1577/2024
Ergänzender Beschluss zur Kostenanpassung
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 1577/2024 Freigabedatum 10.07.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ergänzender Beschluss zur Kostenanpassung des Beschlusses 1090/2021 vom 03.05.2021 zur Neugestaltung des Spielplatzes "Jasminweg / Sigwinstraße" in Köln- Höhenhaus Beschlussorgan Finanzausschuss Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des Spiel- platzes „Jasminweg / Sigwinstraße“ in Köln-Höhenhaus mit aktualisierten Gesamtkos- ten in Höhe von 400.000 Euro (Brutto) durchzuführen und beschließt die Erhöhung der Kosten in Höhe von 140.000 Euro. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächti- gungen in Höhe von 400.000 Euro (Brutto) im Teilfinanzplan 0604 (Kinder- und Ju- gendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100- 0604-0-2002 Spielplätze. Jugendhilfeausschuss 17.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 400.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen Im Rahmen der Pflege und wartung durch das Amt 67 € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 40.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Baumaßnahme Neugestaltung des Spielplatzes „Jasminweg / Sigwinstraße“ in Köln-Hö- henhaus war mit Beschluss 1090/2021 vom 03.05.2021 von der Bezirksvertretung Mülheim zur Umsetzung beschlossen worden. Die Durchführung der Maßnahme musste aus verschiedenen Gründen mehrfach aufgescho- ben werden. So haben sich viele laufende und schon geplante Baumaßnahmen aufgrund der corona-be- dingten Arbeitslage ab 2021 in den letzten Jahren erheblich verschoben. Alle Spielegerätefir- men haben bis zum heutigen Zeitpunkt Schwierigkeiten mit ihren Zulieferfirmen (Stahlteile etc.) und mit dem Personalstand im Betrieb und bei den bauausführenden Garten- und Land- schaftsbauern. Des Weiteren waren bis zu 50 % der Personalstellen für die bauleitenden Landschaftsarchi- tekten und Landschaftsarchitektinnen im Amt für Kinder, Jugend und Familie in den letzten 3 Jahren nicht besetzt, eine Entspannung der Situation hat sich erst in diesem Frühjahr einge- stellt. Sanierungsmaßnahmen aufgrund von schadstoffbelasteter Böden sind im Rahmen der Gefah- renabwehr und zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht immer vorrangig zu bearbeiten. Auch das führt in der Praxis häufig zu einer Verschiebung der Prioritäten bei der Umsetzung. Die Neugestaltung des Spielplatzes kann nun umgesetzt werden. Die neuen Spielgeräte und die neu zu errichtenden Fallschutzflächen und Bodenarbeiten sind einer aktuellen Kostenana- lyse und -anpassung unterzogen worden. Sowohl die Kosten für die Spielgeräte als auch die Montagekosten haben sich in den letzten Jahren erheblich verteuert. Die im Beschluss aus 2021 angegeben Kosten von brutto 260.000 Euro für die Maßnahme liegen nach der Anpas- sung aktuell bei 400.000 Euro. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Es erfolgt keine Versiegelung der Fläche. Nähere Informationen zur geplanten Baumaßnahme, so auch Erläuterungen zu den Spielge- räten und zur Sicherstellung eines barrierefreien Spielens können der Beschlussvorlage 1090/2021 „Neugestaltung des Spielplatzes Jasminweg/Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus“ entnommen werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 400.000 €. Die Finanzierung erfolgt aus in 2024 veranschlagten Mitteln aus dem Pauschalansatz für Spielplätze auf der Finanzstelle 5100-0604-0-2002- im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Pro- duktgruppe 0604- Kinder-und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaß- nahmen. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 40.000 € p. a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familien in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) entsprechend berücksichtigt. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen ist vom Dezer- nat IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanauf- stellungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen - gegebenen- falls durch Mittelumschichtungen. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhal- tung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1577/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.07.2024
- Erstellt
- 14.05.2024 08:32