sondervermögen und für andere
Dienststellen (Service) verbundene Risiken und Chancen
Innerstädtische Schnittstellen / Terminrisiken
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Erfolge der Gebäudewirtschaft bei der Rekrutierung
von Personal zeichnet sich immer deutlicher ab, dass der Fortgang einzelner Projekte in
einem ansteigendem Maße nunmehr durch Kapazitätsengpässe bei anderen innerstädtischen
Schnittstellenämtern (z.B. Vergabeamt, Bauaufsichtsamt) determiniert bzw. limitiert wird.
Aus Sicht der Betriebsleitung erscheint es notwendig, diesem Risiko für den Bauprozess durch
entsprechende organisatorische und/oder personalwirtschaftliche Lösungen auf
gesamtstädtischer Ebene noch stärker als bisher zu begegnen.
Fähigkeit zur Wahrnehmung von Serviceaufgaben
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln versteht sich als der zentrale innerstädtische
Dienstleister im Bereich von Immobilien. Trotzdem sah sich die Betriebsleitung in 2016
angesichts der gegebenen Personalsituation in einigen Fällen gezwungen, Serviceaufträ ge
abzulehnen bzw. zurückzustellen, um sich stärker auf den Schulbau konzentrieren zu können.
Nach Freigabe von zusätzlichen Stellen konnte auch der Servicebereich personell verstärkt
werden. Weitere Verbesserungen werden erwartet.
Building Information Modeling
Mit der Einführung von Building Information Modeling (BIM) folgt die Gebäudewirtschaft einer
Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Nutzung
von digitalen Methoden bei der Realisierung von Bauvorhaben. Dem BIM Pi lotprojekt „Neu-
und Umbau des Gymnasiums Kreuzgasse“ folgten inzwischen weitere Projekte wie
beispielsweise der Neubau des Bezirksrathaus Rodenkirchen. Im kommunalen Bereich hat die
Gebäudewirtschaft damit eine Vorreiterrolle eingenommen.
II/28
Wesentliches Merkmal der BIM Methodik ist eine digitale Planung, die bereits in der
Leistungsphase 0 eines Projektes ansetzt, sich durch einen hohe Detaillierung sgrad
auszeichnet und ganzheitlich, d.h. über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie genutzt
werden kann. Durch den frühen und fortwährenden Datenabgleich bzw. -austausch zwischen
den Projektbeteiligten können sowohl die Qualität des Planungs- und Bauprozesses optimiert
als auch Kosten und Bauzeiten reduziert werden. Die lückenlose digitale Dokumentation ist
zudem die Grundlage zur Verwertung der Daten im Rahmen der späteren
Objektbewirtschaftung (Facility- und Instandhaltungsmanagement; Betreiberverantwortung).
Köln, den 28.10. 2019
gez. Markus Greitemann gez. Wolfgang Behrisch gez. Petra Rinnenburger
Erster Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter Technische Betriebsleiterin
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2530/2019 Freigabedatum 03.02.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahres- abschluss zum 31.12. 2018 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest. Im Saldo ergibt sich eine Unterdeckung von 14,4 Mio. Euro, die vom städtischen Haushalt auszugleichen ist. Das Jahresergebnis – nach Ergebnisausgleich mit der Kernverwaltung – beträgt 0,00 Euro. 2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 Rat 26.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme in 2019:14.437.996,69 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Der Jahresabschluss 2018 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln besteht aus folgenden An- lagen: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 Bilanz zum 31.12.2018, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1. bis zum 31.12.2018, Anhang (inklusive Anlagenspiegel und Segmentrechnung) zum Jahresabschluss 2018, Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Auszug aus Prüfungsbericht). Flächenverrechnungspreis und Ergebnisausgleich Seit 2015 wird bei innerstädtischen Mietverhältnissen anstelle einer objektbezogenen, kalku- latorischen Kostenmiete von der Gebäudewirtschaft ein Sparten- beziehungsweise Flächen- verrechnungspreis erhoben. Im Zuge der Neuordnung des Finanz- und Abrechnungssystems wurde zudem ein Ergebnisausgleich zwischen der Kernverwaltung und der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung am Geschäftsjahresende ei ngeführt. Der Ergebnisausgleich umfasst die beiden Leistungsbereiche „Vermietung“ und „Service“ der Gebäudewirtschaft und bedeu- tet, dass Spartenmehrergebnisse