0206/2017
Einhaltung des Fahrplans der Buslinie 140 TOP 7.3 am 12.09.2016, AN/1367/2016
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2864 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/3 Vorlagen-Nummer 0206/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2017 Einhaltung des Fahrplans der Buslinie 140 TOP 7.3 am 12.09.2016, AN/1367/2016 In der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 12.09.2016 haben FDP und Piratenpartei zum Thema Buslinie 140 die folgende Anfrage gestellt. 1. Welche Auswirkungen hat das Verkehrsaufkommen auf der Äußeren Kanalstraße auf die Ein- haltung der Fahrpläne der Linie 140 und wird dieses bei der Erstellung der Fahrpläne berück- sichtigt? 2. Liegen der Verwaltung Zahlen oder Beschwerden vor über die Einhaltung des Fahrplans der Linie 140 während eines Kalenderjahres vor? Falls ja, wie sind diese? 3. Ist nach einer Evaluation der Verspätungen die Anpassung des Fahrplanes im Sinne der Fahrer und Bürger möglich? Die Verwaltung antwortet: Die Verwaltung hat die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) um Stellungnahme gebeten. Die KVB teilt Folgendes mit: Zu 1. Auf der Äußeren Kanalstraße variiert das Verkehrsaufkommen wie im gesamten Stadtgebiet im Tagesverlauf sehr stark. In den Hauptverkehrszeiten (HVZ) verlängern sich die Fahrzeiten durch das hohe Verkehrsaufkommen gegenüber den anderen Tageszeiten. Der Fahrplan der Linie 140 ist so gestaltet, dass er die Fahrzeiten über den größten Teil des Tages hinreichend genau abbildet. Verspätungen in der HVZ werden dabei bis zu einem gewis- sen Grad toleriert. Das bietet die Möglichkeit, den Fahrplan leicht merkbar zu gestalten, da die planmäßige Abfahrt an den Haltestellen jeweils zur gleichen Minute erfolgt. Die Alternative hier- zu, mit über den Tag verteilten unterschiedlichen Fahrzeiten, würde zwingend zu der Notwen- digkeit führen, sich im Tagesverlauf jeweils über die konkrete planmäßige Abfahrtszeit im Fahr- plan zu informieren. Aus Sicht von Verwaltung und KVB stellt dies ein unnötiges Zugangs- hemmnis dar. zu 2. Aktuelle Fahrzeitmessungen sind ebenso unauffällig wie die aktuelle Beschwerdelage für die Linie 140. zu 3. Anpassungen der Fahrplanlage sind im Bedarfsfall und unter Beachtung anderer Rahmenbe- dingungen wie beispielsweise geplanter Anschlüsse prinzipiell möglich. Bevorzugt vor jedem Fahrplanwechsel werden die Fahrplanzeiten analysiert und Pünktlichkeitsauswertungen vorge- nommen. Für die Linie 140 wurde keine längere Fahrzeit in den Fahrplan aufgenommen. Gegenüber der höheren Pünktlichkeit in der HVZ bestünde sonst die Gefahr zu den übrigen Tageszeiten auf- 2 grund der geringeren Fahrzeit unnötige Standzeiten an den Haltestellen zu produzieren, die weder den Betriebsablauf des ÖPNV noch dem übrigen Straßenverkehr dienlich sind. Verwaltung und KVB halten eine Anpassung des Fahrplans der Linie 140 daher für nicht zielführend.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0206/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27