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0206/2017

Einhaltung des Fahrplans der Buslinie 140 TOP 7.3 am 12.09.2016, AN/1367/2016

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 30.01.2017, TOP 6.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2864 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/151 
151/3 
Vorlagen-Nummer 
 0206/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2017 
 
Einhaltung des Fahrplans der Buslinie 140  
TOP 7.3 am 12.09.2016, AN/1367/2016 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 12.09.2016 haben FDP und Piratenpartei zum 
Thema Buslinie 140 die folgende Anfrage gestellt. 
1. Welche Auswirkungen hat das Verkehrsaufkommen auf der Äußeren Kanalstraße auf die Ein-
haltung der Fahrpläne der Linie 140 und wird dieses bei der Erstellung der Fahrpläne berück-
sichtigt?  
2. Liegen der Verwaltung Zahlen oder Beschwerden vor über die Einhaltung des Fahrplans der 
Linie 140 während eines Kalenderjahres vor? Falls ja, wie sind diese?  
3. Ist nach einer Evaluation der Verspätungen die Anpassung des Fahrplanes im Sinne der Fahrer 
und Bürger möglich?  
 
Die Verwaltung antwortet: 
Die Verwaltung hat die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) um Stellungnahme gebeten. Die KVB teilt 
Folgendes mit: 
 
Zu 1. Auf der Äußeren Kanalstraße variiert das Verkehrsaufkommen wie im gesamten Stadtgebiet im 
Tagesverlauf sehr stark. In den Hauptverkehrszeiten (HVZ) verlängern sich die Fahrzeiten 
durch das hohe Verkehrsaufkommen gegenüber den anderen Tageszeiten. 
Der Fahrplan der Linie 140 ist so gestaltet, dass er die Fahrzeiten über den größten Teil des 
Tages hinreichend genau abbildet. Verspätungen in der HVZ werden dabei bis zu einem gewis-
sen Grad toleriert. Das bietet die Möglichkeit, den Fahrplan leicht merkbar zu gestalten, da die 
planmäßige Abfahrt an den Haltestellen jeweils zur gleichen Minute erfolgt. Die Alternative hier-
zu, mit über den Tag verteilten unterschiedlichen Fahrzeiten, würde zwingend zu der Notwen-
digkeit führen, sich im Tagesverlauf jeweils über die konkrete planmäßige Abfahrtszeit im Fahr-
plan zu informieren. Aus Sicht von Verwaltung und KVB stellt dies ein unnötiges Zugangs-
hemmnis dar. 
zu 2. Aktuelle Fahrzeitmessungen sind ebenso unauffällig wie die aktuelle Beschwerdelage für die 
Linie 140.  
zu 3. Anpassungen der Fahrplanlage sind im Bedarfsfall und unter Beachtung anderer Rahmenbe-
dingungen wie beispielsweise geplanter Anschlüsse prinzipiell möglich. Bevorzugt vor jedem 
Fahrplanwechsel werden die Fahrplanzeiten analysiert und Pünktlichkeitsauswertungen vorge-
nommen.  
Für die Linie 140 wurde keine längere Fahrzeit in den Fahrplan aufgenommen. Gegenüber der 
höheren Pünktlichkeit in der HVZ bestünde sonst die Gefahr zu den übrigen Tageszeiten auf-

2 
 
grund der geringeren Fahrzeit unnötige Standzeiten an den Haltestellen zu produzieren, die 
weder den Betriebsablauf des ÖPNV noch dem übrigen Straßenverkehr dienlich sind. 
Verwaltung und KVB halten eine Anpassung des Fahrplans der Linie 140 daher für nicht zielführend.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0206/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27