unmittelbar der Kernverwaltung zustehen, während Spar- tendefizite – ebenfalls erfolgswirksam – noch mit Wirkung für das Geschäftsjahr durch die Kernverwaltung auszugleichen sind. 3 Die Flächenverrechnungspreise 2018 basieren auf geplanten Aufwendungen nach Abzug der der jeweiligen Sparte zu zurechnenden sonstigen Erträge. Vom Ergebnisausgleich ausge- nommen sind einkalkulierte, aber tatsächlich nicht angefallene Instandhaltungsaufwendun- gen sowie Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken, die als Bestandteile eines Jah- rergebnisses nach wie vor der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln unterliegen (Ergebnisverwendung). Konzeptionell ist vorgesehen, dass einkalkulierte, aber nicht aufgewandte Instandhaltungs- mittel zur Finanzierung künftiger Instandhaltungen bei der Gebäudewirtschaft verbleiben und einer entsprechenden Rücklage zugeführt werden, während Veräußerungsgewinne aus Grundstücksgeschäften vorrangig dem städtischen Haushalt zugutekommen sollen. Wirtschaftsplan 2018 Der Erfolgsplan 2018 schließt mit einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von -1,81 Mio. Euro. Im Vermietungsbereich wurde mit einem ausgeglichenen Teilergebnis geplant, die für das Servicesegment prognostizierte und von der Kernverwaltung planmäßig auszugleichende Unterdeckung betrug 1,81 Mio. Euro. Der innerstädtische Ergebnisausgleich, die Annahme, dass die gemäß Wirtschaftsplanung bereitgestellten Instandhaltungsmittel in 2018 vollumfänglich aufgewandt werden und der Umstand, dass in 2018 keine Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken eingeplant wurden, bewirkten, dass das planmäßige Jahresergebnis nach innerstädtischem Ergebnis- ausgleich genau Null beträgt. Gew inn- und Verlust- beziehungsw eise Segmentrechnung 2018 / Ergebnisausgleich 2018 Die aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung 2018 abgeleitete Segment- rechnung der Gebäudewirtschaft schließt im Vermietungsbereich mit einer Unterdeckung von 14,3 Mio. Euro und im Servicesegment mit einer Unterdeckung von 0,1 Mio. Euro. Das Vermietungsergebnis wurde in 2018 mit 10,4 Mio. Euro vor allem durch überplanmäßige Instandhaltungsaufwendungen infolge der Dotierung der Rückstellungen für die Sanierung der Abwasserkanalisation und für Brandschutzmaßnahmen (unter anderem Ertüchtigung von Schulpavillons) geprägt. Auf die weitergehende Erläuterung im Lagebericht (S. 26) und die Herleitung der Segment- ergebnisse im Anhang (S. 7f.) wird verwiesen. Im Saldo beider Segmente ergibt sich eine Unterdeckung von 14,4 Mio. Euro, die vom städtischen Haushalt auszugleichen ist. Der Ausgleichsanspruch gegenüber der Kernverwaltung wird in der Bilanz der Gebäudewirtschaft unter den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ ausgewiesen. Jahresergebnis 2018 In Übereinstimmung mit der Planung wurden im Wirtschaftsjahr 2018 keine Gewinne aus der 4 Veräußerung von Grundstücken erzielt. Da die tatsächlichen Instandhaltungsaufwendungen (78,4 Mio. Euro) die im Rahmen der Flächenverrechnungspreisermittlung 2018 kalkulato- risch berücksichtigten Plan-Instandhaltungsaufwendungen (68,0 Mio. Euro) überschritten haben, beträgt das erzielte Jahresergebnis nach Ergebnisausgleich genau 0,00 Euro. Ergebnisverw endungsvorschlag Entfällt. Eigenkapitalquote Die bilanzielle Eigenkapitalquote unter Einbeziehung des Sonderpostens für Investitionszu- schüsse beträgt 29,6 % ( Vorjahr: 31,0 %). Ohne Einbeziehung des Sonderpostens für Inves- titionszuschüsse ergibt sich - bezogen auf eine entsprechend gekürzte Bilanzsumme - zum Bilanzstichtag eine bereinigte Eigenkapitalquote von 12,4 %. Zum 31.12. 2017 betrug diese 13,2% Test der Wirtschaftsprüfer / Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 und der Lagebericht 2018 wurden vom Abschlussprü- fer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Eine Ergänzung des Bestätigungsvermerks der Wirtschaftsprüfer durch die Gemeindeprü- fungsanstalt NRW, Herne, ist nicht erfolgt. Der abschließende Vermerk der Gemeindeprü- fungsanstalt wird erteilt, sobald der Rat den Jahresabschluss 2018 in der aufgestellten und geprüften Form festgestellt hat. Auswirkungen auf den Klimaschutz X Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2530/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.02.2020
- Erstellt
- 19.07.2019 12:13